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22 April 2017

Neuer Gesetzentwurf stärkt Freiwillige Feuerwehren

Schon oft habe ich in meinen Blogs die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren und das enorm bedeutsame Engagement der ehrenamtlichen Kräfte herausgestellt. Umso mehr freut es mich, dass nun im Bayerischen Landtag die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Thema war, in der deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu erkennen sind.


Die Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetztes kommen den 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und –frauen in den 7.700 Feuerwehren zugute, die ihren Dienst für die Gesellschaft leisten. Der neue Gesetzentwurf reagiert auf den demographischen und gesellschaftlichen Wandel, der natürlich auch im Ehrenamt tiefe Spuren hinterlässt. Vielen Vereinen bricht der Nachwuchs weg, davon sind auch die Feuerwehren stark betroffen. Vielerorts kann man Plakate mit Anwerbeversuchen sehen, auf denen die Bedeutung der Feuerwehren für jedes einzelne Mitglied unserer Gesellschaft deutlich gemacht wird, doch die Lücken bleiben.


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Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfs sind beispielsweise die Verbesserung der Fortbildungsmöglichkeiten auf Landkreisebene und die Möglichkeit der Gemeinden, die Pflichtaufgaben des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung auf eine andere kommunale Körperschaft wie beispielsweise eine Verwaltungsgemeinschaft, wie wir sie in Zellingen haben, zu übertragen.


Außerdem wird eine Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr berücksichtigt. Hier ist es mir persönlich jedoch wichtig zu sagen, dass wir nicht nur auf die erfahrenen Feuerwehrkräfte zurückgreifen können, sondern auch die Nachwuchsarbeit entsprechend ausgebaut werden muss. Natürlich setzen viele Jugendliche ihre Prioritäten anders, doch mit der nun bevorstehenden Rückkehr vom G8 zum G9 bleibt hoffentlich auch wieder mehr Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten. Zusätzlich zur Anhebung der Altersgrenze wird auch „unten“ eine wichtige Stellschraube verändert, denn um Feuerwehrnachwuchs für die Feuerwehrarbeit zu gewinnen und Kinder für die Tätigkeit zu begeistern, dürfen bereits Kindergruppen ab sieben Jahren angeboten werden.


Zusätzlich soll auch der Kreisbrandrat durch die Bestellung weiterer Kreisbrandinspektoren ohne eigenen Inspektionsbereich entlastet und die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass die Feuerwehren bei Übungen selbstständig verkehrsregelnde Maßnahmen treffen können.


Mit diesen Änderungen und der zusätzlichen Erleichterung in Bezug auf die Freistellung sind wir dem Ziel, das Ehrenamt attraktiver zu gestalten und zu würdigen, einen deutlichen Schritt näher gekommen, was mich persönlich sehr freut. Dennoch liegt mit dem Finden von Nachwuchskräften und der stärkeren Würdigung der Tätigkeiten noch ein weiter Weg vor uns.



20 März 2017

Freistellung für Jugendarbeit wird erleichtert

Das Ehrenamt ist eine der wichtigsten Säulen unserer Gesellschaft. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind allgegenwärtig und nicht mehr wegzudenken: wir profitieren alle vom Einsatz der Rettungskräfte, der Vereinsarbeit und der Verbandstätigkeiten. In der Vergangenheit habe ich bereits über die Schwierigkeiten bei der Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berichtet, nun gibt es endlich erste Erleichterungen.


Der Landtag hat erfreulicherweise die Regelungen für die Freistellung von Arbeitnehmern für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit geändert. Der Rechtsanspruch umfasst nun alle Tätigkeiten in der Jugendarbeit – inklusive Aus- und Fortbildungen – und ist damit flexibilisiert und ausgeweitet worden.


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Künftig ist es möglich, sich auch stundenweise vom Arbeitgeber befreien zu lassen, eine Regelung, für die ich mich persönlich vehement eingesetzt habe. Natürlich wurde bei den Änderungen auch der Arbeitgeber hinreichend berücksichtigt: die maximale jährliche Freistellung beträgt das Dreifache der wöchentlichen Arbeitszeit des angestellten Arbeitnehmers und gilt für maximal zwölf Veranstaltungen im Jahr.


Mit diesen Regelungen werden die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Jugendarbeit verbessert, ein Ziel, das wir FREIE WÄHLER schon lange verfolgen. Dennoch gilt es auch weiterhin an den Regelungen zu arbeiten: es bedarf klarer Richtlinien zur Freistellung für die Vorstands- und Gremienarbeit in Jugendverbänden sowie für die Freistellungsregelung von Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten. Hier weisen die Neuerungen noch große Lücken auf. Trotzdem ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.


Wir FREIE WÄHLER werden uns auch in Zukunft für die Stärkung des Ehrenamts einsetzen und fordern außerdem die Empfehlungen der Jugend-Enquete des Landtags in weiteren Punkten umzusetzen und bestehende Freistellungsregelungen zu konkretisieren.



19 März 2017

CSU lässt Schulen im Stich

Man könnte meinen, die CSU hat mit der unüberlegten Einführung des G8 und der endlosen Diskussion um die Rückkehr zum G9 in der Bildungslandschaft Bayerns genug Schaden angerichtet. Leider ist dem nicht so: Mit der Ablehnung des Antrags zur Notversorgung an Grund- und Mittelschulen lässt die CSU Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Bildung kläglich im Stich.


Wie prekär die Lage an den bayerischen Grund- und Mittelschulen derzeit ist, habe ich Ihnen bereits in der vergangenen Woche geschildert. Nach den vielen Hilferufen von Lehrkräften, Eltern- und Lehrerverbänden haben wir als Opposition geschlossenen einen Dringlichkeitsantrag gestellt, in dem wir ein Notprogramm zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen gefordert haben. Im Bildungsausschuss des Landtags wurde dieser Dringlichkeitsantrag jedoch abgelehnt.


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Die Mobilen Reserven sind in Dauereinsätzen und Lehrkräfte schleppen sich krank in die Schulen. Warum? Weil keine Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen. Ich bewundere den Einsatz der Lehrkräfte, doch im Hinblick auf die Lehrergesundheit ist das keine Dauerlösung. Es kann nicht sein, dass Klassen zusammengelegt werden müssen oder Unterricht ersatzlos ausfällt, weil keine Vertretungslehrkräfte mehr zur Verfügung stehen. Wir FREIE WÄHLER haben schon vor Schuljahresbeginn eine deutliche Aufstockung der Mobilen Reserven sowie der Lehrerstellen gefordert – einen Antrag nach dem anderen abzulehnen ist aber scheinbar zum Regierungsziel der Staatsregierung geworden.


Trotz der Hilferufe aus allen Ecken verharmlosen das Kultusministerium und die CSU die Lage an den Schulen. Die Situation sei nicht mehr so prekär, ein Notprogramm sei nicht notwendig. Es wundert mich nicht, dass sich Lehrkräfte und Verbände wie der BLLV im Stich gelassen fühlen.


Unsere Schulen sind auf eine angemessene Lehrerversorgung angewiesen. Ziele der bayerischen Bildungspolitik wie Inklusion, Integration und Ganztag lassen sich nur durch eine angemessene Unterstützung umsetzen. Um eine nachhaltige Stärkung des Bildungsstandorts Bayern zu erreichen und dessen hohe Qualität zu erhalten, benötigen vor allem Grund- und Mittelschulen Unterstützung. Wir FREIE WÄHLER fordern für die nächsten Jahre eine finanzielle Förderung in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro.


Ich unterstütze die Forderungen des BLLV nach einem Notprogramm und setze mich daher im Bayerischen Landtag vehement für eine Verbesserung der untragbaren Situation an bayerischen Grund- und Mittelschulen ein. Über unseren Einsatz werde ich Sie natürlich auch weiterhin umfassend informieren.



19 März 2017

Schlusslicht Unterfranken?

Der ländliche Raum stellt schon lange den absoluten Gegensatz zu den Ballungsgebieten wie beispielsweise München dar. Wir FREIE WÄHLER setzten uns daher vehement für eine Stärkung des ländlichen Raums und somit auch Unterfrankes ein. Dass das wenigstens zum Teil Früchte trägt, zeigt die Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken zum kommunalen Finanzausgleich.


Im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs kann sich der Regierungsbezirk Unterfranken freuen, denn der kommunale Hochbau wird rückwirkend auf das Jahr 2016 mit 38,4 Millionen Euro gefördert. Diese vom Landtag bereitgestellten Finanzmittel sind – wie ich finde erfreulicherweise – nur für kommunale Schulen und Kindertageseinrichtungen bestimmt.




Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Über ganze 31,7 Millionen Euro sind in insgesamt 84 Schulbauprojekte, einschließlich der Schulsportanlagen, geflossen. Hier wurde beispielsweise auch die größte derzeit laufende Baumaßnahme mit berücksichtigt: die Generalsanierung des Schulzentrums in Lohr am Main kommt auf Gesamtkosten von rund 39 Millionen Euro, hier ist ein Zuschuss durch den kommunalen Finanzausgleich mehr als willkommen.


Außerdem berücksichtigt wurden unter anderem die Baumaßnahmen des Schulzentrums Haßfurt, der Grund- und Mittelschule Ochsenfurt, des Gymnasiums Erlenbach und der Mittelschule Werneck. Aufgrund des Zustands der Schulen in Unterfranken besteht auch weiterhin ein sehr hoher Investitionsbedarf. Dank des kommunalen Finanzausgleichs konnten daher für weitere 23 dringliche Vorhaben die Zustimmungen zum vorzeitigen Baubeginn erteilt werden. Diese Projekte werden nun bereits 2017 und 2018 mit einer ersten Förderrate anfinanziert.


Es freut mich immer sehr, wenn Finanzmittel auch hier bei uns vor Ort ankommen – denn sie werden dringend gebraucht. Dennoch ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir müssen umdenken und den ländlichen Raum weiter stärken.


Dass die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich größtenteils an Schulbaumaßnahmen gingen, halte ich für nötig und erfreulich – dennoch helfen alle Investitionen in Baumaßnahmen nichts, wenn die Lehrkräfte zum Unterrichten fehlen. Wie prekär die Lage an bayerischen Schulen derzeit ist, können Sie in meinem Blog nachlesen.



14 März 2017

Wie alt sind Bayerns Lehrkräfte?

Der demografische Wandel und dessen Auswirkungen ist ein immer wiederkehrendes Diskussionsthema – und das zu Recht, denn die Überalterung der Gesellschaft geht uns alle an. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Themen Rente und Altersarmut auch den Bundestagswahlkampf prägen. Ich wollte mich nun einmal mit einem spezifischen Blick auf die Schulen befassen: Wie schaut es in Bayerns Lehrerzimmern aus?


Fragt man die Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Meinung zum Altersdurchschnitt von Lehrerinnen und Lehrern in Bayern gehen die Meinungen weit auseinander. Das überrascht mich wenig, denn die Vermutungen hängen nun einmal stark mit den eigenen Erfahrungen oder den Erzählungen aus dem persönlichen Umfeld zusammen. Eine Anfrage an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bringt hier etwas Licht ins Dunkel.


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Betrachtet man den Altersdurchschnitt der Lehrkräfte im Schuljahr 2015/16 in den verschiedenen Regierungsbezirken des Freistaates, ergibt sich ein – nicht unerwartetes – Bild: Die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern teilen sich, je nach Schulart, die im Schnitt jüngsten Lehrkräfte. Hier schwankt der Altersdurchschnitt zwischen 40.2 und 43,0 auf den Spitzenplätzen. Den höchsten Altersdurchschnitt von Lehrkräften findet man in den Regierungsbezirken Oberfranken und Unterfranken, wobei die Zahlen hier zwischen 42,6 und 47,7 variieren. Dieses Bild deckt sich auch mit den Anfragen, die ich regelmäßig erhalte: viele Junglehrer verschlägt es zuerst einmal nach Oberbayern, zurück in den ländlichen Raum geht es oft nur nach einer Heirat. Hier muss man meiner Meinung nach jedoch aufpassen: Junglehrer profitieren von den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und umgekehrt natürlich auch. Wünschenswert wäre es in meinen Augen daher, eine gesunde Mischung aller Altersstufen im Lehrerkollegium zu erreichen.


Ein großes Problem ist, dass wir vor allem an Grund- und Mittelschulen aktuell einen großen Lehrermangel zu verzeichnen haben. Wenn sich in der Bildungspolitik nicht Grundlegendes ändert, wird das in wenigen Jahren zu einem nicht mehr zu bewältigenden Problem: In Oberfranken sind bereits 19,2 Prozent der Lehrkräfte 60 Jahre oder älter, in der Oberpfalz 18,6 Prozent und in Unterfranken 17,0 Prozent. Wir FREIE WÄHLER fordern daher schon lange ein Umdenken bei der Lehrerausbildung sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ich werde mich auch weiterhin tatkräftig für eine angemessene Lehrerversorgung einsetzen und Sie wie immer über neue Entwicklungen informieren!



14 März 2017

An Bayerns Schulen brennt es wieder mal

Die Diskussion um die Zukunft des Gymnasiums in Bayern hat in den vergangenen Jahren viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen und dennoch ist noch keine Entscheidung über konkrete Zukunftspläne gefallen. Neben der Dauerbaustelle G8/G9 brennt es jedoch vor allem an den Grund- und Mittelschulen, es gilt, endlich zu handeln.




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Es gilt, endlich zu handeln. Neben der Dauerbaustelle G8/G9 brennt es in Bayern vor allem an den Grund- und Mittelschulen,


In Pension gegangene Lehrerinnen und Lehrer bekommen Anfragen von den Schulämtern, ob sie nicht wieder in den Schuldienst eintreten wollen – wenn auch nur stundenweise. In vielen Regierungsbezirken gingen in den vergangenen Wochen Briefe an die Schulen mit der Frage, ob Lehrkräfte bereit wären, ihre Wochenstunden aufzustocken – die so entstehenden Überstunden könnten im nächsten Schuljahr „abgefeiert werden“. Die Mobilen Reserven sind größtenteils in Dauereinsätzen, es fehlt vor allem aufgrund der Grippe- und Erkältungswellen an Vertretungslehrkräften. Anweisung von vielen Schulämtern: wenn niemand vertreten kann, lassen Sie die Schüler zu Hause.


Die aktuelle Situation zehrt an den Kräften der Schulleitungen und Lehrkräfte, denn es musste wieder auf Unterkante geplant werden und das rächt sich jetzt. Bereits im vergangenen Schuljahr haben wir FREIE WÄHLER eine Aufstockung der Mobilen Reserve gefordert, doch dem wurde nicht entsprochen. Doch es geht hier nicht nur um die Mobilen Reserven: Es zeichnet sich schon lange ab, dass es an Bayerischen Mittel- und Grundschulen einen Lehrermangel zu bewältigen gibt. Fast alle Anwerbungsversuche schlagen fehl – und das, obwohl zu tausenden arbeitslose (Jung-)Lehrer auf der Straße stehen. Vielen ist die Umschulung – vor allem unter dem finanziellen Aspekt – zu stressig. Die vielen Aufgaben, die Grund- und Mittelschullehrer mit dem Ganztag, der Inklusion und der Flüchtlingsbeschulung meistern müssen, schrecken viele Lehrer anderer Schularten ab. Das Pädagogische rückt in den Vordergrund und die Bezahlung ist deutlich schlechter als an anderen Schularten. Der Lehrermangel und die damit einhergehenden Unterrichtsausfälle machen jedoch deutlich, dass wir nicht länger tatenlos zusehen können – jedenfalls nicht, wenn uns die Bildung etwas wert ist. Ich finde es erschreckend, dass derzeit an vielen Schulen nicht einmal der Kernunterricht stattfinden kann, es brennt überall!


Ich werde mich daher gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen auch weiterhin dafür einsetzen, dass die bildungspolitischen Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden, denn an Bildung darf nicht gespart werden!


11 Februar 2017

Ausbildungschancen von Flüchtlingen in Bayern

Gesellschaftliche Teilhabe und damit Integration sind in unserem Land eng mit dem Faktor „Arbeit“ verbunden. Ein Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz kann als Katalysator für die Eingliederung in unsere Gesellschaft dienen.  Diese können beispielsweise Sprachkenntnisse fördern oder den Grundstein für finanzielle Unabhängigkeit legen. In Bayern sind derzeit (Stand Januar 2017) rund 46.000 Flüchtlinge arbeitssuchend gemeldet. Weitere 20.000 befinden sich bereits in Beschäftigungsverhältnissen, wenn auch oftmals nur in Helferjobs - etwa in der Gastronomie oder in Lagertätigkeiten. Dem gegenüber stehen derzeit 12.000 unbesetzte Lehrstellen in Bayern sowie der wachsende Fachkräftemangel. Daher sollten junge Flüchtlinge vor allem fit für eine Berufsausbildung gemacht werden. Mehr als die Hälfte der erwachsenen Asylsuchenden ist im Übrigen zwischen 18 und 27 Jahren alt, somit stehen deren Erwerbsbiografien erst am Anfang.


Doch so einfach funktioniert die Integration bedauerlicherweise nicht. Die schulischen Voraussetzungen der Flüchtlinge sind höchst unterschiedlich. Sie unterscheiden sich, je nach Herkunftsland, teils stark. Beispielsweise haben rund 75 Prozent der Flüchtlinge aus dem Iran ein Gymnasium oder eine Hochschule besucht, während etwa zwei Drittel der somalischen Flüchtlinge entweder gar keine oder nur eine Grundschule besucht haben. Den größten Anteil der Flüchtlinge machen wenig überraschend die Syrer aus. Diese verfügen über eine überdurchschnittliche Schulbildung. Nichtsdestotrotz wird anhand dieser höchst unterschiedlichen Bildungsniveaus deutlich, dass ein pauschales, hochstandardisiertes Heranführen an den deutschen Ausbildungsmarkt nicht möglich ist. Hier muss möglichst individuell und von Fall zu Fall gefördert und beraten werden.




derateru  / pixelio.de

derateru / pixelio.de


Und noch ein weiterer Aspekt spielt eine ganz entscheidende Rolle: Oft geraten junge Flüchtlinge unter Druck schnell Geld zu verdienen, um damit Familienangehörige in der Heimat zu unterstützen. Die Nachhaltigkeit einer Ausbildung gerät dabei oft ins Hintertreffen. Hier muss Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet werden. Darüber hinaus ist es für potentielle Ausbildungsbetriebe immer noch mit einem schwer kalkulierbaren Risiko verbunden, einen Ausbildungsplatz an einen Flüchtling zu vergeben. Denn es bleibt immer noch die Frage, wie es nach der dreijährigen Ausbildung und der zweijährigen Bleibeperspektive dann weiter geht.


An dieser Stelle möchte ich Ihnen an zwei Beispielen kurz vorstellen, welche Bemühungen verschiedene Akteure unternehmen, um die Ausbildung junger Flüchtlinge zu fördern. Die Industrie- und Handelskammern unterstützen Unternehmen aktiv bei der Integration und Ausbildung von Flüchtlingen. Zu deren Angebot zählen beispielsweise die Beratung zu den Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausbildung von Flüchtlingen oder die Bereitstellung von Informationen zu Fördermöglichkeiten. Bedauerlicherweise sind diese Initiativen auch in den Helferkreisen oft zu wenig bekannt, wie ich selbst bei einem Besuch beim zweimonatlichen Treff „Flüchtlings-Cafe“ feststellen musste. Für weitere Informationen zu den Angeboten der IHK Mainfranken klicken Sie hier.


Darüber hinaus gibt es verschiedene Projekte, die von staatlichen Akteuren mitgetragen werden. So beispielsweise das „Berufliche Übergangsjahr“ (BÜ), welches auf einer Kooperation des Kultusministeriums und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit basiert. Dieses Projekt soll eine Brücke zwischen Schule und Arbeitsmarkt bilden. Das BÜ nimmt vor allem Praxisbezüge in den Fokus und legt besonderen Wert auf das Vermitteln von Fachsprache als Grundlage einer daran anschließenden Ausbildung. Das Übergangsjahr schließt grundsätzlich an die Integrationsklassen an. Für weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu dem Thema klicken Sie hier.


Betriebe, die bereits Flüchtlinge ausbilden, machen in der (Fach)Sprache eines der größten Probleme aus. So seien Sprachbarrieren und fachliche Überforderung die Hauptgründe dafür, wieso junge Migranten eine Ausbildung abbrechen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass genügend Sprachkurse angeboten werden und Flüchtlingskinder und –Jugendliche in der Schule bestmögliche Förderung erhalten. Ursprünglich hatte die bayerische Wirtschaft große Hoffnungen in das neue Bundesintegrationsgesetz gesetzt und in den vielen jungen Flüchtlingen ein großes Potential für den hiesigen Ausbildungsmarkt erkannt. Das erscheint auch nur logisch, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass seit Jahren beispielsweise immer wieder Lehrstellen im Handwerk unbesetzt bleiben.


Wie bereits eingangs erwähnt erscheint mir die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen ohne die Inklusion in den hiesigen Arbeits- und Ausbildungsmarkt nur schwer möglich. Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Ausbildung von jungen Flüchtlingen müssen dringend verbessert werden. Darüber hinaus müssen junge Flüchtlinge für eine berufliche Ausbildung begeistert werden. Diese ist in ihrer Wirkung viel nachhaltiger als schnell verdientes Geld aus Aushilfsjobs und dergleichen. Am Ende des Tages liegt es natürlich bei den jungen Menschen selbst, ob sie die Chancen, die man ihnen aufzeigt, auch ergreifen und sie sich ein solides Fundament für ihre Zukunft aufbauen. Doch es ist zunächst auch Aufgabe der Politik, ihnen diese Möglichkeiten zu eröffnen und aufzuzeigen. Davon hätten dann letztendlich alle Seiten etwas: Die bayerischen Unternehmen, die hiesigen öffentlichen (Sozial-) Kassen, sowie die jungen Flüchtlinge im Freistaat.


Über den Stand der Berufsschulplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Unterfranken gibt auch meine Schriftliche Anfrage Auskunft.



7 Februar 2017

Räume mit besonderem Handlungsbedarf im Landesentwicklungsprogramm: Eine sinnvoll gewählte Kategorie?

Den Kommunalpolitikern ist der Begriff des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) durchaus ein Begriff. Der Nichtinsider kann die Bedeutung jedoch relativ schnell erschließen.


Der RmbH war bereits im März 2015 Gegenstand eines Blogs auf meiner Homepage. Ich möchte diesen Begriff nun, rund zwei Jahre später, noch einmal aufgreifen und darstellen, was man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf versteht, welche Bedeutung er für das Landesentwicklungsprogramm Bayerns besitzt und warum er in den letzten Monaten wieder in den Fokus verschiedenster Akteure geraten ist.


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Was versteht man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf?


Als RmbH gelten Kommunen und Landkreise, die laut Landesentwicklungsplan wegen Strukturschwäche besonders zu entwickeln sind. Welche Gebiete zu solchen strukturschwachen Räumen gezählt werden, wird anhand eines sogenannten „Strukturindikators“ ermittelt.


Nach der Regelung von 2013 wurde zunächst jede Gemeinde als RmbH eigeordnet, deren Strukturindikator weniger als 85 Prozent des bayerischen Durchschnitts erreichte. In der Kabinettssitzung vom 12. Juli 2016 wurde dieses Kriterium kürzlich aufgeweicht. Künftig soll ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts ausreichen, damit eine Kommune zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wird. Auf diese Erweiterung möchte ich weiter unten noch einmal genauer eingehen.


Zunächst aber mehr zum Begriff des Strukturindikators. Dieser setzt sich aus verschieden-gewichteten Kenngrößen zusammen.


Für Kreisregionen werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2034 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslosenquote 2011 bis 2015 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-    Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 2009 bis 2013 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Für Gemeinden werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2028 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslose 2011 bis 2015 (Arbeitslose je 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und Arbeitslose; Stichtag jeweils 30.06., Fünfjahresdurchschnitt) (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-        Einkünfte je Steuerpflichtigem 2010 in Euro (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Welche Rolle spielt der Begriff des RmbH für das Landesentwicklungsprogramm?


Räume mit besonderem Handlungsbedarf erhalten in der Regel günstigere Konditionen für verschiedene Förderprogramme. So erhalten sie beispielsweise höhere Fördersätze beim Breitbandausbau. Diese systematische und gewollte Bevorteilung soll dem Zweck dienen, gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Freistaat herzustellen.


Für weitere Erläuterungen zu diesem Aspekt, verweise ich auch den Blog aus dem März 2015.


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Warum sind die RmbHs mittlerweile wieder in aller Munde?


Wie oben bereits angerissen hat das Kabinett im Juli 2016 beschlossen, die Kategorie des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf zu erweitern. Wie bereits angesprochen reicht nun ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts, damit eine Kommune oder ein Landkreis als RmbH eingeordnet wird.  Darüber hinaus soll auch keiner Region, die bereits 2013 zum RmbH erklärt wurde, diese Etikettierung wieder abgenommen werden, unabhängig davon, ob ihr Strukturindikator mittlerweile nicht mehr den entsprechenden Kriterien entspricht.


Das führt dazu, dass aktuell insgesamt 33 Kreisregionen und 150 Gemeinden außerhalb dieser Kreisregionen als RmbH festgelegt werden. Zum Vergleich: Nach der letzten Erweiterung durch Ministerratsbeschluss vom 5. August 2014 zählten noch lediglich 11 Landkreise mit 150 Einzelgemeinden zu den RmbHs.


Es drängt sich der Eindruck auf, dass mittlerweile die Hälfte Bayerns zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wurde. Das lässt einerseits die Vermutung zu, dass wir von gleichwertigen Lebensbedingungen in Bayern weit entfernt sind. Andererseits muss die Frage gestellt werden, ob angesichts der hohen Anzahl von RmbHs eine effektive Förderung der wirklich bedürftigen Kommunen noch möglich ist. Es liegt auf der Hand, dass die Töpfe, die zur Förderung von Räumen mit besonderem Handlungsbedarf zur Verfügung gestellt werden, entsprechend aufgestockt werden müssen. Andernfalls würde man Gefahr laufen, dass sich eine Art Gieskannen-Prinzip etabliert, nach dem überall irgendwie, aber nirgendwo gezielt und angemessen gefördert werden kann.


Aus meiner Schiftlichen Anfrage zu den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf geht hervor, welche einzelnen Kommunen und Landkreise aktuell zu dieser Kategorie gezählt werden. Leider enthält die Antwort der Staatsregierung keine konkreten Angaben über die Höhe der Fördergelder, die in der Vergangenheit in Räume mit besonderem Handlungsbedarf geflossen sind beziehungsweise in Zukunft in solche fließen sollen.


Über neue Erkenntnisse werde ich Sie wie gewohnt fortlaufend informieren.


(Dieser Beitrag wurde zuletzt am 15. Main 2017 aktualisiert)



1 Februar 2017

Einnahmen und Ausgaben des Freistaats Bayern

Immer wieder hören wir von den Einnahmen und Ausgaben des Freistaates Bayern, wie viele Milliarde und Millionen für Bildung, Straßen und Beamte ausgegeben werden. Woher genau die Gelder stammen und welche Bereiche mit dem meisten Geld bedacht werden, bekommt man zumeist nur ansatzweise mit. Deshalb möchte ich hier die wichtigsten Punkte der Einnahmen und Ausgaben beleuchten.




Einnahmen des Freistaats Bayern


Den Hauptteil der Einnahmen machen die Steuern mit rund 46 Milliarden Euro aus. Dazu zählen auch die steuerähnlichen Abgaben mit 52 Millionen Euro. Unter den steuerähnlichen Abgaben versteht man unter anderem die Abgaben von Spielbanken oder auch die Münzeinahmen.


Als zweiter Punkt folgen die Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus Schuldendienst mit etwa 2,9 Milliarden Euro. Verwaltungseinnahmen beinhalten beispielsweise alle Gebühren und Auslagen, die für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, aber auch Geldstrafen für gerichtliche Strafen.


Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahmen für Investitionen (insbesondere vom Bund) machen etwa 6,6 Milliarden Euro aus. Danach folgen mit rund 6,5 Milliarden Euro die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen. Darunter fallen beispielsweise Zuweisungen für Investitionen vom Bund. Für die Schuldentilgung wurden 500 Millionen Euro verwendet, sodass insgesamt 58.653,5 Millionen Euro an Einnahmen für das Haushaltsjahr 2017 verzeichnet werden. Das Kreisdiagramm gibt einen bildlichen Eindruck, wie hoch die einzelnen Einnahmearten ausfallen.


Einnahmen nach Einnahmenarten 2017




Ausgaben des Freistaats Bayern


Den Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von 58.653,5 Millionen Euro gegenüber, die auf zwei Arten untergliedert werden können: Nach Ausgabeart und nach Aufgabenbereich.


Die Ausgabearten werden in sieben Kategorien untergliedert. Die Personalausgaben machen rund 22 Milliarden Euro aus, darunter haben die Bezüge und Nebenleistungen mit ca. 15 Milliarden den höchsten Anteil, danach folgen die Versorgungsbezüge und die Beihilfen mit 1,6 Milliarden Euro. Die sächliche Verwaltungsaufgaben mit rund 3,37 Milliarden Euro umfassen unter anderen Ausgaben für den Geschäftsbedarf und Kommunikation, aber auch Ausgaben für die Bewirtschaftung und den Unterhalt von Grundstücken, für Mieten und Pachten oder für Aus- und Fortbildungen


Für den Schuldendienst gibt es 798 Millionen. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme der Investition werden rund 24,5 Milliarden Euro veranschlagt. Baumaßnahmen (rund 1,5 Milliarden Euro) umfassen den Staatlichen Hochbau mit 819 Millionen Euro, darunter fallen beispielsweise Museen, Theater, Schlösser und Kirchen.  Außerdem fallen für  Verwaltungsgebäude, Polizei- und Justizgebäude, Hochschulen, Universitäten, Kliniken und den Staatlichen Straßen-und Brückenbau  376 Millionen Euro an. Sonstige Ausgaben für Investitionen machen 5,3 Milliarden Euro aus, davon knapp 500 Millionen für Eigeninvestitionen und 4,9 Milliarden für Investitionsförderprogrammen. Als letzten Punkt stehen die besonderen Finanzierungsausgaben mit rund 383 Millionen Euro.


Haushalt 2017. Ausgaben nach Aufgabenbereichen


Gliedert man die Ausgaben nach den Aufgabenbereichen, fällt der größte Anteil auf den Bereich Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle Angelegenheiten mit 19,7 Milliarden Euro. Dabei macht die Bildung mit 18 Milliarden Euro den Großteil aus. Danach folgt die Finanzwirtschaft mit 14 Milliarden Euro. Darunter fallen auch die Kosten für den Länderfinanzausgleich mit 6,1 Milliarden Euro. Den drittgrößten Bereich stellt der Punkt „Allgemeinen Dienste“ mit rund 10 Milliarden Euro. Die Verteilung der weiteren Punkte stellt das Kreisdiagramm dar.


Haushalt 2017 Gliederung nach Ausgabearten



28 Januar 2017

Wie können wir das Ehrenamt stärken?

Bis zu den Sommerferien ist es zwar noch ein bisschen hin, aber stehen die Ferien vor der Tür, beginnt für viele Eltern schon der Stress: Man muss arbeiten, die Kinder sind jedoch zu Hause. Es müssen dringend Lösungen her, wie der Nachwuchs die Zeit in den Ferien schön, sicher und sinnvoll verbringen kann. Für viele Kinder und Jugendliche sind Ferienlager ein großes Highlight, doch damit diese flächendeckend stattfinden können, bedarf es dringend einer Änderung des Freistellungsgesetzes.


Das Freistellungsgesetz regelt die Freistellung von Arbeitnehmern, beispielsweise zum Zwecke der Jugendarbeit. Genau dieses Gesetz wollen wir FREIE WÄHLER ehrenamtsverträglicher machen und haben daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit eingereicht.




S. Hofschlaeger  / pixelio.de

S. Hofschlaeger / pixelio.de


Bisher können Arbeitnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die als ehrenamtliche Jugendleiter tätig sind, zum Zwecke der Jugendarbeit die Freistellung für bis zu 15 Arbeitstage und nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr beantragen. In meinen Augen ist diese Regelung jedoch lange nicht mehr zeitgemäß, da beispielsweise viele Arbeitnehmer keine Freistellung für ganze Tage, sondern nur für wenige Stunden des Arbeitstages benötigen. Die derzeitige Rechtslage ermöglicht lediglich eine Freistellung für einen ganzen Tag – eine Regelung, die oft für beide Seiten Nachteile mit sich führt: Der Arbeitgeber muss betroffene Mitarbeiter für einen ganzen Tag ersetzen und der Arbeitnehmer muss seinerseits auf 1/30 seiner Monatsvergütung verzichten, obwohl dies in dem Umfang oft gar nicht nötig wäre.


Wir FREIE WÄHLER fordern daher eine flexiblere Gestaltung der Freistellung, die individuelle Lösungen ermöglicht. Natürlich ist eine Freistellung für den Arbeitgeber oft mit Unannehmlichkeiten verbunden, bei rechtzeitiger Ankündigung und flexiblen rechtlichen Regelungen wird dies jedoch für beide Seiten eine erhebliche Erleichterung mit sich bringen.


Außerdem finde ich es weiterhin sehr ärgerlich, dass Städte wie München sich bei der Einführung der Ehrenamtskarte herausnehmen. Die Ehrenamtskarte erhalten Ehrenamtliche, die z.B. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich arbeiten. Mit Hilfe der Karte bekommen sie in vielen Geschäften Vergünstigungen oder Nachlässe bei Veranstaltungen. Ziel muss es meiner Meinung nach sein, dass dies endlich flächendeckend in ganz Bayern eingeführt wird.


Die Jugendarbeit ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft und verdient daher größte Aufmerksamkeit. Gerade in einer Zeit des gesellschaftlichen und familiären Wandels ist eine angemessene Reaktion in Form einer Anpassung der rechtlichen Regelungen von großer Bedeutung. Wir FREIE WÄHLER werden uns daher dafür stark machen, dass unser Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt wird, das sind wir den Jugendverbänden meiner Meinung nach als Dank für ihre ehrenamtliche Tätigkeit schuldig.



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