Derzeit bewegt viele Bürgerinnen und Bürger der Austausch von Wasserzählern und viele davon haben mir geschrieben. Anstelle von analogen Wasserzählern, die persönlich abgelesen werden mussten, werden in vielen Kommunen nun digitale Wasserzähler verbaut, die auch von der Ferne ausgelesen werden können. Eigentlich eine ganz bequeme Neuerung. Doch regt sich in der Bevölkerung die Skepsis, ob das wirklich so gut ist. Als Gründe werden nicht nur der Datenschutz, sondern auch gesundheitliche Aspekte durch die dauernde Strahlung aufgeführt. Was auf den ersten Blick als etwas überzogen erscheint, ruft bei genauerem Hinsehen mein vollstes Verständnis und meine Unterstützung hervor.
Was sagt der Datenschutzbeauftragte?
Über diese Aspekte mit dem digitalen Wasserzähler habe ich bei den Bayerischen Datenschutzbeauftragen, Prof. Dr. Thomas Petri Erkundigungen eingeholt. Auch bei ihm melden sich schon seit 2015 viele Bürgerinnen und Bürger, die Bedenken bezüglich der Wassermelder haben.
Und tatsächlich werden, wie kann es auch anders sein, personenbezogene Daten der Anschlussinhaber bzw. der Bewohner von Häusern im Zähler gespeichert und von außen ausgelesen und stellt damit Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie einen Eingriff in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) dar, soweit diese Daten aus der Wohnung heraus an den Wasserversorger übermittelt werden. Es ist sogar möglich aufgrund der Daten ein individuelles Profil zu erstellen, in dem nicht nur die Wasserverbrauchszahlen, sondern auch die Anwesenheit der Person oder gesundheitliche Auffälligkeiten, soweit diese mit einem in Menge oder Zeitpunkt ungewöhnlichen Wasserverbrauch verbunden ist, erkannt wird. Besonders betroffen davon sind Ein- oder kleine Mehrparteienhäuser. Erst bei größeren Häusern kann man nicht mehr auf die einzelnen Personen rückschließen.
Auch die Sicherheit der Daten ist nicht zwangsläufig gegeben. Auch wenn derzeit die Verschlüsselung der Daten aktuell ist, kann diese innerhalb der Lebensdauer der Zähler durchaus Fehler aufweisen, sollte eine Sicherheitslücke in der Software sein oder der Verschlüsselungsschüssel abhandenkommen. Dann müssten alle digitalen Wasserzähler ausgetauscht werden, denn die Möglichkeit für Sicherheitsupdates gibt es nicht bei allen Herstellern.
Was kommt auf uns zu?
Die Belastung für die Gesundheit durch die funkenden Wasserzähler schätze das Bayerische Innenministerium als unbedenklich ein. Die Feldstärke der Wasserzähler liege unter der von Mobiltelefonen erzeugten Feldstärke. Dennoch schätzen viele Bürger und auch Ärzte die vermehrte Strahlenbelastung als schädigenden ein. Weitere Informationen dazu wird erst meine Anfrage an die Staatsregierung bringen, um die ich diesen Beitrag künftig ergänzen werde.
Gesetzlich ist dies noch nicht alles fixiert; erst im Mai 2018 wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die Bayerische Staatsregierung und das Bayerische Innenministerium hatten bisher in einer Übergangslösung betroffenen Bürgern ein Widerspruchsrecht angeboten. Dieses hält der Datenschutzbeauftragte für Bayern auch für verfassungsrechtlich notwendig. Die neue geplante Regelung der CSU-Staatsregierung ermöglicht es den Gemeinden durch eine Satzung eine Plicht zur Duldung von elektronischen Wasserzählern zu schaffen. Auf gut Deutsch: Jeder Bürger muss nun einen digitalen Wasserzähler akzeptieren.
Jetzt gilt es für das Thema Datenschutz einzutreten und auf die Staatsregierung hinzuwirken ein Widerspruchsrecht in die neue Vorschrift zu verankern. Der Einbau und Betrieb von Zählern darf nicht gegen den Willen der Betroffenen zwangsdurchgesetzt werden. Dafür spricht auch ganz klar die Verfassung des Freistaats Bayern und das Grundgesetz. Über weitere Entwicklungen, die gesundheitlichen Auswirkungen und die Antwort auf meine Anfrage an die Staatsregierung werde ich in einem künftigen Blog berichten.
Nachtrag: Antwort der Staatsregierung auf meine schriftliche Anfrage
Ende letzten Jahres habe ich mich über eine schriftliche Anfrage zum Thema intelligente Wasserzähler und Elektrosensibilität an die Staatsregierung gewendet. Nun liegt das Antwortschreiben aus dem zuständigen Ministerium vor, das ich für Sie kurz zusammenfassen möchte. Die neuen Wasserzähler dürfen nur Daten erheben und speichern, die zur Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtung erforderlich sind. Um welche Daten es sich dabei konkret handelt, liegt zu großen Teilen im Ermessen der einzelnen Gemeinden. Diese dürfen auch selbstständig darüber entscheiden, ob überhaupt Funkwasserzähler eingeführt werden. Das garantiert ihnen das Selbstverwaltungsrecht, welches Teil unserer Verfassung ist. Dass die erhobenen Daten im hohen Maße Rückschlüsse auf Personen zulassen, bestreitet die Staatsregierung in ihrer Antwort nicht.
Ob der Einbau eines intelligenten Wasserzählers verpflichtend ist sagt die Staatsregierung nicht klar. Sie weist weiter darauf hin, dass zunächst die Gemeinde selbst darüber entscheidet, ob Funkwasserzähler verbaut werden oder nicht. In Einzelfällen können Bürger von ihrem Widerspruchsrecht (geregelt in Art. 21 DSGVO) Gebrauch machen. In einem solchen Fall prüft die Gemeinde, ob die persönlichen Belange und Interessen eines Bürgers gegenüber den öffentlichen Interessen (etwa einheitliche Ablesemöglichkeiten) vorrangig zu behandeln sind. Ist dies der Fall, ist die Gemeinde zum Einbau eines mechanischen, nicht-funkenden Wasserzähler verpflichtet. Dieser Umstand ist nicht nur für jene interessant, die sich um die Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten sorgen, sondern im Besonderen auch für elektrosensible Menschen. Diese sollten, insofern sie Bedenken wegen des Einbaus der Funkwasserzähler haben, auf jeden Fall von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Hier finden Sie die Antwort des Datenschutzbeauftragten für Bayern, Prof. Dr. Thomas Petri.
Hier finden Sie die Antwort der Staatsregierung auf meine schriftliche Anfrage.
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