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13 Juli 2018

Steht die Lehrerbildung wirklich im Zeichen der Inklusion?

Am 26. März 2009 trat die Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland in Kraft. Diese hat es zum Ziel, allen Menschen ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe zu ermöglichen. Mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention gewann auch die Inklusion an Schulen zunehmend an Bedeutung. Doch inwieweit wurde in den Bereichen der Lehreraus-, -fort- und –weiterbildung darauf reagiert? Dem möchte ich in diesem Blog nachgehen.


Heute ist inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen, dementsprechend sind alle Lehrkräfte hiervon betroffen. Im Gespräch mit Lehrkräften kristallisiert sich jedoch oft schnell heraus, dass Inklusion nicht abgelehnt wird, deren Umsetzung aber zu schnell kam und jetzt überfordert. Die Staatsregierung hingegen argumentiert, man hätte an allen Stellschrauben der Lehreraus-, -fort- und –weiterbildung auf die Neuerungen reagiert. Wie sieht die Realität nun aus?




Dass Inklusion schon funktioniert, zeigt hier die Kooperationsklasse in Thüngersheim in vorbildlicher Art und Weise, wie ich mich selbst überzeugen konnte.


Im Bereich der Lehrerfortbildungen gibt es tatsächlich viele Angebote – auf zentraler Ebene ebenso, wie auf regionaler und schulinterner. Ich begrüße es, dass die angebotenen Fortbildungen für Lehrkräfte jede Ebene ansprechen – von Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht über Schulleiterkongresse, Kurse für Seminarleiterinnen und Seminarleiter, Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte bis hin zu schulinternen Fortbildungen für Lehrkräfte vor Ort. Dies belegen auch die Zahlen der Staatsregierung. Während im Schuljahr 2010/2011 insgesamt nur 159 Fortbildungsveranstaltungen mit rund 3800 Teilnehmerplätzen auf zentraler oder regionaler Ebene zum Themenfeld „sonderpädagogische Förderung“ angeboten wurden, waren es im Kalenderjahr 2015 bereits über 290 Fortbildungen mit 7800 Teilnehmerplätzen. Dass sich die Zahl bis zum Jahr 2018 noch weiter erhöht hat, mag ich gar nicht bestreiten. Doch ein Problem wird in diesem Zuge totgeschwiegen: Aufgrund des Lehrermangels ist es immer weniger Lehrkräften möglich, überhaupt noch Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte kommen mit den zugewiesenen Stunden oft mit ihrer eigenen Arbeit nicht voran und haben schlichtweg nicht die Möglichkeit. Die Mobilen Reserven waren auch in diesem Schuljahr wieder auf Unterkante genäht, Lehrer erkranken und die Unterrichtsversorgung kann vor allem an Grund- und Mittelschulen nicht immer aufrecht erhalten werden. Das erste, was nun gestrichen wird, sind Fortbildungsbesuche. Ein Widerspruch in sich, der meiner Meinung nach einmal mehr auf die falsche Lehrerbedarfsplanung des Kultusministeriums zurückzuführen ist!


In der universitären Lehrerausbildung hat man ebenfalls an Stellschrauben gedreht, um die Studierenden auf die Aufgaben der Inklusion vorzubereiten. Ein Beispiel hierfür ist die Implementierung des verpflichtenden Basismoduls „Inklusions- und Sonderpädagogik“ für Studierende aller Lehrämter, das Angebot freiwilliger zusätzlicher Qualifizierungsmöglichkeiten für Studierende und Lehrkräfte, die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualifikation „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf“ sowie das Angebot eines Zusatzstudiums zur sonderpädagogischen Qualifikation für das Lehramt an beruflichen Schulen. Leider werden diese Maßnahmen noch nicht an allen Universitäten in angemessenem Umfang angeboten. Außerdem stehen wir trotz dieser Neuerungen auch weiterhin vor der Herausforderung des Lehrermangels an Grund- und Mittel- sowie Förderschulen. Meiner Meinung nach muss grundsätzlich über die Lehrerausbildung nachgedacht und diese weiterentwickelt werden, wenn wir dem Lehrermangel an genannten Schularten begegnen und die Inklusion stemmen wollen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich zwar Bemühungen seitens der Staatsregierung erkennen lassen, diese jedoch längst nicht ausreichen. Inklusion muss weiter gedacht werden – und kann nicht übergestülpt werden. Und auch obgleich viele Lehrkräfte motiviert sind, sorgen die unzureichenden Fördermittel und Unterstützungsmöglichkeiten ebenso für Unmut, wie die weiterhin unterschiedliche Bezahlung von Lehrkräften im Grund- und Mittelschulbereich. Die Inklusion betrifft vor allem diese zwei Schularten, eine geringere Besoldung ist aufgrund der immer komplexer werdenden Aufgaben längst nicht mehr tragbar.


Ich bin ein Verfechter der Inklusion und habe während meiner Zeit als Mitglied des Arbeitskreises für Inklusion sowie im Bildungsausschuss immer wieder überragende Beispiele für deren Umsetzung gesehen, beispielsweise in Schweden. Umso erschreckender finde ich es, dass Bayern weiterhin die finanziellen und personellen Mittel zurück- und somit die Inklusion aufhält.



13 Juli 2018

Ausreichend Lehrkräfte für die Berufsintegrationsklassen?

Integration durch Bildung – dieser Leitsatz wird in der bayerischen Staatsregierung immer wieder propagiert, doch wie ernst ist es der Regierung mit dieser Einstellung? Dem habe ich mit Hilfe einer Schriftlichen Anfrage an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf den Zahn gefühlt. Im Mittelpunkt meiner Anfrage stand die aktuelle Lehrsituation in den Berufsintegrationsklassen, kurz BIK.



Die Berufsintegrationsklassen sind Angebote der Berufsschulen und richten sich an junge Asylbewerber, Flüchtlinge und andere berufsschulpflichtige junge Menschen, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben, beispielsweise im Falle eines Zuzugs aus einem anderen EU-Land. In diesen Klassen stehen der Spracherwerb und die Berufsvorbereitung im Zentrum, was ich für die Integration für enorm wichtig halte. Doch natürlich kann ein solches System nur mit ausreichend Lehrkräften funktionieren.


Im Schuljahr 2015/16 gab es 63 Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen in Unterfranken, 2016/17 waren es bereits 104 und im aktuellen Schuljahr beläuft sich die Zahl auf 105 BIK. Während sich diese Zahlen recht einfach herausfinden lassen, brachte meine Schriftliche Anfrage auf die Frage, wie viele Schulstunden im Laufe der Schuljahre in den BIK ausgefallen sind, jedoch kein Licht ins Dunkel. Dies halte ich für problematisch, da nur so eingeschätzt werden kann, ob genug Lehrkräfte für die BIK zur Verfügung stehen.


Generell lässt sich sagen, dass im Schuljahr 2016/17 insgesamt 312 Lehrkräfte in den Berufsintegrationsklassen unterrichtet haben. Viele dieser Lehrkräfte sind Quereinsteiger oder Lehrkräfte, die noch nicht oder nicht über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen. Dies traf im genannten Schuljahr auf 73 Lehrkräfte zu. Diese hohe Zahl der Quereinsteiger oder noch nicht fertig ausgebildeten Lehrkräfte begründet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit der Tatsache, dass die BIK zahlenmäßig deutlich ausgebaut werden mussten. Doch da muss man ganz klar sagen: seit Jahren zielen die Bedarfsplanungen des KM weit am realen Bedarf vorbei. Wir haben an den Gymnasien und Realschulen einen riesigen Lehrkräfteüberschuss, während an den Grund- und Mittelschulen ein Lehrermangel herrscht. Es zeigt sich also einmal mehr, dass eine Umgestaltung des Lehramtsstudiums unabdingbar ist.


Kritisch sehe ich außerdem auch, dass von den 312 Lehrkräften, die im Schuljahr 2016/17 an den unterfränkischen Schulen in den Berufsintegrationsklassen unterrichteten, nur 11,5% einen unbefristeten und 31,7% einen befristeten Angestelltenvertrag erhalten haben. Ich bin der Meinung, dass auch Quereinsteiger eine gewisse Sicherheit verdient haben – der „Hire-and-fire-Politik“ der Staatsregierung stelle ich mich daher auch seit Jahren entgegen. Wenn wir das Ziel der Integration durch Bildung gewährleisten wollen, können wir nicht an der Bildung sparen – und das bedeutet auch, nicht an den Arbeitsverträgen unserer Lehrkräfte.


Ich werde mich daher auch weiter für eine faire Personalpolitik an bayerischen Schulen einsetzen und bin gespannt, wie die Lehrerversorgung in den Berufsintegrationsklassen im kommenden Schuljahr aussehen wird. Selbstverständlich halte ich Sie auf dem Laufenden.



19 April 2018

Update: Intelligente Lösung beim Streit um Funkwasserzähler?

Ende des letzten Jahres kamen zahlreiche Bürger zu mir und äußerten sich kritisch zum Austausch ihrer Wasserzähler. Die alten, analogen Modelle, die noch im Haus abgelesen werden müssen, sollen in Zukunft sukzessive durch digitale Wasseruhren ausgetauscht werden, die per Funk Verbrauchsdaten an die zuständigen Ämter weiterleiten. Dieser technologischen Entwicklung stehen viele Bürger zu Recht skeptisch gegenüber, weil sie gesundheitliche Folgen durch die zunehmende Strahlung fürchten und datenschutzrechtliche Bedenken haben. Anlässlich der nötigen Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetz zur Angleichung an das EU-Recht wird nun im Landtag erneut über die intelligenten Wasserzähler diskutiert.


Zur Erinnerung: Ich hatte mich wegen der Funkwasserzähler an den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz gewendet, der in seinem Antwortschreiben ähnliche datenschutzrechtliche Bedenken äußerte wie schon verschiedene Bürger mir gegenüber. Das große Problem bei den neuen Funkwasserzählern ist, dass nicht vollkommen klar ist, welche Daten genau gesendet werden. Rechtlich nicht einheitlich geregelt ist außerdem, ob und auf welche Weise ein Widerspruchsrecht besteht. Wie sicher die gesendeten Daten verschlüsselt werden, ist auch nicht abschließend geklärt.




Rainer Sturm / pixelio.de


Nachdem die Staatsregierung im Dezember auf meine Anfrage sehr schwammig beim Thema Widerspruchsrecht geantwortet hat, legte sie nun einen Änderungsantrag für ihre geplante Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetzes vor. Beim Einbau der Funkwasseruhren soll es demnach ein bedingungsloses Widerspruchsrecht mit zweiwöchiger Frist geben. Das heißt der Eigentümer oder Mieter haben zwei Wochen Zeit, dem Einbau ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Nachfolgende Mieter oder Eigentümer haben dieses Recht allerdings nicht mehr.


Problematisch ist dabei, dass vom Widerspruchsrecht nur Gebrauch gemacht werden kann, wenn auch alternative Wasseruhren zum Einbau bereitstehen oder das eingebaute Funkmodul abschaltbar ist. Wer als Mieter in eine Wohnung zieht, in der bereits ein funkender Wasserzähler verbaut ist, muss diesen Umstand – rechtlich gesehen – hinnehmen. Auf die Ängste einiger Menschen vor der zunehmenden Strahlung wurde von Seiten der Staatsregierung gar keine Rücksicht genommen. Die Entscheidung über das neue Bayerische Datenschutzgesetz einschließlich der Änderungsanträge sollte eigentlich am 22.03. 2018 fallen, wurde allerdings vertagt.


Der Änderungsantrag der CSU, der unter anderem das bedingungslose Widerspruchsrecht beim Einbau der Funkwasserzähler gewährt, ist erfreulich. Der Druck, den Sie als Bürger und wir als Abgeordnete auf die Staatsregierung ausgeübt haben, hat also gefruchtet. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt aber unverhandelbar. Da die erhobenen Daten des Wasserverbrauchs ohne Zweifel personenbezogen sind, muss jedem, auch neuen Mietern oder Eigentümern, ein Widerspruchsrecht gegen die intelligenten Wasserzähler eingeräumt werden. Wenn von vornherein Wasserzähler mit abstellbarer Funkautomatik verbaut würden, wäre der mit dem Widerspruchsrecht verbundene Aufwand für die Kommunen deutlich geringer. Dann könnte jeder selbst entscheiden, ob der Wasserzähler funken darf oder man die Verbrauchsdaten wie früher manuell weitergibt und ein Stück Datensicherheit erhalten bleibt.




28 März 2018

Besorgniserregende Zustände in der Geburtenhilfe in Bayern

In regelmäßigen Abständen beschäftigen den Bayerischen Landtag immer wieder Probleme rund um die Geburtshilfe. So wird beispielsweise bereits seit Jahren von verschiedenen Seiten vor einem Hebammenmangel in Bayern gewarnt. Verschärft wurde die eh schon angespannte Lage noch durch den Schiedsspruch im Streit zwischen Hebammen und den gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr. Demnach sollen freiberufliche Hebammen nur noch die Betreuung von zwei Frauen gleichzeitig abrechnen können.


Beleghebammen könnten nach Meinung von Verbandsvertretern so nicht länger wirtschaftlich arbeiten. Der – auch bedingt durch die hohen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung – damit relativ unattraktive Beruf der Hebamme, hat so noch mehr an „Abschreckungspotential“ für mögliche Bewerber erhalten. Insbesondere kleine Geburtshilfestationen auf dem Land müssen schließen oder sind zunehmend von der Schließung bedroht. Aber auch in der Landeshauptstadt München macht sich der Hebammenmangel immer deutlicher bemerkbar. So geisterten in den vergangenen Wochen und Monaten immer mehr Berichte durch die Medien, wonach schwangere Frauen in München teils größte Probleme beim Finden einer Hebamme haben oder sogar mit Wehen an den Geburtsstationen abgewiesen werden mussten.




romelia / pixelio.de


Als wäre das alles nicht genug, wurde zuletzt auch noch deutlich, dass die Hebammenausbildung in Deutschland nicht mehr den europäischen Standards entspricht. Völlig überraschend kommt das aber auch nicht, denn bereits seit über 20 Jahren weisen Experten auf den Reformbedarf in der deutschen Hebammenausbildung hin. Sowohl das Hebammengesetz (1985) als auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV; zuletzt geändert 1993) sind angesichts der immer komplexer werdenden Aufgaben des Hebammenberufs schlicht und ergreifend veraltet. Es fehlt darüber hinaus ein Zugang zu berufsfeldspezifischer Forschung und Theoriebildung. Nach der Änderungsrichtline 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 müssen bis zum 18. Januar 2020 die Hebammenausbildung entsprechend neu geordnet und die Mindestanforderungen an die Hebammenausbildung (12 Jahre allgemeine Schulausbildung) angepasst werden. Hierfür nötig sind sowohl eine Novellierung des Berufsgesetzes mit einer impliziten Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau, als auch die Einrichtung von primärqualifizierenden Bachelorstudiengängen mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung


Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Politik ist dringend gefordert, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den - meines Erachtens nach - unwürdigen Zuständen in der Geburtshilfe effektiv zu begegnen. Wir müssen Lösungen finden, wie wir unsere Hebammen und Geburtenstationen nachhaltig unterstützen können, um eine adäquate Geburtenhilfe bayernweit garantieren zu können. Ein mögliches Instrument hierfür könnte die Einrichtung eines Haftungsfreistellungsfonds für Hebammen mit fallbezogenen Haftungshöchstgrenzen darstellen. Dies kann aber nur ein Baustein einer nachhaltigen Lösung sein.



12 März 2018

Neue Software stellt Schulen vor Probleme

Die Einführung der neuen Schulverwaltungssoftware ASV (Amtliche Schulverwaltung) hat in den letzten Jahren immer wieder für Unmut bei Lehrern und Schulleitern gesorgt. Das in den 1990er Jahren eingeführte Verwaltungsprogramm WinSV wurde sukzessiv ersetzt. Mit ASV können die Schulen Lehrer-, Schüler-, Unterrichts- und Leistungsdaten verwalten. Vor allem für die statistische Erfassung von Schülerdaten eignet sich das Programm besser, als sein Vorgänger. Im Oktober wird damit beispielsweise jährlich eine bayernweite, statistische Erhebung durchgeführt.


Die Software wurde im Schuljahr 2013/14 an den rund 800 bayerischen Gymnasien und Realschulen eingeführt. Die finale Umstellung auf das Programm ASV erfolgte an den etwa 3300 Grund- und Mittelschulen zum Schuljahr 2016/17. Dem war eine dreijährige Testphase vorangegangen, in der einige Fehler der Software identifiziert und ausgemerzt werden konnten.


Anfang 2017 forderte der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) die Staatsregierung dann auf, mehr Leitungszeit für Schulleiter zu schaffen und die Schulen durch zusätzliche Verwaltungsangestellte zu entlasten, unter anderem, weil die neue Software ASV sich als Zeitfresser herausstellte. Auch im laufenden Schuljahr hält die Staatsregierung an dem Programm fest, was den BLLV dazu bewegte, im Oktober 2017 einen Brandbrief nach München zu schicken und diesen zusätzlich als Petition im Landtag einzubringen.




berggeist007 / pixelio.de


Auf Antrag der Landtagsfraktion der Grünen hat die Staatsregierung vor Kurzem Stellung zu den Problemen rund um das Programm ASV bezogen. Sie hat keine größeren Komplikationen durch die Einführung der Software erkennen können und verweist auf die vielfältigen (Online-) Supportmöglichkeiten. Dass die Sicht der Dinge des BLLV und der Schulleiter gegenteilig ist, scheint mir allerdings kein Zufall zu sein. Wie sich in der praktischen Anwendung herausgestellt hat, ist die neue Software äußerst zeitraubend. Das liegt nicht nur daran, dass sich die Verantwortlichen an den Schulen auf das neue Programm einstellen müssen, sondern auch an den zahlreichen Fehlern, die es aufweist. Auch wenn man bemüht war, die Benutzeroberfläche in ASV übersichtlich zu gestalten, so empfinden es viele Lehrkräfte und Schulleiter als äußerst mühsam und nervenaufreibend, mit dem Programm zu arbeiten.


Auch ich muss mich der Meinung des BLLV anschließen. Es kann durchaus sein, dass die Umstellung auf eine modernere Software nötig war. Doch die zusätzliche Belastung der Schulleiter, Lehrkräfte und Angestellten an Bayerns Schulen ist ein Unding. Das komplizierte Programm stellt vor allem Ältere vor eine beinahe unlösbare Aufgabe. Weil die Anwendung und die Umstellung auf das neue Programm viel Zeit fressen, kommen im Endeffekt die Schüler zu kurz. Um das möglichst zu verhindern, muss den Schulen mehr Zeit für die ohnehin schon lästigen Verwaltungsaufgaben gewährt werden, etwa durch die Beschäftigung von mehr Verwaltungsangestellten.



9 März 2018

Digitale Bildung – die Mammutaufgabe für Bayerns Bildungssystem

In letzter Zeit wird im Landtag, auch wegen der Verabschiedung und Diskussion um den Nachtragshaushalt, wieder vermehrt über das Thema digitale Bildung gesprochen. Die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag haben viele konkrete Vorschläge gemacht, wie digitale Bildung in Zukunft aussehen sollte. In diesem Beitrag möchte ich zunächst genauer erklären, was unter dem Begriff Digitale Bildung zu verstehen ist und anschließend die meiner Meinung nach sinnvollsten Maßnahmen beschreiben, die zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung beitragen können.




Helene Souza / pixelio.de


Was bedeutet digitale Bildung?


Durch digitale Bildung soll Schülern und Studenten der kritische Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden. Viele bezeichnen diese Kompetenz als eine eigenständige Kulturtechnik und stellen sie damit auf eine Ebene mit den bisherigen Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Das bedeutet allerdings auch, dass der bloße Einsatz von digitalen Medien, etwa durch Powerpoint-Präsentationen oder die sogenannten SmartBoards, viel zu kurz greift. Die aktuellen Diskussionen um Fake News in den gesellschaftlich immer relevanteren sozialen Medien zeigen, dass junge Menschen lernen müssen, die neuen digitalen Medien kritisch und reflektiert zu nutzen. Digitale Bildung ist mittlerweile eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleichzeitig eine Kernkompetenz, die von Arbeitnehmern vermehrt gefordert wird.


Wie kann digitale Bildung umgesetzt werden?


Um digitale Bildung überhaupt zu ermöglichen, muss zunächst die passende Infrastruktur an Schulen und Universitäten gegeben sein. Leider ist dies noch nicht überall in Bayern der Fall. Der Breitbandausbau muss auch weiterhin mit voller Kraft vorangetrieben werden, sodass alle Bildungseinrichtungen in Zukunft über ausreichende Verbindungsgeschwindigkeiten verfügen. Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung an Schulen und Universitäten verlangt des Weiteren auch Personal, das die Wartung und Betreuung des IT-Systems übernimmt. Stellen für Systembetreuer sind nach wie vor eine Seltenheit an Bayerns Schulen. Zuletzt kann digitale Bildung nur erfolgreich vermittelt werden, wenn auch genügend Endgeräte vorhanden sind. Diese müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden und Eigentum der einzelnen Bildungseinrichtungen sein. Ich halte nichts von Lösungen wie BYOD (Bring your own Device), die das Kultusministerium anstrebt. Meiner Meinung nach müssen die Chancen auf Bildung gleich verteilt sein. Und neue Tablets oder Smartphones sind teuer und nicht jede Familie kann sich das finanziell leisten.




Lisa MichèleLietz  / pixelio.de

Lisa MichèleLietz / pixelio.de


Ein zweiter wichtiger Schritt ist die Befähigung der Lehrkräfte für die Vermittlung digitaler Bildung. Für viele der heutigen Lehrkräfte wurde digitale Bildung während ihrer eigenen Schulzeit und im Studium nicht vermittelt. Das ist auch nur logisch, denn wer hätte vor zwanzig Jahren vorhersehen können, welche Rolle das Internet und die Digitalisierung heute in unserem Leben einnehmen. Dennoch ist es von absoluter Wichtigkeit, dass durch Weiterbildungen und Veränderungen in den Lehramtsstudiengängen Lehrkräfte so geschult werden, dass sie zunächst selbst sicher im Umgang mit digitalen Medien werden und dies dann auch weitervermitteln können.


Im Landtag wurde zuletzt oft vorgeschlagen, dass das Fach Informatik in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert bekommen und für die Schüler verpflichtend werden soll. In Informatik soll den Schülern dann ein Grundverständnis und der Umgang mit der digitalen Welt vermittelt werden. Dieser Ansatz greift meines Erachtens nach viel zu kurz. Digitale Bildung sollte vielmehr über die Fächergrenzen und den gesamten Bildungsweg hinweg vermittelt werden. Dazu muss sich die gesamte Art zu Lehren und zu Lernen verändern. Diese Riesenaufgabe gilt es konsequent anzugehen und gegebenenfalls Investitionen zu tätigen, um auch weiterhin den hohen Bildungsstandard Bayerns beibehalten zu können.



26 Januar 2018

Informationen zum Volksbegehren

Das Volksbegehren über die Straßenausbaubeitragssatzung schlägt in den Medien und dem Landtag auf. Auch zu mir kommen viele Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen wollen und weitere Informationen dazu wünschen. 

Einen kleinen Überblick darüber, was ein Volksbegehren überhaupt ist, auf welchem Weg Sie sich beteiligen können und wie der Ablauf vonstatten geht, möchte ich Ihnen hier geben.



Ablauf des Volksbegehren


Ein Volksbegehren ist in drei Stufen aufgeteilt:



 1. Antrag auf Zulassung:


Antrag auf Zulassung: Hier müssen die Initiatoren mindesten 25.000 Stimmen von stimmberechtigten Befürwortern sammeln. Es gibt keine Frist, bis wann die Unterschriften abgegeben werden müssen. Als stimmberechtigt gilt, wer


- Deutscher im Sinn des Art.116 Abs.1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in Bayern seine Wohnung hat (bei mehreren Wohnungen seinen Hauptsitz hat) oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhält,
- nicht vom Stimmrecht  ausgeschlossen ist.


Die jeweilige Gemeinde muss dies überprüfen und bestätigen. Sonst gelten die Stimmen nicht. Deshalb ist für jede Gemeinde ein eigenes Unterschriftenheft erforderlich. Personen aus verschiedenen Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften können nicht auf derselben Liste unterschreiben. Die Eintragungslisten müssen im Original versendet werden. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.



2. Eigentliches Volksbegehren


Sobald das Innenministerium den Antrag annimmt, beginnt das eigentliche Volksbegehren. Nun werden in Rathäusern und Kreisverwaltungsreferaten Eintragungslisten ausgelegt. Dort müssen sich innerhalb von 14 Tagen 10 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern (ca. 945.000 Personen) eintragen, damit das Volksbegehren rechtsgültig ist und den Bayerischen Landtag erreicht.



3. Abstimmung im Landtag


Sobald das Volksbegehren rechtsgültig ist, muss die Staatsregierung innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben und das Begehren dem Landtag unterbreiten. Dort stimmen nun die Landtagsabgeordneten über das Volksbegehren ab.


- Nimmt der Landtag die Gesetzesvorlage unverändert an, wird dieses damit Gesetz.
- Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, findet innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt. Der Landtag kann aber auch einen eigenen Gesetzesentwurf als Alternative zur Abstimmung vorlegen. Der Volksentscheid wird bei einer einfachen Mehrheit (mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen) angenommen. Sollte es bei dem Volksentscheid um eine Verfassungsänderung gehen, muss die Zahl der Ja-Stimmen mindesten 25 Prozent aller Stimmberechtigten umfassen.
- Der Landtag bestreitet die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens. Dies können die Unterzeichner auch durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof prüfen lassen.



Seit 1946 wurden in Bayern bisher 20 Volksbegehren zugelassen. Acht davon konnten die notwendige Eintragung von mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten erzielen. Fünf dieser Vorschläge wurden als Gesetz angenommen.


Bekannte Volksbegehren waren beispielsweise das „Volksbegehren zu G9“ (2005 nicht geschafft), das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ (2009 erfolgreich mit 13,9 Prozent Ja-Stimmen), das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (2013 erfolgreich mit 14,3 Prozent Ja-Stimmen) und das Volkbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern“ (2014 nicht geschafft).



22 Januar 2018

Warum die Freude am Lesen nicht verloren gehen darf

Schon als Kind habe ich immer gerne gelesen: Abenteuerromane, Krimis und Fantasiegeschichten. Heute greife ich öfter zur Zeitung, als zu einem Buch – aber das Lesen ist, auch in meiner täglichen Arbeit, immer noch ein wichtiger Teil meines Lebens. Gerade deshalb engagiere ich mich Jahr für Jahr auch beim Vorlesetag und besuche Schulen in der Region.


Bei solchen Besuchen komme ich natürlich auch immer wieder mit den Lehrkräften vor Ort ins Gespräch und deren Fazit ist oft erschreckend: Kinder greifen in ihrer Freizeit kaum noch zum Buch, viele besitzen nicht einmal mehr Bücher. Natürlich wird trotzdem gelesen, beispielsweise in sozialen Netzwerken. Doch ist das vergleichbar? Ich meine, nur bedingt.


Natürlich wird die Lesekompetenz auch beim Lesen von „Posts“ auf Sozialen Netzwerken geschult, doch meiner Meinung nach bleibt dabei Vieles auf der Strecke. Viel lesen erweitert erwiesenermaßen den eigenen Wortschatz, fördert die Satzbaufähigkeit und regt die Phantasie an – da hilft ein Abenteuerroman natürlich deutlich mehr, als der Griff zum Smartphone, um die neuesten Tweets zu durchforsten.




Simone Peter / pixelio.de


Dass die Lesekompetenz zunehmend schwindet, merken die Lehrer natürlich tagtäglich: Texte werden oft nur mit Hilfestellung verstanden und das zieht sich – was Vielen erst einmal gar nicht bewusst ist – natürlich durch alle Fächer. Als Beispiel möchte ich hier das Verstehen von Textaufgaben in Mathematik oder das Bearbeiten von Textquellen im Geschichtsunterricht nennen. Die Lesekompetenz ist und bleibt der Grundstein des Lernens und dieser darf nicht weiter vor sich hin bröckeln.


Ich vertrete daher die Meinung, dass die Lesekompetenz in der Schule noch stärker gefördert werden muss, denn nur so kann ein erfolgreicher Schulabschluss und ein Eintritt in das Berufsleben erreicht werden. Ist es wirklich nötig, dass in der zweiten Klasse an unseren Grundschulen bereits technisches Verständnis erlernt werden soll, bevor die Kinder überhaupt richtig lesen können? Im Lehrplan Plus für die zweite Jahrgangsstufe steht beispielsweise: „Anhand von Gegenständen aus dem täglichen Leben entdecken die Schülerinnen und Schüler die Anwendung physikalischer Gesetzmäßigkeiten (z. B. Hebelgesetz, Zentrifugalkraft) zur Arbeitserleichterung. Beim Bau einfacher Modelle (z. B. von Türmen oder Brücken) beschäftigen sie sich mit den Eigenschaften und der Funktionalität realer Bauwerke. Die Schülerinnen und Schüler lernen somit technische Errungenschaften als Grundlage unserer Kultur und Arbeitswelt kennen.“ Meiner Meinung nach sollte hier erst einmal das Lesen lernen im Vordergrund stehen, denn die Defizite im Lesen ziehen sich bis in die höheren Jahrgangsstufen hindurch!


Es gilt also, unseren Kindern und Jugendlichen wieder mehr Freude am Lesen zu bereiten – und das nicht nur in der Schule. Ein Buch zu Ostern anstatt Schokolade im Übermaß wäre somit vielleicht eine gelungene und vor allem gewinnbringende Abwechslung für die Ferien!



13 Dezember 2017

Kosten für Mobilfunkausbau nicht auf bayerische Kommunen abwälzen

"Mist, ich hab' kein Netz!" - Dieser Ausspruch ist für viele Menschen im ländlichen Raum Bayerns noch immer Alltag. Ich kann auf der Stelle gleich mehrere Beispiele aus meinem unterfränkischen Wahlbezirk nennen, in denen Handyempfang seit vielen Jahren auf dem Weihnachtswunschzettel steht, aber das Christkind bisher nicht vorbei gekommen ist. Dies ist beispielsweise in Habichtsthal oder Löffelsterz der Fall. Deshalb soll es für dünnbesiedelte Gebiete, in denen der Ausbau für die Netzbetreiber unwirtschaftlich und nicht vertraglich festgelegt ist, ein staatliches Förderprogramm geben - mit bis zu 80 Prozent Förderung vom Freistaat.



Ich begrüße dies grundsätzlich, jedoch muss der Freistaat die Lücken im Mobilfunknetz in eigener Regie mit staatlichen Mitteln durchführen und nicht einen Teil der Kosten auf die Kommunen abschieben. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag unterstütze ich deshalb ausdrücklich.


Grundproblem ist, dass die verbleibenden 20 Prozent der Kosten, die Abwicklung und der bürokratische Aufwand wie beim Breitbandausbau, wieder den Kommunen aufgebürdet werden soll. Da sich die 'weißen Flecken' auf der Mobilfunklandkarte ausschließlich im ländlichen Raum befinden, trifft es erneut vor allem den strukturschwachen Raum. Bei Mobilfunkstandorten sei es ungleich schwieriger, "gemeindescharf" zu arbeiten, als etwa bei der Breitbandversorgung. Denn Handymasten einer Kommune versorgen häufig auch Gebiete der Nachbarkommunen mit.


Da der Bund in dieser Sache seiner Aufgabe nicht nachkommt, befürworte ich ein staatliches Programm zum Mobilfunkausbau. Allerdings muss der Freistaat dieses selbst zu 100 Prozent finanzieren und organisieren, da den Kommunen im ländlichen Raum keine weiteren finanziellen und bürokratischen Lasten zugemutet werden können. Was sollen Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister denn noch alles organisieren? Es reicht doch, dass sie schon den Breitbandausbau stemmen.



13 Dezember 2017

Dezentrale Energiewende statt Mega-Stromtrassen

Bis 2025 werden hunderte Kilometer an Stromleitungen im Freistaat vergraben und sorgen nicht nur für finanzielle Mehrbelastungen, sondern auch für immense Schäden in unserer Umwelt und bei unseren Bauern. Die Freie Wähler Landtagsfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag „Stromtrassen stoppen“ eingereicht, den auch ich unterstütze. Denn die Staatsregierung und Bundesregierung haben sich nie ernsthaft mit dem Gedanken auseinandergesetzt, ob es Alternativen zu den HGÜ-Stromtrassen gibt, sondern sich sofort für Mega-Leitungen, wie SuedLink und SuedOstLink, entschieden. Diese durchfurchen unsere bayerischen Böden und benötigen rund 100 Kubikmeter bewegendes Bodenvolumen und 5000 Hektar Fläche. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die Veränderung des Bodenzustands und des Wasserhaushalts bleibende Schäden in unserer Umwelt hervorgerufen werden.



Die letzten Atomkraftwerke werden in der Bundesrepublik im Jahr 2022 abgeschaltet; die neuen HGÜ-Trassen werden aber frühestens 2025 fertig sein. Das unterstreicht, wie wichtig es wäre, statt mit HGÜ-Leitungen ein Milliardengrab zu schaufeln, frühzeitig auf eine dezentrale Energiewende zu setzen und die vielen Kommunen, Haushalte und Regionen zu fördern, kleine Energiespeicher zu vernetzen und die dortige Wertschöpfung anzukurbeln. Mit der dezentralen Energiewende käme es auch zu weniger Übertragungsverlusten durch Hochspannungsleitungen. Derzeit gehen in Deutschland fast 6 Prozent der bereitgestellten Elektroenergie im Stromnetz verloren. Von 2000 bis 2015 wurde bereits der Übertragungsverlust um ca. 20 Prozent reduziert; ein Rückgang, der maßgeblich der stark ausgeweiteten dezentralen Energieversorgung zugeschrieben wird.



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