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13 Juli 2018

Ausreichend Lehrkräfte für die Berufsintegrationsklassen?

Integration durch Bildung – dieser Leitsatz wird in der bayerischen Staatsregierung immer wieder propagiert, doch wie ernst ist es der Regierung mit dieser Einstellung? Dem habe ich mit Hilfe einer Schriftlichen Anfrage an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf den Zahn gefühlt. Im Mittelpunkt meiner Anfrage stand die aktuelle Lehrsituation in den Berufsintegrationsklassen, kurz BIK.



Die Berufsintegrationsklassen sind Angebote der Berufsschulen und richten sich an junge Asylbewerber, Flüchtlinge und andere berufsschulpflichtige junge Menschen, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben, beispielsweise im Falle eines Zuzugs aus einem anderen EU-Land. In diesen Klassen stehen der Spracherwerb und die Berufsvorbereitung im Zentrum, was ich für die Integration für enorm wichtig halte. Doch natürlich kann ein solches System nur mit ausreichend Lehrkräften funktionieren.


Im Schuljahr 2015/16 gab es 63 Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen in Unterfranken, 2016/17 waren es bereits 104 und im aktuellen Schuljahr beläuft sich die Zahl auf 105 BIK. Während sich diese Zahlen recht einfach herausfinden lassen, brachte meine Schriftliche Anfrage auf die Frage, wie viele Schulstunden im Laufe der Schuljahre in den BIK ausgefallen sind, jedoch kein Licht ins Dunkel. Dies halte ich für problematisch, da nur so eingeschätzt werden kann, ob genug Lehrkräfte für die BIK zur Verfügung stehen.


Generell lässt sich sagen, dass im Schuljahr 2016/17 insgesamt 312 Lehrkräfte in den Berufsintegrationsklassen unterrichtet haben. Viele dieser Lehrkräfte sind Quereinsteiger oder Lehrkräfte, die noch nicht oder nicht über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen. Dies traf im genannten Schuljahr auf 73 Lehrkräfte zu. Diese hohe Zahl der Quereinsteiger oder noch nicht fertig ausgebildeten Lehrkräfte begründet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit der Tatsache, dass die BIK zahlenmäßig deutlich ausgebaut werden mussten. Doch da muss man ganz klar sagen: seit Jahren zielen die Bedarfsplanungen des KM weit am realen Bedarf vorbei. Wir haben an den Gymnasien und Realschulen einen riesigen Lehrkräfteüberschuss, während an den Grund- und Mittelschulen ein Lehrermangel herrscht. Es zeigt sich also einmal mehr, dass eine Umgestaltung des Lehramtsstudiums unabdingbar ist.


Kritisch sehe ich außerdem auch, dass von den 312 Lehrkräften, die im Schuljahr 2016/17 an den unterfränkischen Schulen in den Berufsintegrationsklassen unterrichteten, nur 11,5% einen unbefristeten und 31,7% einen befristeten Angestelltenvertrag erhalten haben. Ich bin der Meinung, dass auch Quereinsteiger eine gewisse Sicherheit verdient haben – der „Hire-and-fire-Politik“ der Staatsregierung stelle ich mich daher auch seit Jahren entgegen. Wenn wir das Ziel der Integration durch Bildung gewährleisten wollen, können wir nicht an der Bildung sparen – und das bedeutet auch, nicht an den Arbeitsverträgen unserer Lehrkräfte.


Ich werde mich daher auch weiter für eine faire Personalpolitik an bayerischen Schulen einsetzen und bin gespannt, wie die Lehrerversorgung in den Berufsintegrationsklassen im kommenden Schuljahr aussehen wird. Selbstverständlich halte ich Sie auf dem Laufenden.



9 März 2018

Digitale Bildung – die Mammutaufgabe für Bayerns Bildungssystem

In letzter Zeit wird im Landtag, auch wegen der Verabschiedung und Diskussion um den Nachtragshaushalt, wieder vermehrt über das Thema digitale Bildung gesprochen. Die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag haben viele konkrete Vorschläge gemacht, wie digitale Bildung in Zukunft aussehen sollte. In diesem Beitrag möchte ich zunächst genauer erklären, was unter dem Begriff Digitale Bildung zu verstehen ist und anschließend die meiner Meinung nach sinnvollsten Maßnahmen beschreiben, die zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung beitragen können.




Helene Souza / pixelio.de


Was bedeutet digitale Bildung?


Durch digitale Bildung soll Schülern und Studenten der kritische Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden. Viele bezeichnen diese Kompetenz als eine eigenständige Kulturtechnik und stellen sie damit auf eine Ebene mit den bisherigen Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Das bedeutet allerdings auch, dass der bloße Einsatz von digitalen Medien, etwa durch Powerpoint-Präsentationen oder die sogenannten SmartBoards, viel zu kurz greift. Die aktuellen Diskussionen um Fake News in den gesellschaftlich immer relevanteren sozialen Medien zeigen, dass junge Menschen lernen müssen, die neuen digitalen Medien kritisch und reflektiert zu nutzen. Digitale Bildung ist mittlerweile eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleichzeitig eine Kernkompetenz, die von Arbeitnehmern vermehrt gefordert wird.


Wie kann digitale Bildung umgesetzt werden?


Um digitale Bildung überhaupt zu ermöglichen, muss zunächst die passende Infrastruktur an Schulen und Universitäten gegeben sein. Leider ist dies noch nicht überall in Bayern der Fall. Der Breitbandausbau muss auch weiterhin mit voller Kraft vorangetrieben werden, sodass alle Bildungseinrichtungen in Zukunft über ausreichende Verbindungsgeschwindigkeiten verfügen. Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung an Schulen und Universitäten verlangt des Weiteren auch Personal, das die Wartung und Betreuung des IT-Systems übernimmt. Stellen für Systembetreuer sind nach wie vor eine Seltenheit an Bayerns Schulen. Zuletzt kann digitale Bildung nur erfolgreich vermittelt werden, wenn auch genügend Endgeräte vorhanden sind. Diese müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden und Eigentum der einzelnen Bildungseinrichtungen sein. Ich halte nichts von Lösungen wie BYOD (Bring your own Device), die das Kultusministerium anstrebt. Meiner Meinung nach müssen die Chancen auf Bildung gleich verteilt sein. Und neue Tablets oder Smartphones sind teuer und nicht jede Familie kann sich das finanziell leisten.




Lisa MichèleLietz  / pixelio.de

Lisa MichèleLietz / pixelio.de


Ein zweiter wichtiger Schritt ist die Befähigung der Lehrkräfte für die Vermittlung digitaler Bildung. Für viele der heutigen Lehrkräfte wurde digitale Bildung während ihrer eigenen Schulzeit und im Studium nicht vermittelt. Das ist auch nur logisch, denn wer hätte vor zwanzig Jahren vorhersehen können, welche Rolle das Internet und die Digitalisierung heute in unserem Leben einnehmen. Dennoch ist es von absoluter Wichtigkeit, dass durch Weiterbildungen und Veränderungen in den Lehramtsstudiengängen Lehrkräfte so geschult werden, dass sie zunächst selbst sicher im Umgang mit digitalen Medien werden und dies dann auch weitervermitteln können.


Im Landtag wurde zuletzt oft vorgeschlagen, dass das Fach Informatik in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert bekommen und für die Schüler verpflichtend werden soll. In Informatik soll den Schülern dann ein Grundverständnis und der Umgang mit der digitalen Welt vermittelt werden. Dieser Ansatz greift meines Erachtens nach viel zu kurz. Digitale Bildung sollte vielmehr über die Fächergrenzen und den gesamten Bildungsweg hinweg vermittelt werden. Dazu muss sich die gesamte Art zu Lehren und zu Lernen verändern. Diese Riesenaufgabe gilt es konsequent anzugehen und gegebenenfalls Investitionen zu tätigen, um auch weiterhin den hohen Bildungsstandard Bayerns beibehalten zu können.



19 Dezember 2017

Wie laut darf die Müllabfuhr hupen?

Ein nicht ganz gewöhnliches Problem wurde mir dieser Tage aus Karlstadt näher gebracht. Es ging um eine auf den ersten Blick eher nebensächliche Aktion eines Müllfahrers, der langandauernd hupend auf einen parkenden, den Weg versperrenden Wagen, aufmerksam machte.




Fionn Große / pixelio.de

Fionn Große / pixelio.de


Einen in seiner Arbeit sehr konzentrierten Anlieger störte das so sehr, dass er den Müllfahrer direkt zur Rede stellte und bei mir anfragte, ob man überhaupt so lange innerorts hupen darf und wieso unbedingt die großen Müllwagen durch die engen und zugeparkten Straßen fahren müssen, wenn da ein Durchkommen so schwierig ist. Und wenn schon parkende Autos die Müllabfuhr behindern, darf man dann überhaupt noch längere Zeit, beispielsweise während eines Urlaubs, an der Straße parken? Diese Fragen, die für jeden einzelnen Bürger interessant sind, betreffen nicht nur die Landespolitik, sondern auch die Kreispolitik. Denn in dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz ist geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind. Durch eine Abfallwirtschaftssatzung klären diese, wie die Abfälle entsorgt werden und beauftragen Unternehmen, die Abfälle abzuholen.


Doch was passiert, wenn ein Müllauto nicht an die bereitgestellten Mülltonnen gelangt? Laut der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Main-Spessart sollen sämtliche Abfälle zu dem bekannt gegebenen Zeitpunkt so zur Abfuhr bereitgestellt werden, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden. Außerdem sind die Behältnisse nach den Weisungen der mit der Abholung beauftragten Person am Abholtag auf oder vor dem Grundstück so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Sollte die Abholstelle der Mülltonnen zugeparkt oder anderweitig versperrt sein, sodass ein Müllfahrzeug die Abholstelle nicht anfahren kann, können, auch wenn die Anwohner dies nicht zu verschulden haben, die Müllgefäße oftmals nicht abgeholt werden. Je nach vorliegendem Einzelfall müssen die Tonnen in einer solchen Situation vor die Absperrung gebracht und dort bereitgestellt werden. Auch bemühen sich die Fahrer der Müllfahrzeuge, solche Stellen später nochmals anzufahren. Dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung.


Damit müsste der Müllfahrer, wenn er nicht an die bereitgestellten Tonnen gelangt, diese auch nicht abholen. Durch das laute Hupen wollte er auf den blockierten Weg aufmerksam machen; doch dürfen Schall- und Leuchtzeichen nach der Straßenverkehrsordnung nur außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Ankündigung eines Überholvorgangs gegeben werden. Damit hätte strenggenommen der Müllfahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen.


Hier gilt es also an den Tagen der Müllabfuhr sein Auto so zu parken, dass die Müllabfuhr problemlos durchkommt. Sollte mehrmals die Tonne nicht geleert worden sein, kann man bei den zuständigen Stellen nachfragen, ob gegebenenfalls die Park- oder Müllabholsituation geändert werden kann.



13 Dezember 2017

Kosten für Mobilfunkausbau nicht auf bayerische Kommunen abwälzen

"Mist, ich hab' kein Netz!" - Dieser Ausspruch ist für viele Menschen im ländlichen Raum Bayerns noch immer Alltag. Ich kann auf der Stelle gleich mehrere Beispiele aus meinem unterfränkischen Wahlbezirk nennen, in denen Handyempfang seit vielen Jahren auf dem Weihnachtswunschzettel steht, aber das Christkind bisher nicht vorbei gekommen ist. Dies ist beispielsweise in Habichtsthal oder Löffelsterz der Fall. Deshalb soll es für dünnbesiedelte Gebiete, in denen der Ausbau für die Netzbetreiber unwirtschaftlich und nicht vertraglich festgelegt ist, ein staatliches Förderprogramm geben - mit bis zu 80 Prozent Förderung vom Freistaat.



Ich begrüße dies grundsätzlich, jedoch muss der Freistaat die Lücken im Mobilfunknetz in eigener Regie mit staatlichen Mitteln durchführen und nicht einen Teil der Kosten auf die Kommunen abschieben. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag unterstütze ich deshalb ausdrücklich.


Grundproblem ist, dass die verbleibenden 20 Prozent der Kosten, die Abwicklung und der bürokratische Aufwand wie beim Breitbandausbau, wieder den Kommunen aufgebürdet werden soll. Da sich die 'weißen Flecken' auf der Mobilfunklandkarte ausschließlich im ländlichen Raum befinden, trifft es erneut vor allem den strukturschwachen Raum. Bei Mobilfunkstandorten sei es ungleich schwieriger, "gemeindescharf" zu arbeiten, als etwa bei der Breitbandversorgung. Denn Handymasten einer Kommune versorgen häufig auch Gebiete der Nachbarkommunen mit.


Da der Bund in dieser Sache seiner Aufgabe nicht nachkommt, befürworte ich ein staatliches Programm zum Mobilfunkausbau. Allerdings muss der Freistaat dieses selbst zu 100 Prozent finanzieren und organisieren, da den Kommunen im ländlichen Raum keine weiteren finanziellen und bürokratischen Lasten zugemutet werden können. Was sollen Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister denn noch alles organisieren? Es reicht doch, dass sie schon den Breitbandausbau stemmen.



13 Dezember 2017

Dezentrale Energiewende statt Mega-Stromtrassen

Bis 2025 werden hunderte Kilometer an Stromleitungen im Freistaat vergraben und sorgen nicht nur für finanzielle Mehrbelastungen, sondern auch für immense Schäden in unserer Umwelt und bei unseren Bauern. Die Freie Wähler Landtagsfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag „Stromtrassen stoppen“ eingereicht, den auch ich unterstütze. Denn die Staatsregierung und Bundesregierung haben sich nie ernsthaft mit dem Gedanken auseinandergesetzt, ob es Alternativen zu den HGÜ-Stromtrassen gibt, sondern sich sofort für Mega-Leitungen, wie SuedLink und SuedOstLink, entschieden. Diese durchfurchen unsere bayerischen Böden und benötigen rund 100 Kubikmeter bewegendes Bodenvolumen und 5000 Hektar Fläche. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die Veränderung des Bodenzustands und des Wasserhaushalts bleibende Schäden in unserer Umwelt hervorgerufen werden.



Die letzten Atomkraftwerke werden in der Bundesrepublik im Jahr 2022 abgeschaltet; die neuen HGÜ-Trassen werden aber frühestens 2025 fertig sein. Das unterstreicht, wie wichtig es wäre, statt mit HGÜ-Leitungen ein Milliardengrab zu schaufeln, frühzeitig auf eine dezentrale Energiewende zu setzen und die vielen Kommunen, Haushalte und Regionen zu fördern, kleine Energiespeicher zu vernetzen und die dortige Wertschöpfung anzukurbeln. Mit der dezentralen Energiewende käme es auch zu weniger Übertragungsverlusten durch Hochspannungsleitungen. Derzeit gehen in Deutschland fast 6 Prozent der bereitgestellten Elektroenergie im Stromnetz verloren. Von 2000 bis 2015 wurde bereits der Übertragungsverlust um ca. 20 Prozent reduziert; ein Rückgang, der maßgeblich der stark ausgeweiteten dezentralen Energieversorgung zugeschrieben wird.



13 Dezember 2017

Letzte Kinderkrankheiten beim G9

Nach über einem Jahrzehnt ist es endlich geschafft: In Bayern wird ab dem nächsten Schuljahr 2018/2019 das neunjährige Gymnasium wieder eingeführt. Ich habe, gemeinsam mit den Freien Wählern, jahrelang intensiven Druck auf die Staatsregierung ausgeübt, um die Abschaffung des G8 zu erreichen. Letzen Endes konnten wir durch ein erfolgreiches Volksbegehren die CSU dazu zwingen, sich vom „Turboabitur“ zu verabschieden.




 

Die Verlängerung der gymnasialen Schulzeit um ein Jahr birgt ungeahnt viele Vorteile für die Schüler. Weil es keine vollgestopften Stundenpläne und damit kaum noch Nachmittagsunterricht gibt, haben die Kinder wieder Zeit, ihre persönliche und individuelle Entwicklung voranzutreiben. Ich gehe davon aus, dass das Mehr an Freizeit von den Schülern in Zukunft sinnvoll genutzt wird, etwa durch Aktivitäten im Sportverein oder das Lernen eines Musikinstruments. Der entschlankte Stundenplan kann außerdem dazu beitragen, dass die Schüler neben dem Lernstoff auch wichtige Kompetenzen vermittelt bekommen, die in Alltag und Berufsleben von immenser Bedeutung sind. Des Weiteren halte ich es für sinnvoller, wenn die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur, wirklich ein Zeugnis von Reife darstellt. Im G8 machten teilweise 16-jährige Schüler Abitur. Meines Erachtens waren die Jugendlichen nach Abschluss des achtjährigen Gymnasiums oft noch zu jung, um von daheim auszuziehen oder sich der Verantwortung eines selbstständigen Studiums zu stellen.


Im Landtag finden momentan noch letzte Abstimmungen zwischen Parteien, Interessenvertretern und Bürgern statt, dann sollte das neue G9 umgesetzt werden können. Umfassend haben wir bereits im Ausschuss für Bildung und Kultus diskutiert. Ein besonderer Streitpunkt bleibt dabei der Stellenwert der einzelnen MINT-Fächer in der Stundentafel. Momentan wird noch Priorität auf die Fächer Physik und Informatik gelegt, während Biologie und Chemie ein wenig zu kurz kommen. Wichtige Fragen sind auch noch bezüglich der geplanten „Überholspur“ zu klären. Diese soll es besonders leistungsstarken Schülern ermöglichen, eine Jahrgangsstufe zu überspringen und nach acht Jahren ihr Abitur zu machen. Das neue G9 wird sehr flexibel gestaltet sein, weswegen mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Weiterhin sollte die Chance genutzt werden, um sinnvolle und verpflichtende Berufsorientierungsangebote in den Lehrplan zu integrieren, damit den Jugendlichen nach ihrem Abschluss ein möglichst reibungsloser Übergang zur Universität beziehungsweise in den Beruf gelingen kann.


Es gibt also noch ein paar Baustellen beim neuen G9, die abgearbeitet werden müssen. In meinen Funktionen als Mitglied des Ausschusses für Bildung und Kultus, als Landtagsabgeordneter, aber auch als ehemaliger Lehrer, werde ich mich auch weiterhin tatkräftig einsetzen, um die bestmöglichen Lösungen für Schüler und Lehrkräfte zu erreichen.



16 September 2017

Eine Woche als Schülerpraktikant


Eine Woche lang begleitete mich mit Lorenz Höfler aus Höllrich ein Schülerpraktikant in meiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter. Mit diesem Praktikum erlaubt das Friedrich-List-Gymnasium in Gemünden seinen Schülerinnen und Schülern in den Berufsalltag reinzuschnuppern und auch mal außergewöhnliche Berufsbilder zu erleben.





Dabei erlebte der Praktikant nicht nur die Arbeit in einem Abgeordentenbüro und erfuhr einiges über die bayerische Landespolitik, sondern begleitete mich auch bei zahlreichen Vor-Ort-Terminen. So ging es beispielsweise in das Amt für ländliche Entwicklung nach Würzburg, zur Offiziersvereidigung nach Bad Bocklet oder nach Himmelstadt zur Eröffnung des NaturSchauGartens. Eine für das spätere Leben sehr lehrreiche Zeit resümierte der Praktikant. Wer selbst Interesse hat im Rahmen eines Praktikums oder Schülerpraktikums mehr über meine Arbeit als Landtagsabgeordneter oder die Tätigkeit in einem Abgeordnetenbüro zu erfahren, findet hier weitere Informationen oder kann sich direkt über die Telefonnummer 09353-983010 bzw. per E-Mail an buergerbuero@guenther-felbinger.de an mein Team und mich wenden.



10 Mai 2017

Roaming-Gebühren im europäischen Ausland entfallen

Ab Mitte Juni: Roaming-Gebühren im europäischen Ausland entfallen


Europa, beziehungsweise die Europäische Union, ist in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Bereichen weiter zusammengewachsen. Meilensteine wie das Schengen-Abkommen haben diese Entwicklung maßgeblich mitbeeinflusst. Freier Personen- und Güterverkehr hat die Grenzen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten immer mehr verschwimmen lassen. Auf Reisen in das europäische Ausland erinnern uns heute anstatt Schlagbäumen oft nur vergleichsweise unauffällige Hinweistafeln daran, dass wir in ein anderes Land einreisen. Auf der Schiene fällt der Grenzübertritt, beispielsweise nach Österreich, eigentlich gar nicht mehr auf. Wenn, ja wenn da nicht die Kurznachrichten des Mobilfunkanbieters auf dem Mobiltelefon wären, die uns höflich darauf hinweisen, dass von nun für verschiedene Dienste sogenannte Roaming-Gebühren in teils beträchtlicher Höhe anfallen könnten. Europäische Kommission, Rat und Parlament haben sich kürzlich allerdings darauf verständigen können, dass eben diese Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 der Vergangenheit angehören werden. Ich möchte Ihnen im Folgenden erklären, welche Folgen dies für Sie als Reisender in Europa haben wird.


Was sind überhaupt Roaming-Gebühren?


Roaming-Gebühren wurden bislang von Seiten der Mobilfunkbetreiber für die Durchleitung von Telefonaten, Kurznachrichten (SMS) oder Internetdaten ihrer Kunden durch fremde (ausländische) Netze erhoben. Dadurch konnten den Kunden bei der Nutzung solcher Dienste im Ausland bisher hohe Zusatzkosten entstehen. Die hohen Kosten wurden lange Zeit von den Mobilfunkunternehmen damit gerechtfertigt, dass der Aufbau der Netze sehr kostspielig sei. Nach Angaben der Europäischen Kommission erhielten die Mobilfunkanbieter im Jahr 2009 etwa 5 Milliarden Euro durch die Erhebung von Roaming-Gebühren.




Joachim Kirchner  / pixelio.de

Joachim Kirchner / pixelio.de


Wie sieht die Neuregelung aus?


Ab dem 15. Juni gelten die neuen Regeln für die Mitgliedsstaaten der EU sowie für Island, Norwegen und Liechtenstein. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Telekom-Unternehmen Europas die Auslandsnutzung ihrer Kunden gegenseitig in Rechnung stellen. Das bedeutet, dass der Stammanbieter den ausländischen Anbieter dafür bezahlt, dass sein Kunde temporär dessen Netz nutzt.


Für diese Berechnung hat die EU Obergrenzen für die unterschiedlichen Dienste festgelegt. Diese liegt bei Anrufen bei 3,2 Cent pro Minute, je SMS bei einem Cent und für ein Gigabyte Datenvolumen zunächst bei 7,70 Euro. Die Obergrenze für das Datenvolumen soll stückweise abgesenkt werden und zum 1. Januar 2022 bei nur noch 2,50 Euro liegen. Diese Großhandels-Preisdeckel rechnen sich auch für die Verbraucher. Das liegt daran, dass die Kunden im europäischen Ausland ihre monatliche Grundgebühr für ein Datenvolumen ausgeben, welches nach eben jenen Großhandelspreisen berechnet wird.


Kurz zusammengefasst heißt das also: Das Datenvolumen aus ihrem nationalen Handytarif gilt in Zukunft auch im Ausland. Es wird entsprechend des internationalen Großhandelspreises umgerechnet. Es entstehen so lange keine Zusatzkosten für Sie, wie Sie noch von Ihrem tariflich festgelegten Datenvolumen zehren können. Erst wenn Sie dieses im Ausland aufgebraucht haben, müssen Sie (wie auch im Inland) für die Bereitstellung zusätzlichen Volumens bezahlen. Ähnlich wird auch im Falle von Prepaid-Verträgen verfahren.


Dazu ein kleines Rechenbeispiel: Nehmen wir an, Sie bezahlen für ein Gigabyte Datenvolumen im Inland zehn Euro und reisen ins europäische Ausland, während die internationale Preisobergrenze bei fünf Euro liegt. In dem Fall stünden Ihnen dann im Ausland zwei Gigabyte Datenvolumen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.


Um unliebsame Nebeneffekte so gut es geht zu vermieden, enthält die neue Regelung auch eine Reihe von Sicherheitsmechanismen wie zum Beispiel eine Nachhaltigkeitsklausel sowie ein Fair-Use-Modell.


Mit der faktischen Abschaffung der Roaming-Gebühren fällt nach langer Zeit ein Zusatzkostenfaktor weg, der eigentlich bereits seit Jahren nicht mehr zu legitimieren war. Das sind gute Nachrichten für Europa und vor allem für die europäischen Verbraucher. Die FREIEN WÄHLER hatten sich in den vergangenen Jahren fortlaufend innerhalb und mit der ALDE-Fraktion für eine Abschaffung der Roaming-Gebühren stark gemacht. Es freut mich sehr, dass sich auch in diesem Thema geduldiges Arbeiten bezahlt gemacht hat.



28 April 2017

Politische Bildung an Schulen darf nicht untergehen

Ein Dauerthema, das mich jetzt schon achteinhalb Jahre während meiner Landtags-Zugehörigkeit verfolgt, ist die zunehmende Politikverdrossenheit und die Suche nach Lösungen diese zu minimieren. Dabei kommt immer wieder die Forderung nach mehr  Sozialkundeunterricht an Bayerischen Schulen auf den Tisch.Das ist bei der derzeit am Gymnasium beispielsweise einstündigen Gestaltung dieses Faches durchaus erstrebenswert, schließlich sollen die Schüler die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und verstehen, die Menschenwürde achten, Toleranz, Kompromissfähigkeit und Friedensbereitschaft entwickeln und die eigene Freiheit verantwortlich gebrauchen. Rundum, die Schüler sollen mit Hilfe des Sozialkundeunterrichts selbstständig denkende, mündige Staatsbürger werden.


Das ist natürlich sinnvoll und wichtig, dennoch kommt immer wieder berechtigte Kritik in Bezug auf die dafür bereit gestellte eine Sozialkundestunde auf. Wichtig zu wissen ist, dass laut Lehrplan das große Ziel des mündigen Bürgers Aufgabe aller Fächer ist. Grundsätzlich bietet sich dafür jedoch weiterhin hauptsächlich der Sozialkundeunterricht an, der in der Mittelschule beispielsweise nur im Fächerkanon GSE berücksichtigt ist.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Obwohl das Fach Sozialkunde in der Mittelschule so nur als Teilbereich in GSE eingegliedert ist, wird hier vermutlich am ehesten und intensivsten über aktuelle politische Geschehen diskutiert. Dies wird mir immer wieder in Gesprächen mit Lehrkräften bestätigt und ist auch durchaus nachvollziehbar, denn hier läuft ein großer Teil der Integration ab. Zwangsläufig kommen hier Diskussionen um Flüchtlinge, den IS und rechte Parteien und Organisationen auf – wenn diese dann im Unterricht auch noch aufgegriffen werden, ist das ein Traum eines jeden Politikers. Klar muss sein, dass dies jedoch nicht immer und vor allem nicht an allen Schularten gleichermaßen geschieht.


Wir FREIE WÄHLER fordern daher, das Fach Sozialkunde vor allem an Realschulen und Gymnasien früher beginnen zu lassen. Gleichzeitig muss jedoch im Zuge dessen geprüft werden, an welchen anderen verpflichtenden Unterrichtsstunden „gespart“ werden kann.


Die politische Bildung gewinnt vor allem in Hinblick auf die hier ankommenden Flüchtlinge an enormer Bedeutung. Nur wenn den Schülerinnen und Schülern verschiedene Fluchtursachen klar sind, können sie sich in die Situation der ankommenden Menschen einfühlen und sich mit politischen Haltungen der verschiedenen Parteien auseinandersetzen und diese hinterfragen. Die Kinder und Jugendlichen, die bei uns in den Schulen sitzen, sind entscheidend daran beteiligt, wie die Integration funktionieren wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Bedeutung der politischen Bildung an Schulen so verdeutlichen.


Natürlich werde ich mich weiterhin für eine Stärkung dieser einsetzen und ermutige alle Lehrkräfte dazu, aktuelle politische Themen, beispielsweise in einem Projekt, intensiv aufzugreifen und die Schülerinnen und Schüler zu einer Auseinandersetzung mit diesen zu motivieren.



22 April 2017

Neuer Gesetzentwurf stärkt Freiwillige Feuerwehren

Schon oft habe ich in meinen Blogs die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren und das enorm bedeutsame Engagement der ehrenamtlichen Kräfte herausgestellt. Umso mehr freut es mich, dass nun im Bayerischen Landtag die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Thema war, in der deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu erkennen sind.


Die Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetztes kommen den 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und –frauen in den 7.700 Feuerwehren zugute, die ihren Dienst für die Gesellschaft leisten. Der neue Gesetzentwurf reagiert auf den demographischen und gesellschaftlichen Wandel, der natürlich auch im Ehrenamt tiefe Spuren hinterlässt. Vielen Vereinen bricht der Nachwuchs weg, davon sind auch die Feuerwehren stark betroffen. Vielerorts kann man Plakate mit Anwerbeversuchen sehen, auf denen die Bedeutung der Feuerwehren für jedes einzelne Mitglied unserer Gesellschaft deutlich gemacht wird, doch die Lücken bleiben.


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Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfs sind beispielsweise die Verbesserung der Fortbildungsmöglichkeiten auf Landkreisebene und die Möglichkeit der Gemeinden, die Pflichtaufgaben des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung auf eine andere kommunale Körperschaft wie beispielsweise eine Verwaltungsgemeinschaft, wie wir sie in Zellingen haben, zu übertragen.


Außerdem wird eine Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr berücksichtigt. Hier ist es mir persönlich jedoch wichtig zu sagen, dass wir nicht nur auf die erfahrenen Feuerwehrkräfte zurückgreifen können, sondern auch die Nachwuchsarbeit entsprechend ausgebaut werden muss. Natürlich setzen viele Jugendliche ihre Prioritäten anders, doch mit der nun bevorstehenden Rückkehr vom G8 zum G9 bleibt hoffentlich auch wieder mehr Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten. Zusätzlich zur Anhebung der Altersgrenze wird auch „unten“ eine wichtige Stellschraube verändert, denn um Feuerwehrnachwuchs für die Feuerwehrarbeit zu gewinnen und Kinder für die Tätigkeit zu begeistern, dürfen bereits Kindergruppen ab sieben Jahren angeboten werden.


Zusätzlich soll auch der Kreisbrandrat durch die Bestellung weiterer Kreisbrandinspektoren ohne eigenen Inspektionsbereich entlastet und die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass die Feuerwehren bei Übungen selbstständig verkehrsregelnde Maßnahmen treffen können.


Mit diesen Änderungen und der zusätzlichen Erleichterung in Bezug auf die Freistellung sind wir dem Ziel, das Ehrenamt attraktiver zu gestalten und zu würdigen, einen deutlichen Schritt näher gekommen, was mich persönlich sehr freut. Dennoch liegt mit dem Finden von Nachwuchskräften und der stärkeren Würdigung der Tätigkeiten noch ein weiter Weg vor uns.



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