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22 April 2017

Neuer Gesetzentwurf stärkt Freiwillige Feuerwehren

Schon oft habe ich in meinen Blogs die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren und das enorm bedeutsame Engagement der ehrenamtlichen Kräfte herausgestellt. Umso mehr freut es mich, dass nun im Bayerischen Landtag die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Thema war, in der deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu erkennen sind.


Die Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetztes kommen den 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und –frauen in den 7.700 Feuerwehren zugute, die ihren Dienst für die Gesellschaft leisten. Der neue Gesetzentwurf reagiert auf den demographischen und gesellschaftlichen Wandel, der natürlich auch im Ehrenamt tiefe Spuren hinterlässt. Vielen Vereinen bricht der Nachwuchs weg, davon sind auch die Feuerwehren stark betroffen. Vielerorts kann man Plakate mit Anwerbeversuchen sehen, auf denen die Bedeutung der Feuerwehren für jedes einzelne Mitglied unserer Gesellschaft deutlich gemacht wird, doch die Lücken bleiben.


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Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfs sind beispielsweise die Verbesserung der Fortbildungsmöglichkeiten auf Landkreisebene und die Möglichkeit der Gemeinden, die Pflichtaufgaben des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung auf eine andere kommunale Körperschaft wie beispielsweise eine Verwaltungsgemeinschaft, wie wir sie in Zellingen haben, zu übertragen.


Außerdem wird eine Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr berücksichtigt. Hier ist es mir persönlich jedoch wichtig zu sagen, dass wir nicht nur auf die erfahrenen Feuerwehrkräfte zurückgreifen können, sondern auch die Nachwuchsarbeit entsprechend ausgebaut werden muss. Natürlich setzen viele Jugendliche ihre Prioritäten anders, doch mit der nun bevorstehenden Rückkehr vom G8 zum G9 bleibt hoffentlich auch wieder mehr Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten. Zusätzlich zur Anhebung der Altersgrenze wird auch „unten“ eine wichtige Stellschraube verändert, denn um Feuerwehrnachwuchs für die Feuerwehrarbeit zu gewinnen und Kinder für die Tätigkeit zu begeistern, dürfen bereits Kindergruppen ab sieben Jahren angeboten werden.


Zusätzlich soll auch der Kreisbrandrat durch die Bestellung weiterer Kreisbrandinspektoren ohne eigenen Inspektionsbereich entlastet und die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass die Feuerwehren bei Übungen selbstständig verkehrsregelnde Maßnahmen treffen können.


Mit diesen Änderungen und der zusätzlichen Erleichterung in Bezug auf die Freistellung sind wir dem Ziel, das Ehrenamt attraktiver zu gestalten und zu würdigen, einen deutlichen Schritt näher gekommen, was mich persönlich sehr freut. Dennoch liegt mit dem Finden von Nachwuchskräften und der stärkeren Würdigung der Tätigkeiten noch ein weiter Weg vor uns.



20 März 2017

Freistellung für Jugendarbeit wird erleichtert

Das Ehrenamt ist eine der wichtigsten Säulen unserer Gesellschaft. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind allgegenwärtig und nicht mehr wegzudenken: wir profitieren alle vom Einsatz der Rettungskräfte, der Vereinsarbeit und der Verbandstätigkeiten. In der Vergangenheit habe ich bereits über die Schwierigkeiten bei der Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berichtet, nun gibt es endlich erste Erleichterungen.


Der Landtag hat erfreulicherweise die Regelungen für die Freistellung von Arbeitnehmern für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit geändert. Der Rechtsanspruch umfasst nun alle Tätigkeiten in der Jugendarbeit – inklusive Aus- und Fortbildungen – und ist damit flexibilisiert und ausgeweitet worden.


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Künftig ist es möglich, sich auch stundenweise vom Arbeitgeber befreien zu lassen, eine Regelung, für die ich mich persönlich vehement eingesetzt habe. Natürlich wurde bei den Änderungen auch der Arbeitgeber hinreichend berücksichtigt: die maximale jährliche Freistellung beträgt das Dreifache der wöchentlichen Arbeitszeit des angestellten Arbeitnehmers und gilt für maximal zwölf Veranstaltungen im Jahr.


Mit diesen Regelungen werden die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Jugendarbeit verbessert, ein Ziel, das wir FREIE WÄHLER schon lange verfolgen. Dennoch gilt es auch weiterhin an den Regelungen zu arbeiten: es bedarf klarer Richtlinien zur Freistellung für die Vorstands- und Gremienarbeit in Jugendverbänden sowie für die Freistellungsregelung von Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten. Hier weisen die Neuerungen noch große Lücken auf. Trotzdem ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.


Wir FREIE WÄHLER werden uns auch in Zukunft für die Stärkung des Ehrenamts einsetzen und fordern außerdem die Empfehlungen der Jugend-Enquete des Landtags in weiteren Punkten umzusetzen und bestehende Freistellungsregelungen zu konkretisieren.



28 Januar 2017

Wie können wir das Ehrenamt stärken?

Bis zu den Sommerferien ist es zwar noch ein bisschen hin, aber stehen die Ferien vor der Tür, beginnt für viele Eltern schon der Stress: Man muss arbeiten, die Kinder sind jedoch zu Hause. Es müssen dringend Lösungen her, wie der Nachwuchs die Zeit in den Ferien schön, sicher und sinnvoll verbringen kann. Für viele Kinder und Jugendliche sind Ferienlager ein großes Highlight, doch damit diese flächendeckend stattfinden können, bedarf es dringend einer Änderung des Freistellungsgesetzes.


Das Freistellungsgesetz regelt die Freistellung von Arbeitnehmern, beispielsweise zum Zwecke der Jugendarbeit. Genau dieses Gesetz wollen wir FREIE WÄHLER ehrenamtsverträglicher machen und haben daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit eingereicht.




S. Hofschlaeger  / pixelio.de

S. Hofschlaeger / pixelio.de


Bisher können Arbeitnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die als ehrenamtliche Jugendleiter tätig sind, zum Zwecke der Jugendarbeit die Freistellung für bis zu 15 Arbeitstage und nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr beantragen. In meinen Augen ist diese Regelung jedoch lange nicht mehr zeitgemäß, da beispielsweise viele Arbeitnehmer keine Freistellung für ganze Tage, sondern nur für wenige Stunden des Arbeitstages benötigen. Die derzeitige Rechtslage ermöglicht lediglich eine Freistellung für einen ganzen Tag – eine Regelung, die oft für beide Seiten Nachteile mit sich führt: Der Arbeitgeber muss betroffene Mitarbeiter für einen ganzen Tag ersetzen und der Arbeitnehmer muss seinerseits auf 1/30 seiner Monatsvergütung verzichten, obwohl dies in dem Umfang oft gar nicht nötig wäre.


Wir FREIE WÄHLER fordern daher eine flexiblere Gestaltung der Freistellung, die individuelle Lösungen ermöglicht. Natürlich ist eine Freistellung für den Arbeitgeber oft mit Unannehmlichkeiten verbunden, bei rechtzeitiger Ankündigung und flexiblen rechtlichen Regelungen wird dies jedoch für beide Seiten eine erhebliche Erleichterung mit sich bringen.


Außerdem finde ich es weiterhin sehr ärgerlich, dass Städte wie München sich bei der Einführung der Ehrenamtskarte herausnehmen. Die Ehrenamtskarte erhalten Ehrenamtliche, die z.B. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich arbeiten. Mit Hilfe der Karte bekommen sie in vielen Geschäften Vergünstigungen oder Nachlässe bei Veranstaltungen. Ziel muss es meiner Meinung nach sein, dass dies endlich flächendeckend in ganz Bayern eingeführt wird.


Die Jugendarbeit ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft und verdient daher größte Aufmerksamkeit. Gerade in einer Zeit des gesellschaftlichen und familiären Wandels ist eine angemessene Reaktion in Form einer Anpassung der rechtlichen Regelungen von großer Bedeutung. Wir FREIE WÄHLER werden uns daher dafür stark machen, dass unser Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt wird, das sind wir den Jugendverbänden meiner Meinung nach als Dank für ihre ehrenamtliche Tätigkeit schuldig.



21 Dezember 2016

Bessere Unterstützung der Kommunen bei Umsetzung der Integration

Bereits in verschiedenen Blogs habe ich auf die immer weiter steigenden Aufgaben der Kommunen hingewiesen. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kämpfen voller Elan gegen die Widrigkeiten von oben und bemühen sich nach Kräften, Sonderregelungen und neue Aufgabenstellungen zu meistern.


Ein großes Beispiel hierfür ist die Integration der Flüchtlinge, die seit letztem Jahr verstärkt an den Kräften vor Ort nagt. Resignation ist nur in den seltensten Fällen zu hören, man will es schaffen – und diese Motivation finde ich wichtig und bewundernswert. Dennoch verständlich, dass Hilfeschreie gen München hallen, denn alles können die Kommunen eben alleine nicht stemmen.


Bei einem Gespräch mit einem Mitglied des Bayerischen Gemeindetages habe ich die verzwickte Lage differenziert betrachtet und erörtert. Man will, dass die Integration gelingt – und damit das auch der Fall sein kann, haben die Vertreter des Bayerischen Gemeindetages verschiedene Forderungen aufgestellt, in denen sie konkrete Hilfestellungen von Seiten des Freistaates fordern.


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Hierzu zählen beispielsweise die Unterstützung bei der Schaffung von Kita- und Schulplätzen sowie die Forderung nach der schnelleren Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufs- und Studienqualifikationen. Gerade Letzteres ist ein Problemfeld, dem ich schon seit vielen Jahren auf der Spur bin, das aber durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Land immer wieder erschwert wird.


Besonders Kopfschmerzen bereitet den Kommunen jedoch die Wohnsituation der Flüchtlinge. Der soziale Wohnungsbau muss vorangetrieben werden, eine Meinung, die wir FREIE WÄHLER schon lange Zeit vertreten. Doch hier muss man genauer hinschauen: Nicht nur die Schaffung von neuem Wohnraum, sondern auch die Nutzung bereits vorhandener Ressourcen muss optimiert werden, etwa durch Baulandmobilisierung und durch die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Wohnungssuche, etwa in Form der bewährten „Wohnungslotsen.“


Nur, wenn der Bayerische Landtag seine Kommunen diesbezüglich unterstützt, kann die so wichtige Integration der Flüchtlinge gelingen. Ich habe daher meine Unterstützung zugesagt und bin froh, dass wir FREIE WÄHLER viele dieser Forderungen sowieso verfolgen und für gut heißen.


Über die Reaktion der Staatsregierung auf die Resolution des Gemeindetages werde ich Sie selbstverständlich informieren.



23 Mai 2016

Der Sicherstellungsauftrag der Notarztversorgung

Nachdem ich in einer Pressemitteilung bereits näher auf die Notarztversorgung und deren Gewährleistung im Landkreis Main-Spessart eingegangen bin, möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, Sie genauer über die Notarztdienste generell zu informieren.


Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die örtlich zuständigen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZFR) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Notarztversorgung erfüllen müssen.  Die KVB arbeitet also je nach Region mit den verschiedenen Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zusammen. Beispielsweise ist der ZRF Bayerischer Untermain zuständig für Stadt und Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg, der ZRF Würzburg hingegen für Stadt und Landkreis Würzburg sowie die Landkreise Kitzingen und Main-Spessart.




Paulwip  / pixelio.de

Paulwip / pixelio.de


Die Notarztversorgung in den einzelnen Landkreisen und Städten werden auf verschiedene Art und Weise sichergestellt: zum einen gibt es Rettungswachen, die Aufgrund der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz im Bereich der Notfallrettung ganztägig (7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr) einsatzbereit sein müssen. Zum anderen gibt es Einsatzfahrzeuge an Stellplätzen, die auch nur zu bestimmten Tageszeiten an diesen Stellplätzen stationiert sein können.


Für die Besetzung eines Rettungswagens gibt es klare gesetzliche Vorschriften: in der Notfallrettung muss mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent zur Betreuung des Patienten eingesetzt sein. Wie viele Personen im Detail eingesetzt werden, bestimmt der durchführende Rettungsdienst.


Trotz der genauen Vorschriften in Bezug auf die Notarztversorgung gibt es jedoch immer wieder nicht besetzte Dienstplanstunden. Die Gründe für solche nicht besetzten Dienstplanstunden sind vielfältig und reichen von Dienstschichtreduzierungen der Ärzte aufgrund dienstlicher und familiärer Verpflichtungen  bis hin zu der Tatsache, dass zu wenige ortsansässige Ärzte zur Verfügung stehen.  Für den Fall, dass ein Dienst in einem der Notarztstandorte unbesetzt bleibt, übernehmen umliegende Notarztstandorte oder auch die Luftrettung die Einsätze.


Durch verschiedene Maßnahmen versucht die KVB verstärkt, die Besetzungssituation zu verbessern.


Hier können Sie einzelne Details zu den Maßnahmen sowie zu den Besetzungsstunden einzelner Notarztstandorte einsehen.



5 Mai 2016

Bürgerschaftliches Engagement finanziell stärken

Mehr als eine Millionen Flüchtlinge sind allein im Jahr 2015 zu uns gekommen, die Integration erfolgt hauptsächlich durch die herausragende ehrenamtliche Arbeit von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Wir FREIE WÄHLER fordern daher, dass das Ehrenamt mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet wird, denn nur so kann die tatkräftige Unterstützung der Helferinnen und Helfer gewürdigt und entlohnt werden.


Damit wir uns ein aussagekräftiges Bild vom freiwilligen Engagement in Deutschland machen können, bedarf es einer repräsentativen Befragung. Wir FREIE WÄHLER fordern daher, den sogenannten Deutschen Freiwilligensurvey zu aktualisieren. Eine Auswertung und Veröffentlichung dieser Befragung würde nur etwa 30.000 Euro kosten, dennoch hat das Sozialministerium bisher keinerlei Initiative ergriffen. Natürlich klingen 30.000 Euro beim ersten Hinhören viel – doch dieser Freiwilligensurvey würde uns die Gelegenheit geben, das Ehrenamt mit Hilfe verschiedener Maßnahmen gezielt zu stärken und das sollte es uns allemal wert sein.


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Uns ist es ein Anliegen, dass die Kommunen bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte eine bessere finanzielle Unterstützung erhalten, denn nur so kann diese ihrer Bedeutung entsprechend um- und eingesetzt werden. Außerdem fordern wir FREIE WÄHLER eine baldige Bestellung eines Landesbeauftragten für das Ehrenamt. Bisher gibt es im Bayerischen Landtag nur einen Runden Tisch „Ehrenamt“. Diesen möchten wir in einen richtigen Unterausschuss umstrukturieren, damit vor allem Handlungsempfehlungen gezielter umgesetzt werden.


Besonders wichtig ist es mir, dass sowohl Freistaat als auch Gesellschaft die enormen Bemühungen der vielen ehrenamtlichen Helfer wahrnehmen und wertschätzen. Vor allem in Bezug auf die Integration der Flüchtlinge werden hier im wahrsten Sinne des Wortes Berge versetzt. Bürgerinnen und Bürger unterstützen beispielsweise Flüchtlinge unentgeltlich beim Erlernen der deutschen Sprache, bei Behördengängen und Arztbesuchen. Es ist meiner Meinung nach das mindeste, diese Menschen in ihrem Tun zu unterstützen – auch finanziell.



3 Mai 2016

Freistellung ehrenamtlicher Rettungskräfte sichern

Egal ob Autounfall, Hochwasser oder ein Brand – die bayerischen Rettungskräfte, die hauptsächlich ehrenamtlich tätig sind, sind zur Stelle und helfen in der Not. Schon lange setzen wir FREIE WÄHLER uns für die Wertschätzung der ehrenamtlichen Rettungskräfte ein, beispielsweise durch unseren Antrag auf Gleichstellung von Rettungshelfern.




Jens Bredehorn  / pixelio.de

Jens Bredehorn / pixelio.de


Auch im vergangenen Jahr hat sich wieder eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig ehrenamtliche Rettungskräfte für unsere Gesellschaft sind. Doch hinter dem Hilfseinsatz steht viel mehr! Oft müssen sich Rettungskräfte für einen Einsatz von der Arbeit freistellen lassen, das gelingt jedoch nicht immer. Vor allem wenn Spezialisten oder Führungskräfte um Freistellung bitten, können betriebsinterne Arbeitsabläufe beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist ein Freistellungsanspruch unterhalb der Katastrophenschwelle bei Einsatzkräften der freiwilligen Hilfsorganisationen oft nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben und hängt größtenteils vom Wohlwollen des Dienstherren ab.


Wir FREIE WÄHLER haben daher bezüglich dieses Spannungsfeldes einen Dinglichkeitsantrag mit der Forderung nach einem Bericht über die Freistellungspraxis bayerischer Behörden bei ehrenamtlichen Rettungskräften gestellt. Ich bin gespannt, wie der Freistaat dieses Spannungsfeld bewertet und wie die Freistellung gehandhabt wird. Generell bin ich der Meinung, dass der Freistaat Bayern bei der Retterfreistellung mit gutem Beispiel vorangehen sollte, andererseits ist mir auch klar, dass die Funktionsfähigkeit dieser großen Behörde ebenso sichergestellt sein muss, wie ein reibungsloser Ablauf in einem Betrieb.


Einig sind wir uns denke ich alle: wir müssen den vielen ehrenamtlichen Rettungskräften dankbar sein und deren Arbeit wertschätzen – denn ohne sie stünden Keller oft wochenlang unter Wasser, vermissten Personen und Unfallopfern könnte nicht annähernd so schnell geholfen werden und auch Brände würden weitaus größere Schäden anrichten. Die Einsatzkräfte zu unterstützen sollte daher selbstverständlich sein.


Über die Antwort zu dem von uns angeforderten Bericht über die Freistellungspraxis werde ich Sie selbstverständlich baldmöglichst informieren.



24 März 2016

Flüchtlings-Schicksale fordern unsere Hilfe

Bei einem von Pfarrer Alexander Eckert eingeleiteten Gespräch mit jungen syrischen Flüchtlingen aus verschiedenen dezentralen Unterkünften der Umgebung im Esselbacher (Lkr. Main-Spessart) Pfarrhaus informierte ich mich nicht nur über die derzeitige Flüchtlingssituation im Raum Marktheidenfeld, sondern hörte mir von den rund ein Dutzend Flüchtlingen auch deren Fluchtgründe an.


Es macht mich betroffen und hilflos zugleich, wenn ich die Schilderungen der Zustände in den Fluchtländern aus dem Mund von Betroffenen höre, furchtbar. Eindrucksvoll schilderte einer der Flüchtlinge die derzeitige Lage in Syrien, seinen Weg nach Deutschland und beschrieb, wie er als Sanitäter im Syrien-Konflikt aushalf und für eine Zeitschrift gegen die IS-Herrschaft schrieb. Nachdem er durch Freunde erfahren hatte, dass er deshalb auf der Todesliste des IS stand, entschloss er sich zur Flucht. Was hätten wir an seiner Stelle gemacht? Diese Frage kann Jede/r für sich beantworten, zeigt aber recht deutlich, wie differenziert die Flüchtlingsthematik diskutiert werden muss. Blanke Vorurteile gegenüber Flüchtlingen helfen da nicht weiter, da Schutzsuchende unter allen Umständen unserer Hilfe bedürfen.


Noch auf dem Weg in die Türkei erhielt der junge Syrer im Übrigen die Nachricht, dass Schergen des Islamischen Staates ihn verfolgten. Beim Grenzübertritt in die Türkei hielten ihn türkische Grenzkontrolleure auf und verdächtigten ihn der IS-Mitgliedschaft. Trotz seines syrischen Passes und der Hintergrundgeschichte glaubten sie dem Syrer nicht und misshandelten ihn schwer. Mit gebrochenen Rippen und Blutergüssen schaffte er es in die Türkei, wohin ihn jedoch ebenfalls die IS-Schergen folgten. Erst nach der Überfahrt nach Griechenland fühlte er sich sicher und erhebt nun schwere Vorwürfe, dass die Türkei nichts gegen die Terror-Organisation Islamischer Staat unternimmt. Wer da noch sagt, „die sollen bleiben, wo sie sind“ – wie es vielfach an Stammtischen gefordert wird –, der hat für mein Dafürhalten kein Herz!


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In Hinblick auf die nun getroffenen Vereinbarungen der Europäischen Union mit der Türkei stimmt mich dies dennoch nachdenklich: Es kann wohl nicht der Weisheit letzter Schluss sein, wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel im Überschwang erst Flüchtlinge zur Einreise ermuntert, um dann in einem Kuhhandel mit der Türkei die Lösung der Flüchtlingskrise zu sehen. Wir brauchen eine europäische Flüchtlingspolitik mit Bestand und wir brauchen eine Innenpolitik, die mit den selbst geschaffenen Herausforderungen auch umgehen kann.


Dazu zählt es meines Erachtens auch nicht, Asylbewerber über ein halbes Jahr auf die Antragstellung warten zu lassen, ebenso nicht, das unheimliche Engagement der ehrenamtlichen Helfer infrage zu stellen und dazu gehört es auch nicht, dass die Reformen des BAMF nur darauf ausgelegt sind mit aufgeweichten Sicherheits- und Qualitätsstandards zu arbeiten.


In der Region Marktheidenfeld beklagte Pfarrer Eckert zudem, dass viele ehrenamtliche Helfer aufgrund der Zusammenarbeit mit Behörden und der fehlenden Anerkennung frustriert seien. Termine würden willkürlich vergeben, die Flüchtlinge könnten nicht in Gruppen zu den Behörden kommen, wodurch es zu Problemen mit den Dolmetschern käme und die Suche nach weiteren Unterkünften gestalte sich schwierig.


Bei dem Gespräch mit den Flüchtlingen an diesem Tag herrschte jedoch eine positive Grundstimmung: denn egal wie lange sie auf ihren Antrag warten müssten, erst mal könnten sie nun in Frieden leben. Dennoch sehe ich auch hier, dass die jungen Leute gerne wieder in ihr befriedetes Land zurück möchten und dafür muss die Politik alles tun. Bis dahin müssen wir uns um sie kümmern und helfen.



24 März 2016

Flüchtlingspolitik: Kommunen finanziell entlasten

Sätze wie „Integration muss vor Ort geschehen!“ hört man in Berlin oft und tatsächlich setzen sich viele Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen sehr engagiert genau dafür ein. Trotz des starken Willens und den bewundernswerten Integrationsversuchen sind viele Kommunen am Ende ihrer Möglichkeiten, denn die finanziellen Mittel fehlen.


In einem Dringlichkeitsantrag haben wir FREIE WÄHLER daher gefordert, dass der Bund Bayern sowie dessen Städte und Gemeinden finanziell stärker unterstützt. Da die Asyl- und Flüchtlingspolitik eine nationale, gesamtstaatliche Aufgabe ist, kann man die Länder und Kommunen nicht einfach im Regen stehen lassen.




Flüchtlinge in Esselbach berichten MdL Felbinger über ihren Fluchthintergrund

Flüchtlinge in Esselbach berichten MdL Felbinger über ihren Fluchthintergrund


Der Bund muss dringend finanzielle Ressourcen und personelle Kapazitäten zur Verfügung stellen, sonst kann die Integration vor Ort nicht gelingen – und das wäre fatal. Durch die Zuwanderung entstehen vor allem den Landkreisen hohe Aufwendungen. Wir FREIE WÄHLER fordern daher eine vollständige Erstattung der in Zuge der Asylpolitik anfallenden Personal- und Sachkosten, um die Landkreise zu unterstützen. Außerdem braucht es zusätzliche Finanzmittel für Kita-Plätze, Schulen und weiteres Personal für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen – quasi ein Integrationsprogramm für bayerische Kommunen.


Ich bin der Meinung, dass diese Investitionen wichtig und richtig sind, denn nur durch flächendeckende und zeitnahe Integrationsmaßnahmen kann Integration auch gelingen. Würden solche Maßnahmen aufgrund fehlender Finanzmittel scheitern, würde das in meinen Augen das Scheitern der aktuellen Flüchtlingspolitik bedeuten.



16 März 2016

Bewerben: Bürgerpreis des Bayerischen Landtages

Auch in diesem Jahr verleiht die Bayerische Staatsregierung wieder den renommierten Ehrenamtspreis. Passend zum siebzigjährigen Jubiläum der Bayerischen Verfassung steht der diesjährige Bürgerpreis unter dem Leitthema „70 Jahre in guter Verfassung. Wir leben und gestalten Demokratie!“.


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Unter dem Vorsitz der Landtagspräsidentin Barbara Stamm sucht und honoriert die Jury ehrenamtliche Gruppierungen und Bündnisse, die sich für die zentralen Werte der Verfassung wie etwa Frieden, Freiheit und Demokratie einsetzen. Gerade in der heutigen Zeit, in der vor allem Deutschland versucht mit gutem Beispiel in der Flüchtlingskrise voranzugehen, sind Aktionen gegen beispielsweise Extremismus oder Intoleranz von großer Bedeutung. Die Landtagswahlen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt haben gezeigt, dass Deutschland vor einer riesigen Herausforderung steht – denn die AfD ist keine demokratiewürdige Alternative.


Ich bin daher gespannt auf die Projekte, die zum diesjährigen Ehrenamtspreis eingereicht werden. Erstmalig ist der Bürgerpreis mit insgesamt 50.000 Euro dotiert, mitmachen lohnt sich also!


Nähere Informationen zum Bürgerpreis finden Sie hier.



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