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16 Juni 2018

Wege gegen die Plastikflut

In den letzten Monaten und Jahren waren in den Medien immer wieder furchtbare Bilder zu sehen: Meeresbewohner verendeten an den Konsequenzen der menschengemachten Umweltverschmutzung. Eine besondere Belastung für das Ökosystem ist Plastik. Vor allem das oft verwendete Einwegplastik belastet die Weltmeere und Tiere. Weltweit bestehen die Meeresabfälle zu 85 Prozent aus Kunststoffen. 70 Prozent fallen auf Fischfanggerät und Einwegplastik. Diese Art der Umweltverschmutzung ist klar vermeidbar und kann und muss durch einfache Maßnahmen verringert werden.



Brüssel reagiert


Die EU-Kommission hat nun reagiert und neue Vorschriften für Einwegplastikprodukte vorgeschlagen, die helfen sollen, die Umweltverschmutzung zu einzudämmen. Dazu hat sie untersucht, welche Einwegprodukte aus Kunststoff am häufigsten an die europäischen Strände gespült werden. Anhand der Ergebnisse dieser Analyse konnte die Kommission anschließend zehn Einwegplastikprodukte benennen, die zukünftig nicht mehr vertrieben werden sollen. Von diesem sogenannten Vermarktungsverbot sind unter anderem Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik betroffen. Diese wurden unter anderem ausgewählt, weil bereits heute günstige und gleichwertige Alternativen dieser Produkte auf dem Markt sind, die kein Plastik enthalten und eine weitaus geringere Belastung für die Umwelt darstellen.




CFalk / pixelio.de


Auch anderweitige Maßnahmen sind geplant. So soll für bestimmte Produkte eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, um den Verbrauchern klarer zu vermitteln, wie sie Verpackungen korrekt entsorgen. Die Nationalstaaten sollen eigenverantwortlich die Rücklaufquote ihrer Einweg-Plastikflaschen auf über 90 Prozent erhöhen. Insgesamt setzt die EU bei ihrem Vorhaben den Plastikverbrauch zu senken voll auf die einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese sollen durch eigene Aktionspläne und Ziele die Belastungen für die Umwelt und die Meere durch Plastik einschränken. Die hier genannten Vorschläge der Kommission sind allerdings noch nicht final beschlossen und haben vorerst eher Empfehlungscharakter. Das EU-Parlament und der Rat der EU müssen Vorschlag erst noch zustimmen. Es wird erwartet, dass die neuen Regeln noch vor der nächsten Europawahl im Mai 2019 beschlossen werden.



Zukünftig mit weniger Umweltverschmutzung durch Plastik zu rechnen


Dass für Plastiktüten in den allermeisten Fällen mittlerweile erhebliche Preise verlangt werden, hat in Deutschland dazu geführt, dass im Durchschnitt weitaus weniger Plastiktüten verbraucht werden als zuvor. Ich nehme an, dass die Vorschläge der EU umgesetzt werden und sich in Zukunft deutlich weniger Plastik in den Ozeanen finden lässt. Neben neuen Regeln und Gesetzen muss die Bevölkerung bei Themen wie der Einwegplastikproblematik zusätzlich sensibilisiert werden. Informationskampagnen, aber auch die Arbeit von gemeinnützigen Naturschutzorganisationen, können die Einstellungen und Verhaltensweisen der Menschen nachhaltig beeinflussen und führen zu einem bewussten Umgang mit Plastikverpackungen.


Insgesamt freue ich mich sehr über die Entscheidungen und Pläne der EU-Kommission. Das Problem mit Einwegplastikprodukten wurde richtig erkannt und wird nun von allem Mitgliedsstaaten gemeinsam angegangen und hoffentlich gelöst. Dabei wird nicht nur auf Verbote gesetzt, sondern intelligente Lösungen gefunden und umgesetzt.



13 Dezember 2017

EU-Fördergelder kommen auch bei uns in der Region an

Immer wieder höre ich bei meinen zahlreichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit kommunalen Mandatsträgern den gefühlten Vorwurf, dass unsere Region gegenüber der Metropole München und dem Süden Bayerns benachteiligt würde. Gefühlt ist da was dran: Sanierung Gärtnerplatztheater München (125 Millionen Euro), dritte Stammstrecke München (4 Milliarden Euro), weiterer Konzertsaal München (im Gespräch sind 300 Millionen), da bleibt fast automatisch dieser Eindruck hängen.


Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass sich auch in diesem Jahr einige Gemeinden in Unterfranken über Fördergelder aus dem Topf des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) freuen dürfen. Gerne war ich deshalb bei der Übergabe der Förderbescheide in Esselbach mit von der Partie, bei dem der Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung, Porzelt, diese an die Bürgermeisterin der Stadt Marktheidenfeld sowie die Bürgermeister von Esselbach und Kreuzwertheim übergab.



Der Fond ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU auch bis in die kommunale Ebene hinein positiv wirkt. In Bayern werden so von 2014 bis 2020 jährlich Projekte zur Dorferneuerung oder zum Ausbau der Infrastruktur gefördert. Um ELER-Fördergelder zu erhalten, müssen die Projekte zwischen 25.000 und 1,5 Mio. Euro kosten. Der Fördersatz liegt bei rund 60 Prozent. In der Förderperiode 2014 bis 2020 werden so bayernweit 84 Millionen Euro auf verschiedene Projekte verteilt. Nach Unterfranken gehen davon Förderungen in Höhe von 14,5 Millionen Euro, womit auch die eingangs erwähnte gefühlte Benachteiligung unserer Region widerlegt ist.


Verschiedene Projekte in Unterfranken gefördert


Im Bezirk Unterfranken kamen mit der jetzigen Förder-Tranche davon etwa 4,1 Millionen Euro an. Insgesamt 12 Projekte werden gefördert. In Esselbach wird beispielsweise der Neubau des Dorfgemeinschaftshauses und der Umbau des ehemaligen Wirtshauses mit beinahe 900.000 Euro gefördert. In Rothof bei Rottendorf wird aus der Alten Schule ein Dorfgemeinschaftshaus gemacht, von der EU gibt es einen Zuschuss von 385.000 Euro. In Altfeld bei Marktheidenfeld wird ein Generationenpark geschaffen, in dem sich Jung und Alt begegnen können. 465.000 Euro aus dem ELER-Fördertopf erhält die Gemeinde dafür.


Bei der Übergabe der Zuwendungsbescheide war für mich vor allem die Erkenntnis wichtig, dass die jeweiligen Projekte aus Bürgerbeteiligungen hervor gegangen sind. Das halte ich für außerordentlich wichtig, da dann auch eine hohe Identifikation der Bevölkerung mit diesen Projekten einhergeht - was wichtig für die spätere Nutzung ist. Da ich selbst aus dem ländlichen Raum stamme, ist mir eine angemessene Förderung sinnvoller Projekte wichtig. Ich bin überzeugt, dass das Leben auf dem Land durch Dorfläden, Gemeinschaftshäuser und gute Infrastruktur aufgewertet und damit attraktiver wird. Ich hoffe, dass die verantwortlichen Bürgermeister in den Kommunen Unterfrankens auch in den kommenden Jahren erfolgreich Fördergelder beantragen und der ländliche Raum auch weiterhin gestärkt wird.



28 September 2017

Felbingers Bürgersprechstunde: Einwanderungsgesetz

Immer wieder kommen Bürger in meinem Wahlkreis nicht nur mit Fragen sondern auch ganz konkreten Vorschlägen zu bestimmten politischen und gesellschaftlichen Themen auf mich zu. Diese können mitunter sehr befruchtend auf meine parlamentarische Arbeit wirken, bieten sie doch oft neue Denkanstöße und Anregungen zu den verschiedensten Sachfragen.  In meiner neuen Rubrik Felbingers Bürgersprechstunde möchte ich Ihnen regelmäßig ausgewählte Vorschläge von Bürgern vorstellen und versuchen, Hintergründe zu beleuchten, Positionen zu vergleichen und die Forderungen auf Ihre Sinnhaftigkeit zu untersuchen.

Thema: Einwanderungsgesetz


Kürzlich sprach mich ein Bürger auf ein mögliches Einwanderungsgesetz an. Dieses solle bessere Bleibemöglichkeiten für Migranten mit bestehendem Arbeitsverhältnis in Branchen, in denen Arbeitskräfte dringend benötigt werden, garantieren. Als Beispiel wurde hier das breite Feld der Pflege angeführt.



Recht auf Asyl und ein Einwanderungsgesetz


An dieser Stelle muss zunächst betont werden, dass das Recht auf Asyl Verfassungsrang besitzt. Dieses kann und darf also von einem Einwanderungsgesetz nicht beschnitten werden. Möglich und sinnvoll erscheint viel mehr ein ergänzendes Verhältnis von Asyl- und Einwanderungsrecht.



Zum rechtlichen und politischen Status quo


Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern, besser bekannt als Zuwanderungsgesetz, ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und hat sich über die Jahre als wahres Bürokratiemonster erwiesen. Beispielsweise lässt sich in Deutschland zwischen mehr als 50 verschiedenen Aufenthaltstiteln differenzieren. Darüber hinaus sieht es im Grunde keine bedarfsgerechte Regulierung von Migration vor und erscheint somit in Zeiten des Fachkräftemangels als vollkommen unzureichend. Schließlich halten Arbeitsmarkt-Experten eine hohe Netto-Zuwanderung von Fachkräften für erforderlich, um das Erwerbspotenzial hierzulande stabil halten zu können. In der Vergangenheit wurde daher beispielsweise von SPD und Grünen mit der Schaffung eines Einwanderungsgesetzes kanadischer Prägung kokettiert.



Das kanadische Einwanderungsprogramm als adäquates Beispiel?


 Wer mittels Facharbeiter-Visum nach Kanada auswandern möchte, muss über eine besonders gefragte Qualifikation verfügen, also einen sogenannten „Mangelberuf“ ausüben, und sich mittels Punktesystem qualifizieren. Welche Berufsgruppen als Mangelberuf gelten, wird regelmäßig neu definiert. Das Punktesystem für das Einwanderungsprogramm umfasst die Kriterien Ausbildung (maximal 25 Punkte), Sprachkenntnisse (maximal 24 Punkte), Berufserfahrung (maximal 21 Punkte), Alter (maximal 10 Punkte), Arbeitsverhältnis (maximal 10 Punkte) und Anpassungsfähigkeit (maximal 10 Punkte). Die maximal erreichbare Punktzahl liegt somit bei 100 Punkten, die Mindestanzahl für die Aufenthaltserlaubnis liegt bei 67 Punkten.



Resümee


Das kanadische Einwanderungsprogramm stellt meiner Meinung nach ein gutes Beispiel für eine moderne Migrationsregulierung dar. Es ist sowohl bedarfsgerecht als auch transparent aufgebaut. Ein derartiges Modell ließe sich sicher auch adäquat mit Angelegenheiten des Asylrechts verknüpfen. So könnte man beispielsweise anerkannten Flüchtlingen die Möglichkeit bieten, sich über ein so gestaltetes Einwanderungsprogramm um eine fluchtunabhängige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Ein solcher Ansatz entspräche nach meinem Empfinden dem eingangs erwähnten Bürgervorschlag und würde das bürokratische und begriffliche Labyrinth rund um das Thema Migration möglicherweise auch entwirren. Es stellt sich abschließend die Frage, auf welcher Ebene ein solches Einwanderungsgesetz am sinnvollsten installiert werden sollte. Solange es keine eindeutige europaweite Regelung hinsichtlich des Asylrechts gibt, empfiehlt sich die Bundesebene vermutlich als geeignetste Plattform um bedarfsgerechte Migration zu regulieren.



10 Mai 2017

Roaming-Gebühren im europäischen Ausland entfallen

Ab Mitte Juni: Roaming-Gebühren im europäischen Ausland entfallen


Europa, beziehungsweise die Europäische Union, ist in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Bereichen weiter zusammengewachsen. Meilensteine wie das Schengen-Abkommen haben diese Entwicklung maßgeblich mitbeeinflusst. Freier Personen- und Güterverkehr hat die Grenzen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten immer mehr verschwimmen lassen. Auf Reisen in das europäische Ausland erinnern uns heute anstatt Schlagbäumen oft nur vergleichsweise unauffällige Hinweistafeln daran, dass wir in ein anderes Land einreisen. Auf der Schiene fällt der Grenzübertritt, beispielsweise nach Österreich, eigentlich gar nicht mehr auf. Wenn, ja wenn da nicht die Kurznachrichten des Mobilfunkanbieters auf dem Mobiltelefon wären, die uns höflich darauf hinweisen, dass von nun für verschiedene Dienste sogenannte Roaming-Gebühren in teils beträchtlicher Höhe anfallen könnten. Europäische Kommission, Rat und Parlament haben sich kürzlich allerdings darauf verständigen können, dass eben diese Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 der Vergangenheit angehören werden. Ich möchte Ihnen im Folgenden erklären, welche Folgen dies für Sie als Reisender in Europa haben wird.


Was sind überhaupt Roaming-Gebühren?


Roaming-Gebühren wurden bislang von Seiten der Mobilfunkbetreiber für die Durchleitung von Telefonaten, Kurznachrichten (SMS) oder Internetdaten ihrer Kunden durch fremde (ausländische) Netze erhoben. Dadurch konnten den Kunden bei der Nutzung solcher Dienste im Ausland bisher hohe Zusatzkosten entstehen. Die hohen Kosten wurden lange Zeit von den Mobilfunkunternehmen damit gerechtfertigt, dass der Aufbau der Netze sehr kostspielig sei. Nach Angaben der Europäischen Kommission erhielten die Mobilfunkanbieter im Jahr 2009 etwa 5 Milliarden Euro durch die Erhebung von Roaming-Gebühren.




Joachim Kirchner  / pixelio.de

Joachim Kirchner / pixelio.de


Wie sieht die Neuregelung aus?


Ab dem 15. Juni gelten die neuen Regeln für die Mitgliedsstaaten der EU sowie für Island, Norwegen und Liechtenstein. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Telekom-Unternehmen Europas die Auslandsnutzung ihrer Kunden gegenseitig in Rechnung stellen. Das bedeutet, dass der Stammanbieter den ausländischen Anbieter dafür bezahlt, dass sein Kunde temporär dessen Netz nutzt.


Für diese Berechnung hat die EU Obergrenzen für die unterschiedlichen Dienste festgelegt. Diese liegt bei Anrufen bei 3,2 Cent pro Minute, je SMS bei einem Cent und für ein Gigabyte Datenvolumen zunächst bei 7,70 Euro. Die Obergrenze für das Datenvolumen soll stückweise abgesenkt werden und zum 1. Januar 2022 bei nur noch 2,50 Euro liegen. Diese Großhandels-Preisdeckel rechnen sich auch für die Verbraucher. Das liegt daran, dass die Kunden im europäischen Ausland ihre monatliche Grundgebühr für ein Datenvolumen ausgeben, welches nach eben jenen Großhandelspreisen berechnet wird.


Kurz zusammengefasst heißt das also: Das Datenvolumen aus ihrem nationalen Handytarif gilt in Zukunft auch im Ausland. Es wird entsprechend des internationalen Großhandelspreises umgerechnet. Es entstehen so lange keine Zusatzkosten für Sie, wie Sie noch von Ihrem tariflich festgelegten Datenvolumen zehren können. Erst wenn Sie dieses im Ausland aufgebraucht haben, müssen Sie (wie auch im Inland) für die Bereitstellung zusätzlichen Volumens bezahlen. Ähnlich wird auch im Falle von Prepaid-Verträgen verfahren.


Dazu ein kleines Rechenbeispiel: Nehmen wir an, Sie bezahlen für ein Gigabyte Datenvolumen im Inland zehn Euro und reisen ins europäische Ausland, während die internationale Preisobergrenze bei fünf Euro liegt. In dem Fall stünden Ihnen dann im Ausland zwei Gigabyte Datenvolumen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.


Um unliebsame Nebeneffekte so gut es geht zu vermieden, enthält die neue Regelung auch eine Reihe von Sicherheitsmechanismen wie zum Beispiel eine Nachhaltigkeitsklausel sowie ein Fair-Use-Modell.


Mit der faktischen Abschaffung der Roaming-Gebühren fällt nach langer Zeit ein Zusatzkostenfaktor weg, der eigentlich bereits seit Jahren nicht mehr zu legitimieren war. Das sind gute Nachrichten für Europa und vor allem für die europäischen Verbraucher. Die FREIEN WÄHLER hatten sich in den vergangenen Jahren fortlaufend innerhalb und mit der ALDE-Fraktion für eine Abschaffung der Roaming-Gebühren stark gemacht. Es freut mich sehr, dass sich auch in diesem Thema geduldiges Arbeiten bezahlt gemacht hat.



28 April 2017

Politische Bildung an Schulen darf nicht untergehen

Ein Dauerthema, das mich jetzt schon achteinhalb Jahre während meiner Landtags-Zugehörigkeit verfolgt, ist die zunehmende Politikverdrossenheit und die Suche nach Lösungen diese zu minimieren. Dabei kommt immer wieder die Forderung nach mehr  Sozialkundeunterricht an Bayerischen Schulen auf den Tisch.Das ist bei der derzeit am Gymnasium beispielsweise einstündigen Gestaltung dieses Faches durchaus erstrebenswert, schließlich sollen die Schüler die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und verstehen, die Menschenwürde achten, Toleranz, Kompromissfähigkeit und Friedensbereitschaft entwickeln und die eigene Freiheit verantwortlich gebrauchen. Rundum, die Schüler sollen mit Hilfe des Sozialkundeunterrichts selbstständig denkende, mündige Staatsbürger werden.


Das ist natürlich sinnvoll und wichtig, dennoch kommt immer wieder berechtigte Kritik in Bezug auf die dafür bereit gestellte eine Sozialkundestunde auf. Wichtig zu wissen ist, dass laut Lehrplan das große Ziel des mündigen Bürgers Aufgabe aller Fächer ist. Grundsätzlich bietet sich dafür jedoch weiterhin hauptsächlich der Sozialkundeunterricht an, der in der Mittelschule beispielsweise nur im Fächerkanon GSE berücksichtigt ist.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Obwohl das Fach Sozialkunde in der Mittelschule so nur als Teilbereich in GSE eingegliedert ist, wird hier vermutlich am ehesten und intensivsten über aktuelle politische Geschehen diskutiert. Dies wird mir immer wieder in Gesprächen mit Lehrkräften bestätigt und ist auch durchaus nachvollziehbar, denn hier läuft ein großer Teil der Integration ab. Zwangsläufig kommen hier Diskussionen um Flüchtlinge, den IS und rechte Parteien und Organisationen auf – wenn diese dann im Unterricht auch noch aufgegriffen werden, ist das ein Traum eines jeden Politikers. Klar muss sein, dass dies jedoch nicht immer und vor allem nicht an allen Schularten gleichermaßen geschieht.


Wir FREIE WÄHLER fordern daher, das Fach Sozialkunde vor allem an Realschulen und Gymnasien früher beginnen zu lassen. Gleichzeitig muss jedoch im Zuge dessen geprüft werden, an welchen anderen verpflichtenden Unterrichtsstunden „gespart“ werden kann.


Die politische Bildung gewinnt vor allem in Hinblick auf die hier ankommenden Flüchtlinge an enormer Bedeutung. Nur wenn den Schülerinnen und Schülern verschiedene Fluchtursachen klar sind, können sie sich in die Situation der ankommenden Menschen einfühlen und sich mit politischen Haltungen der verschiedenen Parteien auseinandersetzen und diese hinterfragen. Die Kinder und Jugendlichen, die bei uns in den Schulen sitzen, sind entscheidend daran beteiligt, wie die Integration funktionieren wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Bedeutung der politischen Bildung an Schulen so verdeutlichen.


Natürlich werde ich mich weiterhin für eine Stärkung dieser einsetzen und ermutige alle Lehrkräfte dazu, aktuelle politische Themen, beispielsweise in einem Projekt, intensiv aufzugreifen und die Schülerinnen und Schüler zu einer Auseinandersetzung mit diesen zu motivieren.



21 Dezember 2016

Unterfranken profitiert von EU-Fördermitteln

Es sind vielfältige und vor allem zahlreiche Aufgaben, die ebenso wie in anderen Regierungsbezirken natürlich auch in Unterfranken gemeistert werden müssen. Viele davon verursachen horrende Kosten oder es fehlt schlichtweg das Geld, um sie  umzusetzen oder zu fördern. Umso erfreulicher ist es, dass auch der Regierungsbezirk Unterfranken von verschiedenen EU-Fördermitteln profitiert, die ich Ihnen einmal exemplarisch vorstellen möchte.


Zu den vom Freistaat Bayern verwalteten EU-Programmen zählen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Europäische Meeres- und Fischereifonds. Toll finde ich, dass mit Hilfe der verschiedene Fonds gleich mehrere Bereiche gefördert werden können. Für mich klang die Europäische Union immer fern, doch dass man die Spuren der EU-Fördermittel sogar bis nach Main-Spessart verfolgen kann, habe ich mit Hilfe einer Anfrage an das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie herausfinden können.


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Im Regierungsbezirk Unterfranken sind viele verschiedene Projekte durch EU-Fördermittel unterstützt worden, beispielsweise die Sattler Altlast-Areale im Landkreis Schweinfurt mit 2.240.500 Euro oder die Errichtung von zwei Naturerlebniswegen in der Gemarkung Iphofen mit 44.449 Euro. Besonders freut mich, dass auch der Landkreis Main-Spessart in mehreren Bereichen von den Fördermitteln profitiert, beispielsweise durch 43.359 Euro Fördermittel für die Errichtung von Informationstafeln zur Besucherlenkung im Naturpark Spessart. In den Mittelschulen Karlstadt und Marktheidenfeld wurden mit Hilfe der Fördermittel der Europäischen Union außerdem Praxisklassen eingerichtet, das ist natürlich wichtig, denn nicht jede Kommune hat das Geld für die Einrichtung einer solchen.


Natürlich kann nicht jeder Antrag genehmigt werden, beispielsweise wurde das Projekt „BEELIVE“ der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau / Fachzentrum Bienen“ mit Sitz in Veitshöchheim abgelehnt. Das ist natürlich schade, dennoch kann ich nur ermutigen, solche Schritte zu gehen! Vor allem im ländlichen Raum bieten EU-Fördermittel eine willkommene finanzielle Entlastung, man muss die Chance nur ergreifen, und sich um diese bewerben. Für diesbezügliche Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!



24 Juni 2016

Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge

Bei vor Ort Terminen habe ich in jüngster Vergangenheit immer wieder von der hohen finanziellen Belastung der Kommunen durch die Finanzierung der Asylbewerber und Flüchtlinge gehört. Dies habe ich zum Anlass genommen, mich mit einer Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu wenden, um Näheres über die Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge zu erfahren.


Insgesamt betrugen die Kosten für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge im Jahr 2015 95.675.426,55€.  Im Jahr 2013 waren das noch rund 73 (!) Millionen Euro weniger. Dieser gravierende Unterschied lässt sich natürlich mit dem drastischen Anstieg der Flüchtlingszahlen begründen.




Dirk Wahn, einfachmalraus.net  / pixelio.de

Dirk Wahn, einfachmalraus.net / pixelio.de


Diese Gesamtkosten lassen sich genauer aufschlüsseln, im Folgenden möchte ich Ihnen einen genaueren Überblick bieten: die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Kostenfaktoren Unterbringung, Verpflegung, Verbesserung der medizinischen Versorgung, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz wie beispielsweise Bargeldzahlungen und medizinische Versorgung sowie juristische Kosten. Natürlich stellen die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz mit 69.941.130 € den größten Posten im Jahr 2015 in Unterfranken dar.


Neben diesen direkten Gesamtkosten fallen außerdem Kosten für staatliches Personal in der Unterbringungsverwaltung an. Im Jahr 2015 waren dies in Unterfranken 31.427.570€. Hervorheben möchte ich jedoch auch die Tatsache, dass durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen auch Arbeitsplätze in der Region geschaffen wurden. Allein in Unterfranken wurden 222 Stellen in der Unterbringungsverwaltung geschaffen, bayernweit rund 1475.


Natürlich werden die Kommunen finanziell unterstützt, dies geschieht vor allem durch den kommunalen Finanzausgleich. Eine weitere große Entlastung erfahren die Kommunen zudem durch die Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Seit November 2015 werden so sogar die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge außerhalb des Finanzausgleichs erstattet. Zusätzlich wurde außerdem eine sogenannte Kümmerpauschale seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ins Leben gerufen, die die Kosten für Hausverwalter zur Betreuung der dezentralen Unterkünfte mit einer Verwaltungspauschale erstattet.


Uns FREIEN WÄHLERN ist dies jedoch nicht genug. Die Kommunen müssen beispielsweise die Kosten für Bildungseinrichtungen tragen und das ist für viele Kommunen schlichtweg eine finanzielle Überforderung. Wir werden uns daher weiterhin für eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen einsetzen und nicht locker lassen!



23 Juni 2016

Zahl der „Fehlbeleger“ steigt stetig

Bestimmt erinnern Sie sich noch gut an folgende Situation: Im Januar setzte unser Landshuter Landrat Peter Dreier 31 Flüchtlinge in einen Bus nach Berlin. Ziel dieser Aktion war es, vor dem Kanzleramt auf die Flüchtlingspolitik und deren Schwierigkeiten aufmerksam zu machen.


Die in diesem Bus sitzenden Flüchtlinge waren sogenannte Fehlbeleger. Als Fehlbeleger gelten diejenigen Flüchtlinge, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylbewerber anerkannt wurden und daher aus ihrer Unterkunft ausziehen müssen. Problem an dieser Sache ist, dass in unzähligen Landkreisen keine Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt mehr zur Verfügung stehen.




I-vista  / pixelio.de

I-vista / pixelio.de


Ende Februar 2016 wurden in Bayern insgesamt 13.045 Fehlbeleger registriert, davon entfielen 1.995 auf Unterfranken. Der Landkreis, der hiervon am stärksten betroffen ist, ist Aschaffenburg mit 294 Fehlbelegern. Doch auch Main-Spessart ist mit 113 Fehlbelegern betroffen. Laut meiner Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration betrug der prozentuale Anteil der Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften Ende Februar 8,4%. Wenn man den generell vorherrschenden Wohnungsmangel im Freistaat bedenkt, wird das Problem deutlich: immer mehr Menschen sind auf der Suche nach Wohnraum. Die eklatante Situation in Bezug auf den Wohnraummangel habe ich in meinem Blog bereits näher beschrieben.


Bisher dürfen anerkannte Asylbewerber bei drohender Obdachlosigkeit weiterhin in den Asylunterkünften leben, jedoch verständlicherweise nur übergangsweise. Vor allem die Kommunen leiden unter dieser zusätzlichen Belastung, hier muss dringend eine Lösung gefunden werden. Bisher wurde der Bayerische Wohnungspakt ins Leben gerufen, der sich aus den Säulen „staatliches Sofortprogramm“, „kommunales Wohnraumförderungsprogramm“ und „Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung“ zusammensetzt. Dennoch muss hier weiter gedacht werden, denn auch „Otto-Normal-Bürger“ haben derzeit vor allem in den Ballungsgebieten Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Mir ist besonders wichtig, dass diese Tatsache nicht in Vergessenheit gerät und ebenfalls Berücksichtigung findet bei der Lösungsfindung.



19 Mai 2016

FW gegen Begrenzung von Bargeldzahlungen

Obergrenzen scheint das (Un-)Wort des Jahres zu sein. Neben Obergrenzen für Flüchtlinge werden nun auch Obergrenzen für Bargeldzahlungen gefordert – zur Bekämpfung von Kriminalität und Terror. Wir FREIE WÄHLER sprechen uns klar gegen eine solche Begrenzung von Bargeldzahlungen aus!


Natürlich müssen Kriminalität und Terrorismus bekämpft werden, das sehen wir FREIE WÄHLER auch so, dennoch halten wir die Begrenzung von Bargeldzahlungen für den falschen Weg. Es gibt ja bereits bestehende Regelungen zur Geldwäsche im Zahlungsverkehr, hat unser Bundesvorsitzender Hubert Aiwanger bereits mehrfach betont.




birgitH  / pixelio.de

birgitH / pixelio.de


Eine Obergrenze von 5000 Euro klingt wie der Einstieg in den Ausstieg aus dem Bargeld. Jede Zahlung würde so kontrollierbar gemacht werden und es könnte problemlos auf Kontaktdaten von Bürgerinnen und Bürgern zugegriffen werden. Stellen Sie sich vor: egal was gekauft wird, es kann alles nachverfolgt werden.


Viele Wirtschaftszweige, vor allem im Mittelstand, leben von Barzahlungen. Natürlich, denn Barzahlungen geben Sicherheit – vor allem in kleinen Betrieben. Eine Bargeldbeschränkung würde somit vor allem den Geschäftsbetrieb erheblich erschweren. Im Zuge dessen lehnen wir eine Abschaffung der 500 Euro Scheine ebenfalls ab und werden uns dafür einsetzen, dass hier eingelenkt und nachjustiert wird.



19 April 2016

Meinungen zu TTIP gehen weit auseinander

Schon lange war sich Bayern nicht mehr so uneinig, wie in Bezug auf das Freihandelsabkommen TTIP. Sowohl die Meinungen bayerischer Parteien und Organisationen als auch die der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates könnten ungleicher nicht sein. Wir FREIE WÄHLER stellen uns klar gegen das Freihandelsabkommen und werden hier von mehreren Fraktionen und Verbänden unterstützt.


Die Einen sind davon überzeugt, dass TTIP die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärkt, die Anderen fürchten eine Herabsetzung europäischer Standards. In diesem Beitrag habe ich einige Positionen für Sie zusammengefasst, sodass Sie sich einen Überblick über die aktuelle Diskussion um TTIP verschaffen können.


Die CSU befürwortet das geplante transatlantische Freihandelsabkommen und ist davon überzeugt, dass nicht nur die Industrie, sondern auch die Verbraucher davon profitieren. Hier herrscht die Meinung, dass mit Hilfe von TTIP Handelshemmnisse abgebaut werden und so die Wirtschaft angekurbelt wird.




Georg Müller  / pixelio.de

Georg Müller / pixelio.de


Neben der CSU gelten auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) und der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) als große Verfechter des Freihandelsabkommens. Da die USA als eine der größten Handelspartner gilt, erwarten vbw und BIHK ein Mehr an Arbeitsplätzen und eine Absatzsteigerung für die Wirtschaft.


Anders als ihr Bundesvorsitzender Sigmar Gabriel stellt sich die SPD in Bayern gegen TTIP. Grund hierfür ist die Befürchtung, dass aufgrund des Abkommens soziale, arbeitsrechtliche, ökologische und kulturelle Standards verschlechtert werden. Somit teilt die SPD unsere FREIE WÄHLER-Meinung, insbesondere in Bezug auf den Verbraucherschutz, Kultur, Bildung, Gesundheit und Datenschutz. Der Gedanke, dass beispielsweise die Trinkwasserversorgung privatisiert wird, jagt also nicht nur mir einen Schauer über den Rücken. Wir FREIE WÄHLER halten eine solche Aufweichung der Standards und den verstärkten Hang zur Privatisierung für äußerst bedenklich. Auch Verdi Bayern schließt sich dieser Meinung an.


Die Grünen in Bayern warnen vor einem fatalen Bauernhofsterben, da durch den Wegfall der Zölle beispielsweise Billigfleisch aus den USA den Markt überschwemmen wird. Außerdem stünden hier nicht nur die Landwirte vor dem Aus, sondern auch die europäischen Standards beim Verbraucher- und Umweltschutz. Dieser Meinung schließt sich auch der Bayerische Bauernverband an und fordert vehement, dass Umwelt- und Tierschutzstandards nicht ausgehebelt werden dürfen. Auch mir persönlich ist dies ein großes Anliegen. Vor allem die mittelständischen Betriebe und die Landwirtschaft machen Bayern aus – das alles zu riskieren halte ich nicht nur für gewagt, sondern für irrwitzig.



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