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20 Mai 2015

Fluglärm verringern – neues Sinkflug-Verfahren

Bereits im Dezember 2014 haben wir Freie Wähler im Bayerischen Landtag einen Antrag eingereicht, indem wir die Prüfung des CDA-Verfahrens am Frankfurter Flughafen gefordert haben. Das Continuous Descent Approuch-Verfahren (CDA) wäre eine Möglichkeit, den Fluglärm zu reduzieren.


Beim CDA-Verfahren handelt es sich um ein Sinkflug-Verfahren, bei dem es wegen des steilen Anflugwinkels ohne horizontale Flugphasen in geringen Höhen zu einer wesentlich geringeren Lärmbelästigung kommt. Mit Hilfe dieses Sinkflug-Verfahrens könnte der Fluglärm um ganze 58 Prozent verringert werden – und das ist meiner Meinung nach dringend nötig.




Niko Korte  / pixelio.de

Niko Korte / pixelio.de


Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger dem immer weiter anwachsenden Fluglärm ausgesetzt sind, den die aktuellen Standard-Anflugverfahren verursachen. Dass die Lärmbelästigung durch Flugzeuge im Rhein-Main-Gebiet stark zugenommen hat, kann man zum einen an der gestiegenen Anzahl von Überflügen und zum anderen an vermehrten Beschwerden von Anwohnern erkennen.


Mittlerweile gehören Klagen über den stetigen Fluglärm selbst im Landkreis Main-Spessart vom Sinngrund bis nach Kreuzwertheim zur Normalität: und das rund hundert Kilometer vom Flughafen Rhein-Main entfernt! Daran kann man am besten ermessen, was diejenigen ertragen müssen, die noch näher dran wohnen.


Dass ein lärmreduzierter Anflug möglich ist, zeigt beispielsweise der weltweit zweitgrößte Flughafen London Heathrow. Hier wird das CDA-Verfahren, wie auch an 15 weiteren Flughäfen in Großbritannien, zu allen Tageszeiten, bei jedem Wetter und ohne Kapazitätseinschränkungen durchgeführt. Laut Expertenaussage der englischen Flugsicherung sei dieses Prinzip problemlos auf jeden Flughafen der Welt übertragbar.


Die Deutsche Flugsicherung DFS hat dieses Verfahren an zwei Testtagen durchgeführt und bekannt gegeben, dass es durchaus machbar sei. In einer 18 bis 55 km entfernten Zone des Flughafens in Frankfurt kam es laut DFS zu Lärmreduzierungen von bis zu 5 Dezibel, d.h. einer Lärmpegelreduzierung von 43 Prozent.


In Kombination mit einer Anhebung der Endanflughöhe würde das CDA-Anflugverfahren bereits jetzt eine großflächige Entlastung der Bürger von gesundheitsschädlichem Fluglärm bringen. Deshalb werden wir Freie Wähler uns weiterhin dafür einsetzen, dass das CDA-Anflugverfahren als grundsätzliches Standardlandeverfahren eingesetzt wird.



9 Mai 2015

Kein Ausverkauf der Verkehrsinfrastruktur

Endlich soll der lang versprochene Ausbau der Autobahn A3 und entsprechende Lärmschutzvorrichtungen bei Geiselwind realisiert werden. Ich schreibe ganz bewusst ‚soll’, obwohl mir das Bayerische Innenministerium den Baubeginn spätestens für 2018 fest in Aussicht gestellt hat. Aber bereits in der Vergangenheit gab es oftmalig Zusagen über einen in Aussicht gestellten Baubeginn, sodass ich da vorsichtig geworden bin. Der Ausbau bei Geiselwind freut mich persönlich besonders, denn bei seinem Besuch im Landtag hat Geiselwinds Bürgermeister Ernst Nickel erneut auf die hohe Belastungssituation des Ortes und der Bürger aufmerksam gemacht. Und ich selber konnte mich bei mehreren Besuchen vor Ort über die sprichwörtlich belastende Situation für die Ortsbewohner überzeugen. Deshalb ist 2018 eigentlich eine Zumutung.

Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de



Was mir im Zusammenhang mit dem nun versprochenen Bauprojekt jedoch zu denken gibt ist die Tatsache, dass der Ausbau durch ein PPP-Projekt, einem sogenannten Public-Private-Partnership, realisiert werden soll. Sowohl Bundesverkehrsminister Dobrindt, als auch Bundesfinanzminister Schäuble wollen Investoren in die Straßenfinanzierung einbinden.

Wir Freie Wähler sprechen uns jedoch klar gegen solche PPP-Vorhaben in der Straßenfinanzierung aus, da der Staat, nur um kurzfristig liquide zu sein, Verpflichtungen gegenüber privaten Geldgebern eingeht, die uns mittelfristig teuer zu stehen kommen. Zumal sogar der Bundesrechnungshof vor solch einer Entwicklung warnt und die Erfahrungsberichte aus Pilotprojekten, wie etwa der A8 im schwäbischen Teil Bayerns, eher negativer Art sind. Langfristig kommen diese PPP-Verfahren dem Steuerzahler teurer zu stehen!

Wir Freie Wähler schlagen vor, lieber einen höheren Anteil der Mineralölsteuer-Einnahmen in den Verkehrssektor zurückfließen zu lassen. Von den derzeit über 50 Milliarden Euro Einnahmen aus der Mineralölsteuer verschwinden rund zwei Drittel im allgemeinen Haushalt, nur rund 17 Milliarden fließen tatsächlich in den Verkehr.

Außerdem regen wir generell an, die Verkehrsfinanzierung über mehrere Jahre voraus zu planen. Auf diese Weise könnten deutlich bessere Ausschreibungsergebnisse mit den Straßenbaufirmen ausgehandelt werden.

Es gibt also durchaus Möglichkeiten, unser Autobahnnetz tatsächlich in Staats- oder Bürgerhand zu belassen. Sollte das Geld trotz jeglicher Maßnahmen nicht ausreichend fließen, könnte immer noch der Bundesschatzbrief wieder eingeführt werden, der von Schäuble abgeschafft wurde. So könnte sich der Staat bei seinen eigenen Bürgern billiges Geld leihen, es bräuchte keine Fremdinvestoren und Bürger hätten eine solide Geldanlagemöglichkeit.

Ich werde die Entwicklungen in der Verkehrsinfrastruktur auch weiterhin gespannt beobachten und hoffe auf einen zügigen Ausbau der BAB 3 - ohne Fremdinvestoren.


7 Mai 2015

Behördenverlagerung erst in fünf bis zehn Jahren

Verlagerung des Krebsregisters in den Landkreis lässt noch auf sich warten

Habe ich noch vor nicht allzu langer Zeit an dieser Stelle genauere Informationen über die groß angekündigten Behördenverlagerungen von Heimatminister Söder gefordert und in einem Schreiben an diesen auch eingefordert, so bin ich mit der nun vorliegenden Antwort in meinen vorsichtigen Vermutungen mehr als bestätigt worden. Die Nachricht von der angekündigten und begrüßenswerten Verlagerung von Behörden in den ländlichen Raum (beispielsweise in den Landkreis Main-Spessart) und der Schaffung zusätzlicher Stellen für das Finanzamt sowie für das Krebsregister ist  hinsichtlich der zeitlichen Abläufe eher ernüchternd.

Denn wie das Heimatministerium nun mitteilte, wird es in absehbarer Zeit zu keiner Behördenverlagerung kommen. Für die Umsetzung der Maßnahme gibt das Finanzministerium zu bedenken, dass der Zeitplan einen Abschluss der Behördenverlagerung in fünf bis zehn Jahren vorsehe. Wie ich aus dem Staatsministerium für Finanzen erfahren habe, können die betroffenen Ressorts in Eigenverantwortung die Verlagerung der Behörden regeln.

Thorben Wengert  / pixelio.de

Thorben Wengert / pixelio.de



Ich habe mich nun hinsichtlich der 16 vorgesehenen Arbeitsplätze für das Krebsregister deshalb bereits an die Gesundheitsministerin gewandt, um hier Druck zu machen. Ich hoffe, dass das Krebsregister baldmöglichst und zügiger in den Landkreis Main-Spessart verlagert wird. Denn wer weiß schon, ob nicht nach der nächsten Wahl diese Behördenverlagerung wieder ad acta gelegt wird. In fünf bis zehn Jahren kann so viel passieren, da ist mir der Spatz in der Hand lieber wie die Taube auf dem Dach.

Zügiger soll dem Vernehmen nach allerdings die Verlagerung der zusätzlichen Stellen für die Finanzämter erfolgen, so die Auskunft aus dem Finanzministerium. Hier sind insgesamt 13 Stellen für den Landkreis Main-Spessart vorgesehen. Das bedeutet auf jeden Fall eine Aufwertung des Öffentlichen Dienstes im ländlichen Raum und ist ein Anreiz für junge Bewerber aus dem Landkreis Main-Spessart, sich für eine Ausbildung in der öffentlichen Finanzverwaltung zu entscheiden, da damit auch die Aussicht besteht, nach der Ausbildung zeitnah in der Heimat eingesetzt werden zu können.

Dennoch bleibt unterm Strich die Erkenntnis mit einer großspurig angelegten Ankündigung viele Hoffnungen geweckt zu haben, die noch lange nicht erfüllt werden. Also wieder ein Stück Ankündigungspolitik im Stile des Marketing-Politikers Söder. Schließlich hat er sich dazu ja nun eigens einen Marketingmann von der BILD geholt.

 


11 Dezember 2014

Fluglärm jetzt auch in Kreuzwertheim – Die Überflughöhe hat sich nicht geändert

Es ist immer wieder schön, wenn ich Rückmeldung von Bürgerinnen und Bürgern über drückende Anliegen bekomme. Das Thema Fluglärm ist so eines, das leider zunehmend an Fahrt gewinnt. Ich kann mich noch sehr gut an einen Informationsabend von vor zwei Jahren in Steinbach erinnern, bei dem wir hier in Main-Spessart erstmals dazu eine Veranstaltung durchgeführt haben, aber nur ganz wenige Besucher anwesend waren. Seitdem bekomme ich immer wieder, immer mehr und aus verschiedensten Regionen des Landkreises Main-Spessart Klagen über erhebliche Lärmbelästigung durch Flugzeuge im Anflug auf den Frankfurter Flughafen.

Das habe ich zum Anlass genommen, die immer wieder aufflackernden Klagen und Beschwerden von Bürgern über Fluglärm im Landkreis Main-Spessart mit der Anfrage an die Staatsregierung zu hinterfragen, in welcher Höhe Gemeinden im Landkreis Main-Spessart von Flugzeugen im Landeanflug auf den Frankfurter Flughafen überflogen werden. Zuletzt wurde diese Thematik aufgrund mehrerer Nachfragen über Fluglärmbelästigungen im Gebiet um Kreuzwertheim aktuell diskutiert. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 hatte es massive Beschwerden von Marktheidenfeld über Lohr bis nach Gemünden zum Fluglärm gegeben, dort scheint es ruhiger geworden zu sein: unter Umständen hat es hier eine Veränderung in den Anflugrouten gegeben. Daraufhin deuten nun die neuerlichen Beschwerden aus Kreuzwertheim.

modellbauknaller  / pixelio.de

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In der Antwort der Bayerischen Staatsregierung behauptet diese allerdings, dass es keine Änderungen bei den Flugrouten oder Flughöhen im Anflug an den Frankfurter Flughafen gegeben habe. Kreuzwertheim werde weiterhin in einer Höhe von oberhalb 3400m überflogen. Auch fehle der Bayerischen Staatsregierung der nötige Einfluss, um Änderungen an Anflugverfahren beispielsweise in der Fluglärmkommission des Frankfurter Flughafens mitbestimmen zu können. So antwortet die Staatsregierung mir, dass sie in der Fluglärmkommission nur als Gast vertreten sei, da der Landtag in der vorangegangenen Legislaturperiode die stimmberechtigte Vollmitgliedschaft abgelehnt habe. Ich erinnere mich tatsächlich  gut wie die CSU diesen Antrag von uns Freien Wählern damals abgelehnt hat. Daran sieht man doch, dass die CSU keine Anstalten macht diese Lärmbelästigung und Beeinträchtigung der Menschen ernsthaft angehen zu wollen. Jeder muss sich selbst seine Gedanken machen, wenn beispielsweise das benachbarte Bundesland Rheinland Pfalz Vollmitglied in dieser Kommission ist, Bayern aber nicht. Wir Freie Wähler werden aber bei diesem Thema keine Ruhe geben.

Zuschriften wie die Folgende bestärken mich nämlich, dass ich mit diesem Thema richtig liege:

"Lieber Herr Felbinger, 

der Zeitung entnahm ich vor einiger Zeit, dass Sie meinten, aus der Marktheidenfelder Gegend kämen keine Beschwerden mehr über Fluglärm. Leider heißt das nicht, dass sich das Problem gelöst hat. Es heißt vielleicht aber, dass die, die darunter leiden, es buchstäblich müde sind, sich Beschwerdestellen zu suchen. In unserem konkreten Fall in Windheim heißt es, dass seit Oktober die ganz lauten Flieger ausbleiben, die Cargo-Flieger in der Nacht z.B. um 2 oder 3.20 Uhr durchaus noch zu hören sind und die Nacht spätestens um 4.45 Uhr mit dem ersten Personenflug aus Dubai zu Ende ist. Dafür ist frühere Rushhour zwischen 22 und 23 Uhr irgendwo anders hin verlegt worden, schätzungsweise nach Hasloch/Kreuzwertheim, denn da gab es Oktober/November Beschwerden, wie die Presse berichtete. Aber mit oft nur 5 Stunden Nachtschlaf am Stück hat man einfach nicht mehr die Energie sich zu wehren, wenn offensichtlich alle anderen sich mit dieser unnötigen Lebensqualitätsverminderung abfinden. In Frankfurt riet man mir, mich ans Gesundheitsamt zu wenden, denn nur eine Behörde könnte Einfluss auf die DFS nehmen. Während ich von der DFS und vom Frankfurter Flughafen auf Anfragen immer Antwort bekam, blieb meine E-Mail in Karlstadt unbeantwortet. Vielleicht war der Umweltingenieur in Urlaub oder überlastet oder vielleicht sind wir wirklich die einzigen, die es stört... Jedenfalls möchte ich Ihnen und den Freien Wählern im Namen meiner Familie herzlich danken, denn wenn Sie das Thema nicht angesprochen hätten, wäre der Lärm möglicherweise immer noch so schlimm wie vor gut zwei Monaten.
Herzliche, adventliche Grüße, NN".


11 September 2014

Lernentwicklungsgespräch könnte Zwischenzeugnisse ersetzen

Eine wichtige Neuerung steht möglicherweise für Bayerns Grundschüler der 1. bis 3. Jahrgangsstufe für das kommenden Schuljahr an: sie werden nicht notwendigerweise Zwischenzeugnisse bekommen. In den ersten drei Grundschulklassen kann das Zwischenzeugnis durch ein sogenanntes Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden. Das „möglicherweise“ bezieht sich darauf, dass sich jede Schule dazu erst die Zustimmung des Elternbeirates und der Lehrerkonferenz einholen muss. Diese gravierende Änderung ist in der Grundschulordnung verankert und Teil des neuen Grundschullehrplans, der ab diesem Schuljahr gilt.




berwis  / pixelio.de

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Das Kind soll also künftig nun tatsächlich im Mittelpunkt stehen, denn beim Lernentwicklungsgespräch wird mit dem Kind und nicht übers Kind geredet. In den Vorstellungen des Kultusministeriums sollen sich dazu Lehrkraft und Kind austauschen - die Eltern kommen zwar mit zum Termin, sollen zuhören, dürfen rückfragen, sind aber eben nicht Erstansprechpartner.


Noch tue ich mir bei dieser Vorstellung, dem Gespräch zwischen dem Erstklasslehrer und dem Erstklässler, etwas schwer und bin mir nicht so sicher, ob das Erstklasskind da über den Unterricht hinaus gehende Ratschläge wie beispielsweise „du musst aufmerksamer sein“, „du musst deine Hausaufgaben regelmäßiger machen“ oder „du musst mehr lernen“ wirklich als so substanziell begreift und wahrnimmt. Aber Gott sei Dank sollen ja auch die Eltern als Zuhörer und Rückfrager mit von der Partie sein.Eben gelebte Bildungspartnerschaft mit den Eltern, die selbstverständlich grundsätzlich zu begrüßen ist.


Doch in diesem Zusammenhang will ich gleich auf eine erhebliche Mehrbelastung der ohnehin schon überlasteten Grundschullehrkräfte hinweisen. Denn leider sind viele unserer Grundschulen noch immer unterversorgt mit Lehrkräften. Dokumentierte „Lernentwicklungsgespräche“ mit den Eltern zu führen, wird bei der Einführung deshalb zunächst eine deutliche Mehrbelastung sein. Vor dem Hintergrund immer noch mangelhafter Unterrichtsversorgung mit genügend Lehrerstunden, von Kombi-Klassen und fehlenden Mobilen Reserven befürchte ich, dass den Grundschullehrkräften zu viel aufgebürdet wird.


Deshalb ist die Forderung von uns FREIE WÄHLER in Zusammenhang mit der Einführung des Lernentwicklungsgespräches klar und deutlich: Im Doppelhaushalt müssen zusätzliche Lehrerplanstellen geschaffen werden, denn nur dann wird diese Weichenstellung auch angenommen werden.


Zwar verweisen Kultusministerium und Regierung von Unterfranken auf jahrelange Erfahrungen mit dieser Art der Schülerbewertung. An den mittlerweile 151 "flexiblen Grundschulen" in Bayern seien die Zwischenzeugnisse auf Wunsch schon durch Gespräche ersetzt worden - sowohl Lehrer wie auch Eltern hätten sich darüber gefreut. Doch 151 flexible Grundschulen sind keine 3000 Grundschulen mit Lehrkräften unterschiedlichen Alters und Engagements.




twinlili  / pixelio.de

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In Unterfranken empfiehlt  die Regierung den Schulen, das Lernentwicklungsgespräch zuzulassen. Auch an Unterfrankens flexiblen Grundschulen sei das Lernentwicklungsgespräch erprobt worden - mit "positiven Rückmeldungen". Im Lernentwicklungsgespräch könne die Lehrkraft sensibel und flexibel aufs einzelne Kind eingehen, dessen Stärken und Schwächen bewerten und vor allem auch - was im geschriebenen Zeugnis so nicht möglich war - aufs Entwicklungspotenzial des Kindes eingehen und Zielvorgaben beschreiben.


Damit wäre doch vielleicht ein ganz großes Ziel erreicht: nämlich besser auf die Eltern einwirken zu können hinsichtlich des dann in der 4. Jahrgangsstufe anstehenden Übertritts. Immer wieder belegen Zahlen, wie auch die von mir an das Kultusministerium gestellte Anfrage, enorme Schulwechslerzahlen. Dass immer mehr Kinder vom Gymnasium oder der Realschule zurück auf die Mittelschule gehen zeigt, dass bei mancher Übertrittswahl der Eltern der Wunsch nach einem möglichst hohem Bildungsabschluss Vater des Gedankens ist.


So sind meine Bedenken auch durchaus von Schul-Experten nicht ganz aus der Welt zu räumen. Dass es bei der Neuerung auch zu Problemen kommen kann, verhehlt auch Gustav Eirich, der Regierungs-Schulamtsdirektor in Unterfranken, nicht. "Nicht alle Eltern reagieren professionell; für die Lehrkraft ist das eine Herausforderung." Gerhard Bleß vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband sieht voraus, dass die Gespräche viel Zeit kosten werden. Vorstellbar sei ja, dass von 25 Eltern einer Klasse alle Gespräche wünschten; somit müssten zum Halbjahr 25 Termine gefunden und absolviert werden. Zudem müsse bei jedem Lehrer-Kind-Gespräch noch eine zweite Lehrkraft dabei sein, die das Gespräch protokolliere.



5 September 2014

Unterfrankens Schulklassen zu groß

 Dringender Handlungsbedarf bei unterfränkischen Realschulen und Gymnasien: Mehr Lehrer für kleinere Klassen  


Das neue Schuljahr hat noch nicht begonnen und schon sorgen Zahlen über die Klassenstärken an Unterfrankens Schulen für Furore. Denn  an Unterfrankens Realschulen und Gymnasien gibt es nach wie vor in erheblichem Umfang Klassenstärken von 30 Schülern und mehr.  So waren im vergangenen Schuljahr nach wie vor an den Realschulen 143 und bei Gymnasien 147 der Klassen mit 30 und mehr Schülern besetzt. Im Zuge der immer wieder seitens des Kultusministers für notwendig erachteten und proklamierten individuellen Förderung ist das ein unhaltbarer Zustand. Wir brauchen einfach dringend mehr Lehrer, ob das die Staatsregierung gerne hört oder nicht.




knipseline  / pixelio.de

knipseline / pixelio.de


Die Zahlen, die aus meiner Anfrage an die Staatsregierung resultieren, zeigen auch deutlich auf, dass vor allem die Realschulen hinsichtlich der Lehrerausstattung in den vergangenen Jahren seitens der Staatsregierung sträflich vernachlässigt worden sind. So haben 78 Klassen an unterfränkischen Realschulen mindestens 30 Schüler und 67 sogar 31 und mehr. Wenn man berücksichtigt, dass vor allem an den Realschulen in den vergangenen Jahren die Spreizung des Leistungsniveaus der Schülerschaft immer weiter auseinander geht, so besteht hier dringender Handlungsbedarf. Dies ist im Übrigen für die Realschulen eine bayernweite Tendenz, denn im Freistaat gibt es insgesamt 750 Klassen mit über 30 Schülern, woraus auch ersichtlich wird, dass in Unterfranken überproportional mehr Klassen mit einer hohen Schülerzahl vorhanden sind als im übrigen Bayern. Der Bayerische Realschul-Lehrerverband berechnet zusammen mit den 3650 Klassen über 25 Schüler an den Staatlichen Realschulen einen Lehrerbedarf von 1250 zusätzlichen Lehrerstellen für ganz Bayern.


Kaum besser sieht die Situation an den unterfränkischen Gymnasien aus. Hier waren in 82 Klassen mindestens 30 Schüler und in 65 Klassen gar mehr als 31 Schüler vorhanden. Die besten Lernvoraussetzungen hatten die Schüler demnach am Friedrich-List-Gymnasium Gemünden (6 von 17), dem Franz-Ludwig-von-Erthal-Gymnasium Lohr (8 von 23), dem Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg (5 von 23) und dem Gymnasium Bad Königshofen (5 von 18), da dort die wenigsten Klassen mit einer Klassenstärke über 25 Schülern zu verzeichnen waren. Ziel einer vernünftigen und verantwortungsvollen Bildungspolitik muss es bleiben keine Klasse über 25 Schüler zu haben. Deshalb werden wir FREIE WÄHLER auch bei den kommenden Haushaltsverhandlungen um jede zusätzliche Stelle feilschen. Angesichts dieses Missstandes ist es für mich  deshalb verantwortungslos, dass Ministerpräsident Seehofer einen Stellenstopp in seiner Regierungserklärung über den Freistaat verhängt hat. An den dargelegten Zahlen kann jeder vernünftige Bürger ersehen, dass dies absurd ist!


Bei den unterfränkischen Grund- und Mittelschulen sind hingegen kaum Klassengrößen über 30 vorhanden gewesen. So gab es im vergangenen Schuljahr lediglich an der Grundschule Sulzfeld eine Klasse mit über 30 Schülern und bei den Mittelschulen in Marktheidenfeld, Höchberg, Estenfeld, Karlstadt, Miltenberg, Elsenfeld und Bad Königshofen jeweils eine Klasse mit mehr als 31 Schülern.



4 September 2014

Wirtschaftsförderung „Invest in Bavaria“ vernachlässigt Unterfranken

So nicht, Herr Seehofer! Bei jeder Gelegenheit kommt der bayerische Ministerpräsident nicht umher darzustellen, wie toll Unterfranken ist und seitens der Bayerischen Staatsregierung bedient wird - aber die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Denn im Bereich der Wirtschaftsförderung sehe ich erheblichen Nachholbedarf für Unterfranken. Das belegen auch eindeutig die Zahlen, die mir das Bayerische Wirtschaftsministerium auf meine Anfrage hinsichtlich der Tätigkeiten der für Wirtschaftsförderung für das Wirtschaftsministerium agierenden Agentur „Invest in Bavaria (IB). Diese Wirtschaftsförderer sollen vor allem ausländische Investoren in den Freistaat locken und Betriebsansiedlungen und Standortsicherungen forcieren.


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Laut den letzten Zahlen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Technologie, Medien und Energie wurden durch Invest in Bavaria in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt 250 Fälle in Form von Betriebsansiedlungen, -erweiterungen und Standortsicherungen in ganz Bayern bearbeitet, in Unterfranken sind jedoch in diesem Zeitraum lediglich sechs Projekte betreut worden. Wenn ich diese Zahlen interpretiere, dann heißt das, Unterfranken existiert bei Invest in Bavaria also faktisch nicht. Scheinbar liegen wir im Niemandsland und ich fordere hier endlich eine Umkehr in der Wirtschaftsförder-Praxis von Invest in Bavaria, zumal die Staatsregierung permanent in Sonntagsreden von gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Bayern spricht.


Deutlich wird dieses krasse Missverhältnis auch an der Zahl der durch die Aktivitäten von Invest in Bavaria geschaffenen neuen Arbeitsplätze. Durch das Wirtschaftsförderprogramm entstanden nach Angaben des Ministeriums in diesem Zeitraum in ganz Bayern 7412 neue Arbeitsplätze, davon lediglich 627 in Unterfranken, weitere 706 Arbeitsplätze wurden durch das Mitwirken von Invest in Bavaria zumindest gesichert. So waren es 2011 von den unterstützten 85 IB-Projekten zu Unternehmensinvestitionen ganze drei in Unterfranken und in den Folgejahren 2012 und 2013 weitere drei.


Auch nachdem die Kritik an der unverkennbaren Südlastigkeit von Invest in Bavaria in den vergangenen Jahren schon aufflammte und eine neue Zweigstelle in Nürnberg geschaffen wurde, die speziell den nordbayerischen Raum besser bedienen sollte, hat sich an dieser „unterfrankenfeindlichen Einstellung“ der Ministeriums-Agentur für Unterfranken nichts zum Besseren verändert. So entfielen zwar 2013 von Invest in Bavaria etwa ein Drittel der erfolgreich abgeschlossenen Fälle, immerhin 29 von 89, auf die fränkischen Regierungsbezirke und die Oberpfalz, jedoch auf Unterfranken wiederum nur ganze zwei Projekte.


Diese Aktivitäten fanden im Landkreis Main-Spessart und der kreisfreien Stadt Aschaffenburg ihren Niederschlag, in den Jahren zuvor waren es der Landkreis und die Stadt Aschaffenburg. Das heißt im Umkehrschluss die übrigen Landkreise in Unterfranken werden von Invest in Bavaria vollkommen im Stich gelassen, das kann so nicht weiter gehen. Invest in Bavaria muss endlich in allen Teilen bemüht sein Investoren anzusiedeln, vor allem in den ländlichen Regionen in denen aufgrund der demografischen Entwicklung ein deutlicher Bevölkerungsrückgang in Gang ist!


Hier finden Sie außerdem eine PM und meine Anfrage zum Thema:


Anfrage Invest in Bavaria


PM Invest in Bavaria in Unterfranken



22 August 2014

Intransparente Politik der Staatsregierung

Arbeitsstatistik des bisherigen Landtags deutet auf intransparente Politik der Staatsregierung hin


Die Sommerpause bildet für den Bayerischen Landtag auch stets eine Art Standortbestimmung. Was wurde im abgelaufenen ersten Jahr der 17. Legislaturperiode erreicht, welche Gesetze auf den Weg gebracht? Dabei dient naturgemäß die Anzahl der eingebrachten Anträge und Gesetzentwürfe als Anhaltspunkt und die Vorjahreszahlen als Vergleichsmaßstab.  So fällt auf, dass 2014 die Zahl der vorliegenden Gesetzentwürfe mit  42 deutlich hinter der Anzahl an Gesetzentwürfen zum gleichen Zeitpunkt in der 16. Wahlperiode mit damals 56 zurückliegt. Interessant dabei auch die Gemeinsamkeiten bei der parlamentarischen Arbeit. So wurden nur acht eingebrachte Gesetzentwürfe, also ein Fünftel, auch angenommen. Davon wiederum wurden 4 Gesetzentwürfe ohne Gegenstimmen beschlossen. Das sind 50 % der angenommenen Gesetze.




rudolf ortner  / pixelio.de

rudolf ortner / pixelio.de


Anders zeigt sich das Bild bei der Zahl der Anträge der 17. Legislaturperiode. Standen in der vorherigen  Wahlperiode am 31.7.2009 exakt 794 Anträge zu Buche, so sind zum 31.7.2014 bisher genau 1.000 Anträge im Bayerischen Landtag beraten worden. Im Plenum wurden davon 455 abgelehnt und 64 für erledigt erklärt. Von den 262 im Plenum angenommen Anträgen wurden 208 ohne Gegenstimmen beschlossen. Das sind 79,4 % aller angenommen Anträge bzw. 26,6 % der 781 abschließend beratenen Anträge.


Interessant sind auch die Zahlen der beschlossenen Anträge und Gesetzentwürfe der Opposition. Von diesen Anträgen und Gesetzentwürfen die von der Opposition vorgelegt wurden (ohne interfraktionelle Initiativen mit Beteiligung der CSU) wurden 172 angenommen. Das entspricht 63,7 % der insgesamt 270 angenommenen bzw. 21,6 % der 795 bisher abschließend beratenen Gesetzentwürfe und Anträge. Von den 17 interfraktionellen Anträgen und Gesetzentwürfen mit Beteiligung der CSU wurden 13 angenommen, einer für erledigt erklärt und 3 sind noch unerledigt.


Über den Arbeitseifer der Parlamentarier gibt immer auch die Anzahl der Schriftlichen Anfragen Aufschluss. Hier war ich im Übrigen in der vergangenen Legislaturperiode „Anfragen-König“, was stets bei den anfragemüden Kollegen der CSU für Aufregung sorgte. Jedenfalls waren bis zum 31.7.14 sage und schreibe schon 697 Schriftliche Anfragen druckgelegt. Das entspricht nahezu der doppelten Anzahl vom Vergleichszeitraum der Vor-Wahlperiode, damals waren es 329 Schriftliche Anfragen.


Diese vermehrte Aktivität von uns Parlamentariern zeigt sich auch in der Zahl der vergebenen Drucksachennummern zum 31.7.14: 2.853. In der 16. Wahlperiode waren es zum gleichen Zeitpunkt 1.978, obwohl damals fünf Fraktionen im Landtag vertreten waren.


Das vermehrte Nachfrage-Bedürfnis von uns Abgeordneten lässt zumindest kein gutes Bild auf die Arbeit der Staatsregierung zu, denn in der Regel dienen Nachfragen der Aufklärung, die folglich von der Regierung zuvor zu wenig betrieben wurde. Denn in der Tat ist es so, dass uns Abgeordneten zu viele Informationen seitens der Ministerien vorenthalten werden und wir als Oppositions-MdLs nahezu gezwungen sind, uns manche Informationen auf diesem Weg zu holen. Insofern ist dieses vermehrte Nachfragen eigentlich im Grunde der Hinweis auf eine intransparente Regierungspolitik.


Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht  sowohl zur parlamentarischen Arbeit als auch zum Abstimmverhalten der Fraktionen.



23 Juli 2014

Finanzamt-Unterbesetzung wirft Probleme auf

Verrückte bayerische Politik: Staatsregierung schöpft vorhandene Steuerquellen  durch Unterbesetzung der Finanzämter nicht optimal aus


Zwar nicht ganz neu, aber (bedauerlicherweise) stets aktuell ist die Unterbesetzung in den bayerischen Finanzämtern und der Finanzverwaltung. In meinen nun schon gut fünf Jahren im Ausschuss für den Öffentlichen Dienst habe ich die Sorgen und Nöte der Finanz- und Steuerverwaltung durchaus kennen gelernt und es ist mir bewusst, dass es sich hier bei rund 17500 Stellen in der Finanzverwaltung um die drittgrößte Beschäftigungsgruppe im Öffentlichen Dienst handelt. Von diesen Stellen sind etwas mehr als 7000 in Nordbayern angesiedelt.


Dass die Unterdeckung der Personalsituation in den Finanzämtern und der Bayerischen Steuerverwaltung ein Dauerthema ist  kommt nicht von ungefähr und hat seine Gründe und Ursachen. Da ist einerseits die andauernde Verkomplizierung des Steuerrechts, die zu einem erheblichen Mehr- und Zeitaufwand führt. Außerdem müssen die Finanzämter ständig genauester, auch gerichtlicher Prüfung, standhalten was somit höchste Anforderungen an die Beschäftigten in den Finanzämtern stellt. Nicht zu vergessen ist die Internationalisierung der Sachverhalte und des Rechts, die zu immer komplizierteren und aufwendigeren Fällen (Geld im Ausland etc.), aktuell sei hier nur mal der Fall Hoeneß genannt, führt.




Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM)  / pixelio.de

Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de


Zum anderen muss man aber auch die quantitative Entwicklung sehen. So hat die Arbeitsbelastung der Finanzbeamten rein mengenmäßig enorm zugenommen. Beispielsweise ist bei den Steuererklärungen der Selbständigen/ Vermögenden zwischen 2007 und 2011 eine Zunahme um 6,9 % feststellbar. Und nahezu grotesk steht dazu die Personalsituation. Denn der Personalstand hat trotz Mehraufwand nicht zugenommen, sondern ist sogar rückläufig und hat mit 14 550 Vollzeitkräfte seinen Tiefststand erreicht. Und da muss man nüchtern konstatieren, dass die Beamten deshalb gerade mal nur noch in der Lage sind zu bewältigen, jedoch nicht mehr dazu, die Steuererklärungen zu überprüfen.


Und zu dieser ohnehin prekären Situation kommt erschwerend die Abbauverpflichtung aus dem Art. 6b Haushaltsgesetz und die Aussage des Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung, dass es neue Stellen nur geben kann, wenn an anderer Stelle Stellen eingespart werden, hinzu. Alle wissen, dass die Finanzämter mit enormem Personalmangel zu kämpfen haben und dies wird durch die Abbauverpflichtung des Art. 6b HG noch weiter verstärkt, da ja Stellen trotz ständiger Aufgabenmehrungen weiter abgebaut werden müssen. Laut der Bayerischen Finanzgewerkschaft fehlen zwischen 1000 und 3000 Stellen. Das Problem wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass nicht alle im Haushalt ausgewiesenen Stellen besetzt sind und die zusätzlichen Anwärterstellen bei weitem nicht die Diskrepanz zwischen Haushaltsstellen und tatsächlich erforderlichen Stellen verringern können.


Dies ist im Übrigen keine Erfindung von mir, sondern hierzu existiert sogar eine Feststellung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes in den Jahresberichten 2012 und 2013 zur Personalausstattung, dieBayern im Vergleich zu den anderen Bundesländern  regelmäßig auf letztem Platz bei der Personalausstattung nach objektiven Kriterien sieht. Und wenn ich mir die Entwicklung in Bayern über mehrere Jahre von 2007 – 2011 hinsichtlich der Personalsituation an den Finanzämtern in einer Gegenüberstellung der IST-Besetzung an Vollzeitkräften (VZK) zum Zuteilungssoll (die im Haushalt vorhandene Stellen) anschaue, dann stelle ich eine steigende Unterbesetzung von ehemals 6,2% im Jahre 2007 bis im Jahre 2011 auf 11,6% fest.



Unterm Strich ergibt sich dabei folgende Personalbedarfssituation: 19844 Vollzeitkräften im Haushaltsplan stehen lediglich 16457 Stellen gegenüber und die tatsächliche Besetzung stellt bei 14554 Stellen eine krasse Differenz zwischen Personalbedarf und Haushaltsstellen von sage und schreibe 3387 Vollzeitkräften dar. Da darf man – erinnernd an die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten schon fragen – ist das dieses Bayern, das angeblich „die Vorstufe zum Paradies“ ist?


Ähnlich dramatisch ist die Situation in den Prüfungsdiensten, wo die IST- Besetzung in letzten Jahren verringert worden ist und deshalb bei den  Betriebsprüfungen die Prüfungsturnusse nicht mehr erreicht werden können. Beispielsweise sind für Mittelbetriebe die Zielvorgaben 8,4-10,5 Jahre, tatsächlich erreicht werden derzeit 16,6 Jahre. Man ist geneigt zu sagen, schön für die Mittelbetriebe, aber andererseits sind es eben unser aller Steuereinnahmen die im Staatshaushalt fehlen und an der einen oder anderen Stelle Bedarfe, zum Beispiel im Straßenbau oder zusätzlich nötige Planstellen, nicht decken können. Von den Kleinbetrieben mag man kaum sprechen, denn hier wird eine Prüfung alle 25-40 Jahre angestrebt, sie werden also quasi gar nicht mehr geprüft.


Weitere Beispiele tauchen bei der Umsatzsteuerprüfung auf. Hier ist die  Personalausstattung seit 2008 rückläufig (2011 fehlen 185 Prüfer), besonders eklatant ist die Unterbesetzung an der Steuerfahndungsstelle München (Unterbesetzung von 20%). Umso unverständlicher ist die Tatsache, dass der Freistaat dies seit Jahren akzeptiert und nicht handelt, zumal der ORH hierzu klar feststellt: „Bei einem verstärkten Personaleinsatz können erhebliche Mehreinnahmen erzielt werden, die die zusätzlichen Personalkosten bei Weitem übersteigen.“  Und „Dem Zweck der Wiederbesetzungssperre, Ausgaben einzusparen, stehen im Steuerbereich erheblich höhere Steuerausfälle gegenüber.“ Und ebenso klar ist dort auch zu lesen: „ORH hält deutliche Schritte zum Abbau des Personalmangels beginnend mit dem nächsten Doppelhaushalt 2013/2014 für notwendig“.




Peter Smola  / pixelio.de

Peter Smola / pixelio.de


Nun, genug der Rückschau, sicher interessiert Sie natürlich brennend und zu Recht, wie wir FREIE WÄHLER diesem Umstand begegnen wollen. Welche Initiativen ergreifen die FREIEN WÄHLER gegen die dramatische Arbeits- und Personalsituation?


Die originäre Aufgabe des Landtags ist die Haushalts-Gesetzgebung. Wir von den FREIEN WÄHLER halten es aber für wichtig, sich nicht nur um die Ausgabeseite zu kümmern, sondern vor allem einen Blick auf die Einnahmeseite zu werfen. Wo kommen die Einnahmen her? Natürlich von den Finanzämtern! Die Steuerverwaltung ist quasi unsere Geldbörse, die Finanzämter sammeln es ein. Um die stetig wachsenden Staatsaufgaben auch stemmen zu können, braucht deshalb die Finanzverwaltung einen ausreichenden Personalkörper. Statt ständig über Sparmaßnahmen nachzudenken müsste die Staatsregierung (StReg) nur die vorhandenen Steuerquellen optimal ausschöpfen.


Auf mich hat es den Eindruck – und es gibt dazu ja auch durchaus ein bekanntes Beispiel eines früheren Wirtschafts- und Finanzministers in Bayern - dass die bisherige Politik der StReg darauf ausgerichtet war, die Wirtschaft zu schonen und sie vor allzu häufiger Überprüfungen durch die Finanzverwaltung zu bewahren. Eine restriktive Personalpolitik war die Folge. Es ist ja nachgewiesen, dass Bayern mit die schlechteste Personalausstattung in der Steuerverwaltung hat. Dem Freistaat  gehen dadurch jährlich Milliardenbeträge an Steuern verloren. Nirgendwo in Deutschland gibt es gemessen an der Bevölkerungszahl so wenig Steuerfahnder wie in Bayern. So bildet die bayerische Steuerverwaltung bei der personellen Besetzung das Schlusslicht im Vergleich zu anderen Bundesländern. Der Innendienst ist bundesweit am schlechtesten besetzt, die Betriebsprüfung und die Steuerfahndung befinden sich an drittletzter Stelle. Dabei ist bekannt, dass man mehr Prüfungsbeamte beschäftigen könnte. Denn verrückterweise würde das den Staat nicht mal mehr kosten, sondern es würde sogar nach Abzug der für die zusätzlichen Stellen erforderlichen Ausgaben Mehreinnahmen in Höhe von geschätzt 400.000 € bis 500.000 € pro Prüfungsbeamten pro Jahr bedeuten.


Dennoch lehnt Staatsregierung die Einstellung zusätzlicher Prüfungsbeamter mit der Begründung ab, dass man derzeit Rekordsteuereinnahmen habe und daher auf die zusätzlichen Einnahmen durch die zusätzlichen Prüfungsbeamten nicht angewiesen sei. Ein weiteres Problem stellt der Länderfinanzausgleich dar, da Mehreinnahmen eines Landes zum großen Teil in den Finanzausgleich fließen und nur ein Bruchteil davon im Land verbleit. Daher ist das Interesse der einzelnen Länder eher gering, durch verstärkte Prüfungen die ansässigen Betriebe zu vergraulen. Aus diesem Grund will kein Bundesland in den Steuervollzug investieren. Verrückte Politik!


Das ist aus Sicht der FREIEN WÄHLER der falsche Ansatz, denn nur personell gut ausgestattete Finanzämter können die Basis für eine gute Haushaltpolitik sein, schließlich muss ja Geld zum Verteilen da sein. Wir haben deswegen schon kurz nach dem Einzug in den Landtag im Jahr 2008 als Fraktion wiederholt Anträge auf Stellenmehrungen und -hebungen bei den Finanzämtern gestellt. D.h. unserer Ansicht nach muss sowohl die Zahl der Anwärter erhöht werden als auch die Attraktivität und das berufliche Fortkommen der Beschäftigten gesichert sein. Die unsäglichen Beförderungsstaus müssen endlich abgebaut werden!


Daneben haben wir uns natürlich für eine Anhebung der Anwärterbezüge und eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage eingesetzt, da wir wissen, dass in den Ballungsräumen vor allem die jüngeren Beamten eingesetzt werden und die Lebenshaltungskosten dort sehr hoch sind. Ein weiteres Problem ist hiermit angesprochen. Fast alle jungen Beschäftigten werden nach ihrer Ausbildung in  den Raum München versetzt. Das hat zur Folge, dass ebenfalls dringende Nachbesetzungen nicht erfolgen können. Wenn man sich die Unterbesetzung in den nordbayerischen Finanzämtern ansieht, ist dies keine akzeptable Lösung.


Dass wir vehement gegen die anderen Personalmaßnahmen im Zuge der Sparmaßnahmen, wie Streichung der Leistungsprämien, Wiederbesetzungssperre und Absenkung der Eingangsämter waren und gekämpft haben, versteht sich von selbst, da aus unserer Sicht kein verantwortlicher und solider Arbeitgeber so agiert. Zudem ist es für uns  FREIE WÄHLER wichtig, dass sich der Freistaat Bayern und somit die Staatsregierung vor sein Personal stellt und sich für seine Beschäftigten einsetzt. Ein solider und verantwortungsbewusster Arbeitgeber nutzt die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes in schlechten Zeiten nicht als Melkkuh aus!


Ein weiteres Kernanliegen der FREIEN WÄHLER ist die Dezentralisierung und die Verlagerung -  wo möglich - von Aufgaben in den ländlichen Raum oder auf das flache Land. Wir begrüßen daher sinnvolle Verlagerungen von Behörden, die den Versetzungsdruck aus München heraus mindern. Die fortschreitende Automatisierung macht hier natürlich einiges möglich.


Wie Sie sehen gibt es an den Finanzämtern viel zu verbessern, hier habe ich Ihnen nur einige wenige Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Wir FREIEN WÄHLER werden uns auch in Zukunft für die Beschäftigten in den Finanzämtern einsetzen und sind gespannt, wie die Staatsregierung weiter vorgeht.



1 April 2014

Petition bringt Gemünden weiter

Die Kraft einer Petition oder wie die Eingabe eines Bürgers einem Thema Schub verleihen kann

Wie sehr das Petitionsrecht in Bayern zu schätzen ist, zeigt das Beispiel eines Gemündener Bürgers. Dieser hatte nun zum wiederholten Male mit seinen Eingaben hinsichtlich lokaler Themen Erfolg und erreichte für den barrierefreien Ausbau des Gemündener Bahnhofs einen sogenannten Würdigungsbeschluss im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags. Demnach hat die Staatsregierung den Auftrag erhalten, dass der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Gemünden nicht auf die Jahre 2018 und später vertagt wird, sondern eine Lösungsmöglichkeit gesucht werden muss, sodass der Regionalbahnhof bereits früher entsprechend saniert und barrierefrei ausgebaut werden kann.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Einstimmig folgten die Abgeordneten dem Petitum des Gemündeners, da nach Meinung des Ausschusses in diesem Bereich Handlungsbedarf angesagt ist, mehrere ähnlich gelagerte Regionalbahnhöfe ebenfalls zur Sanierung anstehen und als Weiteres das erklärte Ziel von Ministerpräsident Seehofer bis 2023 Bayern barrierefrei zu machen, im Raum steht. Nunmehr ist die Staatsregierung am Zug, um hier Lösungsmöglichkeiten über das bestehende Programm „Bayernpaket 2013-2018“ hinaus aufzuzeigen.


In dem aktuellen Programm, das 26 Bahnhöfe in Bayern umfasst, ist Gemünden als Regionalknotenpunkt bisher nicht enthalten. Grundlegend sind einfach zu wenige Mittel des Bundes für die Ausgestaltung der Barrierefreiheit von Bahnhöfen vorhanden, sodass ein so bedeutender und reichlich frequentierter Bahnhof wie Gemünden bisher keine Berücksichtigung fand. Deshalb fordere ich vor allem von der bayerischen Staatsregierung und von Ministerpräsident Horst Seehofer, endlich den Ankündigungen Taten folgen zu lassen. In der Regierungserklärung vom 12. November 2013 hatte dieser ein Sonderinvestitionsprogramm Bayern 2023 angekündigt das vorsieht, mit zusätzlichen Mitteln für die Ausgestaltung der Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu sorgen. Bisher hat dies noch zu nichts gerührt und auf meine Anfrage (diese können sie hier einsehen) hin verwies die Staatsregierung darauf, dass man noch am Ermitteln des Bedarfs sei. Das stelle ich mir anders vor: erst ermittele ich den Bedarf und die Kosten und dann kann ich ankündigen.


Bereits in der Vergangenheit habe ich bezüglich des Bahnhofes Gemünden die Deutsche Bahn richtig genervt und dies mehrfach thematisiert. Stets wurde aber nur auf die nächste Tranche des Ausbauplanes nach 2018 verwiesen. Und jedes Mal erhielt ich  die Antwort, dass erst ab 2015/16 über die Aufnahme des Bahnhofs Gemünden in die nächste Tranche der barrierefreien Bahnhofs-Ausbauten entschieden werden kann. Umso erfreulicher ist, dass die Petition nun dem Ganzen nochmal einen Schub verleiht. In Bayern gibt es übrigens mehrere gleich gelagerte Fälle von bedeutenden Regionalbahnhöfen, die bisher nicht im Ausbauplan bis 2018 enthalten sind, u.a. führte die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme Weiden in der Oberpfalz an, bei dem auch Handlungsbedarf bestehe.



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