Ende des letzten Jahres kamen zahlreiche Bürger zu mir und äußerten sich kritisch zum Austausch ihrer Wasserzähler. Die alten, analogen Modelle, die noch im Haus abgelesen werden müssen, sollen in Zukunft sukzessive durch digitale Wasseruhren ausgetauscht werden, die per Funk Verbrauchsdaten an die zuständigen Ämter weiterleiten. Dieser technologischen Entwicklung stehen viele Bürger zu Recht skeptisch gegenüber, weil sie gesundheitliche Folgen durch die zunehmende Strahlung fürchten und datenschutzrechtliche Bedenken haben. Anlässlich der nötigen Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetz zur Angleichung an das EU-Recht wird nun im Landtag erneut über die intelligenten Wasserzähler diskutiert.
Zur Erinnerung: Ich hatte mich wegen der Funkwasserzähler an den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz gewendet, der in seinem Antwortschreiben ähnliche datenschutzrechtliche Bedenken äußerte wie schon verschiedene Bürger mir gegenüber. Das große Problem bei den neuen Funkwasserzählern ist, dass nicht vollkommen klar ist, welche Daten genau gesendet werden. Rechtlich nicht einheitlich geregelt ist außerdem, ob und auf welche Weise ein Widerspruchsrecht besteht. Wie sicher die gesendeten Daten verschlüsselt werden, ist auch nicht abschließend geklärt.
Nachdem die Staatsregierung im Dezember auf meine Anfrage sehr schwammig beim Thema Widerspruchsrecht geantwortet hat, legte sie nun einen Änderungsantrag für ihre geplante Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetzes vor. Beim Einbau der Funkwasseruhren soll es demnach ein bedingungsloses Widerspruchsrecht mit zweiwöchiger Frist geben. Das heißt der Eigentümer oder Mieter haben zwei Wochen Zeit, dem Einbau ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Nachfolgende Mieter oder Eigentümer haben dieses Recht allerdings nicht mehr.
Problematisch ist dabei, dass vom Widerspruchsrecht nur Gebrauch gemacht werden kann, wenn auch alternative Wasseruhren zum Einbau bereitstehen oder das eingebaute Funkmodul abschaltbar ist. Wer als Mieter in eine Wohnung zieht, in der bereits ein funkender Wasserzähler verbaut ist, muss diesen Umstand – rechtlich gesehen – hinnehmen. Auf die Ängste einiger Menschen vor der zunehmenden Strahlung wurde von Seiten der Staatsregierung gar keine Rücksicht genommen. Die Entscheidung über das neue Bayerische Datenschutzgesetz einschließlich der Änderungsanträge sollte eigentlich am 22.03. 2018 fallen, wurde allerdings vertagt.
Der Änderungsantrag der CSU, der unter anderem das bedingungslose Widerspruchsrecht beim Einbau der Funkwasserzähler gewährt, ist erfreulich. Der Druck, den Sie als Bürger und wir als Abgeordnete auf die Staatsregierung ausgeübt haben, hat also gefruchtet. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt aber unverhandelbar. Da die erhobenen Daten des Wasserverbrauchs ohne Zweifel personenbezogen sind, muss jedem, auch neuen Mietern oder Eigentümern, ein Widerspruchsrecht gegen die intelligenten Wasserzähler eingeräumt werden. Wenn von vornherein Wasserzähler mit abstellbarer Funkautomatik verbaut würden, wäre der mit dem Widerspruchsrecht verbundene Aufwand für die Kommunen deutlich geringer. Dann könnte jeder selbst entscheiden, ob der Wasserzähler funken darf oder man die Verbrauchsdaten wie früher manuell weitergibt und ein Stück Datensicherheit erhalten bleibt.
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