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13 Juli 2018

Steht die Lehrerbildung wirklich im Zeichen der Inklusion?

Am 26. März 2009 trat die Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland in Kraft. Diese hat es zum Ziel, allen Menschen ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe zu ermöglichen. Mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention gewann auch die Inklusion an Schulen zunehmend an Bedeutung. Doch inwieweit wurde in den Bereichen der Lehreraus-, -fort- und –weiterbildung darauf reagiert? Dem möchte ich in diesem Blog nachgehen.


Heute ist inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen, dementsprechend sind alle Lehrkräfte hiervon betroffen. Im Gespräch mit Lehrkräften kristallisiert sich jedoch oft schnell heraus, dass Inklusion nicht abgelehnt wird, deren Umsetzung aber zu schnell kam und jetzt überfordert. Die Staatsregierung hingegen argumentiert, man hätte an allen Stellschrauben der Lehreraus-, -fort- und –weiterbildung auf die Neuerungen reagiert. Wie sieht die Realität nun aus?




Dass Inklusion schon funktioniert, zeigt hier die Kooperationsklasse in Thüngersheim in vorbildlicher Art und Weise, wie ich mich selbst überzeugen konnte.


Im Bereich der Lehrerfortbildungen gibt es tatsächlich viele Angebote – auf zentraler Ebene ebenso, wie auf regionaler und schulinterner. Ich begrüße es, dass die angebotenen Fortbildungen für Lehrkräfte jede Ebene ansprechen – von Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht über Schulleiterkongresse, Kurse für Seminarleiterinnen und Seminarleiter, Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte bis hin zu schulinternen Fortbildungen für Lehrkräfte vor Ort. Dies belegen auch die Zahlen der Staatsregierung. Während im Schuljahr 2010/2011 insgesamt nur 159 Fortbildungsveranstaltungen mit rund 3800 Teilnehmerplätzen auf zentraler oder regionaler Ebene zum Themenfeld „sonderpädagogische Förderung“ angeboten wurden, waren es im Kalenderjahr 2015 bereits über 290 Fortbildungen mit 7800 Teilnehmerplätzen. Dass sich die Zahl bis zum Jahr 2018 noch weiter erhöht hat, mag ich gar nicht bestreiten. Doch ein Problem wird in diesem Zuge totgeschwiegen: Aufgrund des Lehrermangels ist es immer weniger Lehrkräften möglich, überhaupt noch Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte kommen mit den zugewiesenen Stunden oft mit ihrer eigenen Arbeit nicht voran und haben schlichtweg nicht die Möglichkeit. Die Mobilen Reserven waren auch in diesem Schuljahr wieder auf Unterkante genäht, Lehrer erkranken und die Unterrichtsversorgung kann vor allem an Grund- und Mittelschulen nicht immer aufrecht erhalten werden. Das erste, was nun gestrichen wird, sind Fortbildungsbesuche. Ein Widerspruch in sich, der meiner Meinung nach einmal mehr auf die falsche Lehrerbedarfsplanung des Kultusministeriums zurückzuführen ist!


In der universitären Lehrerausbildung hat man ebenfalls an Stellschrauben gedreht, um die Studierenden auf die Aufgaben der Inklusion vorzubereiten. Ein Beispiel hierfür ist die Implementierung des verpflichtenden Basismoduls „Inklusions- und Sonderpädagogik“ für Studierende aller Lehrämter, das Angebot freiwilliger zusätzlicher Qualifizierungsmöglichkeiten für Studierende und Lehrkräfte, die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualifikation „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf“ sowie das Angebot eines Zusatzstudiums zur sonderpädagogischen Qualifikation für das Lehramt an beruflichen Schulen. Leider werden diese Maßnahmen noch nicht an allen Universitäten in angemessenem Umfang angeboten. Außerdem stehen wir trotz dieser Neuerungen auch weiterhin vor der Herausforderung des Lehrermangels an Grund- und Mittel- sowie Förderschulen. Meiner Meinung nach muss grundsätzlich über die Lehrerausbildung nachgedacht und diese weiterentwickelt werden, wenn wir dem Lehrermangel an genannten Schularten begegnen und die Inklusion stemmen wollen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich zwar Bemühungen seitens der Staatsregierung erkennen lassen, diese jedoch längst nicht ausreichen. Inklusion muss weiter gedacht werden – und kann nicht übergestülpt werden. Und auch obgleich viele Lehrkräfte motiviert sind, sorgen die unzureichenden Fördermittel und Unterstützungsmöglichkeiten ebenso für Unmut, wie die weiterhin unterschiedliche Bezahlung von Lehrkräften im Grund- und Mittelschulbereich. Die Inklusion betrifft vor allem diese zwei Schularten, eine geringere Besoldung ist aufgrund der immer komplexer werdenden Aufgaben längst nicht mehr tragbar.


Ich bin ein Verfechter der Inklusion und habe während meiner Zeit als Mitglied des Arbeitskreises für Inklusion sowie im Bildungsausschuss immer wieder überragende Beispiele für deren Umsetzung gesehen, beispielsweise in Schweden. Umso erschreckender finde ich es, dass Bayern weiterhin die finanziellen und personellen Mittel zurück- und somit die Inklusion aufhält.



13 Juli 2018

Ausreichend Lehrkräfte für die Berufsintegrationsklassen?

Integration durch Bildung – dieser Leitsatz wird in der bayerischen Staatsregierung immer wieder propagiert, doch wie ernst ist es der Regierung mit dieser Einstellung? Dem habe ich mit Hilfe einer Schriftlichen Anfrage an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf den Zahn gefühlt. Im Mittelpunkt meiner Anfrage stand die aktuelle Lehrsituation in den Berufsintegrationsklassen, kurz BIK.



Die Berufsintegrationsklassen sind Angebote der Berufsschulen und richten sich an junge Asylbewerber, Flüchtlinge und andere berufsschulpflichtige junge Menschen, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben, beispielsweise im Falle eines Zuzugs aus einem anderen EU-Land. In diesen Klassen stehen der Spracherwerb und die Berufsvorbereitung im Zentrum, was ich für die Integration für enorm wichtig halte. Doch natürlich kann ein solches System nur mit ausreichend Lehrkräften funktionieren.


Im Schuljahr 2015/16 gab es 63 Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen in Unterfranken, 2016/17 waren es bereits 104 und im aktuellen Schuljahr beläuft sich die Zahl auf 105 BIK. Während sich diese Zahlen recht einfach herausfinden lassen, brachte meine Schriftliche Anfrage auf die Frage, wie viele Schulstunden im Laufe der Schuljahre in den BIK ausgefallen sind, jedoch kein Licht ins Dunkel. Dies halte ich für problematisch, da nur so eingeschätzt werden kann, ob genug Lehrkräfte für die BIK zur Verfügung stehen.


Generell lässt sich sagen, dass im Schuljahr 2016/17 insgesamt 312 Lehrkräfte in den Berufsintegrationsklassen unterrichtet haben. Viele dieser Lehrkräfte sind Quereinsteiger oder Lehrkräfte, die noch nicht oder nicht über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen. Dies traf im genannten Schuljahr auf 73 Lehrkräfte zu. Diese hohe Zahl der Quereinsteiger oder noch nicht fertig ausgebildeten Lehrkräfte begründet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit der Tatsache, dass die BIK zahlenmäßig deutlich ausgebaut werden mussten. Doch da muss man ganz klar sagen: seit Jahren zielen die Bedarfsplanungen des KM weit am realen Bedarf vorbei. Wir haben an den Gymnasien und Realschulen einen riesigen Lehrkräfteüberschuss, während an den Grund- und Mittelschulen ein Lehrermangel herrscht. Es zeigt sich also einmal mehr, dass eine Umgestaltung des Lehramtsstudiums unabdingbar ist.


Kritisch sehe ich außerdem auch, dass von den 312 Lehrkräften, die im Schuljahr 2016/17 an den unterfränkischen Schulen in den Berufsintegrationsklassen unterrichteten, nur 11,5% einen unbefristeten und 31,7% einen befristeten Angestelltenvertrag erhalten haben. Ich bin der Meinung, dass auch Quereinsteiger eine gewisse Sicherheit verdient haben – der „Hire-and-fire-Politik“ der Staatsregierung stelle ich mich daher auch seit Jahren entgegen. Wenn wir das Ziel der Integration durch Bildung gewährleisten wollen, können wir nicht an der Bildung sparen – und das bedeutet auch, nicht an den Arbeitsverträgen unserer Lehrkräfte.


Ich werde mich daher auch weiter für eine faire Personalpolitik an bayerischen Schulen einsetzen und bin gespannt, wie die Lehrerversorgung in den Berufsintegrationsklassen im kommenden Schuljahr aussehen wird. Selbstverständlich halte ich Sie auf dem Laufenden.



12 Juli 2018

Digitale Infrastruktur im Schulbereich: Gerüstet für die Zukunft?

Erfolgreiche und nachhaltige Bildungspolitik muss quasi fortlaufend einen Drahtseilakt zwischen der Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten und der Antizipation zukünftiger Herausforderungen und Erfordernisse vollführen. Die Entwicklungen der Digitalisierung lassen sich heute auf beiden Seiten verorten: Wir leben bereits in einer Welt, in der beispielsweise digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien immer mehr Relevanz für unser alltägliches Leben zukommt. Die Digitalisierung ist aber auch kein abgeschlossener Prozess und wird auch in den kommenden Jahren zunehmend weitere Neuerung für unseren Alltag nach sich ziehen.


Erfolgreiche Bildungspolitik muss - wie bereits erwähnt – unter anderem antizipative Züge haben. Genau das scheint in Bayern in den vergangenen Jahren (oder Jahrzehnten) jedoch nicht immer der Fall gewesen zu sein. Die Digitalisierung jedenfalls hat viel zu lange keine oder eine zu geringe Rolle im Bildungssektor gespielt. In den letzten zwei bis drei Jahren kam aber etwas Bewegung in die ganze Angelegenheit. Ich möchte Ihnen im Folgenden versuchen zu verdeutlichen, wie es um die digitale Bildung an Bayerns Schulen bestellt ist und dabei insbesondere die infrastrukturellen Aspekte in den Blick nehmen.


Der Masterplan BAYERN DIGITAL II sieht in den nächsten fünf Jahren Investitionen in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro vor. Wesentlicher Fokus soll dabei auch auf dem Schulbereich liegen. Über die inhaltlichen Komponenten digitaler Bildung in Bayern sagt dies allerdings selbstverständlich nichts aus. Die Zielsetzung ist dafür umso eindeutiger. Von zentraler Bedeutung ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und deren Einfluss auf Arbeitsweisen und Methoden und somit der Definition nach auch die Vermittlung umfassender Medienkompetenz im Sinne eines kompetenten Umgangs mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK). Eben dieser letzte Aspekt muss heute auch als vierte Kulturtechnik neben Lesen, Schreiben und Rechnen verstanden werden.



Infrastrukturelle Faktoren


Was braucht es, um diese Ziele auf Dauer zu realisieren? Zunächst einmal ganz grundlegend eine entsprechende Infrastruktur. Als Schlagwort muss an dieser Stelle auf den Begriff des „digitalen Klassenzimmers“ verwiesen werden. Dieses setzt eine Reihe verschiedenster infrastruktureller Gegebenheiten voraus. Als besonders fundamentale Vorbedingung sei hier eine schnelle Internetanbindung der Schule erwähnt. Nach Angaben der Staatsregierung nutzten im Jahr 2017 etwa 77 Prozent aller bayerischen Schulen eine Internetanbindung mit einer Übertragungsrate zwischen 16 Mbit/s und 50 Mbit/s. Mit Blick auf die Entwicklung zwischen 2013 und 2018 lässt sich durchaus ein positiver Trend erkennen, jedoch sollte dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass 2017 immer noch knapp über 20 Prozent der Schulen lediglich auf eine Internetverbindung unterhalb der 6 Mbit/s zurückgegriffen haben und eine Geschwindigkeit zwischen 16 und 50 Mbit/s auf Dauer auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann.


Zur notwendigen Infrastruktur muss selbstverständlich auch eine zeitgemäße digitale Mindestausstattung gezählt werden.  Diese fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der jeweiligen Sachaufwandsträger (in der Regel die Kommunen), kann und muss aber selbstverständlich vom Freistaat Bayern in adäquater Weise gefördert werden. Zur Mindestausstattung des digitalen Klassenzimmers zählen neben einer angemessenen Internetanbindung: ein Lehrerarbeitsplatz mit einer Präsentationseinrichtung, die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, digitale Geräte zu nutzen sowie geeignete Standardsoftware. Im Jahr 2017 kamen auf einen schuleigenen PC 4,8 Schüler. Von einer optimalen Ausstattung mit entsprechenden Endgeräten für die Schüler kann daher meines Erachtens nach also keine Rede sein. Allerdings besteht auch noch allgemeine Unklarheit darüber, mit welchem konkreten Konzept die Staatsregierung eine ausreichende Versorgung mit Computern und Tablets sicherstellen möchte. Hier steht weiterhin eine Entscheidung darüber aus, ob die Geräte von der Schule gestellt werden sollen oder jeder Schüler ein eigenes Exemplar mitbringen soll („bring your own device“). Dies gilt es möglichst zügig zu klären.



BAYERN DIGITAL II läuft endlich an


Nun hat Kultusminister Bernd Sibler vor kurzem über die Förderrichtlinie für die digitale Ausstattung an Bayerns Schulen informiert und somit einen wichtigen Teil des oben bereits erwähnten Masterplans BAYERN DIGITAL II konkretisiert. Demnach soll der Freistaat die Sachaufwandsträger bei der Verbesserung der IT-Ausstattung an bayerischen Schule und somit insbesondere bei der Einrichtung der digitalen Klassenzimmer unterstützen. 212,5 Millionen Euro stehen zunächst alleine für diesen Zweck zur Verfügung. Das soll laut dem Minister für etwa 50.000 digitale Klassenzimmer reichen. Gleichzeitig soll die IT-Ausstattung und die Einrichtung integrierter Fachunterrichtsräume an Bayerns Berufsschulen verbessert werden. Daneben soll die Ausstattung der Schulen mit moderner IT-Infrastruktur in Kombination mit einer großangelegten Fortbildungsoffensive (ab Herbst 2018) auch einer zeitgemäßen Lehrerbildung Rechnung tragen.


Wie wird diese Förderung nun genau ausgestaltet? Laut Minister Sibler erhalten die Kommunen ein sogenanntes Digitalbudget vom Freistaat. Bis zu 90 Prozent der anfallenden Ausstattungskosten sollen von diesem Budget gedeckt werden. Als Orientierungshilfe steht den lokalen Entscheidern das aktuelle sogenannte Votum des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen zur Verfügung. Dieses enthält Empfehlungen zu den nötigen adäquaten Rahmenbedingungen für einen durch digitale Medien unterstützten zeitgemäßen Unterricht.  Die oben bereits erwähnte Fördersumme (212,5 Millionen Euro) bildet den Auftakt für drei auf mehrere Jahre angelegte Programme für die IT-Ausstattung, die laut Ministeriumsangaben einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag umfassen soll.



Weiterhin Luft nach oben bei der digitalen Infrastruktur


Dem großen Handlungsbedarf hinsichtlich einer der digitalen Bildung angemessenen IT-Infrastruktur trägt die Staatsregierung in Persona von Kultusminister Sibler nun endlich mit ganz konkreten Förderprogrammen Rechnung. Inwiefern die bereitgestellten Mittel für die von Regierungsseite postulierten Ziele ausreichen werden, wird die Zeit zeigen. Schließlich ist - Stand heute - noch sehr viel Luft nach oben was die digitale Infrastruktur an Bayerns Schulen angeht. Dies liegt unter anderem nicht zuletzt daran, da es die Staatsregierung schlicht und ergreifend jahrelang versäumt hat, entsprechende und vor allem wirkungsmächtige Weichenstellungen vorzunehmen, obwohl die Fraktion der FREIEN WÄHLER und ich selbst seit Jahren ein großangelegtes Förderprogramm in diesem Kontext gefordert haben. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Versäumnis uns in den nächsten Jahren nicht noch auf die Füße fällt.



18 Mai 2018

Separate Beschulung von Flüchtlingskindern: Söder auf dem Holzweg

Ministerpräsident Markus Söder hat in einem Interview im vergangenen April die Absicht geäußert, Flüchtlings- und Migrantenkinder künftig zunächst in separaten Klassen inklusive Werteunterricht beschulen zu wollen. Die kritischen Reaktionen auf diesen Vorschlag reichten vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) über den Bayerischen Elternverband bis zu den Integrationspolitischen Sprechern verschiedener Parteien. Mit einigen Wochen Abstand ergab eine Umfrage im Auftrag von Sat.1 Bayern nun, dass 61 Prozent der Befragten Söders Vorstellungen begrüßen, während 35 Prozent diese ablehnen. Selbstverständlich ist es vollkommen legitim, diese oder jene Meinung zu vertreten. Ich sehe bei diesem Thema aber noch einigen Diskussionsbedarf. Mit diesem Blog möchte ich meinen Beitrag zu einer solchen Debatte leisten und darlegen, warum ich die Idee des Ministerpräsidenten von der separaten Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien nicht für sinnvoll erachte.



Wir müssen uns zunächst einmal fragen, welche Zielsetzung wir unserem bildungspolitischen Handeln im Kontext der Beschulung von Flüchtlingskindern zugrunde legen wollen. Ich bin der Ansicht, dass hier zu allererst die Integration dieser Kinder im Mittelpunkt steht – sicherlich sieht das auch der Bayerische Ministerpräsident ähnlich. Auf welchem Wege wir dieses Ziel erreichen können? In dieser Frage gehen die Meinungen aus der Staatskanzlei und die meine bereits auseinander.


Integration via Separation erreichen zu wollen, ist für mich ein Widerspruch in sich. Was bringt all der Werte- und Sprachunterricht in hermetischen „Flüchtlingsklassen“, wenn die sozialen Kontakte zur gesellschaftlichen Umwelt zunächst unterbunden oder zumindest erschwert werden? Eben jener sozialer Umgang mit gleichaltrigen Kindern, die bereits in Deutschland sozialisiert wurden, stellt schließlich ein wichtiges Momentum bei der Förderung von Integration dar. Ich möchte an dieser Stelle an all die Talkshow-Debatten der letzten Jahre erinnern, indem immer wieder die Bildung sogenannter Parallelgesellschaften beklagt wurde. Eine separate Beschulung verschiedener Milieus könnte aber genau dies oder ähnliches weiter fördern.


Ich halte es daher viel mehr für angebracht, den bereits eingeschlagenen Weg fortzuführen beziehungsweise zu intensivieren: Regelbeschulung der Flüchtlingskinder im Rahmen der „normalen“ Schulklassen ergänzt durch adäquate Förderangebote zum Erlernen der deutschen Sprache sowie zur Verinnerlichung demokratischer, freiheitlicher Werte. Nur ein solcher Dualismus wird meiner Ansicht nach auf Dauer auch erfolgreiche Integration befördern. In der Schule erlernte sprachliche und ethisch-soziale Kompetenzen können sich so im Schulalltag und in den außerschulischen sozialen Beziehungen einspielen und verfestigen. Im Übrigen sollten wir an dieser Stelle auch die Sportvereine und andere zivilgesellschaftliche Akteure bei ihrer alltäglichen Arbeit an der Integration weiter und stärker unterstützen. Auch sie spielen nämlich eine wichtige Rolle bei der Verinnerlichung verschiedenster Kompetenzen. Im Übrigen können auch die deutschen Schüler hinsichtlich ihrer sozialen Kompetenz et cetera von der täglichen Begegnung mit den Flüchtlingen profitieren. Was tut das Kind einer Flüchtlingsfamilie den Schülern in Bayern böses? Nichts.


Was wir definitiv nicht brauchen, ist eine Zweiklassengesellschaft, in der wir Flüchtlinge und deren Kinder zunächst hermetisch vom Rest der Bevölkerung abschirmen. Wer denkt, dass wir so erfolgreich Integration fördern können, befindet sich meines Erachtens nach auf dem Holzweg – auch wenn er Bayerischer Ministerpräsident ist.



12 März 2018

Neue Software stellt Schulen vor Probleme

Die Einführung der neuen Schulverwaltungssoftware ASV (Amtliche Schulverwaltung) hat in den letzten Jahren immer wieder für Unmut bei Lehrern und Schulleitern gesorgt. Das in den 1990er Jahren eingeführte Verwaltungsprogramm WinSV wurde sukzessiv ersetzt. Mit ASV können die Schulen Lehrer-, Schüler-, Unterrichts- und Leistungsdaten verwalten. Vor allem für die statistische Erfassung von Schülerdaten eignet sich das Programm besser, als sein Vorgänger. Im Oktober wird damit beispielsweise jährlich eine bayernweite, statistische Erhebung durchgeführt.


Die Software wurde im Schuljahr 2013/14 an den rund 800 bayerischen Gymnasien und Realschulen eingeführt. Die finale Umstellung auf das Programm ASV erfolgte an den etwa 3300 Grund- und Mittelschulen zum Schuljahr 2016/17. Dem war eine dreijährige Testphase vorangegangen, in der einige Fehler der Software identifiziert und ausgemerzt werden konnten.


Anfang 2017 forderte der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) die Staatsregierung dann auf, mehr Leitungszeit für Schulleiter zu schaffen und die Schulen durch zusätzliche Verwaltungsangestellte zu entlasten, unter anderem, weil die neue Software ASV sich als Zeitfresser herausstellte. Auch im laufenden Schuljahr hält die Staatsregierung an dem Programm fest, was den BLLV dazu bewegte, im Oktober 2017 einen Brandbrief nach München zu schicken und diesen zusätzlich als Petition im Landtag einzubringen.




berggeist007 / pixelio.de


Auf Antrag der Landtagsfraktion der Grünen hat die Staatsregierung vor Kurzem Stellung zu den Problemen rund um das Programm ASV bezogen. Sie hat keine größeren Komplikationen durch die Einführung der Software erkennen können und verweist auf die vielfältigen (Online-) Supportmöglichkeiten. Dass die Sicht der Dinge des BLLV und der Schulleiter gegenteilig ist, scheint mir allerdings kein Zufall zu sein. Wie sich in der praktischen Anwendung herausgestellt hat, ist die neue Software äußerst zeitraubend. Das liegt nicht nur daran, dass sich die Verantwortlichen an den Schulen auf das neue Programm einstellen müssen, sondern auch an den zahlreichen Fehlern, die es aufweist. Auch wenn man bemüht war, die Benutzeroberfläche in ASV übersichtlich zu gestalten, so empfinden es viele Lehrkräfte und Schulleiter als äußerst mühsam und nervenaufreibend, mit dem Programm zu arbeiten.


Auch ich muss mich der Meinung des BLLV anschließen. Es kann durchaus sein, dass die Umstellung auf eine modernere Software nötig war. Doch die zusätzliche Belastung der Schulleiter, Lehrkräfte und Angestellten an Bayerns Schulen ist ein Unding. Das komplizierte Programm stellt vor allem Ältere vor eine beinahe unlösbare Aufgabe. Weil die Anwendung und die Umstellung auf das neue Programm viel Zeit fressen, kommen im Endeffekt die Schüler zu kurz. Um das möglichst zu verhindern, muss den Schulen mehr Zeit für die ohnehin schon lästigen Verwaltungsaufgaben gewährt werden, etwa durch die Beschäftigung von mehr Verwaltungsangestellten.



9 März 2018

Digitale Bildung – die Mammutaufgabe für Bayerns Bildungssystem

In letzter Zeit wird im Landtag, auch wegen der Verabschiedung und Diskussion um den Nachtragshaushalt, wieder vermehrt über das Thema digitale Bildung gesprochen. Die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag haben viele konkrete Vorschläge gemacht, wie digitale Bildung in Zukunft aussehen sollte. In diesem Beitrag möchte ich zunächst genauer erklären, was unter dem Begriff Digitale Bildung zu verstehen ist und anschließend die meiner Meinung nach sinnvollsten Maßnahmen beschreiben, die zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung beitragen können.




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Was bedeutet digitale Bildung?


Durch digitale Bildung soll Schülern und Studenten der kritische Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden. Viele bezeichnen diese Kompetenz als eine eigenständige Kulturtechnik und stellen sie damit auf eine Ebene mit den bisherigen Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Das bedeutet allerdings auch, dass der bloße Einsatz von digitalen Medien, etwa durch Powerpoint-Präsentationen oder die sogenannten SmartBoards, viel zu kurz greift. Die aktuellen Diskussionen um Fake News in den gesellschaftlich immer relevanteren sozialen Medien zeigen, dass junge Menschen lernen müssen, die neuen digitalen Medien kritisch und reflektiert zu nutzen. Digitale Bildung ist mittlerweile eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleichzeitig eine Kernkompetenz, die von Arbeitnehmern vermehrt gefordert wird.


Wie kann digitale Bildung umgesetzt werden?


Um digitale Bildung überhaupt zu ermöglichen, muss zunächst die passende Infrastruktur an Schulen und Universitäten gegeben sein. Leider ist dies noch nicht überall in Bayern der Fall. Der Breitbandausbau muss auch weiterhin mit voller Kraft vorangetrieben werden, sodass alle Bildungseinrichtungen in Zukunft über ausreichende Verbindungsgeschwindigkeiten verfügen. Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung an Schulen und Universitäten verlangt des Weiteren auch Personal, das die Wartung und Betreuung des IT-Systems übernimmt. Stellen für Systembetreuer sind nach wie vor eine Seltenheit an Bayerns Schulen. Zuletzt kann digitale Bildung nur erfolgreich vermittelt werden, wenn auch genügend Endgeräte vorhanden sind. Diese müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden und Eigentum der einzelnen Bildungseinrichtungen sein. Ich halte nichts von Lösungen wie BYOD (Bring your own Device), die das Kultusministerium anstrebt. Meiner Meinung nach müssen die Chancen auf Bildung gleich verteilt sein. Und neue Tablets oder Smartphones sind teuer und nicht jede Familie kann sich das finanziell leisten.




Lisa MichèleLietz  / pixelio.de

Lisa MichèleLietz / pixelio.de


Ein zweiter wichtiger Schritt ist die Befähigung der Lehrkräfte für die Vermittlung digitaler Bildung. Für viele der heutigen Lehrkräfte wurde digitale Bildung während ihrer eigenen Schulzeit und im Studium nicht vermittelt. Das ist auch nur logisch, denn wer hätte vor zwanzig Jahren vorhersehen können, welche Rolle das Internet und die Digitalisierung heute in unserem Leben einnehmen. Dennoch ist es von absoluter Wichtigkeit, dass durch Weiterbildungen und Veränderungen in den Lehramtsstudiengängen Lehrkräfte so geschult werden, dass sie zunächst selbst sicher im Umgang mit digitalen Medien werden und dies dann auch weitervermitteln können.


Im Landtag wurde zuletzt oft vorgeschlagen, dass das Fach Informatik in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert bekommen und für die Schüler verpflichtend werden soll. In Informatik soll den Schülern dann ein Grundverständnis und der Umgang mit der digitalen Welt vermittelt werden. Dieser Ansatz greift meines Erachtens nach viel zu kurz. Digitale Bildung sollte vielmehr über die Fächergrenzen und den gesamten Bildungsweg hinweg vermittelt werden. Dazu muss sich die gesamte Art zu Lehren und zu Lernen verändern. Diese Riesenaufgabe gilt es konsequent anzugehen und gegebenenfalls Investitionen zu tätigen, um auch weiterhin den hohen Bildungsstandard Bayerns beibehalten zu können.



22 Januar 2018

Warum die Freude am Lesen nicht verloren gehen darf

Schon als Kind habe ich immer gerne gelesen: Abenteuerromane, Krimis und Fantasiegeschichten. Heute greife ich öfter zur Zeitung, als zu einem Buch – aber das Lesen ist, auch in meiner täglichen Arbeit, immer noch ein wichtiger Teil meines Lebens. Gerade deshalb engagiere ich mich Jahr für Jahr auch beim Vorlesetag und besuche Schulen in der Region.


Bei solchen Besuchen komme ich natürlich auch immer wieder mit den Lehrkräften vor Ort ins Gespräch und deren Fazit ist oft erschreckend: Kinder greifen in ihrer Freizeit kaum noch zum Buch, viele besitzen nicht einmal mehr Bücher. Natürlich wird trotzdem gelesen, beispielsweise in sozialen Netzwerken. Doch ist das vergleichbar? Ich meine, nur bedingt.


Natürlich wird die Lesekompetenz auch beim Lesen von „Posts“ auf Sozialen Netzwerken geschult, doch meiner Meinung nach bleibt dabei Vieles auf der Strecke. Viel lesen erweitert erwiesenermaßen den eigenen Wortschatz, fördert die Satzbaufähigkeit und regt die Phantasie an – da hilft ein Abenteuerroman natürlich deutlich mehr, als der Griff zum Smartphone, um die neuesten Tweets zu durchforsten.




Simone Peter / pixelio.de


Dass die Lesekompetenz zunehmend schwindet, merken die Lehrer natürlich tagtäglich: Texte werden oft nur mit Hilfestellung verstanden und das zieht sich – was Vielen erst einmal gar nicht bewusst ist – natürlich durch alle Fächer. Als Beispiel möchte ich hier das Verstehen von Textaufgaben in Mathematik oder das Bearbeiten von Textquellen im Geschichtsunterricht nennen. Die Lesekompetenz ist und bleibt der Grundstein des Lernens und dieser darf nicht weiter vor sich hin bröckeln.


Ich vertrete daher die Meinung, dass die Lesekompetenz in der Schule noch stärker gefördert werden muss, denn nur so kann ein erfolgreicher Schulabschluss und ein Eintritt in das Berufsleben erreicht werden. Ist es wirklich nötig, dass in der zweiten Klasse an unseren Grundschulen bereits technisches Verständnis erlernt werden soll, bevor die Kinder überhaupt richtig lesen können? Im Lehrplan Plus für die zweite Jahrgangsstufe steht beispielsweise: „Anhand von Gegenständen aus dem täglichen Leben entdecken die Schülerinnen und Schüler die Anwendung physikalischer Gesetzmäßigkeiten (z. B. Hebelgesetz, Zentrifugalkraft) zur Arbeitserleichterung. Beim Bau einfacher Modelle (z. B. von Türmen oder Brücken) beschäftigen sie sich mit den Eigenschaften und der Funktionalität realer Bauwerke. Die Schülerinnen und Schüler lernen somit technische Errungenschaften als Grundlage unserer Kultur und Arbeitswelt kennen.“ Meiner Meinung nach sollte hier erst einmal das Lesen lernen im Vordergrund stehen, denn die Defizite im Lesen ziehen sich bis in die höheren Jahrgangsstufen hindurch!


Es gilt also, unseren Kindern und Jugendlichen wieder mehr Freude am Lesen zu bereiten – und das nicht nur in der Schule. Ein Buch zu Ostern anstatt Schokolade im Übermaß wäre somit vielleicht eine gelungene und vor allem gewinnbringende Abwechslung für die Ferien!



13 Dezember 2017

Letzte Kinderkrankheiten beim G9

Nach über einem Jahrzehnt ist es endlich geschafft: In Bayern wird ab dem nächsten Schuljahr 2018/2019 das neunjährige Gymnasium wieder eingeführt. Ich habe, gemeinsam mit den Freien Wählern, jahrelang intensiven Druck auf die Staatsregierung ausgeübt, um die Abschaffung des G8 zu erreichen. Letzen Endes konnten wir durch ein erfolgreiches Volksbegehren die CSU dazu zwingen, sich vom „Turboabitur“ zu verabschieden.




 

Die Verlängerung der gymnasialen Schulzeit um ein Jahr birgt ungeahnt viele Vorteile für die Schüler. Weil es keine vollgestopften Stundenpläne und damit kaum noch Nachmittagsunterricht gibt, haben die Kinder wieder Zeit, ihre persönliche und individuelle Entwicklung voranzutreiben. Ich gehe davon aus, dass das Mehr an Freizeit von den Schülern in Zukunft sinnvoll genutzt wird, etwa durch Aktivitäten im Sportverein oder das Lernen eines Musikinstruments. Der entschlankte Stundenplan kann außerdem dazu beitragen, dass die Schüler neben dem Lernstoff auch wichtige Kompetenzen vermittelt bekommen, die in Alltag und Berufsleben von immenser Bedeutung sind. Des Weiteren halte ich es für sinnvoller, wenn die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur, wirklich ein Zeugnis von Reife darstellt. Im G8 machten teilweise 16-jährige Schüler Abitur. Meines Erachtens waren die Jugendlichen nach Abschluss des achtjährigen Gymnasiums oft noch zu jung, um von daheim auszuziehen oder sich der Verantwortung eines selbstständigen Studiums zu stellen.


Im Landtag finden momentan noch letzte Abstimmungen zwischen Parteien, Interessenvertretern und Bürgern statt, dann sollte das neue G9 umgesetzt werden können. Umfassend haben wir bereits im Ausschuss für Bildung und Kultus diskutiert. Ein besonderer Streitpunkt bleibt dabei der Stellenwert der einzelnen MINT-Fächer in der Stundentafel. Momentan wird noch Priorität auf die Fächer Physik und Informatik gelegt, während Biologie und Chemie ein wenig zu kurz kommen. Wichtige Fragen sind auch noch bezüglich der geplanten „Überholspur“ zu klären. Diese soll es besonders leistungsstarken Schülern ermöglichen, eine Jahrgangsstufe zu überspringen und nach acht Jahren ihr Abitur zu machen. Das neue G9 wird sehr flexibel gestaltet sein, weswegen mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Weiterhin sollte die Chance genutzt werden, um sinnvolle und verpflichtende Berufsorientierungsangebote in den Lehrplan zu integrieren, damit den Jugendlichen nach ihrem Abschluss ein möglichst reibungsloser Übergang zur Universität beziehungsweise in den Beruf gelingen kann.


Es gibt also noch ein paar Baustellen beim neuen G9, die abgearbeitet werden müssen. In meinen Funktionen als Mitglied des Ausschusses für Bildung und Kultus, als Landtagsabgeordneter, aber auch als ehemaliger Lehrer, werde ich mich auch weiterhin tatkräftig einsetzen, um die bestmöglichen Lösungen für Schüler und Lehrkräfte zu erreichen.



9 November 2017

Staatliches Schulamt wird ein weiteres Jahr verstärkt


In der Vergangenheit haben der Landkreis Main-Spessart und auch ich in meiner Funktion als Abgeordneter des Bayerischen Landtags für Main-Spessart uns wiederholt für die Zuteilung einer dritten Schulratsstelle an das Staatliche Schulamt eingesetzt.


Im Schuljahr 2016/2017 hatte das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst darauf reagiert und das Staatliche Schulamt im Landkreis Main-Spessart aufgrund der besonderen Situation durch die Teilabordnung eines Schulaufsichtsbeamten und einer Lehrkraft unterstützt. Staatsminister Spaenle hat nun jüngst signalisiert, dass solch eine außerordentliche Unterstützung auch für das laufende Schuljahr wieder angedacht ist. Er sei bereit, das Staatliche Schulamt im Landkreis Main-Spessart befristet auf das laufende Schuljahr nochmals fachlich zu unterstützen. Er habe daher die Regierung von Unterfranken gebeten, eine geeignete Lehrkraft an das Staatliche Schulamt im Landkreis Main-Spessart teilabzuordnen.


So muss das hiesige Staatliche Schulamt weiterhin zwar ohne eine dritte Schulratsstelle auskommen, erfährt aber zum wiederholten Male besondere Unterstützung durch das Kultusministerium. Um eine langfristige, tragfähige Lösung zu erreichen, werde ich mich aber selbstverständlich weiterhin für die Schaffung einer dritten Schulratsstelle am Staatlichen Schulamt im Landkreis Main-Spessart einsetzen.



11 Oktober 2017

Meine Rede zu der Interpellation „Bewegtes Lernen 2020“

Es muss Bewegung ins Lernen kommen


In der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags wurde auch die Interpellation „Bewegtes Lernen 2020“, die aus meiner Feder stammt, behandelt. Durch diese parlamentarische Initiative sollte endlich Licht ins sportliche Dunkel des Freistaates gebracht werden. Denn immer noch laboriert der Schulsport in Bayern an den Folgen des Stoiber’schen Kahlschlags nach dem berüchtigten Kienbaum-Gutachten.




Bewegung hält gesund

Das Thema der Stärkung des Schulsports ist unter anderem deshalb so wichtig, weil sich alle Experten mittlerweile einig sind, dass regelmäßige Bewegung nicht nur den kognitiven Fähigkeiten von Schülern zu Gute kommt, sondern auch nachhaltig deren Gesundheit fördert. Nicht nur angesichts der jüngsten alarmierenden Meldungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der zufolge heute etwa jedes vierte Kind in Deutschland zu dick ist, sondern auch in Anbetracht der steigenden Fallzahl von Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Diabetes) bei Kindern im Grundschulalter hat die Relevanz der Bewegung und des Sports im Kontext der Schule weiter zugenommen. So empfiehlt auch die WHO, diesem Trend durch eine Trias aus Ernährungsbildung der Eltern, qualitative Verbesserung des Schulessens und mehr Sport (auch und insbesondere in der Schule) entgegenzuwirken.




Warum wir eine verpflichtende dritte Sportstunde in der ersten Klasse brauchen

Aus den Antworten der Staatsregierung auf die eingereichte Interpellation geht hervor, dass hinsichtlich des Sports an Bayerns Schulen großer Nachholbedarf besteht. So sind in den Stundentafeln der Jahrgangsstufen zwei bis vier zwar drei Sportstunden pro Woche vorgesehen. Doch ausgerechnet in der ersten Klasse sind nur zwei Stunden Sport pro Woche verpflichtend. Gerade mit der Einschulung setzt für die Kinder aber ein schwieriger Übergangsprozess ein: Während zuhause und im Kindergarten Bewegung und das Spielen zentrale Elemente des kindlichen Alltags darstellen, sind mit Eintritt in die Schulzeit sofort Disziplin, Ruhe und viel Sitzfleisch gefordert. Mehr Bewegung im Bereich der ersten Klassen kann den Kindern den obengenannten Übergang dagegen erleichtern. Selbstverständlich ist es richtig, dass Bewegung nicht im Sportunterricht verankert werden kann. Der Verweis auf verschiedene Projekte zur Bewegungsförderung ist daher legitim, wird aber allzu oft als Ausrede verwendet.


Um eine dritte verpflichtende Sportstunde in der ersten Klasse einzuführen, bedarf es nach Erkenntnissen aus der obengenannten Interpellation lediglich zusätzlicher 163 Stellenäquivalente. Es sollte doch wohl möglich sein diese im üppigen Staatshaushalts zum Wohl der Schüler irgendwie unterzubringen. Entsprechende Anträge wurden bislang stets von der CSU-Fraktion niedergestimmt.


Auch an den weiterführenden Schulen besteht Nachholbedarf

Aber auch an den weiterführenden Schulen entfalten die Sparmaßnahmen der Regierung Stoiber bis heute ihre Wirkung auf den Schulsport. Dies wird mit Blick auf den Sportindex für die Haupt- beziehungsweise Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien deutlich. Dieser ist seit dem Schuljahr 1990/1991 für jede der genannten Schulformen gesunken. Seit dem Schuljahr 2005/2006 wird hier auch nach Jahrgangsstufen unterschieden. Es lässt sich daher feststellen, dass sich der Abwärtstrend des Sportindex an den weiterführenden Schulen ab der Jahrgangsstufe aufwärts bis heute fortgesetzt hat.


Auch hier stellt die Staatsregierung regelmäßig die Ohren auf Durchzug und verweist gebetsmühlenartig auf verschiedene Projekte (zum Beispiel die „Bewegte Pause“) oder auf die Entscheidungsfreiheit der Schulen vor Ort, die sich nach den ihnen gegebenen Strukturen richten müssen. Auch das kommt wie eine Ausrede daher. Schließlich könnte der Freistaat theoretisch ja auch für die entsprechenden Strukturen sorgen, damit der Schulsport an Bayerns weiterführenden Schulen (verpflichtend) ausgeweitet wird.




Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Spezialfall Schwimmunterricht


Der Schwimmunterricht stellt innerhalb des Schulsportes noch einmal einen Sonderfall dar. Ich habe bereits mehrfach darauf verwiesen, dass es hier neben dem Aspekt der Bewegung auch um das Erlernen einer mitunter überlebenswichtigen Fähigkeit geht. Umso dramatischer muss man Studienergebnisse einordnen, nach denen etwa jedes zweite Kind beim Übertritt von der Grundschule auf eine weiterführende Schule nicht ausreichend schwimmen kann. Das ist ein untragbarer Zustand, nicht zuletzt angesichts von 91 Todesfällen durch Ertrinken allein in Bayern im Jahr 2016 (Höchstwert aller Bundesländer!). Gleichzeitig gelten rund ein Drittel der Bäder in Bayern als sanierungsbedürftig. Viele von diesen sind akut von der Schließung bedroht. Ein adäquater Schwimmunterricht kann selbstverständlich nur auf der Basis der entsprechenden Infrastruktur gestaltet werden. Es ist Aufgabe des Freistaats Bayern hier endlich die nötigen Weichen zu stellen und die Kommunen und Schulträger nicht alleine zu lassen. Es scheint aber mitunter, als habe die Mehrheitsfraktion überhaupt kein Interesse an dem Thema und versuche die Probleme kleinzureden. Wie soll man sich sonst erklären, dass die CSU-Fraktion erst kürzlich (erfolglos) versucht hat eine Expertenanhörung zur Schwimmfähigkeit bayerischer Schüler im Innenausschuss zu verhindern?


Die Staatsregierung verschließt die Augen vor der Wahrheit

Leider wurde auch heute im Plenum von Regierungsseite wieder so getan als würden die eben angeführten Probleme allesamt nicht existieren. Vielmehr flüchtet man sich in Schönrederei und einfache Ausreden und verzichtet damit auf eine seriöse Auseinandersetzung mit den tatsächlich bestehenden Mängeln und möglichen effektiven Gegenmaßnahmen. Was von der Interpellation „Bewegtes Lernen 2020“ bleibt, ist eine ganze Fülle an Zahlen, Daten und Fakten zum Schulsport in Bayern, mit der man weiterarbeiten kann. Dem positiven Fazit in Hinblick auf den Zustand des Schulsportes von Seiten der Regierung kann ich mich allerdings nicht anschließen. Dies werde ich in meiner parlamentarischen Arbeit auch weiterhin deutlich machen, bis die Staatsregierung vielleicht irgendwann einmal ein Einsehen hat.



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