Die mittlerweile allseits bekannten gigantischen Probleme im Bereich der Pflege haben bereits im vergangenen Bundestagswahlkampf hohe Wellen geschlagen. Pflegekräftemangel, prekäre Arbeitsverhältnisse und teils unzumutbare Rahmenbedingungen für Pflegende und die ihnen Anvertrauten sind dabei nur einige Stichworte, die sich heranziehen lassen, um die Missstände grob zu umreißen. Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung lässt sich nichtsdestotrotz leider nur eine völlig unzureichende Aufstockung des Pflegepersonals um 8.000 Stellen wiederfinden. Ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn überhaupt. Doch auch auf Landesebene tut sich jetzt etwas. So soll in Bayern nun das sogenannte Landespflegegeld eingeführt werden. Ich möchte Ihnen im Folgenden kurz erläutern, was es damit konkret auf sich hat und den Versuch unternehmen, das Vorhaben entsprechend einzuordnen.
Landespflegegeld, was ist das?
Das Landespflegegeld ist als zusätzliche Unterstützung von Pflegebedürftigen mit Hauptwohnsitz in Bayern, die mindestens Pflegegrad 2 eingestuft sind. Es umfasst eine jährliche Leistung von 1000 Euro und soll die Pflegebedürftigen in die Lage versetzen selbstbestimmt sich selbst oder ihren pflegenden Angehörigen, Freunden und Helfern Gutes zu tun. Das Landespflegegeld wird dabei nicht mit anderen Leistungen wie beispielsweise der sozialen Pflegeversicherung, der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende verrechnet und stellt damit de facto eine Zusatzleistung dar. Insgesamt stehen für die neue Sozialleistung 400 Millionen Euro jährlich bereit. Erstmals ausgezahlt werden soll das Landespflegegeld zum 1. September. Mehr als 100.000 Menschen haben das neue Pflegegeld bereits beantragt.
Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung
Natürlich ist jede zusätzliche Unterstützung für die Pflegebedürftigen im Freistaat absolut begrüßenswert. Das Landespflegegeld lässt sich von den Beziehern schließlich individuell verwenden und kann damit in jedem Fall adäquat dem speziellen notwendigen Verwendungszweck zukommen. Auch dieser Umstand macht das Pflegegeld als solches zu einer durchaus sinnvollen Angelegenheit. Mit Blick auf die eingangs grob umrissenen massiven Missstände ist allerdings der Einwand erlaubt, dass sich an der prekären Situation im Bereich der Pflege im Großen und Ganzen nichts ändern wird. Dabei hat die Politik die Verantwortung und Pflicht den Hebel gerade an den grundsätzlichen Problemen in der Pflege anzulegen. Dies wird aber auch „nur“ mit dem Landespflegegeld leider nicht gelingen.
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