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13 Dezember 2017

Kosten für Mobilfunkausbau nicht auf bayerische Kommunen abwälzen

"Mist, ich hab' kein Netz!" - Dieser Ausspruch ist für viele Menschen im ländlichen Raum Bayerns noch immer Alltag. Ich kann auf der Stelle gleich mehrere Beispiele aus meinem unterfränkischen Wahlbezirk nennen, in denen Handyempfang seit vielen Jahren auf dem Weihnachtswunschzettel steht, aber das Christkind bisher nicht vorbei gekommen ist. Dies ist beispielsweise in Habichtsthal oder Löffelsterz der Fall. Deshalb soll es für dünnbesiedelte Gebiete, in denen der Ausbau für die Netzbetreiber unwirtschaftlich und nicht vertraglich festgelegt ist, ein staatliches Förderprogramm geben - mit bis zu 80 Prozent Förderung vom Freistaat.



Ich begrüße dies grundsätzlich, jedoch muss der Freistaat die Lücken im Mobilfunknetz in eigener Regie mit staatlichen Mitteln durchführen und nicht einen Teil der Kosten auf die Kommunen abschieben. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag unterstütze ich deshalb ausdrücklich.


Grundproblem ist, dass die verbleibenden 20 Prozent der Kosten, die Abwicklung und der bürokratische Aufwand wie beim Breitbandausbau, wieder den Kommunen aufgebürdet werden soll. Da sich die 'weißen Flecken' auf der Mobilfunklandkarte ausschließlich im ländlichen Raum befinden, trifft es erneut vor allem den strukturschwachen Raum. Bei Mobilfunkstandorten sei es ungleich schwieriger, "gemeindescharf" zu arbeiten, als etwa bei der Breitbandversorgung. Denn Handymasten einer Kommune versorgen häufig auch Gebiete der Nachbarkommunen mit.


Da der Bund in dieser Sache seiner Aufgabe nicht nachkommt, befürworte ich ein staatliches Programm zum Mobilfunkausbau. Allerdings muss der Freistaat dieses selbst zu 100 Prozent finanzieren und organisieren, da den Kommunen im ländlichen Raum keine weiteren finanziellen und bürokratischen Lasten zugemutet werden können. Was sollen Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister denn noch alles organisieren? Es reicht doch, dass sie schon den Breitbandausbau stemmen.



13 Dezember 2017

EU-Fördergelder kommen auch bei uns in der Region an

Immer wieder höre ich bei meinen zahlreichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit kommunalen Mandatsträgern den gefühlten Vorwurf, dass unsere Region gegenüber der Metropole München und dem Süden Bayerns benachteiligt würde. Gefühlt ist da was dran: Sanierung Gärtnerplatztheater München (125 Millionen Euro), dritte Stammstrecke München (4 Milliarden Euro), weiterer Konzertsaal München (im Gespräch sind 300 Millionen), da bleibt fast automatisch dieser Eindruck hängen.


Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass sich auch in diesem Jahr einige Gemeinden in Unterfranken über Fördergelder aus dem Topf des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) freuen dürfen. Gerne war ich deshalb bei der Übergabe der Förderbescheide in Esselbach mit von der Partie, bei dem der Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung, Porzelt, diese an die Bürgermeisterin der Stadt Marktheidenfeld sowie die Bürgermeister von Esselbach und Kreuzwertheim übergab.



Der Fond ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU auch bis in die kommunale Ebene hinein positiv wirkt. In Bayern werden so von 2014 bis 2020 jährlich Projekte zur Dorferneuerung oder zum Ausbau der Infrastruktur gefördert. Um ELER-Fördergelder zu erhalten, müssen die Projekte zwischen 25.000 und 1,5 Mio. Euro kosten. Der Fördersatz liegt bei rund 60 Prozent. In der Förderperiode 2014 bis 2020 werden so bayernweit 84 Millionen Euro auf verschiedene Projekte verteilt. Nach Unterfranken gehen davon Förderungen in Höhe von 14,5 Millionen Euro, womit auch die eingangs erwähnte gefühlte Benachteiligung unserer Region widerlegt ist.


Verschiedene Projekte in Unterfranken gefördert


Im Bezirk Unterfranken kamen mit der jetzigen Förder-Tranche davon etwa 4,1 Millionen Euro an. Insgesamt 12 Projekte werden gefördert. In Esselbach wird beispielsweise der Neubau des Dorfgemeinschaftshauses und der Umbau des ehemaligen Wirtshauses mit beinahe 900.000 Euro gefördert. In Rothof bei Rottendorf wird aus der Alten Schule ein Dorfgemeinschaftshaus gemacht, von der EU gibt es einen Zuschuss von 385.000 Euro. In Altfeld bei Marktheidenfeld wird ein Generationenpark geschaffen, in dem sich Jung und Alt begegnen können. 465.000 Euro aus dem ELER-Fördertopf erhält die Gemeinde dafür.


Bei der Übergabe der Zuwendungsbescheide war für mich vor allem die Erkenntnis wichtig, dass die jeweiligen Projekte aus Bürgerbeteiligungen hervor gegangen sind. Das halte ich für außerordentlich wichtig, da dann auch eine hohe Identifikation der Bevölkerung mit diesen Projekten einhergeht - was wichtig für die spätere Nutzung ist. Da ich selbst aus dem ländlichen Raum stamme, ist mir eine angemessene Förderung sinnvoller Projekte wichtig. Ich bin überzeugt, dass das Leben auf dem Land durch Dorfläden, Gemeinschaftshäuser und gute Infrastruktur aufgewertet und damit attraktiver wird. Ich hoffe, dass die verantwortlichen Bürgermeister in den Kommunen Unterfrankens auch in den kommenden Jahren erfolgreich Fördergelder beantragen und der ländliche Raum auch weiterhin gestärkt wird.



9 November 2017

Staatliches Schulamt wird ein weiteres Jahr verstärkt


In der Vergangenheit haben der Landkreis Main-Spessart und auch ich in meiner Funktion als Abgeordneter des Bayerischen Landtags für Main-Spessart uns wiederholt für die Zuteilung einer dritten Schulratsstelle an das Staatliche Schulamt eingesetzt.


Im Schuljahr 2016/2017 hatte das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst darauf reagiert und das Staatliche Schulamt im Landkreis Main-Spessart aufgrund der besonderen Situation durch die Teilabordnung eines Schulaufsichtsbeamten und einer Lehrkraft unterstützt. Staatsminister Spaenle hat nun jüngst signalisiert, dass solch eine außerordentliche Unterstützung auch für das laufende Schuljahr wieder angedacht ist. Er sei bereit, das Staatliche Schulamt im Landkreis Main-Spessart befristet auf das laufende Schuljahr nochmals fachlich zu unterstützen. Er habe daher die Regierung von Unterfranken gebeten, eine geeignete Lehrkraft an das Staatliche Schulamt im Landkreis Main-Spessart teilabzuordnen.


So muss das hiesige Staatliche Schulamt weiterhin zwar ohne eine dritte Schulratsstelle auskommen, erfährt aber zum wiederholten Male besondere Unterstützung durch das Kultusministerium. Um eine langfristige, tragfähige Lösung zu erreichen, werde ich mich aber selbstverständlich weiterhin für die Schaffung einer dritten Schulratsstelle am Staatlichen Schulamt im Landkreis Main-Spessart einsetzen.



3 Mai 2017

Die Bayerische Landesstiftung: Förderung für Soziales und Kulturelles

In seiner Sitzung vom 27. April hat der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung auch über Förderanträge aus Unterfranken entschieden. Insgesamt sollen nun 797.825 Euro Förderung in unseren Regierungsbezirk fließen, während in ganz Bayern knapp über 9,5 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Da stellt sich die Frage, was mit diesen Geldern überhaupt gefördert werden soll und wie darüber entschieden wird, welches Projekt eine Förderung erhält und welche nicht. Dies möchte ich im Folgenden genauer beleuchten.Spatenstich


Nach den Richtlinien für die Vergabe von Förderungsmitteln der Bayerischen Landesstiftung wird die Landesstiftung auf sozialem und kulturellem Gebiet tätig. Förderungsfähig ist demnach grundsätzlich jedes Vorhaben beziehungsweise Projekt innerhalb Bayerns, zu dessen Förderung der Staat nicht gesetzlich verpflichtet ist. Darüber hinaus darf das betreffende Projekt nicht unter die Pflichtaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften fallen. Maßgebliche Voraussetzung zur Förderung durch die Landesstiftung ist die öffentliche Nutzung beziehungsweise regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit des Objekts. In Ausnahmefällen können auch Außensanierungen von Baudenkmälern privater Eigentümer gefördert werden, sofern dem betreffenden Objekt stadt- beziehungsweise ortsbildprägende Bedeutung zugeschrieben werden kann.


Die Bayerische Landesstiftung fördert Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern, Baumaßnahmen bei überregional bedeutsamen nichtstaatlichen Museen, und bedeutende sozialpolitische Bauprojekte gemeinnütziger oder öffentlicher Träger, vor allem der Alten- und Behindertenhilfe. Seit ihrer Gründung hat die Bayerische Landesstiftung über 500 Millionen Euro an Zuschüssen und Darlehen bewilligt und damit rund 8.000 Vorhaben finanziell unterstützt.


Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Stiftungsrat. Dieser tritt zu diesem Zwecke dreimal jährlich zusammen (Frühling, Sommer und Winter). Der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung setzt sich folgendermaßen zusammen: Als Vorsitzender fungiert der Bayerische Ministerpräsident. Sein Stellvertreter in diesem Beschlussorgan ist der Staatsminister der Finanzen. Hinzu kommen noch Vertreter des Landtags sowie der Obersten Staatsbehörden.


Gefördert werden können selbstverständlich nur Projekte, für deren Bezuschussung entsprechende Anträge eingereicht werden. Antragsformulare für Soziale Bauprojekte, kirchliche Baudenkmäler sowie Denkmäler und Museen können hier heruntergeladen werden. Ich kann die Verantwortlichen in den Landkreisen und Kommunen nur ermutigen, die entsprechenden Anträge für geeignete Projekte bei der Landesstiftung einzureichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Antrag bewilligt wird (vorausgesetzt, das Vorhaben ist mit den Förderrichtlinien vereinbar), ist vergleichsweise sehr hoch. Darüber hinaus erscheint es mir sinnvoll soziale und kulturelle Vorhaben vor Ort zu unterstützen. Schließlich kommen solche Projekte häufig auch in vielerlei Hinsicht den Lebensbedingungen in ländlichen Gegenden zugute.


Die gesamte Förderliste der Bayerischen Landesstiftung finden Sie hier: Bayerische Landesstiftung - Förderliste 2017



19 März 2017

Schlusslicht Unterfranken?

Der ländliche Raum stellt schon lange den absoluten Gegensatz zu den Ballungsgebieten wie beispielsweise München dar. Wir FREIE WÄHLER setzten uns daher vehement für eine Stärkung des ländlichen Raums und somit auch Unterfrankes ein. Dass das wenigstens zum Teil Früchte trägt, zeigt die Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken zum kommunalen Finanzausgleich.


Im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs kann sich der Regierungsbezirk Unterfranken freuen, denn der kommunale Hochbau wird rückwirkend auf das Jahr 2016 mit 38,4 Millionen Euro gefördert. Diese vom Landtag bereitgestellten Finanzmittel sind – wie ich finde erfreulicherweise – nur für kommunale Schulen und Kindertageseinrichtungen bestimmt.




Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Über ganze 31,7 Millionen Euro sind in insgesamt 84 Schulbauprojekte, einschließlich der Schulsportanlagen, geflossen. Hier wurde beispielsweise auch die größte derzeit laufende Baumaßnahme mit berücksichtigt: die Generalsanierung des Schulzentrums in Lohr am Main kommt auf Gesamtkosten von rund 39 Millionen Euro, hier ist ein Zuschuss durch den kommunalen Finanzausgleich mehr als willkommen.


Außerdem berücksichtigt wurden unter anderem die Baumaßnahmen des Schulzentrums Haßfurt, der Grund- und Mittelschule Ochsenfurt, des Gymnasiums Erlenbach und der Mittelschule Werneck. Aufgrund des Zustands der Schulen in Unterfranken besteht auch weiterhin ein sehr hoher Investitionsbedarf. Dank des kommunalen Finanzausgleichs konnten daher für weitere 23 dringliche Vorhaben die Zustimmungen zum vorzeitigen Baubeginn erteilt werden. Diese Projekte werden nun bereits 2017 und 2018 mit einer ersten Förderrate anfinanziert.


Es freut mich immer sehr, wenn Finanzmittel auch hier bei uns vor Ort ankommen – denn sie werden dringend gebraucht. Dennoch ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir müssen umdenken und den ländlichen Raum weiter stärken.


Dass die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich größtenteils an Schulbaumaßnahmen gingen, halte ich für nötig und erfreulich – dennoch helfen alle Investitionen in Baumaßnahmen nichts, wenn die Lehrkräfte zum Unterrichten fehlen. Wie prekär die Lage an bayerischen Schulen derzeit ist, können Sie in meinem Blog nachlesen.



7 Februar 2017

Räume mit besonderem Handlungsbedarf im Landesentwicklungsprogramm: Eine sinnvoll gewählte Kategorie?

Den Kommunalpolitikern ist der Begriff des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) durchaus ein Begriff. Der Nichtinsider kann die Bedeutung jedoch relativ schnell erschließen.


Der RmbH war bereits im März 2015 Gegenstand eines Blogs auf meiner Homepage. Ich möchte diesen Begriff nun, rund zwei Jahre später, noch einmal aufgreifen und darstellen, was man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf versteht, welche Bedeutung er für das Landesentwicklungsprogramm Bayerns besitzt und warum er in den letzten Monaten wieder in den Fokus verschiedenster Akteure geraten ist.


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Was versteht man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf?


Als RmbH gelten Kommunen und Landkreise, die laut Landesentwicklungsplan wegen Strukturschwäche besonders zu entwickeln sind. Welche Gebiete zu solchen strukturschwachen Räumen gezählt werden, wird anhand eines sogenannten „Strukturindikators“ ermittelt.


Nach der Regelung von 2013 wurde zunächst jede Gemeinde als RmbH eigeordnet, deren Strukturindikator weniger als 85 Prozent des bayerischen Durchschnitts erreichte. In der Kabinettssitzung vom 12. Juli 2016 wurde dieses Kriterium kürzlich aufgeweicht. Künftig soll ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts ausreichen, damit eine Kommune zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wird. Auf diese Erweiterung möchte ich weiter unten noch einmal genauer eingehen.


Zunächst aber mehr zum Begriff des Strukturindikators. Dieser setzt sich aus verschieden-gewichteten Kenngrößen zusammen.


Für Kreisregionen werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2034 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslosenquote 2011 bis 2015 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-    Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 2009 bis 2013 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Für Gemeinden werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2028 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslose 2011 bis 2015 (Arbeitslose je 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und Arbeitslose; Stichtag jeweils 30.06., Fünfjahresdurchschnitt) (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-        Einkünfte je Steuerpflichtigem 2010 in Euro (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Welche Rolle spielt der Begriff des RmbH für das Landesentwicklungsprogramm?


Räume mit besonderem Handlungsbedarf erhalten in der Regel günstigere Konditionen für verschiedene Förderprogramme. So erhalten sie beispielsweise höhere Fördersätze beim Breitbandausbau. Diese systematische und gewollte Bevorteilung soll dem Zweck dienen, gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Freistaat herzustellen.


Für weitere Erläuterungen zu diesem Aspekt, verweise ich auch den Blog aus dem März 2015.


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Warum sind die RmbHs mittlerweile wieder in aller Munde?


Wie oben bereits angerissen hat das Kabinett im Juli 2016 beschlossen, die Kategorie des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf zu erweitern. Wie bereits angesprochen reicht nun ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts, damit eine Kommune oder ein Landkreis als RmbH eingeordnet wird.  Darüber hinaus soll auch keiner Region, die bereits 2013 zum RmbH erklärt wurde, diese Etikettierung wieder abgenommen werden, unabhängig davon, ob ihr Strukturindikator mittlerweile nicht mehr den entsprechenden Kriterien entspricht.


Das führt dazu, dass aktuell insgesamt 33 Kreisregionen und 150 Gemeinden außerhalb dieser Kreisregionen als RmbH festgelegt werden. Zum Vergleich: Nach der letzten Erweiterung durch Ministerratsbeschluss vom 5. August 2014 zählten noch lediglich 11 Landkreise mit 150 Einzelgemeinden zu den RmbHs.


Es drängt sich der Eindruck auf, dass mittlerweile die Hälfte Bayerns zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wurde. Das lässt einerseits die Vermutung zu, dass wir von gleichwertigen Lebensbedingungen in Bayern weit entfernt sind. Andererseits muss die Frage gestellt werden, ob angesichts der hohen Anzahl von RmbHs eine effektive Förderung der wirklich bedürftigen Kommunen noch möglich ist. Es liegt auf der Hand, dass die Töpfe, die zur Förderung von Räumen mit besonderem Handlungsbedarf zur Verfügung gestellt werden, entsprechend aufgestockt werden müssen. Andernfalls würde man Gefahr laufen, dass sich eine Art Gieskannen-Prinzip etabliert, nach dem überall irgendwie, aber nirgendwo gezielt und angemessen gefördert werden kann.


Aus meiner Schiftlichen Anfrage zu den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf geht hervor, welche einzelnen Kommunen und Landkreise aktuell zu dieser Kategorie gezählt werden. Leider enthält die Antwort der Staatsregierung keine konkreten Angaben über die Höhe der Fördergelder, die in der Vergangenheit in Räume mit besonderem Handlungsbedarf geflossen sind beziehungsweise in Zukunft in solche fließen sollen.


Über neue Erkenntnisse werde ich Sie wie gewohnt fortlaufend informieren.


(Dieser Beitrag wurde zuletzt am 15. Main 2017 aktualisiert)



27 Januar 2017

Wie steht es um die Arbeitsmarktsituation in MSP?

Die Arbeitslosenquote ist nicht nur in Deutschland ein Dauerthema. Ein Blick auf EU-Staaten wie Spanien und Griechenland macht uns bewusst, dass vor allem Jugendarbeitslosigkeit in einzelnen EU-Staaten zu einem großen Problem geworden ist. Deutschland steht mit seiner vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenquote gut da und vor allem Main-Spessart kann stolz sein: Mit einer Arbeitslosenquote von nur 2,1% nimmt der Landkreis eine Spitzenposition ein. Doch wie kommt es zu einer solch erfolgreichen Quote? Beim Jobcenter Main-Spessart habe ich mich über die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente informiert.


Die erfolgreiche Vermittlung aller Arbeitslosen ist selbstverständlich das Ziel, das die Jobcenter in ganz Deutschland anvisieren – darüber, wie realistisch dieses Ziel ist, kann man natürlich kontrovers diskutieren. Den Jobcentern stehen jedoch verschiedene arbeitspolitische Maßnahmen zur Verfügung, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen.


Je nach persönlicher Situation der Kunden, also den nach Arbeit suchenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern, finden in regelmäßigen Abständen individuelle Beratungs- und Vermittlungsgespräche statt. Um für den Arbeitgebern die Eingliederung von Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, attraktiver zu gestalten, können diese zum Ausgleich einer Minderleistung einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten.




Dr. Klaus-Uwe Gerhardt  / pixelio.de

Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de


Die verschiedenen Maßnahmen der Jobcenter setzen sich generell aus Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, Maßnahmen bei einem Träger und Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung zusammen. Ausbildungssuchende, Arbeitsuchende und Arbeitslose können so ihren Bedürfnissen nach gezielt gefördert werden. Dazu zählen die Heranführung an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder die Unterstützung bei der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.


Weiterbildungsmaßnahmen, Ausbildungsbegleitende Hilfen, Außerbetriebliche Berufsausbildungen, Arbeitsgelegenheiten wie 1€-Jobs bei Trägern und Vereinen, oder Förderungen mit Hilfe es Bundesprogramms des Europäischen Sozialfonds zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit sind nur einzelne Beispiele, wie vielfältig die verschiedenen Hilfen seitens der Jobcenter aussehen können.


Dass die Integration in den Arbeitsmarkt im Landkreis Main-Spessart gut funktioniert, zeigt natürlich unsere Arbeitslosenquote. Ich bin froh, dass es so ist – denn anders würde die Abwanderung in Ballungsgebiete zunehmen und der ländliche Raum würde noch stärker geschwächt. Die großen Firmen wie Warema, Procter & Gamble, Bosch Rexroth, MiWe und viele weitere sind daher eine wichtige Säule in der arbeitspolitischen Struktur unserer Region, die es unbedingt zu erhalten gilt! Und dazu gehört auch eine ordentliche Anbindung unserer Region an die Fernverkehrsstraßen, deshalb brauchen wir baldmöglichst den Baubeginn der B26n.



						


29 November 2016

Nahversorgung als Pflichtaufgabe der Kommunen?

Dieses Problem werden Sie kennen: Man merkt beim Kochen, dass eine Zutat fehlt. Früher ist man schnell zum nächsten Laden um die Ecke, dem guten alten „Tante-Emma-Laden“, gegangen und hat Fehlendes besorgt. Und wer die Herdplatte kalt lassen wollte, der konnte alternativ fast in jedem Ort in der Dorfwirtschaft auch essen gehen, denn die Gastwirtschaften waren auch in ländlichen Gebieten flächendeckendzu finden.


Heute hat man vor allem in kleineren Ortschaften ein Problem: Häuser stehen leer, kleine Läden sind längst verschwunden oder kämpfen erbittert um das Überleben, Ärzte wandern ab, der Breitbandausbau lahmt, Gasthäuser schließen und Nahverkehrsanbindungen sind vor allem im ländlichen Raum oft mangelhaft ausgebaut.


Natürlich ist da die Politik gefragt. Doch wie packt man es an? Etwa wie die SPD-Landtagsfraktion, die kürzlich einen Antrag im Bayerischen Landtag einbrachte, in dem sie fordert, dass die Aufrechterhaltung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs als integraler Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge, also quasi als kommunale Pflichtaufgabe, festgeschrieben werden soll? Der Bürgermeister als Geschäftsführer?




RainerSturm  / pixelio.de

RainerSturm / pixelio.de


Natürlich liegt auch mir und der Fraktion der FREIEN WÄHLERN eine wohnortnahe Versorgung am Herzen. Dies jedoch auf die Kommunen abzuwälzen, halte ich für falsch. Vor allem in ländlichen Gebieten kämpfen Kommunen um den Erhalt der Schulstandorte, für die Integration der Flüchtlinge, für Wohnungsbau und vieles mehr. Jetzt noch eine Herkulesaufgabe oben drauf zu setzen, wird viele an den Rand der Verzweiflung treiben.


Vielmehr setzen wir uns für eine umfassende Bekämpfung der ungleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Bayern ein. Der ländliche Raum kämpft schließlich nicht nur um die Nahversorgung, sondern um viel mehr. Natürlich müssen Kommunen hier mit an einem Strang ziehen – aber eben nur mitziehen und nicht alles alleine stemmen. Erst kürzlich konnte ich mich bei einem Besuch in Aura im Sinngrund davon überzeugen, wie die Dorfgemeinschaft unter Mithilfe der Gemeinde einen funktionierenden Dorfladen kreiert hat. Wohnortnahe Versorgung funktioniert da plötzlich, wo sich über Jahre vorher der Lebensmittelladen nicht mehr rentiert hat, weil nunmehr die Bürger als Anteilsnehmer am Dorfladen lieber in die eigene Tasche wirtschaften, als den Supermarkt in der Nachbargemeinde zu bereichern. Auch Wiesenfeld und Gräfendorf sind in meinem Landkreis Parade-Beispiele dafür, dass wohnortnahe Versorgung innerhalb einer Dorfgemeinschaft erwachsen kann, das finde ich klasse!


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Ich bin aber auch der Meinung, dass der Freistaat hier in der Verantwortung liegt, dem Ziel der gleichwertigen Lebensbedingungen auch bzw. vor allem im ländlichen Raum gerecht zu werden. Das bedeutet auch, dass er mit finanzieller Förderung zur Seite stehen muss, so wie es in der Planungsphase eines Dorfladens schon der Fall ist. Wir FREIE WÄHLER fordern genauso ein Förderprogramm für Dorfwirtschaften, wie es ein solches bereits einmal in den 80er Jahren erfolgreich gegeben hat.


An der Umsetzung dieser gleichwertigen Lebensbedingungen arbeitet eine ganze Enquete-Kommission im Bayerischen Landtag, die ebenfalls zur wohnortnahen Versorgung Vorschläge unterbreitet  – ganz so wie wir es fordern: als Gesamtpaket geschnürt, denn hier gehören der Breitbandausbau, die Verkehrsanbindung und viele andere Themen eben ganz selbstverständlich mit dazu.



20 August 2016

Mainfranken braucht weiter zukunftsfähige Investitionen

Kirchen, Burgen, Schlösser, Museen, Kleinkunstbühnen, Weinberge, Hochschulen, High-Tech-Standorte, international bekannte Firmen und ein hoher Freizeit- und Erlebniswert machen Mainfranken überregional bekannt und beliebt. Doch wie gut geht es Mainfranken im Vergleich mit Bund und Ländern wirklich? Dieser Frage bin ich einmal genauer nachgegangen.


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Erfreulich ist, dass Mainfranken eine starke Arbeitsplatzdichte mit starken Arbeitsmarktzentren vorweisen kann, wir sprechen hier de facto von einer Vollbeschäftigung, denn die Arbeitslosenquote ist mit 3% äußerst gering und sinkt stetig. Zum Vergleich: die durchschnittliche Arbeitslosenquote in Deutschland lag im Dezember 2015 bei 6,1%, in Bayern bei  3,4%.  Wer sich jetzt denkt, das wäre doch durchwegs positiv, irrt sich jedoch. Im Landesvergleich lässt sich in der Region Mainfranken ein überdurchschnittlich hoher Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen nachweisen. Außerdem belegen Zahlen, dass in unserer Region mit 10,7% ein unterdurchschnittlicher Beschäftigungsanteil von Hochqualifizierten vorliegt, denn in Deutschland beträgt der Durchschnitt 14,4%. Auch das Wirtschaftswachstum und die Gründungsintensität von Unternehmen hinken im landes- und bundesweiten Vergleich hinterher.


Aufgrund der vielen Hochschulen und Fachhochschulen lässt sich in Mainfranken ein  hoher Bevölkerungsanteil junger Erwachsener verzeichnen, was mich persönlich sehr freut. Schade ist jedoch, dass die Bevölkerungsentwicklung insgesamt stagniert und es lediglich einen ausgeglichenen Wanderungssaldo bei jungen Erwachsenen gibt. Natürlich ist hier vor allem die Nord-Süd-Abwanderung Grund, es zieht also weiterhin viele Menschen in die Metropolregionen.


Im Großen und Ganzen bin ich der Meinung, dass es Mainfranken durchaus gut geht. Die Schulabbrecherquote ist niedrig, die Kriminalitätsrate unterdurchschnittlich und die kommunale Schuldenlast akzeptabel. Dennoch dürfen wir uns auf diesen Ergebnissen in keinem Fall ausruhen – es muss an entscheidenden Stellschrauben gedreht werden und Mainfranken muss bei den Entscheidungen im Landtag stärker berücksichtigt werden. Neben der generellen Stärkung des ländlichen Raumes zählen hierzu beispielsweise Investitionen in Neuerungen wie die Telemedizin  und den Standorterhalt zukunftsweisender Forschungsprojekte.


Wir FREIE WÄHLER werden uns im Bayerischen Landtag dafür weiter einsetzen und behalten unser Ziel, auch ländliche unterfränkische Regionen zu stärken, stets im Auge.



24 Juli 2016

Bergstraße in Gemünden von Lärm geplagt: Lärmdämmender Belag in 2019

Wer dauerhaftem, lautem Verkehrslärm ausgesetzt ist weiß viele Dinge ganz anders zu schätzen: einschlafen können, die Wohnung nach Sonnenuntergang bei weit geöffneten Fenster durchlüften und bei einem Blick nach draußen telefonieren können.


All das ist für Anwohner der Gemündener Bergstraße kaum möglich. Die Anwohner sind regelrecht lärmgeplagt, das schlägt natürlich aufs Gemüt. Ich habe mich daher mit der Bitte um eine stationäre Geschwindigkeits-Messanlage an der Staatsstraße 2303 an der Einfahrt aus Richtung Hammelburg in die Gemündener Bergstraße an Innen-Staatssekretär Eck gewandt.


Aufgrund der Tatsache, dass es im Freistaat Bayern größere Gefahrenpunkte und eine höhere Verkehrsbelastung gibt, ist die Einrichtung einer solchen stationären Blitzanlage leider nicht möglich. Die Gründe für deren Ablehnung kann ich natürlich völlig nachvollziehen, jedoch muss für die Anwohner unbedingt eine Entlastung her.




KISCart / Kim Schröder  / pixelio.de

KISCart / Kim Schröder / pixelio.de


Mit diesem Ziel habe ich mich bereits in der Vergangenheit mit dem Leiter des Staatlichen Bauamtes, Dr. Michael Fuchs, über eine Lösung mit lärmdämmendem Asphaltbelag ausgetauscht. Dieser war dem Vorschlag nicht grundsätzlich abgeneigt und die bis dato nicht vorhanden gewesenen benötigten Lärmmessungen und Verkehrszählungen sind ja nun im Zuge der Anfrage an Staatssekretär Eck erbracht worden. Ich habe mich daher erneut für eine Entlastung der Anwohner durch einen lärmdämmenden Straßenbelag beim Straßenbauamt eingesetzt, denn immerhin kann dieser den Lärm um etwa die Hälfte reduzieren. Allerdings wird es das Jahr 2019, bis diese Maßnahme umgesetzt werden kann, da in Gemünden mit der Ertüchtigung der Mainbrücke nun ein Großprojekt Vorrang hat. Somit ist noch etwas Geduld seitens der Anwohner gefragt und noch nicht alles gut, aber ein Ende der Lärmbelastungen doch in Sichtweite.


Die ausführliche Antwort des Staatssekretärs zum Thema stationäre Blitzanlage in Gemünden finden Sie hier.



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