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13 Juli 2018

Steht die Lehrerbildung wirklich im Zeichen der Inklusion?

Am 26. März 2009 trat die Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland in Kraft. Diese hat es zum Ziel, allen Menschen ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe zu ermöglichen. Mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention gewann auch die Inklusion an Schulen zunehmend an Bedeutung. Doch inwieweit wurde in den Bereichen der Lehreraus-, -fort- und –weiterbildung darauf reagiert? Dem möchte ich in diesem Blog nachgehen.


Heute ist inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen, dementsprechend sind alle Lehrkräfte hiervon betroffen. Im Gespräch mit Lehrkräften kristallisiert sich jedoch oft schnell heraus, dass Inklusion nicht abgelehnt wird, deren Umsetzung aber zu schnell kam und jetzt überfordert. Die Staatsregierung hingegen argumentiert, man hätte an allen Stellschrauben der Lehreraus-, -fort- und –weiterbildung auf die Neuerungen reagiert. Wie sieht die Realität nun aus?




Dass Inklusion schon funktioniert, zeigt hier die Kooperationsklasse in Thüngersheim in vorbildlicher Art und Weise, wie ich mich selbst überzeugen konnte.


Im Bereich der Lehrerfortbildungen gibt es tatsächlich viele Angebote – auf zentraler Ebene ebenso, wie auf regionaler und schulinterner. Ich begrüße es, dass die angebotenen Fortbildungen für Lehrkräfte jede Ebene ansprechen – von Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht über Schulleiterkongresse, Kurse für Seminarleiterinnen und Seminarleiter, Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte bis hin zu schulinternen Fortbildungen für Lehrkräfte vor Ort. Dies belegen auch die Zahlen der Staatsregierung. Während im Schuljahr 2010/2011 insgesamt nur 159 Fortbildungsveranstaltungen mit rund 3800 Teilnehmerplätzen auf zentraler oder regionaler Ebene zum Themenfeld „sonderpädagogische Förderung“ angeboten wurden, waren es im Kalenderjahr 2015 bereits über 290 Fortbildungen mit 7800 Teilnehmerplätzen. Dass sich die Zahl bis zum Jahr 2018 noch weiter erhöht hat, mag ich gar nicht bestreiten. Doch ein Problem wird in diesem Zuge totgeschwiegen: Aufgrund des Lehrermangels ist es immer weniger Lehrkräften möglich, überhaupt noch Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte kommen mit den zugewiesenen Stunden oft mit ihrer eigenen Arbeit nicht voran und haben schlichtweg nicht die Möglichkeit. Die Mobilen Reserven waren auch in diesem Schuljahr wieder auf Unterkante genäht, Lehrer erkranken und die Unterrichtsversorgung kann vor allem an Grund- und Mittelschulen nicht immer aufrecht erhalten werden. Das erste, was nun gestrichen wird, sind Fortbildungsbesuche. Ein Widerspruch in sich, der meiner Meinung nach einmal mehr auf die falsche Lehrerbedarfsplanung des Kultusministeriums zurückzuführen ist!


In der universitären Lehrerausbildung hat man ebenfalls an Stellschrauben gedreht, um die Studierenden auf die Aufgaben der Inklusion vorzubereiten. Ein Beispiel hierfür ist die Implementierung des verpflichtenden Basismoduls „Inklusions- und Sonderpädagogik“ für Studierende aller Lehrämter, das Angebot freiwilliger zusätzlicher Qualifizierungsmöglichkeiten für Studierende und Lehrkräfte, die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualifikation „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf“ sowie das Angebot eines Zusatzstudiums zur sonderpädagogischen Qualifikation für das Lehramt an beruflichen Schulen. Leider werden diese Maßnahmen noch nicht an allen Universitäten in angemessenem Umfang angeboten. Außerdem stehen wir trotz dieser Neuerungen auch weiterhin vor der Herausforderung des Lehrermangels an Grund- und Mittel- sowie Förderschulen. Meiner Meinung nach muss grundsätzlich über die Lehrerausbildung nachgedacht und diese weiterentwickelt werden, wenn wir dem Lehrermangel an genannten Schularten begegnen und die Inklusion stemmen wollen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich zwar Bemühungen seitens der Staatsregierung erkennen lassen, diese jedoch längst nicht ausreichen. Inklusion muss weiter gedacht werden – und kann nicht übergestülpt werden. Und auch obgleich viele Lehrkräfte motiviert sind, sorgen die unzureichenden Fördermittel und Unterstützungsmöglichkeiten ebenso für Unmut, wie die weiterhin unterschiedliche Bezahlung von Lehrkräften im Grund- und Mittelschulbereich. Die Inklusion betrifft vor allem diese zwei Schularten, eine geringere Besoldung ist aufgrund der immer komplexer werdenden Aufgaben längst nicht mehr tragbar.


Ich bin ein Verfechter der Inklusion und habe während meiner Zeit als Mitglied des Arbeitskreises für Inklusion sowie im Bildungsausschuss immer wieder überragende Beispiele für deren Umsetzung gesehen, beispielsweise in Schweden. Umso erschreckender finde ich es, dass Bayern weiterhin die finanziellen und personellen Mittel zurück- und somit die Inklusion aufhält.



13 Juli 2018

Ausreichend Lehrkräfte für die Berufsintegrationsklassen?

Integration durch Bildung – dieser Leitsatz wird in der bayerischen Staatsregierung immer wieder propagiert, doch wie ernst ist es der Regierung mit dieser Einstellung? Dem habe ich mit Hilfe einer Schriftlichen Anfrage an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf den Zahn gefühlt. Im Mittelpunkt meiner Anfrage stand die aktuelle Lehrsituation in den Berufsintegrationsklassen, kurz BIK.



Die Berufsintegrationsklassen sind Angebote der Berufsschulen und richten sich an junge Asylbewerber, Flüchtlinge und andere berufsschulpflichtige junge Menschen, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben, beispielsweise im Falle eines Zuzugs aus einem anderen EU-Land. In diesen Klassen stehen der Spracherwerb und die Berufsvorbereitung im Zentrum, was ich für die Integration für enorm wichtig halte. Doch natürlich kann ein solches System nur mit ausreichend Lehrkräften funktionieren.


Im Schuljahr 2015/16 gab es 63 Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen in Unterfranken, 2016/17 waren es bereits 104 und im aktuellen Schuljahr beläuft sich die Zahl auf 105 BIK. Während sich diese Zahlen recht einfach herausfinden lassen, brachte meine Schriftliche Anfrage auf die Frage, wie viele Schulstunden im Laufe der Schuljahre in den BIK ausgefallen sind, jedoch kein Licht ins Dunkel. Dies halte ich für problematisch, da nur so eingeschätzt werden kann, ob genug Lehrkräfte für die BIK zur Verfügung stehen.


Generell lässt sich sagen, dass im Schuljahr 2016/17 insgesamt 312 Lehrkräfte in den Berufsintegrationsklassen unterrichtet haben. Viele dieser Lehrkräfte sind Quereinsteiger oder Lehrkräfte, die noch nicht oder nicht über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen. Dies traf im genannten Schuljahr auf 73 Lehrkräfte zu. Diese hohe Zahl der Quereinsteiger oder noch nicht fertig ausgebildeten Lehrkräfte begründet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit der Tatsache, dass die BIK zahlenmäßig deutlich ausgebaut werden mussten. Doch da muss man ganz klar sagen: seit Jahren zielen die Bedarfsplanungen des KM weit am realen Bedarf vorbei. Wir haben an den Gymnasien und Realschulen einen riesigen Lehrkräfteüberschuss, während an den Grund- und Mittelschulen ein Lehrermangel herrscht. Es zeigt sich also einmal mehr, dass eine Umgestaltung des Lehramtsstudiums unabdingbar ist.


Kritisch sehe ich außerdem auch, dass von den 312 Lehrkräften, die im Schuljahr 2016/17 an den unterfränkischen Schulen in den Berufsintegrationsklassen unterrichteten, nur 11,5% einen unbefristeten und 31,7% einen befristeten Angestelltenvertrag erhalten haben. Ich bin der Meinung, dass auch Quereinsteiger eine gewisse Sicherheit verdient haben – der „Hire-and-fire-Politik“ der Staatsregierung stelle ich mich daher auch seit Jahren entgegen. Wenn wir das Ziel der Integration durch Bildung gewährleisten wollen, können wir nicht an der Bildung sparen – und das bedeutet auch, nicht an den Arbeitsverträgen unserer Lehrkräfte.


Ich werde mich daher auch weiter für eine faire Personalpolitik an bayerischen Schulen einsetzen und bin gespannt, wie die Lehrerversorgung in den Berufsintegrationsklassen im kommenden Schuljahr aussehen wird. Selbstverständlich halte ich Sie auf dem Laufenden.



12 Juli 2018

Das neue Landespflegegeld: Mehr als nur Symbolpolitik?

Die mittlerweile allseits bekannten gigantischen Probleme im Bereich der Pflege haben bereits im vergangenen Bundestagswahlkampf hohe Wellen geschlagen. Pflegekräftemangel, prekäre Arbeitsverhältnisse und teils unzumutbare Rahmenbedingungen für Pflegende und die ihnen Anvertrauten sind dabei nur einige Stichworte, die sich heranziehen lassen, um die Missstände grob zu umreißen. Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung lässt sich nichtsdestotrotz leider nur eine völlig unzureichende Aufstockung des Pflegepersonals um 8.000 Stellen wiederfinden. Ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn überhaupt. Doch auch auf Landesebene tut sich jetzt etwas. So soll in Bayern nun das sogenannte Landespflegegeld eingeführt werden. Ich möchte Ihnen im Folgenden kurz erläutern, was es damit konkret auf sich hat und den Versuch unternehmen, das Vorhaben entsprechend einzuordnen.



Landespflegegeld, was ist das?


Das Landespflegegeld ist als zusätzliche Unterstützung von Pflegebedürftigen mit Hauptwohnsitz in Bayern, die mindestens Pflegegrad 2 eingestuft sind. Es umfasst eine jährliche Leistung von 1000 Euro und soll die Pflegebedürftigen in die Lage versetzen selbstbestimmt sich selbst oder ihren pflegenden Angehörigen, Freunden und Helfern Gutes zu tun. Das Landespflegegeld wird dabei nicht mit anderen Leistungen wie beispielsweise der sozialen Pflegeversicherung, der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende verrechnet und stellt damit de facto eine Zusatzleistung dar. Insgesamt stehen für die neue Sozialleistung 400 Millionen Euro jährlich bereit. Erstmals ausgezahlt werden soll das Landespflegegeld zum 1. September. Mehr als 100.000 Menschen haben das neue Pflegegeld bereits beantragt.



Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung


Natürlich ist jede zusätzliche Unterstützung für die Pflegebedürftigen im Freistaat absolut begrüßenswert. Das Landespflegegeld lässt sich von den Beziehern schließlich individuell verwenden und kann damit in jedem Fall adäquat dem speziellen notwendigen Verwendungszweck zukommen. Auch dieser Umstand macht das Pflegegeld als solches zu einer durchaus sinnvollen Angelegenheit. Mit Blick auf die eingangs grob umrissenen massiven Missstände ist allerdings der Einwand erlaubt, dass sich an der prekären Situation im Bereich der Pflege im Großen und Ganzen nichts ändern wird. Dabei hat die Politik die Verantwortung und Pflicht den Hebel gerade an den grundsätzlichen Problemen in der Pflege anzulegen. Dies wird aber auch „nur“ mit dem Landespflegegeld leider nicht gelingen.



12 Juli 2018

Digitale Infrastruktur im Schulbereich: Gerüstet für die Zukunft?

Erfolgreiche und nachhaltige Bildungspolitik muss quasi fortlaufend einen Drahtseilakt zwischen der Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten und der Antizipation zukünftiger Herausforderungen und Erfordernisse vollführen. Die Entwicklungen der Digitalisierung lassen sich heute auf beiden Seiten verorten: Wir leben bereits in einer Welt, in der beispielsweise digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien immer mehr Relevanz für unser alltägliches Leben zukommt. Die Digitalisierung ist aber auch kein abgeschlossener Prozess und wird auch in den kommenden Jahren zunehmend weitere Neuerung für unseren Alltag nach sich ziehen.


Erfolgreiche Bildungspolitik muss - wie bereits erwähnt – unter anderem antizipative Züge haben. Genau das scheint in Bayern in den vergangenen Jahren (oder Jahrzehnten) jedoch nicht immer der Fall gewesen zu sein. Die Digitalisierung jedenfalls hat viel zu lange keine oder eine zu geringe Rolle im Bildungssektor gespielt. In den letzten zwei bis drei Jahren kam aber etwas Bewegung in die ganze Angelegenheit. Ich möchte Ihnen im Folgenden versuchen zu verdeutlichen, wie es um die digitale Bildung an Bayerns Schulen bestellt ist und dabei insbesondere die infrastrukturellen Aspekte in den Blick nehmen.


Der Masterplan BAYERN DIGITAL II sieht in den nächsten fünf Jahren Investitionen in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro vor. Wesentlicher Fokus soll dabei auch auf dem Schulbereich liegen. Über die inhaltlichen Komponenten digitaler Bildung in Bayern sagt dies allerdings selbstverständlich nichts aus. Die Zielsetzung ist dafür umso eindeutiger. Von zentraler Bedeutung ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und deren Einfluss auf Arbeitsweisen und Methoden und somit der Definition nach auch die Vermittlung umfassender Medienkompetenz im Sinne eines kompetenten Umgangs mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK). Eben dieser letzte Aspekt muss heute auch als vierte Kulturtechnik neben Lesen, Schreiben und Rechnen verstanden werden.



Infrastrukturelle Faktoren


Was braucht es, um diese Ziele auf Dauer zu realisieren? Zunächst einmal ganz grundlegend eine entsprechende Infrastruktur. Als Schlagwort muss an dieser Stelle auf den Begriff des „digitalen Klassenzimmers“ verwiesen werden. Dieses setzt eine Reihe verschiedenster infrastruktureller Gegebenheiten voraus. Als besonders fundamentale Vorbedingung sei hier eine schnelle Internetanbindung der Schule erwähnt. Nach Angaben der Staatsregierung nutzten im Jahr 2017 etwa 77 Prozent aller bayerischen Schulen eine Internetanbindung mit einer Übertragungsrate zwischen 16 Mbit/s und 50 Mbit/s. Mit Blick auf die Entwicklung zwischen 2013 und 2018 lässt sich durchaus ein positiver Trend erkennen, jedoch sollte dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass 2017 immer noch knapp über 20 Prozent der Schulen lediglich auf eine Internetverbindung unterhalb der 6 Mbit/s zurückgegriffen haben und eine Geschwindigkeit zwischen 16 und 50 Mbit/s auf Dauer auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann.


Zur notwendigen Infrastruktur muss selbstverständlich auch eine zeitgemäße digitale Mindestausstattung gezählt werden.  Diese fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der jeweiligen Sachaufwandsträger (in der Regel die Kommunen), kann und muss aber selbstverständlich vom Freistaat Bayern in adäquater Weise gefördert werden. Zur Mindestausstattung des digitalen Klassenzimmers zählen neben einer angemessenen Internetanbindung: ein Lehrerarbeitsplatz mit einer Präsentationseinrichtung, die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, digitale Geräte zu nutzen sowie geeignete Standardsoftware. Im Jahr 2017 kamen auf einen schuleigenen PC 4,8 Schüler. Von einer optimalen Ausstattung mit entsprechenden Endgeräten für die Schüler kann daher meines Erachtens nach also keine Rede sein. Allerdings besteht auch noch allgemeine Unklarheit darüber, mit welchem konkreten Konzept die Staatsregierung eine ausreichende Versorgung mit Computern und Tablets sicherstellen möchte. Hier steht weiterhin eine Entscheidung darüber aus, ob die Geräte von der Schule gestellt werden sollen oder jeder Schüler ein eigenes Exemplar mitbringen soll („bring your own device“). Dies gilt es möglichst zügig zu klären.



BAYERN DIGITAL II läuft endlich an


Nun hat Kultusminister Bernd Sibler vor kurzem über die Förderrichtlinie für die digitale Ausstattung an Bayerns Schulen informiert und somit einen wichtigen Teil des oben bereits erwähnten Masterplans BAYERN DIGITAL II konkretisiert. Demnach soll der Freistaat die Sachaufwandsträger bei der Verbesserung der IT-Ausstattung an bayerischen Schule und somit insbesondere bei der Einrichtung der digitalen Klassenzimmer unterstützen. 212,5 Millionen Euro stehen zunächst alleine für diesen Zweck zur Verfügung. Das soll laut dem Minister für etwa 50.000 digitale Klassenzimmer reichen. Gleichzeitig soll die IT-Ausstattung und die Einrichtung integrierter Fachunterrichtsräume an Bayerns Berufsschulen verbessert werden. Daneben soll die Ausstattung der Schulen mit moderner IT-Infrastruktur in Kombination mit einer großangelegten Fortbildungsoffensive (ab Herbst 2018) auch einer zeitgemäßen Lehrerbildung Rechnung tragen.


Wie wird diese Förderung nun genau ausgestaltet? Laut Minister Sibler erhalten die Kommunen ein sogenanntes Digitalbudget vom Freistaat. Bis zu 90 Prozent der anfallenden Ausstattungskosten sollen von diesem Budget gedeckt werden. Als Orientierungshilfe steht den lokalen Entscheidern das aktuelle sogenannte Votum des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen zur Verfügung. Dieses enthält Empfehlungen zu den nötigen adäquaten Rahmenbedingungen für einen durch digitale Medien unterstützten zeitgemäßen Unterricht.  Die oben bereits erwähnte Fördersumme (212,5 Millionen Euro) bildet den Auftakt für drei auf mehrere Jahre angelegte Programme für die IT-Ausstattung, die laut Ministeriumsangaben einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag umfassen soll.



Weiterhin Luft nach oben bei der digitalen Infrastruktur


Dem großen Handlungsbedarf hinsichtlich einer der digitalen Bildung angemessenen IT-Infrastruktur trägt die Staatsregierung in Persona von Kultusminister Sibler nun endlich mit ganz konkreten Förderprogrammen Rechnung. Inwiefern die bereitgestellten Mittel für die von Regierungsseite postulierten Ziele ausreichen werden, wird die Zeit zeigen. Schließlich ist - Stand heute - noch sehr viel Luft nach oben was die digitale Infrastruktur an Bayerns Schulen angeht. Dies liegt unter anderem nicht zuletzt daran, da es die Staatsregierung schlicht und ergreifend jahrelang versäumt hat, entsprechende und vor allem wirkungsmächtige Weichenstellungen vorzunehmen, obwohl die Fraktion der FREIEN WÄHLER und ich selbst seit Jahren ein großangelegtes Förderprogramm in diesem Kontext gefordert haben. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Versäumnis uns in den nächsten Jahren nicht noch auf die Füße fällt.



16 Juni 2018

Wege gegen die Plastikflut

In den letzten Monaten und Jahren waren in den Medien immer wieder furchtbare Bilder zu sehen: Meeresbewohner verendeten an den Konsequenzen der menschengemachten Umweltverschmutzung. Eine besondere Belastung für das Ökosystem ist Plastik. Vor allem das oft verwendete Einwegplastik belastet die Weltmeere und Tiere. Weltweit bestehen die Meeresabfälle zu 85 Prozent aus Kunststoffen. 70 Prozent fallen auf Fischfanggerät und Einwegplastik. Diese Art der Umweltverschmutzung ist klar vermeidbar und kann und muss durch einfache Maßnahmen verringert werden.



Brüssel reagiert


Die EU-Kommission hat nun reagiert und neue Vorschriften für Einwegplastikprodukte vorgeschlagen, die helfen sollen, die Umweltverschmutzung zu einzudämmen. Dazu hat sie untersucht, welche Einwegprodukte aus Kunststoff am häufigsten an die europäischen Strände gespült werden. Anhand der Ergebnisse dieser Analyse konnte die Kommission anschließend zehn Einwegplastikprodukte benennen, die zukünftig nicht mehr vertrieben werden sollen. Von diesem sogenannten Vermarktungsverbot sind unter anderem Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik betroffen. Diese wurden unter anderem ausgewählt, weil bereits heute günstige und gleichwertige Alternativen dieser Produkte auf dem Markt sind, die kein Plastik enthalten und eine weitaus geringere Belastung für die Umwelt darstellen.




CFalk / pixelio.de


Auch anderweitige Maßnahmen sind geplant. So soll für bestimmte Produkte eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, um den Verbrauchern klarer zu vermitteln, wie sie Verpackungen korrekt entsorgen. Die Nationalstaaten sollen eigenverantwortlich die Rücklaufquote ihrer Einweg-Plastikflaschen auf über 90 Prozent erhöhen. Insgesamt setzt die EU bei ihrem Vorhaben den Plastikverbrauch zu senken voll auf die einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese sollen durch eigene Aktionspläne und Ziele die Belastungen für die Umwelt und die Meere durch Plastik einschränken. Die hier genannten Vorschläge der Kommission sind allerdings noch nicht final beschlossen und haben vorerst eher Empfehlungscharakter. Das EU-Parlament und der Rat der EU müssen Vorschlag erst noch zustimmen. Es wird erwartet, dass die neuen Regeln noch vor der nächsten Europawahl im Mai 2019 beschlossen werden.



Zukünftig mit weniger Umweltverschmutzung durch Plastik zu rechnen


Dass für Plastiktüten in den allermeisten Fällen mittlerweile erhebliche Preise verlangt werden, hat in Deutschland dazu geführt, dass im Durchschnitt weitaus weniger Plastiktüten verbraucht werden als zuvor. Ich nehme an, dass die Vorschläge der EU umgesetzt werden und sich in Zukunft deutlich weniger Plastik in den Ozeanen finden lässt. Neben neuen Regeln und Gesetzen muss die Bevölkerung bei Themen wie der Einwegplastikproblematik zusätzlich sensibilisiert werden. Informationskampagnen, aber auch die Arbeit von gemeinnützigen Naturschutzorganisationen, können die Einstellungen und Verhaltensweisen der Menschen nachhaltig beeinflussen und führen zu einem bewussten Umgang mit Plastikverpackungen.


Insgesamt freue ich mich sehr über die Entscheidungen und Pläne der EU-Kommission. Das Problem mit Einwegplastikprodukten wurde richtig erkannt und wird nun von allem Mitgliedsstaaten gemeinsam angegangen und hoffentlich gelöst. Dabei wird nicht nur auf Verbote gesetzt, sondern intelligente Lösungen gefunden und umgesetzt.



14 Juni 2018

Der zweite Nachtragshaushalt 2018: Schwerpunkt Bildung und Blickpunkt Sport?

Das sogenannte Budgetrecht ist die wohl schärfste Waffe eines Parlaments gegenüber der Exekutive. Demnach bedarf es zur Verabschiedung eines neuen Staatshaushaltes stets der Zustimmung des betreffenden Abgeordnetenhauses. Es ist daher nicht überraschend, dass auch die Haushaltsverhandlungen im Bayerischen Landtag regelmäßig zu den absoluten Highlights des parlamentarischen Betriebes gehören. Oft ziehen sich die betreffenden Sitzungen dann bis tief in die Nacht und die Diskussionen und Debatten im Maximilianeum erreichen besonders hohe Intensität. Mit dem Entwurf der Staatsregierung für den zweiten Nachtragshaushalt 2018 beginnt nun die letzte heiße Phase der Haushaltsdebatten in dieser Legislaturperiode.  Ich möchte Ihnen im Folgenden die Eckdaten des neuen Haushaltsentwurfs im Bereich meiner Arbeitsschwerpunkte Bildung und Sport vorstellen und diese für Sie einordnen. Einen Überblick über die Gesamtausgaben des Freistaates gemäß dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes gegliedert nach den verschiedenen Aufgabenbereichen bietet Ihnen folgende Abbildung:



Im Aufgabenbereich Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten ergeben sich aus dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes im Vergleich zur bisherigen Planung für 2018 Mehrausgaben in Höhe von rund 13,4 Millionen Euro. Insgesamt wird der Freistaat somit mehr als 20,5 Milliarden Euro für dieses Bereich bereitstellen. Dabei wird insbesondere mit Blick auf die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen noch einmal nach nachgebessert. Hier spielt sicher das Bildungspaket rund um die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasiums eine wichtige Rolle. Angesichts der anstehenden Aufgaben der Digitalisierung und ähnlichem kann die zusätzliche Mittelausstattung aber allenfalls einen marginalen Effekt in Bezug auf die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität haben. Noch geringer fallen die Steigerungen hinsichtlich der privaten Schulen und Hochschulen aus.


Im Bereich Sport beziehungsweise Sport und Erholung ergeben sich aus dem Nachtragshaushaltsentwurf keine Mittelerhöhungen. Für diesen Bereich sollen weiterhin insgesamt lediglich 63,5 Millionen Euro investiert werden. Dabei besteht gerade im Bereich des Breitensports vielerorts in verschiedenen Kontexten massiver Handlungsbedarf. So haben die Sportvereine gerade im ländlichen Raum oft mit strukturellen Problemen und/oder sinkenden Mitgliederzahlen zu kämpfen. Wir müssen gerade diese wichtigen Organisationen der Zivilgesellschaft nachhaltig unterstützen, erfüllen sie doch unglaublich wichtige Funktionen für unsere Gesellschaft. Exemplarisch sei hier insbesondere auf das Ehrenamt verwiesen.


Was also tun mit dem neuen Haushaltsentwurf der Staatsregierung? Im Bildungsbereich wird die minimale Mittelerhöhung sicher nicht schaden, viel bewegen lässt sich hiermit aber nicht. Das ist insofern ernüchternd, als dass die Staatsregierung gebetsmühlenartig betont, die Digitalisierung im Bildungssektor vorantreiben zu wollen. Diese Absichtsbekundung spiegelt sich meines Erachtens aber nicht entsprechend im neuen Haushaltsentwurf wieder. Im Bereich Sport und Erholung setze ich mich seit Jahren für eine angemessene Würdigung und Unterstützung aller Akteure und Strukturen – gerade auch in Form der Bereitstellung adäquater Finanzmittel - ein. Leider waren meine Anstrengungen diesbezüglich bislang allzu oft erfolglos, wie auch der zweite Nachtragshaushalt 2018 leider einmal mehr beweist.



24 Mai 2018

Ein Werkzeugkasten für mehr Wohnungen: Raus aus dem Tiefschlaf

Rom wurde nicht an einem Tag erbaut, so sagt der Volksmund. Was bei den alten Römern galt, trägt auch heute noch einen wahren Kern in sich: Bauen braucht seine Zeit. Umso vorausschauender muss staatliche Politik in diesem Kontext gestaltet werden. Dies hatte die Staatsregierung über Jahre hinweg leider vergessen. Für das Jahr 2016 waren beispielsweise 70.000 Fertigstellungen im Bereich des Wohnungsbaus in Bayern angestrebt, in der Realität erreichte man dagegen nur etwa 52.000. Dies entspricht einem Defizit zwischen Soll und Ist von 26 Prozent. Solche Bilanzen waren in den vergangenen Jahren leider bei weitem keine Einzelfälle.


Heute hören wir immer wieder vom Mangel an bezahlbarem Wohnraum oder gar von Wohnungsnot. Mit Blick auf die oben genannten Zahlen müssen wir zu dem Schluss kommen, dass es sich hierbei nicht zuletzt auch um hausgemachte Probleme der bundesdeutschen beziehungsweise bayerischen Politik handelt. In einer Zeit in der die Frage nach ausreichendem Wohnraum auch immer mehr zu einem zentralen Bestandteil der sozialen Frage des 21. Jahrhunderts wird, ist die Staatsregierung nun aber offenbar natürlich auch mt Blick auf die im Herbst anstehenden Landtagswahlen endlich aus ihrem komatösen Tiefschlaf erwacht und hat ein umfassendes Maßnahmenpaket („Werkzeugkasten für mehr bezahlbaren Wohnraum in Bayern“) für mehr Wohnungen auf den Weg gebracht. Die geplanten Kernelemente dieses Programms möchte ich im Folgenden kurz vorstellen. Ich hoffe nur, dass dieser Werkzeugkasten nicht nur ein Placebo bleibt, sondern die Werkzeuge auch greifen.



Die sechs Säulen des Maßnahmenpakets der Staatsregierung


Vorgesehen ist zum einen die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft „BayernHeim“ noch vor der Sommerpause. Die neue Gesellschaft soll auf vorrangig staateigenen Flächen den sozialen Wohnungsbau verstärken. Insgesamt soll „BayernHeim“ bis zum Jahr 2025 mithilfe einer Ressourcenausstattung von bis zu 500 Millionen Euro 10.000 neue Wohnungen realisieren.


Die Staatsregierung plant außerdem die entsprechende Entwicklung des Geländes der ehemaligen McGraw-Kaserne in München Giesing, um diese Fläche in die Planungen zur Wohnbebauung miteinbeziehen zu können. Ziel ist, auf diesem Areal ein neues Stadtquartier mit bis zu 1.000 Wohnungen und Wohnheimplätze für niedrige Einkommensgruppen zu schaffen.


Darüber hinaus soll die Staatsregierung junge Familien mittels eines Bayerischen Baukindergeldes Plus sowie einer Bayerischen Eigenheimzulage beim Bau beziehungsweise Erwerb eines eigenen Zuhauses unterstützen. Das Bayerische Baukindergeld Plus muss als Ergänzung zum Baukindergeld des Bundes in Höhe von 1.200 Euro pro Kind und Jahr verstanden werden und umfasst noch einmal zusätzliche 300 Euro pro Kind und Jahr aus den Kassen des Freistaates. Die Bayerische Eigenheimzulage dient dagegen als einmalige Grundförderung in Höhe von 10.000 Euro unabhängig vom eigenen Familienstand oder der Anzahl der Kinder.


Daneben soll die Wohnraumförderung anhand einer ganzen Reihe von konkreten Maßnahmen eine Aufwertung erfahren: Verlängerung der Sozialbindung bei neuen Verträgen auf 40 Jahre, zusätzliche Fördermittel (jährlich 150 Millionen Euro) für Städte und Gemeinden, Einführung eines neuen Förderprogramms zur Unterstützung der Modernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern und Fortschreibung des Programms zur Förderung von Wohnraum für Studierende. Um den Mietpreisanstieg zu dämpfen, hat das Kabinett außerdem für fünf Jahre grundsätzlich einen Verzicht auf Mieterhöhung in staatlichen Wohnungen beschlossen.


Das Kabinett hat außerdem zwei Förderinitiativen für Kommunen zum Thema Flächensparen beschlossen. Zum einen die in Form einer Entsiegelungsprämie. Rund 25 Millionen Euro stehen hier für den Start 2018 zur Verfügung. 2019 sollen diese Mittel verstetigt werden. Mit der Initiative „Innen statt Außen“ sollen Gemeinden im Rahmen der Städtebauentwicklung und Dorferneuerung für ihr Engagement beim Flächensparen mit einem um 20 Prozentpunkte auf 80 Prozent (besonders strukturschwache Gemeinden gar auf 90 Prozent) erhöhten Fördersatz bei der Innenstadtentwicklung unterstützt werden. Diese Förderanreize sollen dazu beitragen, insbesondere leerstehende Gebäude und Brachen im Ortskern wieder nutzbar zu machen. Hierfür sollen 2018 rund 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen.


Darüber hinaus soll die Digitale Baugenehmigung auf den Weg gebracht werden, um das Bauen in Bayern auf Dauer zu beschleunigen. Wegen der hohen Komplexität soll dieses neue digitale Baugenehmigungsverfahren zunächst in ausgewählten staatlichen unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämtern) als Pilotprojekt anlaufen.



Die Ruhe vor dem Sturm im Wasserglas?


Die Pläne der Staatsregierung wurden mit großem Pomp verkündet. Nicht zuletzt der Umstand, dass Ilse Aigner entgegen aller parlamentarischen Gepflogenheiten in dieser Woche in Ihrer Funktion als Bauministerin einen entsprechenden Antrag der CSU-Fraktion zum Wohnungsbau mit Verweis auf oben genannte Programme begründete, zeigt wie sehr die Staatsregierung darum bemüht ist, ihr Maßnahmenpaket bestmöglich zu verkaufen. Es ist ja nun auch richtig: der Freistaat wird viel Geld in die Hand nehmen und an der ein oder anderen Stellschraube drehen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Bau- und Wohnungspolitik in Bayern über Jahre hinweg quasi ungenügend bis nicht existent war. Die dadurch angesammelten Rückstände gilt es nun aufzuholen. Hierfür kann das Maßnahmenpaket der Staatsregierung meines Erachtens nach nur als ein erster guter Schritt in die richtige Richtung angesehen werden. Die Staatsregierung ist nun in der Pflicht auf dieser Basis weiter aufzubauen. Wenn dies nicht gesteht, dann könnte man bei den jahrelangen Versäumnissen im Bereich des Bauens schon bald von der Ruhe vor dem Sturm im Wasserglas sprechen.



18 Mai 2018

Separate Beschulung von Flüchtlingskindern: Söder auf dem Holzweg

Ministerpräsident Markus Söder hat in einem Interview im vergangenen April die Absicht geäußert, Flüchtlings- und Migrantenkinder künftig zunächst in separaten Klassen inklusive Werteunterricht beschulen zu wollen. Die kritischen Reaktionen auf diesen Vorschlag reichten vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) über den Bayerischen Elternverband bis zu den Integrationspolitischen Sprechern verschiedener Parteien. Mit einigen Wochen Abstand ergab eine Umfrage im Auftrag von Sat.1 Bayern nun, dass 61 Prozent der Befragten Söders Vorstellungen begrüßen, während 35 Prozent diese ablehnen. Selbstverständlich ist es vollkommen legitim, diese oder jene Meinung zu vertreten. Ich sehe bei diesem Thema aber noch einigen Diskussionsbedarf. Mit diesem Blog möchte ich meinen Beitrag zu einer solchen Debatte leisten und darlegen, warum ich die Idee des Ministerpräsidenten von der separaten Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien nicht für sinnvoll erachte.



Wir müssen uns zunächst einmal fragen, welche Zielsetzung wir unserem bildungspolitischen Handeln im Kontext der Beschulung von Flüchtlingskindern zugrunde legen wollen. Ich bin der Ansicht, dass hier zu allererst die Integration dieser Kinder im Mittelpunkt steht – sicherlich sieht das auch der Bayerische Ministerpräsident ähnlich. Auf welchem Wege wir dieses Ziel erreichen können? In dieser Frage gehen die Meinungen aus der Staatskanzlei und die meine bereits auseinander.


Integration via Separation erreichen zu wollen, ist für mich ein Widerspruch in sich. Was bringt all der Werte- und Sprachunterricht in hermetischen „Flüchtlingsklassen“, wenn die sozialen Kontakte zur gesellschaftlichen Umwelt zunächst unterbunden oder zumindest erschwert werden? Eben jener sozialer Umgang mit gleichaltrigen Kindern, die bereits in Deutschland sozialisiert wurden, stellt schließlich ein wichtiges Momentum bei der Förderung von Integration dar. Ich möchte an dieser Stelle an all die Talkshow-Debatten der letzten Jahre erinnern, indem immer wieder die Bildung sogenannter Parallelgesellschaften beklagt wurde. Eine separate Beschulung verschiedener Milieus könnte aber genau dies oder ähnliches weiter fördern.


Ich halte es daher viel mehr für angebracht, den bereits eingeschlagenen Weg fortzuführen beziehungsweise zu intensivieren: Regelbeschulung der Flüchtlingskinder im Rahmen der „normalen“ Schulklassen ergänzt durch adäquate Förderangebote zum Erlernen der deutschen Sprache sowie zur Verinnerlichung demokratischer, freiheitlicher Werte. Nur ein solcher Dualismus wird meiner Ansicht nach auf Dauer auch erfolgreiche Integration befördern. In der Schule erlernte sprachliche und ethisch-soziale Kompetenzen können sich so im Schulalltag und in den außerschulischen sozialen Beziehungen einspielen und verfestigen. Im Übrigen sollten wir an dieser Stelle auch die Sportvereine und andere zivilgesellschaftliche Akteure bei ihrer alltäglichen Arbeit an der Integration weiter und stärker unterstützen. Auch sie spielen nämlich eine wichtige Rolle bei der Verinnerlichung verschiedenster Kompetenzen. Im Übrigen können auch die deutschen Schüler hinsichtlich ihrer sozialen Kompetenz et cetera von der täglichen Begegnung mit den Flüchtlingen profitieren. Was tut das Kind einer Flüchtlingsfamilie den Schülern in Bayern böses? Nichts.


Was wir definitiv nicht brauchen, ist eine Zweiklassengesellschaft, in der wir Flüchtlinge und deren Kinder zunächst hermetisch vom Rest der Bevölkerung abschirmen. Wer denkt, dass wir so erfolgreich Integration fördern können, befindet sich meines Erachtens nach auf dem Holzweg – auch wenn er Bayerischer Ministerpräsident ist.



17 Mai 2018

Das neue Polizeiaufgabengesetz: praktisch, schwammig, gut?

In dieser Woche hat der Bayerische Landtag mit der Mehrheit der CSU-Fraktion die vieldiskutierte Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen. Allen Demonstrationen im Freistaat und dem geschlossenen Widerstand der parlamentarischen Opposition zum Trotz (Berichterstattung siehe hier) , haben sich Staatsregierung und CSU bis zuletzt vehement jedem konsensorientierten Dialog verwehrt und keine der geforderten Anpassungen auch nur in Erwägung gezogen. Um das klarzustellen: Nicht alles am neuen Polizeiaufgabengesetz ist schlecht, jedoch sind an zentralen Stellen große Schwächen und Mängel deutlich zu erkennen. Ich möchte das PAG im Folgenden für Sie einordnen und deutlich machen, warum ich und viele andere Kollegen sich in der namentlichen Abstimmung im Maximilianeum letztlich gegen die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in dieser Form gestellt haben.




 

Adäquate Antworten auf neue Herausforderungen und Problemstellungen


Beginnen wir bei einigen positiven Aspekten der Gesetzänderung. Diese lassen sich im Grunde im Kontext der Digitalisierung ausmachen. So darf die Polizei zukünftig beispielsweise in entsprechenden Fällen nicht nur die Daten auslesen, die auf einem sichergestellten Datenträger/Gerät abgespeichert sind, sondern auch solche, die in einer Cloud abgelegt wurden. Viele Experten halten diese Erweiterung der Befugnisse für eine längst überfällige und notwendige Neuerung.


Darüber hinaus können im Kontext von Fahndungen oder der Suche nach Vermissten zukünftig auch Drohnen und nicht nur Helikopter mit Video- und Wärmebildkameras ausgestattet werden. Auch dies darf als sinnvolle rechtliche Anpassung an die gegebenen technischen Möglichkeiten unserer Zeit gewertet werden.


Die hier exemplarisch genannten Neuerungen sind relativ spezifisch und können somit als punktuelle Novellierungen verstanden werden. Hier gibt es aus meiner Sicht auch wenig zu beanstanden. Die entscheidenden Mängel des Gesetzes lassen sich allerdings auf einer viel fundamentaleren Ebene verorten.



Der springende Punkt: die drohende Gefahr


Im Zentrum der Gesetzesänderung steht nämlich eindeutig die Einfügung der Gefahrenkategorie der drohenden Gefahr für bedeutende Rechtsgüter in Art. 11 Absatz 3 PAG. Artikel 11 des Polizeiaufgabengesetzes dient grundsätzlich der Bestimmung allgemeiner Befugnisse der Polizei. Hier wird unter anderem festgelegt, wann die Polizei zu bestimmten besonderen Maßnahmen berechtigt ist. Dabei geht es vor allem um Präventivmaßnahmen zur Vermeidung schwerer Straftaten wie beispielsweise dem Abhören von Telefongesprächen und anderen Überwachungsmethoden.


Mit der drohenden Gefahr als Erweiterung zum Begriff der konkreten Gefahr geht somit analog auch eine Ausdehnung polizeilicher Befugnisse einher. Dies ist insbesondere deswegen höchst problematisch, da dem Rechtsbegriff der drohenden Gefahr keine eindeutige Definition zugrunde liegt und er somit laut einer Vielzahl von Experten mindestens als schwammig zu bewerten ist. Eben darauf fußt auch die zentrale und massive Kritik am neuen PAG: Der Terminus der drohenden Gefahr mit all seiner Uneindeutigkeit kann schlicht und ergreifend nicht als zureichendes Kriterium für den Einsatz von Maßnahmen, die in die bürgerlichen Freiheitsrechte eingreifen, betrachtet werden.


Das ist kein Pappenstiel! Wir sprechen hier von subjektiven Rechten, die den Bürgern unseres Landes durch das Grundgesetz explizit zugesichert werden.  Insbesondere hierauf basieren unsere freiheitlich-demokratische Ordnung und pluralistische Gesellschaft.  Der Rechtsbegriff der drohenden Gefahr gefährdet aber im schlimmsten Falle die Persönlichkeitsrechte unbescholtener Bürger.



Vor vollendete Tatsachen gestellt


Vor allem auf diesen zentralen Mangel haben die tausenden Demonstranten, die in den vergangenen Wochen insbesondere in Bayerns Großstädten auf die Straße gingen, ebenso wie eine Vielzahl juristischer Experten immer wieder hingewiesen.  Staatsregierung und CSU haben sich mit der absoluten Mehrheit im Rücken die Ohren zugehalten und rigide durchregiert. Ob aus Angst vor der AfD oder als Beweis für eine starke Exekutive mit dem neuen Ministerpräsidenten Söder an der Spitze – wahlkampftaktisches Kalkül hat unzweifelhaft eine große Rolle dabei gespielt. Nach einer Umfrage von Sat.1 Bayern begrüßen allerdings nur 46 Prozent der bayerischen Bürger das neue PAG, 44 Prozent lehnen es ab. Eine solche Polarisierung der öffentlichen Meinung taugt daher auch bei weitem nicht, zur Verteidigung der Agitation von CSU und Staatsregierung. Gerade bei einem solch strittigen Sachverhalt wäre eine längerfristige intensive politische beziehungsweise öffentliche Debatte dringend notwendig gewesen. Bei den Christsozialen hat man lieber Nägel mit Köpfen gemacht und den Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Möglichkeit besteht, dass der Wähler diesen katastrophalen politischen Stil im kommenden Herbst entsprechend quittieren wird, ehe das Bundesverfassungsgericht früher oder später wahrscheinlich das bayerische PAG einkassiert (vergleiche beispielsweise Interview der SZ mit Rechtsprofessor Matthias Bäcker). Verschiedene Parteien und Verbände haben jedenfalls schon diverse Verfassungsklagen angekündigt.


Einen Überblick über die Voten der Abgeordneten bei der namentlichen Abstimmung zum PAG finden Sie hier.


24 April 2018

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: CSU rudert zurück und entschärft Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für das sogenannte Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist auf großen Widerstand gestoßen. Das neue Gesetz soll das bayerische Unterbringungsgesetz von 1992 ablösen. Ziel des Gesetzes ist, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, „Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen soweit wie irgend möglich zu vermeiden, die Prävention von psychischen Krisen zu stärken und Menschen in psychischen Krisen noch stärker als bislang wirksam zu unterstützen.“ Der Entwurf wird nun, nach massiven Protesten der Opposition, Verbänden und Betroffenen, unter anderem auch durch eine Onlinepetition, glücklicherweise entschärft. Warum der ursprüngliche Gesetzentwurf absolut nicht tragbar war und was die größten Kritikpunkte waren, möchte ich nochmals kurz zusammenfassen.


Aus datenschutzrechtlicher Sicht gab es erhebliche Bedenken bezüglich des neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes. Geplant war ursprünglich eine sogenannte „Unterbringungsdatei“, in der Patientendaten digital erfasst werden. Auch medizinische Daten, wie auch die Diagnose der Betroffenen, sollte hier erfasst werden. Auf die „Unterbringungsdatei“ hätten auch die Behörden und – unter Umständen – auch die Polizei Zugriff gehabt. Die Polizei sollte beispielsweise informiert werden, wenn ein psychisch Kranker seinen Aufenthalt in der Psychiatrie beendet. Das Anlegen der „Unterbringungsdatei“ hätte Betroffene tief verunsichert und lässt sich nicht sinnvoll begründen. Kranke Menschen würden durch das Informieren der Polizei unter Generalverdacht gestellt. Die medizinischen Daten psychisch Kranker wären letzten Endes weit weniger geschützt als die körperlich Erkrankter.




Rainer Sturm / pixelio.de


Insgesamt erzeugte der Gesetzentwurf den Eindruck, dass Menschen mit psychischer Erkrankung vorrangig als potenzielle Straftäter angesehen werden, von denen Gefahr ausgeht. Hilfe für psychisch Erkrankte spielt im Gesetzentwurf kaum eine Rolle, wie an der Nähe der geplanten Regelungen zum Maßregelvollzugsgesetz zeigt. Hier wird die Unterbringung von Straftätern, die psychisch krank sind, in eine Psychiatrie geregelt. Der Gesetzentwurf sah vor, dass auch Betroffene, die nicht straffällig geworden sind, in die forensische Psychiatrie eingewiesen werden können, insofern sie eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Hier hätte deutlich stärker zwischen Straftätern und psychisch Kranken unterschieden werden müssen.


Wie ich im Gespräch mit der regionalen Caritasstelle erfahren habe, verunsicherte der Gesetzentwurf die Betroffenen stark. Bei denjenigen, die psychisch krank sind, wirkte sich diese Unsicherheit besonders drastisch aus. Der CSU muss vorgeworfen werden, den Gesetzentwurf nicht durchdacht zu haben. Wenn es um die Hilfe für psychisch Kranke geht, ist ein hohes Maß an Sensibilität gefragt, das die Staatsregierung hier definitiv nicht an den Tag gelegt hat. Menschen in psychischen Krisensituationen brauchen Hilfe und intensive Betreuung. Sie sollten nicht durch ein schlecht formuliertes Gesetz wie Kriminelle behandelt werden.


Ich freue mich, dass der laute und umfassende Protest gegen den Gesetzentwurf für das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz die Staatsregierung dazu bewegt hat, zurückzurudern. Nach einer Expertenanhörung wurden die Pläne für die „Unterbringungsdatei“ komplett eingestampft. Der Verweis auf den Maßregelvollzug soll ebenfalls gestrichen werden. Die Betroffenen sollen nicht länger als potenzielle Gefahr angesehen werden und ihre Behandlung und Heilung einen größeren Stellenwert einnehmen. Das Gesetz ist allerdings noch nicht beschlossen. Ich werde auch weiterhin ganz genau hinschauen und mit Betroffenen, Experten und Verbänden in Kontakt bleiben, um ein möglichst gutes Gesetz für Menschen mit psychischen Erkrankungen mitzugestalten.




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