Der zweite Nachtragshaushalt 2018: Schwerpunkt Bildung und Blickpunkt Sport?

14 Juni 2018

Der zweite Nachtragshaushalt 2018: Schwerpunkt Bildung und Blickpunkt Sport?

Das sogenannte Budgetrecht ist die wohl schärfste Waffe eines Parlaments gegenüber der Exekutive. Demnach bedarf es zur Verabschiedung eines neuen Staatshaushaltes stets der Zustimmung des betreffenden Abgeordnetenhauses. Es ist daher nicht überraschend, dass auch die Haushaltsverhandlungen im Bayerischen Landtag regelmäßig zu den absoluten Highlights des parlamentarischen Betriebes gehören. Oft ziehen sich die betreffenden Sitzungen dann bis tief in die Nacht und die Diskussionen und Debatten im Maximilianeum erreichen besonders hohe Intensität. Mit dem Entwurf der Staatsregierung für den zweiten Nachtragshaushalt 2018 beginnt nun die letzte heiße Phase der Haushaltsdebatten in dieser Legislaturperiode.  Ich möchte Ihnen im Folgenden die Eckdaten des neuen Haushaltsentwurfs im Bereich meiner Arbeitsschwerpunkte Bildung und Sport vorstellen und diese für Sie einordnen. Einen Überblick über die Gesamtausgaben des Freistaates gemäß dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes gegliedert nach den verschiedenen Aufgabenbereichen bietet Ihnen folgende Abbildung:



Im Aufgabenbereich Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten ergeben sich aus dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes im Vergleich zur bisherigen Planung für 2018 Mehrausgaben in Höhe von rund 13,4 Millionen Euro. Insgesamt wird der Freistaat somit mehr als 20,5 Milliarden Euro für dieses Bereich bereitstellen. Dabei wird insbesondere mit Blick auf die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen noch einmal nach nachgebessert. Hier spielt sicher das Bildungspaket rund um die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasiums eine wichtige Rolle. Angesichts der anstehenden Aufgaben der Digitalisierung und ähnlichem kann die zusätzliche Mittelausstattung aber allenfalls einen marginalen Effekt in Bezug auf die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität haben. Noch geringer fallen die Steigerungen hinsichtlich der privaten Schulen und Hochschulen aus.


Im Bereich Sport beziehungsweise Sport und Erholung ergeben sich aus dem Nachtragshaushaltsentwurf keine Mittelerhöhungen. Für diesen Bereich sollen weiterhin insgesamt lediglich 63,5 Millionen Euro investiert werden. Dabei besteht gerade im Bereich des Breitensports vielerorts in verschiedenen Kontexten massiver Handlungsbedarf. So haben die Sportvereine gerade im ländlichen Raum oft mit strukturellen Problemen und/oder sinkenden Mitgliederzahlen zu kämpfen. Wir müssen gerade diese wichtigen Organisationen der Zivilgesellschaft nachhaltig unterstützen, erfüllen sie doch unglaublich wichtige Funktionen für unsere Gesellschaft. Exemplarisch sei hier insbesondere auf das Ehrenamt verwiesen.


Was also tun mit dem neuen Haushaltsentwurf der Staatsregierung? Im Bildungsbereich wird die minimale Mittelerhöhung sicher nicht schaden, viel bewegen lässt sich hiermit aber nicht. Das ist insofern ernüchternd, als dass die Staatsregierung gebetsmühlenartig betont, die Digitalisierung im Bildungssektor vorantreiben zu wollen. Diese Absichtsbekundung spiegelt sich meines Erachtens aber nicht entsprechend im neuen Haushaltsentwurf wieder. Im Bereich Sport und Erholung setze ich mich seit Jahren für eine angemessene Würdigung und Unterstützung aller Akteure und Strukturen – gerade auch in Form der Bereitstellung adäquater Finanzmittel - ein. Leider waren meine Anstrengungen diesbezüglich bislang allzu oft erfolglos, wie auch der zweite Nachtragshaushalt 2018 leider einmal mehr beweist.



 

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