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9 März 2018

Digitale Bildung – die Mammutaufgabe für Bayerns Bildungssystem

In letzter Zeit wird im Landtag, auch wegen der Verabschiedung und Diskussion um den Nachtragshaushalt, wieder vermehrt über das Thema digitale Bildung gesprochen. Die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag haben viele konkrete Vorschläge gemacht, wie digitale Bildung in Zukunft aussehen sollte. In diesem Beitrag möchte ich zunächst genauer erklären, was unter dem Begriff Digitale Bildung zu verstehen ist und anschließend die meiner Meinung nach sinnvollsten Maßnahmen beschreiben, die zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung beitragen können.




Helene Souza / pixelio.de


Was bedeutet digitale Bildung?


Durch digitale Bildung soll Schülern und Studenten der kritische Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden. Viele bezeichnen diese Kompetenz als eine eigenständige Kulturtechnik und stellen sie damit auf eine Ebene mit den bisherigen Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Das bedeutet allerdings auch, dass der bloße Einsatz von digitalen Medien, etwa durch Powerpoint-Präsentationen oder die sogenannten SmartBoards, viel zu kurz greift. Die aktuellen Diskussionen um Fake News in den gesellschaftlich immer relevanteren sozialen Medien zeigen, dass junge Menschen lernen müssen, die neuen digitalen Medien kritisch und reflektiert zu nutzen. Digitale Bildung ist mittlerweile eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleichzeitig eine Kernkompetenz, die von Arbeitnehmern vermehrt gefordert wird.


Wie kann digitale Bildung umgesetzt werden?


Um digitale Bildung überhaupt zu ermöglichen, muss zunächst die passende Infrastruktur an Schulen und Universitäten gegeben sein. Leider ist dies noch nicht überall in Bayern der Fall. Der Breitbandausbau muss auch weiterhin mit voller Kraft vorangetrieben werden, sodass alle Bildungseinrichtungen in Zukunft über ausreichende Verbindungsgeschwindigkeiten verfügen. Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung an Schulen und Universitäten verlangt des Weiteren auch Personal, das die Wartung und Betreuung des IT-Systems übernimmt. Stellen für Systembetreuer sind nach wie vor eine Seltenheit an Bayerns Schulen. Zuletzt kann digitale Bildung nur erfolgreich vermittelt werden, wenn auch genügend Endgeräte vorhanden sind. Diese müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden und Eigentum der einzelnen Bildungseinrichtungen sein. Ich halte nichts von Lösungen wie BYOD (Bring your own Device), die das Kultusministerium anstrebt. Meiner Meinung nach müssen die Chancen auf Bildung gleich verteilt sein. Und neue Tablets oder Smartphones sind teuer und nicht jede Familie kann sich das finanziell leisten.




Lisa MichèleLietz  / pixelio.de

Lisa MichèleLietz / pixelio.de


Ein zweiter wichtiger Schritt ist die Befähigung der Lehrkräfte für die Vermittlung digitaler Bildung. Für viele der heutigen Lehrkräfte wurde digitale Bildung während ihrer eigenen Schulzeit und im Studium nicht vermittelt. Das ist auch nur logisch, denn wer hätte vor zwanzig Jahren vorhersehen können, welche Rolle das Internet und die Digitalisierung heute in unserem Leben einnehmen. Dennoch ist es von absoluter Wichtigkeit, dass durch Weiterbildungen und Veränderungen in den Lehramtsstudiengängen Lehrkräfte so geschult werden, dass sie zunächst selbst sicher im Umgang mit digitalen Medien werden und dies dann auch weitervermitteln können.


Im Landtag wurde zuletzt oft vorgeschlagen, dass das Fach Informatik in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert bekommen und für die Schüler verpflichtend werden soll. In Informatik soll den Schülern dann ein Grundverständnis und der Umgang mit der digitalen Welt vermittelt werden. Dieser Ansatz greift meines Erachtens nach viel zu kurz. Digitale Bildung sollte vielmehr über die Fächergrenzen und den gesamten Bildungsweg hinweg vermittelt werden. Dazu muss sich die gesamte Art zu Lehren und zu Lernen verändern. Diese Riesenaufgabe gilt es konsequent anzugehen und gegebenenfalls Investitionen zu tätigen, um auch weiterhin den hohen Bildungsstandard Bayerns beibehalten zu können.



20 Februar 2018

Fasten für eine bessere Zukunft

Mit dem Ende der Faschingszeit beginnt die 40-tägige Fastenzeit. Eigentlich eine Zeit der Christen für die Buße und die Vorbereitung auf das Osterfest. Heute kennen wir die Zeit fast nur noch als eine Art Herausforderung zur Enthaltsamkeit und um schlechte Eigenschaften ruhen zu lassen. Egal ob man auf Süßigkeiten, Alkohol, Tabak oder Fleisch verzichtet, mehr Sport treiben möchte oder umweltschonende Gewohnheiten aufbaut: Oftmals hält man, wenn überhaupt, nur die begrenzte Dauer der Fastenzeit durch, um dann wieder in alte Gewohnheiten zu verfallen.


Ich halte es für wichtig, die Fastenzeit als eine Zeit der Besinnung und Übung zu verstehen. Eine Zeit, in der man seinen eigenen Lebensstil überdenkt, sich über Dinge, die einem und der Welt gut tun, klar wird und die Ergebnisse dieses Prozesses auch einübt und zur Gewohnheit werden lässt. Dennoch frage ich mich, warum viele Menschen sich dazu auf die Fastenzeit versteifen? Wäre es nicht sinnvoll, dies als Lebensprozess zu betrachten, denn es bringt meines Erachtens nichts, nur kurze Zeit durchzuhalten und dann plötzlich den Punkt abzuhaken und nicht weiter zu verfolgen.


Ich selbst habe mir über Jahre hinweg vorgenommen, meine Lebensgewohnheiten kontinuierlich umzustellen und halte diese zumeist auch durch. Dinge, die mir wichtig sind, wie meine Leidenschaft für Sport, Gesundheit, Familie, Heimat und so weiter haben so über die Jahre einen höheren Stellenwert in meinem Leben erhalten. Meine Tätigkeit als Abgeordneter erfüllt mich mit Leben und Energie – ist aber auch kräftezehrend. Um mir meinen Ansporn zu erhalten, ist es wichtig für mich, den Kontakt mit den Menschen in meiner Heimat zu festigen, lokale Probleme nach München zum Landtag zu bringen und eine Politik von Menschen für Menschen zu wahren. Dafür ist mir die Work-Life-Balance wichtig. Erst dadurch finde ich die Kraft und Inspiration, für meine Heimat wirken zu können.

Wenn der Verzicht und die Enthaltsamkeit während der Fastenzeit nicht als eine Art Strafe empfunden wird, sondern als Ansporn über sich nachzudenken und seine eigenen Problemfelder anzugehen, dann – finde ich – ist die Fastenzeit gut genutzt als Vorbereitung auf das Osterfest. Denn das Osterfest war nicht nur der Zeitpunkt, an dem Jesus Christus von den Toten auferstanden ist, sondern auch der Zeitpunkt, wo Jesus seine Jünger für die weltweite Mission beauftragte. Damit wurde nicht etwas abgeschlossen, sondern weiter in die Welt getragen. So sollen unsere Vorsätze auch uns weiter im Leben tragen und begleiten, statt eine einmalige Sache darzustellen.


22 Januar 2018

Warum die Freude am Lesen nicht verloren gehen darf

Schon als Kind habe ich immer gerne gelesen: Abenteuerromane, Krimis und Fantasiegeschichten. Heute greife ich öfter zur Zeitung, als zu einem Buch – aber das Lesen ist, auch in meiner täglichen Arbeit, immer noch ein wichtiger Teil meines Lebens. Gerade deshalb engagiere ich mich Jahr für Jahr auch beim Vorlesetag und besuche Schulen in der Region.


Bei solchen Besuchen komme ich natürlich auch immer wieder mit den Lehrkräften vor Ort ins Gespräch und deren Fazit ist oft erschreckend: Kinder greifen in ihrer Freizeit kaum noch zum Buch, viele besitzen nicht einmal mehr Bücher. Natürlich wird trotzdem gelesen, beispielsweise in sozialen Netzwerken. Doch ist das vergleichbar? Ich meine, nur bedingt.


Natürlich wird die Lesekompetenz auch beim Lesen von „Posts“ auf Sozialen Netzwerken geschult, doch meiner Meinung nach bleibt dabei Vieles auf der Strecke. Viel lesen erweitert erwiesenermaßen den eigenen Wortschatz, fördert die Satzbaufähigkeit und regt die Phantasie an – da hilft ein Abenteuerroman natürlich deutlich mehr, als der Griff zum Smartphone, um die neuesten Tweets zu durchforsten.




Simone Peter / pixelio.de


Dass die Lesekompetenz zunehmend schwindet, merken die Lehrer natürlich tagtäglich: Texte werden oft nur mit Hilfestellung verstanden und das zieht sich – was Vielen erst einmal gar nicht bewusst ist – natürlich durch alle Fächer. Als Beispiel möchte ich hier das Verstehen von Textaufgaben in Mathematik oder das Bearbeiten von Textquellen im Geschichtsunterricht nennen. Die Lesekompetenz ist und bleibt der Grundstein des Lernens und dieser darf nicht weiter vor sich hin bröckeln.


Ich vertrete daher die Meinung, dass die Lesekompetenz in der Schule noch stärker gefördert werden muss, denn nur so kann ein erfolgreicher Schulabschluss und ein Eintritt in das Berufsleben erreicht werden. Ist es wirklich nötig, dass in der zweiten Klasse an unseren Grundschulen bereits technisches Verständnis erlernt werden soll, bevor die Kinder überhaupt richtig lesen können? Im Lehrplan Plus für die zweite Jahrgangsstufe steht beispielsweise: „Anhand von Gegenständen aus dem täglichen Leben entdecken die Schülerinnen und Schüler die Anwendung physikalischer Gesetzmäßigkeiten (z. B. Hebelgesetz, Zentrifugalkraft) zur Arbeitserleichterung. Beim Bau einfacher Modelle (z. B. von Türmen oder Brücken) beschäftigen sie sich mit den Eigenschaften und der Funktionalität realer Bauwerke. Die Schülerinnen und Schüler lernen somit technische Errungenschaften als Grundlage unserer Kultur und Arbeitswelt kennen.“ Meiner Meinung nach sollte hier erst einmal das Lesen lernen im Vordergrund stehen, denn die Defizite im Lesen ziehen sich bis in die höheren Jahrgangsstufen hindurch!


Es gilt also, unseren Kindern und Jugendlichen wieder mehr Freude am Lesen zu bereiten – und das nicht nur in der Schule. Ein Buch zu Ostern anstatt Schokolade im Übermaß wäre somit vielleicht eine gelungene und vor allem gewinnbringende Abwechslung für die Ferien!



8 Januar 2018

Nachtragshaushalt 2018: Bildung und Innere Sicherheit



Kostenstelle Bildung

Von besonderer Bedeutung für die Zukunftsperspektiven des Freistaates ist selbstverständlich der Bildungssektor. Hier werden die Arbeitnehmer von morgen ausgebildet. Gut qualifizierte Arbeitskräfte sind traditionell essentiell für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland – sie bilden das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Dies gilt es auch in Zukunft weiter zu bewahren und zu stärken.


Es ist daher zunächst einmal wenig verwunderlich, dass rund ein Drittel des Haushaltsvolumens in den Bildungssektor fließen soll. Im Jahr 2018 werden die Bildungsausgaben – so der Plan – um rund 700 Millionen Euro auf insgesamt etwa 19,6 Milliarden Euro steigen.


Diese Steigerung lässt sich vor allem mit Blick auf das im Frühjahr beschlossene Bildungspaket für alle Schularten erklären. Hierfür werden bis 2025 rund 870 Millionen Euro fließen. Dieses Paket ist grundsätzlich natürlich zu begrüßen, auch wenn mit einigen Jahren Verspätung.


Auch die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium muss an dieser Stelle selbstverständlich genannt werden. Zwar inkludiert das Bildungspaket die dadurch entstehenden Personalkosten, jedoch nicht die Kosten für die nötigen Baumaßnahmen. Während der Freistaat hier mit Baukosten von 500 Millionen Euro rechnet, schätzt der Bayerische Städtetag diese auf 600 bis 700 Millionen. Nach dem Konnexitätsprinzip müsste diese Kosten eigentlich auch der Freistaat tragen.


Der Schluss liegt nahe, dass die zusätzlichen Mittel alleine durch das Bildungspaket und die Rückkehr zum G9 bereits verschlungen werden. Gleichzeitig sehen sich die Schulen aber auch der Digitalisierung ausgesetzt. Von unseren Bildungseinrichtungen wird erwartet, dass diese dieser gigantischen Umwälzung gerecht werden und die Schülerinnen und Schüler entsprechend auf das Arbeits- und Alltagsleben in einer digitalen Welt ausreichend vorbereitet. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Schulen auch über die entsprechende IT-Ausstattung verfügen. Das ist derzeit allerdings nicht der Fall, wie ich in früheren Blogs bereits deutlich gemacht habe. Es muss bezweifelt werden, dass die für den Bildungssektor eingeplanten Mittel des Nachtragshaushalts 2018 dieses Problem werden lösen können.




Kostenstelle Innere Sicherheit und Rechtsschutz

Auch im Bereich der Inneren Sicherheit wird das Ausgabenvolumen durch den Nachtragshaushalt 2018 erhöht. In diesem Fall um rund 200 Millionen Euro auf Höhe von insgesamt 5,2 Milliarden Euro.


Dabei entfallen alleine auf Sachmittel der Polizei etwa 428 Millionen Euro (Steigerung um 30 Millionen Euro). Damit kann der Personalstand bei der Polizei weiter ausgebaut werden. So werden bis zum Jahr 2020 insgesamt 2.000 zusätzliche Stellen bei der Polizei geschaffen. Mit Blick auf die Bedrohung durch Terrorismus und (organisierte) Kriminalität sind diese Investitionen in den Sicherheitsapparat per se sicherlich sinnvoll angelegtes Geld. Dies wird auch mit Blick auf die Überstundenstatistiken der Bayerischen Polizisten deutlich (Anfrage). Inwieweit die oben genannten Mittel auch der Cybersicherheit zu Gute kommen, wird noch zu klären sein.


Für Sicherheitsdienstleistungen bei Asylunterkünften werden die Ausgaben im Nachtragshaushalt 2018 um 102 Millionen auf insgesamt 188 Millionen Euro erhöht. Dieses Thema habe ich in diesem Blog näher beleuchtet.


 

 


20 Dezember 2017

Intelligente Wasserzähler: Ein Risiko für Datenschutz und Gesundheit?

Derzeit bewegt viele Bürgerinnen und Bürger der Austausch von Wasserzählern und viele davon haben mir geschrieben. Anstelle von analogen Wasserzählern, die persönlich abgelesen werden mussten, werden in vielen Kommunen nun digitale Wasserzähler verbaut, die auch von der Ferne ausgelesen werden können. Eigentlich eine ganz bequeme Neuerung. Doch regt sich in der Bevölkerung die Skepsis, ob das wirklich so gut ist. Als Gründe werden nicht nur der Datenschutz, sondern auch gesundheitliche Aspekte durch die dauernde Strahlung aufgeführt. Was auf den ersten Blick als etwas überzogen erscheint, ruft bei genauerem Hinsehen mein vollstes Verständnis und meine Unterstützung hervor.




knipseline / pixelio.de

knipseline / pixelio.de


Was sagt der Datenschutzbeauftragte?


Über diese Aspekte mit dem digitalen Wasserzähler habe ich bei den Bayerischen Datenschutzbeauftragen, Prof. Dr. Thomas Petri Erkundigungen eingeholt. Auch bei ihm melden sich schon seit 2015 viele Bürgerinnen und Bürger, die Bedenken bezüglich der Wassermelder haben.


Und tatsächlich werden, wie kann es auch anders sein, personenbezogene Daten der Anschlussinhaber bzw. der Bewohner von Häusern im Zähler gespeichert und von außen ausgelesen und stellt damit Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie einen Eingriff in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) dar, soweit diese Daten aus der Wohnung heraus an den Wasserversorger übermittelt werden. Es ist sogar möglich aufgrund der Daten ein individuelles Profil zu erstellen, in dem nicht nur die Wasserverbrauchszahlen, sondern auch die Anwesenheit der Person oder gesundheitliche Auffälligkeiten, soweit diese mit einem in Menge oder Zeitpunkt ungewöhnlichen Wasserverbrauch verbunden ist, erkannt wird. Besonders betroffen davon sind Ein- oder kleine Mehrparteienhäuser. Erst bei größeren Häusern kann man nicht mehr auf die einzelnen Personen rückschließen.


Auch die Sicherheit der Daten ist nicht zwangsläufig gegeben. Auch wenn derzeit die Verschlüsselung der Daten aktuell ist, kann diese innerhalb der Lebensdauer der Zähler durchaus Fehler aufweisen, sollte eine Sicherheitslücke in der Software sein oder der Verschlüsselungsschüssel abhandenkommen. Dann müssten alle digitalen Wasserzähler ausgetauscht werden, denn die Möglichkeit für Sicherheitsupdates gibt es nicht bei allen Herstellern.



Was kommt auf uns zu?


Die Belastung für die Gesundheit durch die funkenden Wasserzähler schätze das Bayerische Innenministerium als unbedenklich ein. Die Feldstärke der Wasserzähler liege unter der von Mobiltelefonen erzeugten Feldstärke. Dennoch schätzen viele Bürger und auch Ärzte die vermehrte Strahlenbelastung als schädigenden ein. Weitere Informationen dazu wird erst meine Anfrage an die Staatsregierung bringen, um die ich diesen Beitrag künftig ergänzen werde.


Gesetzlich ist dies noch nicht alles fixiert; erst im Mai 2018 wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die Bayerische Staatsregierung und das Bayerische Innenministerium hatten bisher in einer Übergangslösung betroffenen Bürgern ein Widerspruchsrecht angeboten. Dieses hält der Datenschutzbeauftragte für Bayern auch für verfassungsrechtlich notwendig. Die neue geplante Regelung der CSU-Staatsregierung ermöglicht es den Gemeinden durch eine Satzung eine Plicht zur Duldung von elektronischen Wasserzählern zu schaffen. Auf gut Deutsch: Jeder Bürger muss nun einen digitalen Wasserzähler akzeptieren.


Jetzt gilt es für das Thema Datenschutz einzutreten und auf die Staatsregierung hinzuwirken ein Widerspruchsrecht in die neue Vorschrift zu verankern. Der Einbau und Betrieb von Zählern darf nicht gegen den Willen der Betroffenen zwangsdurchgesetzt werden. Dafür spricht auch ganz klar die Verfassung des Freistaats Bayern und das Grundgesetz. Über weitere Entwicklungen, die gesundheitlichen Auswirkungen und die Antwort auf meine Anfrage an die Staatsregierung werde ich in einem künftigen Blog berichten.



Nachtrag: Antwort der Staatsregierung auf meine schriftliche Anfrage


Ende letzten Jahres habe ich mich über eine schriftliche Anfrage zum Thema intelligente Wasserzähler und Elektrosensibilität an die Staatsregierung gewendet. Nun liegt das Antwortschreiben aus dem zuständigen Ministerium vor, das ich für Sie kurz zusammenfassen möchte. Die neuen Wasserzähler dürfen nur Daten erheben und speichern, die zur Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtung erforderlich sind. Um welche Daten es sich dabei konkret handelt, liegt zu großen Teilen im Ermessen der einzelnen Gemeinden. Diese dürfen auch selbstständig darüber entscheiden, ob überhaupt Funkwasserzähler eingeführt werden. Das garantiert ihnen das Selbstverwaltungsrecht, welches Teil unserer Verfassung ist. Dass die erhobenen Daten im hohen Maße Rückschlüsse auf Personen zulassen, bestreitet die Staatsregierung in ihrer Antwort nicht.


Ob der Einbau eines intelligenten Wasserzählers verpflichtend ist sagt die Staatsregierung nicht klar. Sie weist weiter darauf hin, dass zunächst die Gemeinde selbst darüber entscheidet, ob Funkwasserzähler verbaut werden oder nicht. In Einzelfällen können Bürger von ihrem Widerspruchsrecht (geregelt in Art. 21 DSGVO) Gebrauch machen. In einem solchen Fall prüft die Gemeinde, ob die persönlichen Belange und Interessen eines Bürgers gegenüber den öffentlichen Interessen (etwa einheitliche Ablesemöglichkeiten) vorrangig zu behandeln sind. Ist dies der Fall, ist die Gemeinde zum Einbau eines mechanischen, nicht-funkenden Wasserzähler verpflichtet. Dieser Umstand ist nicht nur für jene interessant, die sich um die Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten sorgen, sondern im Besonderen auch für elektrosensible Menschen. Diese sollten, insofern sie Bedenken wegen des Einbaus der Funkwasserzähler haben, auf jeden Fall von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.


 

Hier finden Sie die Antwort des Datenschutzbeauftragten für Bayern, Prof. Dr. Thomas Petri.

Hier finden Sie die Antwort der Staatsregierung auf meine schriftliche Anfrage.



15 Dezember 2017

Der lange Weg zur Lärmschutzwand

 


Wie lange sich manchmal ein Projekt hinziehen kann, zeigt sich am Beispiel der Lärmschutzwände in Obersinn. Seit nunmehr einem Jahrzehnt geplant und immer wieder aus allen möglichen und unmöglichen Gründen seitens der Deutschen Bahn verschoben, begleitet mich dieses Projekt über meine Zeit im Landtag - und das sind mittlerweile schon neun Jahre- und auch schon davor war mir dieses Thema geläufig und immer wieder Gegenstand von Gesprächen mit der Deutschen Bahn.


Nach vielen Anfragen an das Staatsministerium und zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Anwohnern vor Ort und der Bürgermeisterin Lioba Zieres freuten wir uns alle, nachdem die Bahn mitteilten, dass es 2018 mit der Umsetzung endlich losgehen würde. Doch dann machte der Umweltschutz uns einen Strich durch die Rechnung. Laut der Bahn verzögert sich nun der Baubeginn schon wieder, da aufgrund einer vermuteten Echsen-Population nun erst umfangreiche Untersuchungen mit mindestens drei Begehungen durch einen Biologen erforderlich sind, bevor der Bau starten kann. Dass dies nicht schon im Vorfeld bekannt war und angegangen wurde, geht mir nicht in den Kopf. Es ist klar, dass die Natur schützenswert ist, aber ein solches Hindernis muss doch schon während der Planungsphase bekannt sein.


Mit der abermaligen Verzögerung kann die angedachte sowieso notwendige Sperrung der Bahnstrecke nicht mehr für die Errichtung der Lärmschutzwände genutzt werden. Damit verzögert sich das Projekt Lärmschutzwand in Obersinn wieder zeitlich um einiges nach hinten, denn erst die Sperrpausen in den Jahren 2019 und 2020 kämen dafür Betracht, außer die Bahn findet eine Lösung vorher die Lärmschutzwände von der Gleisaußenseite her zu bauen. Ich hoffe, eines Tages noch die Lärmschutzwand in Obersinn betrachten zu dürfen.



13 Dezember 2017

Kosten für Mobilfunkausbau nicht auf bayerische Kommunen abwälzen

"Mist, ich hab' kein Netz!" - Dieser Ausspruch ist für viele Menschen im ländlichen Raum Bayerns noch immer Alltag. Ich kann auf der Stelle gleich mehrere Beispiele aus meinem unterfränkischen Wahlbezirk nennen, in denen Handyempfang seit vielen Jahren auf dem Weihnachtswunschzettel steht, aber das Christkind bisher nicht vorbei gekommen ist. Dies ist beispielsweise in Habichtsthal oder Löffelsterz der Fall. Deshalb soll es für dünnbesiedelte Gebiete, in denen der Ausbau für die Netzbetreiber unwirtschaftlich und nicht vertraglich festgelegt ist, ein staatliches Förderprogramm geben - mit bis zu 80 Prozent Förderung vom Freistaat.



Ich begrüße dies grundsätzlich, jedoch muss der Freistaat die Lücken im Mobilfunknetz in eigener Regie mit staatlichen Mitteln durchführen und nicht einen Teil der Kosten auf die Kommunen abschieben. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag unterstütze ich deshalb ausdrücklich.


Grundproblem ist, dass die verbleibenden 20 Prozent der Kosten, die Abwicklung und der bürokratische Aufwand wie beim Breitbandausbau, wieder den Kommunen aufgebürdet werden soll. Da sich die 'weißen Flecken' auf der Mobilfunklandkarte ausschließlich im ländlichen Raum befinden, trifft es erneut vor allem den strukturschwachen Raum. Bei Mobilfunkstandorten sei es ungleich schwieriger, "gemeindescharf" zu arbeiten, als etwa bei der Breitbandversorgung. Denn Handymasten einer Kommune versorgen häufig auch Gebiete der Nachbarkommunen mit.


Da der Bund in dieser Sache seiner Aufgabe nicht nachkommt, befürworte ich ein staatliches Programm zum Mobilfunkausbau. Allerdings muss der Freistaat dieses selbst zu 100 Prozent finanzieren und organisieren, da den Kommunen im ländlichen Raum keine weiteren finanziellen und bürokratischen Lasten zugemutet werden können. Was sollen Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister denn noch alles organisieren? Es reicht doch, dass sie schon den Breitbandausbau stemmen.



13 Dezember 2017

Dezentrale Energiewende statt Mega-Stromtrassen

Bis 2025 werden hunderte Kilometer an Stromleitungen im Freistaat vergraben und sorgen nicht nur für finanzielle Mehrbelastungen, sondern auch für immense Schäden in unserer Umwelt und bei unseren Bauern. Die Freie Wähler Landtagsfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag „Stromtrassen stoppen“ eingereicht, den auch ich unterstütze. Denn die Staatsregierung und Bundesregierung haben sich nie ernsthaft mit dem Gedanken auseinandergesetzt, ob es Alternativen zu den HGÜ-Stromtrassen gibt, sondern sich sofort für Mega-Leitungen, wie SuedLink und SuedOstLink, entschieden. Diese durchfurchen unsere bayerischen Böden und benötigen rund 100 Kubikmeter bewegendes Bodenvolumen und 5000 Hektar Fläche. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die Veränderung des Bodenzustands und des Wasserhaushalts bleibende Schäden in unserer Umwelt hervorgerufen werden.



Die letzten Atomkraftwerke werden in der Bundesrepublik im Jahr 2022 abgeschaltet; die neuen HGÜ-Trassen werden aber frühestens 2025 fertig sein. Das unterstreicht, wie wichtig es wäre, statt mit HGÜ-Leitungen ein Milliardengrab zu schaufeln, frühzeitig auf eine dezentrale Energiewende zu setzen und die vielen Kommunen, Haushalte und Regionen zu fördern, kleine Energiespeicher zu vernetzen und die dortige Wertschöpfung anzukurbeln. Mit der dezentralen Energiewende käme es auch zu weniger Übertragungsverlusten durch Hochspannungsleitungen. Derzeit gehen in Deutschland fast 6 Prozent der bereitgestellten Elektroenergie im Stromnetz verloren. Von 2000 bis 2015 wurde bereits der Übertragungsverlust um ca. 20 Prozent reduziert; ein Rückgang, der maßgeblich der stark ausgeweiteten dezentralen Energieversorgung zugeschrieben wird.



13 Dezember 2017

Letzte Kinderkrankheiten beim G9

Nach über einem Jahrzehnt ist es endlich geschafft: In Bayern wird ab dem nächsten Schuljahr 2018/2019 das neunjährige Gymnasium wieder eingeführt. Ich habe, gemeinsam mit den Freien Wählern, jahrelang intensiven Druck auf die Staatsregierung ausgeübt, um die Abschaffung des G8 zu erreichen. Letzen Endes konnten wir durch ein erfolgreiches Volksbegehren die CSU dazu zwingen, sich vom „Turboabitur“ zu verabschieden.




 

Die Verlängerung der gymnasialen Schulzeit um ein Jahr birgt ungeahnt viele Vorteile für die Schüler. Weil es keine vollgestopften Stundenpläne und damit kaum noch Nachmittagsunterricht gibt, haben die Kinder wieder Zeit, ihre persönliche und individuelle Entwicklung voranzutreiben. Ich gehe davon aus, dass das Mehr an Freizeit von den Schülern in Zukunft sinnvoll genutzt wird, etwa durch Aktivitäten im Sportverein oder das Lernen eines Musikinstruments. Der entschlankte Stundenplan kann außerdem dazu beitragen, dass die Schüler neben dem Lernstoff auch wichtige Kompetenzen vermittelt bekommen, die in Alltag und Berufsleben von immenser Bedeutung sind. Des Weiteren halte ich es für sinnvoller, wenn die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur, wirklich ein Zeugnis von Reife darstellt. Im G8 machten teilweise 16-jährige Schüler Abitur. Meines Erachtens waren die Jugendlichen nach Abschluss des achtjährigen Gymnasiums oft noch zu jung, um von daheim auszuziehen oder sich der Verantwortung eines selbstständigen Studiums zu stellen.


Im Landtag finden momentan noch letzte Abstimmungen zwischen Parteien, Interessenvertretern und Bürgern statt, dann sollte das neue G9 umgesetzt werden können. Umfassend haben wir bereits im Ausschuss für Bildung und Kultus diskutiert. Ein besonderer Streitpunkt bleibt dabei der Stellenwert der einzelnen MINT-Fächer in der Stundentafel. Momentan wird noch Priorität auf die Fächer Physik und Informatik gelegt, während Biologie und Chemie ein wenig zu kurz kommen. Wichtige Fragen sind auch noch bezüglich der geplanten „Überholspur“ zu klären. Diese soll es besonders leistungsstarken Schülern ermöglichen, eine Jahrgangsstufe zu überspringen und nach acht Jahren ihr Abitur zu machen. Das neue G9 wird sehr flexibel gestaltet sein, weswegen mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Weiterhin sollte die Chance genutzt werden, um sinnvolle und verpflichtende Berufsorientierungsangebote in den Lehrplan zu integrieren, damit den Jugendlichen nach ihrem Abschluss ein möglichst reibungsloser Übergang zur Universität beziehungsweise in den Beruf gelingen kann.


Es gibt also noch ein paar Baustellen beim neuen G9, die abgearbeitet werden müssen. In meinen Funktionen als Mitglied des Ausschusses für Bildung und Kultus, als Landtagsabgeordneter, aber auch als ehemaliger Lehrer, werde ich mich auch weiterhin tatkräftig einsetzen, um die bestmöglichen Lösungen für Schüler und Lehrkräfte zu erreichen.



13 Dezember 2017

EU-Fördergelder kommen auch bei uns in der Region an

Immer wieder höre ich bei meinen zahlreichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit kommunalen Mandatsträgern den gefühlten Vorwurf, dass unsere Region gegenüber der Metropole München und dem Süden Bayerns benachteiligt würde. Gefühlt ist da was dran: Sanierung Gärtnerplatztheater München (125 Millionen Euro), dritte Stammstrecke München (4 Milliarden Euro), weiterer Konzertsaal München (im Gespräch sind 300 Millionen), da bleibt fast automatisch dieser Eindruck hängen.


Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass sich auch in diesem Jahr einige Gemeinden in Unterfranken über Fördergelder aus dem Topf des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) freuen dürfen. Gerne war ich deshalb bei der Übergabe der Förderbescheide in Esselbach mit von der Partie, bei dem der Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung, Porzelt, diese an die Bürgermeisterin der Stadt Marktheidenfeld sowie die Bürgermeister von Esselbach und Kreuzwertheim übergab.



Der Fond ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU auch bis in die kommunale Ebene hinein positiv wirkt. In Bayern werden so von 2014 bis 2020 jährlich Projekte zur Dorferneuerung oder zum Ausbau der Infrastruktur gefördert. Um ELER-Fördergelder zu erhalten, müssen die Projekte zwischen 25.000 und 1,5 Mio. Euro kosten. Der Fördersatz liegt bei rund 60 Prozent. In der Förderperiode 2014 bis 2020 werden so bayernweit 84 Millionen Euro auf verschiedene Projekte verteilt. Nach Unterfranken gehen davon Förderungen in Höhe von 14,5 Millionen Euro, womit auch die eingangs erwähnte gefühlte Benachteiligung unserer Region widerlegt ist.


Verschiedene Projekte in Unterfranken gefördert


Im Bezirk Unterfranken kamen mit der jetzigen Förder-Tranche davon etwa 4,1 Millionen Euro an. Insgesamt 12 Projekte werden gefördert. In Esselbach wird beispielsweise der Neubau des Dorfgemeinschaftshauses und der Umbau des ehemaligen Wirtshauses mit beinahe 900.000 Euro gefördert. In Rothof bei Rottendorf wird aus der Alten Schule ein Dorfgemeinschaftshaus gemacht, von der EU gibt es einen Zuschuss von 385.000 Euro. In Altfeld bei Marktheidenfeld wird ein Generationenpark geschaffen, in dem sich Jung und Alt begegnen können. 465.000 Euro aus dem ELER-Fördertopf erhält die Gemeinde dafür.


Bei der Übergabe der Zuwendungsbescheide war für mich vor allem die Erkenntnis wichtig, dass die jeweiligen Projekte aus Bürgerbeteiligungen hervor gegangen sind. Das halte ich für außerordentlich wichtig, da dann auch eine hohe Identifikation der Bevölkerung mit diesen Projekten einhergeht - was wichtig für die spätere Nutzung ist. Da ich selbst aus dem ländlichen Raum stamme, ist mir eine angemessene Förderung sinnvoller Projekte wichtig. Ich bin überzeugt, dass das Leben auf dem Land durch Dorfläden, Gemeinschaftshäuser und gute Infrastruktur aufgewertet und damit attraktiver wird. Ich hoffe, dass die verantwortlichen Bürgermeister in den Kommunen Unterfrankens auch in den kommenden Jahren erfolgreich Fördergelder beantragen und der ländliche Raum auch weiterhin gestärkt wird.



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