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14 März 2017

Wie alt sind Bayerns Lehrkräfte?

Der demografische Wandel und dessen Auswirkungen ist ein immer wiederkehrendes Diskussionsthema – und das zu Recht, denn die Überalterung der Gesellschaft geht uns alle an. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Themen Rente und Altersarmut auch den Bundestagswahlkampf prägen. Ich wollte mich nun einmal mit einem spezifischen Blick auf die Schulen befassen: Wie schaut es in Bayerns Lehrerzimmern aus?


Fragt man die Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Meinung zum Altersdurchschnitt von Lehrerinnen und Lehrern in Bayern gehen die Meinungen weit auseinander. Das überrascht mich wenig, denn die Vermutungen hängen nun einmal stark mit den eigenen Erfahrungen oder den Erzählungen aus dem persönlichen Umfeld zusammen. Eine Anfrage an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bringt hier etwas Licht ins Dunkel.


Ausschuss


Betrachtet man den Altersdurchschnitt der Lehrkräfte im Schuljahr 2015/16 in den verschiedenen Regierungsbezirken des Freistaates, ergibt sich ein – nicht unerwartetes – Bild: Die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern teilen sich, je nach Schulart, die im Schnitt jüngsten Lehrkräfte. Hier schwankt der Altersdurchschnitt zwischen 40.2 und 43,0 auf den Spitzenplätzen. Den höchsten Altersdurchschnitt von Lehrkräften findet man in den Regierungsbezirken Oberfranken und Unterfranken, wobei die Zahlen hier zwischen 42,6 und 47,7 variieren. Dieses Bild deckt sich auch mit den Anfragen, die ich regelmäßig erhalte: viele Junglehrer verschlägt es zuerst einmal nach Oberbayern, zurück in den ländlichen Raum geht es oft nur nach einer Heirat. Hier muss man meiner Meinung nach jedoch aufpassen: Junglehrer profitieren von den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und umgekehrt natürlich auch. Wünschenswert wäre es in meinen Augen daher, eine gesunde Mischung aller Altersstufen im Lehrerkollegium zu erreichen.


Ein großes Problem ist, dass wir vor allem an Grund- und Mittelschulen aktuell einen großen Lehrermangel zu verzeichnen haben. Wenn sich in der Bildungspolitik nicht Grundlegendes ändert, wird das in wenigen Jahren zu einem nicht mehr zu bewältigenden Problem: In Oberfranken sind bereits 19,2 Prozent der Lehrkräfte 60 Jahre oder älter, in der Oberpfalz 18,6 Prozent und in Unterfranken 17,0 Prozent. Wir FREIE WÄHLER fordern daher schon lange ein Umdenken bei der Lehrerausbildung sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ich werde mich auch weiterhin tatkräftig für eine angemessene Lehrerversorgung einsetzen und Sie wie immer über neue Entwicklungen informieren!



9 Januar 2017

Schwimmunterricht ohne Schwimmbäder?

„Jedes Kind muss schwimmen können!“, das ist schon lange eine Forderung der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Dass die Durchführung des Schwimmunterrichts vor Ort aufgrund widriger Umstände wie fehlendem Personal und der Gefahrenlage immer schwieriger wird, leuchtet mir ein, dennoch heiße ich das nicht für gut. Geschlossene oder stark sanierungsbedürftige Schwimmbäder machen die Situation zusätzlich nicht besser.


Die Kommunen kämpfen, vor allem im ländlichen Raum, mit den vielfältigsten Aufgaben. Nun kommt vielerorts noch das Problem „Schwimmbad“ hinzu. Schwimmbäder zählen zu den freiwilligen Aufgaben der Kommune und sind somit auch finanziell nicht Landes- oder Bundesangelegenheit. Aufgrund fehlender Finanzmittel werden Schwimmbäder jedoch immer öfter geschlossen, anstatt saniert. Das Problem der Kommunen kann ich verstehen – das Geld ist knapp und es brennt an vielen Ecken und Enden. Dennoch kann es nicht sein, dass nun auch noch fehlende Schwimmgelegenheiten dem Schwimmen lernen im Wege stehen.




Michael Ziltz  / pixelio.de

Michael Ziltz / pixelio.de


In Unterfranken wurden bereits fünf Schwimmbäder geschlossen, zum Beispiel in Triefenstein. Das Schwimmbad in Frammersbach ist laut einer Anfrage an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr von einer Schließung bedroht, viele weitere sind stark sanierungsbedürftig – ganz zu schweigen von den generell sanierungsbedürftigen Schwimmbädern im Regierungsbezirk.


Im Zuge der Schwimmbadsanierung gibt es natürlich verschiedene Förderprogramme wie beispielsweise die Förderung öffentlicher Schwimmbäder über das Finanzausgleichsgesetz, solange es sich um schulisch genutzte Becken handelt. Auch das Kommunalinvestitionsprogramm sieht Förderungen vor, wenn eine energetische Sanierung ansteht und das Schwimmbad der Schulinfrastruktur zuzuordnen ist. Hiervon hat beispielsweise nun die Gemeinde Triefenstein für das sanierungsbedürftige Bad in Lengfurt profitiert. Dennoch ist das nicht genug, denn auch der Unterhalt eines Schwimmbades stellt für Kommunen oft eine enorme Belastung dar. Ich plädiere daher für ein bayernweites, kommunales Förderprogramm, um den Erhalt kommunaler Schwimmbäder zu gewährleisten. Diese von uns FREIEN WÄHLERN schon öfter beantragte Forderung wurde von der CSU-Mehrheit nun schon mehrfach abgelehnt.


Erfreulicherweise hat sich der Einsatz in meinem Heimatort Gemünden bereits gelohnt, doch das soll kein Einzelfall bleiben. Ich werde mich deshalb auch weiterhin stark machen und zwar sowohl für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder als auch für den Schwimmunterricht an allen Schulen, denn Schwimmen ist eine Grundfertigkeit, die Leben retten kann! Deswegen habe ich auch freudig zur Kenntnis genommen, dass der Bürgerentscheid zum Abriss des Hallenbades diesen nun vorerst einmal gestoppt hat.



21 Dezember 2016

Bessere Unterstützung der Kommunen bei Umsetzung der Integration

Bereits in verschiedenen Blogs habe ich auf die immer weiter steigenden Aufgaben der Kommunen hingewiesen. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kämpfen voller Elan gegen die Widrigkeiten von oben und bemühen sich nach Kräften, Sonderregelungen und neue Aufgabenstellungen zu meistern.


Ein großes Beispiel hierfür ist die Integration der Flüchtlinge, die seit letztem Jahr verstärkt an den Kräften vor Ort nagt. Resignation ist nur in den seltensten Fällen zu hören, man will es schaffen – und diese Motivation finde ich wichtig und bewundernswert. Dennoch verständlich, dass Hilfeschreie gen München hallen, denn alles können die Kommunen eben alleine nicht stemmen.


Bei einem Gespräch mit einem Mitglied des Bayerischen Gemeindetages habe ich die verzwickte Lage differenziert betrachtet und erörtert. Man will, dass die Integration gelingt – und damit das auch der Fall sein kann, haben die Vertreter des Bayerischen Gemeindetages verschiedene Forderungen aufgestellt, in denen sie konkrete Hilfestellungen von Seiten des Freistaates fordern.


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Hierzu zählen beispielsweise die Unterstützung bei der Schaffung von Kita- und Schulplätzen sowie die Forderung nach der schnelleren Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufs- und Studienqualifikationen. Gerade Letzteres ist ein Problemfeld, dem ich schon seit vielen Jahren auf der Spur bin, das aber durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Land immer wieder erschwert wird.


Besonders Kopfschmerzen bereitet den Kommunen jedoch die Wohnsituation der Flüchtlinge. Der soziale Wohnungsbau muss vorangetrieben werden, eine Meinung, die wir FREIE WÄHLER schon lange Zeit vertreten. Doch hier muss man genauer hinschauen: Nicht nur die Schaffung von neuem Wohnraum, sondern auch die Nutzung bereits vorhandener Ressourcen muss optimiert werden, etwa durch Baulandmobilisierung und durch die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Wohnungssuche, etwa in Form der bewährten „Wohnungslotsen.“


Nur, wenn der Bayerische Landtag seine Kommunen diesbezüglich unterstützt, kann die so wichtige Integration der Flüchtlinge gelingen. Ich habe daher meine Unterstützung zugesagt und bin froh, dass wir FREIE WÄHLER viele dieser Forderungen sowieso verfolgen und für gut heißen.


Über die Reaktion der Staatsregierung auf die Resolution des Gemeindetages werde ich Sie selbstverständlich informieren.



15 Dezember 2016

Breitbandausbau steckt nach wie vor in den Kinderschuhen

Wer kennt es nicht, das Gefühl der Hilflosigkeit, wenn man in einem Funkloch steht oder auf dem Handy kaum Datenvolumen empfangen kann, man aber dringend etwas (für die Arbeit) erledigen muss? Das ständige überall-erreichbar-sein ist für uns zur Selbstverständlichkeit geworden.


Im Landesentwicklungsprogramm ist festgeschrieben, dass vorhandene Disparitäten in Bezug auf die Digitalisierung und den Breitbandausbau im Land abgemildert und die Entstehung neuer vermieden werden soll. Doch inwiefern ist uns dies im Freistaat bereits gelungen? Denn es kommt mir durchaus öfter so vor, als würde ich Funk- und Datenlöcher magisch anziehen.




Joachim Kirchner  / pixelio.de

Joachim Kirchner / pixelio.de


Bayern hat sich, das ist unbestreitbar, in Bezug auf die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet in den vergangenen sechs Jahren auf den Weg gemacht. Denn ich kann mich noch sehr gut an unsere Anfangszeit im Parlament erinnern, als die damals vorherrschende CSU-Meinung, dass es der „Markt schon regele“, noch galt und wir Freie Wähler mit einer Vielzahl von Initiativen die Staatsregierung zum endlich-Handeln zwingen mussten.


Bisher sind im nunmehr zweiten Förderprogramm zum Breitbandausbau erfreuliche 94% der Gemeinden in Bayern in das Verfahren zur Breitbandförderung eingestiegen, 940 Gemeinden haben bereits einen Förderbescheid über insgesamt rund 345 Millionen Euro erhalten. Neben der Breitbandförderung ist außerdem ein weiterer Schwerpunkt der Ausbau der Glasfaser bis in die Gebäude, also der sogenannte FTTB (fibretothebuilding)-Ausbau. Doch Glasfaser bis ins Gebäude ist in Bayern weitestgehend darauf beschränkt, dass dies in der Landeshauptstadt München sukzessive umgesetzt werden kann. Der Alltag, gerade in den 65% ländlichen Räumen in Bayern, ist der FTTC-Ausbau, also Glasfaser bis an den Kabelverzweiger und dann die Weiterführung der Breitbandfrequenzen über Kupferkabel. Natürlich ist es vor allem in Gewerbegebieten dringend notwendig, für die höchste Bandbreite zu sorgen, ein weiter Weg liegt da noch vor uns.


Die Anfang des Jahres durch die Europäische Kommission veröffentlichten Ergebnisse des Indexes für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft 2016 zeigt sehr klar auf, wo Deutschland bei der Abdeckung mit NGA-Netzen, also Netzen der nächsten Generation mit schnellem Internet, liegt: auf Platz 13 der insgesamt 28 EU-Staaten.


Obwohl Bayern mit 80,3% etwa 1% über dem Bundesdurchschnitt bei der Versorgung mit schnellem Internet liegt, ist der Vergleich auf europäischer Ebene meiner Meinung nach entlarvender und zeigt auf, dass es noch viel zu tun gibt. Nur wenn wir kontinuierlich an der Digitalisierung und dem Breitbandausbau arbeiten, können wir verhindern, den Anschluss zu verlieren. Deutschland muss auf Technologie und Innovation bauen – mit Internet im Schneckentempo wird das jedoch nichts. Wir FREIE WÄHLER fordern daher schon lange eine weitere Stärkung des Breitbandausbaus – und das natürlich und vor allem auch im ländlichen Raum! Ein lebendiges Beispiel, wie schlecht dort die Situation ist, habe ich erst kürzlich im Landkreis Schweinfurt in den Schonunger Ortsteilen Löffelsterz und Reichmannshausen erlebt, wo derzeit Breitbandgeschwindigkeiten bis 1 mBit das Höchste der Gefühle sind. Da kann ich gut nachvollziehen, dass die Bürger sich vernachlässigt fühlen.



24 Juli 2016

Bergstraße in Gemünden von Lärm geplagt: Lärmdämmender Belag in 2019

Wer dauerhaftem, lautem Verkehrslärm ausgesetzt ist weiß viele Dinge ganz anders zu schätzen: einschlafen können, die Wohnung nach Sonnenuntergang bei weit geöffneten Fenster durchlüften und bei einem Blick nach draußen telefonieren können.


All das ist für Anwohner der Gemündener Bergstraße kaum möglich. Die Anwohner sind regelrecht lärmgeplagt, das schlägt natürlich aufs Gemüt. Ich habe mich daher mit der Bitte um eine stationäre Geschwindigkeits-Messanlage an der Staatsstraße 2303 an der Einfahrt aus Richtung Hammelburg in die Gemündener Bergstraße an Innen-Staatssekretär Eck gewandt.


Aufgrund der Tatsache, dass es im Freistaat Bayern größere Gefahrenpunkte und eine höhere Verkehrsbelastung gibt, ist die Einrichtung einer solchen stationären Blitzanlage leider nicht möglich. Die Gründe für deren Ablehnung kann ich natürlich völlig nachvollziehen, jedoch muss für die Anwohner unbedingt eine Entlastung her.




KISCart / Kim Schröder  / pixelio.de

KISCart / Kim Schröder / pixelio.de


Mit diesem Ziel habe ich mich bereits in der Vergangenheit mit dem Leiter des Staatlichen Bauamtes, Dr. Michael Fuchs, über eine Lösung mit lärmdämmendem Asphaltbelag ausgetauscht. Dieser war dem Vorschlag nicht grundsätzlich abgeneigt und die bis dato nicht vorhanden gewesenen benötigten Lärmmessungen und Verkehrszählungen sind ja nun im Zuge der Anfrage an Staatssekretär Eck erbracht worden. Ich habe mich daher erneut für eine Entlastung der Anwohner durch einen lärmdämmenden Straßenbelag beim Straßenbauamt eingesetzt, denn immerhin kann dieser den Lärm um etwa die Hälfte reduzieren. Allerdings wird es das Jahr 2019, bis diese Maßnahme umgesetzt werden kann, da in Gemünden mit der Ertüchtigung der Mainbrücke nun ein Großprojekt Vorrang hat. Somit ist noch etwas Geduld seitens der Anwohner gefragt und noch nicht alles gut, aber ein Ende der Lärmbelastungen doch in Sichtweite.


Die ausführliche Antwort des Staatssekretärs zum Thema stationäre Blitzanlage in Gemünden finden Sie hier.



23 Mai 2016

Der Sicherstellungsauftrag der Notarztversorgung

Nachdem ich in einer Pressemitteilung bereits näher auf die Notarztversorgung und deren Gewährleistung im Landkreis Main-Spessart eingegangen bin, möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, Sie genauer über die Notarztdienste generell zu informieren.


Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die örtlich zuständigen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZFR) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Notarztversorgung erfüllen müssen.  Die KVB arbeitet also je nach Region mit den verschiedenen Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zusammen. Beispielsweise ist der ZRF Bayerischer Untermain zuständig für Stadt und Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg, der ZRF Würzburg hingegen für Stadt und Landkreis Würzburg sowie die Landkreise Kitzingen und Main-Spessart.




Paulwip  / pixelio.de

Paulwip / pixelio.de


Die Notarztversorgung in den einzelnen Landkreisen und Städten werden auf verschiedene Art und Weise sichergestellt: zum einen gibt es Rettungswachen, die Aufgrund der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz im Bereich der Notfallrettung ganztägig (7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr) einsatzbereit sein müssen. Zum anderen gibt es Einsatzfahrzeuge an Stellplätzen, die auch nur zu bestimmten Tageszeiten an diesen Stellplätzen stationiert sein können.


Für die Besetzung eines Rettungswagens gibt es klare gesetzliche Vorschriften: in der Notfallrettung muss mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent zur Betreuung des Patienten eingesetzt sein. Wie viele Personen im Detail eingesetzt werden, bestimmt der durchführende Rettungsdienst.


Trotz der genauen Vorschriften in Bezug auf die Notarztversorgung gibt es jedoch immer wieder nicht besetzte Dienstplanstunden. Die Gründe für solche nicht besetzten Dienstplanstunden sind vielfältig und reichen von Dienstschichtreduzierungen der Ärzte aufgrund dienstlicher und familiärer Verpflichtungen  bis hin zu der Tatsache, dass zu wenige ortsansässige Ärzte zur Verfügung stehen.  Für den Fall, dass ein Dienst in einem der Notarztstandorte unbesetzt bleibt, übernehmen umliegende Notarztstandorte oder auch die Luftrettung die Einsätze.


Durch verschiedene Maßnahmen versucht die KVB verstärkt, die Besetzungssituation zu verbessern.


Hier können Sie einzelne Details zu den Maßnahmen sowie zu den Besetzungsstunden einzelner Notarztstandorte einsehen.



3 Mai 2016

Freistellung ehrenamtlicher Rettungskräfte sichern

Egal ob Autounfall, Hochwasser oder ein Brand – die bayerischen Rettungskräfte, die hauptsächlich ehrenamtlich tätig sind, sind zur Stelle und helfen in der Not. Schon lange setzen wir FREIE WÄHLER uns für die Wertschätzung der ehrenamtlichen Rettungskräfte ein, beispielsweise durch unseren Antrag auf Gleichstellung von Rettungshelfern.




Jens Bredehorn  / pixelio.de

Jens Bredehorn / pixelio.de


Auch im vergangenen Jahr hat sich wieder eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig ehrenamtliche Rettungskräfte für unsere Gesellschaft sind. Doch hinter dem Hilfseinsatz steht viel mehr! Oft müssen sich Rettungskräfte für einen Einsatz von der Arbeit freistellen lassen, das gelingt jedoch nicht immer. Vor allem wenn Spezialisten oder Führungskräfte um Freistellung bitten, können betriebsinterne Arbeitsabläufe beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist ein Freistellungsanspruch unterhalb der Katastrophenschwelle bei Einsatzkräften der freiwilligen Hilfsorganisationen oft nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben und hängt größtenteils vom Wohlwollen des Dienstherren ab.


Wir FREIE WÄHLER haben daher bezüglich dieses Spannungsfeldes einen Dinglichkeitsantrag mit der Forderung nach einem Bericht über die Freistellungspraxis bayerischer Behörden bei ehrenamtlichen Rettungskräften gestellt. Ich bin gespannt, wie der Freistaat dieses Spannungsfeld bewertet und wie die Freistellung gehandhabt wird. Generell bin ich der Meinung, dass der Freistaat Bayern bei der Retterfreistellung mit gutem Beispiel vorangehen sollte, andererseits ist mir auch klar, dass die Funktionsfähigkeit dieser großen Behörde ebenso sichergestellt sein muss, wie ein reibungsloser Ablauf in einem Betrieb.


Einig sind wir uns denke ich alle: wir müssen den vielen ehrenamtlichen Rettungskräften dankbar sein und deren Arbeit wertschätzen – denn ohne sie stünden Keller oft wochenlang unter Wasser, vermissten Personen und Unfallopfern könnte nicht annähernd so schnell geholfen werden und auch Brände würden weitaus größere Schäden anrichten. Die Einsatzkräfte zu unterstützen sollte daher selbstverständlich sein.


Über die Antwort zu dem von uns angeforderten Bericht über die Freistellungspraxis werde ich Sie selbstverständlich baldmöglichst informieren.



12 Februar 2016

Stellenabbau an unterfränkischen Finanzämtern zieht Krankheitstage nach sich

Der Januar ist vorbei und so langsam schleicht sich bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Gedanke ein: eigentlich müsste man sich mal an die Steuererklärung setzen. Natürlich klingt ein Sonntag, an dem man sich durch sämtliche Belege wühlt und sich mit dem Steuererklärungsformular herum ärgert nicht wirklich verlockend – da erscheinen Alternativen wie ein Ausflug in die Rhön wesentlich attraktiver.


Früher oder später landet die Steuererklärung dann aber doch im Briefkasten des Finanzamtes und die Bearbeitung zieht sich. Dass das durchaus seine Gründe hat, hat eine Anfrage an das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bezüglich der Personalsituation in Bayerns Finanzämtern gezeigt.


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Seit 2010 wurden unter anderem an den Finanzämtern Obernburg am Main, Amorbach, Ebern, Schweinfurt, Bad Neustadt, Aschaffenburg, Lohr am Main, Würzburg, Ochsenfurt, Karlstadt, Schweinfurt und Marktheidenfeld kontinuierlich Stellen gekürzt. Beispielsweise hatte das Finanzamt Lohr am Main mit den Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld mit einem Stellenabbau von einer Mitarbeiterkapazität von 156,85 auf im Jahr 2015 nur noch 147,47 zu kämpfen.


Eindeutig am stärksten betroffen ist das Finanzamt Schweinfurt. Dort arbeiteten im Jahr 2010 252 Mitarbeiter mit einer Mitarbeiterkapazität von 221,16. Bis zum Jahr 2015 hat sich die Mitarbeiterzahl auf 227 reduziert, wir sprechen nun von einer Mitarbeiterkapazität von 196,30. Diese Stellenkürzung ist deutlich und das, obwohl eine Sollstellenzahl von 202,71 gefordert ist.


Da überrascht es mich ehrlich gesagt nicht, dass sich auch die Entwicklung der durchschnittlichen Fehltage verändert: während das Finanzamt Schweinfurt im Jahr 2010 nur 10,89 durchschnittliche Fehltage zu verzeichnen hatte, waren es im Jahr 2014 bereits 12,82.


Die Unterbesetzung an den Finanzämtern hat weitreichende Folgen – davon konnte ich mich in der Vergangenheit bei Besuchen vor Ort in Aschaffenburg, Bad Neustadt, Bad Kissingen, Lohr und Karlstadt immer wieder selbst überzeugen. Deshalb werde ich mich im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes also auch weiterhin aktiv für eine Aufstockung der Stellen an Finanzämtern einsetzen.


 


11 Februar 2016

Sattler-Altlast Schonungen – eine unendliche Geschichte?

Schon mehrfach war die Sattler-Altlast in Schonungen in den vergangenen Jahren ein Thema für mich im Landtag. Es war schließlich ein langes Prozedere, ehe der Weg frei war für die Gemeinde Schonungen, die Altlastensanierung in Zusammenarbeit und mit wesentlicher finanzieller Unterstützung des Freistaates sowie der Bewohner durchzuführen. Erst im vergangenen Jahr konnte ich mich bei einem abschließenden Besuch mit der Kreistagsfraktion von der durchwegs gelungenen Altortsanierung überzeugen. Der Ort selbst wurde durch diese Maßnahme erheblich aufgewertet und die weitere Entwicklung hiermit positiv beeinflusst. Immer wieder gab es allerdings beim Sanierungsprozess erhebliche Ungereimtheiten zwischen den Behörden und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sodass ich bereits in der Vergangenheit mehrfach mit Schriftlichen Anfragen an die Staatsregierung Licht ins Dunkel bringen musste.


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Abschluss der Sattleraltlasten mit Schwierigekeiten für einige betroffene Eigentümer

Und auch jetzt sind die Bürger, die sich in der Bürgerinitiative SuB (Solidargemeinschaft umweltbewusster Bürger e.V.) seit Jahren gegen die Vorgaben der „Oberen“ wehren, erneut vor den Kopf gestoßen, denn auf mehrfache Anfragen beim Landratsamt Schweinfurt zum Baupreisindex (BKI) wurde Ihnen mitgeteilt, dass eine jeweilige Anpassung der Wertermittlung bezüglich des BKI auf den Stand des Auszahlungsjahres selbstverständlich wäre, was die Regierung von Unterfranken nun jedoch verneint.


Die Auslegung der Regierung von Unterfranken würde dazu führen, dass die betroffenen Eigentümer noch mehr Geld verlieren würden, was für diese in keinster Weise nachvollziehbar ist. Einen Rechtsstreit können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht führen, weil dann die Auszahlung des Gesamtbetrages der Wiederherstellungskosten erst einmal bis zu einer Gerichtsentscheidung in ferner Zukunft verschoben werden würde. Dies können sich die schwer getroffenen Eigentümer nicht leisten, weshalb ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt habe, um die strittigen Fragen zwischen den beiden Parteien zu klären und möglichst schnell auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.


Lesen Sie hier meine Schriftliche Anfrage zum Thema.



10 Februar 2016

Eingangsklassen an Wirtschaftsschulen rückläufig

Inklusion, Ganztagsklassen, individuelle Förderung und die Diskussion um G8 und G9 an bayerischen Gymnasien – die bildungspolitischen Gesprächsthemen sind vielseitig und zahlreich. Doch immer wieder kommt eine Schulart meist zu kurz: die Wirtschaftsschule.


Die Wirtschaftsschulen zählen zu einer Besonderheit des bayerischen Schulwesens: sie bildet seit Generationen kaufmännische Nachwuchskräfte aus. Die Wirtschaftsschule zählt zu den berufsvorbereitenden Schulen, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vernetzt.


Um herauszufinden, wie es um die Bildung von Eingangsklassen an Wirtschaftsschulen steht, habe ich eine Anfrage an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestellt. Diese hat ergeben, dass die meisten Schüler auch weiterhin von der Mittelschule auf die Wirtschaftsschule übertreten, doch generell hat sich die Zahl der Wirtschaftsschüler verringert. Während im Schuljahr 2009/10 noch 3249 Schüler von der Mittelschule an die Wirtschaftsschule kamen, waren es im Schuljahr 2014/15 nur noch 1908. Für Jugendliche anderer Schularten, beispielsweise der Realschule oder des Gymnasiums, sehen die Übertrittszahlen deutlich geringer aus. Von der Realschule an die Wirtschaftsschule wechselten im vergangenen Schuljahr nur 177, vom Gymnasium 232 Schüler. Bezüglich der bayernweiten Schülerzahlen an den Wirtschaftsschulen lässt sich sagen, dass sich diese in den letzten zehn Jahren von rund 25 200 auf rund 19 900 verringert hat.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Entsprechend der Übertrittszahlen ist natürlich auch die Anzahl der Eingangsklassen an Wirtschaftsschulen in Bayern drastisch abgefallen. An zwei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen zeigte sich innerhalb der letzten drei Jahre ein Rückgang von insgesamt 103 auf 86 Klassen. Auch hier ist der Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und dem Zuzug in Ballungsgebiete sowie die Konkurrenz des M-Zuges an der Mittelschule kennzeichnend: während die Zahl der Eingangsklassen an Wirtschaftsschulen in Oberbayern steigt oder nur geringfügig sinkt, kämpfen viele Wirtschaftsschulen wie beispielsweise im Regierungsbezirk Unterfranken mit den Veränderungen. In der Staatlichen Wirtschaftsschule Kitzingen ist beispielsweise die Zahl der Eingangsklassen der zweistufigen Wirtschaftsschule von 78 im Jahr 2009/10 auf nunmehr nur noch 46 im vergangenen Schuljahr gesunken.


Ich werde die Entwicklung der Wirtschaftsschulen auch weiterhin im Blick haben und mich dafür einsetzen, dass vor allem Wirtschaftsschulen in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, also strukturschwachen Regionen mit einem demografischen Faktor, gezielt gefördert werden müssen.



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