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18 Mai 2018

Separate Beschulung von Flüchtlingskindern: Söder auf dem Holzweg

Ministerpräsident Markus Söder hat in einem Interview im vergangenen April die Absicht geäußert, Flüchtlings- und Migrantenkinder künftig zunächst in separaten Klassen inklusive Werteunterricht beschulen zu wollen. Die kritischen Reaktionen auf diesen Vorschlag reichten vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) über den Bayerischen Elternverband bis zu den Integrationspolitischen Sprechern verschiedener Parteien. Mit einigen Wochen Abstand ergab eine Umfrage im Auftrag von Sat.1 Bayern nun, dass 61 Prozent der Befragten Söders Vorstellungen begrüßen, während 35 Prozent diese ablehnen. Selbstverständlich ist es vollkommen legitim, diese oder jene Meinung zu vertreten. Ich sehe bei diesem Thema aber noch einigen Diskussionsbedarf. Mit diesem Blog möchte ich meinen Beitrag zu einer solchen Debatte leisten und darlegen, warum ich die Idee des Ministerpräsidenten von der separaten Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien nicht für sinnvoll erachte.



Wir müssen uns zunächst einmal fragen, welche Zielsetzung wir unserem bildungspolitischen Handeln im Kontext der Beschulung von Flüchtlingskindern zugrunde legen wollen. Ich bin der Ansicht, dass hier zu allererst die Integration dieser Kinder im Mittelpunkt steht – sicherlich sieht das auch der Bayerische Ministerpräsident ähnlich. Auf welchem Wege wir dieses Ziel erreichen können? In dieser Frage gehen die Meinungen aus der Staatskanzlei und die meine bereits auseinander.


Integration via Separation erreichen zu wollen, ist für mich ein Widerspruch in sich. Was bringt all der Werte- und Sprachunterricht in hermetischen „Flüchtlingsklassen“, wenn die sozialen Kontakte zur gesellschaftlichen Umwelt zunächst unterbunden oder zumindest erschwert werden? Eben jener sozialer Umgang mit gleichaltrigen Kindern, die bereits in Deutschland sozialisiert wurden, stellt schließlich ein wichtiges Momentum bei der Förderung von Integration dar. Ich möchte an dieser Stelle an all die Talkshow-Debatten der letzten Jahre erinnern, indem immer wieder die Bildung sogenannter Parallelgesellschaften beklagt wurde. Eine separate Beschulung verschiedener Milieus könnte aber genau dies oder ähnliches weiter fördern.


Ich halte es daher viel mehr für angebracht, den bereits eingeschlagenen Weg fortzuführen beziehungsweise zu intensivieren: Regelbeschulung der Flüchtlingskinder im Rahmen der „normalen“ Schulklassen ergänzt durch adäquate Förderangebote zum Erlernen der deutschen Sprache sowie zur Verinnerlichung demokratischer, freiheitlicher Werte. Nur ein solcher Dualismus wird meiner Ansicht nach auf Dauer auch erfolgreiche Integration befördern. In der Schule erlernte sprachliche und ethisch-soziale Kompetenzen können sich so im Schulalltag und in den außerschulischen sozialen Beziehungen einspielen und verfestigen. Im Übrigen sollten wir an dieser Stelle auch die Sportvereine und andere zivilgesellschaftliche Akteure bei ihrer alltäglichen Arbeit an der Integration weiter und stärker unterstützen. Auch sie spielen nämlich eine wichtige Rolle bei der Verinnerlichung verschiedenster Kompetenzen. Im Übrigen können auch die deutschen Schüler hinsichtlich ihrer sozialen Kompetenz et cetera von der täglichen Begegnung mit den Flüchtlingen profitieren. Was tut das Kind einer Flüchtlingsfamilie den Schülern in Bayern böses? Nichts.


Was wir definitiv nicht brauchen, ist eine Zweiklassengesellschaft, in der wir Flüchtlinge und deren Kinder zunächst hermetisch vom Rest der Bevölkerung abschirmen. Wer denkt, dass wir so erfolgreich Integration fördern können, befindet sich meines Erachtens nach auf dem Holzweg – auch wenn er Bayerischer Ministerpräsident ist.



28 September 2017

Felbingers Bürgersprechstunde: Einwanderungsgesetz

Immer wieder kommen Bürger in meinem Wahlkreis nicht nur mit Fragen sondern auch ganz konkreten Vorschlägen zu bestimmten politischen und gesellschaftlichen Themen auf mich zu. Diese können mitunter sehr befruchtend auf meine parlamentarische Arbeit wirken, bieten sie doch oft neue Denkanstöße und Anregungen zu den verschiedensten Sachfragen.  In meiner neuen Rubrik Felbingers Bürgersprechstunde möchte ich Ihnen regelmäßig ausgewählte Vorschläge von Bürgern vorstellen und versuchen, Hintergründe zu beleuchten, Positionen zu vergleichen und die Forderungen auf Ihre Sinnhaftigkeit zu untersuchen.

Thema: Einwanderungsgesetz


Kürzlich sprach mich ein Bürger auf ein mögliches Einwanderungsgesetz an. Dieses solle bessere Bleibemöglichkeiten für Migranten mit bestehendem Arbeitsverhältnis in Branchen, in denen Arbeitskräfte dringend benötigt werden, garantieren. Als Beispiel wurde hier das breite Feld der Pflege angeführt.



Recht auf Asyl und ein Einwanderungsgesetz


An dieser Stelle muss zunächst betont werden, dass das Recht auf Asyl Verfassungsrang besitzt. Dieses kann und darf also von einem Einwanderungsgesetz nicht beschnitten werden. Möglich und sinnvoll erscheint viel mehr ein ergänzendes Verhältnis von Asyl- und Einwanderungsrecht.



Zum rechtlichen und politischen Status quo


Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern, besser bekannt als Zuwanderungsgesetz, ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und hat sich über die Jahre als wahres Bürokratiemonster erwiesen. Beispielsweise lässt sich in Deutschland zwischen mehr als 50 verschiedenen Aufenthaltstiteln differenzieren. Darüber hinaus sieht es im Grunde keine bedarfsgerechte Regulierung von Migration vor und erscheint somit in Zeiten des Fachkräftemangels als vollkommen unzureichend. Schließlich halten Arbeitsmarkt-Experten eine hohe Netto-Zuwanderung von Fachkräften für erforderlich, um das Erwerbspotenzial hierzulande stabil halten zu können. In der Vergangenheit wurde daher beispielsweise von SPD und Grünen mit der Schaffung eines Einwanderungsgesetzes kanadischer Prägung kokettiert.



Das kanadische Einwanderungsprogramm als adäquates Beispiel?


 Wer mittels Facharbeiter-Visum nach Kanada auswandern möchte, muss über eine besonders gefragte Qualifikation verfügen, also einen sogenannten „Mangelberuf“ ausüben, und sich mittels Punktesystem qualifizieren. Welche Berufsgruppen als Mangelberuf gelten, wird regelmäßig neu definiert. Das Punktesystem für das Einwanderungsprogramm umfasst die Kriterien Ausbildung (maximal 25 Punkte), Sprachkenntnisse (maximal 24 Punkte), Berufserfahrung (maximal 21 Punkte), Alter (maximal 10 Punkte), Arbeitsverhältnis (maximal 10 Punkte) und Anpassungsfähigkeit (maximal 10 Punkte). Die maximal erreichbare Punktzahl liegt somit bei 100 Punkten, die Mindestanzahl für die Aufenthaltserlaubnis liegt bei 67 Punkten.



Resümee


Das kanadische Einwanderungsprogramm stellt meiner Meinung nach ein gutes Beispiel für eine moderne Migrationsregulierung dar. Es ist sowohl bedarfsgerecht als auch transparent aufgebaut. Ein derartiges Modell ließe sich sicher auch adäquat mit Angelegenheiten des Asylrechts verknüpfen. So könnte man beispielsweise anerkannten Flüchtlingen die Möglichkeit bieten, sich über ein so gestaltetes Einwanderungsprogramm um eine fluchtunabhängige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Ein solcher Ansatz entspräche nach meinem Empfinden dem eingangs erwähnten Bürgervorschlag und würde das bürokratische und begriffliche Labyrinth rund um das Thema Migration möglicherweise auch entwirren. Es stellt sich abschließend die Frage, auf welcher Ebene ein solches Einwanderungsgesetz am sinnvollsten installiert werden sollte. Solange es keine eindeutige europaweite Regelung hinsichtlich des Asylrechts gibt, empfiehlt sich die Bundesebene vermutlich als geeignetste Plattform um bedarfsgerechte Migration zu regulieren.



11 Februar 2017

Ausbildungschancen von Flüchtlingen in Bayern

Gesellschaftliche Teilhabe und damit Integration sind in unserem Land eng mit dem Faktor „Arbeit“ verbunden. Ein Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz kann als Katalysator für die Eingliederung in unsere Gesellschaft dienen.  Diese können beispielsweise Sprachkenntnisse fördern oder den Grundstein für finanzielle Unabhängigkeit legen. In Bayern sind derzeit (Stand Januar 2017) rund 46.000 Flüchtlinge arbeitssuchend gemeldet. Weitere 20.000 befinden sich bereits in Beschäftigungsverhältnissen, wenn auch oftmals nur in Helferjobs - etwa in der Gastronomie oder in Lagertätigkeiten. Dem gegenüber stehen derzeit 12.000 unbesetzte Lehrstellen in Bayern sowie der wachsende Fachkräftemangel. Daher sollten junge Flüchtlinge vor allem fit für eine Berufsausbildung gemacht werden. Mehr als die Hälfte der erwachsenen Asylsuchenden ist im Übrigen zwischen 18 und 27 Jahren alt, somit stehen deren Erwerbsbiografien erst am Anfang.


Doch so einfach funktioniert die Integration bedauerlicherweise nicht. Die schulischen Voraussetzungen der Flüchtlinge sind höchst unterschiedlich. Sie unterscheiden sich, je nach Herkunftsland, teils stark. Beispielsweise haben rund 75 Prozent der Flüchtlinge aus dem Iran ein Gymnasium oder eine Hochschule besucht, während etwa zwei Drittel der somalischen Flüchtlinge entweder gar keine oder nur eine Grundschule besucht haben. Den größten Anteil der Flüchtlinge machen wenig überraschend die Syrer aus. Diese verfügen über eine überdurchschnittliche Schulbildung. Nichtsdestotrotz wird anhand dieser höchst unterschiedlichen Bildungsniveaus deutlich, dass ein pauschales, hochstandardisiertes Heranführen an den deutschen Ausbildungsmarkt nicht möglich ist. Hier muss möglichst individuell und von Fall zu Fall gefördert und beraten werden.




derateru  / pixelio.de

derateru / pixelio.de


Und noch ein weiterer Aspekt spielt eine ganz entscheidende Rolle: Oft geraten junge Flüchtlinge unter Druck schnell Geld zu verdienen, um damit Familienangehörige in der Heimat zu unterstützen. Die Nachhaltigkeit einer Ausbildung gerät dabei oft ins Hintertreffen. Hier muss Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet werden. Darüber hinaus ist es für potentielle Ausbildungsbetriebe immer noch mit einem schwer kalkulierbaren Risiko verbunden, einen Ausbildungsplatz an einen Flüchtling zu vergeben. Denn es bleibt immer noch die Frage, wie es nach der dreijährigen Ausbildung und der zweijährigen Bleibeperspektive dann weiter geht.


An dieser Stelle möchte ich Ihnen an zwei Beispielen kurz vorstellen, welche Bemühungen verschiedene Akteure unternehmen, um die Ausbildung junger Flüchtlinge zu fördern. Die Industrie- und Handelskammern unterstützen Unternehmen aktiv bei der Integration und Ausbildung von Flüchtlingen. Zu deren Angebot zählen beispielsweise die Beratung zu den Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausbildung von Flüchtlingen oder die Bereitstellung von Informationen zu Fördermöglichkeiten. Bedauerlicherweise sind diese Initiativen auch in den Helferkreisen oft zu wenig bekannt, wie ich selbst bei einem Besuch beim zweimonatlichen Treff „Flüchtlings-Cafe“ feststellen musste. Für weitere Informationen zu den Angeboten der IHK Mainfranken klicken Sie hier.


Darüber hinaus gibt es verschiedene Projekte, die von staatlichen Akteuren mitgetragen werden. So beispielsweise das „Berufliche Übergangsjahr“ (BÜ), welches auf einer Kooperation des Kultusministeriums und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit basiert. Dieses Projekt soll eine Brücke zwischen Schule und Arbeitsmarkt bilden. Das BÜ nimmt vor allem Praxisbezüge in den Fokus und legt besonderen Wert auf das Vermitteln von Fachsprache als Grundlage einer daran anschließenden Ausbildung. Das Übergangsjahr schließt grundsätzlich an die Integrationsklassen an. Für weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu dem Thema klicken Sie hier.


Betriebe, die bereits Flüchtlinge ausbilden, machen in der (Fach)Sprache eines der größten Probleme aus. So seien Sprachbarrieren und fachliche Überforderung die Hauptgründe dafür, wieso junge Migranten eine Ausbildung abbrechen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass genügend Sprachkurse angeboten werden und Flüchtlingskinder und –Jugendliche in der Schule bestmögliche Förderung erhalten. Ursprünglich hatte die bayerische Wirtschaft große Hoffnungen in das neue Bundesintegrationsgesetz gesetzt und in den vielen jungen Flüchtlingen ein großes Potential für den hiesigen Ausbildungsmarkt erkannt. Das erscheint auch nur logisch, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass seit Jahren beispielsweise immer wieder Lehrstellen im Handwerk unbesetzt bleiben.


Wie bereits eingangs erwähnt erscheint mir die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen ohne die Inklusion in den hiesigen Arbeits- und Ausbildungsmarkt nur schwer möglich. Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Ausbildung von jungen Flüchtlingen müssen dringend verbessert werden. Darüber hinaus müssen junge Flüchtlinge für eine berufliche Ausbildung begeistert werden. Diese ist in ihrer Wirkung viel nachhaltiger als schnell verdientes Geld aus Aushilfsjobs und dergleichen. Am Ende des Tages liegt es natürlich bei den jungen Menschen selbst, ob sie die Chancen, die man ihnen aufzeigt, auch ergreifen und sie sich ein solides Fundament für ihre Zukunft aufbauen. Doch es ist zunächst auch Aufgabe der Politik, ihnen diese Möglichkeiten zu eröffnen und aufzuzeigen. Davon hätten dann letztendlich alle Seiten etwas: Die bayerischen Unternehmen, die hiesigen öffentlichen (Sozial-) Kassen, sowie die jungen Flüchtlinge im Freistaat.


Über den Stand der Berufsschulplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Unterfranken gibt auch meine Schriftliche Anfrage Auskunft.



21 Dezember 2016

Bessere Unterstützung der Kommunen bei Umsetzung der Integration

Bereits in verschiedenen Blogs habe ich auf die immer weiter steigenden Aufgaben der Kommunen hingewiesen. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kämpfen voller Elan gegen die Widrigkeiten von oben und bemühen sich nach Kräften, Sonderregelungen und neue Aufgabenstellungen zu meistern.


Ein großes Beispiel hierfür ist die Integration der Flüchtlinge, die seit letztem Jahr verstärkt an den Kräften vor Ort nagt. Resignation ist nur in den seltensten Fällen zu hören, man will es schaffen – und diese Motivation finde ich wichtig und bewundernswert. Dennoch verständlich, dass Hilfeschreie gen München hallen, denn alles können die Kommunen eben alleine nicht stemmen.


Bei einem Gespräch mit einem Mitglied des Bayerischen Gemeindetages habe ich die verzwickte Lage differenziert betrachtet und erörtert. Man will, dass die Integration gelingt – und damit das auch der Fall sein kann, haben die Vertreter des Bayerischen Gemeindetages verschiedene Forderungen aufgestellt, in denen sie konkrete Hilfestellungen von Seiten des Freistaates fordern.


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Hierzu zählen beispielsweise die Unterstützung bei der Schaffung von Kita- und Schulplätzen sowie die Forderung nach der schnelleren Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufs- und Studienqualifikationen. Gerade Letzteres ist ein Problemfeld, dem ich schon seit vielen Jahren auf der Spur bin, das aber durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Land immer wieder erschwert wird.


Besonders Kopfschmerzen bereitet den Kommunen jedoch die Wohnsituation der Flüchtlinge. Der soziale Wohnungsbau muss vorangetrieben werden, eine Meinung, die wir FREIE WÄHLER schon lange Zeit vertreten. Doch hier muss man genauer hinschauen: Nicht nur die Schaffung von neuem Wohnraum, sondern auch die Nutzung bereits vorhandener Ressourcen muss optimiert werden, etwa durch Baulandmobilisierung und durch die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Wohnungssuche, etwa in Form der bewährten „Wohnungslotsen.“


Nur, wenn der Bayerische Landtag seine Kommunen diesbezüglich unterstützt, kann die so wichtige Integration der Flüchtlinge gelingen. Ich habe daher meine Unterstützung zugesagt und bin froh, dass wir FREIE WÄHLER viele dieser Forderungen sowieso verfolgen und für gut heißen.


Über die Reaktion der Staatsregierung auf die Resolution des Gemeindetages werde ich Sie selbstverständlich informieren.



24 Juni 2016

Aufstockung der Mobilen Reserve dringend nötig

Stellen Sie sich vor: mehrmals im Monat steht ihr Kind vor offiziellem Unterrichtsende vor der Haustüre, die Erklärungen immer ähnlich: Der Nachmittagsunterricht/die AG/die 6. Stunde entfällt. Solche Situationen sind in Bayern längst keine Ausnahme mehr, denn es fehlt an Personal.


Bereits zu Schuljahresbeginn fängt der Teufelskreis an: das Kultusministerium vergibt Stellen, diese sind jedoch auf Unterkante genäht. Ist eine Lehrkraft krank, wegen einer Fortbildung freigestellt, auf Klassenfahrt, auf Praktikumsbesuch ihrer Schülerinnen und Schüler oder in den Prüfungsablauf der Abschlussprüfungen eingeplant steht die Schulleitung oft vor einem Problem. Solche Situationen werden seit dem Schuljahr 1979/80 eigentlich von den sogenannten Mobilen Reserven gelöst: diese mobilen Lehrkräfte stehen zur Deckelung des kurzfristigen Unterrichtsausfalls flexibel zur Verfügung. Dass dies jedoch nicht funktionieren kann, wenn auch hier an allen Ecken und Enden gespart wird, wurde dieses Schuljahr deutlicher denn je.


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Trotz zusätzlicher Einstellungen von Mobilen Reserven zum November, Januar und Februar ganz nach dem Gießkannenprinzip war der Unterrichtsausfall an den Grund- und Mittelschulen erschreckend hoch. Wir FREIE WÄHLER fordern daher bereits zu Schuljahresbeginn eine höher angesetzte Grundversorgung. Gerade unter dem Aspekt der Inklusion und der während des Schuljahres verstärkt an den Schulen ankommenden Flüchtlingen ist uns außerdem eine „gerade-so-Deckelung“ des Bedarfs nicht genug. Wir setzen uns für eine Aufstockung der Mobilen Reserven um 10% ein. Nur wenn die Unterrichtsversorgung an unseren Grund- und Mittelschulen zu 110% abgedeckt ist, kann im Schulalltag flexibel und bedarfsgerecht reagiert werden.


Da dies aktuell nicht der Fall ist, kann ich laute Beschwerden von Erziehungsberechtigten durchaus verstehen. Die Flüchtlinge werden mit den allerletzten Reserven beschult, oft fallen im Notfall daher jedoch Förderkurse und AG´s aus sobald die Stunden knapp werden.


Studien zeigen, dass die Lehrkräfte in Bayern ihr Bestes geben, um trotz der widrigen Bedingungen allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden – die damit verbundene Mehrarbeit über Monate hinweg zehrt jedoch an den Nerven und macht auf lange Sicht krank.


An der Bildung zu sparen ist in meinen Augen der fatalste Fehler, den Bayern machen könnte. Ich werde mich daher weiterhin vehement für eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung einsetzen und stehe diesbezüglich auch in einem ständigen Austausch mit dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV).



24 Juni 2016

Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge

Bei vor Ort Terminen habe ich in jüngster Vergangenheit immer wieder von der hohen finanziellen Belastung der Kommunen durch die Finanzierung der Asylbewerber und Flüchtlinge gehört. Dies habe ich zum Anlass genommen, mich mit einer Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu wenden, um Näheres über die Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge zu erfahren.


Insgesamt betrugen die Kosten für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge im Jahr 2015 95.675.426,55€.  Im Jahr 2013 waren das noch rund 73 (!) Millionen Euro weniger. Dieser gravierende Unterschied lässt sich natürlich mit dem drastischen Anstieg der Flüchtlingszahlen begründen.




Dirk Wahn, einfachmalraus.net  / pixelio.de

Dirk Wahn, einfachmalraus.net / pixelio.de


Diese Gesamtkosten lassen sich genauer aufschlüsseln, im Folgenden möchte ich Ihnen einen genaueren Überblick bieten: die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Kostenfaktoren Unterbringung, Verpflegung, Verbesserung der medizinischen Versorgung, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz wie beispielsweise Bargeldzahlungen und medizinische Versorgung sowie juristische Kosten. Natürlich stellen die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz mit 69.941.130 € den größten Posten im Jahr 2015 in Unterfranken dar.


Neben diesen direkten Gesamtkosten fallen außerdem Kosten für staatliches Personal in der Unterbringungsverwaltung an. Im Jahr 2015 waren dies in Unterfranken 31.427.570€. Hervorheben möchte ich jedoch auch die Tatsache, dass durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen auch Arbeitsplätze in der Region geschaffen wurden. Allein in Unterfranken wurden 222 Stellen in der Unterbringungsverwaltung geschaffen, bayernweit rund 1475.


Natürlich werden die Kommunen finanziell unterstützt, dies geschieht vor allem durch den kommunalen Finanzausgleich. Eine weitere große Entlastung erfahren die Kommunen zudem durch die Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Seit November 2015 werden so sogar die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge außerhalb des Finanzausgleichs erstattet. Zusätzlich wurde außerdem eine sogenannte Kümmerpauschale seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ins Leben gerufen, die die Kosten für Hausverwalter zur Betreuung der dezentralen Unterkünfte mit einer Verwaltungspauschale erstattet.


Uns FREIEN WÄHLERN ist dies jedoch nicht genug. Die Kommunen müssen beispielsweise die Kosten für Bildungseinrichtungen tragen und das ist für viele Kommunen schlichtweg eine finanzielle Überforderung. Wir werden uns daher weiterhin für eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen einsetzen und nicht locker lassen!



23 Juni 2016

Zahl der „Fehlbeleger“ steigt stetig

Bestimmt erinnern Sie sich noch gut an folgende Situation: Im Januar setzte unser Landshuter Landrat Peter Dreier 31 Flüchtlinge in einen Bus nach Berlin. Ziel dieser Aktion war es, vor dem Kanzleramt auf die Flüchtlingspolitik und deren Schwierigkeiten aufmerksam zu machen.


Die in diesem Bus sitzenden Flüchtlinge waren sogenannte Fehlbeleger. Als Fehlbeleger gelten diejenigen Flüchtlinge, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylbewerber anerkannt wurden und daher aus ihrer Unterkunft ausziehen müssen. Problem an dieser Sache ist, dass in unzähligen Landkreisen keine Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt mehr zur Verfügung stehen.




I-vista  / pixelio.de

I-vista / pixelio.de


Ende Februar 2016 wurden in Bayern insgesamt 13.045 Fehlbeleger registriert, davon entfielen 1.995 auf Unterfranken. Der Landkreis, der hiervon am stärksten betroffen ist, ist Aschaffenburg mit 294 Fehlbelegern. Doch auch Main-Spessart ist mit 113 Fehlbelegern betroffen. Laut meiner Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration betrug der prozentuale Anteil der Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften Ende Februar 8,4%. Wenn man den generell vorherrschenden Wohnungsmangel im Freistaat bedenkt, wird das Problem deutlich: immer mehr Menschen sind auf der Suche nach Wohnraum. Die eklatante Situation in Bezug auf den Wohnraummangel habe ich in meinem Blog bereits näher beschrieben.


Bisher dürfen anerkannte Asylbewerber bei drohender Obdachlosigkeit weiterhin in den Asylunterkünften leben, jedoch verständlicherweise nur übergangsweise. Vor allem die Kommunen leiden unter dieser zusätzlichen Belastung, hier muss dringend eine Lösung gefunden werden. Bisher wurde der Bayerische Wohnungspakt ins Leben gerufen, der sich aus den Säulen „staatliches Sofortprogramm“, „kommunales Wohnraumförderungsprogramm“ und „Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung“ zusammensetzt. Dennoch muss hier weiter gedacht werden, denn auch „Otto-Normal-Bürger“ haben derzeit vor allem in den Ballungsgebieten Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Mir ist besonders wichtig, dass diese Tatsache nicht in Vergessenheit gerät und ebenfalls Berücksichtigung findet bei der Lösungsfindung.



20 Mai 2016

Koalitionsstreit bringt Bayern nicht weiter

Von Harmonie und Einigkeit kann bei den Schwesternparteien CDU/CSU schon lange keine Rede mehr sein. Immer wieder geraten die Meinungsverschiedenheiten zwischen Horst Seehofer und Angela Merkel in die Schlagzeilen und die Differenzen scheinen eher größer als kleiner zu werden. Natürlich vertreten auch wir FREIE WÄHLER die Meinung, dass es einem europäischen Lösungsansatz und einem nationalen Masterplan der Bundesregierung bedarf, um die Krise zu lösen. Dennoch darf nicht aus den Augen verloren werden, dass auch Bayern und seine Kommunen Lösungsansätze brauchen – und das dringender denn je.


Positiv ist, dass seit Neujahr die Einzelfallprüfung auch bei syrischen Flüchtlingen wieder durchgeführt wird und somit der unkontrollierten Einreise ein Ende gesetzt wurde. An der Basis, also in den Städten und Kommunen, wird unterdessen mit den hohen Zuwanderungszahlen gekämpft: Wohnraummangel, Personalmangel bei Verwaltungsangestellten, Asylrichtern, Lehrern und Polizisten, steigende Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, Integration.


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Doch wie soll Integration unter solch widrigen Umständen gestemmt werden? Wir FREIE WÄHLER fordern daher mehr Unterstützung für die Kommunen durch das Schaffen von Wohnraum, das Einstellen von dem so dringend benötigten Personal und dessen Kostenübernahme. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Flüchtlinge zukünftig Marken für Essen, Kleidung und ähnliches bekommen, anstatt Bargeldauszahlungen.


Um die Integration voran zu treiben, müssen außerdem Projekte wie die „Kompetenzfeststellung an der Werkbank“ zahlreich angeboten und gezielt genutzt werden. Nur so gelingt ein möglichst reibungsloser Übergang in den Arbeitsmarkt.


Wir FREIE WÄHLER werden weiterhin unser Möglichstes tun, um die Kommunen und Ehrenamtlichen vor Ort zu unterstützen. Was Horst Seehofer und die weiteren Handlungsschritte der Bundesregierung angeht, darf man gespannt sein.



18 Mai 2016

Einwanderung in Deutschland kein Novum

Seit 140 Jahren ist Deutschland ein Einwanderungsland und dennoch scheint uns die aktuelle Situation zu erschrecken und in Teilen zu überfordern. Ein Blick in die Geschichte unseres Landes zeigt jedoch, dass Einwanderung für uns kein Novum ist und die Integration von Neuankömmlingen schon oft gelang!


Im Jahr 2014 sind 1,34 Millionen Ausländer nach Deutschland zugewandert, darunter 173.000 Asylsuchende und wir alle wissen, dass die Zahlen im Jahr 2015 deutlich höher ausgefallen sind. Auch im Neuen Jahr bricht die Zahl der Flüchtenden nicht ab, das Thema bleibt aktuell und heiß diskutiert. Oft vergessen, aber vor allem für die aktuelle Flüchtlingsdebatte wichtig, ist die Tatsache, dass Integration schon oft geglückt ist. Dies möchte ich Ihnen anhand einer kurzen Reise in die Vergangenheit aufzeigen:




angieconscious  / pixelio.de

angieconscious / pixelio.de


Die sogenannte „Leutenot“, die darauf zurückzuführen war, dass bis in die 1880er Jahre hinein noch Hunderttausende Deutsche in die USA ausgewandert sind, hat zu einem drastischen Arbeitskräftemangel geführt. In Folge dessen kamen vor allem Polen als heißbegehrte Arbeitskräfte nach Deutschland, die Zahl der Ausländer stieg damit in den 1910er Jahren auf 1,3 Millionen Menschen, was fast 2 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachte. Erst mit Kriegsende und der Rückkehr der Soldaten schwand der Arbeitskräftebedarf – und mit ihm auch die Zahl der ausländlichen Arbeiter auf etwa 225.000 im Jahr 1923.


Zu Zeiten der Weimarer Republik lebten weniger als 800.000 Ausländer in der Republik, die meisten unter den wenigen waren seit langem ansässige Industriearbeiter, von denen rund 80 Prozent deutsch sprachen.


Erst mit Beginn des Nationalsozialismus stieg die Ausländerbeschäftigung erneut rasant an – natürlich vor allem durch die Zwangsarbeit. Fast 30 Prozent aller Beschäftigten waren damals ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge. Die Tatsache, dass der Umgang mit diesen Menschen von der nationalsozialistischen Ideologie geprägt war, darf meiner Meinung nach nicht in Vergessenheit geraten – was scheinbar erschreckend häufig passiert, wenn man sich die aktuellen Wahlergebnisse in vielen Bundesländern anschaut.


In den Zeiten der Nachkriegszeit wurde die Integration Millionen Vertriebener aus den Ostgebieten fast mustergültig gemeistert wenn man bedenkt, dass damals fast jeder vierte Einwohner in Westdeutschland DDR-Flüchtling oder Vertriebener war.




Igelballprinzessin  / pixelio.de

Igelballprinzessin / pixelio.de


Das Wirtschaftswunder sorgte erneut für die Anwerbung von Gastarbeitern – wir Deutsche haben also mehr als einmal in der Geschichte Arbeitskräfte aus dem Ausland in unser Land eingeladen. Viele von ihnen leben auch heute noch in Deutschland, die jüngeren Generationen sind bereits hier aufgewachsen und haben unser Land mit aufgebaut. Bis zum Anwerberstopp im Jahr 1973 stieg die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer auf fast 2,6 Millionen und ging auch danach nur leicht zurück.


Im Jahr 2014 lebten in Deutschland 8,2 Millionen Ausländer und weitere 9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Beide Gruppen stellen somit mehr als ein Fünftel der Bevölkerung dar – aber ist das ein Problem? Ich bin der Meinung, dass diese Tatsache kein Problem ist. Das Problem ist das, was wir daraus machen.


Unsere Geschichte zeigt, dass wir die Integration ausländischer Mitmenschen schon oft gestemmt haben. Zu oft gerät die Tatsache, dass wir auf diese Menschen angewiesen waren, in Vergessenheit. Brennende Asylunterkünfte, rechte Hetze, die Wahlpropaganda der AfD und vor allem deren Wahlerfolg sorgen bei mir regelmäßig dafür, dass mir ein Schauer über den Rücken läuft. Ein Blick in die Geschichte unseres Landes würde vielen Menschen gut tun und ich bin davon überzeugt, dass wir alle dafür kämpfen müssen, dass sich die Ereignisse nicht wiederholen. Es gilt also, sich für die Integration der Flüchtlinge einzusetzen, anstatt diese an den Pranger zu stellen – nur so kann Integration gelingen.



10 Mai 2016

Großer Wohnraummangel in Bayern

Schon seit vielen Jahren mangelt es besonders in bayerischen Ballungsräumen an preisgünstigem Wohnraum. Die Wohnungssuche in Städten wie beispielsweise München stellt Bürgerinnen und Bürger immer wieder vor eine große und vor allem nervenaufreibende Herausforderung, vor allem, wenn man eine bezahlbare Bleibe sucht.


Der Wohnraummangel, mit dem wir nun schon länger konfrontiert sind, wird durch die erforderliche Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen noch drastischer. Wir FREIE WÄHLER fordern daher schnelle und unbürokratische Maßnahmen, um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken.




Helene Souza  / pixelio.de

Helene Souza / pixelio.de


Im Jahr 2011 betrug der Anteil leer stehender Wohnungen im Freistaat Bayern 3,6%. Natürlich waren hier bereits große regionale Unterschiede zu verzeichnen: In Unterfranken waren es im Schnitt 4,5 %, in Schollbrunn im Landkreis Main-Spessart beispielsweise 10,5%. Neuere Zahlen liegen dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr derzeit nicht vor, ich wage allerdings zu behaupten, dass die Zahl freistehender Wohnungen vor allem in den Ballungsgebieten weiter gesunken ist.


Um die Unterbringung von Asylbewerbern zu gewährleisten, hat der Freistaat bereits verschiedene militärische Einrichtungen zur Nutzung freigegeben, beispielsweise die Emery Barracks in Würzburg, die US-Graves in Aschaffenburg und die Conn Barracks in Schweinfurt. Zusätzlich wurde das Modellprojekt „Fit for move“ ins Leben gerufen, mit dessen Hilfe anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen bei der Wohnungssuche unter die Arme gegriffen wird. Dieses Projekt halte ich für die Integration der Flüchtlinge für sehr bedeutend, allerdings löst das nicht das Problem des Wohnraummangels.


Die Staatsregierung hat daher  einen Wohnungspakt mit drei Säulen abgeschlossen: Im Rahmen eines staatlichen Sofortprogramms plant und baut der Staat Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge. Die zweite Säule des Programms stellt ein kommunales Förderprogramm dar, mit Hilfe dessen Kommunen und Kirchen bei der Schaffung von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge unterstützt werden sollen. Die dritte Säule ist der Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung. Alles in allem sollen so in Bayern bis 2019 insgesamt 28.000 neue staatliche bzw. staatlich geförderte Mietwohnungen entstehen.


Diese Wohnraumschaffung ist dringend nötig, dennoch sollte auch der „Otto-Normalbürger“ hierbei nicht aus den Augen verloren werden.


Hier können Sie unseren Antrag bezüglich der Schaffung von Wohnraum einsehen.



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