Die Bayerische Landesstiftung: Förderung für Soziales und Kulturelles

3 Mai 2017

Die Bayerische Landesstiftung: Förderung für Soziales und Kulturelles

In seiner Sitzung vom 27. April hat der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung auch über Förderanträge aus Unterfranken entschieden. Insgesamt sollen nun 797.825 Euro Förderung in unseren Regierungsbezirk fließen, während in ganz Bayern knapp über 9,5 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Da stellt sich die Frage, was mit diesen Geldern überhaupt gefördert werden soll und wie darüber entschieden wird, welches Projekt eine Förderung erhält und welche nicht. Dies möchte ich im Folgenden genauer beleuchten.Spatenstich


Nach den Richtlinien für die Vergabe von Förderungsmitteln der Bayerischen Landesstiftung wird die Landesstiftung auf sozialem und kulturellem Gebiet tätig. Förderungsfähig ist demnach grundsätzlich jedes Vorhaben beziehungsweise Projekt innerhalb Bayerns, zu dessen Förderung der Staat nicht gesetzlich verpflichtet ist. Darüber hinaus darf das betreffende Projekt nicht unter die Pflichtaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften fallen. Maßgebliche Voraussetzung zur Förderung durch die Landesstiftung ist die öffentliche Nutzung beziehungsweise regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit des Objekts. In Ausnahmefällen können auch Außensanierungen von Baudenkmälern privater Eigentümer gefördert werden, sofern dem betreffenden Objekt stadt- beziehungsweise ortsbildprägende Bedeutung zugeschrieben werden kann.


Die Bayerische Landesstiftung fördert Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern, Baumaßnahmen bei überregional bedeutsamen nichtstaatlichen Museen, und bedeutende sozialpolitische Bauprojekte gemeinnütziger oder öffentlicher Träger, vor allem der Alten- und Behindertenhilfe. Seit ihrer Gründung hat die Bayerische Landesstiftung über 500 Millionen Euro an Zuschüssen und Darlehen bewilligt und damit rund 8.000 Vorhaben finanziell unterstützt.


Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Stiftungsrat. Dieser tritt zu diesem Zwecke dreimal jährlich zusammen (Frühling, Sommer und Winter). Der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung setzt sich folgendermaßen zusammen: Als Vorsitzender fungiert der Bayerische Ministerpräsident. Sein Stellvertreter in diesem Beschlussorgan ist der Staatsminister der Finanzen. Hinzu kommen noch Vertreter des Landtags sowie der Obersten Staatsbehörden.


Gefördert werden können selbstverständlich nur Projekte, für deren Bezuschussung entsprechende Anträge eingereicht werden. Antragsformulare für Soziale Bauprojekte, kirchliche Baudenkmäler sowie Denkmäler und Museen können hier heruntergeladen werden. Ich kann die Verantwortlichen in den Landkreisen und Kommunen nur ermutigen, die entsprechenden Anträge für geeignete Projekte bei der Landesstiftung einzureichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Antrag bewilligt wird (vorausgesetzt, das Vorhaben ist mit den Förderrichtlinien vereinbar), ist vergleichsweise sehr hoch. Darüber hinaus erscheint es mir sinnvoll soziale und kulturelle Vorhaben vor Ort zu unterstützen. Schließlich kommen solche Projekte häufig auch in vielerlei Hinsicht den Lebensbedingungen in ländlichen Gegenden zugute.


Die gesamte Förderliste der Bayerischen Landesstiftung finden Sie hier: Bayerische Landesstiftung - Förderliste 2017



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen