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24 Juli 2016

Bergstraße in Gemünden von Lärm geplagt: Lärmdämmender Belag in 2019

Wer dauerhaftem, lautem Verkehrslärm ausgesetzt ist weiß viele Dinge ganz anders zu schätzen: einschlafen können, die Wohnung nach Sonnenuntergang bei weit geöffneten Fenster durchlüften und bei einem Blick nach draußen telefonieren können.


All das ist für Anwohner der Gemündener Bergstraße kaum möglich. Die Anwohner sind regelrecht lärmgeplagt, das schlägt natürlich aufs Gemüt. Ich habe mich daher mit der Bitte um eine stationäre Geschwindigkeits-Messanlage an der Staatsstraße 2303 an der Einfahrt aus Richtung Hammelburg in die Gemündener Bergstraße an Innen-Staatssekretär Eck gewandt.


Aufgrund der Tatsache, dass es im Freistaat Bayern größere Gefahrenpunkte und eine höhere Verkehrsbelastung gibt, ist die Einrichtung einer solchen stationären Blitzanlage leider nicht möglich. Die Gründe für deren Ablehnung kann ich natürlich völlig nachvollziehen, jedoch muss für die Anwohner unbedingt eine Entlastung her.




KISCart / Kim Schröder  / pixelio.de

KISCart / Kim Schröder / pixelio.de


Mit diesem Ziel habe ich mich bereits in der Vergangenheit mit dem Leiter des Staatlichen Bauamtes, Dr. Michael Fuchs, über eine Lösung mit lärmdämmendem Asphaltbelag ausgetauscht. Dieser war dem Vorschlag nicht grundsätzlich abgeneigt und die bis dato nicht vorhanden gewesenen benötigten Lärmmessungen und Verkehrszählungen sind ja nun im Zuge der Anfrage an Staatssekretär Eck erbracht worden. Ich habe mich daher erneut für eine Entlastung der Anwohner durch einen lärmdämmenden Straßenbelag beim Straßenbauamt eingesetzt, denn immerhin kann dieser den Lärm um etwa die Hälfte reduzieren. Allerdings wird es das Jahr 2019, bis diese Maßnahme umgesetzt werden kann, da in Gemünden mit der Ertüchtigung der Mainbrücke nun ein Großprojekt Vorrang hat. Somit ist noch etwas Geduld seitens der Anwohner gefragt und noch nicht alles gut, aber ein Ende der Lärmbelastungen doch in Sichtweite.


Die ausführliche Antwort des Staatssekretärs zum Thema stationäre Blitzanlage in Gemünden finden Sie hier.



15 Juli 2016

Landesentwicklungsprogramm so nicht zufriedenstellend

Reform ist nicht gleich Reform, das habe ich diese Woche einmal mehr hautnah erleben müssen. Unser Bayerisches Landesentwicklungsprogramm ist eigentlich eine gute Sache: es sollen beispielsweise gleichwertige Lebensbedingungen geschaffen und der ländliche Raum gestärkt werden.


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Wenn jedoch beinahe jeder zweite Ort Ober-, Mittel-, oder Grundzentrum wird und gefühlt halb Bayern Raum mit besonderem Handlungsbedarf ist, dann läuft etwas schief. Hört man unserem Minister Söder zu, könnte man meinen, Autobahnen seien die einzigen einer Entwicklung bedürfenden Bereiche. Alle Reformen nützen nichts, wenn sie nichts Neues bringen!


Wir FREIE WÄHLER fordern daher eine Rückkehr zu einem Landesentwicklungsprogramm, das seinen Namen auch wirklich verdient. Dazu gehört unbedingt, dass wir wirklich strukturschwache Regionen gezielt fördern müssen und ihnen nicht wahllos den Stempel „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ aufdrücken, ohne etwas dagegen zu tun. Darüber, wie sich die Diskussion im Landtag entwickelt, werde ich Sie selbstverständlich weiter informieren.



13 Mai 2016

Bayern: Der Verlierer beim Bundesverkehrswegeplan

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass der neue Bundesverkehrswegeplan das stärkste Investitionsprogramm für die Infrastruktur ist, das es je gab. Bis 2030 werden 264,5 Milliarden Euro in die Modernisierung von Verkehrswegen investiert. Die Prioritäten sind klar: Das Prinzip des Erhalts steht mit 70 Prozent deutlich vor dem Ziel von Neubauten.


Im neuen Bundesverkehrswegeplan wird genau festgelegt, in welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen der Bund bis 2030 investiert. Wir FREIE WÄHLER sind der Ansicht, dass Bayern hier deutlich zu wenig Mittel zugesprochen bekommt. Von den bundesweiten Gesamtmaßnahmen für den Bereich Straße erhält der Freistaat nur einen Anteil von 16,9 Prozent. Betrachtet man die reinen Mittel für Investitionen in den Straßenneubau und- ausbau, sinkt diese Zahl sogar auf rund 15 Prozent.


Bayern macht rund ein Fünftel der Fläche Deutschlands aus und ist Heimat für knapp 16 Prozent aller Bundesbürger – Zahl steigend. Bedenkt man zusätzlich, dass der Ferien- und Güterverkehr in Richtung Südeuropa immer weiter ansteigt, wird schnell deutlich, dass Bayern Verlierer beim Bundesverkehrswegeplan ist.



Wir FREIE WÄHLER fordern daher die Staatsregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Finanzmittel für Bayern im Bundesverkehrswegeplan 2030 deutlich aufgestockt werden. Ein Blick in die Region macht deutlich, wie wichtig die Finanzmittel wären: zwar befindet sich mit dem Projekt B26n vom Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck (A7) nach Karlstadt zumindest ein für den Landkreis Main-Spessart von großer Bedeutung befindliches Straßenbauprojekt im vordringlichen Bedarf plus und kann somit einer Realisierung in den nächsten Jahren entgegenblicken, doch viele dringend nötigen Maßnahmen bleiben unberücksichtigt.


Zwar wurde die Ortsumgehung Gemünden B26 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, allerdings nur für den weiteren Bedarf mit Planungsrecht. Eine zeitnahe Realisierung ist somit nicht zu erwarten. Ähnlich schaut es bei dem Weiterbau der B26n von Karlstadt zur A3 aus. Auch diese befindet sich im weiteren Bedarf mit Planungsrecht im neuen Verkehrswegeplan – jedoch in der gleichen Einstufung wie bisher. Als neues Projekt ist die Ortsumgehung Rechtenbach aufgenommen worden, aber auch nur für den weiteren Bedarf.


Hinsichtlich der Weiterführung der B26n ab Karlstadt sowie der Ortsumgehung Gemünden und Rechtenbach habe ich mich deshalb für eine Höherstufung ausgesprochen, um deren extremer Verkehrsbelastung schneller ein Ende zu bereiten. Eine stärkere Berücksichtigung Bayerns im neuen Bundesverkehrswegeplan würde weitere Finanzmittel bedeuten und somit ermöglichen, weitere Projekte anzugehen und hoch zu stufen. Wir FREIE WÄHLER werden hier nicht locker lassen und weiterhin für eine stärkere Berücksichtigung kämpfen.



4 Mai 2016

Nicht ganz einfach: Schülerbeförderung in Bayern

Nachdem ich immer wieder einmal von interessierten und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gefragt werde, wie der Freistaat denn die Schülerbeförderung regele und wir erst wieder eine Petition auf Schulwegkostenfreiheit im Bildungsausschuss behandelt haben, habe ich Ihnen heute einmal eine Übersicht zu diesem Thema zusammengestellt.


Ganz allgemein ist erst einmal zu sagen, dass die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von öffentlichen Volks- und Förderschulen, öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen, zweistufigen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich der Jahrgangsstufe 10 sowie öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert werden. Solche Aufgabenträger sind für die öffentlichen Volks- und Förderschulen die Gemeinden und Schulverbände, für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen der Schüler oder die Schülerin seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.




Sommaruga Fabio  / pixelio.de

Sommaruga Fabio / pixelio.de


Diese Regelungen über die Schülerbeförderung sind zum einen im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und zum anderen in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) festgehalten. Wie in den meisten anderen Gesetztestexten auch, werden hier ebenfalls Ausnahmeregelungen definiert, die ich kurz ansprechen möchte.


Damit die Schulwegkosten übernommen werden, muss es sich um die Pflichtschule des Kindes handeln. Konkret bedeutet das, dass die Fahrkosten nur übernommen werden, wenn das Kind die sogenannte Sprengelschule besucht. In Zellingen müsste also ein Kind auch die Grundschule in Zellingen besuchen. Entscheiden sich die Eltern, ihr Kind auf eine andere Schule zu schicken, müssen die Fahrtkosten selbst getragen werden. Ausnahmen sind auch hier gegeben, falls die Pflichtschule beispielsweise eine bestimmte Ausbildungsrichtung oder einen Zweig nicht anbietet.


Außerdem muss der einfach zurückzulegende Schulweg, wenn er nicht besonders beschwerlich oder gefährlich ist, länger als drei Kilometer entfernt sein, ansonsten werden auch hier keine Fahrtkosten erstattet. Schülerinnen und Schüler mit Behinderung erhalten generell eine Schulwegkostenerstattung.




Günter Havlena  / pixelio.de

Günter Havlena / pixelio.de


Ab dem Besuch der 11. Klasse oder der Berufsschule müssen die Fahrtkosten vom Schüler bzw. der Schülerin selbst getragen werden. Natürlich wird auch hier von Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht, beispielsweise wenn die Fahrtkosten pro Familie und Schuljahr über der so genannten Familienbelastungsgrenze liegen. Diese Belastungsgrenze ist derzeit auf einen Betrag von 420,00 Euro festgesetzt – wird sie überschritten, erstattet der Landkreis die Kosten der notwendigen Beförderung nach dem Schuljahr teilweise, wenn ein Erstattungsantrag gestellt wird.


Außerdem werden die Schulwegkosten komplett übernommen, wenn eine Familie Kindergeld für drei oder mehr Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht.


Aufgrund dieser vielen Ausnahmeregelungen wundert es mich nicht, dass hier immer wieder Fragen zu der finanziellen Regelung der Schulwegkosten auftauchen. Ich hoffe, ich konnte mit diesem Beitrag etwas Licht ins Dunkel bringen!


10 Januar 2016

Endlich Konzept für mehr Fahrradstellplätze in Zügen

Für Bahnfahrer ist es immer wieder ein Ärgernis: die mangelnde Zahl vorhandener Fahrradstellplätze in Zügen. Ganz zu schweigen vom Schreckens-Szenario, dass ein Bahnfahrer mit Fahrrad im Zug gar nicht mitfahren darf, weil die geringen Kapazitäten im Zug ausgeschöpft sind. Seit vielen Jahren beschäftigt mich dieses Thema und in ständiger Kommunikation mit den Vertretern der DB REGIO konnten für die Mainfrankenbahn in meiner Region zumindest marginale Verbesserungen erreicht werden.


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Dennoch sind diese nicht befriedigend, weil nicht ausreichend und in zu wenigen Zügen vorhanden. Dies habe ich auch als Fraktionsvertreter zusammen mit meinem Fraktionskollegen Thorsten Glauber in zahlreichen Gesprächen mit den Vertretern des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC) im Landtag deutlich gemacht. Dass nunmehr der ADFC in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn ein neues Konzept zur Ausgestaltung der Fahrradmitnahmen in den neuen Fernverkehrszügen erarbeitet hat, freut mich deshalb besonders.


Insofern wäre die zeitnahe Umsetzung dieses Konzeptes ein Riesenfortschritt für radelnde Bahnfahrer. Demnach soll laut der DB Fernverkehr AG die Zugflotte des Schienenpersonenfernverkehrs in den nächsten 10-15 Jahren umfassend verjüngt werden. Die ICE-Züge, in denen derzeit keine Fahrradmitnahme möglich ist, sollen in den nächsten Jahren zu großen Teilen durch die neue Fahrzeuggeneration ICX ersetzt werden. Der ICX wird über ein Abteil mit acht Fahrradstellplätzen verfügen – und zusätzlich dazu wird durch eine 90 cm breite Tür und einen geringen Höhenunterschied zu den Bahnsteigen das Einsteigen erleichtet. Auch bei den Fahrradstellplätzen soll das Reservierungssystem greifen und zusätzlich sicherstellen, dass Stellplatz und Sitzplatz für Radreisende im gleichen Wagen gebucht werden.


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Doch nicht nur die ICE/ICX – Linie soll von den Neuerungen profitieren. Auch im Inter-City-Verkehr sollen die heutigen Züge schrittweise durch neue Doppelstockzüge ersetzt werden – die ersten Einsätze sind bereits für diesen Monat geplant. Bedauerlich ist leider, dass Bayern voraussichtlich erst ab Dezember 2017 mit den neuen Doppelstockwägen ausgestattet wird. Dafür darf die Vorfreude umso größer sein: die Doppelstockzüge werden über neun Fahrradstellplätze verfügen – ebenfalls mit breiterer Einstiegstür und geringerer Wagenbodenhöhe.


Parallel arbeitet die DB Fernverkehr AG gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern auch daran, die Möglichkeit zur Fahrradmitnahmen auf den internationalen Linien zu verbessern. Hier zieht die Österreichische Bundesbahn derzeit bereits mit und auch auf der EC-Linie Hamburg – Berlin – Prag ist ein Nachrüstungsprogramm geplant.


Meiner Meinung nach ist die geplante Aufstockung der Fahrradstellplätze in Zügen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, von dem nicht nur Pendler sondern auch Touristen und sportbegeisterte Menschen im Allgemeinen profitieren würden. Ich werde bei diesem Thema auf jeden Fall dran bleiben, weil es mir eine Herzensangelegenheit ist den Öffentlichen Personennahverkehr mit dem umweltschonenden Verkehrsmittel Rad besser zu vernetzen.



12 Dezember 2015

Gesamtbayerisches Flughafenkonzept anstatt 3. Startbahn in München

Unsere Forderung nach einem gesamtbayerischen Flughafenkonzept anstelle der dritten Startbahn für den Münchner Flughafen stand im Plenum auf ganz besondere Art und Weise im Mittelpunkt. Wir FREIE WÄHLER haben dieses Thema als Fraktion zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht, die Gelegenheit dazu bietet, in einer Vollversammlung aus aktuellem Anlass über ein Thema zu sprechen, das von allgemeinem Interesse ist und in die Zuständigkeit des Landes fällt.


Ein vom Flughafen München selbst in Auftrag gegebenes Gutachten legt offen, dass noch ausreichend Kapazitäten durch die beiden bestehenden Start- und Landebahnen vorhanden sind. Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich, dass in München derzeit noch zusätzlich bis zu 100.000 Flugbewegungen pro Jahr möglich wären. Die Staatsregierung darf diese Fakten nicht länger übergehen – daher haben wir uns für dieses Thema in der Aktuellen Stunde entschieden.




Alexander Dreher  / pixelio.de

Alexander Dreher / pixelio.de




Wir haben in der Debatte noch einmal dargelegt, dass damit die dritte Startbahn vollkommen überflüssig ist und außerdem eine unnötige Konkurrenz für die Standorte Nürnberg und Memmingen bedeutet. An den beiden Flughäfen würde sich die Situation weiter verschärfen. Wir FREIE WÄHLER werden ein endloses Verschieben der Entscheidung über die umstrittene Start- und Lande-Piste daher nicht länger tolerieren und fordern die Bayerische Staatsregierung auf, der Realität endlich ins Auge zu sehen: Die beste Lösung ist ein Flughafen-Gesamtkonzept München-Nürnberg-Memmingen – dafür setzten wir FREIE WÄHLER uns seit Langem ein.


Dies vor allem auch unter Berücksichtigung der von uns FREIEN WÄHLERN hoch gehaltenen Regionalitätsgründen und der Zielsetzung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern. Denn die 3. Startbahn in München würde zwangsläufig einen weiteren Bedeutungsverlust für den fränkischen Flughafen Nürnberg bedeuten, weil damit dort weitere Fluglinien abgezogen werden würden und gen München wandern würden. Auch der immer wieder in den Schlagzeilen stehende Memminger Allgäu-Airport würde zwangsläufig weiter an Bedeutung verlieren. Deshalb sehen wir eine Verteilung der Fluggäste auf die bestehenden Airports als die wirtschaftlich und strukturell wesentlich sinnvollere Variante an.



5 November 2015

Heiliger Sankt Bürokratius erschwert Schulweg für Sackenbacher Schulkind

Immer wieder sind in den vergangen Jahren Probleme bei der Umsetzung des Verkehrsunternehmen-Verbundes Mainfranken (VVM) aufgetaucht und auch in jüngster Vergangenheit ist ein weiteres Erschwernis an mich herangetragen worden.


Bisher galten Schüler und Studenten als „Gewinner“ des Verkehrsverbundes, da beispielsweise das Semesterticket nicht mehr in Thüngersheim endet, sondern auch noch im Landkreis Main-Spessart gilt. Doch nun tauchen auch für die Schülerinnen und Schüler aus dem Lohrer Stadtteil Sackenbach Probleme auf. Eine Familie aus Sackenbach hat sich an mich gewandt und mir vom Schulweg ihres Kindes berichtet: das Kind der Familie besucht seit diesem Schuljahr eine weiterführende Schule in Gemünden und bekommt für den Schulweg eine Wertmarke der VVM erstattet.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Diese Wertmarke gilt nur für die Busfahrt von/bis Sackenbach und das Kind kann nicht mit dem Zug bis zum 500 Meter (!) weiter entfernten Bahnhof Lohr fahren, um die wesentlich schnellere Zugverbindung nach/von Gemünden zu nutzen. Folge ist, dass das Kind die Busverbindung Sackenbach-Gemünden nutzen muss, die einfach über 30 Minuten Schulweg mit sich bringt. Ärgerlich, wenn man bedenkt, dass die Zugfahrt nur rund ein Drittel der Zeit in Anspruch nehmen würde.


Ich habe mich daher beim Landratsamt Main-Spessart, das für den Landkreis als Aufgabenträger für die Schülerbeförderung fungiert, über den Sachverhalt erkundigt. Die Bayerische Staatsregierung hat demnach beschlossen, dass nur Fahrkarten für den kürzesten Schulweg ausgestellt werden dürfen, die Wirtschaftlichkeit bleibt hier unberücksichtigt. Die Familie des Kindes müsste also auf eigene Kosten eine zweite Fahrkarte erwerben, mit der ihr Kind zum Bahnhof Lohr fahren darf – das wären nach Aussage der Main-Spessart-Nahverkehrsgesellschaft 33,50 Euro pro Monat.


In Momenten wie diesen, fragt man sich doch tatsächlich, ob es bei einer Entfernung von rund einem halben Kilometer nicht auch Ermessungsspielräume geben kann? Damit soll auch weder der VVM noch der Landkreis gescholten werden, sondern einfach mehr Flexibilität für den strukturarmen ländlichen Raum angemahnt werden. Ich werde mich nun im Bildungsausschuss für eine Änderung der Verordnung für die Schülerbeförderung einsetzen. Ziel ist es zu erreichen, dass Fahrtkosten auch dann übernommen werden, wenn der Zeitaufwand mit einer anderen zur Verfügung stehenden ÖPNV-Verbindung um 10 Minuten schneller ist, als die Fahrzeit zu der entfernungsmäßig näheren Schule.


Selbstverständlich halte ich Sie über den Sachverhalt auf dem Laufenden.



25 Oktober 2015

Stationäre Geschwindigkeitsmessung in Bayern noch in Probe

Immer wieder werde ich von Bürgerinnen und Bürgern mit interessanten Fragestellungen konfrontiert. So sind beispielsweise stationäre Radargeräte ein immer wiederkehrendes Thema. Wer schon einmal in Baden-Württemberg oder Hessen aufmerksam an den Straßenrand geschaut hat, der hat sicher schon einmal die dort vorhandenen sogenannten „Starenkästen“ vernommen. Diese blitzen immer dann, wenn der Autofahrer zu schnell unterwegs ist mit dem Effekt, dass dauerhaft die Autofahrer geschwindigkeitsangepasst fahren. Das würden sich viele Menschen auch bei uns in Bayern wünschen. Aber wie so oft, ist der Freistaat etwas Besonderes.


Radarmessung in Bayern


So sind die sogenannten Starenkäste in Bayern zur stationären Radarmessung zwar erlaubt, aber nicht wirklich gewollt. Das Bundesministerium des Inneren stellt für fest installierte Kästen bestimmte Kriterien auf. Beispielsweise ist hier von Straßenabschnitten als Unfallbrennpunkte, Überschrittene zulässige Höchstgeschwindigkeit als Belästigung der Anwohner oder die Reduzierung der Verkehrsunfälle, die Rede. Diese Punkte sind aber doch die am häufigsten anfallenden Situationen auf unseren Straßen. Wieso also werden diese Kästen nicht im Freistaat installiert? Die Auslegung der einzelnen Kriterien liegt nun wieder beim Ministerium und kann auch nur von der bayerischen Behörde entschieden werden. Ob und wann also eine stationäre Messanlage aufgestellt wird, liegt in der Hand des Innenministers.


Zwar fällt die Behörde kaum Entscheidungen über die Installation solcher Starenkästen, aber interessant scheint die Weiterentwicklung dieser Kästen für sie doch zu sein.




H.D.Volz  / pixelio.de

H.D.Volz / pixelio.de


Pilotprojekte in Oberbayern


Denn eine neuere Methode dieser Starenkästen sind die Messkabinen des Typs Poliscan speed. Hierzu hat die Staatsregierung zwei Pilotprojekte in Oberbayern initiiert. Beispielsweise haben die Beamten an der B 302 im Landkreis Traunstein, nach vorheriger Ankündigung durch die regionalen und überregionalen Medien, schon gute Erfahrungen mit der Messkabine machen können. Vor der Einführung am 01. Mai 2015 kam es auf diesem Abschnitt der Bundesstraße in Traunreut/St. Georgen noch zu vier Verkehrsunfällen mit acht verletzten Personen. Danach sank die Zahl der Unfälle im Testbetrieb und der Echtmessung auf drei und darunter glücklicherweise nur einer leicht verletzten Person. Die Verantwortlichen sprechen von Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit. Auch hier sind uns unsere Nachbarn um einiges voraus. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen sind Vorreiter, denn dort gibt es diese Messsäulen in Echtbetrieb schon ein Vielfaches länger und sogar in der Variante der Rotlichtmessung. Sicher haben unsere Nachbarländer auch einen Kriterienkatalog für die Aufstellung der stationären Verkehrsüberwachung, nur gelingt Ihnen die Auslegung besser als dem Freistaat Bayern.



21 September 2015

Fluglärm in Unterfranken: Dobrindt muss Handeln

Neues Anflugverfahren würde Bürger entlasten


Wie oft habe ich es nun schon selbst beim Sitzen auf meiner heimischen Terrasse erlebt: Donnern, Pfeifen, Getöse. Ein Blick zum Himmel löst schnell das Rätsel; es sind kreuzende Flugzeuge im Landeanflug auf Frankfurt – ein Flughafen, der wohlgemerkt rund 100 Kilometer von meinem Haus entfernt ist. Betroffene nehmen also selbst im Landkreis Main-Spessart einen unerträglichen Fluglärm wahr. Grund ist sowohl in diesem Fall als auch bei den näher gelegenen Landkreisen die Lage der Region inmitten der Einflugschneise des Flughafens Frankfurt am Main.


Die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER hat sich deshalb auf ihrer Herbstklausur im unterfränkischen Großwallstadt erneut der Problematik angenommen und sich unter anderem mit Vertretern der Bürgerinitiative „Ein Himmel ohne Höllenlärm“ ausgetauscht. Diese legte dar, dass die Lärmbelastung durch den Flugverkehr am bayerischen Untermain und im Landkreis Main-Spessart in den letzten Jahren immer mehr zugenommen habe. Deshalb sehen wir  FREIEN WÄHLER dringenden Handlungsbedarf, um die lärmgeplagten Anwohner zu entlasten.




www.hamburg-fotos-bilder.de  / pixelio.de

www.hamburg-fotos-bilder.de / pixelio.de




Aus diesem Grund setzen wir uns für einen konstanten Sinkflug als Standard­anflugverfahren am Frankfurter Airport ein – das sogenannte CDA-Verfahren. Dieses könnte längst eingesetzt werden, doch leider blockt hier vor allem die Deutsche Flugsicherung. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, dass der Landkreis Aschaffenburg seinen Sitz in der Frankfurter Fluglärmkommission behalten kann. Ich fordere in diesem Zusammenhang, dass die betroffenen Kommunen und Bürger jetzt handfeste Zahlen als Argumentationshilfe benötigen. Deshalb brauchen wir mehr Lärm-Messstellen – insbesondere in den Landkreis Miltenberg und Main-Spessart. Denn nur wenn konkrete Messwerte vorliegen, können auch konkrete Forderungen zur Lärmreduzierung gestellt werden.

Wir FREIEN WÄHLER wollen uns nun direkt an das Bundesverkehrsministerium wenden, um eine Lösung voranzutreiben. Minister Dobrindt muss endlich handeln. Viele Bürger am bayerischen Untermain leben eher in einer Vorstufe zum Höllenlärm als in einer Vorstufe zum Paradies und selbst in Main-Spessart ist man von der Vorstufe des Paradieses weit entfernt.



21 September 2015

FREIE WÄHLER sehen Nachjustierungsbedarf bei Straßenausbaubeitragssatzung

Ein derzeit heiß diskutiertes Thema im Bayerischen Landtag ist die Straßenausbaubeitragssatzung. Nachdem die eigentlich für jede Kommune verpflichtende Satzung nur bei rund 70 Prozent der bayerischen Kommunen angewandt wird, ist vor allem unter den Bürgerinnen und Bürgern eine durchaus verständliche Missstimmung aufgetreten. Denn je nachdem, ob sie in einer eher finanzschwachen oder einer reichen Gemeinde oder Stadt wohnen und abhängig davon, wie die Satzung von den Rechtsaufsichtsbehörden in den jeweiligen Bezirken auf ihre Umsetzung verfolgt wird, sehen sich viele Grundstücksbesitzer ungerecht behandelt – oder eben auch nicht. Während in Unterfranken rund 97 Prozent der Kommunen die Satzung anwenden, sind es in Nieder- und Oberbayern nur rund ein Drittel.


Eine reiche Stadt wie München etwa verlangt von ihren Bürgern keine Straßenausbaubeiträge. In anderen Städten hingegen, wie beispielsweise in den vergangenen Jahren in Bad Kissingen, müssen die Bürger teilweise enorm hohe Beträge für die Sanierung von Straßen bezahlen. Dass dies für Unmut bei den Anwohnern sorgt, kann ich durchaus nachvollziehen! Erst kürzlich habe ich dazu selbst eine Informations- und Diskussionsveranstaltung im Wernecker Ortsteil Stettbach abgehalten und dabei die auch meines Erachtens vorhandenen Ungerechtigkeiten kennen gelernt.


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Bei der Klausurtagung der Landtagsfraktion in Großwallstadt nutzten wir Abgeordnete nun die Möglichkeit, diese Frage bei einem Kommunalgespräch mit Bürgermeistern und kommunalen Mandatsträgern zu diskutieren. Dabei konnte auch unter uns Freien Wählern noch keine einheitliche Linie im Umgang mit den umstrittenen Straßenausbaubeitragssatzungen der Kommunen gefunden werden. Nach dreistündiger Debatte vertagten wir eine eindeutige Positionierung bis Ende September. Einigkeit herrschte darüber, die Heranziehung von Anliegern zu den Kosten der Instandsetzung und des Ausbaus kommunaler Straßen bürgerfreundlicher gestalten zu wollen.


Die Diskussions-Spannbreite ging von „Gebühren komplett abschaffen und dafür den Städten und Gemeinden die Ausfälle durch eine Erhöhung der staatlichen Einzahlungen in den kommunalen Finanzausgleich erstatten“ bis hin zur Belassung der bisherigen Satzung. Eine Mehrheit favorisiert allerdings die Einführung von jährlich wiederkehrenden Beiträgen für alle Grundstücksbesitzer in einer Gemeinde, wie sie bereits in Rheinland-Pfalz eingeführt wurden. Den Kommunen solle dabei freigestellt werden, ob sie das neue Modell nutzen oder an den bisherigen Einmalzahlungen festhalten wollen. In jedem Fall aber muss die Bürgerinformation vor dem Beginn einer Baumaßnahme verbessert werden, so die einhellige Meinung aller Mandatsträger. Ebenso müssen die Betroffenen rechtzeitig Einsicht in die Planungsunterlagen und die Kostenschätzung erhalten und somit auch Einfluss auf die Umsetzung oder Ausbaustandards erhalten. Kommunen, die auf Einmalzahlung bestünden, sollten "großzügigere Zahlungsziele" durch erweiterte Möglichkeiten zur Stundung oder Ratenzahlung einräumen. Bereits am kommenden Freitag werden wir FREIE WÄHLER dieses heiße Thema in Unterpleichfeld erneut mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren.



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