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19 August 2011

Neues online-Abrechnungsverfahren soll BayKiBiG erleichtern

Der bürokratische Aufwand im Abrechnungs- und Auswertverfahren des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) werden immer von Kommunalpolitikern immer wieder heftig kritisiert. Vor allem die stetigen Anpassungen an die tatsächlich gebuchten Zeiten seitens der Eltern und Erziehungsberechtigten. Nun will das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur Erleichterung des Verwaltungsaufwandes ein neues onlinegestütztes Abrechnungs- und Auswerteverfahren „KiBiG.web“ einführen.

Auf Grundlage des bayerischen Kinderbildungs- und –Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) fließen staatliche und kommunale Mittel im Umfang von jährlich über 1,7 Milliarden Euro (2011) an 103 staatliche Bewilligungsstellen, über 2000 Gemeinden und die Träger von ca. 8700 Einrichtungen. Um diese Mittel rechtzeitig und verlässlich zur Verfügung stellen zu können, bedarf es eines leistungsstarken, EDV-geschützten Abrechnungsverfahrens. Das bisherige Provisorium auf Basis von Excel-Tabellen wird nun mit Abrechnung des aktuellen Kindergartenjahres 2010/2011 durch das neue online-gestützte Abrechnungs- und Auswerteverfahren KiBiG.web abgelöst.

KiBiG.web orientiert sich am Förderverfahren nach dem BayKiBiG: Die Träger der Kindertageseinrichtungen stellen einen Antrag auf kindbezogene Förderung bei denjenigen Kommunen, in denen das jeweilige Kind den gewöhnlichen Aufenthalt hat; die Kommunen stellen Anträge bei den staatlichen Bewilligungsbehörden (Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden) zur Refinanzierung. KiBiG.web ermöglicht dabei die Antrags- und Bescheiderstellung, die Festsetzung der Abschläge sowie deren Endabrechnung in einem System.

Vorteile des neuen Abrechnungsverfahrens werden seitens des Ministeriums versprochen, dass die Daten nicht mehr am PC in den Einrichtungen und in den Gemeinden, sondern zentral im Rechenzentrum Nord gespeichert werden. Somit entfällt der Versand umfangreicher Daten per Email. Alle Verfahrensvorgänge werden über die bestehenden Internetanschlüsse abgewickelt. Des Weiteren arbeitet KiBiG.web auf neuestem technologischem Standard und ist besonders benutzerfreundlich; die Anforderung für barrierefreie Gestaltung werden erfüllt (Art. 4 BayBGG). Außerdem ist die Anwendung prozessorientiert und verfügt korrespondierend über Fortschrittskontrollen. Eine Vielzahl von Plausibilitätsprüfungen dient der Selbstkontrolle und Fehlervermeidung. Und, die KiBiG.web verfügt über eine Schnittstelle, um künftig den Datenimport zu den Verwaltungsprogrammen der Träger ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen.

Wird das neue Online-Verfahren die Abrechnungen der Kindergärten erleichtern? Foto: Simone Hainz/ PIXELIO



16 August 2011

Landkindergärten müssen besser finanziert werden

Der frühkindlichen Bildung wird künftig ein noch viel größeres Gewicht zufallen als dies bisher der Fall war. Die gesamtgesellschaftlichen Veränderungsprozesse erfordern ein noch früheres Eingreifen in den Bildungsprozess, da dies heute teilweise durch die Familien und Eltern nicht mehr in dem Maße erfolgt wie nötig. Wir FREIE WÄHLER fordern bereits seit längerem ein kostenfreies Kindergartenjahr und die Zuständigkeitsverlagerung der frühkindlichen Bildungseinrichtungen vom Sozialministerium zum Kultusministerium, um gerade im Bildungsbereich alles in einer Hand zu haben.

Schon vor zwei Jahren gab es Verbesserungsvorschläge des bayerischen Sozialministeriums, um die Unterfinanzierung der Landkindergärten zu verbessern. Bis heute ist aber rein gar nichts geschehen: Die Staatsregierung ignoriert das Problem einfach. Deshalb ist es für uns Freie Wähler völlig inakzeptabel und wir fordern vor allem eine Weiterentwicklung der Finanzierung der Landkindergärten. Schon 2009 hatte das Sozialministerium konkrete Lösungsvorschläge gemacht, die zumindest eine Besserung ermöglichen würden, die aber wie so viele Versprechungen bis heute nicht umgesetzt worden sind.

Aus den oben angeführten Gründen dürfen Kindergärten nicht mehr nur reine Betreuungseinrichtungen sein. Sie haben den Auftrag, schon den Jüngsten Bildung nahe zu bringen. Frühkindliche Bildung ist entscheidend, damit die Kinder –unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – die gleichen Chancen in der Schule und später im Berufsleben haben. Das setzt aber voraus, dass es auch überall genug Kindertageseinrichtungen gibt, auch im ländlichen Raum. Kindergärten werden aber pro Kind bezuschusst und auf dem Land besuchen die Kinder die Einrichtungen oft nur halbtags. Deshalb fallen in den Städten die Zuschüsse wesentlich höher aus, weil in den städtischen Kindergärten meist Vollzeitplätze gebucht werden. Und daher ist auch die Finanzierung der Landkindergärten deutlich niedriger als in den Städten.

Wenn aber die maximalen Gruppengrößen nicht ausgeschöpft werden können, haben die Landkindergärten große Schwierigkeiten mit der Finanzierung: Es wird weniger Personal eingestellt und dann fehlt es an der Zeit für die pädagogische Betreuung. Individuelle Förderung ist kaum mehr möglich.  Das Sozialministerium hat in einem Bericht die Möglichkeit aufgezeigt, die Förderungsmodalitäten dahingehend zu ändern, dass die häufig geringen Buchungszeiten von unter dreijährigen Kindern nicht berücksichtigt werden und die fiktive Hochrechnung für Landkindergärten nicht auf nur 22 Kinder erfolgt, sondern auf 25 Kinder. Freilich auf die Umsetzung dieses Berichts warten wir bis heute vergeblich.

Kindergärten dürfen nicht mehr nur reine Betreuungseinrichtungen sein. Foto: Claudia Hautumm/ PIXELIO



11 August 2011

Fairer Ausgleich der Förderung zwischen armen und reichen Kommunen

Das Gefälle zwischen armen und reichen Kommunen in Bayern wird immer größer und hängt sehr stark davon ab, dass eine Kommune geographisch wie infrastrukturell günstig liegt. In der Nähe von Metropolen oder Zentren sowie von Autobahnen lebt es sich für Städte und Gemeinden  wunderbar.

Auch in meinem Stimmkreis Main-Spessart gibt es hier ein einleuchtendes Beispiel, etwa Marktheidenfeld. Mit dem Gewerbegebiet Altfeld direkt an der Autobahn, in dem sich ständig neue Firmen, wie derzeit SCHNEIDER Electronics, ansiedeln und jährlich zum Füllhorn der Stadtfinanzen beitragen. Meine Heimatstadt Gemünden ist das Gegenbeispiel, fern ab von den Autobahnen fristet die Dreiflüssestadt finanzarm und ohne großes Gewerbe ein Mauerblümchendasein im Landkreis Main-Spessart.

Umso mehr ist es nach Meinung der Freien Wähler notwendig gerade diesen armen Gemeinden im ländlichen Raum mehr Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich zu gewähren, wohlhabenden Städten und Gemeinden dagegen weniger. Bisher erhielten große Kommunen einen höheren Zuschuss pro Bürger als kleine, das passt meiner Meinung nach überhaupt nicht.

Wir Freien Wähler wollen daher die sogenannte Veredelung von Bayerns Bürgern im kommunalen Finanzausgleich reformieren. Die Einwohnerveredelung ist ein althergebrachtes Prinzip im Finanzausgleich: Jede Gemeinde erhält pro Bürger einen Zuschuss von der Landesregierung. Stadtbewohner zählen aber mehr als Landbewohner, weil die Städte viele teure Einrichtungen unterhalten, die aber auch von Landbewohnern genutzt werden. Dazu gehören Krankenhäuser, Theater, Sportstätten, große Bibliotheken oder Schwimmbäder.

Nach unseren Recherchen zählt beispielsweise ein Münchner das 1,8-fache des Basiswerts. Natürlich wollen wir auch nicht die Städte ruinieren. Aber beispielsweise braucht eine Stadt wie Ingolstadt, die in diesem Jahr erst einen ganz hohen zweistelligen Millionenbetrag an Gewerbesteuernachzahlung erhalten hat, nicht gleichzeitig noch diesen erhöhten Schlüssel von 1,8 Punkten in Bezug auf den Basiswert. Auf diese Weise wird das Ungleichgewicht zwischen armen und reichen Kommunen nie ausgeglichen.

Deshalb wollen wir eine Reform des Förderdschungels bei den Kommunalzuschüssen zu einem Hauptthema im Landtag machen. Ein Kernpunkt sind zentrale Ansprechpartner, an die sich die Kommunen wenden können, wenn sie Zuschüsse beantragen. Denn bei den vielen Förderzuschüssen, etwa für Schwimmbadsanierungsmaßnahmen, gibt es über 300 verschiedene Fördermöglichkeiten und –programme. Wer soll sich denn da als Nichtexperte auskennen?

Außerdem fordern wir, dass die bisher in vielen Fällen nötigen Einzelanträge durch Pauschalen ersetzt werden. Damit würde den Kommunen endlich punktgenau geholfen werden und nicht nach dem Prinzip, dass nur dort gefördert wird, wo gerade auch ein Programm aufliegt. Zur Lösung dieser Problematik kann aus meiner Sicht nur eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus allen fünf Landtagsfraktionen beitragen.




Das Gefälle zwischen armen und reichen Kommunen in Bayern wird immer größer. Foto: Rainer Sturm/ PIXELIO



9 August 2011

GEMA-Dschungel und kein Ende

Erst vor wenigen Wochen hatte ich mit der Veranstaltung "GEMA - Gerechter Lohn oder Abzocke" Vereinsfunktionäre und GEMA-Verantwortliche an einen Tisch gebracht und dabei auch versucht die schwierig zu durchschauenden Regularien und Richtlinien der GEMA transparenter zu machen und Verständnis für deren Interessen zu wecken. Umso dreister fand ich dann dieser Tage eine Rechnung der GEMA, die meinem Heimat-Sportverein für eine Beach-Party zugeleitet wurde.

Um sage und schreibe 70 Prozent stieg die eingeforderte Summe, die dem Verein für die Ausrichtung der gleichen Veranstaltung gegenüber dem Vorjahr in Rechnung gestellt wurde. Statt 274,06 Euro sollte der Verein nunmehr 893,04 Euro berappen. Da blieb mir wirklich die Spucke weg.  Großes Verständnis hatte ich deshalb für die erboste Mail des Vorsitzenden, der davon sprach, dass er jetzt wirklich die Antwort auf die damalige Fragestellung der Veranstaltung hat: "Abzocke!"

Erst auf Drängen überprüfte die GEMA nochmals den Rechnungsbetrag für die Beach-Party. Foto: Gerd Altmann/ PIXELIO



Da musste ich ihm recht geben und eine Überprüfung ergab zunächst keine wesentlichen Gründe für die Kostenexplosion. Die GEMA hatte allerdings diesmal nicht die Besucherzahl als maßgebende Berechnungsgrundlage hergenommen, sondern die Quadratmeterzahl der Veranstaltungsfläche und damit einen mehr als doppelten Basiswert. "Da brauchen wir keine Veranstaltung mehr machen, denn dann arbeiten unsere Vereinsmitglieder nur für die GEMA-Gebühr", hatte der Vorsitzende in seiner Brandmail mitgeteilt.

In der Tat, ein unhaltbarer Zustand, der in meinen Augen jegliches ehrenamtliches Engagement künftig lahm legen wird. Deshalb war es mir auch ein besonderes Anliegen hier bei der GEMA nochmal vorzusprechen und mich nach dem Gesinnungswandel zu erkundigen. Und es bedurfte schon viel Verhandlungsgeschick, dass letztendlich die Rechnung am Veranstaltungsbeginn dann doch die gleiche Summe auswies wie im Vorjahr.


21 Juli 2011

Mit 65 ist Schluss – Erst 2020 soll eine neue Altersgrenze für Bürgermeister gelten

Es war die erwartet heiße Debatte im Plenum des Landtages, die Diskussion um die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte. Die Opposition und auch die kommunalen Spitzenverbände möchten längst das Höchstalter für Kandidaten der Altersarbeitsgrenze auf 67 Jahre anpassen, aber die Regierungskoalition aus CSU/FDP sperrt sich dagegen. Demnach ist für Bayerns hauptamtliche Bürgermeister und Landräte auch bei der nächsten Kommunalwahl 2014 mit 65 Jahren Schluss.

Die Koalition machte im Landtagsplenum deutlich, dass sie eine Erhöhung des Höchstalters für Kandidaten auf 67 Jahre erst für 2020 zulassen will. Liberalere Vorschläge der Opposition und der kommunalen Spitzenverbände wies Innenminister Joachim Herrmann zurück. Vor allem die Vorschläge des Landkreistags hatten zuletzt hohe Wellen geschlagen: Die Kommunalpolitiker schlugen vor, schon für die Wahl 2014 einen Zwischenschritt einzulegen. Dann sollten Kandidaten auch antreten dürfen, wenn sie bereits 66 Jahre alt sind. Das nimmt die schrittweise Erhöhung, wie sie bei der Einführung der Rente mit 67 gilt, auf und könnte einschneidende Folgen haben: Damit könnte zum Beispiel Münchens SPD-Oberbürgermeister Christian Ude noch einmal antreten: Er ist beim Wahltermin im Frühjahr 2014 66 Jahre alt, weshalb oft auch von einer „Lex Ude“ gesprochen wurde.

Wir Freien Wähler haben für ein völliges Kippen der Altersgrenze plädiert. Denn unserer Ansicht nach ist es unsinnig, Bürgermeister früher in Rente zu schicken als Minister oder Abgeordnete, für die es kein Höchstalter gibt.

Zwar kündigte die Regierungskoalition an, man werde die Frage der Altersgrenze noch einmal mit den Verbänden diskutieren. Das Gesetz wird erst nach der Sommerpause abschließend beschlossen. Dann sollen noch weitere Reformen im Kommunalwahlrecht  folgen. So genügt es künftig, wenn ein Kandidat in seiner Kommune einen Nebenwohnsitz hat (bisher: Hauptwohnsitz). Außerdem darf künftig ohne Begründung per Brief gewählt werden und Amtsinhaber dürfen auch ohne den bislang erforderlichen „wichtigen Grund“ zurücktreten.

Momentan stehen die Zeichen auf Wechsel an der Spitze des Münchener Rathauses, da der Amtsinhaber OB Ude aufgrund seines Lebensalters 2014 nicht mehr antreten wird. Foto: D. Gast/ PIXELIO



13 Juli 2011

Tagesmütter in Unterfranken – Von Angebot und Nachfrage

Nach Einschätzung der Stadt Würzburg fehlen zum jetzigen Zeitpunkt in jedem Stadtteil ein bis zwei Tagespflegestellen, um dem Bedarf an Betreuungsangeboten für unter dreijährige Kinder gerecht zu werden, das erfuhr ich jüngst auf Nachfrage beim Bayerischen Familienministerium. Ähnlich sieht es auch im Landkreis Bad Kissingen aus, hier gäbe es einen Bedarf an zehn weiteren so genannten „qualifizierten Tagesmüttern“. Seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und Förderungsgesetzes 2005 werden Tagesmütter nämlich unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt vermittelt und dann auch staatlich gefördert.

Ginge es nach der Bundesregierung, würde bis 2013 ein Anteil von 30 Prozent der zur Verfügung gestellten Plätze durch die Tagespflege abgedeckt werden. Ich wollte deshalb einmal wissen, wie es eigentlich im Regierungsbezirk Unterfranken um die Versorgung mit Tagesmüttern bestellt ist. Schließlich ist die Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein in der Betreuungslandschaft, sie ist flexibel, familiennah und deshalb besonders geeignet für Kinder unter drei Jahren. Man sollte deshalb eigentlich davon ausgehen können, dass die Nachfrage hier seitens der Eltern besonders groß ist.

Ein Blick auf die aktuellen Zahlen für Unterfranken zeigt jedoch, dass die Inanspruchnahme der Kindertagespflege noch weit hinter den Erwartungen zurücksteht. Die höchsten Betreuungsquoten weisen der Landkreis Bad Kissingen und die Stadt Würzburg mit durchschnittlich ca. 15 Prozent an Tagespflegeplätzen auf. Im Landkreis Haßberge sind es 12 Prozent, im Landkreis Main-Spessart noch 5 Prozent, Rhön-Grabfeld kann 3 Prozent vorweisen und das Schlusslicht bildet der Landkreis Kitzingen, wo überhaupt nur 2,5 Prozent der Kinder von Tagespflegepersonen betreut werden. Auch wenn die von der Bundesregierung angestrebte Betreuungsquote im Moment noch in weiter Ferne steht, überrascht es mich doch sehr, dass weite Teile Unterfrankens bei der Kindertagespflege so deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 14,5 Prozent liegen. Eigentlich ist das paradox, denn während im Stadtgebiet Würzburg und im Landkreis Bad Kissingen händeringend nach weiteren Tagesmüttern gesucht wird, wären in anderen Teilen Unterfrankens genügend Plätze vorhanden, die Eltern aber nehmen diese Art der Kinderbetreuung gar nicht an. Woran kann das liegen? Wird womöglich die Tagespflege von den Eltern noch nicht als gleichwertiges Angebot zu Kinderkrippen und Kindertagesstätten wahrgenommen?

Für die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung ist eine pädagogische Qualifikation entsprechend einem Fachakademieabschluss notwendig, das entspricht einer zwei- bis fünfjährige Ausbildung. Im Vergleich dazu sind die Voraussetzungen, die eine Tagesmutter erfüllen muss, geradezu minimal: Laut Sozialgesetzbuch muss sie sich „durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen“. Entsprechende Kenntnisse werden in der Regel in speziellen Kursen erworben, hier muss ein Mindestqualifizierungsumfang von 60 Stunden nachgewiesen werden. Ob eine Person für die Tagespflege geeignet ist, wird vom zuständigen Jugendamt festgestellt. Dabei gibt es keine gesetzlich definierten Ausschlusskriterien, sondern lediglich Empfehlungen, aus welchen Gründen eine Pflegeerlaubnis versagt werden kann.

Was Eltern sich wünschen: Das ihre Kinder tagsüber kompetent und nett betreut werden. Foto: Dirk Schroeder/ PIXELIO



In den Augen der Staatsregierung führt die Gegenüberstellung der Qualifikation von Tagesmüttern und Erzieherinnen nicht zu einer objektiven Beurteilung. Es handle sich vielmehr um grundsätzlich unterschiedliche Angebote, mit jeweils eigenen Vor- und Nachteilen. Ich  persönlich finde diese Argumentation zumindest fraglich. Denn wenn die Qualitätssicherung schon nicht über die Qualifizierung der betreuenden Personen erfolgen kann, wäre meines Erachtens ein standardisiertes Kontrollsystem notwendig, um eine sichere und qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten. Es geht hier schließlich um die Betreuung von Kleinkindern, die in der Regel noch nicht selbst in der Lage sind, über die Verhältnisse bei den Tagesmüttern zu berichten.

Eine gesetzlich festgelegte Dokumentationspflicht seitens der Tagesmütter fehlt jedoch bisher – Kontrolle erfolgt lediglich durch das zuständige Jugendamt. Über die Häufigkeit der Überprüfungen entscheidet das Jugendamt selbst, auch hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, empfohlen werden ein bis zweijährliche Kontrollbesuche. Meine Nachfrage beim Familienministerium bezüglich der Häufigkeit solcher flächendeckenden unangekündigten Kontrollen ergab, dass es größtenteils nicht einmal Aufzeichnungen darüber gibt. In Unterfranken haben von den elf Landkreisen überhaupt nur vier ihre Kontrollbesuche dokumentiert. Das allein löst bei mir schon Kopfschütteln aus. Wie kann man an dieser Stelle so nachlässig sein? Alarmierend sind in meinen Augen dann erst recht die vorliegenden Daten: Bei den 56 im Stadtgebiet Würzburg staatlich geförderten Tagesmüttern wurden in den letzten vier Jahren insgesamt lediglich 64 Kontrollen ohne vorherige Anmeldung durchgeführt. Eine Tagesmutter wurde also im Schnitt etwa alle drei Jahre einmal unangekündigt von einem Mitarbeiter des Jugendamtes besucht. Wenn man davon ausgeht, dass ein Kind im Schnitt vielleicht zwei Jahre bei einer Tagesmutter untergebracht ist, kann es also vorkommen, dass in der gesamten Zeit, die es dort verbringt, nicht einmal überprüft wird, wie es um die Qualität der Betreuung bestellt ist. Das ist in meinen Augen fahrlässig!

In dem Fall, dass bei einer Tagesmutter tatsächlich Mängel nachgewiesen werden, wie etwa der Verstoß gegen den Kinderschutz, mangelnde Hygiene oder entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, führen diese in der Regel zu einer Abmahnung, die Tagespflegeperson bekommt die Möglichkeit der Anhörung, es wird auf Reflexion gesetzt. Die Betreuungssituation beeinflusst dies jedoch nicht, die Eltern werden – haben sie das Jugendamt nicht selbst auf die Missstände hingewiesen – über diesen Prozess nicht einmal informiert. Letztlich können sich Eltern also nicht immer sicher sein, dass eine Tagesmutter zu jedem Zeitpunkt den qualitativen Ansprüchen gerecht wird, sie müssen sich vielmehr auf ihre Intuition verlassen. Solange aber vielerorts noch händeringend nach Tagesmüttern gesucht wird, ist es doch naheliegend, dass in Sachen Qualität der Betreuung auch Abstriche gemacht werden. Resümierend würde ich sagen, dass die Eltern vom Staat doch ziemlich alleine gelassen mit der Entscheidung, ob ihr Kind in der Tagespflege gut untergebracht ist. Und das sollte sich schleunigst ändern!

Meine Anfragen und die Antworten der Bayerischen Staatsregierung können sie im Original einmal hier und dann auch noch einmal hier nachlesen.

Ohne weitere Worte. Foto: Franz Mairinger/ PIXELIO



17 Juni 2011

Abfall sorgt für handfesten Koalitionskrach

In den vergangenen Tagen hat die von der Bundesregierung geplante Neuordnung des Kreislauf- und Abfallrechts die bayerische Regierungskoalition in Turbulenzen gebracht. Zugrunde liegt ein entsprechender Dringlichkeitsantrag von Freien Wähler und SPD gegen dieses Vorhaben, der in der vergangenen Woche im Plenum abgestimmt wurde. Trotz anders lautender Mitteilungen der CSU wurden beide Anträge, auch derjenige der Freien Wähler, mehrheitlich angenommen, was zu dem bekannten Koalitionskrach führte. Damit wurde aber erst ein Etappensieg errungen. Das Bestreben von uns Freien Wählern, die bewährte bayerische Abfallentsorgung zu erhalten, ist noch nicht in trockenen Tüchern.

Jedenfalls würde das Vorhaben des Bundes die bewährte bayerische Abfallwirtschaft erheblich schwächen. Denn dabei sind vorgesehen, dass die einheitliche Erfassung der Wertstoffe dann nicht mehr ausschließlich in der Hand der Kommunen liegt, da private Wertstoffsammlungen zugelassen würden. Somit steht  Profit vor Gemeinwohl!

Ebenfalls müsste eine verpflichtende zusätzliche Wertstofftonne angeschafft werden, die dann, die in Bayern hervorragend funktionierenden Wertstoffhöfe (insgesamt gibt es 1683) überflüssig machen würde. Die bisher weitgehend funktionierende, ökologisch schonende Beseitigung des Restmülls ist in Gefahr, weil dann Milliardengeschäfte mit dem Müll im Vordergrund stehen. Bundesweit ist bis 2020 eine Recyclingquote von 70 Prozent vorgesehen, was für Bayern ein fundamentaler Rückschritt ist, denn bei uns in Bayern liegen wir derzeit schon bei 73 Prozent.

Von welcher Partei dies im Wesentlichen gesteuert wird, kann man leicht herauslesen, der FDP. Im Bayerischen Landtag hat die CSU bisher aus falscher Rücksicht auf ihren Koalitionspartner dieses Vorhaben unterstützt, obwohl alle kommunalpolitischen Spitzenverbände sich vehement gegen diese Pläne wenden. Es kann nach unserem Verständnis nicht sein, dass der abfallwirtschaftliche Gewinn privatisiert, der Verlust jedoch kommunalisiert wird und letztlich der Bürger vor Ort die Zeche zahlen muss. Für uns Freie Wähler gehören Abfallentsorgung und Wasserversorgung zur kommunalen Daseinsvorsorge, die auf keinen Fall privatisiert werden darf. Wir werden hier nicht locker lassen und weiter auf der Seite der Kommunen und damit der Bürger stehen.




Der Müll sorgte für heftige Auseinandersetzungen in der Koalition und für die erste "Abstimmungspanne" im Landtag. Foto: Oliver Weber/ PIXELIO



14 Juni 2011

B 19 am Greinberg: Keine Bauarbeiter –keine Bauarbeiten?

Ist Ihnen bei der Fahrt, zwischen dem Greinbergknoten und der Anschlussstelle Lengfeld der B19 auch schon aufgefallen, dass zwar die Straße gesperrt ist, jedoch nie Bauarbeiter zu sehen sind?

Um der Sache auf den Grund zu gehen, habe ich mich an das Staatliche Bauamt Würzburg gewandt und folgende Auskünfte erhalten.

Derzeit wird nicht nur die gesamte Fahrbahntafel abgetragen und ersetzt, weil der Beton chloridverseucht ist, um die Dauerhaftigkeit der Tragfähigkeit des Brückenüberbaus wiederherzustellen, sondern auch die Brücke „Am Sonnfeld“ selbst erneuert.

Um die Tragsicherheit des instand zu setzenden Brückenbauwerks während der Abbrucharbeiten  gewährleisten zu können, müssen zuvor unter der Brücke Trag- und Arbeitsgerüste aufgestellt werden. Deshalb wird zurzeit vor allem unter der Brücke gearbeitet, was für die Autofahrer auf der B19 nicht sichtbar ist. Auch die Betoninstandsetzungsarbeiten unter der Brücke werden für die Fahrer nicht zu sehen sein.

Ab Mitte August wird dann die Sanierung der Fahrbahn aufgenommen, da zu diesem Zeitpunkt die Brückenbauarbeiten weit fortgeschritten sein werden. Damit werden, für jeden sichtbar, auch die Bauarbeiter auf dem gesperrten Teil der B19 tätig sein.

Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme (Straßenbau und Brückenbau) soll Mitte Oktober erfolgen. Bis dahin werden uns die Staumeldungen bezüglich dieser Stelle wohl noch öfter in den Nachrichten verfolgen.

Über die aktuelle Stausituation können Sie sich direkt über die Webcam, die auf dem Dach der Missionsärztlichen Klinik und des Missionsärztlichen Institut installiert ist, informieren.

Im Folgenden finden Sie den Link für die Webcam hier:

In den Pfingstferien ist momentan wenig Staugefahr am Greinberg, ein Blick zur Webcam lohnt aber wieder wenn die Ferienzeit zu Ende ist.



1 Juni 2011

Die Energiewende als Chance für Städte und Kommunen

Endlich ist es beschlossen – bis spätestens 2022 soll der letzte deutsche Atommeiler vom Netz. Unter dem Titel „Der Weg zur Energie der Zukunft – sicher, bezahlbar und umweltfreundlich“ stellte die Koalition ihre Ergebnisse vor. Doch wo soll der Strom künftig herkommen? Es ist eine Frage, die noch offen steht. Jedoch wittern schon viele deutsche Branchen eine Wirtschaftshoffnung in der beschlossenen Energiewende. Denn eines ist klar, der Atomausstieg kann nur durch große Investitionen in erneuerbare Energien gelingen. Und hier kommen die Stadtwerke ins Spiel: Durch den Abbau der Atommeiler wird die Energieversorgung immer dezentraler werden müssen, und liegt es da nicht nahe, dass die Stadtwerke diese organisieren?

Unter den richtigen Rahmenbedingungen könnte der Anteil  der Energieproduktion der Werke, der momentan bei 12 bis 14 Prozent liegt, verdoppelt werden, beispielsweise durch Investitionen in alternative Energien, Nutzung von Windkraft- und Erdwärme, sowie durch den Bau von Solarfabriken. Dies wäre ein großer Gewinn für die Städte und Kommunen. Man muss auch in die Zukunft blicken: Wenn in vielleicht zehn Jahren die Elektroautos verbreitet sind, müssen neue Parkplätze mit Ladestationen geschaffen werden. Das wäre die optimale Möglichkeit der Stadtwerke für neue Einnahmequellen.

Doch nicht nur regional, sondern auch auf dem Arbeitsmarkt wird durch die Energiewende ein deutlicher Aufschwung erwartet, denn die deutsche Wirtschaft kann wie keine andere vom Boom des grünen Sektors so stark profitieren. In Deutschland, einem der ersten großen Länder welches sich  auf dem Weg zu einem hocheffizienten, erneuerbarem Energiesystem befindet, können durch Investitionen in die entscheidenden Zukunftsmärkte bis zu einer Millionen zusätzlicher Arbeitsplätze entstehen. Natürlich dürfen die Nachteile und Probleme, die mit der Energiewende zusammenhängen, nicht vergessen werden, denn die Energiekonzerne werden Gewinneinbrüche erleiden, die Frage nach der Endlagerung des Atommülls ist noch nicht geklärt und  ob der Ausbau der erneuerbaren Energien auch von den vier großen Stromkonzernen unterstützt werden wird und damit  schnell genug ausgebaut werden kann, ist  fraglich.




Für die Stadtwerke viele Kommunen kann es mit Sonne und Wind in eine erfolgreiche Zukunft gehen. Foto: Michael Maximilian Unger/ PIXELIO



24 Mai 2011

Abfallwirtschaft muss in kommunaler Hand bleiben

Die Freien Wähler lehnen das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz der Bundesregierung ab. Es schadet in unseren Verständnis den Bürgern sowie den Kommunen und schwächt insgesamt die kommunale Selbstverwaltung. Das über Jahrzehnte bewährte kommunale Entsorgungssystem wird damit empfindlich zerstört. Gestärkt werden nur private Entsorgungsunternehmen, während Bürger und Kommunen auf den höheren Kosten sitzen bleiben. Einem entsprechenden Antrag der Freien Wähler haben sich im Bayerischen Landtag CSU und FDP geweigert über die Neuordnung des Abfallrechts abzustimmen.

Unser Hauptvorwurf an die Regierungsparteien aus Land und Bund lautet kommunalfeindliches Agieren. Die Kommunen sind dafür verantwortlich, die Müllentsorgung zu organisieren. Wenn jetzt private Entsorgungsunternehmen auftreten können und nur die Wertstoffe einsammeln, die man gut vermarkten kann, andererseits aber den Kommunen – und damit den Steuerzahlern – den anderen Dreck liegen lassen, dann ist das ein Angriff auf bewährte kommunale Strukturen und damit auf die Bürger. Dieses Vorhaben ist entweder nicht zu Ende gedacht oder unter Lobbyeinfluss zustande gekommen.

Genau dieses und politisches Machtkalkül scheinen hier das Rennen zu machen, denn anders kann das skandalöse Abstimmungsverhalten der CSU und FDP nicht gewertet werden. Die CSU hat heute im Umwelt-Ausschuss wieder einmal bewiesen, dass ihr die Koalition mit der FDP wichtiger ist als die Interessen der Bürger und der Kommunen. Die FDP hat durchgesetzt, dass private Entsorger beim lukrativen Zugriff auf die Wertstoffe vor den Kommunen bevorzugt werden, und der CSU ist es egal, dass dadurch bewährte Versorgungsstrukturen zerstört werden – vor allem die Wertstoffhöfe. Wahrscheinlich können wir beim nächsten Bericht des Bundestagspräsidenten über die Parteispenden die tieferen Beweggründe der Entscheidung der beiden Regierungsparteien nachlesen.

Ähnlich wie wir Freien Wähler argumentiert im Übrigen auch der Bayerische Landkreistag und lehnt die Novelle des Abfallgesetzes strikt ab, denn die logische Folge aus dem Nebenher von privaten und kommunalen Entsorgern wird sein, dass die Abfallgebühren steigen. Die Freien Wähler wenden sich vehement gegen die fortschreitende Privatisierung der Abfallwirtschaft. Die Grundversorgung müsse in der öffentlichen Hand bleiben.

Wir lehnen eine klare Benachteiligung der Kommunen bei der Abfallbewirtschaftung klar ab.Bild: Siegfried Fries/ PIXELIO



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