Die Straßenausbaubeitragssatzung – eine himmelschreiende Ungerechtigkeit

8 Dezember 2017

Die Straßenausbaubeitragssatzung – eine himmelschreiende Ungerechtigkeit

Um auch meine Meinung klar zu artikulieren, ich bin ein überzeugter Anhänger der Abschaffung dieser ungerechten Beiträge. Denn alle bisherigen Berechnungs- und Ausführungsnodelle haben ihre Ungerechtigkeiten. Es kann einfach nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger in Unterfranken in 97% der Gemeinden zu den STRABS herangezogen werden und im Süden Bayern Kommunen es ihren Bürgern ermöglichen auf die Erhebung zu verzichten.



Was ist die Straßenausbaubeitragssatzung und wie funktioniert sie?

Die Satzung erlaubt es Kommunen bei der Sanierung ihrer Ortsstraßen 20-80 Prozent der Kosten auf die Grundstücksbesitzer abzuwälzen. Je nach Größe des Grundstücks fallen so oft fünfstellige Kosten für die Anwohner an. Im bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ist eine sogenannten „Soll-Regelung“ verankert, die Kommunen sollen ihre Bürger also an den Kosten für Straßenbaumaßnahmen beteiligen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jedoch festgestellt, dass die „Soll-Regelung“ faktisch eine „Muss-Regelung“ ist.



Bitten alle bayerischen Kommunen ihre Bürger bei zur Kasse?

Auch wenn die Kommunen grundsätzlich verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben, wird diese Regelung besonders in reichen Kommunen, wie etwa München, nicht umgesetzt. Arme Kommunen im ländlichen Raum können ihre Straßen nur instand halten, wenn sie ihre Bewohner an den Kosten beteiligen. In Niederbayern sind es nicht mal 40 Prozent der Kommunen, die die Strabs anwenden, während im Regierungsbezirk Unterfranken 97 Prozent der Kommunen sind.




Angelina S........ / pixelio.de


Was spricht gegen die Strabs?

Die jetzige Situation ist ungerecht. Finanzstarke Kommunen erheben keine Beiträge für den Straßenausbau bei ihren Bürgern, während finanzschwache Kommunen ihre Straßen nicht mehr instand halten, aus Angst die Bürger übermäßig zu belasten oder zu verärgern. Gleichzeitig werden Bürger, die Grundstücke und Wohneigentum besitzen, bestraft. Der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung sollte aber vom Staat gefördert werden, um beispielsweise Altersarmut vorzubeugen. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand der Strabs viel zu groß, wodurch kleine Kommunen durch mehr Bürokratie zusätzlich belastet werden.



Welche Pläne hat die Staatsregierung mit den Strabs?

Die CSU-geführte Staatsregierung in Bayern möchte aus der bestehenden „Soll-Regelung“ eine „Kann-Regelung“ machen. Die Kommunen sollen also nicht mehr verpflichtet sein, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Problematisch ist dieser Lösungsansatz vor allem, weil er die bestehende Ungerechtigkeit eigentlich nur weiter verschärft. Arme Kommunen, die es vor allem im ländlichen Raum gibt, haben bei einer „Kann-Regelung“ die Wahl: Entweder sie erheben die Straßenausbaubeiträge und belasten so ihre Bürger, oder sie lassen ihre Ortsstraßen verkommen.



Was fordern die Freien Wähler?

Die Freien Wähler wollen durchsetzen, dass die Kommunen ihre Bürger nicht mehr direkt durch Straßenausbaubeiträge belasten können. Jährlich werden etwa 60 Millionen Euro über die bestehende Regelung von den Bürgern eingezogen. Ein Betrag, der sich auch aus Steuergeldern, etwa der Kfz-Steuer, aufbringen ließe. So könnte die bestehende Ungerechtigkeit beendet werden. Im Landtag sperrt sich die CSU gegen den vorliegenden Gesetzentwurf der Freien Wähler. Sollte das Problem nicht direkt im Landtag gelöst werden können, erwägen die Freien Wähler ihre Forderung mit Hilfe eines Volksbegehrens umzusetzen.



 

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