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13 Juli 2018

Ausreichend Lehrkräfte für die Berufsintegrationsklassen?

Integration durch Bildung – dieser Leitsatz wird in der bayerischen Staatsregierung immer wieder propagiert, doch wie ernst ist es der Regierung mit dieser Einstellung? Dem habe ich mit Hilfe einer Schriftlichen Anfrage an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf den Zahn gefühlt. Im Mittelpunkt meiner Anfrage stand die aktuelle Lehrsituation in den Berufsintegrationsklassen, kurz BIK.



Die Berufsintegrationsklassen sind Angebote der Berufsschulen und richten sich an junge Asylbewerber, Flüchtlinge und andere berufsschulpflichtige junge Menschen, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben, beispielsweise im Falle eines Zuzugs aus einem anderen EU-Land. In diesen Klassen stehen der Spracherwerb und die Berufsvorbereitung im Zentrum, was ich für die Integration für enorm wichtig halte. Doch natürlich kann ein solches System nur mit ausreichend Lehrkräften funktionieren.


Im Schuljahr 2015/16 gab es 63 Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen in Unterfranken, 2016/17 waren es bereits 104 und im aktuellen Schuljahr beläuft sich die Zahl auf 105 BIK. Während sich diese Zahlen recht einfach herausfinden lassen, brachte meine Schriftliche Anfrage auf die Frage, wie viele Schulstunden im Laufe der Schuljahre in den BIK ausgefallen sind, jedoch kein Licht ins Dunkel. Dies halte ich für problematisch, da nur so eingeschätzt werden kann, ob genug Lehrkräfte für die BIK zur Verfügung stehen.


Generell lässt sich sagen, dass im Schuljahr 2016/17 insgesamt 312 Lehrkräfte in den Berufsintegrationsklassen unterrichtet haben. Viele dieser Lehrkräfte sind Quereinsteiger oder Lehrkräfte, die noch nicht oder nicht über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen. Dies traf im genannten Schuljahr auf 73 Lehrkräfte zu. Diese hohe Zahl der Quereinsteiger oder noch nicht fertig ausgebildeten Lehrkräfte begründet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit der Tatsache, dass die BIK zahlenmäßig deutlich ausgebaut werden mussten. Doch da muss man ganz klar sagen: seit Jahren zielen die Bedarfsplanungen des KM weit am realen Bedarf vorbei. Wir haben an den Gymnasien und Realschulen einen riesigen Lehrkräfteüberschuss, während an den Grund- und Mittelschulen ein Lehrermangel herrscht. Es zeigt sich also einmal mehr, dass eine Umgestaltung des Lehramtsstudiums unabdingbar ist.


Kritisch sehe ich außerdem auch, dass von den 312 Lehrkräften, die im Schuljahr 2016/17 an den unterfränkischen Schulen in den Berufsintegrationsklassen unterrichteten, nur 11,5% einen unbefristeten und 31,7% einen befristeten Angestelltenvertrag erhalten haben. Ich bin der Meinung, dass auch Quereinsteiger eine gewisse Sicherheit verdient haben – der „Hire-and-fire-Politik“ der Staatsregierung stelle ich mich daher auch seit Jahren entgegen. Wenn wir das Ziel der Integration durch Bildung gewährleisten wollen, können wir nicht an der Bildung sparen – und das bedeutet auch, nicht an den Arbeitsverträgen unserer Lehrkräfte.


Ich werde mich daher auch weiter für eine faire Personalpolitik an bayerischen Schulen einsetzen und bin gespannt, wie die Lehrerversorgung in den Berufsintegrationsklassen im kommenden Schuljahr aussehen wird. Selbstverständlich halte ich Sie auf dem Laufenden.



18 Mai 2018

Separate Beschulung von Flüchtlingskindern: Söder auf dem Holzweg

Ministerpräsident Markus Söder hat in einem Interview im vergangenen April die Absicht geäußert, Flüchtlings- und Migrantenkinder künftig zunächst in separaten Klassen inklusive Werteunterricht beschulen zu wollen. Die kritischen Reaktionen auf diesen Vorschlag reichten vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) über den Bayerischen Elternverband bis zu den Integrationspolitischen Sprechern verschiedener Parteien. Mit einigen Wochen Abstand ergab eine Umfrage im Auftrag von Sat.1 Bayern nun, dass 61 Prozent der Befragten Söders Vorstellungen begrüßen, während 35 Prozent diese ablehnen. Selbstverständlich ist es vollkommen legitim, diese oder jene Meinung zu vertreten. Ich sehe bei diesem Thema aber noch einigen Diskussionsbedarf. Mit diesem Blog möchte ich meinen Beitrag zu einer solchen Debatte leisten und darlegen, warum ich die Idee des Ministerpräsidenten von der separaten Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien nicht für sinnvoll erachte.



Wir müssen uns zunächst einmal fragen, welche Zielsetzung wir unserem bildungspolitischen Handeln im Kontext der Beschulung von Flüchtlingskindern zugrunde legen wollen. Ich bin der Ansicht, dass hier zu allererst die Integration dieser Kinder im Mittelpunkt steht – sicherlich sieht das auch der Bayerische Ministerpräsident ähnlich. Auf welchem Wege wir dieses Ziel erreichen können? In dieser Frage gehen die Meinungen aus der Staatskanzlei und die meine bereits auseinander.


Integration via Separation erreichen zu wollen, ist für mich ein Widerspruch in sich. Was bringt all der Werte- und Sprachunterricht in hermetischen „Flüchtlingsklassen“, wenn die sozialen Kontakte zur gesellschaftlichen Umwelt zunächst unterbunden oder zumindest erschwert werden? Eben jener sozialer Umgang mit gleichaltrigen Kindern, die bereits in Deutschland sozialisiert wurden, stellt schließlich ein wichtiges Momentum bei der Förderung von Integration dar. Ich möchte an dieser Stelle an all die Talkshow-Debatten der letzten Jahre erinnern, indem immer wieder die Bildung sogenannter Parallelgesellschaften beklagt wurde. Eine separate Beschulung verschiedener Milieus könnte aber genau dies oder ähnliches weiter fördern.


Ich halte es daher viel mehr für angebracht, den bereits eingeschlagenen Weg fortzuführen beziehungsweise zu intensivieren: Regelbeschulung der Flüchtlingskinder im Rahmen der „normalen“ Schulklassen ergänzt durch adäquate Förderangebote zum Erlernen der deutschen Sprache sowie zur Verinnerlichung demokratischer, freiheitlicher Werte. Nur ein solcher Dualismus wird meiner Ansicht nach auf Dauer auch erfolgreiche Integration befördern. In der Schule erlernte sprachliche und ethisch-soziale Kompetenzen können sich so im Schulalltag und in den außerschulischen sozialen Beziehungen einspielen und verfestigen. Im Übrigen sollten wir an dieser Stelle auch die Sportvereine und andere zivilgesellschaftliche Akteure bei ihrer alltäglichen Arbeit an der Integration weiter und stärker unterstützen. Auch sie spielen nämlich eine wichtige Rolle bei der Verinnerlichung verschiedenster Kompetenzen. Im Übrigen können auch die deutschen Schüler hinsichtlich ihrer sozialen Kompetenz et cetera von der täglichen Begegnung mit den Flüchtlingen profitieren. Was tut das Kind einer Flüchtlingsfamilie den Schülern in Bayern böses? Nichts.


Was wir definitiv nicht brauchen, ist eine Zweiklassengesellschaft, in der wir Flüchtlinge und deren Kinder zunächst hermetisch vom Rest der Bevölkerung abschirmen. Wer denkt, dass wir so erfolgreich Integration fördern können, befindet sich meines Erachtens nach auf dem Holzweg – auch wenn er Bayerischer Ministerpräsident ist.



28 September 2017

Felbingers Bürgersprechstunde: Einwanderungsgesetz

Immer wieder kommen Bürger in meinem Wahlkreis nicht nur mit Fragen sondern auch ganz konkreten Vorschlägen zu bestimmten politischen und gesellschaftlichen Themen auf mich zu. Diese können mitunter sehr befruchtend auf meine parlamentarische Arbeit wirken, bieten sie doch oft neue Denkanstöße und Anregungen zu den verschiedensten Sachfragen.  In meiner neuen Rubrik Felbingers Bürgersprechstunde möchte ich Ihnen regelmäßig ausgewählte Vorschläge von Bürgern vorstellen und versuchen, Hintergründe zu beleuchten, Positionen zu vergleichen und die Forderungen auf Ihre Sinnhaftigkeit zu untersuchen.

Thema: Einwanderungsgesetz


Kürzlich sprach mich ein Bürger auf ein mögliches Einwanderungsgesetz an. Dieses solle bessere Bleibemöglichkeiten für Migranten mit bestehendem Arbeitsverhältnis in Branchen, in denen Arbeitskräfte dringend benötigt werden, garantieren. Als Beispiel wurde hier das breite Feld der Pflege angeführt.



Recht auf Asyl und ein Einwanderungsgesetz


An dieser Stelle muss zunächst betont werden, dass das Recht auf Asyl Verfassungsrang besitzt. Dieses kann und darf also von einem Einwanderungsgesetz nicht beschnitten werden. Möglich und sinnvoll erscheint viel mehr ein ergänzendes Verhältnis von Asyl- und Einwanderungsrecht.



Zum rechtlichen und politischen Status quo


Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern, besser bekannt als Zuwanderungsgesetz, ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und hat sich über die Jahre als wahres Bürokratiemonster erwiesen. Beispielsweise lässt sich in Deutschland zwischen mehr als 50 verschiedenen Aufenthaltstiteln differenzieren. Darüber hinaus sieht es im Grunde keine bedarfsgerechte Regulierung von Migration vor und erscheint somit in Zeiten des Fachkräftemangels als vollkommen unzureichend. Schließlich halten Arbeitsmarkt-Experten eine hohe Netto-Zuwanderung von Fachkräften für erforderlich, um das Erwerbspotenzial hierzulande stabil halten zu können. In der Vergangenheit wurde daher beispielsweise von SPD und Grünen mit der Schaffung eines Einwanderungsgesetzes kanadischer Prägung kokettiert.



Das kanadische Einwanderungsprogramm als adäquates Beispiel?


 Wer mittels Facharbeiter-Visum nach Kanada auswandern möchte, muss über eine besonders gefragte Qualifikation verfügen, also einen sogenannten „Mangelberuf“ ausüben, und sich mittels Punktesystem qualifizieren. Welche Berufsgruppen als Mangelberuf gelten, wird regelmäßig neu definiert. Das Punktesystem für das Einwanderungsprogramm umfasst die Kriterien Ausbildung (maximal 25 Punkte), Sprachkenntnisse (maximal 24 Punkte), Berufserfahrung (maximal 21 Punkte), Alter (maximal 10 Punkte), Arbeitsverhältnis (maximal 10 Punkte) und Anpassungsfähigkeit (maximal 10 Punkte). Die maximal erreichbare Punktzahl liegt somit bei 100 Punkten, die Mindestanzahl für die Aufenthaltserlaubnis liegt bei 67 Punkten.



Resümee


Das kanadische Einwanderungsprogramm stellt meiner Meinung nach ein gutes Beispiel für eine moderne Migrationsregulierung dar. Es ist sowohl bedarfsgerecht als auch transparent aufgebaut. Ein derartiges Modell ließe sich sicher auch adäquat mit Angelegenheiten des Asylrechts verknüpfen. So könnte man beispielsweise anerkannten Flüchtlingen die Möglichkeit bieten, sich über ein so gestaltetes Einwanderungsprogramm um eine fluchtunabhängige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Ein solcher Ansatz entspräche nach meinem Empfinden dem eingangs erwähnten Bürgervorschlag und würde das bürokratische und begriffliche Labyrinth rund um das Thema Migration möglicherweise auch entwirren. Es stellt sich abschließend die Frage, auf welcher Ebene ein solches Einwanderungsgesetz am sinnvollsten installiert werden sollte. Solange es keine eindeutige europaweite Regelung hinsichtlich des Asylrechts gibt, empfiehlt sich die Bundesebene vermutlich als geeignetste Plattform um bedarfsgerechte Migration zu regulieren.



28 April 2017

Politische Bildung an Schulen darf nicht untergehen

Ein Dauerthema, das mich jetzt schon achteinhalb Jahre während meiner Landtags-Zugehörigkeit verfolgt, ist die zunehmende Politikverdrossenheit und die Suche nach Lösungen diese zu minimieren. Dabei kommt immer wieder die Forderung nach mehr  Sozialkundeunterricht an Bayerischen Schulen auf den Tisch.Das ist bei der derzeit am Gymnasium beispielsweise einstündigen Gestaltung dieses Faches durchaus erstrebenswert, schließlich sollen die Schüler die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und verstehen, die Menschenwürde achten, Toleranz, Kompromissfähigkeit und Friedensbereitschaft entwickeln und die eigene Freiheit verantwortlich gebrauchen. Rundum, die Schüler sollen mit Hilfe des Sozialkundeunterrichts selbstständig denkende, mündige Staatsbürger werden.


Das ist natürlich sinnvoll und wichtig, dennoch kommt immer wieder berechtigte Kritik in Bezug auf die dafür bereit gestellte eine Sozialkundestunde auf. Wichtig zu wissen ist, dass laut Lehrplan das große Ziel des mündigen Bürgers Aufgabe aller Fächer ist. Grundsätzlich bietet sich dafür jedoch weiterhin hauptsächlich der Sozialkundeunterricht an, der in der Mittelschule beispielsweise nur im Fächerkanon GSE berücksichtigt ist.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Obwohl das Fach Sozialkunde in der Mittelschule so nur als Teilbereich in GSE eingegliedert ist, wird hier vermutlich am ehesten und intensivsten über aktuelle politische Geschehen diskutiert. Dies wird mir immer wieder in Gesprächen mit Lehrkräften bestätigt und ist auch durchaus nachvollziehbar, denn hier läuft ein großer Teil der Integration ab. Zwangsläufig kommen hier Diskussionen um Flüchtlinge, den IS und rechte Parteien und Organisationen auf – wenn diese dann im Unterricht auch noch aufgegriffen werden, ist das ein Traum eines jeden Politikers. Klar muss sein, dass dies jedoch nicht immer und vor allem nicht an allen Schularten gleichermaßen geschieht.


Wir FREIE WÄHLER fordern daher, das Fach Sozialkunde vor allem an Realschulen und Gymnasien früher beginnen zu lassen. Gleichzeitig muss jedoch im Zuge dessen geprüft werden, an welchen anderen verpflichtenden Unterrichtsstunden „gespart“ werden kann.


Die politische Bildung gewinnt vor allem in Hinblick auf die hier ankommenden Flüchtlinge an enormer Bedeutung. Nur wenn den Schülerinnen und Schülern verschiedene Fluchtursachen klar sind, können sie sich in die Situation der ankommenden Menschen einfühlen und sich mit politischen Haltungen der verschiedenen Parteien auseinandersetzen und diese hinterfragen. Die Kinder und Jugendlichen, die bei uns in den Schulen sitzen, sind entscheidend daran beteiligt, wie die Integration funktionieren wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Bedeutung der politischen Bildung an Schulen so verdeutlichen.


Natürlich werde ich mich weiterhin für eine Stärkung dieser einsetzen und ermutige alle Lehrkräfte dazu, aktuelle politische Themen, beispielsweise in einem Projekt, intensiv aufzugreifen und die Schülerinnen und Schüler zu einer Auseinandersetzung mit diesen zu motivieren.



11 Februar 2017

Ausbildungschancen von Flüchtlingen in Bayern

Gesellschaftliche Teilhabe und damit Integration sind in unserem Land eng mit dem Faktor „Arbeit“ verbunden. Ein Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz kann als Katalysator für die Eingliederung in unsere Gesellschaft dienen.  Diese können beispielsweise Sprachkenntnisse fördern oder den Grundstein für finanzielle Unabhängigkeit legen. In Bayern sind derzeit (Stand Januar 2017) rund 46.000 Flüchtlinge arbeitssuchend gemeldet. Weitere 20.000 befinden sich bereits in Beschäftigungsverhältnissen, wenn auch oftmals nur in Helferjobs - etwa in der Gastronomie oder in Lagertätigkeiten. Dem gegenüber stehen derzeit 12.000 unbesetzte Lehrstellen in Bayern sowie der wachsende Fachkräftemangel. Daher sollten junge Flüchtlinge vor allem fit für eine Berufsausbildung gemacht werden. Mehr als die Hälfte der erwachsenen Asylsuchenden ist im Übrigen zwischen 18 und 27 Jahren alt, somit stehen deren Erwerbsbiografien erst am Anfang.


Doch so einfach funktioniert die Integration bedauerlicherweise nicht. Die schulischen Voraussetzungen der Flüchtlinge sind höchst unterschiedlich. Sie unterscheiden sich, je nach Herkunftsland, teils stark. Beispielsweise haben rund 75 Prozent der Flüchtlinge aus dem Iran ein Gymnasium oder eine Hochschule besucht, während etwa zwei Drittel der somalischen Flüchtlinge entweder gar keine oder nur eine Grundschule besucht haben. Den größten Anteil der Flüchtlinge machen wenig überraschend die Syrer aus. Diese verfügen über eine überdurchschnittliche Schulbildung. Nichtsdestotrotz wird anhand dieser höchst unterschiedlichen Bildungsniveaus deutlich, dass ein pauschales, hochstandardisiertes Heranführen an den deutschen Ausbildungsmarkt nicht möglich ist. Hier muss möglichst individuell und von Fall zu Fall gefördert und beraten werden.




derateru  / pixelio.de

derateru / pixelio.de


Und noch ein weiterer Aspekt spielt eine ganz entscheidende Rolle: Oft geraten junge Flüchtlinge unter Druck schnell Geld zu verdienen, um damit Familienangehörige in der Heimat zu unterstützen. Die Nachhaltigkeit einer Ausbildung gerät dabei oft ins Hintertreffen. Hier muss Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet werden. Darüber hinaus ist es für potentielle Ausbildungsbetriebe immer noch mit einem schwer kalkulierbaren Risiko verbunden, einen Ausbildungsplatz an einen Flüchtling zu vergeben. Denn es bleibt immer noch die Frage, wie es nach der dreijährigen Ausbildung und der zweijährigen Bleibeperspektive dann weiter geht.


An dieser Stelle möchte ich Ihnen an zwei Beispielen kurz vorstellen, welche Bemühungen verschiedene Akteure unternehmen, um die Ausbildung junger Flüchtlinge zu fördern. Die Industrie- und Handelskammern unterstützen Unternehmen aktiv bei der Integration und Ausbildung von Flüchtlingen. Zu deren Angebot zählen beispielsweise die Beratung zu den Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausbildung von Flüchtlingen oder die Bereitstellung von Informationen zu Fördermöglichkeiten. Bedauerlicherweise sind diese Initiativen auch in den Helferkreisen oft zu wenig bekannt, wie ich selbst bei einem Besuch beim zweimonatlichen Treff „Flüchtlings-Cafe“ feststellen musste. Für weitere Informationen zu den Angeboten der IHK Mainfranken klicken Sie hier.


Darüber hinaus gibt es verschiedene Projekte, die von staatlichen Akteuren mitgetragen werden. So beispielsweise das „Berufliche Übergangsjahr“ (BÜ), welches auf einer Kooperation des Kultusministeriums und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit basiert. Dieses Projekt soll eine Brücke zwischen Schule und Arbeitsmarkt bilden. Das BÜ nimmt vor allem Praxisbezüge in den Fokus und legt besonderen Wert auf das Vermitteln von Fachsprache als Grundlage einer daran anschließenden Ausbildung. Das Übergangsjahr schließt grundsätzlich an die Integrationsklassen an. Für weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu dem Thema klicken Sie hier.


Betriebe, die bereits Flüchtlinge ausbilden, machen in der (Fach)Sprache eines der größten Probleme aus. So seien Sprachbarrieren und fachliche Überforderung die Hauptgründe dafür, wieso junge Migranten eine Ausbildung abbrechen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass genügend Sprachkurse angeboten werden und Flüchtlingskinder und –Jugendliche in der Schule bestmögliche Förderung erhalten. Ursprünglich hatte die bayerische Wirtschaft große Hoffnungen in das neue Bundesintegrationsgesetz gesetzt und in den vielen jungen Flüchtlingen ein großes Potential für den hiesigen Ausbildungsmarkt erkannt. Das erscheint auch nur logisch, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass seit Jahren beispielsweise immer wieder Lehrstellen im Handwerk unbesetzt bleiben.


Wie bereits eingangs erwähnt erscheint mir die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen ohne die Inklusion in den hiesigen Arbeits- und Ausbildungsmarkt nur schwer möglich. Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Ausbildung von jungen Flüchtlingen müssen dringend verbessert werden. Darüber hinaus müssen junge Flüchtlinge für eine berufliche Ausbildung begeistert werden. Diese ist in ihrer Wirkung viel nachhaltiger als schnell verdientes Geld aus Aushilfsjobs und dergleichen. Am Ende des Tages liegt es natürlich bei den jungen Menschen selbst, ob sie die Chancen, die man ihnen aufzeigt, auch ergreifen und sie sich ein solides Fundament für ihre Zukunft aufbauen. Doch es ist zunächst auch Aufgabe der Politik, ihnen diese Möglichkeiten zu eröffnen und aufzuzeigen. Davon hätten dann letztendlich alle Seiten etwas: Die bayerischen Unternehmen, die hiesigen öffentlichen (Sozial-) Kassen, sowie die jungen Flüchtlinge im Freistaat.


Über den Stand der Berufsschulplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Unterfranken gibt auch meine Schriftliche Anfrage Auskunft.



22 Dezember 2016

Haushaltsdebatte ohne Zahlen?

Einmal mehr hat es die CSU auf die Spitze getrieben: Während der Haushaltsdebatte zum Doppelhaushalt für 2017/18 hat Ministerpräsident Horst Seehofer seine Planung in einem ellenlangen Monolog gerechtfertigt – und das ganz ohne Zahlen zu nennen. Ein Blick hinter die Kulissen verrät auch, wieso.


Der Doppeletat umfasst 117,4 Milliarden Euro, davon 58 Milliarden Euro für 2017 und die übrigen 59.4 Milliarden Euro für das Jahr 2018. Damit kann die Staatsregierung ihr selbsterklärtes Ziel, das Ausgabenwachstum auf drei Prozent pro Jahr zu begrenzen, nicht erfüllen. Die Verteilung des Etats teilt sich wie folgt auf: 4.7 Milliarden Euro wurden für Asyl und Integration vorgesehen, 38.3 Milliarden Euro wurden für die Bildung eingeplant, 10.2 Milliarden Euro muss Bayern für den Länderfinanzausgleich zahlen, 8.91 Milliarden Euro für den kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2017.




Claudia Hautumm  / pixelio.de

Claudia Hautumm / pixelio.de


Neben der Rechtfertigung seiner Planung stand außerdem einmal mehr die Lobpreisung Bayerns im Fokus der Seehoferschen Rede. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich lebe gern in Bayern und bin ebenfalls stolz auf meine Heimat. Etwa sechs Millionen ausgefallene Unterrichtsstunden, zwei Millionen Überstunden bei der Polizei, 36 Prozent sanierungsbedürfte Straßen und 1,8 Millionen Bayern, die unter der Armutsgrenze leben, sollte diese Euphorie meiner Meinung nach jedoch etwas dämpfen.


Wir FREIE WÄHLER fordern schon lange eine vernünftige Lehrerversorgung sowie eine Aufstockung der Polizei. Während solche enorm wichtigen Themen jedoch wenig Beachtung bei der Mehrheitsregierung finden, wird voller Enthusiasmus die dritte Startbahn für den Münchner Flughafen geplant. Da frage ich mich manchmal schon, wo die Prioritäten gesetzt werden. Es wird zu oft an den falschen Stellen gespart, das zeigt sich immer wieder. Wir müssen einen Weg finden, von dem ganz Bayern und nicht nur die Metropolregion München profitiert.


Wie Sie also unschwer erkennen können, wird uns die Planung des Doppelhaushaltes auch in diesem Jahr wieder lange Zeit beschäftigen und für die ein oder andere Diskussion sorgen – über diese halte ich Sie selbstverständlich wie gewohnt auf dem Laufenden!


21 Dezember 2016

Bessere Unterstützung der Kommunen bei Umsetzung der Integration

Bereits in verschiedenen Blogs habe ich auf die immer weiter steigenden Aufgaben der Kommunen hingewiesen. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kämpfen voller Elan gegen die Widrigkeiten von oben und bemühen sich nach Kräften, Sonderregelungen und neue Aufgabenstellungen zu meistern.


Ein großes Beispiel hierfür ist die Integration der Flüchtlinge, die seit letztem Jahr verstärkt an den Kräften vor Ort nagt. Resignation ist nur in den seltensten Fällen zu hören, man will es schaffen – und diese Motivation finde ich wichtig und bewundernswert. Dennoch verständlich, dass Hilfeschreie gen München hallen, denn alles können die Kommunen eben alleine nicht stemmen.


Bei einem Gespräch mit einem Mitglied des Bayerischen Gemeindetages habe ich die verzwickte Lage differenziert betrachtet und erörtert. Man will, dass die Integration gelingt – und damit das auch der Fall sein kann, haben die Vertreter des Bayerischen Gemeindetages verschiedene Forderungen aufgestellt, in denen sie konkrete Hilfestellungen von Seiten des Freistaates fordern.


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Hierzu zählen beispielsweise die Unterstützung bei der Schaffung von Kita- und Schulplätzen sowie die Forderung nach der schnelleren Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufs- und Studienqualifikationen. Gerade Letzteres ist ein Problemfeld, dem ich schon seit vielen Jahren auf der Spur bin, das aber durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Land immer wieder erschwert wird.


Besonders Kopfschmerzen bereitet den Kommunen jedoch die Wohnsituation der Flüchtlinge. Der soziale Wohnungsbau muss vorangetrieben werden, eine Meinung, die wir FREIE WÄHLER schon lange Zeit vertreten. Doch hier muss man genauer hinschauen: Nicht nur die Schaffung von neuem Wohnraum, sondern auch die Nutzung bereits vorhandener Ressourcen muss optimiert werden, etwa durch Baulandmobilisierung und durch die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Wohnungssuche, etwa in Form der bewährten „Wohnungslotsen.“


Nur, wenn der Bayerische Landtag seine Kommunen diesbezüglich unterstützt, kann die so wichtige Integration der Flüchtlinge gelingen. Ich habe daher meine Unterstützung zugesagt und bin froh, dass wir FREIE WÄHLER viele dieser Forderungen sowieso verfolgen und für gut heißen.


Über die Reaktion der Staatsregierung auf die Resolution des Gemeindetages werde ich Sie selbstverständlich informieren.



21 Dezember 2016

Ausreichend Lehrerstellen zum Schuljahresbeginn?

Bereits im März 2015 haben wir FREIE WÄHLER in einem Dringlichkeitsantrag eine zehnprozentige Erhöhung der Mobilen Reserven gefordert, um auf den realen Bedarf an Schulen jederzeit und flexibel reagieren zu können. Natürlich ist hier wie immer wenig passiert, und das, obwohl auch die Lehrerverbände mit uns kämpfen.


Zum Schuljahresbeginn wollten wir FREIE WÄHLER nun wissen, ob „wenigstens“ die 1079 im Nachtragshausalt beschlossenen Planstellen zum Schuljahr 2016/17 besetzt werden konnten, um dem hohen Unterrichtsausfall die Stirn zu bieten.


Erfreulich ist, dass alle der 1079 Planstellen des Nachtragshaushalts zum neuen Schuljahr, teils sogar schon früher, besetzt wurden. Die im Beschluss des Bayerischen Landtags genannten Stellen verteilen sich auf die Schularten Grund- und Mittelschule mit 696 Planstellen, die Realschulen mit 28 Planstellen, das Gymnasium mit 23 Planstellen und die beruflichen Schulen mit 332 Planstellen.


Man mag sich nun fragen, warum die Stellenverteilung innerhalb der Schularten so unterschiedlich gewichtet ist. Das lässt sich jedoch leicht transparent machen: Die Grund- und Mittelschulen sowie die beruflichen Schulen haben den größten Zuwachs an Flüchtlingskindern an den Schulen zu verzeichnen. Es müssen Übergangsklassen gebildet werden, Deutschförderkurse kosten Stunden und Vorkurse gibt es mancherorts auch noch.


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Zusätzlich laufen bei den Grund- und Mittelschulen bildungspolitische Veränderungen wie Inklusion und Ganztag, die von den Lehrkräften „ganz nebenbei“ gemeistert werden müssen.


An den Realschulen dienen die 28 zusätzlichen Planstellen zum Ausbau des Projekts SPRINT, also der sogenannten `Sprachförderung intensiv` für die Flüchtlinge. Auch die 23 Planstellen an den Gymnasien gehen zu Gunsten der Flüchtlinge, hier wird das Projekt InGym – Integration am Gymnasium – weiter ausgebaut.


Dass die Realschulen und Gymnasien hier mitziehen, freut mich persönlich sehr, denn viele Flüchtlingskinder sind – mal abgesehen von der Sprachbarriere – an der Mittelschule nicht richtig aufgehoben und haben in ihrem Heimatland oft eine andere Schulart besucht. Sie ihren Fähigkeiten entsprechend zu fördern, finde ich klasse!


Dass die 1079 Planstellen des Nachtragshaushalts nun besetzt sind mag erfolgreich klingen, doch vor uns liegt noch ein weiter Weg. Die Mobile Reserve ist weiterhin auf Unterkante genäht und viele Stellen an Mittelschulen müssen aufgrund des Lehrermangels mit Lehrkräften anderer Schularten besetzt werden. Es bedarf also weiterhin einer Reform der Lehrerausbildung sowie einem weiteren vehementen Kampf für mehr Stellen – denn an der Bildung darf nicht gespart werden.



24 Juni 2016

Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge

Bei vor Ort Terminen habe ich in jüngster Vergangenheit immer wieder von der hohen finanziellen Belastung der Kommunen durch die Finanzierung der Asylbewerber und Flüchtlinge gehört. Dies habe ich zum Anlass genommen, mich mit einer Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu wenden, um Näheres über die Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge zu erfahren.


Insgesamt betrugen die Kosten für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge im Jahr 2015 95.675.426,55€.  Im Jahr 2013 waren das noch rund 73 (!) Millionen Euro weniger. Dieser gravierende Unterschied lässt sich natürlich mit dem drastischen Anstieg der Flüchtlingszahlen begründen.




Dirk Wahn, einfachmalraus.net  / pixelio.de

Dirk Wahn, einfachmalraus.net / pixelio.de


Diese Gesamtkosten lassen sich genauer aufschlüsseln, im Folgenden möchte ich Ihnen einen genaueren Überblick bieten: die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Kostenfaktoren Unterbringung, Verpflegung, Verbesserung der medizinischen Versorgung, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz wie beispielsweise Bargeldzahlungen und medizinische Versorgung sowie juristische Kosten. Natürlich stellen die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz mit 69.941.130 € den größten Posten im Jahr 2015 in Unterfranken dar.


Neben diesen direkten Gesamtkosten fallen außerdem Kosten für staatliches Personal in der Unterbringungsverwaltung an. Im Jahr 2015 waren dies in Unterfranken 31.427.570€. Hervorheben möchte ich jedoch auch die Tatsache, dass durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen auch Arbeitsplätze in der Region geschaffen wurden. Allein in Unterfranken wurden 222 Stellen in der Unterbringungsverwaltung geschaffen, bayernweit rund 1475.


Natürlich werden die Kommunen finanziell unterstützt, dies geschieht vor allem durch den kommunalen Finanzausgleich. Eine weitere große Entlastung erfahren die Kommunen zudem durch die Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Seit November 2015 werden so sogar die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge außerhalb des Finanzausgleichs erstattet. Zusätzlich wurde außerdem eine sogenannte Kümmerpauschale seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ins Leben gerufen, die die Kosten für Hausverwalter zur Betreuung der dezentralen Unterkünfte mit einer Verwaltungspauschale erstattet.


Uns FREIEN WÄHLERN ist dies jedoch nicht genug. Die Kommunen müssen beispielsweise die Kosten für Bildungseinrichtungen tragen und das ist für viele Kommunen schlichtweg eine finanzielle Überforderung. Wir werden uns daher weiterhin für eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen einsetzen und nicht locker lassen!



15 Juni 2016

Was ist was bei der Flüchtlingsthematik?

Noch immer ist das Flüchtlingsthema ein ständiger Begleiter in Politik und Gesellschaft. Berichte von ertrunkenen Flüchtenden im Mittelmeer verdeutlichen die Dramatik der Situation und sorgen für Betroffenheit. Dennoch entstehen, vor allem aufgrund von falschen Begrifflichkeiten, immer wieder Missverständnisse, die oft weitreichende Folgen haben. Ich habe es mir daher heute als Aufgabe gemacht, Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Begrifflichkeiten in Bezug auf die Flüchtlingsthematik zu bieten.


Grundlegend wird die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Hilfe der Genfer Flüchtlingskonvention definiert. In diesem Abkommen wird also geregelt, wer als Flüchtling gilt und welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfen und welche sozialen Rechte ein Flüchtling schließlich erhalten soll.Die Flüchtlinge, die aus Krisengebieten wie beispielsweise Syrien aus humanitären Gründen in Deutschland aufgenommen werden, bezeichnet man als Kontingentflüchtlinge. Sie erhalten sofort eine befristete Aufenthaltserlaubnis und müssen kein Asylverfahren durchlaufen.


Asyl beantragen können auf Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nur politisch Verfolgte. Die Verfolgung muss vom Staat ausgehen – dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Staat Menschenrechte einer Person verletzt, weil diese die „falsche“ religiöse oder politische Überzeugung hat.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, also Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, können mit Hilfe eines Vormunds einen Asylantrag stellen. Da diese in der Regel ohne eine sorgeberechtigte Person einreisen, werden sie in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, in der sie einen gerichtlich bestellten Vormund zugewiesen bekommen.


Personen, die einen Asylantrag stellen, werden, wenn dieser Antrag abgelehnt wird, abgeschoben. Die Abschiebung stellt somit die staatlich durchgeführte Rückführung von Personen, sie sich nach Ablehnung des Antrags unrechtmäßig in Deutschland aufhalten und nicht freiwillig ausreisen wollen, dar.


Das Zuwanderungsgesetz regelt und steuert zudem die Zuwanderung nach Deutschland und benennt Maßnahmen zur Integration.


Ich hoffe, dass mein Beitrag ein kleines bisschen Licht ins Dunkel gebracht hat, denn eine intensivere Auseinandersetzung mit den grundlegenden Begriffen ist vor allem in der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Situation von enormer Bedeutung.



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