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13 Juli 2018

Steht die Lehrerbildung wirklich im Zeichen der Inklusion?

Am 26. März 2009 trat die Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland in Kraft. Diese hat es zum Ziel, allen Menschen ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe zu ermöglichen. Mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention gewann auch die Inklusion an Schulen zunehmend an Bedeutung. Doch inwieweit wurde in den Bereichen der Lehreraus-, -fort- und –weiterbildung darauf reagiert? Dem möchte ich in diesem Blog nachgehen.


Heute ist inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen, dementsprechend sind alle Lehrkräfte hiervon betroffen. Im Gespräch mit Lehrkräften kristallisiert sich jedoch oft schnell heraus, dass Inklusion nicht abgelehnt wird, deren Umsetzung aber zu schnell kam und jetzt überfordert. Die Staatsregierung hingegen argumentiert, man hätte an allen Stellschrauben der Lehreraus-, -fort- und –weiterbildung auf die Neuerungen reagiert. Wie sieht die Realität nun aus?




Dass Inklusion schon funktioniert, zeigt hier die Kooperationsklasse in Thüngersheim in vorbildlicher Art und Weise, wie ich mich selbst überzeugen konnte.


Im Bereich der Lehrerfortbildungen gibt es tatsächlich viele Angebote – auf zentraler Ebene ebenso, wie auf regionaler und schulinterner. Ich begrüße es, dass die angebotenen Fortbildungen für Lehrkräfte jede Ebene ansprechen – von Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht über Schulleiterkongresse, Kurse für Seminarleiterinnen und Seminarleiter, Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte bis hin zu schulinternen Fortbildungen für Lehrkräfte vor Ort. Dies belegen auch die Zahlen der Staatsregierung. Während im Schuljahr 2010/2011 insgesamt nur 159 Fortbildungsveranstaltungen mit rund 3800 Teilnehmerplätzen auf zentraler oder regionaler Ebene zum Themenfeld „sonderpädagogische Förderung“ angeboten wurden, waren es im Kalenderjahr 2015 bereits über 290 Fortbildungen mit 7800 Teilnehmerplätzen. Dass sich die Zahl bis zum Jahr 2018 noch weiter erhöht hat, mag ich gar nicht bestreiten. Doch ein Problem wird in diesem Zuge totgeschwiegen: Aufgrund des Lehrermangels ist es immer weniger Lehrkräften möglich, überhaupt noch Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte kommen mit den zugewiesenen Stunden oft mit ihrer eigenen Arbeit nicht voran und haben schlichtweg nicht die Möglichkeit. Die Mobilen Reserven waren auch in diesem Schuljahr wieder auf Unterkante genäht, Lehrer erkranken und die Unterrichtsversorgung kann vor allem an Grund- und Mittelschulen nicht immer aufrecht erhalten werden. Das erste, was nun gestrichen wird, sind Fortbildungsbesuche. Ein Widerspruch in sich, der meiner Meinung nach einmal mehr auf die falsche Lehrerbedarfsplanung des Kultusministeriums zurückzuführen ist!


In der universitären Lehrerausbildung hat man ebenfalls an Stellschrauben gedreht, um die Studierenden auf die Aufgaben der Inklusion vorzubereiten. Ein Beispiel hierfür ist die Implementierung des verpflichtenden Basismoduls „Inklusions- und Sonderpädagogik“ für Studierende aller Lehrämter, das Angebot freiwilliger zusätzlicher Qualifizierungsmöglichkeiten für Studierende und Lehrkräfte, die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualifikation „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf“ sowie das Angebot eines Zusatzstudiums zur sonderpädagogischen Qualifikation für das Lehramt an beruflichen Schulen. Leider werden diese Maßnahmen noch nicht an allen Universitäten in angemessenem Umfang angeboten. Außerdem stehen wir trotz dieser Neuerungen auch weiterhin vor der Herausforderung des Lehrermangels an Grund- und Mittel- sowie Förderschulen. Meiner Meinung nach muss grundsätzlich über die Lehrerausbildung nachgedacht und diese weiterentwickelt werden, wenn wir dem Lehrermangel an genannten Schularten begegnen und die Inklusion stemmen wollen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich zwar Bemühungen seitens der Staatsregierung erkennen lassen, diese jedoch längst nicht ausreichen. Inklusion muss weiter gedacht werden – und kann nicht übergestülpt werden. Und auch obgleich viele Lehrkräfte motiviert sind, sorgen die unzureichenden Fördermittel und Unterstützungsmöglichkeiten ebenso für Unmut, wie die weiterhin unterschiedliche Bezahlung von Lehrkräften im Grund- und Mittelschulbereich. Die Inklusion betrifft vor allem diese zwei Schularten, eine geringere Besoldung ist aufgrund der immer komplexer werdenden Aufgaben längst nicht mehr tragbar.


Ich bin ein Verfechter der Inklusion und habe während meiner Zeit als Mitglied des Arbeitskreises für Inklusion sowie im Bildungsausschuss immer wieder überragende Beispiele für deren Umsetzung gesehen, beispielsweise in Schweden. Umso erschreckender finde ich es, dass Bayern weiterhin die finanziellen und personellen Mittel zurück- und somit die Inklusion aufhält.



13 Juli 2018

Ausreichend Lehrkräfte für die Berufsintegrationsklassen?

Integration durch Bildung – dieser Leitsatz wird in der bayerischen Staatsregierung immer wieder propagiert, doch wie ernst ist es der Regierung mit dieser Einstellung? Dem habe ich mit Hilfe einer Schriftlichen Anfrage an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf den Zahn gefühlt. Im Mittelpunkt meiner Anfrage stand die aktuelle Lehrsituation in den Berufsintegrationsklassen, kurz BIK.



Die Berufsintegrationsklassen sind Angebote der Berufsschulen und richten sich an junge Asylbewerber, Flüchtlinge und andere berufsschulpflichtige junge Menschen, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben, beispielsweise im Falle eines Zuzugs aus einem anderen EU-Land. In diesen Klassen stehen der Spracherwerb und die Berufsvorbereitung im Zentrum, was ich für die Integration für enorm wichtig halte. Doch natürlich kann ein solches System nur mit ausreichend Lehrkräften funktionieren.


Im Schuljahr 2015/16 gab es 63 Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen in Unterfranken, 2016/17 waren es bereits 104 und im aktuellen Schuljahr beläuft sich die Zahl auf 105 BIK. Während sich diese Zahlen recht einfach herausfinden lassen, brachte meine Schriftliche Anfrage auf die Frage, wie viele Schulstunden im Laufe der Schuljahre in den BIK ausgefallen sind, jedoch kein Licht ins Dunkel. Dies halte ich für problematisch, da nur so eingeschätzt werden kann, ob genug Lehrkräfte für die BIK zur Verfügung stehen.


Generell lässt sich sagen, dass im Schuljahr 2016/17 insgesamt 312 Lehrkräfte in den Berufsintegrationsklassen unterrichtet haben. Viele dieser Lehrkräfte sind Quereinsteiger oder Lehrkräfte, die noch nicht oder nicht über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen. Dies traf im genannten Schuljahr auf 73 Lehrkräfte zu. Diese hohe Zahl der Quereinsteiger oder noch nicht fertig ausgebildeten Lehrkräfte begründet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit der Tatsache, dass die BIK zahlenmäßig deutlich ausgebaut werden mussten. Doch da muss man ganz klar sagen: seit Jahren zielen die Bedarfsplanungen des KM weit am realen Bedarf vorbei. Wir haben an den Gymnasien und Realschulen einen riesigen Lehrkräfteüberschuss, während an den Grund- und Mittelschulen ein Lehrermangel herrscht. Es zeigt sich also einmal mehr, dass eine Umgestaltung des Lehramtsstudiums unabdingbar ist.


Kritisch sehe ich außerdem auch, dass von den 312 Lehrkräften, die im Schuljahr 2016/17 an den unterfränkischen Schulen in den Berufsintegrationsklassen unterrichteten, nur 11,5% einen unbefristeten und 31,7% einen befristeten Angestelltenvertrag erhalten haben. Ich bin der Meinung, dass auch Quereinsteiger eine gewisse Sicherheit verdient haben – der „Hire-and-fire-Politik“ der Staatsregierung stelle ich mich daher auch seit Jahren entgegen. Wenn wir das Ziel der Integration durch Bildung gewährleisten wollen, können wir nicht an der Bildung sparen – und das bedeutet auch, nicht an den Arbeitsverträgen unserer Lehrkräfte.


Ich werde mich daher auch weiter für eine faire Personalpolitik an bayerischen Schulen einsetzen und bin gespannt, wie die Lehrerversorgung in den Berufsintegrationsklassen im kommenden Schuljahr aussehen wird. Selbstverständlich halte ich Sie auf dem Laufenden.



12 Juli 2018

Das neue Landespflegegeld: Mehr als nur Symbolpolitik?

Die mittlerweile allseits bekannten gigantischen Probleme im Bereich der Pflege haben bereits im vergangenen Bundestagswahlkampf hohe Wellen geschlagen. Pflegekräftemangel, prekäre Arbeitsverhältnisse und teils unzumutbare Rahmenbedingungen für Pflegende und die ihnen Anvertrauten sind dabei nur einige Stichworte, die sich heranziehen lassen, um die Missstände grob zu umreißen. Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung lässt sich nichtsdestotrotz leider nur eine völlig unzureichende Aufstockung des Pflegepersonals um 8.000 Stellen wiederfinden. Ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn überhaupt. Doch auch auf Landesebene tut sich jetzt etwas. So soll in Bayern nun das sogenannte Landespflegegeld eingeführt werden. Ich möchte Ihnen im Folgenden kurz erläutern, was es damit konkret auf sich hat und den Versuch unternehmen, das Vorhaben entsprechend einzuordnen.



Landespflegegeld, was ist das?


Das Landespflegegeld ist als zusätzliche Unterstützung von Pflegebedürftigen mit Hauptwohnsitz in Bayern, die mindestens Pflegegrad 2 eingestuft sind. Es umfasst eine jährliche Leistung von 1000 Euro und soll die Pflegebedürftigen in die Lage versetzen selbstbestimmt sich selbst oder ihren pflegenden Angehörigen, Freunden und Helfern Gutes zu tun. Das Landespflegegeld wird dabei nicht mit anderen Leistungen wie beispielsweise der sozialen Pflegeversicherung, der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende verrechnet und stellt damit de facto eine Zusatzleistung dar. Insgesamt stehen für die neue Sozialleistung 400 Millionen Euro jährlich bereit. Erstmals ausgezahlt werden soll das Landespflegegeld zum 1. September. Mehr als 100.000 Menschen haben das neue Pflegegeld bereits beantragt.



Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung


Natürlich ist jede zusätzliche Unterstützung für die Pflegebedürftigen im Freistaat absolut begrüßenswert. Das Landespflegegeld lässt sich von den Beziehern schließlich individuell verwenden und kann damit in jedem Fall adäquat dem speziellen notwendigen Verwendungszweck zukommen. Auch dieser Umstand macht das Pflegegeld als solches zu einer durchaus sinnvollen Angelegenheit. Mit Blick auf die eingangs grob umrissenen massiven Missstände ist allerdings der Einwand erlaubt, dass sich an der prekären Situation im Bereich der Pflege im Großen und Ganzen nichts ändern wird. Dabei hat die Politik die Verantwortung und Pflicht den Hebel gerade an den grundsätzlichen Problemen in der Pflege anzulegen. Dies wird aber auch „nur“ mit dem Landespflegegeld leider nicht gelingen.



16 Juni 2018

Wege gegen die Plastikflut

In den letzten Monaten und Jahren waren in den Medien immer wieder furchtbare Bilder zu sehen: Meeresbewohner verendeten an den Konsequenzen der menschengemachten Umweltverschmutzung. Eine besondere Belastung für das Ökosystem ist Plastik. Vor allem das oft verwendete Einwegplastik belastet die Weltmeere und Tiere. Weltweit bestehen die Meeresabfälle zu 85 Prozent aus Kunststoffen. 70 Prozent fallen auf Fischfanggerät und Einwegplastik. Diese Art der Umweltverschmutzung ist klar vermeidbar und kann und muss durch einfache Maßnahmen verringert werden.



Brüssel reagiert


Die EU-Kommission hat nun reagiert und neue Vorschriften für Einwegplastikprodukte vorgeschlagen, die helfen sollen, die Umweltverschmutzung zu einzudämmen. Dazu hat sie untersucht, welche Einwegprodukte aus Kunststoff am häufigsten an die europäischen Strände gespült werden. Anhand der Ergebnisse dieser Analyse konnte die Kommission anschließend zehn Einwegplastikprodukte benennen, die zukünftig nicht mehr vertrieben werden sollen. Von diesem sogenannten Vermarktungsverbot sind unter anderem Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik betroffen. Diese wurden unter anderem ausgewählt, weil bereits heute günstige und gleichwertige Alternativen dieser Produkte auf dem Markt sind, die kein Plastik enthalten und eine weitaus geringere Belastung für die Umwelt darstellen.




CFalk / pixelio.de


Auch anderweitige Maßnahmen sind geplant. So soll für bestimmte Produkte eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, um den Verbrauchern klarer zu vermitteln, wie sie Verpackungen korrekt entsorgen. Die Nationalstaaten sollen eigenverantwortlich die Rücklaufquote ihrer Einweg-Plastikflaschen auf über 90 Prozent erhöhen. Insgesamt setzt die EU bei ihrem Vorhaben den Plastikverbrauch zu senken voll auf die einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese sollen durch eigene Aktionspläne und Ziele die Belastungen für die Umwelt und die Meere durch Plastik einschränken. Die hier genannten Vorschläge der Kommission sind allerdings noch nicht final beschlossen und haben vorerst eher Empfehlungscharakter. Das EU-Parlament und der Rat der EU müssen Vorschlag erst noch zustimmen. Es wird erwartet, dass die neuen Regeln noch vor der nächsten Europawahl im Mai 2019 beschlossen werden.



Zukünftig mit weniger Umweltverschmutzung durch Plastik zu rechnen


Dass für Plastiktüten in den allermeisten Fällen mittlerweile erhebliche Preise verlangt werden, hat in Deutschland dazu geführt, dass im Durchschnitt weitaus weniger Plastiktüten verbraucht werden als zuvor. Ich nehme an, dass die Vorschläge der EU umgesetzt werden und sich in Zukunft deutlich weniger Plastik in den Ozeanen finden lässt. Neben neuen Regeln und Gesetzen muss die Bevölkerung bei Themen wie der Einwegplastikproblematik zusätzlich sensibilisiert werden. Informationskampagnen, aber auch die Arbeit von gemeinnützigen Naturschutzorganisationen, können die Einstellungen und Verhaltensweisen der Menschen nachhaltig beeinflussen und führen zu einem bewussten Umgang mit Plastikverpackungen.


Insgesamt freue ich mich sehr über die Entscheidungen und Pläne der EU-Kommission. Das Problem mit Einwegplastikprodukten wurde richtig erkannt und wird nun von allem Mitgliedsstaaten gemeinsam angegangen und hoffentlich gelöst. Dabei wird nicht nur auf Verbote gesetzt, sondern intelligente Lösungen gefunden und umgesetzt.



14 Juni 2018

Der zweite Nachtragshaushalt 2018: Schwerpunkt Bildung und Blickpunkt Sport?

Das sogenannte Budgetrecht ist die wohl schärfste Waffe eines Parlaments gegenüber der Exekutive. Demnach bedarf es zur Verabschiedung eines neuen Staatshaushaltes stets der Zustimmung des betreffenden Abgeordnetenhauses. Es ist daher nicht überraschend, dass auch die Haushaltsverhandlungen im Bayerischen Landtag regelmäßig zu den absoluten Highlights des parlamentarischen Betriebes gehören. Oft ziehen sich die betreffenden Sitzungen dann bis tief in die Nacht und die Diskussionen und Debatten im Maximilianeum erreichen besonders hohe Intensität. Mit dem Entwurf der Staatsregierung für den zweiten Nachtragshaushalt 2018 beginnt nun die letzte heiße Phase der Haushaltsdebatten in dieser Legislaturperiode.  Ich möchte Ihnen im Folgenden die Eckdaten des neuen Haushaltsentwurfs im Bereich meiner Arbeitsschwerpunkte Bildung und Sport vorstellen und diese für Sie einordnen. Einen Überblick über die Gesamtausgaben des Freistaates gemäß dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes gegliedert nach den verschiedenen Aufgabenbereichen bietet Ihnen folgende Abbildung:



Im Aufgabenbereich Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten ergeben sich aus dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes im Vergleich zur bisherigen Planung für 2018 Mehrausgaben in Höhe von rund 13,4 Millionen Euro. Insgesamt wird der Freistaat somit mehr als 20,5 Milliarden Euro für dieses Bereich bereitstellen. Dabei wird insbesondere mit Blick auf die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen noch einmal nach nachgebessert. Hier spielt sicher das Bildungspaket rund um die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasiums eine wichtige Rolle. Angesichts der anstehenden Aufgaben der Digitalisierung und ähnlichem kann die zusätzliche Mittelausstattung aber allenfalls einen marginalen Effekt in Bezug auf die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität haben. Noch geringer fallen die Steigerungen hinsichtlich der privaten Schulen und Hochschulen aus.


Im Bereich Sport beziehungsweise Sport und Erholung ergeben sich aus dem Nachtragshaushaltsentwurf keine Mittelerhöhungen. Für diesen Bereich sollen weiterhin insgesamt lediglich 63,5 Millionen Euro investiert werden. Dabei besteht gerade im Bereich des Breitensports vielerorts in verschiedenen Kontexten massiver Handlungsbedarf. So haben die Sportvereine gerade im ländlichen Raum oft mit strukturellen Problemen und/oder sinkenden Mitgliederzahlen zu kämpfen. Wir müssen gerade diese wichtigen Organisationen der Zivilgesellschaft nachhaltig unterstützen, erfüllen sie doch unglaublich wichtige Funktionen für unsere Gesellschaft. Exemplarisch sei hier insbesondere auf das Ehrenamt verwiesen.


Was also tun mit dem neuen Haushaltsentwurf der Staatsregierung? Im Bildungsbereich wird die minimale Mittelerhöhung sicher nicht schaden, viel bewegen lässt sich hiermit aber nicht. Das ist insofern ernüchternd, als dass die Staatsregierung gebetsmühlenartig betont, die Digitalisierung im Bildungssektor vorantreiben zu wollen. Diese Absichtsbekundung spiegelt sich meines Erachtens aber nicht entsprechend im neuen Haushaltsentwurf wieder. Im Bereich Sport und Erholung setze ich mich seit Jahren für eine angemessene Würdigung und Unterstützung aller Akteure und Strukturen – gerade auch in Form der Bereitstellung adäquater Finanzmittel - ein. Leider waren meine Anstrengungen diesbezüglich bislang allzu oft erfolglos, wie auch der zweite Nachtragshaushalt 2018 leider einmal mehr beweist.



17 Mai 2018

Das neue Polizeiaufgabengesetz: praktisch, schwammig, gut?

In dieser Woche hat der Bayerische Landtag mit der Mehrheit der CSU-Fraktion die vieldiskutierte Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen. Allen Demonstrationen im Freistaat und dem geschlossenen Widerstand der parlamentarischen Opposition zum Trotz (Berichterstattung siehe hier) , haben sich Staatsregierung und CSU bis zuletzt vehement jedem konsensorientierten Dialog verwehrt und keine der geforderten Anpassungen auch nur in Erwägung gezogen. Um das klarzustellen: Nicht alles am neuen Polizeiaufgabengesetz ist schlecht, jedoch sind an zentralen Stellen große Schwächen und Mängel deutlich zu erkennen. Ich möchte das PAG im Folgenden für Sie einordnen und deutlich machen, warum ich und viele andere Kollegen sich in der namentlichen Abstimmung im Maximilianeum letztlich gegen die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in dieser Form gestellt haben.




 

Adäquate Antworten auf neue Herausforderungen und Problemstellungen


Beginnen wir bei einigen positiven Aspekten der Gesetzänderung. Diese lassen sich im Grunde im Kontext der Digitalisierung ausmachen. So darf die Polizei zukünftig beispielsweise in entsprechenden Fällen nicht nur die Daten auslesen, die auf einem sichergestellten Datenträger/Gerät abgespeichert sind, sondern auch solche, die in einer Cloud abgelegt wurden. Viele Experten halten diese Erweiterung der Befugnisse für eine längst überfällige und notwendige Neuerung.


Darüber hinaus können im Kontext von Fahndungen oder der Suche nach Vermissten zukünftig auch Drohnen und nicht nur Helikopter mit Video- und Wärmebildkameras ausgestattet werden. Auch dies darf als sinnvolle rechtliche Anpassung an die gegebenen technischen Möglichkeiten unserer Zeit gewertet werden.


Die hier exemplarisch genannten Neuerungen sind relativ spezifisch und können somit als punktuelle Novellierungen verstanden werden. Hier gibt es aus meiner Sicht auch wenig zu beanstanden. Die entscheidenden Mängel des Gesetzes lassen sich allerdings auf einer viel fundamentaleren Ebene verorten.



Der springende Punkt: die drohende Gefahr


Im Zentrum der Gesetzesänderung steht nämlich eindeutig die Einfügung der Gefahrenkategorie der drohenden Gefahr für bedeutende Rechtsgüter in Art. 11 Absatz 3 PAG. Artikel 11 des Polizeiaufgabengesetzes dient grundsätzlich der Bestimmung allgemeiner Befugnisse der Polizei. Hier wird unter anderem festgelegt, wann die Polizei zu bestimmten besonderen Maßnahmen berechtigt ist. Dabei geht es vor allem um Präventivmaßnahmen zur Vermeidung schwerer Straftaten wie beispielsweise dem Abhören von Telefongesprächen und anderen Überwachungsmethoden.


Mit der drohenden Gefahr als Erweiterung zum Begriff der konkreten Gefahr geht somit analog auch eine Ausdehnung polizeilicher Befugnisse einher. Dies ist insbesondere deswegen höchst problematisch, da dem Rechtsbegriff der drohenden Gefahr keine eindeutige Definition zugrunde liegt und er somit laut einer Vielzahl von Experten mindestens als schwammig zu bewerten ist. Eben darauf fußt auch die zentrale und massive Kritik am neuen PAG: Der Terminus der drohenden Gefahr mit all seiner Uneindeutigkeit kann schlicht und ergreifend nicht als zureichendes Kriterium für den Einsatz von Maßnahmen, die in die bürgerlichen Freiheitsrechte eingreifen, betrachtet werden.


Das ist kein Pappenstiel! Wir sprechen hier von subjektiven Rechten, die den Bürgern unseres Landes durch das Grundgesetz explizit zugesichert werden.  Insbesondere hierauf basieren unsere freiheitlich-demokratische Ordnung und pluralistische Gesellschaft.  Der Rechtsbegriff der drohenden Gefahr gefährdet aber im schlimmsten Falle die Persönlichkeitsrechte unbescholtener Bürger.



Vor vollendete Tatsachen gestellt


Vor allem auf diesen zentralen Mangel haben die tausenden Demonstranten, die in den vergangenen Wochen insbesondere in Bayerns Großstädten auf die Straße gingen, ebenso wie eine Vielzahl juristischer Experten immer wieder hingewiesen.  Staatsregierung und CSU haben sich mit der absoluten Mehrheit im Rücken die Ohren zugehalten und rigide durchregiert. Ob aus Angst vor der AfD oder als Beweis für eine starke Exekutive mit dem neuen Ministerpräsidenten Söder an der Spitze – wahlkampftaktisches Kalkül hat unzweifelhaft eine große Rolle dabei gespielt. Nach einer Umfrage von Sat.1 Bayern begrüßen allerdings nur 46 Prozent der bayerischen Bürger das neue PAG, 44 Prozent lehnen es ab. Eine solche Polarisierung der öffentlichen Meinung taugt daher auch bei weitem nicht, zur Verteidigung der Agitation von CSU und Staatsregierung. Gerade bei einem solch strittigen Sachverhalt wäre eine längerfristige intensive politische beziehungsweise öffentliche Debatte dringend notwendig gewesen. Bei den Christsozialen hat man lieber Nägel mit Köpfen gemacht und den Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Möglichkeit besteht, dass der Wähler diesen katastrophalen politischen Stil im kommenden Herbst entsprechend quittieren wird, ehe das Bundesverfassungsgericht früher oder später wahrscheinlich das bayerische PAG einkassiert (vergleiche beispielsweise Interview der SZ mit Rechtsprofessor Matthias Bäcker). Verschiedene Parteien und Verbände haben jedenfalls schon diverse Verfassungsklagen angekündigt.


Einen Überblick über die Voten der Abgeordneten bei der namentlichen Abstimmung zum PAG finden Sie hier.


24 April 2018

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: CSU rudert zurück und entschärft Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für das sogenannte Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist auf großen Widerstand gestoßen. Das neue Gesetz soll das bayerische Unterbringungsgesetz von 1992 ablösen. Ziel des Gesetzes ist, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, „Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen soweit wie irgend möglich zu vermeiden, die Prävention von psychischen Krisen zu stärken und Menschen in psychischen Krisen noch stärker als bislang wirksam zu unterstützen.“ Der Entwurf wird nun, nach massiven Protesten der Opposition, Verbänden und Betroffenen, unter anderem auch durch eine Onlinepetition, glücklicherweise entschärft. Warum der ursprüngliche Gesetzentwurf absolut nicht tragbar war und was die größten Kritikpunkte waren, möchte ich nochmals kurz zusammenfassen.


Aus datenschutzrechtlicher Sicht gab es erhebliche Bedenken bezüglich des neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes. Geplant war ursprünglich eine sogenannte „Unterbringungsdatei“, in der Patientendaten digital erfasst werden. Auch medizinische Daten, wie auch die Diagnose der Betroffenen, sollte hier erfasst werden. Auf die „Unterbringungsdatei“ hätten auch die Behörden und – unter Umständen – auch die Polizei Zugriff gehabt. Die Polizei sollte beispielsweise informiert werden, wenn ein psychisch Kranker seinen Aufenthalt in der Psychiatrie beendet. Das Anlegen der „Unterbringungsdatei“ hätte Betroffene tief verunsichert und lässt sich nicht sinnvoll begründen. Kranke Menschen würden durch das Informieren der Polizei unter Generalverdacht gestellt. Die medizinischen Daten psychisch Kranker wären letzten Endes weit weniger geschützt als die körperlich Erkrankter.




Rainer Sturm / pixelio.de


Insgesamt erzeugte der Gesetzentwurf den Eindruck, dass Menschen mit psychischer Erkrankung vorrangig als potenzielle Straftäter angesehen werden, von denen Gefahr ausgeht. Hilfe für psychisch Erkrankte spielt im Gesetzentwurf kaum eine Rolle, wie an der Nähe der geplanten Regelungen zum Maßregelvollzugsgesetz zeigt. Hier wird die Unterbringung von Straftätern, die psychisch krank sind, in eine Psychiatrie geregelt. Der Gesetzentwurf sah vor, dass auch Betroffene, die nicht straffällig geworden sind, in die forensische Psychiatrie eingewiesen werden können, insofern sie eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Hier hätte deutlich stärker zwischen Straftätern und psychisch Kranken unterschieden werden müssen.


Wie ich im Gespräch mit der regionalen Caritasstelle erfahren habe, verunsicherte der Gesetzentwurf die Betroffenen stark. Bei denjenigen, die psychisch krank sind, wirkte sich diese Unsicherheit besonders drastisch aus. Der CSU muss vorgeworfen werden, den Gesetzentwurf nicht durchdacht zu haben. Wenn es um die Hilfe für psychisch Kranke geht, ist ein hohes Maß an Sensibilität gefragt, das die Staatsregierung hier definitiv nicht an den Tag gelegt hat. Menschen in psychischen Krisensituationen brauchen Hilfe und intensive Betreuung. Sie sollten nicht durch ein schlecht formuliertes Gesetz wie Kriminelle behandelt werden.


Ich freue mich, dass der laute und umfassende Protest gegen den Gesetzentwurf für das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz die Staatsregierung dazu bewegt hat, zurückzurudern. Nach einer Expertenanhörung wurden die Pläne für die „Unterbringungsdatei“ komplett eingestampft. Der Verweis auf den Maßregelvollzug soll ebenfalls gestrichen werden. Die Betroffenen sollen nicht länger als potenzielle Gefahr angesehen werden und ihre Behandlung und Heilung einen größeren Stellenwert einnehmen. Das Gesetz ist allerdings noch nicht beschlossen. Ich werde auch weiterhin ganz genau hinschauen und mit Betroffenen, Experten und Verbänden in Kontakt bleiben, um ein möglichst gutes Gesetz für Menschen mit psychischen Erkrankungen mitzugestalten.




19 April 2018

Update: Intelligente Lösung beim Streit um Funkwasserzähler?

Ende des letzten Jahres kamen zahlreiche Bürger zu mir und äußerten sich kritisch zum Austausch ihrer Wasserzähler. Die alten, analogen Modelle, die noch im Haus abgelesen werden müssen, sollen in Zukunft sukzessive durch digitale Wasseruhren ausgetauscht werden, die per Funk Verbrauchsdaten an die zuständigen Ämter weiterleiten. Dieser technologischen Entwicklung stehen viele Bürger zu Recht skeptisch gegenüber, weil sie gesundheitliche Folgen durch die zunehmende Strahlung fürchten und datenschutzrechtliche Bedenken haben. Anlässlich der nötigen Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetz zur Angleichung an das EU-Recht wird nun im Landtag erneut über die intelligenten Wasserzähler diskutiert.


Zur Erinnerung: Ich hatte mich wegen der Funkwasserzähler an den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz gewendet, der in seinem Antwortschreiben ähnliche datenschutzrechtliche Bedenken äußerte wie schon verschiedene Bürger mir gegenüber. Das große Problem bei den neuen Funkwasserzählern ist, dass nicht vollkommen klar ist, welche Daten genau gesendet werden. Rechtlich nicht einheitlich geregelt ist außerdem, ob und auf welche Weise ein Widerspruchsrecht besteht. Wie sicher die gesendeten Daten verschlüsselt werden, ist auch nicht abschließend geklärt.




Rainer Sturm / pixelio.de


Nachdem die Staatsregierung im Dezember auf meine Anfrage sehr schwammig beim Thema Widerspruchsrecht geantwortet hat, legte sie nun einen Änderungsantrag für ihre geplante Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetzes vor. Beim Einbau der Funkwasseruhren soll es demnach ein bedingungsloses Widerspruchsrecht mit zweiwöchiger Frist geben. Das heißt der Eigentümer oder Mieter haben zwei Wochen Zeit, dem Einbau ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Nachfolgende Mieter oder Eigentümer haben dieses Recht allerdings nicht mehr.


Problematisch ist dabei, dass vom Widerspruchsrecht nur Gebrauch gemacht werden kann, wenn auch alternative Wasseruhren zum Einbau bereitstehen oder das eingebaute Funkmodul abschaltbar ist. Wer als Mieter in eine Wohnung zieht, in der bereits ein funkender Wasserzähler verbaut ist, muss diesen Umstand – rechtlich gesehen – hinnehmen. Auf die Ängste einiger Menschen vor der zunehmenden Strahlung wurde von Seiten der Staatsregierung gar keine Rücksicht genommen. Die Entscheidung über das neue Bayerische Datenschutzgesetz einschließlich der Änderungsanträge sollte eigentlich am 22.03. 2018 fallen, wurde allerdings vertagt.


Der Änderungsantrag der CSU, der unter anderem das bedingungslose Widerspruchsrecht beim Einbau der Funkwasserzähler gewährt, ist erfreulich. Der Druck, den Sie als Bürger und wir als Abgeordnete auf die Staatsregierung ausgeübt haben, hat also gefruchtet. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt aber unverhandelbar. Da die erhobenen Daten des Wasserverbrauchs ohne Zweifel personenbezogen sind, muss jedem, auch neuen Mietern oder Eigentümern, ein Widerspruchsrecht gegen die intelligenten Wasserzähler eingeräumt werden. Wenn von vornherein Wasserzähler mit abstellbarer Funkautomatik verbaut würden, wäre der mit dem Widerspruchsrecht verbundene Aufwand für die Kommunen deutlich geringer. Dann könnte jeder selbst entscheiden, ob der Wasserzähler funken darf oder man die Verbrauchsdaten wie früher manuell weitergibt und ein Stück Datensicherheit erhalten bleibt.




28 März 2018

Besorgniserregende Zustände in der Geburtenhilfe in Bayern

In regelmäßigen Abständen beschäftigen den Bayerischen Landtag immer wieder Probleme rund um die Geburtshilfe. So wird beispielsweise bereits seit Jahren von verschiedenen Seiten vor einem Hebammenmangel in Bayern gewarnt. Verschärft wurde die eh schon angespannte Lage noch durch den Schiedsspruch im Streit zwischen Hebammen und den gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr. Demnach sollen freiberufliche Hebammen nur noch die Betreuung von zwei Frauen gleichzeitig abrechnen können.


Beleghebammen könnten nach Meinung von Verbandsvertretern so nicht länger wirtschaftlich arbeiten. Der – auch bedingt durch die hohen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung – damit relativ unattraktive Beruf der Hebamme, hat so noch mehr an „Abschreckungspotential“ für mögliche Bewerber erhalten. Insbesondere kleine Geburtshilfestationen auf dem Land müssen schließen oder sind zunehmend von der Schließung bedroht. Aber auch in der Landeshauptstadt München macht sich der Hebammenmangel immer deutlicher bemerkbar. So geisterten in den vergangenen Wochen und Monaten immer mehr Berichte durch die Medien, wonach schwangere Frauen in München teils größte Probleme beim Finden einer Hebamme haben oder sogar mit Wehen an den Geburtsstationen abgewiesen werden mussten.




romelia / pixelio.de


Als wäre das alles nicht genug, wurde zuletzt auch noch deutlich, dass die Hebammenausbildung in Deutschland nicht mehr den europäischen Standards entspricht. Völlig überraschend kommt das aber auch nicht, denn bereits seit über 20 Jahren weisen Experten auf den Reformbedarf in der deutschen Hebammenausbildung hin. Sowohl das Hebammengesetz (1985) als auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV; zuletzt geändert 1993) sind angesichts der immer komplexer werdenden Aufgaben des Hebammenberufs schlicht und ergreifend veraltet. Es fehlt darüber hinaus ein Zugang zu berufsfeldspezifischer Forschung und Theoriebildung. Nach der Änderungsrichtline 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 müssen bis zum 18. Januar 2020 die Hebammenausbildung entsprechend neu geordnet und die Mindestanforderungen an die Hebammenausbildung (12 Jahre allgemeine Schulausbildung) angepasst werden. Hierfür nötig sind sowohl eine Novellierung des Berufsgesetzes mit einer impliziten Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau, als auch die Einrichtung von primärqualifizierenden Bachelorstudiengängen mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung


Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Politik ist dringend gefordert, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den - meines Erachtens nach - unwürdigen Zuständen in der Geburtshilfe effektiv zu begegnen. Wir müssen Lösungen finden, wie wir unsere Hebammen und Geburtenstationen nachhaltig unterstützen können, um eine adäquate Geburtenhilfe bayernweit garantieren zu können. Ein mögliches Instrument hierfür könnte die Einrichtung eines Haftungsfreistellungsfonds für Hebammen mit fallbezogenen Haftungshöchstgrenzen darstellen. Dies kann aber nur ein Baustein einer nachhaltigen Lösung sein.



12 März 2018

Neue Software stellt Schulen vor Probleme

Die Einführung der neuen Schulverwaltungssoftware ASV (Amtliche Schulverwaltung) hat in den letzten Jahren immer wieder für Unmut bei Lehrern und Schulleitern gesorgt. Das in den 1990er Jahren eingeführte Verwaltungsprogramm WinSV wurde sukzessiv ersetzt. Mit ASV können die Schulen Lehrer-, Schüler-, Unterrichts- und Leistungsdaten verwalten. Vor allem für die statistische Erfassung von Schülerdaten eignet sich das Programm besser, als sein Vorgänger. Im Oktober wird damit beispielsweise jährlich eine bayernweite, statistische Erhebung durchgeführt.


Die Software wurde im Schuljahr 2013/14 an den rund 800 bayerischen Gymnasien und Realschulen eingeführt. Die finale Umstellung auf das Programm ASV erfolgte an den etwa 3300 Grund- und Mittelschulen zum Schuljahr 2016/17. Dem war eine dreijährige Testphase vorangegangen, in der einige Fehler der Software identifiziert und ausgemerzt werden konnten.


Anfang 2017 forderte der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) die Staatsregierung dann auf, mehr Leitungszeit für Schulleiter zu schaffen und die Schulen durch zusätzliche Verwaltungsangestellte zu entlasten, unter anderem, weil die neue Software ASV sich als Zeitfresser herausstellte. Auch im laufenden Schuljahr hält die Staatsregierung an dem Programm fest, was den BLLV dazu bewegte, im Oktober 2017 einen Brandbrief nach München zu schicken und diesen zusätzlich als Petition im Landtag einzubringen.




berggeist007 / pixelio.de


Auf Antrag der Landtagsfraktion der Grünen hat die Staatsregierung vor Kurzem Stellung zu den Problemen rund um das Programm ASV bezogen. Sie hat keine größeren Komplikationen durch die Einführung der Software erkennen können und verweist auf die vielfältigen (Online-) Supportmöglichkeiten. Dass die Sicht der Dinge des BLLV und der Schulleiter gegenteilig ist, scheint mir allerdings kein Zufall zu sein. Wie sich in der praktischen Anwendung herausgestellt hat, ist die neue Software äußerst zeitraubend. Das liegt nicht nur daran, dass sich die Verantwortlichen an den Schulen auf das neue Programm einstellen müssen, sondern auch an den zahlreichen Fehlern, die es aufweist. Auch wenn man bemüht war, die Benutzeroberfläche in ASV übersichtlich zu gestalten, so empfinden es viele Lehrkräfte und Schulleiter als äußerst mühsam und nervenaufreibend, mit dem Programm zu arbeiten.


Auch ich muss mich der Meinung des BLLV anschließen. Es kann durchaus sein, dass die Umstellung auf eine modernere Software nötig war. Doch die zusätzliche Belastung der Schulleiter, Lehrkräfte und Angestellten an Bayerns Schulen ist ein Unding. Das komplizierte Programm stellt vor allem Ältere vor eine beinahe unlösbare Aufgabe. Weil die Anwendung und die Umstellung auf das neue Programm viel Zeit fressen, kommen im Endeffekt die Schüler zu kurz. Um das möglichst zu verhindern, muss den Schulen mehr Zeit für die ohnehin schon lästigen Verwaltungsaufgaben gewährt werden, etwa durch die Beschäftigung von mehr Verwaltungsangestellten.



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