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5 Mai 2016

Bürgerschaftliches Engagement finanziell stärken

Mehr als eine Millionen Flüchtlinge sind allein im Jahr 2015 zu uns gekommen, die Integration erfolgt hauptsächlich durch die herausragende ehrenamtliche Arbeit von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Wir FREIE WÄHLER fordern daher, dass das Ehrenamt mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet wird, denn nur so kann die tatkräftige Unterstützung der Helferinnen und Helfer gewürdigt und entlohnt werden.


Damit wir uns ein aussagekräftiges Bild vom freiwilligen Engagement in Deutschland machen können, bedarf es einer repräsentativen Befragung. Wir FREIE WÄHLER fordern daher, den sogenannten Deutschen Freiwilligensurvey zu aktualisieren. Eine Auswertung und Veröffentlichung dieser Befragung würde nur etwa 30.000 Euro kosten, dennoch hat das Sozialministerium bisher keinerlei Initiative ergriffen. Natürlich klingen 30.000 Euro beim ersten Hinhören viel – doch dieser Freiwilligensurvey würde uns die Gelegenheit geben, das Ehrenamt mit Hilfe verschiedener Maßnahmen gezielt zu stärken und das sollte es uns allemal wert sein.


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Uns ist es ein Anliegen, dass die Kommunen bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte eine bessere finanzielle Unterstützung erhalten, denn nur so kann diese ihrer Bedeutung entsprechend um- und eingesetzt werden. Außerdem fordern wir FREIE WÄHLER eine baldige Bestellung eines Landesbeauftragten für das Ehrenamt. Bisher gibt es im Bayerischen Landtag nur einen Runden Tisch „Ehrenamt“. Diesen möchten wir in einen richtigen Unterausschuss umstrukturieren, damit vor allem Handlungsempfehlungen gezielter umgesetzt werden.


Besonders wichtig ist es mir, dass sowohl Freistaat als auch Gesellschaft die enormen Bemühungen der vielen ehrenamtlichen Helfer wahrnehmen und wertschätzen. Vor allem in Bezug auf die Integration der Flüchtlinge werden hier im wahrsten Sinne des Wortes Berge versetzt. Bürgerinnen und Bürger unterstützen beispielsweise Flüchtlinge unentgeltlich beim Erlernen der deutschen Sprache, bei Behördengängen und Arztbesuchen. Es ist meiner Meinung nach das mindeste, diese Menschen in ihrem Tun zu unterstützen – auch finanziell.



26 März 2016

Qualifizierte Zuwanderung aus Drittstaaten stärken

Fachkräfte in den Gesundheitsberufen und in industrienahen Tätigkeiten werden knapper, das merken wir schon jetzt. Im Zuge des demographischen Wandels wird uns dieser Fachkräftemangel stark treffen, das prognostizierten bereits verschiedene Forschungsinstitute.


Im Zuge der Flüchtlingsströme kommen natürlich auch Arbeitskräfte zu uns – doch nicht alle sind qualifiziert. Setzt man sich mit den Qualifikationen der Flüchtlinge auseinander, ergibt sich ein anderes Bild, als durch eine Betrachtung der Qualifikationen von Zuwanderern generell. Während Flüchtlinge aus Ländern wie beispielsweise Eritrea kaum Qualifikationen mit sich bringen und in ihrer Heimat meist nur Helferberufe ausgeführt haben, sind vor allem Inder oft hochqualifiziert.


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Wir brauchen qualifizierte Spezialisten und Facharbeiter, das steht außer Frage. Uns würden heute 74.100 Fachkräfte in den Industrieberufen und 19.300 Fachkräfte in den Gesundheitsberufen fehlen, wenn die Beschäftigung von Ausländern von Ende 2012 bis Mitte 2015 konstant geblieben wäre. Statistiken besagen, dass Franzosen und Inder das Ranking der ausländischen Beschäftigten in der deutschen Industrie anführen – und das mit gutem Grund, denn ihre Ausbildung ist oft hervorragend.


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Genau solche Fachkräfte werden hier händeringend gebraucht, deswegen ist meiner Meinung nach eine gezielte Steuerung der Zuwanderung aus Drittstaaten nötig. Im Zuge der Flüchtlingsdebatte wird viel zu oft über einen Kamm geschert. Aufgrund der aktuellen Lage wird die Einreise auch für qualifizierte Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten schwieriger, dabei brauchen wir diese. Die Industrie fordert daher klare Regelungen für den Umgang mit qualifizierten Zuwanderern, allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese in der Lage sein müssen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Außerdem wäre in meinen Augen eine klare Festlegung der Aufenthaltstitel eine Entlastung für alle Beteiligten.



26 Februar 2016

Elektronische Einkaufskarte für Asylbewerber

Die „Refugee Card“ ist ein Erfolgsmodell aus dem Landkreis Altötting. Dort wurde die elektronische Einkaufskarte für Asylbewerber vor rund drei Monaten als Ersatz für das bar ausgezahlte Taschengeld eingeführt. Altötting ist bislang der einzige Landkreis im Freistaat Bayern, in dem es diese Karte gibt. Das soll nicht so bleiben. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion plädieren wir dafür, die elektronische Einkaufskarte flächendeckend zu etablieren. Wir sehen in diesem Modell die perfekte Lösung dafür, die eingesetzten Steuergelder gezielt für den Lebensunterhalt von Asylbewerbern einzusetzen. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem stellvertretenden Landrat von Altötting, Konrad Heuwieser (FREIE WÄHLER), haben wir den Medienvertretern erläutert, wie die Einkaufskarte in der Praxis funktioniert.


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Die Refugee Cards werden nur an Asylbewerber ausgegeben, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. Sobald Asylbewerber in die Unterkünfte kommen, erhalten sie die Karte, die mit maximal 145 Euro aufgeladen ist. Dieser Betrag ist für einen Monat ausgelegt und soll dafür sorgen, dass das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum gesichert ist, d.h. mit der Karte können zum Beispiel Handykarten, Kurse oder auch Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel bezahlt werden. Rund 200 Karten sind bisher an Asylbewerber ausgegeben worden, mit denen können diese in 18 verschiedenen Geschäften einkaufen.



5 Februar 2016

Von der Klausurtagung bis zur Aktuellen Stunde – von TTIP bis Flüchtlinge

Mit der Winterklausur in Laufen an der Salzach im Berchtesgadener Land ist die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in das politische Jahr 2016 gestartet. Auf der Tagesordnung standen viele wichtige Themen. Unter anderem diskutierten wir über Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstands, das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP und die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Österreich und machten uns vor Ort ein Bild über die Bewältigung der Flüchtlingskrise.


Besagte europäische Flüchtlingskrise ist weiterhin ein ungelöstes Problem. Deshalb besuchten wir zum einen die Grenzkontrollstelle der Autobahn A8 Piding-Ost und zum anderen den Wartebereich für Flüchtlinge in Freilassing, um uns vor Ort einen Eindruck über die augenblickliche Situation machen zu können. Bei einer Führung durch den Wartebereich für Flüchtlinge in Freilassing erfuhren wir, dass dort zwischen 400 und 3.600 Menschen ankommen – täglich, selbst jetzt im Winter. Seit 15. September vergangenen Jahres läuft der Flüchtlingsanlaufpunkt auf Hochtouren. Dank des starken Engagements von Landratsamt, Bundespolizei und vieler ehrenamtlicher Helfer klappe die Organisation jedoch gut, so die Behördenvertreter. Ankommende Flüchtlinge könnten zügig erfasst und in Erstaufnahmeeinrichtungen weitergebracht werden. Allerdings fehlten Dolmetscher – vor allem für afrikanische Sprachen, was die Einreisebefragung deutlich erschwere.


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Für uns FREIE WÄHLER ist nicht erst seit diesem Besuch klar, dass Schutzbedürftige unserer Hilfe bedürfen, aber auch die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit erreicht werden muss. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD muss wieder zu Recht und Gesetz zurückkehren und darf illegale Einwanderung in großem Stil nicht mehr länger dulden.


Auch die Staatsregierung muss sich endlich auf ihre eigentliche Rolle besinnen und die Probleme Bayerns lösen – anstatt so zu tun, als mache sie Weltpolitik. In dieser Woche stellt die CSU im Rahmen der „Aktuellen Stunde“ im Landtag ihr „12-Punkte-Programm gegen die Flüchtlingskrise“ vor. Das ist ja alles schön und gut – aber bezeichnenderweise  finden darin die Kommunen und Ehrenamtlichen, die derzeit die Hauptarbeit im Freistaat leisten, keine Berücksichtigung.


Die Landkreise, Städte und Gemeinden haben große Probleme, die Flüchtlinge unterzubringen und sind mittlerweile am Ende ihrer Kräfte. Dies war auch der einhellige Tenor eines „Runden Tisches“ bei der Regierung von Unterfranken, bei dem Landräte und Bürgermeister vor allem die Probleme der Unterbringung, speziell der Wohnraumbeschaffung für anerkannte Flüchtlinge, darstellten. Deshalb fordern wir FREIE WÄHLER von der Staatsregierung Lösungsansätze, die „hier und jetzt“ umgesetzt werden können: „Kümmert Euch um Wohnraum, stellt genügend Asylrichter sowie mehr Lehrer ein und schaut, dass den Kommunen die Kosten für zusätzliches Personal und die Unterbringung der Flüchtlinge erstattet werden“, forderte unser Fraktionsvorsitzender Hubert Aiwanger in seiner Plenarrede.



3 Februar 2016

Fünf wichtige Pfeiler für eine erfolgreiche Integration für Flüchtlinge

Die Frage, wie man Flüchtlinge erfolgreich und möglichst rasch integriert, wird auch im Bayerischen Landtag immer wieder thematisiert und diskutiert. Wir FREIE WÄHLER plädieren dafür, Zuwanderung nicht mehr nur als Problem, sondern auch als Chance für Bayern und Deutschland wahrzunehmen. Damit das gelingt, müssen wir bereits jetzt die Weichen stellen, denn Voraussetzung für einen erfolgreichen Integrationsprozess ist eine schnelle und erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.




Inessa Podushko  / pixelio.de

Inessa Podushko / pixelio.de


Damit dies gelingt, halten wir folgende Maßnahmen für dringend erforderlich:




  • rasche Sprachförderung als entscheidenden Grundbaustein für eine Integration – sowohl am Arbeitsmarkt, als auch in der Gesellschaft.

  • Planungssicherheit für die Ausbildungsbetriebe und Auszubildenden, dass die Ausbildung abgeschlossen werden kann, indem eine Aufenthaltsgestattung während und nach der Ausbildung zugesichert wird.

  • Zugang zu Bildung und Ausbildung für junge Flüchtlinge und Schüler aus bildungsfernen Schichten durch den Ausbau von Patenschaften und Tandems verbessern und weitere Investitionen in den Bildungsbereich und mehr Sozialarbeit an Schulen.

  • Ausbau der Integrationskurse zur Wertevermittlung und Sprachkurse zur Sprachförderung.

  • Stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen, um den Integrationsprozesses und das Zusammenleben vor Ort gelingen zu lassen. Ziel muss es sein, dass vor Ort so viel wie möglich selbstständig geregelt werden kann – eine kommunale Integrationsarbeit bayernweit.


Wir stehen vor einer großen Herausforderung, die es zu meistern gilt – und das kann nur durch gemeinsames Engagement gelingen.



12 Januar 2016

Aufteilung der Asylbewerber in Bayern

Es war wohl das präsenteste Thema im letzten Jahr und auch in 2016 wird uns die Flüchtlingsthematik weiterhin begleiten, stehen wir doch erst am Anfang der großen Herausforderung Integration. Nachdem in den Medien immer wieder davon zu lesen ist, dass die Aufteilung der Asylbewerber und Asylbewerberinnen innerhalb Bayerns nicht immer ausgewogen ist, hat meine Fraktionskollegin Eva Gottstein diesbezüglich eine Anfrage zum Plenum gestellt, die objektiv die Zahlen und Fakten darlegt.


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Generell ist zwischen den Erst-Aufnahmeeinrichtungen, in denen die Flüchtlinge nur eine begrenzte Zeit verweilen, der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, der Unterbringung durch die Kreisverwaltungsbehörden und der Unterbringung in Privatunterkünften zu unterscheiden.


Im Dezember waren in Bayern 36.841 Flüchtlinge in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht, davon die Meisten, nämlich 9.737 in Oberbayern. Mit 8.118 Flüchtlingen in Aufnahmeeinrichtungen folgt zugleich Mittelfranken. Die wenigsten Flüchtlinge in Aufnahmeeinrichtungen sind mit 2.450 Asylbewerbern in Schwaben zu finden, Unterfranken bildet mit 5.118 Flüchtlingen das Mittelfeld.


Auch in Bezug auf die Flüchtlingszahlen in Gemeinschaftsunterkünften führen Oberbayern mit 3.608 und Mittelfranken mit 3.522 Flüchtlingen die Tabelle an, jedoch gefolgt von Schwaben mit 2920 und Unterfranken mit 2.653.


Von der Kreisverwaltungsbehörde untergebrachte Asylbewerber sind zahlenmäßig am größten mit 17.094 in Oberbayern, 10.940 in Schwaben und mit 9.931 in Mittelfranken zu finden. In Unterfranken sind auf diese Art und Weise 6.993 Asylbewerber untergebracht.


Auch in Bezug auf die Unterbringung in Privatunterkünften sieht die Lage ähnlich aus, auch hier sind im größten Regierungsbezirk Oberbayern die meisten Flüchtlinge untergebracht – jedoch ist bei der Auswertung der Zahlen auch immer die Größe des jeweiligen Regierungsbezirkes mit zu beachten. Wie sich die Zahlen im Detail zusammensetzen können Sie hier einsehen.



19 August 2015

Zunehmend Kritik an Asylverfahren

Personal am BAMF und Verwaltungsrichter dringend nötig

Die Flüchtlingssituation hat sich in Bayern in der jüngeren Vergangenheit aufgrund der weltpolitischen Lage weiterhin zugespitzt. Die Arbeit von ehrenamtlichen Helfern in Deutschland ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein für die gesellschaftliche Akzeptanz und die soziale Eingliederung von Asylsuchenden. Ich finde es deshalb sehr bemerkenswert, dass sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren – doch der Frust ist groß. Dies hat mir eine Mail von einer sehr engagierten Dame wieder gezeigt:


Wie viele Mitbürgerinnen und Mitbürger engagiert sich auch Frau R. für Asylbewerber. Die Erteilung von Deutschunterricht, die Hilfe bei Behörden- bzw. Arztgängen, die Unterstützung bei der Suche von Arbeitsstellen und vieles mehr gehört zu den Tätigkeitsbereichen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Doch diese engagierten Menschen sind auch immer öfter mit der Qual, die durch die lange Warterei auf einen Asylbescheid entsteht, konfrontiert. Trost spenden hilft natürlich, doch auch bei den Ehrenamtlern wächst der Unmut, denn trotz des vielen Engagements kann man den Flüchtlingen in den dringendsten Angelegenheiten nicht weiterhelfen.




Wilhelmine Wulff  / pixelio.de

Wilhelmine Wulff / pixelio.de


Dass die Bearbeitung von Asylverfahren immer länger dauert, ist kein Geheimnis. Wir FREIE WÄHLER fordern deshalb schon lange eine Aufstockung der Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ebenso benötigen wir dringend Richter um die Asylverfahren zu bescheiden, was wir FREIE WÄHLER quasi seit Wochen fordern. Leider bisher vergebens, da die CSU-Staatsregierung auf den Bund als Verantwortlichen verweist, obwohl sie dort selbst mit in der Regierung vertreten ist. Deshalb hat der sprunghafte Anstieg von Flüchtlingen zur Folge, dass sich die Bearbeitungszeit einer bereits zuvor überlasteten Behörde mit zu wenig Personal noch einmal nach hinten verschoben hat.


Als bildungspolitischer Sprecher liegen mir natürlich besonders die Kinder am Herzen. Deshalb setze ich mich hier für eine rasche Eingliederung in das bayerische Schulsystem mit der entsprechend intensiveren Betreuung ein. Aber auch hier lassen wirkliche Ergebnisse noch auf sich warten: Unsere Anträge für zusätzliche Lehrkräfte und den Ausbau des Krisen-, Bewältigungs- und Interventionsteams Bayerischer Schulpsychologinnen und –psychologen oder die Einrichtung von Übergangsklassen scheiterten ebenfalls an der CSU-Mehrheit.


Außerdem setzen wir uns als Fraktion für die Verbesserung der Lage in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ein. All diese Punkte sind wichtig, jedoch muss erst einmal eine Beschleunigung des Asylverfahrens erreicht werden – und dafür werden wir auch weiter kämpfen. Ich hoffe, dass sich die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer – die wir dringend benötigen um die Fehlplanung der Staatsregierung auszugleichen – nicht entmutigen lassen und sich weiterhin so herzlich und tatkräftig für die Flüchtlinge einsetzen!



6 Juni 2015

Schulsozialarbeit: finanzielle Unterstützung nötig

Immer wieder belegen Studien, dass der soziale und familiäre Hintergrund junger Menschen in hohem Maße mitentscheidend ist für den schulischen Erfolg. Heterogenere Schülerzusammensetzungen in den Klassen und auffälliges Verhalten von Schülern machen es deshalb erforderlich, dass an immer mehr Schulen Schul- und/oder Jugendsozialarbeiter eingesetzt werden.


Die Jugendsozialarbeit wendet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die unter erschwerten Bedingungen aufwachsen und denen es an Unterstützung durch das Elternhaus mangelt, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen und die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten Gefahr laufen, keine Ausbildungsstelle zu finden. Jugendsozialarbeit greift sowohl bei Schülern mit erhöhtem Aggressionspotential, Drogenproblemen, Versagens- oder Schulängsten und dem damit einhergehenden mangelnden Selbstwertgefühl als auch bei Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist und hilft inzwischen auch Flüchtlingskindern, die in den vergangenen Monaten vermehrt an bayerischen Schulen auftauchen.


Unschwer erkennbar ist, dass die Bandbreite der Verhaltensauffälligkeiten und Störfaktoren groß ist und eine positive Persönlichkeitsentwicklung in einem förderlichen Umfeld als Hauptaufgabe der Jugendsozialarbeit an Schulen kontinuierlich wächst.




IESM  / pixelio.de

IESM / pixelio.de


Es ist daher sehr erfreulich, dass die Regierung von Unterfranken im Jahr 2014 an 103 Schulen und Schulaußenstellen im Regierungsbezirk den Einsatz von Jugendsozialarbeit mit insgesamt 984.168 Euro unterstützt hat. Träger der Projekte sind dreizehn Kommunen, drei Schulzweckverbände und zwölf freie Träger der Jugendhilfe. Die staatliche Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen erfolgt auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushaltes im Rahmen des entsprechenden Förderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Der staatliche Zuschuss beträgt bis zu 16.360 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft.


Allerdings muss ich hier auch kritisch anmerken, dass Bildung in der Schule eigentlich Staatsaufgabe ist und der Staatszuschuss bisher leider nur rund 50% der Kosten deckt. Den Rest müssen die Kommunen selbst stemmen, was nicht allen Kommunen möglich ist. Deshalb fordern wir FREIE WÄHLER, dass die Kosten der Jugendsozialarbeit gänzlich vom Freistaat übernommen werden.


In Unterfranken gibt es im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen 106 sozialpädagogische Fachkräfte die auf rund 64,7 Planstellen tätig sind. Das ist meiner Meinung nach, vor allem bei den steigenden Anforderungen und Aufgaben der Schulsozialarbeit, zu wenig. Vor allem an Mittelschulen bedarf es mehr Personal in der Jugendsozialarbeit. 1 Stelle an einer großen Schule ist definitiv zu wenig um allen Jugendlichen gerecht zu werden. Deswegen fordern wir FREIE WÄHLER eine Ausweitung der Jugendsozialarbeit.



3 Mai 2015

Gesamteuropäische Lösung für Flüchtlingsproblematik nötig

Die Flüchtlingsproblematik ist derzeit eines der großen politischen Themen. Aufgrund des bereits eingetretenen Flüchtlingsstromes und den Prognosen für die nächste Zeit ist dies eine große Herausforderung für die Politik im Großen wie im Kleinen. Und eine Lösung ist derzeit für mein Verständnis noch nicht in Sicht. Klar ist, wir brauchen hier eine gesamteuropäische Strategie und wir müssen meines Erachtens in den Herkunftsländern ansetzen. Wenn dort Tyrannen am Werk sind und die Lebensumstände unzumutbar geworden sind, ist die Weltpolitik gefordert. Ein „immer noch mehr Flüchtlinge aufnehmen“ ist deshalb in meinen Augen nicht die Patentlösung, denn sonst kann es leicht zu einem Stimmungsumschwung auch in der hiesigen Bevölkerung kommen.

Zwar wird hierzulande in Kommunen und Bürgerschaft diese Herausforderung nahezu vorbildlich angenommen, aber sehr leicht kann es auch zu einer Umkehr dieser positiven Stimmungslage kommen, wenn beispielsweise bei der Beschulung der Flüchtlingskinder zu wenig Lehrerstunden in den sogenannten BAF-Klassen seitens der Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden und die nötigen Stunden vom regulären Unterricht der deutschen Kinder abgezogen werden. So wurden im März nochmals rund 70 neue BAF-Klassen (das heißt ausgesprochen Beschulung Asylbewerber und Flüchtlinge) an den Schulen aufgemacht, aber an den staatlichen Schulen hierfür den jeweiligen Schulen nur 2 (!) Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Doch die Flüchtlingskinder bekommen natürlich weitaus mehr Unterricht pro Woche. Wir FREIEN WÄHLER haben bereits im November 2014 ein Notprogramm für die Flüchtlingsbeschulung gefordert, um den Schulen und Kommunen unbürokratisch vor Ort unter die Arme zu greifen. Die Regierungspartei hat dies jedoch als nicht nötig angesehen und unseren Antrag abgelehnt.

Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de



Auch in einem anderen Bereich sehe ich Gefahr für die Stimmungslage. Erst kürzlich habe ich ein Empfehlungsschreiben eines Wohlfahrtsverbandes bekommen, dass die Tafeln, die Lebensmittel für Bedürftige ausgegeben, künftig auch die Asylbewerber und Flüchtlinge bedienen sollen. Ob dies gerechtfertigt ist, da sollte sich der/die geneigte Leser/in mit nachstehender Übersicht des Leistungsumfangs nach § 3 Asylbewerber-Leistungsgesetz selbst ein Bild von machen. In wieweit die Tafeln allerdings Lebensmittel an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausgeben, liegt  in deren Ermessen und wird durchaus unterschiedlich gehandhabt.

Asylbewerber erhalten folgende Leistungen nach §3 Asylbewerber-Leistungsgesetz:

Grundleistungen und sonstige Leistungen:

  • Unterkunft einschließlich Heizung

  • Ernährung

  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts

  • Mittel zur Gesundheits- und Körperpflege

  • Kleidung

  • ärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (§ 4 AsylbLG)

  • sonstige Leistungen, insbesondere, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind (§ 6 AsylbLG).


Diese Leistungen werden vorrangig als Sachleistungen gewährt.

Werden anstelle der vorrangigen Sachleistungen Geldleistungen ausgegeben, so gelten für das Jahr 2015 nach § 3 Abs. 2 (AsylbLG) und der Übergangsregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 folgende Beiträge:

  • Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 227 €

  • Ehepartner, Lebenspartner, Partner in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 204 €

  • Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 181 €

  • Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 201 €

  • Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 160 €

  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 136 €.


Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat werden zusätzlich zu diesen Beträgen erbracht.

Unabhängig davon, ob Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, erhalten Leistungsberechtigte monatlich einen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens und zwar im Jahr 2015 in folgender Höhe:

  • Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 143 €

  • Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer ehe- oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 129 €

  • Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 114 €

  • Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 85 €

  • Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 92 €

  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 84 €.



14 März 2015

Zu wenig schwerbehinderte Beschäftigte an Schulen und Hochschulen – was ist zu tun?

Immer mehr Schwerbehinderte sind arbeitslos, sie profitieren nur wenig vom Wirtschaftsaufschwung. Hatte sich die Zahl der Erwerbslosen zwischen 2013 und 2014 um 1,8 Prozent verringert, so stieg die Quote bei den Schwerbehinderten laut Arbeitsagentur im gleichen Zeitraum um 1,4 Prozent. Auch im Bereich von Schulen und Hochschulen sieht es nicht gut aus: Der Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat bringt in diesen Ressorts alljährlich eine eklatante Missachtung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen an den Tag.

Guenther Felbinger 06.10.2003

Trotz gebetsmühlenartiger Versprechen der Staatsregierung und vager Bemühungen der zuständigen Ressorts um Verbesserungen: die Pflichtquote wird nicht erfüllt. Seit drei Jahren sind die Beschäftigtenzahlen Schwerbehinderter an Schulen und Hochschulen sogar rückläufig. Da stellt sich mir die Frage, was in anderen Ressortbereichen der Staatsregierung - Soziales, Finanzen oder gar in der Staatskanzlei – besser funktioniert? Warum werden dort zweistellige Schwerbehindertenbeschäftigungsquoten erreicht? Wir FREIEN WÄHLER sind der Auffassung, dass es nicht ausreicht, Flyer zu entwickeln und diese in Lehrerzimmern oder Hochschulen auszulegen – die Verantwortlichen müssen endlich pro-aktiv tätig werden. Viel zu spät hat das Bildungsministerium beispielsweise die Integrationsvereinbarungen mit den staatlichen Schulämtern und den verschiedenen Schularten erlassen. Noch weniger haben sie die Rahmenbedingungen für Schwerbehinderte mit Leben erfüllt. Solange es noch den Kampf eines einzigen schwerbehinderten Lehrers um adäquate Anschaffung von Hilfs- und Unterstützungsmitteln sowie entsprechenden Arbeitsräumen gibt, fehlt der Anreiz, sich diesem anspruchsvollen Job auch bei Vorliegen einer Behinderung zu stellen. Außerdem sind die nicht ausreichend geregelten Arbeits­schutzbestimmungen des Freistaates für Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen kontraproduktiv. Schwerbehinderten an Schulen und Hochschulen sollte eine Willkommenskultur entgegengebracht werden – das aber erfordert eine neue Mentalität und ein ehrliches Umdenken.


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