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12 Februar 2016

Freier Nachmittag für Bayerns Schüler?

Es gehört mittlerweile schon zur Tradition im Bayerischen Landtag, dass uns im Januar die Sternsinger besuchen. Daran schließt sich immer ein Informations- und Gesprächsaustausch mit den Vertretern der BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) an. Eines der zentralen Diskussions-Themen war in diesem Jahr die Forderung des BDKJ nach einem freien Nachmittag für Bayerns Schülerinnen und Schüler.


Der BDKJ strebt an, bayernweit für alle Schulbesucher einen Nachmittag freizuhalten, um an diesem freien Schulnachmittag ihre Gruppenstunden abhalten zu können, da es in der Vergangenheit durch zunehmenden Leistungsdruck im G8 und die Einführung der Ganztagsschule für die kirchlichen Jugendverbände immer schwieriger wird, noch entsprechenden Zuspruch zu ihren Gruppenangeboten am Nachmittag zu bekommen.


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Generell finde ich diese Idee lobenswert, da so aktiv Jugendarbeit unterstützt werden würde. In der Realität halte ich diesen Vorschlag aufgrund verschiedener Faktoren jedoch nicht 1:1 umsetzbar.


Bayern arbeitet weiterhin an dem Ausbau der Ganztagsschulen, ein freier Nachmittag würde dem widersprechen und wäre somit nicht unbedingt zielführend. Außerdem würde meiner Meinung nach ein solcher freier Nachmittag dazu führen, dass auch weitere Anbieter von Jugendarbeit, wie beispielsweise Sportvereine und Schützenvereine, ihr Angebot auf diesen Tag legen würden – somit wäre dem BDKJ nur teilweise gedient und die Kinder und Jugendlichen müssten sich für ein Angebot entscheiden.


Für wesentlich erstrebenswerter halte ich persönlich das Ziel, das Ganztagsangebot an bayerischen Schulen und die Jugendarbeit stärker zu vernetzen. Sowohl im offenen also auch im gebundenen Ganztag sollte verstärkt auf die Kooperation mit außerschulischen Partnern, zu denen auch der BDKJ zählen würde, gesetzt werden. Eine institutionelle Verankerung der Jugendarbeit an Schulen wäre somit ein gelungenes Beispiel für Kooperation und auch für die Schulfamilie eine Bereicherung.



5 Februar 2016

Von der Klausurtagung bis zur Aktuellen Stunde – von TTIP bis Flüchtlinge

Mit der Winterklausur in Laufen an der Salzach im Berchtesgadener Land ist die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in das politische Jahr 2016 gestartet. Auf der Tagesordnung standen viele wichtige Themen. Unter anderem diskutierten wir über Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstands, das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP und die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Österreich und machten uns vor Ort ein Bild über die Bewältigung der Flüchtlingskrise.


Besagte europäische Flüchtlingskrise ist weiterhin ein ungelöstes Problem. Deshalb besuchten wir zum einen die Grenzkontrollstelle der Autobahn A8 Piding-Ost und zum anderen den Wartebereich für Flüchtlinge in Freilassing, um uns vor Ort einen Eindruck über die augenblickliche Situation machen zu können. Bei einer Führung durch den Wartebereich für Flüchtlinge in Freilassing erfuhren wir, dass dort zwischen 400 und 3.600 Menschen ankommen – täglich, selbst jetzt im Winter. Seit 15. September vergangenen Jahres läuft der Flüchtlingsanlaufpunkt auf Hochtouren. Dank des starken Engagements von Landratsamt, Bundespolizei und vieler ehrenamtlicher Helfer klappe die Organisation jedoch gut, so die Behördenvertreter. Ankommende Flüchtlinge könnten zügig erfasst und in Erstaufnahmeeinrichtungen weitergebracht werden. Allerdings fehlten Dolmetscher – vor allem für afrikanische Sprachen, was die Einreisebefragung deutlich erschwere.


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Für uns FREIE WÄHLER ist nicht erst seit diesem Besuch klar, dass Schutzbedürftige unserer Hilfe bedürfen, aber auch die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit erreicht werden muss. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD muss wieder zu Recht und Gesetz zurückkehren und darf illegale Einwanderung in großem Stil nicht mehr länger dulden.


Auch die Staatsregierung muss sich endlich auf ihre eigentliche Rolle besinnen und die Probleme Bayerns lösen – anstatt so zu tun, als mache sie Weltpolitik. In dieser Woche stellt die CSU im Rahmen der „Aktuellen Stunde“ im Landtag ihr „12-Punkte-Programm gegen die Flüchtlingskrise“ vor. Das ist ja alles schön und gut – aber bezeichnenderweise  finden darin die Kommunen und Ehrenamtlichen, die derzeit die Hauptarbeit im Freistaat leisten, keine Berücksichtigung.


Die Landkreise, Städte und Gemeinden haben große Probleme, die Flüchtlinge unterzubringen und sind mittlerweile am Ende ihrer Kräfte. Dies war auch der einhellige Tenor eines „Runden Tisches“ bei der Regierung von Unterfranken, bei dem Landräte und Bürgermeister vor allem die Probleme der Unterbringung, speziell der Wohnraumbeschaffung für anerkannte Flüchtlinge, darstellten. Deshalb fordern wir FREIE WÄHLER von der Staatsregierung Lösungsansätze, die „hier und jetzt“ umgesetzt werden können: „Kümmert Euch um Wohnraum, stellt genügend Asylrichter sowie mehr Lehrer ein und schaut, dass den Kommunen die Kosten für zusätzliches Personal und die Unterbringung der Flüchtlinge erstattet werden“, forderte unser Fraktionsvorsitzender Hubert Aiwanger in seiner Plenarrede.



13 Oktober 2015

Obdachlose keineswegs schlechter gestellt als Flüchtlinge oder Asylbewerber

Die Vorurteile, die bezüglich der Flüchtlinge und Asylbewerber in Umlauf sind, halten sich hartnäckig. Schon ein kurzer Blick in facebook und andere soziale Medien genügt, um unzählige dieser (Hass-) Parolen zu lesen. Erst kürzlich wurde ich für meine Forderung nach mehr Lehrerstellen, um auch die Beschulung der Flüchtlingskinder zu gewährleisten, an den Pranger gestellt. Antworten wie: „Bin mal Gespannt ob ihr euch für Obdachlose die ihm Winter Erfrieren genauso Einsetzt oder sind die weniger wert wie Irgenwelche Flüchtlinge!“ sind da kein Einzelfall. Ich habe mich daher einmal näher mit dem Thema beschäftigt und kann nun mit absoluter Nachdrücklichkeit Folgendes sagen: Obdachlose werden nicht schlechter behandelt, als Flüchtlinge und Asylbewerber.


Wohnungslose Menschen sind nicht nur, wie man vielleicht zunächst denken mag, Menschen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Zu dieser sehr heterogenen Gruppe gehören beispielsweise auch Personen, die kurz davor stehen ihre Wohnung zu verlieren sowie Menschen, die in unwürdigen Zuständen leben. In der Regel liegt das Problem jedoch nicht ausschließlich in der Wohnungslosigkeit. Obdachlose haben oftmals weitreichendere Probleme wie psychische Erkrankungen, Suchtproblematiken und fehlende soziale Einbindungen.




Barbara Nobis  / pixelio.de

Barbara Nobis / pixelio.de


Leistungen für wohnungslose Menschen in Deutschland


Die Obdachlosenhilfe in Deutschland ist daher als ganzes Maßnahmenpaket angelegt. Natürlich muss man sich jeden Einzelfall genau anschauen, jedoch kann generell festgehalten werden, dass alle Obdachlosen vielfältige Angebote und Hilfestellungen in Anspruch nehmen können. Gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege hat das Sozialministerium ein Rahmenkonzept „Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in Bayern“ erstellt. Hierzu gehören Angebote wie kommunale Fachstellen, Straßensozialarbeit, teilstationäre Hilfsangebote zur Tagesstrukturierung und Beschäftigung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, verschiedene Beratungsstellen sowie eine medizinische Versorgung. Neben teilstationären Angeboten stehen außerdem stationäre Hilfsangebote für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zur Verfügung. Sicher werden und können nicht alle diese Angebote an jedem Ort und in jeder Stadt in gleicher Weise vorgefunden werden, aber wenn ein Obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Mensch diese in Anspruch nehmen will, dann gelingt das auf Wunsch und Vermittlung durch die entsprechenden Stellen.


Auch Übernachtungsmöglichkeiten und verschiedene Angebote für Tagesaufenthalte können von allen Obdachlosen in Deutschland in Anspruch genommen werden. Hierzu sind die Kommunen sogar zur Vorhaltung verpflichtet. Ambulante Wohnangebote in Form von betreutem bzw. unterstütztem Wohnen hingegen stehen nur Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zur Verfügung, auch hier wird für jeden Einzelfall spezifisch entschieden.


Im Gegensatz zu Asylbewerbern stehen wohnungslosen Deutschen zusätzlich sämtliche Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie des Gesundheitssystems und der Pflegeversicherung zur Verfügung.


Was sowohl Obdachlose, als auch Asylbewerber gemeinsam haben, ist die Hilfe durch ehrenamtlich engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger – und dieses Engagement verdient größte Anerkennung!


Ich hoffe, ich konnte die Behauptung, Asylbewerbern ginge es besser als Obdachlosen, hinreichend widerlegen. Außerdem möchte ich noch auf einen kürzlich im Focus erschienenen und lesenswerten Artikel verweisen, der sich genau mit dieser Thematik beschäftigt!



19 August 2015

Zunehmend Kritik an Asylverfahren

Personal am BAMF und Verwaltungsrichter dringend nötig

Die Flüchtlingssituation hat sich in Bayern in der jüngeren Vergangenheit aufgrund der weltpolitischen Lage weiterhin zugespitzt. Die Arbeit von ehrenamtlichen Helfern in Deutschland ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein für die gesellschaftliche Akzeptanz und die soziale Eingliederung von Asylsuchenden. Ich finde es deshalb sehr bemerkenswert, dass sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren – doch der Frust ist groß. Dies hat mir eine Mail von einer sehr engagierten Dame wieder gezeigt:


Wie viele Mitbürgerinnen und Mitbürger engagiert sich auch Frau R. für Asylbewerber. Die Erteilung von Deutschunterricht, die Hilfe bei Behörden- bzw. Arztgängen, die Unterstützung bei der Suche von Arbeitsstellen und vieles mehr gehört zu den Tätigkeitsbereichen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Doch diese engagierten Menschen sind auch immer öfter mit der Qual, die durch die lange Warterei auf einen Asylbescheid entsteht, konfrontiert. Trost spenden hilft natürlich, doch auch bei den Ehrenamtlern wächst der Unmut, denn trotz des vielen Engagements kann man den Flüchtlingen in den dringendsten Angelegenheiten nicht weiterhelfen.




Wilhelmine Wulff  / pixelio.de

Wilhelmine Wulff / pixelio.de


Dass die Bearbeitung von Asylverfahren immer länger dauert, ist kein Geheimnis. Wir FREIE WÄHLER fordern deshalb schon lange eine Aufstockung der Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ebenso benötigen wir dringend Richter um die Asylverfahren zu bescheiden, was wir FREIE WÄHLER quasi seit Wochen fordern. Leider bisher vergebens, da die CSU-Staatsregierung auf den Bund als Verantwortlichen verweist, obwohl sie dort selbst mit in der Regierung vertreten ist. Deshalb hat der sprunghafte Anstieg von Flüchtlingen zur Folge, dass sich die Bearbeitungszeit einer bereits zuvor überlasteten Behörde mit zu wenig Personal noch einmal nach hinten verschoben hat.


Als bildungspolitischer Sprecher liegen mir natürlich besonders die Kinder am Herzen. Deshalb setze ich mich hier für eine rasche Eingliederung in das bayerische Schulsystem mit der entsprechend intensiveren Betreuung ein. Aber auch hier lassen wirkliche Ergebnisse noch auf sich warten: Unsere Anträge für zusätzliche Lehrkräfte und den Ausbau des Krisen-, Bewältigungs- und Interventionsteams Bayerischer Schulpsychologinnen und –psychologen oder die Einrichtung von Übergangsklassen scheiterten ebenfalls an der CSU-Mehrheit.


Außerdem setzen wir uns als Fraktion für die Verbesserung der Lage in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ein. All diese Punkte sind wichtig, jedoch muss erst einmal eine Beschleunigung des Asylverfahrens erreicht werden – und dafür werden wir auch weiter kämpfen. Ich hoffe, dass sich die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer – die wir dringend benötigen um die Fehlplanung der Staatsregierung auszugleichen – nicht entmutigen lassen und sich weiterhin so herzlich und tatkräftig für die Flüchtlinge einsetzen!



27 April 2015

Keine Gleichstellung für Rettungshelfer

Wo liegen die Gemeinsamkeiten von Sanitätern, Feuerwehrleuten, THW-lern oder Bergwachtlern? Ganz klar, alle helfen im Notfall. Warum sollten also diese verschiedenen Ehrenamtlichen dann etwa beim Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, der Lohnfortzahlung oder beim Ersatz des Verdienstausfalles unterschiedlich behandelt werden? Dies haben wir uns auch in der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion gefragt und darüber diskutiert. Als Ergebnis haben wir daraus einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Helfergleichstellung erreichen sollte.




R.D  / pixelio.de

R.D / pixelio.de


Doch was gut gemeint war, ist bedauerlicherweise nicht gut ausgegangen, denn die CSU-Mehrheit verweigert ehrenamtlichen Rettungshelfern, die für Hilfsorganisationen tätig sind, weiter die Gleichstellung mit Feuerwehrleuten und Helfern des THW. So wurde im Innenausschuss des Bayerischen Landtags der entsprechende Antrag der Freien Wähler abgelehnt. Das Ergebnis ist bitter: Wer also als Aktiver eines Rettungsdienstes bei einem Einsatz wichtige Unterstützung leistet, hat auch künftig keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnfortzahlung oder Ersatz seines Verdienstausfalls sowie Ersatz seiner einsatzbedingten Sachschäden.


Damit stößt die CSU Tausende von Rettungshelfern vor den Kopf, die seit vielen Jahren ihre Gleichstellung mit Feuerwehrleuten einfordern. Wer für die notwendige Nachführung von einsatzwichtigem Material oder die Verpflegung der Einsatzkräfte sorgt oder sich um die weitere Betreuung der Verletzten oder Angehörigen von verstorbenen Opfern kümmert, wird damit weiterhin schlechter behandelt als diejenigen derselben Organisation, die Verunglückte bergen, erstversorgen und transportieren.


Die vor zwei Jahren erfolgte Gleichstellung der Kräfte des Rettungsdienstes mit denen der Feuerwehr ist zwar ein erster richtiger und wichtiger Schritt gewesen, wegen der erfolgten Ablehnung des Freie Wähler-Antrags seitens der CSU bleibt es aber künftig bei der Ungleichbehandlung der nicht am unmittelbaren Einsatz beteiligten ehrenamtlichen Rettungshelfer.



4 April 2015

Feuerwehren bekommen mehr Geld vom Freistaat

Bayerns Feuerwehren erhalten rückwirkend zum 1. März 2015 eine um durchschnittlich 20 Prozent höhere Förderung für die Anschaffung von Fahrzeugen und Einsatzgeräten sowie den Bau und die Modernisierung von Gerätehäusern. In den strukturschwachen Regionen mit besonderem Handlungsbedarf – dazu zählen mehrere Landkreise in Unterfranken, u.a. Main-Spessart – kommt sogar noch ein fünfprozentiger Aufschlag dazu. Damit setzt der Bayerische Landtag auch ein strukturpolitisches Signal für den ländlichen Raum.

Die jährliche Feuerwehrförderung des Freistaats steigt damit um 6,5 auf knapp 40 Millionen Euro. Für ein rund 250 000 Euro teures Standardlöschfahrzeug erhöht sich damit zum Beispiel die Förderung in den sogenannten Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) von zuletzt 73 000 auf knapp 93 000 Euro. Den Differenzbetrag müssen die Standortkommunen der Feuerwehren finanzieren.

Christoph Ehleben  / pixelio.de

Christoph Ehleben / pixelio.de



Auch der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes, Alfons Weinzierl, sprach von einem "Sprung nach oben" in der Förderung. Damit werde deutlich mehr ausgeglichen als die Preissteigerungen seit der letzten Erhöhung 2012. Die neuen Fördersätze von durchschnittlich 35 Prozent seien ein "echter Mehrwert für die Kommunen“.

Die bayerischen Feuerwehren können sich damit leichter modernstes Gerät und optimale Ausrüstung für ihre etwa 260 000 Einsätze im Jahr anschaffen. Neben der Erhöhung der Zuschüsse hat die Staatsregierung auch Änderungen an den Förderrichtlinien vorgenommen. So erhalten Kommunen beim Bau von gemeinsamen Atemschutzwerkstätten und -übungsanlagen einen Förderaufschlag von 10 Prozent. Neu in die Förderung aufgenommen wurde ein neues Kombinationsfahrzeug für Löscheinsätze und den Transport von einsatzbezogener Ausrüstung. Dies helfe vor allem kleineren Gemeinden, für die sich der Kauf von zwei getrennten Fahrzeugen oft nicht lohnt. Aufgestockt werden zudem die Zuschüsse für den Bau von Stellplätzen an Feuerwehrhäusern. Damit wird den Unfallverhütungsvorschriften sowie dem Trend zu immer größeren Fahrzeugen Rechnung getragen.


8 April 2014

Sprachkurse für Asylbewerber weiter in der Kritik

Zu geringe Finanzmittel für Sprachkurse der Asylbewerber und mangelnde Transparenz-Sprachkurse dezentral durchführen!

Des Öfteren habe ich in der Vergangenheit die verschiedenen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in meiner Region besucht und zwar vor allem, um mir einen Überblick über die Situation der Asylbewerber zu verschaffen.  Ob Kleinlangheim, Hammelburg oder Gemünden, die Bedingungen und die Integration vor Ort sind immer sehr unterschiedlich und hängen stark von den örtlichen „Netzwerken Asyl“ ab. Diese arbeiten ehrenamtlich in nahezu bewundernswerter Weise mit den Asylbewerbern aus den unterschiedlichen Ländern zusammen.

Im Landkreis Main-Spessart sind Asylbewerber mittlerweile neben Gemünden auf weitere acht Standorte in angemieteten, dezentralen Unterkünften verteilt. Derzeit sind es rund 210 Asylbewerber und auch dort sind in den dezentralen Unterkünften sowohl die Unterbringung als auch die Verpflegung sehr unterschiedlich geregelt. Bei diversen Gesprächen mit dem Netzwerk Asyl wurde ich immer wieder auf die unbefriedigende Bedienung der Asylbewerber mit Sprachkursen hingewiesen.


Gemünden

Diesbezüglich habe ich mir nun einmal mit einer Anfrage an die Staatsregierung einen Überblick über die höchst komplizierte Sprachkurs-Problematik verschafft. Und dabei muss ich klare Vorwürfe in diesem Zusammenhang an die Staatsregierung erheben, die nach wie vor bei kontinuierlich steigenden Asylbewerberzahlen zu wenig Finanzmittel in die Hand nimmt, um ausreichend Sprachkurse anzubieten. Sprachkurse nur an vier Standorten in Unterfranken bei allein zehn Standorten in Main-Spessart anzubieten ist einfach nicht ausreichend, hier brauchen wir zuerst mehr Mittel und des Weiteren ein anderes Denken.



Kritik übe ich darüber hinaus auch an den Bildungsträgern und deren undurchsichtige Abwicklung der Sprachkurse. Diese klammern bisher den Standort Gemünden aus ihren Überlegungen aus, obwohl hier mit 60 Asylbewerbern eine der größeren Unterkünfte vorhanden ist. Wenn ich mich drei Tage durch ganz Bayern durchtelefonieren muss bis ich erfahre, wer für die Abwicklung der XENOS-Sprachkurse in Unterfranken zuständig ist, dann passt da etwas nicht! Da mangelt es an Transparenz und es geht nur um Pfründesicherung! Es kann auch nicht erklärter Wille der Regierungspolitik sein die Asylbewerber dezentral unterzubringen, aber alle Maßnahmen zentral in den großen Städten zu belassen.

Beklagt wurde seitens des Netzwerk Asyl auch die Tatsache, dass sich die Volkshochschulen bisher sträuben, einen vom BAMF finanzierten Integrationskurs anzubieten und das trotz Personalmangels an der VHS Karlstadt und vorhandenem Personal und Räumlichkeiten in Gemünden. Nachgegangen bin ich auch der Frage, warum das Netzwerk Asyl bisher keine Antwort seitens der für die von Ehrenamtlichen erteilten Sprachkurse von der Koordinierungsstelle "lagfa Bayern e.V.“ für einen Sprachkurs in Gemünden erhalten hat (hier finden Sie meine SA).


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Ein wichtiges Thema war in den vergangenen Monaten auch die Umsetzung des vom Freistaat beschlossenen Vollzugs des Asylbewerberleistungsgesetzes mit der Umstellung von Sachleistungen auf Geldleistungen. Thomas Weingart, Sachgebietsleiter an der Regierung von Unterfranken, erläuterte hierzu, dass der Warenkorb am 29. Januar letztmals geliefert wurde und seit 1. Februar die Geldleistungen in Höhe von 140 Euro dann direkt im Rathaus in Gemünden an die Asylbewerber ausgezahlt werden.

Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass in der Gemündener GU rund 40 Prozent der Asylbewerber schon länger als zwei Jahre verweilen, bemängele ich das nach wie vor zu geringe Personal, das seitens der Bundesregierung am BAMF für Asylverfahren vorhanden ist. Diesbezügliche Anträge der FREIEN WÄHLER und auch der Bayerischen Staatsregierung sind bedauerlicherweise seitens der Bundesregierung bisher nicht umgesetzt worden.

Angesichts der vom Netzwerk angesprochenen, teilweise wenig kooperativen Unterstützung seitens der Behörden bei der Erledigung von Formalitäten und oftmaligem Vorsprechen am Landratsamt, rege ich an, dass die Ausländerbehörde des Landratsamtes regelmäßig vor Ort sein sollte, um einerseits Kosten zu sparen und andererseits Bürgernähe zu zeigen. Hinsichtlich der nunmehr vorhandenen Möglichkeiten, dass die Asylbewerber nach neun Monaten Aufenthalt auch arbeiten dürfen, kann ich nur an heimische Betriebe appellieren auch auf die Schaffenskraft der Asylbewerber zurückzugreifen.

Und eines möchte ich zum Schluss nochmals deutlich herausstellen: die  herausragende ehrenamtliche Tätigkeit des Netzwerk Asyl, die wesentlich dazu beitragen, dass die Integration in Gemünden insgesamt gut verläuft. Gleiches kann ich für die GU in Hammelburg von meinem Besuch dort berichten. Was da seitens der einheimischen Bevölkerung an Einsatz und gutem Willen läuft, ist vorbildliche Integrationsarbeit. Hut ab!



25 März 2014

Langer Weg zu Barrierefreiheit und Inklusion

Die Fragestellung, inwieweit es gelingt die berufliche Qualifizierung von behinderten Menschen zu erreichen, um sie für den ersten Arbeitsmarkt wieder fit zu machen, war Ausgangspunkt  für meinen Besuch der Werkstätten der Lebenshilfe in Nüdlingen. Als Mitglied der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Inklusion im Bayerischen Landtag ist diese Frage in den vergangenen Wochen ebenso wie die nach der Umsetzung der schulischen Inklusion mehrfach an mich heran getragen worden. Zunehmend klagen Bürgerinnen und Bürger über nicht-barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen, Öffentlichen Gebäuden, Schulen etc. und in gleichem Maße bemängeln auch Lehrer und Eltern, dass bei der Umsetzung der Inklusion in der Schule Sand im Getriebe ist.


Hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus, speziell von Bahnhöfen, habe ich mich in der Vergangenheit mit vielen Schreiben an die Staatsregierung und die Deutsche Bahn gewandt. Denn mit der Regierungserklärung vom Ministerpräsidenten hat dieses Thema nochmal an Brisanz gewonnen, da dieser bekanntlich bis 2023 Bayern barrierefrei machen will. Die Antwort dazu war eher ernüchternd als vielsprechend (hier finden Sie die Antwort zu meiner Anfrage), denn es gibt derzeit weder Vorstellungen hinsichtlich eines Fahrplanes noch hinsichtlich der Kosten der in-etwa-Vorstellung der Staatsregierung. Und mittlerweile gibt es ja selbst bei der Bahn Zweifler, ob das Vorhaben in diesem Zeitrahmen zu schaffen ist (näheres hierzu finden Sie in diesem Artikel).




Henrik G. Vogel  / pixelio.de

Henrik G. Vogel / pixelio.de


Die Deutsche Bahn jedenfalls hat, zumindest was die Bahnhöfe in Bayern angeht, einen Fahrplan bis 2018 (näheres hierzu in diesem Schreiben). Darin sind zumeist die größeren Bahnhöfe oder Bahnstationen mit hoher Kundenfrequenz enthalten. Und die Anfragen auch aus meinem Stimmkreis hinsichtlich Barrierefreiheit der Bahnstationen, ob nun in Burgsinn, Gemünden, Rieneck oder Retzbach häufen sich zu einer echten Barriere auf. Dazu passt, dass sich in dieser Woche ein Bürger aus meiner Heimatstadt Gemünden mit einer Petition hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Gemünden an den Bayerischen Landtag gewandt hat und nun im Wirtschaftsausschuss dazu entschieden wird.


Ungeachtet der Barrierefreiheit ist aber auch im alltäglichen Umgang das Thema Inklusion in der Gesellschaft noch zu wenig verbreitet und präsent. Dies habe ich auch in der Nüdlinger Werkstatt von Einrichtungsleiter Martin Denninger erfahren. Zunächst war ich über die hochmoderne Ausstattung der Werkstätte mit modernster Technologie wirklich positiv überrascht, aber ich musste eben auch zur Kenntnis nehmen,  dass es im Bereich des beruflichen Arbeitsprozesses bedauerlicherweise noch viel Nachholbedarf für die Inklusion gibt. Leider sind Unternehmer nach wie vor nicht bereit, in dem Maße für schwerbehinderte Menschen Jobs zu schaffen, wie das nötig wäre. Zwar bedeutet der Einsatz von behinderten Menschen zunächst Zeit und Mehrarbeit für die Unternehmen, allerdings bieten hier die Agentur für Arbeit wie auch staatliche Stellen neben finanzieller Förderung auch eine fachliche Unterstützung an, die vermutlich nicht bei allen Unternehmen in ausreichendem Maße bekannt ist. So stehen meines Erachtens durchaus noch Vorurteile und falsche Vorstellungen bei den Unternehmern dem Einsatz von behinderten Menschen im Wege.




Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Hingegen stellte ich für den Standort Nüdlingen mit einer Förderstätte für Menschen mit schwersten mehrfach Behinderungen, einer Frühförderstelle, einem Rehabilitations- und Arbeitswerk und der eigentlichen Werkstatt für behinderte Menschen, erfreut fest, dass Inklusion dort schon gelebt wird. Und da ist es entscheidend, dass sich Menschen mit und ohne Behinderung ohne Barrieren in der Dorfgemeinschaft begegnen. Neben dem Café und dem Wohnheim funktioniert das dort vor Ort vorbildlich, auch in den Vereinen, ob bei der Feuerwehr oder andernorts, da gibt es keine Barrieren mehr.


Dennoch bereitet mir nach dem Gespräch und dem Besuch die Tatsache  der kontinuierlichen Zunahme der Menschen mit psychischen Behinderungen, der demografische Wandel mit immer mehr älter werdenden Menschen mit Behinderungen und der nicht in gleichem Maße wachsende Bedarfe an Wohnraum und Arbeitsplätzen für diese Menschen, Sorge. Dem muss sich der Gesetzgeber stellen! Dieser Aufgabe darf sich auch die Politik nicht verschließen und da gilt es Nachbesserungen auf den Weg zu bringen.



25 März 2014

Neuregelungen zum BePo-Schwimmbad

Freiwilligen Hilfsorganisationen nutzen Schwimmbad der Breitschaftspolizei nun kostenlos


Oft sind es nicht die großen Dinge, die ein Politiker bewegt, sondern kleine Stellschrauben an denen es zu drehen gilt und dank denen in der Region dennoch vielen Bürgerinnen und Bürgern geholfen werden kann. So bin ich kürzlich von der Wasserwacht darauf angesprochen worden, dass das Bayerische Innenministerium seit diesem Jahr Sportvereinen ermöglicht, bei freien Kapazitäten die Schwimmhalle der Würzburger Bereitschaftspolizei kostenlos mit nutzen zu können. Für die Würzburger Kreiswasserwacht Grund genug zu fragen, warum dieser Vorteil nicht auch auf andere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden kann. Auf meine Nachfrage  beim Innenministerium erhielt ich nun kürzlich tatsächlich die mündliche Zusage auf eine Erweiterung der Richtlinie, sodass künftig auch die freiwilligen Hilfsorganisationen in den Genuss dieser Schwimmübungs-Möglichkeiten kommen können. Mittlerweile habe ich auch die schriftliche Anordnung von Landespolizeipräsident Schmidbauer, die das schwarz auf weiß besiegelt, in den Händen. Damit ist für die betreffenden Organisationen ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung gegangen, denn bekanntlich nimmt die Zahl der Hallenbäder in den vergangenen Jahren in Unterfranken wegen anstehender und nicht möglicher Finanzierung von Sanierungen kontinuierlich ab. Dies war auch der Grund für die Kreiswasserwacht Würzburg, die nunmehr schon seit Jahren auf das Rimparer Hallenbad verzichten muss.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Weiterhin sollen mit der neuen Richtlinie und Anordnung voraussichtlich ab Juni dieses Jahres auch Organisationen wie das THW, die Feuerwehren und die Wasserwachten, die Schwimmhallen der Polizei kostenlos mit nutzen können. Für mich  ist die Erweiterung ein erfreuliches Signal. Selbstverständlich steht die Ausbildung der Polizisten im Vordergrund, wenn die Hallenkapazitäten darüber hinaus aber von ehrenamtlich Tätigen in Bayern kostenlos mit genutzt werden können, ist das eine Win-Win-Situation für Alle und eine echte Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Bereits jetzt nutzt die Würzburger Kreiswasserwacht die Schwimmhalle der Würzburger Bereitschaftspolizei, ab Juni dann unentgeltlich. Ich könnte mir im Übrigen weitere solche Synergieeffekte vorstellen, etwa bei der Nutzung von Sporthallen der Universität durch Vereine.


Einzelheiten der Neuregelung finden Sie hier.



7 Januar 2014

Ehrenamt braucht mehr Anerkennung

Welche Bedeutung das Ehrenamt für unsere Gesellschaft hat wird mir immer wieder bei diversen Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden klar. Besonders einprägend war in diesem Zusammenhang in diesen Tagen die Hauptversammlung der Stützpunkt-Feuerwehr in meiner Heimatstadt Gemünden. 2372 Stunden Einsatz bei der Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung bei insgesamt 124 Einsätzen, das sind im Wochenschnitt 45 Stunden, also mehr als ein normaler Arbeitnehmer auf der Arbeit verbringt. Selbstverständlich summieren sich diese 45 Stunden durch viele einzelne Feuerwehrfrauen und –Männer auf, jedoch verdeutlicht es auch eines: wenn es diese freiwillige, ehrenamtliche Leistung nicht gäbe, wäre dafür unter Umständen eine Personalstelle nötig. So ist es ja bekanntlich in den großen Städten bei den Berufsfeuerwehren.


 Feuerwehr


Dem Ehrenamt zu einer besseren Anerkennung verhelfen, das war auch eine der Intentionen der Volksabstimmung zur Verfassungsänderung im Zuge der Landtagswahlen. Sicher erinnern Sie sich an den großen Zettel mit dem vielen Text. Der Freistaat hat zwar in der vergangenen Legislaturperiode mit der Ehrenamtscard einen guten Anfang gemacht, dieser reicht meines Erachtens aber noch lange nicht aus. Es ist eben nur ein Anfang. So haben wir FREIEN WÄHLER bereits mit entsprechenden Anträgen im Landtag dafür gekämpft, dass beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten bei Schülern im Abschlusszeugnis erwähnt oder ein zusätzliches Beiblatt zum Zeugnis angefügt werden oder bei Studenten ehrenamtliche Tätigkeiten auch als ECTS-Punkte angerechnet werden können um darzulegen, dass derjenige Jugendliche hier bereits über wertvolle Kompetenzen verfügt.


Schließlich ist auch unbestritten und nachgewiesen, dass ehrenamtlich tätige Jugendliche weitaus weniger ‚störanfällig‘ sind und sich vor allem im Umgang mit Anderen durch Selbstkompetenzen und gesellschaftsrelevantem Verhalten auszeichnen. Und um noch einmal zur Feuerwehr zurück zu kommen: hier steht unsere Gesellschaft gerade im ländlichen Raum vor einer großen Herausforderung. Geprägt durch die freiwilligen Feuerwehren kommt es aufgrund der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und des Arbeitsplatzes oft weit weg vom Wohnort immer öfter zu Schwierigkeiten, so dass tagsüber die Einsatzfähigkeit einer Ortswehr nur noch gerade so (oder nicht mehr) gewährleistet werden kann. Des Weiteren, und das war auch bei der Gemündeter Stützpunktwehr erkennbar, wird die Feuerwehr immer mehr zu sogenannten technischen Hilfeleistungen, wie Wohnungstüröffnungen, Gefahrenbegleitung u.ä. gerufen. Zunehmende Naturkatastrophen, wie gerade in unserer mainfränkischen Region mit dem Hochwasser, sorgen zusätzlich für hohen Einsatzzeiten und die nötige Freistellung vom Dienstherrn.


Letzterer ist aber, weil oft nicht mehr inhabergeführt sondern konzerngesteuert, nicht mehr in dem Maße bereit die Arbeitnehmer für diese Einsätze unentgeltlich freizustellen. Insofern wird die Diskussion, unter welchen gesamtgesellschaftlichen Bedingungen ehrenamtliche Tätigkeiten künftig überhaupt noch machbar und möglich sein werden, mindestens die laufende Legislaturperiode andauern.  Deshalb bleibe ich bei meiner Meinung: das Ehrenamt braucht deutlich mehr Anerkennung und Aufwertung!



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