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26 Januar 2018

Informationen zum Volksbegehren

Das Volksbegehren über die Straßenausbaubeitragssatzung schlägt in den Medien und dem Landtag auf. Auch zu mir kommen viele Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen wollen und weitere Informationen dazu wünschen. 

Einen kleinen Überblick darüber, was ein Volksbegehren überhaupt ist, auf welchem Weg Sie sich beteiligen können und wie der Ablauf vonstatten geht, möchte ich Ihnen hier geben.



Ablauf des Volksbegehren


Ein Volksbegehren ist in drei Stufen aufgeteilt:



 1. Antrag auf Zulassung:


Antrag auf Zulassung: Hier müssen die Initiatoren mindesten 25.000 Stimmen von stimmberechtigten Befürwortern sammeln. Es gibt keine Frist, bis wann die Unterschriften abgegeben werden müssen. Als stimmberechtigt gilt, wer


- Deutscher im Sinn des Art.116 Abs.1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in Bayern seine Wohnung hat (bei mehreren Wohnungen seinen Hauptsitz hat) oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhält,
- nicht vom Stimmrecht  ausgeschlossen ist.


Die jeweilige Gemeinde muss dies überprüfen und bestätigen. Sonst gelten die Stimmen nicht. Deshalb ist für jede Gemeinde ein eigenes Unterschriftenheft erforderlich. Personen aus verschiedenen Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften können nicht auf derselben Liste unterschreiben. Die Eintragungslisten müssen im Original versendet werden. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.



2. Eigentliches Volksbegehren


Sobald das Innenministerium den Antrag annimmt, beginnt das eigentliche Volksbegehren. Nun werden in Rathäusern und Kreisverwaltungsreferaten Eintragungslisten ausgelegt. Dort müssen sich innerhalb von 14 Tagen 10 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern (ca. 945.000 Personen) eintragen, damit das Volksbegehren rechtsgültig ist und den Bayerischen Landtag erreicht.



3. Abstimmung im Landtag


Sobald das Volksbegehren rechtsgültig ist, muss die Staatsregierung innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben und das Begehren dem Landtag unterbreiten. Dort stimmen nun die Landtagsabgeordneten über das Volksbegehren ab.


- Nimmt der Landtag die Gesetzesvorlage unverändert an, wird dieses damit Gesetz.
- Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, findet innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt. Der Landtag kann aber auch einen eigenen Gesetzesentwurf als Alternative zur Abstimmung vorlegen. Der Volksentscheid wird bei einer einfachen Mehrheit (mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen) angenommen. Sollte es bei dem Volksentscheid um eine Verfassungsänderung gehen, muss die Zahl der Ja-Stimmen mindesten 25 Prozent aller Stimmberechtigten umfassen.
- Der Landtag bestreitet die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens. Dies können die Unterzeichner auch durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof prüfen lassen.



Seit 1946 wurden in Bayern bisher 20 Volksbegehren zugelassen. Acht davon konnten die notwendige Eintragung von mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten erzielen. Fünf dieser Vorschläge wurden als Gesetz angenommen.


Bekannte Volksbegehren waren beispielsweise das „Volksbegehren zu G9“ (2005 nicht geschafft), das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ (2009 erfolgreich mit 13,9 Prozent Ja-Stimmen), das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (2013 erfolgreich mit 14,3 Prozent Ja-Stimmen) und das Volkbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern“ (2014 nicht geschafft).



19 Dezember 2017

Wie laut darf die Müllabfuhr hupen?

Ein nicht ganz gewöhnliches Problem wurde mir dieser Tage aus Karlstadt näher gebracht. Es ging um eine auf den ersten Blick eher nebensächliche Aktion eines Müllfahrers, der langandauernd hupend auf einen parkenden, den Weg versperrenden Wagen, aufmerksam machte.




Fionn Große / pixelio.de

Fionn Große / pixelio.de


Einen in seiner Arbeit sehr konzentrierten Anlieger störte das so sehr, dass er den Müllfahrer direkt zur Rede stellte und bei mir anfragte, ob man überhaupt so lange innerorts hupen darf und wieso unbedingt die großen Müllwagen durch die engen und zugeparkten Straßen fahren müssen, wenn da ein Durchkommen so schwierig ist. Und wenn schon parkende Autos die Müllabfuhr behindern, darf man dann überhaupt noch längere Zeit, beispielsweise während eines Urlaubs, an der Straße parken? Diese Fragen, die für jeden einzelnen Bürger interessant sind, betreffen nicht nur die Landespolitik, sondern auch die Kreispolitik. Denn in dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz ist geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind. Durch eine Abfallwirtschaftssatzung klären diese, wie die Abfälle entsorgt werden und beauftragen Unternehmen, die Abfälle abzuholen.


Doch was passiert, wenn ein Müllauto nicht an die bereitgestellten Mülltonnen gelangt? Laut der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Main-Spessart sollen sämtliche Abfälle zu dem bekannt gegebenen Zeitpunkt so zur Abfuhr bereitgestellt werden, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden. Außerdem sind die Behältnisse nach den Weisungen der mit der Abholung beauftragten Person am Abholtag auf oder vor dem Grundstück so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Sollte die Abholstelle der Mülltonnen zugeparkt oder anderweitig versperrt sein, sodass ein Müllfahrzeug die Abholstelle nicht anfahren kann, können, auch wenn die Anwohner dies nicht zu verschulden haben, die Müllgefäße oftmals nicht abgeholt werden. Je nach vorliegendem Einzelfall müssen die Tonnen in einer solchen Situation vor die Absperrung gebracht und dort bereitgestellt werden. Auch bemühen sich die Fahrer der Müllfahrzeuge, solche Stellen später nochmals anzufahren. Dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung.


Damit müsste der Müllfahrer, wenn er nicht an die bereitgestellten Tonnen gelangt, diese auch nicht abholen. Durch das laute Hupen wollte er auf den blockierten Weg aufmerksam machen; doch dürfen Schall- und Leuchtzeichen nach der Straßenverkehrsordnung nur außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Ankündigung eines Überholvorgangs gegeben werden. Damit hätte strenggenommen der Müllfahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen.


Hier gilt es also an den Tagen der Müllabfuhr sein Auto so zu parken, dass die Müllabfuhr problemlos durchkommt. Sollte mehrmals die Tonne nicht geleert worden sein, kann man bei den zuständigen Stellen nachfragen, ob gegebenenfalls die Park- oder Müllabholsituation geändert werden kann.



15 Dezember 2017

Der lange Weg zur Lärmschutzwand

 


Wie lange sich manchmal ein Projekt hinziehen kann, zeigt sich am Beispiel der Lärmschutzwände in Obersinn. Seit nunmehr einem Jahrzehnt geplant und immer wieder aus allen möglichen und unmöglichen Gründen seitens der Deutschen Bahn verschoben, begleitet mich dieses Projekt über meine Zeit im Landtag - und das sind mittlerweile schon neun Jahre- und auch schon davor war mir dieses Thema geläufig und immer wieder Gegenstand von Gesprächen mit der Deutschen Bahn.


Nach vielen Anfragen an das Staatsministerium und zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Anwohnern vor Ort und der Bürgermeisterin Lioba Zieres freuten wir uns alle, nachdem die Bahn mitteilten, dass es 2018 mit der Umsetzung endlich losgehen würde. Doch dann machte der Umweltschutz uns einen Strich durch die Rechnung. Laut der Bahn verzögert sich nun der Baubeginn schon wieder, da aufgrund einer vermuteten Echsen-Population nun erst umfangreiche Untersuchungen mit mindestens drei Begehungen durch einen Biologen erforderlich sind, bevor der Bau starten kann. Dass dies nicht schon im Vorfeld bekannt war und angegangen wurde, geht mir nicht in den Kopf. Es ist klar, dass die Natur schützenswert ist, aber ein solches Hindernis muss doch schon während der Planungsphase bekannt sein.


Mit der abermaligen Verzögerung kann die angedachte sowieso notwendige Sperrung der Bahnstrecke nicht mehr für die Errichtung der Lärmschutzwände genutzt werden. Damit verzögert sich das Projekt Lärmschutzwand in Obersinn wieder zeitlich um einiges nach hinten, denn erst die Sperrpausen in den Jahren 2019 und 2020 kämen dafür Betracht, außer die Bahn findet eine Lösung vorher die Lärmschutzwände von der Gleisaußenseite her zu bauen. Ich hoffe, eines Tages noch die Lärmschutzwand in Obersinn betrachten zu dürfen.



8 Dezember 2017

Die Straßenausbaubeitragssatzung – eine himmelschreiende Ungerechtigkeit

Um auch meine Meinung klar zu artikulieren, ich bin ein überzeugter Anhänger der Abschaffung dieser ungerechten Beiträge. Denn alle bisherigen Berechnungs- und Ausführungsnodelle haben ihre Ungerechtigkeiten. Es kann einfach nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger in Unterfranken in 97% der Gemeinden zu den STRABS herangezogen werden und im Süden Bayern Kommunen es ihren Bürgern ermöglichen auf die Erhebung zu verzichten.



Was ist die Straßenausbaubeitragssatzung und wie funktioniert sie?

Die Satzung erlaubt es Kommunen bei der Sanierung ihrer Ortsstraßen 20-80 Prozent der Kosten auf die Grundstücksbesitzer abzuwälzen. Je nach Größe des Grundstücks fallen so oft fünfstellige Kosten für die Anwohner an. Im bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ist eine sogenannten „Soll-Regelung“ verankert, die Kommunen sollen ihre Bürger also an den Kosten für Straßenbaumaßnahmen beteiligen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jedoch festgestellt, dass die „Soll-Regelung“ faktisch eine „Muss-Regelung“ ist.



Bitten alle bayerischen Kommunen ihre Bürger bei zur Kasse?

Auch wenn die Kommunen grundsätzlich verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben, wird diese Regelung besonders in reichen Kommunen, wie etwa München, nicht umgesetzt. Arme Kommunen im ländlichen Raum können ihre Straßen nur instand halten, wenn sie ihre Bewohner an den Kosten beteiligen. In Niederbayern sind es nicht mal 40 Prozent der Kommunen, die die Strabs anwenden, während im Regierungsbezirk Unterfranken 97 Prozent der Kommunen sind.




Angelina S........ / pixelio.de


Was spricht gegen die Strabs?

Die jetzige Situation ist ungerecht. Finanzstarke Kommunen erheben keine Beiträge für den Straßenausbau bei ihren Bürgern, während finanzschwache Kommunen ihre Straßen nicht mehr instand halten, aus Angst die Bürger übermäßig zu belasten oder zu verärgern. Gleichzeitig werden Bürger, die Grundstücke und Wohneigentum besitzen, bestraft. Der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung sollte aber vom Staat gefördert werden, um beispielsweise Altersarmut vorzubeugen. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand der Strabs viel zu groß, wodurch kleine Kommunen durch mehr Bürokratie zusätzlich belastet werden.



Welche Pläne hat die Staatsregierung mit den Strabs?

Die CSU-geführte Staatsregierung in Bayern möchte aus der bestehenden „Soll-Regelung“ eine „Kann-Regelung“ machen. Die Kommunen sollen also nicht mehr verpflichtet sein, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Problematisch ist dieser Lösungsansatz vor allem, weil er die bestehende Ungerechtigkeit eigentlich nur weiter verschärft. Arme Kommunen, die es vor allem im ländlichen Raum gibt, haben bei einer „Kann-Regelung“ die Wahl: Entweder sie erheben die Straßenausbaubeiträge und belasten so ihre Bürger, oder sie lassen ihre Ortsstraßen verkommen.



Was fordern die Freien Wähler?

Die Freien Wähler wollen durchsetzen, dass die Kommunen ihre Bürger nicht mehr direkt durch Straßenausbaubeiträge belasten können. Jährlich werden etwa 60 Millionen Euro über die bestehende Regelung von den Bürgern eingezogen. Ein Betrag, der sich auch aus Steuergeldern, etwa der Kfz-Steuer, aufbringen ließe. So könnte die bestehende Ungerechtigkeit beendet werden. Im Landtag sperrt sich die CSU gegen den vorliegenden Gesetzentwurf der Freien Wähler. Sollte das Problem nicht direkt im Landtag gelöst werden können, erwägen die Freien Wähler ihre Forderung mit Hilfe eines Volksbegehrens umzusetzen.



12 September 2017

Keine Brummis mehr durch die Innenstadt von Arnstein

Endlich! – Die Arnsteiner Bewohner, die an der Marktstraße wohnen, können endlich aufatmen. Der erste Schritt in Richtung B26n und damit die Entlastung der Arnsteiner Innenstadt wurde gemacht. Nach vielen E-Mails, Telefonaten und Gesprächen der Abgeordneten sowie der Bürgermeisterin Frau Anna Stolz konnte die Sperrung der Marktstraße für Fahrzeuge ab 12 Tonnen erreicht  und somit feierlich gesperrt werden. Nun fahren keine schweren Brummis mehr durch die Innenstadt von Arnstein. Zuletzt passierten fast 180 Lastkraftwagen  täglich die Marktstraße und hinterließen neben viel Lärm auch eine Gefahr für  Schulkinder, angrenzende Gebäude und das anliegende Altenheim.


Umgehung als vorrübergehende Lösung


Die Sperrung in Arnstein ist ein wichtiger Schritt in Richtung komplette Entlastung des Arnsteiner Verkehrs. Es konnte eine Abmachung mit Werneck getroffen werden. Dort steigt nun die Verkehrsbelastung leicht an, aber dies liegt noch im erträglichen Bereich und sollte auch nur vorübergehend sein. Denn mit dem Bau der B26n soll eine Entlastung des Verkehrs geschaffen werden.


Abschließend kann man sagen, dass die Sperrung der Marktstraße für die Arnsteiner Bevölkerung, die sich schon seit längerer Zeit über das hohe Verkehrsaufkommen durch die Innenstadt beschwert, für den Anfang eine gute Lösung ist. Fraglich ist dennoch, ob diese Lösung von allzu langer Dauer ist, da das Verkehrsaufkommen in der Umgehung von Zeuzleben und Werneck stetig steigt.



13 Mai 2017

Verkehrsinfrastruktur für den ländlichen Raum muss noch besser werden

„Alle Wege führen nach Rom!“, dieser Satz ist uns allen wohl bekannt. Das Straßennetz hat – wie auch bereits zu Zeiten der Römer – auch heute eine große Bedeutung für unser Vorankommen, doch Infrastruktur ist weitaus mehr als nur Straßen. Wie unsere Infrastruktur in Unterfranken ausschaut, habe ich heute in einem Blog für Sie zusammengefasst.


Straßen, Schienen, Wasserstraßen und Flughäfen, unsere Infrastruktur ist vielseitig und im Großen und Ganzen an unsere Bedürfnisse angepasst. Der Ausbau der A3 zwischen Aschaffenburg und Nürnberg ist eines der größten und wichtigsten Straßenbauprojekte im Freistaat und schreitet stetig voran. Es ist ein Mammutprojekt und könnte längst weiter sein, wenn der Bund nur mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen und nicht die Kraftstoffsteuer für die Finanzierung der Renten verwenden würde.




Claudia Hautumm  / pixelio.de

Claudia Hautumm / pixelio.de


In Bezug auf den Schienenverkehr ist der Bau einer Umfahrung des Schwarzkopftunnels auf der Strecke Würzburg-Aschaffenburg derzeit in der Realisierungsphase und soll bis Ende 2017 vollständig abgeschlossen sein. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten sind spürbare Zeit- und Qualitätsvorteile im Personen- und Güterverkehr zu erwarten, unter anderem bessere Nahverkehrsanschlüsse in Würzburg und Aschaffenburg sowie ein verbesserter Lärmschutz für Anwohner. Seit Jahrzehnten wurde dieses Projekt diskutiert. Es war überfällig und wir können froh sein, wenn demnächst die Einweihung ansteht.


Auch der Umbau des Würzburger Hauptbahnhofes bringt für die Infrastruktur, besonders in Bezug auf die Barrierefreiheit, viele Vorteile mit sich. Geplant ist, dass der Würzburger Hauptbahnhof zu einem bedeutenden innerdeutschen und europäischen Schienenknotenpunkt wird, eine Entwicklung, die ich als Pendler sehr begrüße. Der neue Bahnhof wird mit rund 20 Millionen Euro durch den Freistaat gefördert und soll bis zur Landesgartenschau 2018 barrierefrei (bis Gleis 7/8) fertig gestellt werden. Das wird ein Meilenstein sein, denn dafür habe ich in den nun gut acht Jahren meiner Landtagszugehörigkeit unzählige Gespräche mit Bahnverantwortlichen, bei Foren und Diskussionen sowie mit Bürgerinnen und Bürgern geführt.




Bei einem Ortstermin mit Bahnhofsmanager Hirsch und den Freien Wählern unter Leitung von Vorsitzendem Helmut Suntheim konnten ich mich über die Planungen für den Bahnhof Würzburg informieren.

Bei einem Ortstermin mit Bahnhofsmanager Hirsch und den Freien Wählern unter Leitung von Vorsitzendem Helmut Suntheim konnten ich mich über die Planungen für den Bahnhof Würzburg informieren.


Obwohl ich die Vielseitigkeit der Infrastruktur in Unterfranken begrüße bin ich der Meinung, dass wir uns von Oberbayern nicht abhängen lassen dürfen. Während über eine dritte Startbahn in München diskutiert wird, kämpfen kleine Flughäfen wie Nürnberg ums Überleben. Die Infrastruktur muss auch im ländlichen Raum konsequent gestärkt werden, um gleichwertige Lebensbedingungen in Bayern zu erreichen. Deshalb fordere ich die gleichen Finanzmittel, die für die Metropolregion München nunmehr bei der Stammstrecke eingesetzt werden, auch für die Verkehrsinfrastruktur des ländlichen Raums zur Verfügung zu stellen.


 Zur Infrastruktur gehören für mich selbstverständlich auch der Zustand der Straßen, der vielerorts mangelhaft ist und das funktionierende und gut ausgebaute Nahverkehrssystem. Besonders in ländlichen Regionen wird oft über die schlechten Bus- und Zugfahrzeiten, vor allem zu späten Abendstunden, geschimpft. Dies kann ich – vor allem im Hinblick auf meine späten Heimfahrten aus München – durchaus nachvollziehen. Ziel muss es sein, alle Orte im Freistaat gut erreichen zu können, selbstverständlich auch außerhalb der Ballungsgebiete. Denn nur wenn dies gelingt, werden wir wieder mehr Familien für einen Umzug in den ländlichen Raum gewinnen können und das ist dringend notwendig.


 Vor allem am Herzen liegt mir in Bezug auf die Infrastruktur der barrierefreie Ausbau aller Bahnhöfe, um das Ziel „Barrierefreies Bayern“ zu erreichen. Wie der Ausbau vorangeht, habe ich in einem gesonderten Blog für Sie zusammengefasst.



12 Mai 2017

Zu wenig Dampf bei Bahnhofsbarrierefreiheit

Barrierefreiheit an bayerischen Bahnstationen: Weitere Verbesserungen bis 2021 zu erwarten


Der Begriff der Mobilität ist in vielerlei Hinsicht ein wichtiger Faktor bei der gesellschaftlichen Inklusion. So sehen sich Menschen mit Behinderung oder aber auch Senioren immer wieder mit großen Herausforderungen konfrontiert, wenn sie von A nach B kommen wollen. Hier hat sich insbesondere der öffentliche Nahverkehr in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Schließlich ist längst nicht jeder Zug oder Bus in Bayern barrierefrei zugänglich. Fortschritte werden natürlich nichtdestotrotz erzielt. Beim vergangenen DB Dialog wurde dargestellt, wie es um die Barrierefreiheit der Bahnstationen in Bayern steht. Die neu gewonnenen Erkenntnisse möchte ich Ihnen im Folgenden kurz darlegen.


Derzeit sind rund zwei Drittel der Stationen in Bayern nicht barrierefrei. Aktuell sind darüber hinaus lediglich 45 Prozent der Bahnsteige mit taktilem Blindenleitsystem ausgestattet. Außerdem sind 235 Servicemitarbeiter in den Bahnhöfen im Einsatz. Das umreißt einen Status quo, der natürlich nicht ansatzweise zufriedenstellend sein kann. Die Deutsche Bahn geht aber davon aus, dass bis 2021 barrierefrei Zugänge für rund 86 Prozent der Bahnreisenden geschaffen werden. Erreicht werden soll dies durch 115 neue barrierefreie Bahnhöfe in Bayern, davon 14 in Unterfranken. Zum Vergleich: Allein in Oberbayern sollen im selben Zeitraum 50 Stationen barrierefrei werden. Für mehr Barrierefreiheit investiert die Bahn zwischen 2009 und 2018 rund 800 Millionen Euro.




Unbenannt

Quelle: BEG


Darüber hinaus werden im Zuge des BayernPakets II bis 2021 weitere 8 Stationen barrierefrei ausgebaut. In Unterfranken betrifft dies den Bahnhof in Rottendorf. Die Maßnahmen des BayernPakets II werden mit 100 Millionen Euro vom Freistaat Bayern bezuschusst. Außerdem sollen die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe Gemünden und Partenstein bis 2021 abgeschlossen werden.


Ich begrüße grundsätzlich jede Investition in mehr Barrierefreiheit im bayerischen Bahnverkehr. Es sollte allerdings jedem klar sein, dass wir von einer vollumfänglichen Barrierefreiheit an den bayerischen Bahnstationen noch weit entfernt sind. Darüber hinaus wird der Regierungsbezirk Oberbayern mit dem Ballungsraum München meines Erachtens nach einmal mehr gegenüber dem ländlichen Raum bevorteilt. Der barrierefreie Ausbau der Bahnstationen scheint im Freistaat in unterschiedlichen Geschwindigkeiten vorangetrieben zu werden, sodass die Schere zwischen Ballungsraum und ländlichen Regionen auch in diesem Fall weiter auseinandergeht. Ich werde mich weiterhin für die vollumfängliche Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr, insbesondere auch im ländlichen Raum, einsetzen und Sie wie immer auf dem Laufenden halten.



10 Februar 2017

Schnelles Internet in Bayerns Zügen: FREIES WLAN dank FREIEN WÄHLERN

Was für Fernbus-Reisende schon seit Jahren zum Standard-Service gehört, fristete bei der Deutschen Bahn viel zu lange ein Schattendasein: die Rede ist von der Bereitstellung eines freien WLAN-Netzwerkes. Die erste Hürde zu einer signifikanten Verbesserung der Situation konnte kürzlich erfolgreich genommen werden. Das Antragspaket „Schnelles Internet in Bayerns Zügen“ hat im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags breite Zustimmung erhalten. Die drei Anträge ( I , II & III) der FREIEN WÄHLER wurden in leicht veränderter Form beschlossen. Ziel ist die Einführung von kostenlosem WLAN in allen bayerischen Regionalzügen, die volle Mobilfunknetzabdeckung entlang der Bahnstrecken in Bayern und der Einbau von Signalverstärkern in den Waggons, um den Mobilfunkempfang im Zug zu verbessern.


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Fernbus-Anbieter haben bereits frühzeitig erkannt, welche große Bedeutung die Möglichkeit einer kostenlosen WLAN-Nutzung bei der Wahl des Verkehrsmittels einnehmen kann. Doch wie stellen die Fernbus-Unternehmen die Versorgung mit kostenlosem WLAN sicher? Eigentlich recht einfach: sie greifen auf das Mobilfunknetz zurück! Geräte im Bus (beispielsweise LTE-Boxen) verbinden sich mit umliegenden Mobilfunkmasten und tun nichts anderes, als deren Signal dann per WLAN-Router durch den Bus zu funken. Die Qualität des Empfangs variiert, bedingt durch die Abhängigkeit von der Stärke des Mobilfunkempfangs, natürlich.  Wenn viele Mitfahrer gleichzeitig das WLAN nutzen, dann kann dies ebenfalls zu einer Drosselung der Surfgeschwindigkeit führen. Die Unternehmen weisen deshalb bei der Anmeldung im WLAN-Netzwerk ihre Kunden darauf hin, wenn möglich von Aktivitäten mit intensiver Datennutzung (beispielsweise dem Streaming von Filmen) abzusehen.


Die Deutsche Bahn bot dagegen bisher lediglich im ICE die Möglichkeit einer Internetverbindung. Allerdings auch das nur mit der ein oder anderen Einschränkung: Seit 2014 ist das WLAN im ICE für Reisende der 1. Klasse inklusive, Reisende der 2. Klasse mussten lange Zeit einen Aufpreis zahlen. Das Funknetz in den Zügen erwies sich darüber hinaus als notorisch unzuverlässig. Ab 2017 soll das WLAN auch in der 2. Klasse des ICE kostenlos bereitgestellt werden. Allerdings sind die dafür nötigen Umbauarbeiten in den Zügen immer noch nicht abgeschlossen, weshalb dieser erweiterte Service bisher nicht in allen ICE-Zügen verfügbar ist. Eine Verbesserung hat sich bei der verwendeten Technik eingestellt. Bis vor Kurzem wurde nur das Netz der Deutschen Telekom angezapft und per Telekom-Hotspot an die Reisenden weitergegeben. Von nun an soll das neue Steuerungssystem  auf alle Mobilfunknetze entlang der Fahrtstrecke zurückgreifen und die schnellsten Netze (LTE, UMTS) auswählen. Darüber hinaus können nun auch die Kapazitäten mehrerer Netzbetreiber gebündelt werden. Im November 2016 lief ein dreimonatiger WLAN-Test der Bahn in einem Test-Zug auf den Strecken des Fugger-Express zwischen München, Augsburg, Ulm und Treuchtlingen. Eine „serienmäßige“ Versorgung mit WLAN gibt es in den Regionalzügen in Bayern bedauerlicherweise bisher noch nicht.


Die Deutsche Bahn hat lange genug bei der Bereitstellung von kostenlosen, zuverlässigen WLAN geschlafen. Das Antragspaket „Schnelles Internet in Bayerns Zügen“ soll nun zweierlei: Auf der einen Seite soll der Ausbau des Mobilfunknetzes entlang der Bahnstrecken gefördert werden. Dies würde der Deutschen Bahn den Ausbau ihres Internetangebots – auch und gerade in Regionalzügen – erleichtern. Zum anderen soll das Paket die Bahn aber auch zu einem solchen Ausbau verpflichten. Ein WLAN-Zugang ist für viele Reisende heutzutage von elementarer Bedeutung. Sei es beispielsweise aus geschäftlichen Gründen oder zum Zeitvertreib auf einer längeren Fahrt. Am Ende können davon sowohl die Bahn als auch ihre Kunden profitieren.



21 Dezember 2016

Barrierefreie Bahnhöfe in Unterfranken – Trend oder Ausnahme?

Ein barrierefreies Bayern, das ist das große Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Neben öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Ämter gehören hier natürlich auch Bahnhöfe dazu. Doch wie sieht es aus mit der Barrierefreiheit an Unterfrankens Bahnhöfen? Sind wir dem Ziel schon ein Stück näher gekommen oder ist es noch in scheinbar unerreichbarer Ferne? Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen habe ich eine schriftliche Anfrage an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gestellt.


Insgesamt gibt es in Unterfranken 98 Bahnhöfe der Deutschen Bahn. Wie bereits befürchtet, sind die Unterschiede im barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen enorm. In der Kreisfreien Stadt Aschaffenburg sind beispielsweise bereits 3 von 4 Bahnhöfen vollständig barrierefrei, lediglich der Haltepunkt Aschaffenburg Süd liegt hier zurück. Ein Blick auf Würzburg macht die Unterschiede mehr als deutlich: hier ist keiner der drei Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut. Immerhin ist die Tatsache, dass der Hauptbahnhof Würzburg bis zur Landesgartenschau 2018 teils barrierefrei sein soll, ein Trost. Auch in Main-Spessart schaut es bisher eher düster aus. Lediglich die Bahnhöfe Hasloch am Main und Wernfeld sind hier vollständig barrierefrei.


Ähnlich sieht die Lage auch im Rest von Unterfranken aus, insgesamt sind zum Stand 26.01.2016 nur 23 der 98 Bahnhöfe vollständig barrierefrei ausgebaut.


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Besonders erstaunt hat mich Folgendes: Im nordwestlichen Unterfranken im Landkreis Aschaffenburg gibt es noch fünfzehn Bahnhöfe der Kahlgrundbahn. Hier sind bereits 13 der 15 Bahnhöfe vollständig barrierefrei ausgebaut. Noch dazu kommt, dass einer dieser zwei nicht vollständig barrierefreien Bahnhöfe der Bahnhof in der Gemeinde Kahl (Main) ist. Hier ist nur der Bahnhof der Kahlgrundbahn barrierefrei, nicht aber der DB Bahnhof.


Glücklicherweise werden an vielen Bahnhöfen Einstiegshilfen der DB AG angeboten. Dennoch bin ich der Meinung, dass der barrierefreie Ausbau vehement vorangetrieben werden muss, wenn wir das Ziel barrierefreies Bayern bis 2023 erreichen wollen. Und diese Zielerreichung halte ich persönlich für sehr erstrebenswert und für ein wichtiges Signal für die Inklusion in unserer Gesellschaft.


Dieses Thema ist nicht zuletzt aufgrund meiner hohen Bahnaffinität eines meiner Herzensangelegenheiten, weswegen ich mich seit Jahren für einen barrierefreien Ausbau der Regionalbahnhöfe in Mainfranken, allen voran dem Knotenbahnhof in meiner Heimatstadt Gemünden als viertgrößtem Bahnhof in Mainfranken, einsetze. Aber auch die Notwendigkeit beispielsweise in Kitzingen, wo die Stadt derzeit aktiv das Bahnhofsumfeld neu rekrutiert oder in Retzbach-Zellingen, wo ich erst kürzlich mit Bürgermeister und Bahnvertretern diese Thematik diskutierte, ist unumstritten. Fakt ist, der Seehoferschen Versprechung mit 2023 muss auch deutlich mehr Geld seitens des Staates folgen. Und das gilt es für uns Parlamentarier konsequent einzufordern.



29 September 2016

Enthüllung geodätischer Referenzpunkt in Würzburg

Am Montagmorgen war ich zur Vorstellung des neuen geodätischen Referenzpunktes in Würzburg eingeladen. Neben mir waren trotz schlechtem Wetter etwa 30 weitere Gäste anwesend, unter anderem mehrere Landtagsabgeordnete, der Leiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg, Emil Fischer und der Präsident des zuständigen Landesamtes, Dr. Klement Aringer. Der neue Referenzpunkt findet sich direkt am Main zwischen Kranenkai und Kongresszentrum.

referenzpunktWas genau kann man sich eigentlich unter einem geodätischen Referenzpunkt vorstellen? Ein solcher Standort bietet die Möglichkeit, Geräte, die die GPS-Technologie verwenden, auf deren Genauigkeit zu prüfen. Das Würzburger Vermessungsamt hat hierzu den Punkt unter Verwendung des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung (SAPOS) zentimetergenau bestimmt. Neben den gängigen GPS-Koordinaten werden auch UTM-Koordinaten sowie die Höhe (in Würzburg 171,8 m ü. NHN) angegeben. Diese Daten kann nun jeder in Würzburg mit den Angaben aus seinen Geräten abgleichen. Mittlerweile gibt es in Bayern über 50 solcher Punkte, unter anderem auch in Lohr am Main und Schweinfurt.

referenzpunkt2Besonders interessant ist dieses Angebot für Sportler, die beispielsweise ihre Lauf- oder Radstrecken aufzeichnen. Geocacher profitieren davon auch. Da sie oft genaueste Angaben brauchen, um versteckte Gegenstände zu finden, ist die Abweichung ihrer Geräte vom wirklichen GPS-Wert für sie von großer Bedeutung. Geocacher, Radfahrer und Wanderer nutzen heutzutage oft ihre Smartphones als GPS-Empfänger. Diese sind laut Emil Fischer je nach Aktualität des Modells sehr ungenau, bei älteren Smartphones weicht der Wert schon mal um zehn Meter vom professionell gemessenen ab.

Alle Geräte, die die GPS-Technologie verwenden, also Smartphones, Navigationsgeräte usw., können in Würzburg zwar überprüft werden. Die Möglichkeit, diese Geräte zu kalibrieren, also anhand der Referenzwerte abzugleichen und zu justieren, besteht allerdings meist nicht. Dennoch dürfte der neue geodätische Referenzpunkt interessierte Würzburger anziehen und erhöht nicht zuletzt auch die touristische Attraktivität der Stadt Würzburg


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