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13 Juli 2018

Ausreichend Lehrkräfte für die Berufsintegrationsklassen?

Integration durch Bildung – dieser Leitsatz wird in der bayerischen Staatsregierung immer wieder propagiert, doch wie ernst ist es der Regierung mit dieser Einstellung? Dem habe ich mit Hilfe einer Schriftlichen Anfrage an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf den Zahn gefühlt. Im Mittelpunkt meiner Anfrage stand die aktuelle Lehrsituation in den Berufsintegrationsklassen, kurz BIK.



Die Berufsintegrationsklassen sind Angebote der Berufsschulen und richten sich an junge Asylbewerber, Flüchtlinge und andere berufsschulpflichtige junge Menschen, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben, beispielsweise im Falle eines Zuzugs aus einem anderen EU-Land. In diesen Klassen stehen der Spracherwerb und die Berufsvorbereitung im Zentrum, was ich für die Integration für enorm wichtig halte. Doch natürlich kann ein solches System nur mit ausreichend Lehrkräften funktionieren.


Im Schuljahr 2015/16 gab es 63 Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen in Unterfranken, 2016/17 waren es bereits 104 und im aktuellen Schuljahr beläuft sich die Zahl auf 105 BIK. Während sich diese Zahlen recht einfach herausfinden lassen, brachte meine Schriftliche Anfrage auf die Frage, wie viele Schulstunden im Laufe der Schuljahre in den BIK ausgefallen sind, jedoch kein Licht ins Dunkel. Dies halte ich für problematisch, da nur so eingeschätzt werden kann, ob genug Lehrkräfte für die BIK zur Verfügung stehen.


Generell lässt sich sagen, dass im Schuljahr 2016/17 insgesamt 312 Lehrkräfte in den Berufsintegrationsklassen unterrichtet haben. Viele dieser Lehrkräfte sind Quereinsteiger oder Lehrkräfte, die noch nicht oder nicht über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen. Dies traf im genannten Schuljahr auf 73 Lehrkräfte zu. Diese hohe Zahl der Quereinsteiger oder noch nicht fertig ausgebildeten Lehrkräfte begründet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit der Tatsache, dass die BIK zahlenmäßig deutlich ausgebaut werden mussten. Doch da muss man ganz klar sagen: seit Jahren zielen die Bedarfsplanungen des KM weit am realen Bedarf vorbei. Wir haben an den Gymnasien und Realschulen einen riesigen Lehrkräfteüberschuss, während an den Grund- und Mittelschulen ein Lehrermangel herrscht. Es zeigt sich also einmal mehr, dass eine Umgestaltung des Lehramtsstudiums unabdingbar ist.


Kritisch sehe ich außerdem auch, dass von den 312 Lehrkräften, die im Schuljahr 2016/17 an den unterfränkischen Schulen in den Berufsintegrationsklassen unterrichteten, nur 11,5% einen unbefristeten und 31,7% einen befristeten Angestelltenvertrag erhalten haben. Ich bin der Meinung, dass auch Quereinsteiger eine gewisse Sicherheit verdient haben – der „Hire-and-fire-Politik“ der Staatsregierung stelle ich mich daher auch seit Jahren entgegen. Wenn wir das Ziel der Integration durch Bildung gewährleisten wollen, können wir nicht an der Bildung sparen – und das bedeutet auch, nicht an den Arbeitsverträgen unserer Lehrkräfte.


Ich werde mich daher auch weiter für eine faire Personalpolitik an bayerischen Schulen einsetzen und bin gespannt, wie die Lehrerversorgung in den Berufsintegrationsklassen im kommenden Schuljahr aussehen wird. Selbstverständlich halte ich Sie auf dem Laufenden.



12 März 2018

Neue Software stellt Schulen vor Probleme

Die Einführung der neuen Schulverwaltungssoftware ASV (Amtliche Schulverwaltung) hat in den letzten Jahren immer wieder für Unmut bei Lehrern und Schulleitern gesorgt. Das in den 1990er Jahren eingeführte Verwaltungsprogramm WinSV wurde sukzessiv ersetzt. Mit ASV können die Schulen Lehrer-, Schüler-, Unterrichts- und Leistungsdaten verwalten. Vor allem für die statistische Erfassung von Schülerdaten eignet sich das Programm besser, als sein Vorgänger. Im Oktober wird damit beispielsweise jährlich eine bayernweite, statistische Erhebung durchgeführt.


Die Software wurde im Schuljahr 2013/14 an den rund 800 bayerischen Gymnasien und Realschulen eingeführt. Die finale Umstellung auf das Programm ASV erfolgte an den etwa 3300 Grund- und Mittelschulen zum Schuljahr 2016/17. Dem war eine dreijährige Testphase vorangegangen, in der einige Fehler der Software identifiziert und ausgemerzt werden konnten.


Anfang 2017 forderte der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) die Staatsregierung dann auf, mehr Leitungszeit für Schulleiter zu schaffen und die Schulen durch zusätzliche Verwaltungsangestellte zu entlasten, unter anderem, weil die neue Software ASV sich als Zeitfresser herausstellte. Auch im laufenden Schuljahr hält die Staatsregierung an dem Programm fest, was den BLLV dazu bewegte, im Oktober 2017 einen Brandbrief nach München zu schicken und diesen zusätzlich als Petition im Landtag einzubringen.




berggeist007 / pixelio.de


Auf Antrag der Landtagsfraktion der Grünen hat die Staatsregierung vor Kurzem Stellung zu den Problemen rund um das Programm ASV bezogen. Sie hat keine größeren Komplikationen durch die Einführung der Software erkennen können und verweist auf die vielfältigen (Online-) Supportmöglichkeiten. Dass die Sicht der Dinge des BLLV und der Schulleiter gegenteilig ist, scheint mir allerdings kein Zufall zu sein. Wie sich in der praktischen Anwendung herausgestellt hat, ist die neue Software äußerst zeitraubend. Das liegt nicht nur daran, dass sich die Verantwortlichen an den Schulen auf das neue Programm einstellen müssen, sondern auch an den zahlreichen Fehlern, die es aufweist. Auch wenn man bemüht war, die Benutzeroberfläche in ASV übersichtlich zu gestalten, so empfinden es viele Lehrkräfte und Schulleiter als äußerst mühsam und nervenaufreibend, mit dem Programm zu arbeiten.


Auch ich muss mich der Meinung des BLLV anschließen. Es kann durchaus sein, dass die Umstellung auf eine modernere Software nötig war. Doch die zusätzliche Belastung der Schulleiter, Lehrkräfte und Angestellten an Bayerns Schulen ist ein Unding. Das komplizierte Programm stellt vor allem Ältere vor eine beinahe unlösbare Aufgabe. Weil die Anwendung und die Umstellung auf das neue Programm viel Zeit fressen, kommen im Endeffekt die Schüler zu kurz. Um das möglichst zu verhindern, muss den Schulen mehr Zeit für die ohnehin schon lästigen Verwaltungsaufgaben gewährt werden, etwa durch die Beschäftigung von mehr Verwaltungsangestellten.



9 März 2018

Digitale Bildung – die Mammutaufgabe für Bayerns Bildungssystem

In letzter Zeit wird im Landtag, auch wegen der Verabschiedung und Diskussion um den Nachtragshaushalt, wieder vermehrt über das Thema digitale Bildung gesprochen. Die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag haben viele konkrete Vorschläge gemacht, wie digitale Bildung in Zukunft aussehen sollte. In diesem Beitrag möchte ich zunächst genauer erklären, was unter dem Begriff Digitale Bildung zu verstehen ist und anschließend die meiner Meinung nach sinnvollsten Maßnahmen beschreiben, die zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung beitragen können.




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Was bedeutet digitale Bildung?


Durch digitale Bildung soll Schülern und Studenten der kritische Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden. Viele bezeichnen diese Kompetenz als eine eigenständige Kulturtechnik und stellen sie damit auf eine Ebene mit den bisherigen Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Das bedeutet allerdings auch, dass der bloße Einsatz von digitalen Medien, etwa durch Powerpoint-Präsentationen oder die sogenannten SmartBoards, viel zu kurz greift. Die aktuellen Diskussionen um Fake News in den gesellschaftlich immer relevanteren sozialen Medien zeigen, dass junge Menschen lernen müssen, die neuen digitalen Medien kritisch und reflektiert zu nutzen. Digitale Bildung ist mittlerweile eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleichzeitig eine Kernkompetenz, die von Arbeitnehmern vermehrt gefordert wird.


Wie kann digitale Bildung umgesetzt werden?


Um digitale Bildung überhaupt zu ermöglichen, muss zunächst die passende Infrastruktur an Schulen und Universitäten gegeben sein. Leider ist dies noch nicht überall in Bayern der Fall. Der Breitbandausbau muss auch weiterhin mit voller Kraft vorangetrieben werden, sodass alle Bildungseinrichtungen in Zukunft über ausreichende Verbindungsgeschwindigkeiten verfügen. Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung an Schulen und Universitäten verlangt des Weiteren auch Personal, das die Wartung und Betreuung des IT-Systems übernimmt. Stellen für Systembetreuer sind nach wie vor eine Seltenheit an Bayerns Schulen. Zuletzt kann digitale Bildung nur erfolgreich vermittelt werden, wenn auch genügend Endgeräte vorhanden sind. Diese müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden und Eigentum der einzelnen Bildungseinrichtungen sein. Ich halte nichts von Lösungen wie BYOD (Bring your own Device), die das Kultusministerium anstrebt. Meiner Meinung nach müssen die Chancen auf Bildung gleich verteilt sein. Und neue Tablets oder Smartphones sind teuer und nicht jede Familie kann sich das finanziell leisten.




Lisa MichèleLietz  / pixelio.de

Lisa MichèleLietz / pixelio.de


Ein zweiter wichtiger Schritt ist die Befähigung der Lehrkräfte für die Vermittlung digitaler Bildung. Für viele der heutigen Lehrkräfte wurde digitale Bildung während ihrer eigenen Schulzeit und im Studium nicht vermittelt. Das ist auch nur logisch, denn wer hätte vor zwanzig Jahren vorhersehen können, welche Rolle das Internet und die Digitalisierung heute in unserem Leben einnehmen. Dennoch ist es von absoluter Wichtigkeit, dass durch Weiterbildungen und Veränderungen in den Lehramtsstudiengängen Lehrkräfte so geschult werden, dass sie zunächst selbst sicher im Umgang mit digitalen Medien werden und dies dann auch weitervermitteln können.


Im Landtag wurde zuletzt oft vorgeschlagen, dass das Fach Informatik in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert bekommen und für die Schüler verpflichtend werden soll. In Informatik soll den Schülern dann ein Grundverständnis und der Umgang mit der digitalen Welt vermittelt werden. Dieser Ansatz greift meines Erachtens nach viel zu kurz. Digitale Bildung sollte vielmehr über die Fächergrenzen und den gesamten Bildungsweg hinweg vermittelt werden. Dazu muss sich die gesamte Art zu Lehren und zu Lernen verändern. Diese Riesenaufgabe gilt es konsequent anzugehen und gegebenenfalls Investitionen zu tätigen, um auch weiterhin den hohen Bildungsstandard Bayerns beibehalten zu können.



13 Dezember 2017

Letzte Kinderkrankheiten beim G9

Nach über einem Jahrzehnt ist es endlich geschafft: In Bayern wird ab dem nächsten Schuljahr 2018/2019 das neunjährige Gymnasium wieder eingeführt. Ich habe, gemeinsam mit den Freien Wählern, jahrelang intensiven Druck auf die Staatsregierung ausgeübt, um die Abschaffung des G8 zu erreichen. Letzen Endes konnten wir durch ein erfolgreiches Volksbegehren die CSU dazu zwingen, sich vom „Turboabitur“ zu verabschieden.




 

Die Verlängerung der gymnasialen Schulzeit um ein Jahr birgt ungeahnt viele Vorteile für die Schüler. Weil es keine vollgestopften Stundenpläne und damit kaum noch Nachmittagsunterricht gibt, haben die Kinder wieder Zeit, ihre persönliche und individuelle Entwicklung voranzutreiben. Ich gehe davon aus, dass das Mehr an Freizeit von den Schülern in Zukunft sinnvoll genutzt wird, etwa durch Aktivitäten im Sportverein oder das Lernen eines Musikinstruments. Der entschlankte Stundenplan kann außerdem dazu beitragen, dass die Schüler neben dem Lernstoff auch wichtige Kompetenzen vermittelt bekommen, die in Alltag und Berufsleben von immenser Bedeutung sind. Des Weiteren halte ich es für sinnvoller, wenn die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur, wirklich ein Zeugnis von Reife darstellt. Im G8 machten teilweise 16-jährige Schüler Abitur. Meines Erachtens waren die Jugendlichen nach Abschluss des achtjährigen Gymnasiums oft noch zu jung, um von daheim auszuziehen oder sich der Verantwortung eines selbstständigen Studiums zu stellen.


Im Landtag finden momentan noch letzte Abstimmungen zwischen Parteien, Interessenvertretern und Bürgern statt, dann sollte das neue G9 umgesetzt werden können. Umfassend haben wir bereits im Ausschuss für Bildung und Kultus diskutiert. Ein besonderer Streitpunkt bleibt dabei der Stellenwert der einzelnen MINT-Fächer in der Stundentafel. Momentan wird noch Priorität auf die Fächer Physik und Informatik gelegt, während Biologie und Chemie ein wenig zu kurz kommen. Wichtige Fragen sind auch noch bezüglich der geplanten „Überholspur“ zu klären. Diese soll es besonders leistungsstarken Schülern ermöglichen, eine Jahrgangsstufe zu überspringen und nach acht Jahren ihr Abitur zu machen. Das neue G9 wird sehr flexibel gestaltet sein, weswegen mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Weiterhin sollte die Chance genutzt werden, um sinnvolle und verpflichtende Berufsorientierungsangebote in den Lehrplan zu integrieren, damit den Jugendlichen nach ihrem Abschluss ein möglichst reibungsloser Übergang zur Universität beziehungsweise in den Beruf gelingen kann.


Es gibt also noch ein paar Baustellen beim neuen G9, die abgearbeitet werden müssen. In meinen Funktionen als Mitglied des Ausschusses für Bildung und Kultus, als Landtagsabgeordneter, aber auch als ehemaliger Lehrer, werde ich mich auch weiterhin tatkräftig einsetzen, um die bestmöglichen Lösungen für Schüler und Lehrkräfte zu erreichen.



20 Juni 2017

Kaum Planungssicherheit für Bayerns Lehrer: Verfahren zur Einstellung und Versetzung von Lehrern in der Kritik

Das Prozedere der Versetzung sowie Neueinstellung von Lehrern ist alle Jahre wieder ein besonders heiß diskutiertes Thema. Dies liegt vor allem in dem Umstand begründet, dass Junglehrer regelmäßig erst sehr spät darüber in Kenntnis gesetzt werden, ob und an welcher Schule sie in Zukunft arbeiten können. Dies ist insbesondere dann mit großen Problemen verbunden, wenn mit der Zuweisung des Schulstandortes ein Umzug verbunden ist. Dies betrifft häufig auch unterfränkische Lehrkräfte, die oft zunächst einige Jahre in Oberbayern arbeiten müssen, ehe sie sich Hoffnungen auf eine Versetzung in ihren Heimatbezirk machen können.


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Mit dem Antrag „Verfahren der Lehrereinstellung und des Versetzungsverfahrens transparent gestalten – jungen Lehrkräften Planungssicherheit geben!“ haben wir FREIE WÄHLER erwirkt, dass die Staatsregierung zu den Gründen für diese Missstände Stellung beziehen muss. Nun liegt endlich ein Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung Kultus, Wissenschaft und Kunst vor, der dies zum Thema macht. Dieser wird in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgestellt und behandelt.


Aus diesem Bericht geht unter anderem hervor, welche Kriterien bei der Einstellung und Versetzung von Lehrern gelten. Hier geht es zum einen um sogenannte soziale Kriterien. So werden beispielsweise bei Versetzungsverfahren Verheiratete, die eine Familienzusammenführung geltend machen können, ebenso bevorzugt wie Alleinerziehende. Bei Lehrern ohne Kinder werden verheiratete Lehrkräfte den ledigen übergeordnet, während eingetragene Lebenspartnerschaften den Status der Ehe genießen. Auch eine Schwerbehinderung kann ausschlaggebend sein. Bei vergleichbaren Sozialkriterien haben Versetzungswünsche außerdem grundsätzlich Vorrang vor den Einsatzwünschen von zur Neueinstellung anstehenden Lehrkräften. Darüber hinaus spielt insbesondere eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung der Schulen mit Lehrkräften in ganz Bayern eine entscheidende Rolle. Dies führt nach Angaben des Ministeriums maßgeblich dazu, dass insbesondere unterfränkische Lehrkräfte regelmäßig oberbayerischen Schulen zugewiesen werden. An dieser Stelle wird nämlich exemplarisch auf die Schülerzahlen an den Grund- und Mittelschulen der beiden Regierungsbezirke verwiesen. Diese hätten sich gegenläufig entwickelt. So lebten zum Stichtag 1. Oktober 2016 etwa 35,7 Prozent aller bayerischen Grund- und Mittelschüler in Oberbayern (1. Oktober 1991: 29,0 Prozent). In Unterfranken lebten zum selben Zeitpunkt etwa 9,6 Prozent der Schüler dieser beiden Schulformen (1. Oktober 1991: 11,9 Prozent). Unterm Strich sei der Lehrerbedarf in Oberbayern demnach stark angestiegen, während er in Unterfranken spürbar rückläufig sei.


Das entschuldigt jedoch nicht den späten Zeitpunkt, zu dem Lehrer mitunter erst erfahren, an welcher Schule sie in Zukunft lehren. Schließlich gilt es für viele eine Wohnung zu finden, den Umzug zu organisieren et cetera. Eine Entscheidung bezüglich des neuen Schuljahres nicht vor Mitte August ist da schlichtweg eine Zumutung ohnegleichen. Leider sind solche späten Versetzungs- beziehungsweise Einstellungsentscheidungen keine Seltenheit.


Ich möchte Ihnen über die nächsten Tage hinweg in einer kleinen Blog-Serie zeigen, wie die entsprechenden Verfahren für die Schulformen Grund-, Mittel-, und Förderschule konkret aussehen und warum die jeweiligen Entscheidungen bisher teilweise erst sehr spät fallen.20110427114857__DGF8091


Im Update vom 21.06.2017 möchte ich spezifisch auf die Zuweisungen an Grund- und Mittelschulen sowie an Förderschulen eingehen und die dortigen Regelungen erklären. Morgen finden Sie unter dieser Thematik dann die Zuweisungen an Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen


Zuweisungen an Grund- und Mittelschulen


Bei Grund- und Mittelschulen erfolgt die Zuweisung der Bewerber durch ein differenziertes Einstellungs- und Versetzungsverfahren.


Zuerst wird die generelle Einstellungssituation ermittelt. Sobald die Einstellungsnote etwa Mitte Juli, nach Abschluss der Zweiten Staatsprüfung feststeht, wird entschieden, wer ein Einstellungsangebot erhält. Die Einstellungsnote des letzten Bewerbers, der noch ein unbefristetes Einstellungsangebot erhalten kann, wird als Staatsnote veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt weiß jeder Bewerber, ob er ein unbefristetes Einstellungsangebot erhält.


Im nächsten Schritt werden alle Bewerber, welche die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, den einzelnen Regierungsbezirken zugeteilt und dabei die Möglichkeiten einer Versetzung innerhalb der Regierungsbezirke und regierungsbezirksübergreifend unter Einbeziehung der sozialen und leistungsgebenden Kriterien geprüft. Gleichzeitig werden auch Versetzungsbewerber berücksichtig, die sich seit einem oder mehreren Jahren in einem anderen Regierungsbezirk befinden und eine Versetzung in ihren Heimatbezirk beantragt haben.


Im Jahr 2016 wurden in diesem Schritt knapp 2.000 Bewerbungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen sowie mehr als 300 Bewerbungen für die Einstellung als Fach- oder Förderlehrkraft bearbeitet. Dazu kamen noch ca. 800 Bewerber aus Maßnahmen zur Zweitqualifizierung sowie 2.500 Versetzungsanträge.


Erst wenn diese Personalzuweisungen auf die jeweiligen Landkreise abgeschlossen ist und die Staatlichen Schulämter einen Überblick über alle im Schulamtsbezirk zur Verfügung stehenden Lehrkräfte haben, kann die konkrete Versorgung der einzelnen Schulen beginnen. Dies wird üblicherweise in den ersten beiden Augustwochen erledigt; da im Regierungsbezirk Oberbayern ein Vielfaches der Personalbewegungen vorkommt, kann sich hier die Zuweisung verzögern, sodass letztendlich um Mitte August herum, das Einstellungs- und Versetzungsverfahren abgeschossen werden kann.


Danach stehen noch Nachsteuerungsmaßnahmen an, da ein Teil der Bewerber nicht antritt, Elternzeiten und Teilzeiten verlängert werden und die Lücken durch Nachrücker in einem Direktbewerbungsverfahren geschlossen werden müssen. Dies kann sich so weit hinauszögern, dass oftmals noch während der Sommerferien Personalzuweisungen auf die Schulen vorgenommen werden müssen.


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Zuweisungen an Förderschulen


Auch im Förderschulbereich werden zunächst die Einstellungsmöglichkeiten und die Einstellungsnote ermittelt. Da im Förderschulbereich ein hoher Bedarf an Lehrkräften besteht, werden seit nunmehr fünf Jahren alle Studienreferendare des Lehramts für Sonderpädagogik bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen und einer Einstellungsnote, die besser als 3,5 ist, eingestellt. Die Bewerber können auf Bewerbungsfragebögen drei Wunschregierungsbezirke angeben. Die Zuweisungen der Prüflinge des aktuellen Prüfungsjahrgangs werden mit den Versetzungsgesuchen abgestimmt.


Gründe, dass eine Versetzung nicht unmittelbar und wunschgemäß erfolgen kann, sind beispielsweise dienstliche Notwendigkeiten, fehlender Bedarf am Ort, die Anzahl der Versetzungsanträge oder die vorrangigen Versetzungsgründe anderer Lehrkräfte.


Danach werden die dienstlichen Notwendigkeiten und sozialen Kriterien der Studienreferendare und ihre Einstellungsnote für die Zuteilung an die Regierungsbezirke hergenommen. Danach folgt die namentliche Zuweisung an die Regierungen und die Information der Bewerber. Die konkrete Zuweisung an einen künftigen Dienstort übernimmt dann die Regierung.


Für diesen Ablauf der Zuweisung steht ab Meldung der Gesamtnote ein Zeitraum von etwa sechs Wochen zur Verfügung. Zwischenzeitliche Absagen und aktuelle Änderungen müssen darin mit einbezogen werden.


Danach weist die jeweilige Regierung den Bewerbern für den staatlichen Schulförderdienst möglichst schnell ihre Dienstorte zu. Dies erfolgt üblicherweise um die dritte Juliwoche herum. In Einzelfällen kann es später noch zu notwendigen werdenden Änderungen kommen.


Im letzten und dritten Update (22.06.2017) geht es um die Zuweisungen an Gymnasien, Realschulen und Berufsschulen. Bei Fragen oder Anregungen stehe ich gerne unter buergerbuero@guenther-felbinger.de für Anregungen und Fragen zur Verfügung. 


Zuweisungen an Realschulen

Die Versetzung und Einstellung im Bereich der Realschulen orientiert sich Fachlehrerprinzip, sprich, es kann nur dorthin eine Einstellung erfolgen, wo ein konkreter Bedarf in der Fächerverbindung gegeben ist.


Mit dem Personalplanungsverfahren im Bereich der Realschule kann erst Ende Mai, Anfang Juni – also nach erfolgter Einschreibung und dem Probeunterricht - begonnen werden, wenn die 236 Realschulen in Freistaat ihre Unterrichtsplanung übermittelt haben.


Dem Einstellungsverfahren vorgelagert sind die Versetzungsverfahren und die Einplanung der Wiederverwendung nach einer Beurlaubung bzw. Elternzeit. Im März und April wird zuerst das Offene Versetzungsverfahren und Ende Juni bis Mitte Juli dann das Zentrale Versetzungsverfahren abgehandelt.


Im Offenen Versetzungsverfahren schreiben die Schulleitungen ihren sicheren Personalbedarf für das nächste Schuljahr aus; die Auswahlentscheidungen werden durch das Staatsministerium überprüft und genehmigt. Konnten Versetzungs- und Wiederverwendungsanträge darin noch nicht berücksichtig werden, werden diese in dem Zentralen Versetzungsverfahren geprüft. Im Zentralen Versetzungsverfahren wird bei Bewerbern mit gleichen sozialen Kriterien auch die Anzahl der an der derzeitigen Stammschule gestellten Versetzungsanträge mit berücksichtigt.


Das Einstellungsverfahren erfolgt dann nach Vorliegen der Prüfungsnote sowie nach Abschluss des zentralen Versetzungsverfahrens ab Mitte Juli. Die Einstellungsangebote in den staatlichen Realschuldienst mit Nennung des jeweiligen Einsatzorts werden dann noch vor dem 01. August bekannt gegeben. Für einen kleinen Teil der Bewerber kann sich dies verzögern, da es in manchen Schulen die Anmeldung von Schülern aus der Mittelschule oder Gymnasium in die fünfte Jahrgangsstufe oder eine höhere Jahrhangstufe erst Anfang August erfolgt und es damit zu einer Abweichung der Schülerzahlen gegenüber den prognostizierten Schülerzahlen kommt. Um darauf zu reagieren, kann einem geringen Teil der Einstellungsbewerber erst ein Angebot in der ersten oder zweiten Augustwoche unterbreitet werden.


Bis zum Unterrichtsbeginn erfolgen noch Nachbesetzungen bei Absagen von Bewerbern auf Einstellungsangebote. Bei Einstellungen im Nachgang haben die Bewerber die Möglichkeit, Angebote, die nach dem 10. August erfolgen, abzulehnen, ohne die Wartelistenberechtigung zu verlieren.


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 Zuweisungen an Gymnasien


Wie auch bei den Realschulen können im Gymnasialbereich aufgrund des Fachlehrerprinzip Versetzungen und Einstellungen nur dorthin erfolgen, wo ein entsprechender Bedarf in der konkreten Fächerverbindung gegeben ist. Das Personalplanungsverfahren beginnt nach der Übermittlung der Unterrichtsplanung seitens der Schulen Ende Mai/ Anfang Juli, also nach erfolgter Einschreibung und dem Probeunterricht.


Zunächst wird über die Versetzungsgesuche und Rückkehranträge von in Elternzeit oder in Beurlaubung befindlichen Lehrkräften entschieden. Sollten sich mehrere Bewerber für eine Zielschule interessieren, erfolgt eine Auswahl nach den dienstlichen Gründe (z.B. von der Schule benötigte Fächerverbindung), dann sozialen Kriterien (z.B. Familienzusammenführung) und der Zahl der bisherigen Versetzungsgesuche.


Nach Abschluss des Versetzungsverfahrens und Vorliegen der Noten der Zweiten Staatsprüfung wird dann den Absolventen eines Prüfungsjahrgangs jeweils Mitte Juli mitgeteilt, ob Sie ein Einstellungsangebot erhalten und an welchen Ort sie eingesetzt werden. Auch das Nachrückverfahren für abgelehnte Einstellungsangebote ist in der Regel vor dem 1. August abgeschlossen.


Den Schulen wird bei der Festanstellung von Studienreferendaren die Möglichkeit eingeräumt, Lehrkräfte namentlich anzufordern. Dies wird auch von dem Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst berücksichtigt, soweit dies unter Beachtung der sozialen Belange der Bewerber und in Hinblick auf die gleichmäßige Personalversorgung möglich ist. Ob ein Bewerber überhaupt eingestellt werden kann, entscheidet das Ministerium nach Leistung, Eignung und Befähigung und damit unabhängig von Ortswunsch und einer eventuellen namentlichen Anforderung durch die Schule.


Zuweisungen an berufliche Schulen

Auch im Bereich der beruflichen Schulen müssen sich Einstellungen und Versetzungen nach dem vorhanden Bedarf an den jeweiligen Schulen richten. Im Rahmen eines vorgezogenen Versetzungsverfahren, bis zum 30. April des Jahres, kann eine Teil der Versetzungsanträge aufgrund der Planstellensitutation, des Anforderungsprofils, dem Vorliegen sozialer Gründe und eines gesicherten Bedarfs bereits vor Beginn des Direktbewerbungsverfahrens und vor beginn des Direktwettbewerbsverfahrens berücksichtig werden.


Versetzungsbewerber, deren Wünsche im Vorfeld nicht berücksichtig werden konnten, habe noch die Gelegenheit am offenen Versetzungsverfahren teilzunehmen und sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens aktiv auf die Zeit von Mai bis Juni eines Jahres auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ausgeschriebene Stellen bei der jeweiligen Schulleitung zu bewerben. Dadurch treten sie gegebenenfalls in Konkurrenz zu Neubewerbern.
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Nach Abschluss des offenen Versetzungsverfahrens prüft das Ministerium im Rahmen eines Einstellungsverfahrens, ob gegebenenfalls vor Neueinstellungen noch Stellen mit geeigneten Versetzungsbewerbern besetzt werden können. Die Bewerber werden zumeist vor dem 1. August verständigt.


Neueinstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen erfolgen vorwiegen im Rahmen eines ab Anfang Mai bis Ende Juni laufenden Direktbewerbungsverfahren und dem unmittelbar nachgeschalteten Zuweisungsverfahren.


Beim Direktbewerbungsverfahren besteht die Möglichkeit sich direkt bei Schulleitungen auf Stellen zu bewerben, die auf der Internetseite des StMBW ausgeschrieben sind. Mit der verbindlichen Überschrift wird auch das Einverständnis zur Übernahme an der jeweiligen Schule erklärt. Eine Stornierung der Beschäftigungsabsicht kann bis spätestens Mitte/Ende Juli des Jahres erfolgen. Etwa 98 Prozent der Beschäftigungsabsichten bleiben bestehen, sodass hier eine hohe Planungssicherheit herrscht.


Sollten noch offene Stellen zu besetzen sein, werden diese in einem Zuweisungsverfahren besetzt. Dies ist üblicherweise Mitte bis Ende Juli des Jahres abgeschlossen.


Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, die für einen Einsatz an beruflichen Oberschulen oder Wirtschaftsschulen vorgesehen sind, müssen noch die Einstellungsgrenznoten für den Bereich Gymnasien sowie deren Zuweisungsverfahren abgewartet werden. Die Bewerber können darüber regelmäßig bis spätestens Mitte August informiert werden.



28 April 2017

Familien und Kinder angemessen unterstützen

Familien und Kinder sind unsere Zukunft, das ist eine unbestreitbare Tatsache. Dementsprechend angemessen sollte daher meiner Meinung nach auch die Unterstützung von Familien und Kindern in unserem Bundesland ausfallen, aber ist dies tatsächlich der Fall? Dieser Frage bin ich einmal genauer nachgegangen.


In den vergangenen Jahren hat sich im Bundesland Bayern einiges getan: Der „Familienpakt Bayern“ wurde unterzeichnet, um die Vereinbarung von Familie und Beruf zu verbessern, das Bayerische Landeserziehungsgeld soll Familien finanziell unterstützen, die Kinderbetreuung für unter Dreijährige wurde in Kooperation mit den Kommunen ausgebaut und auch im Bereich der Bildung wurde gefördert. Doch ist das genug?


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Obwohl mit dem Familienpakt Bayern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden soll, haben viele – vor allem Alleinerziehende – weiterhin große Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Erfreulich ist, dass es in einigen Betrieben und auch im Öffentlichen Dienst Neuerungen wie beispielsweise das Home-Office gibt, doch das ist nicht genug. Wir müssen flächendeckend an einer Umsetzung des Familienpakts arbeiten!


Trotz der hohen Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige haben viele Eltern große Schwierigkeiten, einen Krippenplatz zu finden. Im Bildungsmonitor 2016 schnitt Bayern daher nicht so gut ab wie erhofft – hier besteht auch weiterhin ein deutliches Handlungspotential, das wir nicht vernachlässigen dürfen. Erfreulich finde ich jedoch, dass sich die Anzahl integrativer Kindertageseinrichtungen im Zuge der Inklusion stetig erhöht!


Im Bereich der Schulbildung wird die Jugendsozialarbeit an Schulen in Unterfranken finanziell gefördert – das halte ich persönlich auch für dringend notwendig. Trotz der Förderungen sind die Schulen nicht ausreichend mit Personal ausgestattet, hier müssen einmal mehr die Lehrer auffangen, was geht. Ich setze mich daher vehement für einen Stellenausbau an Schulen ein: mehr Lehrer, eine Erhöhung der Mobilen Reserve, mehr Stunden für Schulpsychologen, eine Entlastung der Verwaltungsangestellten und der Schulleitungen, mehr Personal für die Jugendsozialarbeit an Schulen – die Liste ist schier endlos und zeigt, wie sehr die Staatsregierung an unseren Schulen „totgespart“ hat.


Inspirierend finde ich hingegen die Förderung eines Projektes in Bad Kissingen mit insgesamt 30.000 Euro: hier wurde eine Seniorengenossenschaft mit dem Ziel etabliert, die Solidarität von Bürgerinnen und Bürger durch die Hilfe auf Gegenseitigkeit zu stärken. Im Hinblick auf den demographischen Wandel müssen wir unseren Fokus ohnehin stärker auf das Leben im Alter richten: Ideen wie Mehrgenerationenhäuser oder Projekte wie „Betreutes Wohnen zu Hause“, „Wohnen in allen Lebensphasen“ und „Marktplatz der Generationen“ müssen dringend ausgebaut und weiter durch Förderungen gestärkt werden.


Das Gesamtbild zeigt: In Bayern und Unterfranken wird viel für Familien und Kinder getan, doch wie immer liegt noch ein weiter Weg vor uns. Darüber, wie sich die Lage auch in Zukunft entwickelt, werde ich Sie selbstverständlich wie gewohnt informieren.



19 März 2017

CSU lässt Schulen im Stich

Man könnte meinen, die CSU hat mit der unüberlegten Einführung des G8 und der endlosen Diskussion um die Rückkehr zum G9 in der Bildungslandschaft Bayerns genug Schaden angerichtet. Leider ist dem nicht so: Mit der Ablehnung des Antrags zur Notversorgung an Grund- und Mittelschulen lässt die CSU Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Bildung kläglich im Stich.


Wie prekär die Lage an den bayerischen Grund- und Mittelschulen derzeit ist, habe ich Ihnen bereits in der vergangenen Woche geschildert. Nach den vielen Hilferufen von Lehrkräften, Eltern- und Lehrerverbänden haben wir als Opposition geschlossenen einen Dringlichkeitsantrag gestellt, in dem wir ein Notprogramm zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen gefordert haben. Im Bildungsausschuss des Landtags wurde dieser Dringlichkeitsantrag jedoch abgelehnt.


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Die Mobilen Reserven sind in Dauereinsätzen und Lehrkräfte schleppen sich krank in die Schulen. Warum? Weil keine Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen. Ich bewundere den Einsatz der Lehrkräfte, doch im Hinblick auf die Lehrergesundheit ist das keine Dauerlösung. Es kann nicht sein, dass Klassen zusammengelegt werden müssen oder Unterricht ersatzlos ausfällt, weil keine Vertretungslehrkräfte mehr zur Verfügung stehen. Wir FREIE WÄHLER haben schon vor Schuljahresbeginn eine deutliche Aufstockung der Mobilen Reserven sowie der Lehrerstellen gefordert – einen Antrag nach dem anderen abzulehnen ist aber scheinbar zum Regierungsziel der Staatsregierung geworden.


Trotz der Hilferufe aus allen Ecken verharmlosen das Kultusministerium und die CSU die Lage an den Schulen. Die Situation sei nicht mehr so prekär, ein Notprogramm sei nicht notwendig. Es wundert mich nicht, dass sich Lehrkräfte und Verbände wie der BLLV im Stich gelassen fühlen.


Unsere Schulen sind auf eine angemessene Lehrerversorgung angewiesen. Ziele der bayerischen Bildungspolitik wie Inklusion, Integration und Ganztag lassen sich nur durch eine angemessene Unterstützung umsetzen. Um eine nachhaltige Stärkung des Bildungsstandorts Bayern zu erreichen und dessen hohe Qualität zu erhalten, benötigen vor allem Grund- und Mittelschulen Unterstützung. Wir FREIE WÄHLER fordern für die nächsten Jahre eine finanzielle Förderung in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro.


Ich unterstütze die Forderungen des BLLV nach einem Notprogramm und setze mich daher im Bayerischen Landtag vehement für eine Verbesserung der untragbaren Situation an bayerischen Grund- und Mittelschulen ein. Über unseren Einsatz werde ich Sie natürlich auch weiterhin umfassend informieren.



14 März 2017

Wie alt sind Bayerns Lehrkräfte?

Der demografische Wandel und dessen Auswirkungen ist ein immer wiederkehrendes Diskussionsthema – und das zu Recht, denn die Überalterung der Gesellschaft geht uns alle an. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Themen Rente und Altersarmut auch den Bundestagswahlkampf prägen. Ich wollte mich nun einmal mit einem spezifischen Blick auf die Schulen befassen: Wie schaut es in Bayerns Lehrerzimmern aus?


Fragt man die Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Meinung zum Altersdurchschnitt von Lehrerinnen und Lehrern in Bayern gehen die Meinungen weit auseinander. Das überrascht mich wenig, denn die Vermutungen hängen nun einmal stark mit den eigenen Erfahrungen oder den Erzählungen aus dem persönlichen Umfeld zusammen. Eine Anfrage an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bringt hier etwas Licht ins Dunkel.


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Betrachtet man den Altersdurchschnitt der Lehrkräfte im Schuljahr 2015/16 in den verschiedenen Regierungsbezirken des Freistaates, ergibt sich ein – nicht unerwartetes – Bild: Die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern teilen sich, je nach Schulart, die im Schnitt jüngsten Lehrkräfte. Hier schwankt der Altersdurchschnitt zwischen 40.2 und 43,0 auf den Spitzenplätzen. Den höchsten Altersdurchschnitt von Lehrkräften findet man in den Regierungsbezirken Oberfranken und Unterfranken, wobei die Zahlen hier zwischen 42,6 und 47,7 variieren. Dieses Bild deckt sich auch mit den Anfragen, die ich regelmäßig erhalte: viele Junglehrer verschlägt es zuerst einmal nach Oberbayern, zurück in den ländlichen Raum geht es oft nur nach einer Heirat. Hier muss man meiner Meinung nach jedoch aufpassen: Junglehrer profitieren von den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und umgekehrt natürlich auch. Wünschenswert wäre es in meinen Augen daher, eine gesunde Mischung aller Altersstufen im Lehrerkollegium zu erreichen.


Ein großes Problem ist, dass wir vor allem an Grund- und Mittelschulen aktuell einen großen Lehrermangel zu verzeichnen haben. Wenn sich in der Bildungspolitik nicht Grundlegendes ändert, wird das in wenigen Jahren zu einem nicht mehr zu bewältigenden Problem: In Oberfranken sind bereits 19,2 Prozent der Lehrkräfte 60 Jahre oder älter, in der Oberpfalz 18,6 Prozent und in Unterfranken 17,0 Prozent. Wir FREIE WÄHLER fordern daher schon lange ein Umdenken bei der Lehrerausbildung sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ich werde mich auch weiterhin tatkräftig für eine angemessene Lehrerversorgung einsetzen und Sie wie immer über neue Entwicklungen informieren!



1 Februar 2017

Einnahmen und Ausgaben des Freistaats Bayern

Immer wieder hören wir von den Einnahmen und Ausgaben des Freistaates Bayern, wie viele Milliarde und Millionen für Bildung, Straßen und Beamte ausgegeben werden. Woher genau die Gelder stammen und welche Bereiche mit dem meisten Geld bedacht werden, bekommt man zumeist nur ansatzweise mit. Deshalb möchte ich hier die wichtigsten Punkte der Einnahmen und Ausgaben beleuchten.




Einnahmen des Freistaats Bayern


Den Hauptteil der Einnahmen machen die Steuern mit rund 46 Milliarden Euro aus. Dazu zählen auch die steuerähnlichen Abgaben mit 52 Millionen Euro. Unter den steuerähnlichen Abgaben versteht man unter anderem die Abgaben von Spielbanken oder auch die Münzeinahmen.


Als zweiter Punkt folgen die Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus Schuldendienst mit etwa 2,9 Milliarden Euro. Verwaltungseinnahmen beinhalten beispielsweise alle Gebühren und Auslagen, die für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, aber auch Geldstrafen für gerichtliche Strafen.


Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahmen für Investitionen (insbesondere vom Bund) machen etwa 6,6 Milliarden Euro aus. Danach folgen mit rund 6,5 Milliarden Euro die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen. Darunter fallen beispielsweise Zuweisungen für Investitionen vom Bund. Für die Schuldentilgung wurden 500 Millionen Euro verwendet, sodass insgesamt 58.653,5 Millionen Euro an Einnahmen für das Haushaltsjahr 2017 verzeichnet werden. Das Kreisdiagramm gibt einen bildlichen Eindruck, wie hoch die einzelnen Einnahmearten ausfallen.


Einnahmen nach Einnahmenarten 2017




Ausgaben des Freistaats Bayern


Den Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von 58.653,5 Millionen Euro gegenüber, die auf zwei Arten untergliedert werden können: Nach Ausgabeart und nach Aufgabenbereich.


Die Ausgabearten werden in sieben Kategorien untergliedert. Die Personalausgaben machen rund 22 Milliarden Euro aus, darunter haben die Bezüge und Nebenleistungen mit ca. 15 Milliarden den höchsten Anteil, danach folgen die Versorgungsbezüge und die Beihilfen mit 1,6 Milliarden Euro. Die sächliche Verwaltungsaufgaben mit rund 3,37 Milliarden Euro umfassen unter anderen Ausgaben für den Geschäftsbedarf und Kommunikation, aber auch Ausgaben für die Bewirtschaftung und den Unterhalt von Grundstücken, für Mieten und Pachten oder für Aus- und Fortbildungen


Für den Schuldendienst gibt es 798 Millionen. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme der Investition werden rund 24,5 Milliarden Euro veranschlagt. Baumaßnahmen (rund 1,5 Milliarden Euro) umfassen den Staatlichen Hochbau mit 819 Millionen Euro, darunter fallen beispielsweise Museen, Theater, Schlösser und Kirchen.  Außerdem fallen für  Verwaltungsgebäude, Polizei- und Justizgebäude, Hochschulen, Universitäten, Kliniken und den Staatlichen Straßen-und Brückenbau  376 Millionen Euro an. Sonstige Ausgaben für Investitionen machen 5,3 Milliarden Euro aus, davon knapp 500 Millionen für Eigeninvestitionen und 4,9 Milliarden für Investitionsförderprogrammen. Als letzten Punkt stehen die besonderen Finanzierungsausgaben mit rund 383 Millionen Euro.


Haushalt 2017. Ausgaben nach Aufgabenbereichen


Gliedert man die Ausgaben nach den Aufgabenbereichen, fällt der größte Anteil auf den Bereich Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle Angelegenheiten mit 19,7 Milliarden Euro. Dabei macht die Bildung mit 18 Milliarden Euro den Großteil aus. Danach folgt die Finanzwirtschaft mit 14 Milliarden Euro. Darunter fallen auch die Kosten für den Länderfinanzausgleich mit 6,1 Milliarden Euro. Den drittgrößten Bereich stellt der Punkt „Allgemeinen Dienste“ mit rund 10 Milliarden Euro. Die Verteilung der weiteren Punkte stellt das Kreisdiagramm dar.


Haushalt 2017 Gliederung nach Ausgabearten



12 Januar 2017

Behördenverlagerungen als Lösung für alles?

Im Zuge des Ziels, in Bayern gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen, wurde die Lösung der Behördenverlagerung von Finanz- und Heimatminister Söder bekannt gegeben. Eine Stärkung strukturschwacher Gebiete ist etwas, für das ich mich zusammen mit der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion schon lange einsetze. Doch ist die geplante Behördenverlagerung eine Lösung für alles?


Bayern kämpft nun schon lange mit dem immer stärker werdenden Zuzug in die Ballungsgebiete. Die große Folge ist natürlich die Schwächung des ländlichen Raums: Häuser stehen leer, große Firmen wandern ab, Arbeitsplätze fallen weg, Schulen schließen und Ärzte fehlen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde das Konzept der Behördenverlagerung ins Leben gerufen. Dieses sieht vor, dass Arbeitsplätze und Studienplätze aus den Ballungszentren in ländliche Regionen verlegt werden, um eben jene zu stärken.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Natürlich sollen Beschäftigte nicht gegen ihren Willen versetzt werden, das hat Minister Söder versprochen. Vielmehr soll es Beschäftigten frei gestellt werden, sich aus Ballungszentren weg versetzen zu lassen und einmal die anderen Vorzüge Bayerns kennenzulernen. Außerdem sollen auch Stellen von Beschäftigten, die demnächst altersbedingt ausscheiden, an anderen Orten neu besetzt werden.


Im Allgemeinen finde ich die Grundidee dieser Entwicklung sehr positiv. Dass wir den ländlichen Raum stärken und den Zuzug in das stetig wachsende Ballungsgebiet München bremsen müssen, halte ich für wichtig und richtig. Ob nun die geplante Abordnung von 2225 Arbeitsplätzen und 930 Studienplätzen einen merklichen Unterschied macht, halte ich jedoch für fraglich. Bei den Zahlen, von denen wir beim Zuzug nach München reden, ist das ein Tropfen auf den heißen Stein – vor allem wenn man bedenkt, wie viele Lehrer und Polizisten beispielsweise bereits vom Land in die Ballungszentren versetzt wurden.


Ich werde mich daher weiterhin für eine echte Stärkung des ländlichen Raumes einsetzen, denn wir dürfen uns auf solchen kleinen Zwischenetappen, die man leicht als Erfolg verzeichnen könnte, nicht ausruhen. Wir müssen gegen Schulschließungen kämpfen, den ländlichen Raum für die Wirtschaft und Ärzte attraktiver machen, den Breitbandausbau vorantreiben und natürlich die Nahversorgung sowie den Nahverkehr ankurbeln. Erst mit einem Gesamtkonzept wird es möglich sein, der enormen Zuwanderung ins Ballungsgebiet München etwas entgegen zu setzen.



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