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20 März 2017

Freistellung für Jugendarbeit wird erleichtert

Das Ehrenamt ist eine der wichtigsten Säulen unserer Gesellschaft. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind allgegenwärtig und nicht mehr wegzudenken: wir profitieren alle vom Einsatz der Rettungskräfte, der Vereinsarbeit und der Verbandstätigkeiten. In der Vergangenheit habe ich bereits über die Schwierigkeiten bei der Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berichtet, nun gibt es endlich erste Erleichterungen.


Der Landtag hat erfreulicherweise die Regelungen für die Freistellung von Arbeitnehmern für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit geändert. Der Rechtsanspruch umfasst nun alle Tätigkeiten in der Jugendarbeit – inklusive Aus- und Fortbildungen – und ist damit flexibilisiert und ausgeweitet worden.


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Künftig ist es möglich, sich auch stundenweise vom Arbeitgeber befreien zu lassen, eine Regelung, für die ich mich persönlich vehement eingesetzt habe. Natürlich wurde bei den Änderungen auch der Arbeitgeber hinreichend berücksichtigt: die maximale jährliche Freistellung beträgt das Dreifache der wöchentlichen Arbeitszeit des angestellten Arbeitnehmers und gilt für maximal zwölf Veranstaltungen im Jahr.


Mit diesen Regelungen werden die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Jugendarbeit verbessert, ein Ziel, das wir FREIE WÄHLER schon lange verfolgen. Dennoch gilt es auch weiterhin an den Regelungen zu arbeiten: es bedarf klarer Richtlinien zur Freistellung für die Vorstands- und Gremienarbeit in Jugendverbänden sowie für die Freistellungsregelung von Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten. Hier weisen die Neuerungen noch große Lücken auf. Trotzdem ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.


Wir FREIE WÄHLER werden uns auch in Zukunft für die Stärkung des Ehrenamts einsetzen und fordern außerdem die Empfehlungen der Jugend-Enquete des Landtags in weiteren Punkten umzusetzen und bestehende Freistellungsregelungen zu konkretisieren.



19 März 2017

CSU lässt Schulen im Stich

Man könnte meinen, die CSU hat mit der unüberlegten Einführung des G8 und der endlosen Diskussion um die Rückkehr zum G9 in der Bildungslandschaft Bayerns genug Schaden angerichtet. Leider ist dem nicht so: Mit der Ablehnung des Antrags zur Notversorgung an Grund- und Mittelschulen lässt die CSU Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Bildung kläglich im Stich.


Wie prekär die Lage an den bayerischen Grund- und Mittelschulen derzeit ist, habe ich Ihnen bereits in der vergangenen Woche geschildert. Nach den vielen Hilferufen von Lehrkräften, Eltern- und Lehrerverbänden haben wir als Opposition geschlossenen einen Dringlichkeitsantrag gestellt, in dem wir ein Notprogramm zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen gefordert haben. Im Bildungsausschuss des Landtags wurde dieser Dringlichkeitsantrag jedoch abgelehnt.


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Die Mobilen Reserven sind in Dauereinsätzen und Lehrkräfte schleppen sich krank in die Schulen. Warum? Weil keine Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen. Ich bewundere den Einsatz der Lehrkräfte, doch im Hinblick auf die Lehrergesundheit ist das keine Dauerlösung. Es kann nicht sein, dass Klassen zusammengelegt werden müssen oder Unterricht ersatzlos ausfällt, weil keine Vertretungslehrkräfte mehr zur Verfügung stehen. Wir FREIE WÄHLER haben schon vor Schuljahresbeginn eine deutliche Aufstockung der Mobilen Reserven sowie der Lehrerstellen gefordert – einen Antrag nach dem anderen abzulehnen ist aber scheinbar zum Regierungsziel der Staatsregierung geworden.


Trotz der Hilferufe aus allen Ecken verharmlosen das Kultusministerium und die CSU die Lage an den Schulen. Die Situation sei nicht mehr so prekär, ein Notprogramm sei nicht notwendig. Es wundert mich nicht, dass sich Lehrkräfte und Verbände wie der BLLV im Stich gelassen fühlen.


Unsere Schulen sind auf eine angemessene Lehrerversorgung angewiesen. Ziele der bayerischen Bildungspolitik wie Inklusion, Integration und Ganztag lassen sich nur durch eine angemessene Unterstützung umsetzen. Um eine nachhaltige Stärkung des Bildungsstandorts Bayern zu erreichen und dessen hohe Qualität zu erhalten, benötigen vor allem Grund- und Mittelschulen Unterstützung. Wir FREIE WÄHLER fordern für die nächsten Jahre eine finanzielle Förderung in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro.


Ich unterstütze die Forderungen des BLLV nach einem Notprogramm und setze mich daher im Bayerischen Landtag vehement für eine Verbesserung der untragbaren Situation an bayerischen Grund- und Mittelschulen ein. Über unseren Einsatz werde ich Sie natürlich auch weiterhin umfassend informieren.



19 März 2017

Schlusslicht Unterfranken?

Der ländliche Raum stellt schon lange den absoluten Gegensatz zu den Ballungsgebieten wie beispielsweise München dar. Wir FREIE WÄHLER setzten uns daher vehement für eine Stärkung des ländlichen Raums und somit auch Unterfrankes ein. Dass das wenigstens zum Teil Früchte trägt, zeigt die Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken zum kommunalen Finanzausgleich.


Im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs kann sich der Regierungsbezirk Unterfranken freuen, denn der kommunale Hochbau wird rückwirkend auf das Jahr 2016 mit 38,4 Millionen Euro gefördert. Diese vom Landtag bereitgestellten Finanzmittel sind – wie ich finde erfreulicherweise – nur für kommunale Schulen und Kindertageseinrichtungen bestimmt.




Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Über ganze 31,7 Millionen Euro sind in insgesamt 84 Schulbauprojekte, einschließlich der Schulsportanlagen, geflossen. Hier wurde beispielsweise auch die größte derzeit laufende Baumaßnahme mit berücksichtigt: die Generalsanierung des Schulzentrums in Lohr am Main kommt auf Gesamtkosten von rund 39 Millionen Euro, hier ist ein Zuschuss durch den kommunalen Finanzausgleich mehr als willkommen.


Außerdem berücksichtigt wurden unter anderem die Baumaßnahmen des Schulzentrums Haßfurt, der Grund- und Mittelschule Ochsenfurt, des Gymnasiums Erlenbach und der Mittelschule Werneck. Aufgrund des Zustands der Schulen in Unterfranken besteht auch weiterhin ein sehr hoher Investitionsbedarf. Dank des kommunalen Finanzausgleichs konnten daher für weitere 23 dringliche Vorhaben die Zustimmungen zum vorzeitigen Baubeginn erteilt werden. Diese Projekte werden nun bereits 2017 und 2018 mit einer ersten Förderrate anfinanziert.


Es freut mich immer sehr, wenn Finanzmittel auch hier bei uns vor Ort ankommen – denn sie werden dringend gebraucht. Dennoch ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir müssen umdenken und den ländlichen Raum weiter stärken.


Dass die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich größtenteils an Schulbaumaßnahmen gingen, halte ich für nötig und erfreulich – dennoch helfen alle Investitionen in Baumaßnahmen nichts, wenn die Lehrkräfte zum Unterrichten fehlen. Wie prekär die Lage an bayerischen Schulen derzeit ist, können Sie in meinem Blog nachlesen.



11 Februar 2017

Ausbildungschancen von Flüchtlingen in Bayern

Gesellschaftliche Teilhabe und damit Integration sind in unserem Land eng mit dem Faktor „Arbeit“ verbunden. Ein Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz kann als Katalysator für die Eingliederung in unsere Gesellschaft dienen.  Diese können beispielsweise Sprachkenntnisse fördern oder den Grundstein für finanzielle Unabhängigkeit legen. In Bayern sind derzeit (Stand Januar 2017) rund 46.000 Flüchtlinge arbeitssuchend gemeldet. Weitere 20.000 befinden sich bereits in Beschäftigungsverhältnissen, wenn auch oftmals nur in Helferjobs - etwa in der Gastronomie oder in Lagertätigkeiten. Dem gegenüber stehen derzeit 12.000 unbesetzte Lehrstellen in Bayern sowie der wachsende Fachkräftemangel. Daher sollten junge Flüchtlinge vor allem fit für eine Berufsausbildung gemacht werden. Mehr als die Hälfte der erwachsenen Asylsuchenden ist im Übrigen zwischen 18 und 27 Jahren alt, somit stehen deren Erwerbsbiografien erst am Anfang.


Doch so einfach funktioniert die Integration bedauerlicherweise nicht. Die schulischen Voraussetzungen der Flüchtlinge sind höchst unterschiedlich. Sie unterscheiden sich, je nach Herkunftsland, teils stark. Beispielsweise haben rund 75 Prozent der Flüchtlinge aus dem Iran ein Gymnasium oder eine Hochschule besucht, während etwa zwei Drittel der somalischen Flüchtlinge entweder gar keine oder nur eine Grundschule besucht haben. Den größten Anteil der Flüchtlinge machen wenig überraschend die Syrer aus. Diese verfügen über eine überdurchschnittliche Schulbildung. Nichtsdestotrotz wird anhand dieser höchst unterschiedlichen Bildungsniveaus deutlich, dass ein pauschales, hochstandardisiertes Heranführen an den deutschen Ausbildungsmarkt nicht möglich ist. Hier muss möglichst individuell und von Fall zu Fall gefördert und beraten werden.




derateru  / pixelio.de

derateru / pixelio.de


Und noch ein weiterer Aspekt spielt eine ganz entscheidende Rolle: Oft geraten junge Flüchtlinge unter Druck schnell Geld zu verdienen, um damit Familienangehörige in der Heimat zu unterstützen. Die Nachhaltigkeit einer Ausbildung gerät dabei oft ins Hintertreffen. Hier muss Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet werden. Darüber hinaus ist es für potentielle Ausbildungsbetriebe immer noch mit einem schwer kalkulierbaren Risiko verbunden, einen Ausbildungsplatz an einen Flüchtling zu vergeben. Denn es bleibt immer noch die Frage, wie es nach der dreijährigen Ausbildung und der zweijährigen Bleibeperspektive dann weiter geht.


An dieser Stelle möchte ich Ihnen an zwei Beispielen kurz vorstellen, welche Bemühungen verschiedene Akteure unternehmen, um die Ausbildung junger Flüchtlinge zu fördern. Die Industrie- und Handelskammern unterstützen Unternehmen aktiv bei der Integration und Ausbildung von Flüchtlingen. Zu deren Angebot zählen beispielsweise die Beratung zu den Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausbildung von Flüchtlingen oder die Bereitstellung von Informationen zu Fördermöglichkeiten. Bedauerlicherweise sind diese Initiativen auch in den Helferkreisen oft zu wenig bekannt, wie ich selbst bei einem Besuch beim zweimonatlichen Treff „Flüchtlings-Cafe“ feststellen musste. Für weitere Informationen zu den Angeboten der IHK Mainfranken klicken Sie hier.


Darüber hinaus gibt es verschiedene Projekte, die von staatlichen Akteuren mitgetragen werden. So beispielsweise das „Berufliche Übergangsjahr“ (BÜ), welches auf einer Kooperation des Kultusministeriums und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit basiert. Dieses Projekt soll eine Brücke zwischen Schule und Arbeitsmarkt bilden. Das BÜ nimmt vor allem Praxisbezüge in den Fokus und legt besonderen Wert auf das Vermitteln von Fachsprache als Grundlage einer daran anschließenden Ausbildung. Das Übergangsjahr schließt grundsätzlich an die Integrationsklassen an. Für weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu dem Thema klicken Sie hier.


Betriebe, die bereits Flüchtlinge ausbilden, machen in der (Fach)Sprache eines der größten Probleme aus. So seien Sprachbarrieren und fachliche Überforderung die Hauptgründe dafür, wieso junge Migranten eine Ausbildung abbrechen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass genügend Sprachkurse angeboten werden und Flüchtlingskinder und –Jugendliche in der Schule bestmögliche Förderung erhalten. Ursprünglich hatte die bayerische Wirtschaft große Hoffnungen in das neue Bundesintegrationsgesetz gesetzt und in den vielen jungen Flüchtlingen ein großes Potential für den hiesigen Ausbildungsmarkt erkannt. Das erscheint auch nur logisch, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass seit Jahren beispielsweise immer wieder Lehrstellen im Handwerk unbesetzt bleiben.


Wie bereits eingangs erwähnt erscheint mir die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen ohne die Inklusion in den hiesigen Arbeits- und Ausbildungsmarkt nur schwer möglich. Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Ausbildung von jungen Flüchtlingen müssen dringend verbessert werden. Darüber hinaus müssen junge Flüchtlinge für eine berufliche Ausbildung begeistert werden. Diese ist in ihrer Wirkung viel nachhaltiger als schnell verdientes Geld aus Aushilfsjobs und dergleichen. Am Ende des Tages liegt es natürlich bei den jungen Menschen selbst, ob sie die Chancen, die man ihnen aufzeigt, auch ergreifen und sie sich ein solides Fundament für ihre Zukunft aufbauen. Doch es ist zunächst auch Aufgabe der Politik, ihnen diese Möglichkeiten zu eröffnen und aufzuzeigen. Davon hätten dann letztendlich alle Seiten etwas: Die bayerischen Unternehmen, die hiesigen öffentlichen (Sozial-) Kassen, sowie die jungen Flüchtlinge im Freistaat.


Über den Stand der Berufsschulplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Unterfranken gibt auch meine Schriftliche Anfrage Auskunft.



28 Januar 2017

Wie können wir das Ehrenamt stärken?

Bis zu den Sommerferien ist es zwar noch ein bisschen hin, aber stehen die Ferien vor der Tür, beginnt für viele Eltern schon der Stress: Man muss arbeiten, die Kinder sind jedoch zu Hause. Es müssen dringend Lösungen her, wie der Nachwuchs die Zeit in den Ferien schön, sicher und sinnvoll verbringen kann. Für viele Kinder und Jugendliche sind Ferienlager ein großes Highlight, doch damit diese flächendeckend stattfinden können, bedarf es dringend einer Änderung des Freistellungsgesetzes.


Das Freistellungsgesetz regelt die Freistellung von Arbeitnehmern, beispielsweise zum Zwecke der Jugendarbeit. Genau dieses Gesetz wollen wir FREIE WÄHLER ehrenamtsverträglicher machen und haben daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit eingereicht.




S. Hofschlaeger  / pixelio.de

S. Hofschlaeger / pixelio.de


Bisher können Arbeitnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die als ehrenamtliche Jugendleiter tätig sind, zum Zwecke der Jugendarbeit die Freistellung für bis zu 15 Arbeitstage und nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr beantragen. In meinen Augen ist diese Regelung jedoch lange nicht mehr zeitgemäß, da beispielsweise viele Arbeitnehmer keine Freistellung für ganze Tage, sondern nur für wenige Stunden des Arbeitstages benötigen. Die derzeitige Rechtslage ermöglicht lediglich eine Freistellung für einen ganzen Tag – eine Regelung, die oft für beide Seiten Nachteile mit sich führt: Der Arbeitgeber muss betroffene Mitarbeiter für einen ganzen Tag ersetzen und der Arbeitnehmer muss seinerseits auf 1/30 seiner Monatsvergütung verzichten, obwohl dies in dem Umfang oft gar nicht nötig wäre.


Wir FREIE WÄHLER fordern daher eine flexiblere Gestaltung der Freistellung, die individuelle Lösungen ermöglicht. Natürlich ist eine Freistellung für den Arbeitgeber oft mit Unannehmlichkeiten verbunden, bei rechtzeitiger Ankündigung und flexiblen rechtlichen Regelungen wird dies jedoch für beide Seiten eine erhebliche Erleichterung mit sich bringen.


Außerdem finde ich es weiterhin sehr ärgerlich, dass Städte wie München sich bei der Einführung der Ehrenamtskarte herausnehmen. Die Ehrenamtskarte erhalten Ehrenamtliche, die z.B. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich arbeiten. Mit Hilfe der Karte bekommen sie in vielen Geschäften Vergünstigungen oder Nachlässe bei Veranstaltungen. Ziel muss es meiner Meinung nach sein, dass dies endlich flächendeckend in ganz Bayern eingeführt wird.


Die Jugendarbeit ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft und verdient daher größte Aufmerksamkeit. Gerade in einer Zeit des gesellschaftlichen und familiären Wandels ist eine angemessene Reaktion in Form einer Anpassung der rechtlichen Regelungen von großer Bedeutung. Wir FREIE WÄHLER werden uns daher dafür stark machen, dass unser Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt wird, das sind wir den Jugendverbänden meiner Meinung nach als Dank für ihre ehrenamtliche Tätigkeit schuldig.



28 Januar 2017

Mit Baukindergeld junge Familien entlasten

Die Lebenshaltungskosten steigen stetig, zwei Jobs zu haben ist auch in Deutschland keine Seltenheit mehr und das Kinderkriegen ist für viele Menschen oft eine Entscheidung, die auch finanziell getroffen wird. Uns FREIEN WÄHLERN ist es wichtig, dass junge Familien zukünftig finanziell entlastet werden, wir plädieren daher für ein Baukindergeld.




Uli Carthäuser  / pixelio.de

Uli Carthäuser / pixelio.de


Das Prinzip des Baukindergeldes, wie wir es fordern, ist schnell erklärt: Junge Familien erhalten über zehn Jahre hinweg jährlich 2.000 Euro für jedes im Haushalt wohnende Kind beim Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohnraums. Im Gegensatz zur CSU fordern wir also ein gesamtes Baukindergeld von 20.000 Euro und nicht nur von 12.000 Euro pro Kind. Dass die Union sich hier wieder in Wahlkampfversprechen verliert, liegt auf der Hand: eine Einführung wäre der Union in der laufenden Legislaturperiode ein Einfaches gewesen. Das Thema der Entlastung junger Familien ist meiner Meinung nach jedoch viel zu wichtig, um es als bloßes Wahlkampfmittel zu verschwenden – deshalb fordern wir die Einführung noch vor der Bundestagswahl im Herbst. (Zur Pressemitteilung der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion)


Gerade in den Ballungsgebieten ist Wohnraum erschreckend teuer, die Preise steigen weiterhin stetig. Dass wir mit dem Baukindergeld nun eine Lösung haben, die hier entlasten soll, freut mich sehr. Auch die Zahlen bestätigen die Dringlichkeit des Handelns: Die Wohneigentumsquote in Deutschland liegt bei lediglich 51,9 Prozent. Europaweit hat nur die Schweiz eine niedrigere Quote, die Folgen sind fatal: Wohneigentum ist eine der besten Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf das Alter, doch in Deutschland droht die Altersarmut. Wir müssen daher im großen Stil umdenken, das Baukindergeld ist hier ein erster Schritt in die richtige Richtung.



16 Dezember 2016

Schlüsselzuweisungen als Weihnachtsgeschenk

Bayern ist ein kleines Kunstwerk, das sich aus 2.056 Gemeinden und Städten, 71 Landkreisen und sieben Regierungsbezirken zusammensetzt. Die Größe zwischen kleinen Gemeinden und Großstädten wie der Landeshauptstadt München sind ebenso extrem, wie die unterschiedlichen Strukturen und Lebensbedingungen. Damit alle Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit ihren völlig verschiedenen Strukturen sachgerecht ausgestattet werden können, wurde der kommunale Finanzausgleich ins Leben gerufen.


Das Gesetz über den Finanzausgleich regelt, an welchen Steuereinnahmen des Landes die Kommunen in welchem Umfang beteiligt sind. Außerdem werden hier Steuereinnahmen des Landes und sonstige zur Verfügung stehenden Einnahmen des Freistaates verteilt. Obwohl vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat immer wieder betont wird, dass der kommunale Finanzausgleich kein starres Konzept sondern ein atmendes System ist, sind wir FREIE WÄHLER mit der derzeitigen Verteilung mehr als unzufrieden.




Jorma Bork  / pixelio.d

Jorma Bork / pixelio.d


Rund ein Viertel der bayerischen Kommunen hat trotz des bestehenden Finanzausgleichs große finanzielle Schwierigkeiten. Dieses Problem lässt sich in meinen Augen nur durch eine Erhöhung des Anteils der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund von derzeit 12.75 Prozent auf 15 Prozent lösen.


Das hoch angepriesene Ziel der gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Freistaat kann ohne eine finanzielle Verbesserung der prekären Situation der Kommunen nicht erfüllt werden. Natürlich haben die Kommunen durch die derzeitigen Rekordsteuereinnahmen mehr Geld als üblich zur Verfügung, das ändert jedoch nichts an den grundsätzlichen strukturellen Problemen vieler Gemeinden und Städte. Deshalb ist die Erwartung vieler Kommunen in diesen Tagen wieder auf die sogenannten Schlüsselzuweisungen gerichtet, die alljährlich als quasi Weihnachtsgeschenk seitens des Freistaates an diese als eine der Haupteinnahmequellen verteilt werden. Hier können Sie die Daten mit den aktuellen Schlüsselzuweisungen 2017 für die einzelnen Landkreise und für die Städte und Gemeinden des Regierungsbezirkes Unterfranken einsehen.


Mit unserer Forderung nach einer deutlichen finanziellen Verbesserung auf kommunaler Ebene stehen wir FREIE WÄHLER übrigens nicht alleine da. Wie wir fordert auch der Bayerische Gemeindetag eine deutliche Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs. Die bayerischen Kommunen brauchen eine langfristige Planungsperspektive, vor allem auch unter dem Aspekt der Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern – eine Daueraufgabe, die in den nächsten Jahren hier besonders aufschlägt.



19 August 2016

Wenn Lehrer krank sind – Lehrergesundheit braucht mehr Beachtung

Die meisten von Ihnen werden sich noch an die schlimme Grippewelle Anfang des vergangenen Jahres erinnern können. Arztpraxen waren heillos überfüllt, Kinder krank zu Hause und die Arbeitskollegen nicht da. Für viele eine Zeit voller Stress und der Angst, dass es einen selbst erwischt und man tagelang flach liegt. Natürlich bleiben auch Lehrerinnen und Lehrer von solchen Krankheitswellen nicht verschont.


Im Lehrerzimmer hört man oft den Spruch: „Ein guter Lehrer wird nur in den Ferien krank“. Dass dies sehr oft zutrifft, das kann ich noch aus meiner eigenen Erfahrung als Lehrer unterstreichen. Konkrete Zahlen hierzu, konnte ich mit Hilfe einer Anfrage an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst leider nicht herausfinden, denn die Krankheitstage von Lehrkräften während der Ferien werden nicht gesondert erfasst.




Simone Hainz  / pixelio.de

Simone Hainz / pixelio.de


Dass diese Krankheitstage oft vernachlässigt werden fiel mir beim jährlichen Bericht über die Krankheitstage, die wir Abgeordnete im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes erhalten, auf. Es stach mir deshalb in die Augen, da die Diskussionen über ausfallende Unterrichtsstunden immer wieder zu hören sind und gleichzeitig die Fehltage in Relation zu anderen Ressorts in der Statistik relativ gering sind.


Wird eine Lehrerin oder ein Lehrer während der regulären Schulzeit krank, sieht es schon anders aus. Im Schuljahr 2014/2015 sind in Bayern 4,9% der planmäßig zu erteilenden Unterrichtsstunden aufgrund einer erkrankten Lehrkraft ausgefallen. Im Vergleich sind das 1% mehr als noch im Schuljahr 2013/2014. Dementsprechend ist in den vergangenen Jahren natürlich auch der Anteil der zu vertretenden Unterrichtsstunden gestiegen.


Wirft man einen Blick auf das Gesamtbild fällt auf, dass die durchschnittlichen Fehlzeiten des staatlichen Personals an Grund- und Mittelschulen sowie an Förderzentren höher ist, als an anderen Schularten. In Bayern betrug diese Fehlzeit im Kalenderjahr 2014 an Grund- und Mittelschulen beispielsweise 9,6%, an Förderzentren 9,7% und an Gymnasien lediglich 5,5%. Wichtig zu wissen ist, dass hier unter anderem auch Verwaltungsangestellte mit erfasst sind. Mit einer durchschnittlichen Fehlzeit von 9,8% an Grund- und Mittelschulen lag Unterfranken also über dem bayerischen Durchschnitt.


Ausschuss


Ein Blick auf die Zahlen hat mich erneut in meiner Meinung bestätigt: die Lehrerstellen, auch die der Mobilen Reserve, sind weiterhin auf Unterkante genäht. Es ärgert mich natürlich nicht, dass unsere Lehrkräfte, wie andere Menschen auch, erkranken. Was mich jedoch ärgert, sind die Umstände. Seit Jahren fordern wir FREIE WÄHLER im Landtag eine Aufstockung der Mobilen Reserven  und die Bildung von Tandem-Klassen.  Die Belastung für Lehrkräfte, vor allem an Grund- und Mittelschulen, steigt stetig. Dass der Gedanke an die vielen ausfallenden Unterrichtsstunden und die Kinder und Jugendlichen, die nur notdürftig unterrichtet werden, nicht zur Rundum-Genesung beitragen, steht außer Frage.


Ich werde mich daher auch weiterhin für eine Aufstockung der Lehrerstellen und der Mobilen Reserve einsetzen. Außerdem sollte an einem umfassenden Programm für Lehrergesundheit gearbeitet werden, denn hier fehlt es definitiv an gezielter Unterstützung.


3 August 2016

Junglehrer-Stellenzuweisung immer wieder hitzig diskutiert

Die Zeit kurz vor den Sommerferien und die folgenden Wochen sind für bayerische Junglehrer stets sehr spannend. Für die Grund- und Mittelschule-Junglehrer sind auch in diesem Jahr die Briefe mit der Benachrichtigung für ihren künftigen Einsatzort in den Briefkästen gelandet. Vielerorts gab es Aufschreie, denn fast alle unterfränkischen Junglehrer müssen sich auf den Weg nach Oberbayern machen. Im Zuge dessen sind auch viele Nachfragen bei mir im Büro eingetroffen, aufgrund derer ich mich mit der Regierung in Verbindung gesetzt habe. Doch nicht nur bei den Junglehrern ist diese Zeit eine Zeit der Anspannung – auch Lehrer, die einen Versetzungsantrag gestellt haben, bangen.




Wolfgang Dirscherl  / pixelio.de

Wolfgang Dirscherl / pixelio.de


Ich werde immer wieder auf die Stellenverteilung und das System dahinter angesprochen. Generell kann ich es verstehen, dass viele Lehrerinnen und Lehrer enttäuscht sind, dass sie nach Oberbayern ziehen müssen und das vor allem in einer Zeit, in denen beispielsweise im Landkreis Main-Spessart unzählige Stellen aufgrund von Ruhestandsverabschiedungen an den Schulen frei werden. Auch wenn es manchmal nicht so scheinen mag, das System der Lehrerzuweisung ist ausgeklügelt, durchdacht und befolgt die Verteilungsregeln. Wichtig zu wissen ist erst einmal, dass es Versetzungs- und Einstellungskriterien gibt.


Allgemein ist zu sagen, dass Bayern ein familienfreundliches Bundesland ist. Daher liegt das Augenmerk bei der Verteilung immer zuerst auf dem Aspekt der Familienzusammenführung. Neuerdings gelten erfreulicherweise auch Unverheiratete mit Nachwuchs wie eine Familie, wenn die Kinderbetreuung durch eine Versetzung gesichert werden kann. Ich bin jedoch auch der Meinung, dass wir den Leistungsgedanken und die Wartelistenzeit stärker mit in die Entscheidung einbeziehen müssen.


Über allem steht jedoch immer die Erfüllung einer bedarfsgerechten und flächendeckend gleichmäßigen Unterrichtsversorgung. Konkrete Fächerkombinationen sind folglich selten ein Kriterium für eine „Wunsch-Schul-Versetzung“. Ist jedoch im Wunsch-Regierungsbezirk ein entsprechender Bedarf gegeben, erfolgt die Versetzung in erster Linie nach sozialen Kriterien, also dem Familienstand, der Anzahl zu betreuender minderjähriger Kinder, die Betreuung von nahen Familienangehörigen oder eine Schwerbehinderung.


Bei der Einstellung von Lehrkräften ist zuerst einmal die von den Bewerbern erreichte Prüfungsnote entscheidend. Richtlinie ist hier jedes Jahr die Staatsnote, die darüber entscheidet, bis zu welchem Notenschnitt Junglehrer verbeamtet werden. Aufgrund des Lehrermangels im Mittelschulbereich war die Staatsnote im Schuljahr 2015/16 beispielsweise auf 3,5 angesetzt.


Die hinsichtlich des Einsatzortes geäußerten Wünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt, die Personalplanung sowie die Sozialkriterien spielen hier jedoch wieder eine übergeordnete Rolle – anders ließe sich ein solch großes Bundesland wie Bayern auch nicht verwalten.




Klaus Kohlschütter  / pixelio.de

Klaus Kohlschütter / pixelio.de


Meiner Erfahrung nach wird vor allem ein entscheidender Punkt oft vergessen: An allen Schularten haben Versetzungen bei der Ortszuweisung Vorrang vor Neueinstellungen. Das ist natürlich auch sinnvoll, da so nach Oberbayern versetzte Junglehrer die Chance bekommen, sich zum Beispiel nach Unterfranken zurück zu bewerben.


Mit der Frage, warum es überhaupt immer zu einer solch starken Einstellungsdynamik in Richtung Südbayern kommt, werde ich sehr oft konfrontiert. Auch hier liegt die Antwort in Händen der Gesellschaft. Durch den enormen Wachstum im Großraum München und dem gleichzeitigen Verlassen der angestammten Regionen im Norden Bayerns sind in Oberbayern logischerweise die Bedarfe für Lehrer am höchsten und in der Folge verringern sich die Schülerstärken in Nordbayern und es kommt zu dem unglücklichen Umstand, dass dadurch die hierzulande ausgebildeten Junglehrern wegen fehlender Schüler nicht eingesetzt werden können.


Erfreulich ist, dass trotz aller sozialer Kriterien die Prüflinge mit dem besten Ergebnis im Regierungsbezirk Unterfranken auch in Unterfranken bleiben dürfen. Immer wieder habe ich in den letzten Wochen außerdem gehört, dass vermehrt Realschullehrer an den Mittelschulen im Landkreis angestellt werden – inwiefern diese in die Bedarfsplanung und in die Versetzungsstruktur mit einbezogen sind, werde ich versuchen, herauszufinden.



2 August 2016

Mangelnde Mobilfunkabdeckung kickt ländlichen Raum ins Aus

Habichsthal ist ein Paradebeispiel dafür, warum wir FREIE WÄHLER vehement für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in ganz Bayern kämpfen. Wir leben im digitalen Zeitalter, dass es innerhalb unseres Bundeslandes weiterhin Regionen mit mangelnder Mobilfunkabdeckung gibt, ist eine Katastrophe – und das nicht nur in Bezug auf das Ziel der gleichwertigen Lebensbedingungen im Freistaat.


Die Telekom hat bisher die Versorgung in Habichsthal über einen ehemaligen Fernsehumsetzer geprüft, dieser kann aufgrund der Topografie allerdings nicht über Richtfunk angebunden werden. Obwohl in Habichsthal mittlerweile Glasfaser verfügbar ist, ist eine Anbindung des Sendemasts sowie die Kosten für Systemtechnik und Betrieb einer herkömmlichen Mobilfunkanlage für die Telekom aufgrund der nur 380 Einwohner aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar.




siepmannH  / pixelio.de

siepmannH / pixelio.de


Im Bayerischen Landtag fordern wir FREIE WÄHLER daher, dass sich die Staatsregierung für eine lückenlose und leistungsfähige Mobilfunkversorgung in allen besiedelten Gebieten, also auch entlang aller Verkehrswege in Bayern, einsetzt. So könnte auch für die Bürgerinnen und Bürger in Habichsthal eine Steigerung der Lebensqualität erreicht werden. In Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren wie beispielsweise den Mobilfunkbetreibern und den Kommunen müssen Lösungsansätze entwickelt werden. Wir FREIE WÄHLER fordern deshalb konkrete Handlungspläne wie ein Förderprogramm zur möglichst effizienten Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken beim Netzausbau in unterversorgten Gebieten. Des Weiteren wollen wir die Unterstützung nationaler Roaming-Ansätze vorantreiben, sodass auch in unterversorgten Gebieten auf einen dritten Netzbetreiber zurückgegriffen werden kann. Zusätzlich liegt uns natürlich der Ausbau und die verbesserte Nutzung bestehender Infrastruktur sowie eine Festsetzung weitergehender Ausbauverpflichtungen als bisher am Herzen.


Wir wissen alle, wie wichtig Telefonie und Internet heute für uns sind. Ich würde mich auch nicht dazu entschließen, in einen Ort zu ziehen, in dem mir Beides weitestgehend verwehrt bliebe. Vor allem für den ländlichen Raum ist dies eine Existenzbedrohung, denn die Schere zwischen Nord und Süd geht immer weiter auseinander. Eine gute Infrastruktur würde schon viel zu einer gesteigerten Attraktivität des ländlichen Raumes beitragen und so hoffentlich der Nord-Süd-Abwanderung vorbeugen.


So ist die Bayerische Staatsregierung an Beispielen wie Habichtsthal gefordert den Sonntagsreden auch Taten folgen zu lassen, um die ländlichen Räume nicht ins Aus zu kicken.



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