Räume mit besonderem Handlungsbedarf

31 März 2015

Räume mit besonderem Handlungsbedarf

Immer wieder ist angesichts des mit dem demografischen Wandel verbundenen Bevölkerungsrückgangs vor allem in den ländlichen Regionen von der Forderung nach gleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Bayern die Rede. Doch tun sich die Politiker im Reden oft leichter als im Handeln. Seit geraumer Zeit steht nunmehr der Begriff des „Raumes mit besonderem Handlungsbedarf“, auch RmbH abgekürzt, im Raum. Genau mit diesen vier Buchstaben RmbH sollen Maßnahmen zur Erlangung gleichwertiger Lebensbedingungen im Freistaat ermöglicht werden.


Aber was genau ist unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zu verstehen? Dies möchte ich Ihnen an einem Beispiel erklären: Räume mit besonderem Handlungsbedarf sind strukturschwache und strukturschwächere Regionen oder auch nur einzelne Kommunen. Um diese besonders zu fördern und vorhandene Nachteile auszugleichen, wurden sie in ein Förderprogramm aufgenommen. Insgesamt 26 Landkreisen und 57 Einzelgemeinden wurde diese Etikettierung zuteil.


Ziel der Zuordnung strukturschwächerer Regionen und Kommunen zum Förderraum ist es, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Bayern anzustreben und im besten Fall sicherzustellen.




twinlili  / pixelio.de

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Konkret bedeutet dies, dass strukturschwächere Regionen durch z.B. höhere Fördersätze beim Breitbandausbau bekommen um sich diesen (finanziell) leisten und in Zukunft mit strukturstarken Regionen auf diesem Gebiet eher mithalten zu können. Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern sind vor allem deshalb anzustreben, um weitere Abwanderungen von (Jung-)Familien vom ländlichen Raum in die Ballungsgebiete zu verhindern. Um auch für junge Menschen, Firmen und Familien attraktiv zu sein, bedarf es natürlich einer guten Infrastruktur, einer guten Bildungslandschaft und einem breiten Angebot an kulturellen Angeboten. Deshalb erhalten die RmbH’s aufgrund ihrer Strukturschwäche höhere Fördermittel z.B. bei Investitionen zugeteilt.


Der Staatsregierung stehen für die Stärkung strukturschwacher Regionen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Beispielsweise kann dies gelingen, indem eine Dezentralisierung der bayerischen Hochschullandschaft erfolgt. In diesem Fall würden Hochschulen in ländliche Regionen ausgelagert, wie beispielsweise die Fachhochschule Deggendorf Dependancen in Freyung, Teisnach und Grafenau. Dies würde neben einer positiven Bevölkerungsentwicklung auch zu Industrieansiedlungen führen und somit Arbeitsplätze bieten. Voraussetzung für eine solch positive Entwicklung ist jedoch immer eine gewisse Grundinfrastruktur wie beispielsweise eine gute Internetanbindung, auf die sowohl Hochschulen als auch Firmen und Familien nicht verzichten können/wollen.


Deshalb ist mir die Förderung beim Breitbandausbau ein besonderes Anliegen, für das ich mich bereits seit langem stark mache. Endlich kommt es auch in Unterfranken voran. Bei meinen Besuchen an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Bad Kissingen und Lohr konnte ich mich davon überzeugen.


Aber hier noch einige grundsätzliche Erklärungen für Räume mit besonderem Handlungsbedarf:


Generell versteht man darunter Regionen mit besonderem strukturpolitischen Handlungsbedarf und Herausforderungen, wie beispielsweise eine bisher unzureichende Internetversorgung. Das Grundprinzip der Staatsregierung ist einfach: solche Regionen mit besonderem Handlungsbedarf sollen in den Förderraum aufgenommen und vorausschauend gestärkt werden. Für diese Zuteilung wurde im Landesentwicklungsprogramm 2013 fünf Kriterien der Bereiche Wirtschaft und Demographie festgelegt, die hier berücksichtigt werden. Zu diesen Kriterien zählen die Beschäftigungsdichte und die Arbeitslosenquote einer Region, das verfügbare Einkommen, die Bevölkerungsprognose und der Wanderungssaldo junger Menschen.



 

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