Das Ehrenamt ist eine der wichtigsten Säulen unserer Gesellschaft. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind allgegenwärtig und nicht mehr wegzudenken: wir profitieren alle vom Einsatz der Rettungskräfte, der Vereinsarbeit und der Verbandstätigkeiten. In der Vergangenheit habe ich bereits über die Schwierigkeiten bei der Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berichtet, nun gibt es endlich erste Erleichterungen.
Der Landtag hat erfreulicherweise die Regelungen für die Freistellung von Arbeitnehmern für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit geändert. Der Rechtsanspruch umfasst nun alle Tätigkeiten in der Jugendarbeit – inklusive Aus- und Fortbildungen – und ist damit flexibilisiert und ausgeweitet worden.
Künftig ist es möglich, sich auch stundenweise vom Arbeitgeber befreien zu lassen, eine Regelung, für die ich mich persönlich vehement eingesetzt habe. Natürlich wurde bei den Änderungen auch der Arbeitgeber hinreichend berücksichtigt: die maximale jährliche Freistellung beträgt das Dreifache der wöchentlichen Arbeitszeit des angestellten Arbeitnehmers und gilt für maximal zwölf Veranstaltungen im Jahr.
Mit diesen Regelungen werden die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Jugendarbeit verbessert, ein Ziel, das wir FREIE WÄHLER schon lange verfolgen. Dennoch gilt es auch weiterhin an den Regelungen zu arbeiten: es bedarf klarer Richtlinien zur Freistellung für die Vorstands- und Gremienarbeit in Jugendverbänden sowie für die Freistellungsregelung von Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten. Hier weisen die Neuerungen noch große Lücken auf. Trotzdem ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Wir FREIE WÄHLER werden uns auch in Zukunft für die Stärkung des Ehrenamts einsetzen und fordern außerdem die Empfehlungen der Jugend-Enquete des Landtags in weiteren Punkten umzusetzen und bestehende Freistellungsregelungen zu konkretisieren.
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