Der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für das sogenannte Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist auf großen Widerstand gestoßen. Das neue Gesetz soll das bayerische Unterbringungsgesetz von 1992 ablösen. Ziel des Gesetzes ist, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, „Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen soweit wie irgend möglich zu vermeiden, die Prävention von psychischen Krisen zu stärken und Menschen in psychischen Krisen noch stärker als bislang wirksam zu unterstützen.“ Der Entwurf wird nun, nach massiven Protesten der Opposition, Verbänden und Betroffenen, unter anderem auch durch eine Onlinepetition, glücklicherweise entschärft. Warum der ursprüngliche Gesetzentwurf absolut nicht tragbar war und was die größten Kritikpunkte waren, möchte ich nochmals kurz zusammenfassen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht gab es erhebliche Bedenken bezüglich des neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes. Geplant war ursprünglich eine sogenannte „Unterbringungsdatei“, in der Patientendaten digital erfasst werden. Auch medizinische Daten, wie auch die Diagnose der Betroffenen, sollte hier erfasst werden. Auf die „Unterbringungsdatei“ hätten auch die Behörden und – unter Umständen – auch die Polizei Zugriff gehabt. Die Polizei sollte beispielsweise informiert werden, wenn ein psychisch Kranker seinen Aufenthalt in der Psychiatrie beendet. Das Anlegen der „Unterbringungsdatei“ hätte Betroffene tief verunsichert und lässt sich nicht sinnvoll begründen. Kranke Menschen würden durch das Informieren der Polizei unter Generalverdacht gestellt. Die medizinischen Daten psychisch Kranker wären letzten Endes weit weniger geschützt als die körperlich Erkrankter.
Insgesamt erzeugte der Gesetzentwurf den Eindruck, dass Menschen mit psychischer Erkrankung vorrangig als potenzielle Straftäter angesehen werden, von denen Gefahr ausgeht. Hilfe für psychisch Erkrankte spielt im Gesetzentwurf kaum eine Rolle, wie an der Nähe der geplanten Regelungen zum Maßregelvollzugsgesetz zeigt. Hier wird die Unterbringung von Straftätern, die psychisch krank sind, in eine Psychiatrie geregelt. Der Gesetzentwurf sah vor, dass auch Betroffene, die nicht straffällig geworden sind, in die forensische Psychiatrie eingewiesen werden können, insofern sie eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Hier hätte deutlich stärker zwischen Straftätern und psychisch Kranken unterschieden werden müssen.
Wie ich im Gespräch mit der regionalen Caritasstelle erfahren habe, verunsicherte der Gesetzentwurf die Betroffenen stark. Bei denjenigen, die psychisch krank sind, wirkte sich diese Unsicherheit besonders drastisch aus. Der CSU muss vorgeworfen werden, den Gesetzentwurf nicht durchdacht zu haben. Wenn es um die Hilfe für psychisch Kranke geht, ist ein hohes Maß an Sensibilität gefragt, das die Staatsregierung hier definitiv nicht an den Tag gelegt hat. Menschen in psychischen Krisensituationen brauchen Hilfe und intensive Betreuung. Sie sollten nicht durch ein schlecht formuliertes Gesetz wie Kriminelle behandelt werden.
Ich freue mich, dass der laute und umfassende Protest gegen den Gesetzentwurf für das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz die Staatsregierung dazu bewegt hat, zurückzurudern. Nach einer Expertenanhörung wurden die Pläne für die „Unterbringungsdatei“ komplett eingestampft. Der Verweis auf den Maßregelvollzug soll ebenfalls gestrichen werden. Die Betroffenen sollen nicht länger als potenzielle Gefahr angesehen werden und ihre Behandlung und Heilung einen größeren Stellenwert einnehmen. Das Gesetz ist allerdings noch nicht beschlossen. Ich werde auch weiterhin ganz genau hinschauen und mit Betroffenen, Experten und Verbänden in Kontakt bleiben, um ein möglichst gutes Gesetz für Menschen mit psychischen Erkrankungen mitzugestalten.
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