Junglehrer-Stellenzuweisung immer wieder hitzig diskutiert

3 August 2016

Junglehrer-Stellenzuweisung immer wieder hitzig diskutiert

Die Zeit kurz vor den Sommerferien und die folgenden Wochen sind für bayerische Junglehrer stets sehr spannend. Für die Grund- und Mittelschule-Junglehrer sind auch in diesem Jahr die Briefe mit der Benachrichtigung für ihren künftigen Einsatzort in den Briefkästen gelandet. Vielerorts gab es Aufschreie, denn fast alle unterfränkischen Junglehrer müssen sich auf den Weg nach Oberbayern machen. Im Zuge dessen sind auch viele Nachfragen bei mir im Büro eingetroffen, aufgrund derer ich mich mit der Regierung in Verbindung gesetzt habe. Doch nicht nur bei den Junglehrern ist diese Zeit eine Zeit der Anspannung – auch Lehrer, die einen Versetzungsantrag gestellt haben, bangen.




Wolfgang Dirscherl  / pixelio.de

Wolfgang Dirscherl / pixelio.de


Ich werde immer wieder auf die Stellenverteilung und das System dahinter angesprochen. Generell kann ich es verstehen, dass viele Lehrerinnen und Lehrer enttäuscht sind, dass sie nach Oberbayern ziehen müssen und das vor allem in einer Zeit, in denen beispielsweise im Landkreis Main-Spessart unzählige Stellen aufgrund von Ruhestandsverabschiedungen an den Schulen frei werden. Auch wenn es manchmal nicht so scheinen mag, das System der Lehrerzuweisung ist ausgeklügelt, durchdacht und befolgt die Verteilungsregeln. Wichtig zu wissen ist erst einmal, dass es Versetzungs- und Einstellungskriterien gibt.


Allgemein ist zu sagen, dass Bayern ein familienfreundliches Bundesland ist. Daher liegt das Augenmerk bei der Verteilung immer zuerst auf dem Aspekt der Familienzusammenführung. Neuerdings gelten erfreulicherweise auch Unverheiratete mit Nachwuchs wie eine Familie, wenn die Kinderbetreuung durch eine Versetzung gesichert werden kann. Ich bin jedoch auch der Meinung, dass wir den Leistungsgedanken und die Wartelistenzeit stärker mit in die Entscheidung einbeziehen müssen.


Über allem steht jedoch immer die Erfüllung einer bedarfsgerechten und flächendeckend gleichmäßigen Unterrichtsversorgung. Konkrete Fächerkombinationen sind folglich selten ein Kriterium für eine „Wunsch-Schul-Versetzung“. Ist jedoch im Wunsch-Regierungsbezirk ein entsprechender Bedarf gegeben, erfolgt die Versetzung in erster Linie nach sozialen Kriterien, also dem Familienstand, der Anzahl zu betreuender minderjähriger Kinder, die Betreuung von nahen Familienangehörigen oder eine Schwerbehinderung.


Bei der Einstellung von Lehrkräften ist zuerst einmal die von den Bewerbern erreichte Prüfungsnote entscheidend. Richtlinie ist hier jedes Jahr die Staatsnote, die darüber entscheidet, bis zu welchem Notenschnitt Junglehrer verbeamtet werden. Aufgrund des Lehrermangels im Mittelschulbereich war die Staatsnote im Schuljahr 2015/16 beispielsweise auf 3,5 angesetzt.


Die hinsichtlich des Einsatzortes geäußerten Wünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt, die Personalplanung sowie die Sozialkriterien spielen hier jedoch wieder eine übergeordnete Rolle – anders ließe sich ein solch großes Bundesland wie Bayern auch nicht verwalten.




Klaus Kohlschütter  / pixelio.de

Klaus Kohlschütter / pixelio.de


Meiner Erfahrung nach wird vor allem ein entscheidender Punkt oft vergessen: An allen Schularten haben Versetzungen bei der Ortszuweisung Vorrang vor Neueinstellungen. Das ist natürlich auch sinnvoll, da so nach Oberbayern versetzte Junglehrer die Chance bekommen, sich zum Beispiel nach Unterfranken zurück zu bewerben.


Mit der Frage, warum es überhaupt immer zu einer solch starken Einstellungsdynamik in Richtung Südbayern kommt, werde ich sehr oft konfrontiert. Auch hier liegt die Antwort in Händen der Gesellschaft. Durch den enormen Wachstum im Großraum München und dem gleichzeitigen Verlassen der angestammten Regionen im Norden Bayerns sind in Oberbayern logischerweise die Bedarfe für Lehrer am höchsten und in der Folge verringern sich die Schülerstärken in Nordbayern und es kommt zu dem unglücklichen Umstand, dass dadurch die hierzulande ausgebildeten Junglehrern wegen fehlender Schüler nicht eingesetzt werden können.


Erfreulich ist, dass trotz aller sozialer Kriterien die Prüflinge mit dem besten Ergebnis im Regierungsbezirk Unterfranken auch in Unterfranken bleiben dürfen. Immer wieder habe ich in den letzten Wochen außerdem gehört, dass vermehrt Realschullehrer an den Mittelschulen im Landkreis angestellt werden – inwiefern diese in die Bedarfsplanung und in die Versetzungsstruktur mit einbezogen sind, werde ich versuchen, herauszufinden.



 

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