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16 Juni 2018

Wege gegen die Plastikflut

In den letzten Monaten und Jahren waren in den Medien immer wieder furchtbare Bilder zu sehen: Meeresbewohner verendeten an den Konsequenzen der menschengemachten Umweltverschmutzung. Eine besondere Belastung für das Ökosystem ist Plastik. Vor allem das oft verwendete Einwegplastik belastet die Weltmeere und Tiere. Weltweit bestehen die Meeresabfälle zu 85 Prozent aus Kunststoffen. 70 Prozent fallen auf Fischfanggerät und Einwegplastik. Diese Art der Umweltverschmutzung ist klar vermeidbar und kann und muss durch einfache Maßnahmen verringert werden.



Brüssel reagiert


Die EU-Kommission hat nun reagiert und neue Vorschriften für Einwegplastikprodukte vorgeschlagen, die helfen sollen, die Umweltverschmutzung zu einzudämmen. Dazu hat sie untersucht, welche Einwegprodukte aus Kunststoff am häufigsten an die europäischen Strände gespült werden. Anhand der Ergebnisse dieser Analyse konnte die Kommission anschließend zehn Einwegplastikprodukte benennen, die zukünftig nicht mehr vertrieben werden sollen. Von diesem sogenannten Vermarktungsverbot sind unter anderem Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik betroffen. Diese wurden unter anderem ausgewählt, weil bereits heute günstige und gleichwertige Alternativen dieser Produkte auf dem Markt sind, die kein Plastik enthalten und eine weitaus geringere Belastung für die Umwelt darstellen.




CFalk / pixelio.de


Auch anderweitige Maßnahmen sind geplant. So soll für bestimmte Produkte eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, um den Verbrauchern klarer zu vermitteln, wie sie Verpackungen korrekt entsorgen. Die Nationalstaaten sollen eigenverantwortlich die Rücklaufquote ihrer Einweg-Plastikflaschen auf über 90 Prozent erhöhen. Insgesamt setzt die EU bei ihrem Vorhaben den Plastikverbrauch zu senken voll auf die einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese sollen durch eigene Aktionspläne und Ziele die Belastungen für die Umwelt und die Meere durch Plastik einschränken. Die hier genannten Vorschläge der Kommission sind allerdings noch nicht final beschlossen und haben vorerst eher Empfehlungscharakter. Das EU-Parlament und der Rat der EU müssen Vorschlag erst noch zustimmen. Es wird erwartet, dass die neuen Regeln noch vor der nächsten Europawahl im Mai 2019 beschlossen werden.



Zukünftig mit weniger Umweltverschmutzung durch Plastik zu rechnen


Dass für Plastiktüten in den allermeisten Fällen mittlerweile erhebliche Preise verlangt werden, hat in Deutschland dazu geführt, dass im Durchschnitt weitaus weniger Plastiktüten verbraucht werden als zuvor. Ich nehme an, dass die Vorschläge der EU umgesetzt werden und sich in Zukunft deutlich weniger Plastik in den Ozeanen finden lässt. Neben neuen Regeln und Gesetzen muss die Bevölkerung bei Themen wie der Einwegplastikproblematik zusätzlich sensibilisiert werden. Informationskampagnen, aber auch die Arbeit von gemeinnützigen Naturschutzorganisationen, können die Einstellungen und Verhaltensweisen der Menschen nachhaltig beeinflussen und führen zu einem bewussten Umgang mit Plastikverpackungen.


Insgesamt freue ich mich sehr über die Entscheidungen und Pläne der EU-Kommission. Das Problem mit Einwegplastikprodukten wurde richtig erkannt und wird nun von allem Mitgliedsstaaten gemeinsam angegangen und hoffentlich gelöst. Dabei wird nicht nur auf Verbote gesetzt, sondern intelligente Lösungen gefunden und umgesetzt.



19 April 2018

Update: Intelligente Lösung beim Streit um Funkwasserzähler?

Ende des letzten Jahres kamen zahlreiche Bürger zu mir und äußerten sich kritisch zum Austausch ihrer Wasserzähler. Die alten, analogen Modelle, die noch im Haus abgelesen werden müssen, sollen in Zukunft sukzessive durch digitale Wasseruhren ausgetauscht werden, die per Funk Verbrauchsdaten an die zuständigen Ämter weiterleiten. Dieser technologischen Entwicklung stehen viele Bürger zu Recht skeptisch gegenüber, weil sie gesundheitliche Folgen durch die zunehmende Strahlung fürchten und datenschutzrechtliche Bedenken haben. Anlässlich der nötigen Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetz zur Angleichung an das EU-Recht wird nun im Landtag erneut über die intelligenten Wasserzähler diskutiert.


Zur Erinnerung: Ich hatte mich wegen der Funkwasserzähler an den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz gewendet, der in seinem Antwortschreiben ähnliche datenschutzrechtliche Bedenken äußerte wie schon verschiedene Bürger mir gegenüber. Das große Problem bei den neuen Funkwasserzählern ist, dass nicht vollkommen klar ist, welche Daten genau gesendet werden. Rechtlich nicht einheitlich geregelt ist außerdem, ob und auf welche Weise ein Widerspruchsrecht besteht. Wie sicher die gesendeten Daten verschlüsselt werden, ist auch nicht abschließend geklärt.




Rainer Sturm / pixelio.de


Nachdem die Staatsregierung im Dezember auf meine Anfrage sehr schwammig beim Thema Widerspruchsrecht geantwortet hat, legte sie nun einen Änderungsantrag für ihre geplante Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetzes vor. Beim Einbau der Funkwasseruhren soll es demnach ein bedingungsloses Widerspruchsrecht mit zweiwöchiger Frist geben. Das heißt der Eigentümer oder Mieter haben zwei Wochen Zeit, dem Einbau ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Nachfolgende Mieter oder Eigentümer haben dieses Recht allerdings nicht mehr.


Problematisch ist dabei, dass vom Widerspruchsrecht nur Gebrauch gemacht werden kann, wenn auch alternative Wasseruhren zum Einbau bereitstehen oder das eingebaute Funkmodul abschaltbar ist. Wer als Mieter in eine Wohnung zieht, in der bereits ein funkender Wasserzähler verbaut ist, muss diesen Umstand – rechtlich gesehen – hinnehmen. Auf die Ängste einiger Menschen vor der zunehmenden Strahlung wurde von Seiten der Staatsregierung gar keine Rücksicht genommen. Die Entscheidung über das neue Bayerische Datenschutzgesetz einschließlich der Änderungsanträge sollte eigentlich am 22.03. 2018 fallen, wurde allerdings vertagt.


Der Änderungsantrag der CSU, der unter anderem das bedingungslose Widerspruchsrecht beim Einbau der Funkwasserzähler gewährt, ist erfreulich. Der Druck, den Sie als Bürger und wir als Abgeordnete auf die Staatsregierung ausgeübt haben, hat also gefruchtet. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt aber unverhandelbar. Da die erhobenen Daten des Wasserverbrauchs ohne Zweifel personenbezogen sind, muss jedem, auch neuen Mietern oder Eigentümern, ein Widerspruchsrecht gegen die intelligenten Wasserzähler eingeräumt werden. Wenn von vornherein Wasserzähler mit abstellbarer Funkautomatik verbaut würden, wäre der mit dem Widerspruchsrecht verbundene Aufwand für die Kommunen deutlich geringer. Dann könnte jeder selbst entscheiden, ob der Wasserzähler funken darf oder man die Verbrauchsdaten wie früher manuell weitergibt und ein Stück Datensicherheit erhalten bleibt.




19 Dezember 2017

Wie laut darf die Müllabfuhr hupen?

Ein nicht ganz gewöhnliches Problem wurde mir dieser Tage aus Karlstadt näher gebracht. Es ging um eine auf den ersten Blick eher nebensächliche Aktion eines Müllfahrers, der langandauernd hupend auf einen parkenden, den Weg versperrenden Wagen, aufmerksam machte.




Fionn Große / pixelio.de

Fionn Große / pixelio.de


Einen in seiner Arbeit sehr konzentrierten Anlieger störte das so sehr, dass er den Müllfahrer direkt zur Rede stellte und bei mir anfragte, ob man überhaupt so lange innerorts hupen darf und wieso unbedingt die großen Müllwagen durch die engen und zugeparkten Straßen fahren müssen, wenn da ein Durchkommen so schwierig ist. Und wenn schon parkende Autos die Müllabfuhr behindern, darf man dann überhaupt noch längere Zeit, beispielsweise während eines Urlaubs, an der Straße parken? Diese Fragen, die für jeden einzelnen Bürger interessant sind, betreffen nicht nur die Landespolitik, sondern auch die Kreispolitik. Denn in dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz ist geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind. Durch eine Abfallwirtschaftssatzung klären diese, wie die Abfälle entsorgt werden und beauftragen Unternehmen, die Abfälle abzuholen.


Doch was passiert, wenn ein Müllauto nicht an die bereitgestellten Mülltonnen gelangt? Laut der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Main-Spessart sollen sämtliche Abfälle zu dem bekannt gegebenen Zeitpunkt so zur Abfuhr bereitgestellt werden, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden. Außerdem sind die Behältnisse nach den Weisungen der mit der Abholung beauftragten Person am Abholtag auf oder vor dem Grundstück so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Sollte die Abholstelle der Mülltonnen zugeparkt oder anderweitig versperrt sein, sodass ein Müllfahrzeug die Abholstelle nicht anfahren kann, können, auch wenn die Anwohner dies nicht zu verschulden haben, die Müllgefäße oftmals nicht abgeholt werden. Je nach vorliegendem Einzelfall müssen die Tonnen in einer solchen Situation vor die Absperrung gebracht und dort bereitgestellt werden. Auch bemühen sich die Fahrer der Müllfahrzeuge, solche Stellen später nochmals anzufahren. Dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung.


Damit müsste der Müllfahrer, wenn er nicht an die bereitgestellten Tonnen gelangt, diese auch nicht abholen. Durch das laute Hupen wollte er auf den blockierten Weg aufmerksam machen; doch dürfen Schall- und Leuchtzeichen nach der Straßenverkehrsordnung nur außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Ankündigung eines Überholvorgangs gegeben werden. Damit hätte strenggenommen der Müllfahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen.


Hier gilt es also an den Tagen der Müllabfuhr sein Auto so zu parken, dass die Müllabfuhr problemlos durchkommt. Sollte mehrmals die Tonne nicht geleert worden sein, kann man bei den zuständigen Stellen nachfragen, ob gegebenenfalls die Park- oder Müllabholsituation geändert werden kann.



13 Dezember 2017

Dezentrale Energiewende statt Mega-Stromtrassen

Bis 2025 werden hunderte Kilometer an Stromleitungen im Freistaat vergraben und sorgen nicht nur für finanzielle Mehrbelastungen, sondern auch für immense Schäden in unserer Umwelt und bei unseren Bauern. Die Freie Wähler Landtagsfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag „Stromtrassen stoppen“ eingereicht, den auch ich unterstütze. Denn die Staatsregierung und Bundesregierung haben sich nie ernsthaft mit dem Gedanken auseinandergesetzt, ob es Alternativen zu den HGÜ-Stromtrassen gibt, sondern sich sofort für Mega-Leitungen, wie SuedLink und SuedOstLink, entschieden. Diese durchfurchen unsere bayerischen Böden und benötigen rund 100 Kubikmeter bewegendes Bodenvolumen und 5000 Hektar Fläche. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die Veränderung des Bodenzustands und des Wasserhaushalts bleibende Schäden in unserer Umwelt hervorgerufen werden.



Die letzten Atomkraftwerke werden in der Bundesrepublik im Jahr 2022 abgeschaltet; die neuen HGÜ-Trassen werden aber frühestens 2025 fertig sein. Das unterstreicht, wie wichtig es wäre, statt mit HGÜ-Leitungen ein Milliardengrab zu schaufeln, frühzeitig auf eine dezentrale Energiewende zu setzen und die vielen Kommunen, Haushalte und Regionen zu fördern, kleine Energiespeicher zu vernetzen und die dortige Wertschöpfung anzukurbeln. Mit der dezentralen Energiewende käme es auch zu weniger Übertragungsverlusten durch Hochspannungsleitungen. Derzeit gehen in Deutschland fast 6 Prozent der bereitgestellten Elektroenergie im Stromnetz verloren. Von 2000 bis 2015 wurde bereits der Übertragungsverlust um ca. 20 Prozent reduziert; ein Rückgang, der maßgeblich der stark ausgeweiteten dezentralen Energieversorgung zugeschrieben wird.



13 Januar 2017

Dritter Nationalpark: Brauchen wir einen Nationalpark im Spessart?

Wald Bild

Zahlreiche Argumente sprechen für und gegen einen Nationalpark Spessart


Ein möglicher Nationalpark Spessart rückt näher. Schon seit längeren überprüft das Bayerische Umweltministerium Flächenvorschläge für einen dritten Nationalpark in Bayern und wird diese dann zur Diskussion mit der Bevölkerung stellen. Auch wir Abgeordnete diskutierten am 10. Februar mit Umweltministerin Ulrike Scharf bei einem Runden Tisch dieses Thema (Zu den Resultaten dieser Gespräche erscheint in Kürze ein eigener Blog).


Doch es wird keinen Nationalpark gegen den Widerstand einer Region geben. Um sich sinnvoll für oder gegen einen Nationalpark Spessart zu entscheiden, müssen wir die Auswirkungen und Folgen auf Natur, Bewirtschaftung, Tourismus etc. kennen, über die ich Ihnen hier einen kleinen Überblick geben möchte.



Welche Standorte kommen für einen dritten Nationalpark überhaupt in Betracht?


Derzeit sind für einen dritten Nationalpark in Bayern noch vier Regionen im Rennen:


1. Rhön: Mit 7000 ha fast zu klein, könnte aber durch Truppenübungsplatz ergänzt werden
2. Donau-Auen
3. Gebiete im Landkreis Weltenburg: Müssten mit den Donau-Auen zusammengefasst werden, um über 10.000 ha zu erreichen
4. Spessart: Einzige Option mit über 10.000 ha Staatsfor



Was spricht für einen Nationalpark-Spessart?


Bei einem Nationalpark fließen zusätzliche Zuwendungen durch den Freistaat Bayern an die Region. Zum Beispiel erhielten die Regionen um den Bayerische Wald in den Jahren von 1970 bis 2014 zusätzliche Fördergelder in Höhe von über 300 Millionen Euro. Auch werden Aufträge in Zusammenhang mit dem Nationalpark zumeist an ortsansässige Unternehmen vergeben, was die Wirtschaft fördert. Durch den zunehmenden Tourismus können neue Arbeitsplätze entstehen. So entstanden beispielsweise in der Region um den Bayerischen Wald 456 Vollzeitäquivalente und etwa 200 Stellen bei der Nationalparkverwaltung. Viele der derzeit Beschäftigten in der Holzwirtschaft könnten auch als Waldführer oder Ranger tätig werden. Der Spessart ist beim Tourismus unter anderem deswegen nicht so stark wie manch andere Region, weil es hier kein gesamtheitliches Konzept zu geben scheint. Sollte ein "Nationalpark Spessart" tatsächlich entstehen, so böte dies die Chance, dass sich die entsprechenden Verbände, Gastronomen, Gemeinden et cetera endlich zusammensetzen und gemeinsam ein solches Konzept erarbeiten. Im Bayerischen Wald ist das beispielsweise recht gut gelungen. Mit Blick auf den Internetauftritt des dortigen Nationalparks zeigt sich beispielsweise eine verhältnismäßig enge Verzahnung der Öffentlichkeitsarbeit von Nationalpark und örtlicher Gastronomie. Das liegt daran, dass sich die 13 Nationalparkgemeinden zur "Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald" zusammengeschlossen haben. So wurden Personal und Mittel gebündelt, um die Region in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalpark touristisch zu vermarkten.


Maßnahmen wie der Aufbau eines Wegenetzes und Ähnliches wird es nur in Abstimmung mit Spessartbund und Kommunen geben. Auch wird es im möglichen Nationalpark Spessart kein Wegegebot für Wanderer geben. Dieses ist nur vorgesehen, wenn Menschen geschützte Arten in ihrem Lebensraum stören könnten; wie in einigen Stellen im Bayerischen Wald aufgrund der dortigen Auerhühner. Weiterhin bleibt auch das Sammeln von Pilzen und Beeren erlaubt.


Die viel diskutierten Spessartforstrechte sollen nach Auskunft von Umweltministerin Scharf ebenfalls Berücksichtigung finden. Es werde kein Spessartforstberechtigter schlechter gestellt und die Berechtigten sollen ihr Recht auch in Zukunft anwenden können. Eine zwangsweise Ablösung oder gar Enteignung werde es nicht geben.  Insbesondere die Brennholversorgung der Bevölkerung solle auf dem jetzigen Niveau bestehen bleiben. Das Brennholzkonzept des Nationalparks Hunsrück wird hier als Beispiel für die Sicherstellung wohnortnaher Brennholzversorung zum bisherigen Preis angeführt.  Im Kern basiert dieses Konzept auf der örtlichen Versteigerung und Vergabe von Brennholz über sogenannte Lose. Für weitere Informationen dazu klicken Sie hier.


Die Spessarteiche wird überall, außer in der Kernzone (die eine Größe von etwa 7500 ha haben wird), weiter bearbeitet und gepflegt werden. Der Nationalpark wird vorausichtlich eine Größe von 10 Prozent des bayerischen Spessartwaldes haben. So wäre der Eichenbestand im restlichen Spessart (in den Kommunalwäldern)  groß genug, um die regionalen Sägewerke auch in Zukunft adäquat zu versorgen. Die Eiche soll laut Umweltministerin Scharf Charakterbaum des Spessarts bleiben. Allgemein sollen die Belange der Holzindustrie von Anfang an in der Konzeption berücksichtigt werden. Auch würde  der Eichenbestand in der Entwicklungszone des Nationalparks eine gezielte Förderung erhalten und könnte länger als 300 Jahre, dem sogeannten Biotopbaumalters, wachsen. Ebenso soll sich die Artenvielfalt erhöhen. Denn allgemein sind unbewirtschaftete Wälder  im europäischen Vergleich artenreicher als Wirtschaftswälder. Der für die Gesundheit des Waldes wichtige Totholzanteil ist im Spessart derzeit viel zu niedrig und könnte nach der Gründung eines Nationalparks steigen.


In einer wissenschaftlichen Studie im Auftrag des Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz von Prof. Dr.  Jörg Müller, Julius-Maximillians Universität Würzburg, wird eine Gefährdung der Traubeneiche auf Grund der heutigen Baumartenzusammensetzung und Altersverteilung der Bäume im planungsrelevanten Zeiträumen ausgeschlossen.  Der Klimawandel lasse hier sogar Vorteile für die Eiche, aber auch für die Biodiversität an Eichen erwarten. Eine große nutzungsfreie Zone würde demnach darüber hinaus die Alteichen vor Übernutzung schützen und in nur 100 Jahren zu einer Verdopplung der Altbaumfläche führen. Der Studie zufolge böten die heutigen standortfremden Nadelholzbestände zusätzlich viel Raum, um in einer Pflegezone gezielt die Eiche und andere heimische Baumarten in einem Nationalpark noch stärker als aktuell zu fördern.


Im Falle einer Schweinepest könnte auch im Nationalpark entsprechend eingegriffen und angrenzende Waldgebiete vor Schädlingsbefall effektiv geschützt werden, so die Pro-Seite.

Ein Nationalpark führe nach Aussage des Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz nicht zur unkontrollierten Vermehrung von Schwarzwild. Dies werde mithilfe eines entsprechenden Wildtiermanagements vermieden. Verantwortlich für ein solches Management wäre die Nationalparkverwaltung. Zum Schutz der angrenzenden Flächen vor Schwarzwildschäden solle im Bedarfsfall das gesamte Spektrum an möglichen Bejagungsstrategien im Einklang mit jagd- und tierschutzrechtlichen Vorgaben ausgeschöpft werden.

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden laut Umweltministerin Scharf durch einen Nationalpark nicht berührt. Somit bestehe keine Gefährdung der Wasserversorgung für die angrenzenden Kommunen.

Befürworter verweisen darüber hinaus auf einen anderen Effekt, der die Besucher eines solchen Nationalparks betrifft: Diesen eröffne sich ein neuer Blick auf die ursprünglichen Natur mit Flora und Fauna, mit welchem auch ein verändertes Umwelt- und Naturbewusstsein einhergehen könnte.

 

Flächenvorschlag für einen möglichen Nationalpark Spessart

Flächenvorschlag für einen möglichen Nationalpark Spessart



Was spricht gegen einen Nationalpark Spessart?


Kritiker sehen, dass die Spessarteiche (Traubeneiche) ohne menschliches Eingreifen von der Buche verdrängt wird. So gäbe es im natürlichen Spessart nur 2,5 Prozent Eiche, derzeit sind es ca. 25 Prozent (4.500 ha). Deren monetärer Wert wird auf ca. 216 Millionen Euro geschätzt, da die Spessarteichen sowohl auf den nationalen als auch internationalen Märkten sehr gefragt sind. Da ein Nationalpark auch die Nicht-Eichenwälder umfassen würde, wäre der dadurch stillgelegte Wert vermutlich weit höher (min. 10.000 ha).


Es ist zu befürchten, dass der Eichenanteil bei einem Nationalpark Spessart innerhalb der nächsten 100 Jahre massiv zurückgehen würde, da das subatlantische Klima im Spessart die Buche zusätzlich begünstigt. Diesen Schluss legen beispielsweise die stillgelegten Naturschutzgebiete im Spessart nahe. Dort haben weit weniger als 100 Jahre für den Eichentod ausgereicht. Weil die Artenvielfalt an den Eichen viel höher ist als an Buchen, besteht Grund zur Annahme, dass es dadurch insgesamt zu einer Verschlechterung der Biodiversität kommen wird. Es wurden 1.000 Arten von Käfern und Großschmetterlingen an der Eiche nachgewiesen. Viele davon, z.B. der seltene Hirschkäfer, finden sich nur in Eichenwäldern. Um die Eichenbestände zu schützen, müssten im eigentlichen Nationalparkgebiet immer wieder Buchen entnommen werden. Dies widersprächet dem Ziel eines großflächigen, unzerschnittenen Schutzgebiets. Zudem würde die A3 mit hoher Wahrscheinlichkeit das Gebiet des Nationalparks durchschneiden.


Im Gegensatz zu den artenreichen Eichenwäldern sind Buchenwälder im Spessart regelrecht artenarm („bodensaure Buchenwälder“ wegen Sandstein als Ausgangsgeologie). Das liegt unter anderem daran, dass die Buche nur wenig neben sich existieren lässt und als Schattbaumart kaum Licht auf den Boden wirft. In der Rhön gäbe es eine viel größere Vielfalt, weil dort die Standorte ganz unterschiedlich sind (Basalt, Kalk, Sandstein) und es zudem zwei Höhenlagen gibt (submontan und montan). Hier würde ein Buchennationalpark vermutlich viel mehr Vielfalt mit sich bringen und verschiedene Buchenwaldgesellschaften beherbergen.


Der Staatswald im Spessart ist darüber hinaus auf ganzer Fläche mit Holzrechten belastet. Diese sind im Grundbuch verbrieft. Berechtigt im Sinne des Rechtsbeschriebs sind alle Bürger der Spessartgemeinden, die einen Holzofen besitzen. Eine Ablösung der Rechte wäre wahrscheinlich mit größeren Schwierigkeiten verbunden, da es dazu eine einvernehmliche Einzelablösung der (vielen tausend) Rechtler gem. Art 82 Abs 1 Satz 1 der BayGO bedürfte. Eine Enteignung kommt wohl kaum in Frage. Aufgrund der vielen vorhandenen Öfen, ist die Bevölkerung auf die Brennholzversorgung vor Ort angewiesen. Im Vergleich dazu gibt es im Nationalpark Bayerischer Wald nur 29 ganz konkret abgrenzbare Rechte.


Durch den Nationalpark könnte es zu einer zusätzlichen Vergrößerung der Wildschweinpopulation im Spessart kommen. Dadurch entstehen große landwirtschaftliche Schäden und auch die Gefahr einer Schweinepest steigt. Da es keine natürliche Dezimierung durch beispielsweise strenge Winter im Spessart gibt wie im Bayerischen Wald oder in Berchtesgaden und in der Kernzone des Nationalparks ein Jagdverbot herrscht, stellt dies ein Problem dar. Die Methode, den Wildbestand durch Saufänge zu regulieren, ist aus verschiedenen Gründen umstritten. Zweifelhaft ist zunächst, dass aufgrund des reichhaltigen Nahrungsangebots an Bucheckern und Eicheln die Fallen überhaupt angenommen werden. Außerdem gibt es tierschutzrechtliche Bedenken.


Sollte es einen großflächigen Schädlingsbefall im Nationalparkkerngebiet geben, dürfte dieser lediglich in der Peripherie (Pflegezonen) bekämpft werden. Inwieweit dadurch eine Ausbreitung auf umliegende Waldflächen und damit verbundene finanzielle Einbußen verhindert werden können, bleibt in der öffentlichen Diskussion bislang umstritten. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die sehr wichtige Bekämpfung des Eichenprachtkäfers zur Erhaltung der Eichen sowie des Asiatischen Laubholzbocks, mit dem im Falle einer Einrichtung des Nationalparks in unmittelbarer Nähe zur  A3 gerechnet werden müsste (Ausflug aus Paletten).


Aus ökonomischer Sicht erscheint eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sinnvoll. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland ca. 50% mehr Rohholz importiert als exportiert. Findet im Spessart keine extensive Waldwirtschaft mehr statt, könnte es sein, dass weit mehr Holz importiert werden muss. Diese würde unnötige Treibhausgasemissionen verursachen.


Auch hängen im Spessart zahlreiche Arbeitsplätze an der Forstwirtschaft und der holzverarbeitenden Industrie. Viele Dienstleistungsunternehmen sind mit ihren Maschinen und gut qualifizierten und bezahlten Mitarbeitern auf die Arbeit im Wald spezialisiert. Für sie würde sich die Auftragslage möglicherweise deutlich verschlechtern. Aufgrund der Spezialisierung wäre das Aufnehmen einer anderen Arbeit für diese Betriebe und Betroffenen wohl nicht ohne weiteres möglich. Kritikern zufolge wären die im Bereich des Tourismus entstehenden Arbeitsplätze vor allem im Bereich des Niedriglohnsektors angesiedelt (Bedienungen, Zimmerpersonal), dagegen fielen gut bezahlte Facharbeiterstellen weg.


Ein Rückbau des Wegenetzes ist wahrscheinlich, was auch Wanderer einschränken würde. Der Nationalpark bayerischer Wald weist beispielsweise eine Wegedichte von lediglich 1,45 km/100 ha auf, dagegen sind es im Spessart bereits heute 2,94 km/100 ha. Touristische Effekte die durch einen Nationalpark entstehen könnten, werden in Frage gestellt. Zum einen verzeichnen die Nationalparkregionen in Deutschland seit Jahren rückgängige Übernachtungszahlen, wobei gleichzeitig die nationalen Übernachtungszahlen ansteigen. Zum anderen werden Besucher wahrscheinlich vor allem durch infrastrukturelle Maßnahmen angelockt wie z.B. einen Baumwipfelpfad.


Ergänzend kann noch auf eine mögliche fleckenartige Ausweisung des Gebiets (25 Prozent Pflegezone verteilt auf das Gebiet, wo die Eiche durch Waldmanagementmaßnahmen erhalten wird und 75 Prozent Schutzzone ohne jegliche Eingriffe) verwiesen werden:


Die Eiche kommt fast in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet im Spessart in Mischbeständen mit anderen Baumarten, insbesondere der Buche, vor (mit sehr unterschiedlicher Verteilung). Daher wäre es zum einen nicht einfach, solche 25 Prozent Flächen zu finden, da in den verbliebenen 75 Prozent der Fläche ja ebenfalls häufig Eichen vorhanden sind, welche dann verschwinden würden und somit der Eichenanteil insgesamt signifikant sinken würde. Des Weiteren müssten die 25 Prozent der Fläche höchstwahrscheinlich intensiv gepflegt werden um dort ein verschwinden der Eiche zu verhindern. Da die Flächen auf das ganze mögliche Gebiet eines Nationalparks verteilt sein würden und naheliegender Weise Holzrechtler und Selbstwerber aus diesen Gebieten mit Brennholz bedient werden, würde durch die häufige Frequentierung des Gebiets mit Fahrzeugen und Geräten der Charakter eines Nationalparks vermutlich stark leiden. Darüber hinaus würde zwar durch diese dem Gedanken eines Nationalparks schädliche Pflege auf den 25 Prozent der Fläche (und nur dort) die Eiche erhalten werden. Allerdings würde bei der reinen Pflege des Altbestands eine Verjüngung der Eiche im notwendigen Maß kaum eine Chance haben. Diese wäre aber zwingend notwendig um die Eiche nicht nur mittelfristig, sondern langfristig zu erhalten. Im Übrigen wäre ein echter Fleckenteppich auch für die Anerkennung ein echtes Problem und gerade die kleinen Eichenflecken sind die ökologisch besonders hochwertigen (weil da die alten Eichen stehen).


Daher erscheint auch so eine fleckenartige Ausweisung und Pflege zugunsten der Eiche (wobei dieser Bonus eventuell auch von einer Verwaltung des Nationalparks "kassiert" werden könnte) wenig ausreichend, um die Traubeneiche im notwendigen Maß im Spessart zu erhalten.


Kritiker stehen nicht zuletzt aus diesen angeführten Gründen einem Vergleich der Situationen in Spessart und Bayerischem Wald skeptisch gegenüber.


Es wird außerdem darauf verwiesen, dass eine Einflussnahme durch die Bürger auf Angelegenheiten der eingesetzten Nationalparks-Verwaltung  kaum möglich sein wird. Zu deren Kompetenzbereich zählen beispielsweise Flächenmanagement und Eingriffsplanung.


Aus diesem Grund präferieren Kritiker ein Biosphärenreservat  als Alternativlösung für den Spessart.




Mit einem Nationalpark könnten mehr Touristen in den Spessart kommen

Mit einem Nationalpark könnten mehr Touristen in den Spessart kommen


Sollten Sie noch Argumente kennen, die hier mit aufgenommen werden sollen, bitte ich um ein kurzen Kommentar unter dem Beitrag. Denn es gibt es sicherlich noch zahlreichen Diskussionsbedarf in der Angelegenheit und verschiedene Sichtweisen.


Das Umweltministerium hat bereits vor einiger Zeit eine Homepage zum Thema "Ein 3. Nationalpark für Bayern" erstellt.  Hier finden Sie unter anderem allgemeine Informationen zum Auswahlverfahren et cetera. Neuerdings bietet die Seite auch Antworten auf die - nach Ermessen des Ministeriums - wichtigsten Fragen rund um einen möglichen Nationalpark im Spesssart.


Sobald die Flächenvorschläge für einen möglichen Nationalpark Spessart final ausgearbeitet sind, werde ich diese hier mit anfügen. (Dieser Beitrag wurde zuletzt am 13.03.2017 aktualisiert und ergänzt)



16 Mai 2016

FW fordern: Gebühr auf Einwegplastiktüten einführen

Im Landtag haben wir FREIE WÄHLER einen Antrag zur Verringerung von Plastikmüll durch das Einführen von Gebühren auf Einwegplastiktüten gestellt. In unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftaschen in Deutschland eine Abgabe von 20 Cent pro Einweg-Plastiktüte erhoben wird.


Der momentan sehr hohe Verbrauch von Kunststofftragetaschen führt zu einem unnötig hohen Ressourcenverbrauch sowie zur Vermüllung der Landschaft und der Meere. Wie andere EU-Länder wie beispielsweise Irland gegen diese Belastung für die Umwelt vorgegangen sind, habe ich bereits in einem ausführlichen Blog erklärt.


Jutta Wallrapp


Dass man auch regional etwas bewegen kann, haben die Freien Wähler – FBW Kitzingen e.V. eindrucksvoll gezeigt. Mit einer vorbildlichen Aktion haben die FW-FBW Kitzingen bewiesen, dass es auch anders geht. Alle FW-FBW Mitglieder, Freunde und Förderer in Kitzingen und der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen haben eine orangene Stofftasche bekommen. Die Tasche kann klein zusammengefaltet werden und passt so auch in Handtaschen. Beim Einkauf kann die erworbene Ware so in die umweltschonende Stofftasche gepackt werden – Plastiktüten werden also nicht mehr gebraucht.


Die Aktion am Marktplatz der Stadt Kitzingen hat für viel Aufsehen und positive Resonanz gesorgt – da kann ich nur sagen: Super gemacht! Ich habe mich jedenfalls sehr über die Stofftasche gefreut und auch meine Frau bestätigte die praktische Handhabe.



9 Mai 2016

Urteil zur 10H-Regelung sorgt für Empörung

Der Aufschrei bei vielen Bürgerinnen und Bürgern war groß, als die Staatsregierung die 10H-Regelung in Bezug auf Windräder ins Leben gerufen hat. Diese Richtlinie schreibt vor, dass der Abstand von Windrädern die zehnfache Anlagehöhe betragen soll – dass das die Energiewende nicht wirklich vorantreibt, liegt auf der Hand.


Wir FREIE WÄHLER haben daher gemeinsam mit den GRÜNEN eine Klage gegen die sogenannte 10H-Regelung beim Bayerischen Verfassungsgericht eingereicht. Nicht nur mir ist es ein Rätsel, wie man ausgerechnet auf eine Abstandsregelung der zehnfachen Anlagenhöhe kommt. Diesen Aspekt haben wir daher auch gezielt in unsere Klage mit aufgenommen, da eine solch willkürliche Regelung die Energiewende unnötig ausbremst und den Bau weiterer Windräder erschwert.




FW-Landtag

FW-Landtag


Dass die Pläne der Staatsregierung bis dato aufgehen, zeigt ein Blick auf die Zahlen: seit dem Inkrafttreten der 10H-Regelung wurden bayernweit nur noch sechs Neuanträge gestellt. Das wundert mich nicht, denn die Möglichkeiten für den Bau von Windkrafträdern sind seither drastisch eingeschränkt!


Statt zu widerlegen, dass sie den Ausbau der Windkraft verhindern will, hat die Staatsregierung lediglich auf die bisherigen Erfolge bei Wasserkraft und Sonnenenergie verwiesen. Das eine hat mit dem anderen meiner Meinung nach jedoch in der Argumentation wenig zu tun! Warum wir auch die Windkraft für eine zielführende Energiewende brauchen, habe ich in einem weiteren Blog für Sie zusammengefasst!


Obwohl die Staatsregierung keine Sachargumente für die 10H-Regelung liefern konnte, hat das Verfassungsgericht unsere Klage abgewiesen. Diese Entscheidung ist meines Erachtens ein herber Rückschlag für die Energiewende, daher werden wir FREIE WÄHLER hier auch nicht nachgeben sondern uns weiterhin vehement für eine Verbesserung der Bedingungen für die Windkraft in Bayern einsetzen.



9 Mai 2016

Ausbauziele bei Erneuerbaren Energien erhöhen

Die atomare Katastrophe von Tschernobyl jährt sich in diesem Jahr – 30 Jahre sind seither nun vergangen. Bilder und Berichte über die verheerenden Folgen des Super-GAUS rufen uns ins Gedächtnis, wie gefährlich die Nutzung von Atomenergie ist.


Dies ist für uns FREIE WÄHLER ein weiterer Ansporn, die Ausbauziele bei den Erneuerbaren Energien im Bayerischen Energieprogramm deutlich zu erhöhen. Allerdings wird immer deutlicher, dass die Staatsregierung andere Ziele verfolgt: laut ihres aktuellen Energieprogramms im Stromsektor sieht die Staatsregierung einen weitgehenden Ausbaustopp regenerativer Energien vor. Da kann ich nur den Kopf schütteln und frage mich ernsthaft, wie hier noch von Energiewende gesprochen werden kann.


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Während Länder wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern rechnerisch bereits 100% ihres Stromverbrauchs mit Erneuerbaren Energien decken, verharrt Bayern bei gerade einmal 35%. Mit der lächerlichen 10H-Regelung der Staatsregierung wird ein weiterer Stein in den Weg gelegt. Sogar die Industrie- und Handelskammern in Bayern kritisieren die mangelhafte Bereitschaft der Staatsregierung in Bezug auf das Energieprogramm. Eins ist klar: Wenn sich nicht schnell etwas an der Einstellung der Staatsregierung ändert, wird Bayern bald vom Vorreiter zum Nachzügler in der EU. Um dies zu verhindern, fordern wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag auf, die jährliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 um mindestens 21 Terrawattstunden (TWh) zu steigern.


Unser Ziel ist es außerdem, auch in den Bereichen Wärme und Mobilität erneut nachzubessern. Viel zu viele Gebäude im Freistaat heizen weiterhin ungedämmt nach draußen – Grund hierfür ist, dass es nach wie vor kein Gebäudesanierungsprogramm gibt. Ich bin der Meinung, dass hier an der falschen Stelle gespart wird. Die Energiewende in Bayern muss zielgerichtet vorangetrieben werden, sonst verlieren wir den Anschluss.



15 April 2016

Rote Karte für Round-up: Unnötigen Glyphosat-Einsatz sofort unterbinden

Viele Hobby-Gärtner verwenden das unter dem Handelsnamen ‚Round-up’ bekannte Herbizid Glyphosat genauso ungeniert um Unkraut zu vernichten, wie Profis im Gartenbau und in den Bauhöfen der Kommunen oder auf den Gleisanlagen der Bahn. Gedanken daran, dass mit diesem Unkrautvernichtungs-Alleskönner ein erheblicher Eingriff in das Gesundheitssystem des Menschen gemacht wird, hegen dabei wohl die Wenigsten. Fast wie selbstverständlich kommt so das brandgefährliche Herbizid Glyphosat in den Öko-Kreislauf, noch weniger bekannt sind die verheerenden Folgen.




Wolfgang Dirscherl  / pixelio.de

Wolfgang Dirscherl / pixelio.de


Heutzutage werden – wie zuletzt im Bier – in immer mehr Nahrungsmitteln bis hin zur Muttermilch Rückstände von Glyphosat verstärkt nachgewiesen, da sich dies bis ins Grundwasser durchmogelt. Deshalb bin ich ein entschiedener Befürworter eines Verbots von Glyphosat. Wir FREIE WÄHLER fordern, dass der Einsatz des Herbizids zu diesem Zweck verboten und ferner darauf geachtet wird, dass das Mittel auch nicht zur Ernte-Erleichterung bei Lebens- und Futtermitteln verwendet wird.


Grund für diese Forderung unsererseits ist die Tatsache, dass eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts daraufhin deutet, dass die Belastung von Menschen mit Glyphosat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich angestiegen ist. Außerdem haben sowohl die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) als auch die Weltgesundheitsorganisation(WHO) den Wirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft.


Aufgrund dieser bedenklichen Umstände warten wir dringend auch auf die Ergebnisse aus neueren Studien, die an der Versuchsanstalt in Weihenstephan derzeit noch evaluiert werden. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass auch in der EU Entscheidungen bezüglich des Herbizids anstehen, die eine Verlängerung der Zulassung anvisieren. Wir  brauchen dringend aussagekräftige Zahlen. Solange noch keine einheitlichen Schlüsse gezogen werden können, steht für uns der Schutz der Bevölkerung an vorderster Stelle. Rote Karte für Glyphosat!



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