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2 August 2012

Ohne Maulkorb: Inklusions-Schulleiter reden Tacheles

Lässt man die Schulleiter einfach mal zu Wort kommen, dann erfährt man ganz schnell wie Bildungspolitik funktioniert oder wo es eben hakt. Nun ist das für Lehrer im Freistaat Bayern ja gar nicht selbstverständlich. Denn in der Vergangenheit wurden schon mehrere „Maulkorberlasse“ bis hin zum gnadenlosen Rapport bei den Bezirksregierungen durch das Kultusministerium verhängt.



Genau deshalb sah es unsere interfraktionelle Arbeitsgruppe Inklusion im Bayerischen Landtag als wichtig an, Betroffene einzuladen und sie über ihre Erfahrungen sprechen zu lassen. Das Fachgespräch mit den Schulleitern wurde prächtig angenommen und hatte einen großen Zulauf. 52 Lehrkräften war am ersten Ferientag der Weg nach München nicht zu weit gewesen, um nach einem Schuljahr Umsetzung der Inklusion an Bayerns Schulen gemeinsam über Rückschläge und Erfolge zu reflektieren. Die Botschaft war klar: "Die Politik muss endlich mal Taten folgen lassen, lasst uns endlich mal arbeiten. Dazu benötigen wir die erforderlichen Rahmenbedingungen!", brachte es eine Schulleiterin auf den Punkt.



Dieses Treffen war sicherlich für alle Schulleiter eine Herzensangelegenheit. Endlich hatten sie die Möglichkeit, ihre Meinung frei kundzutun. Sie sprachen von neuen dringend notwendigen Klassenteilern für Inklusionsklassen - „Und zwar sofort!“. Nötig seien auch Besprechungsstunden, da ständige Abstimmungen mit dem MSD, den Schulbegleitern und den Kollegen gefordert werden. "Wir brauchen auch Anrechnungsstunden für Schulleiter", so die Forderung, denn die Beratung von Eltern, Gespräche mit der Schulberatung und mit Schulleitern anderer Schulen wären extrem zeitaufwändig.



Es waren alles längst bekannt Themen, die hier diskutiert worden sind und sicherlich hätte man diese nahtlos erweitern könnten um die Konnexitätsrelevanz der Sachaufwandskosten, die Fortführung der Inklusion an den weiterführenden Schulen, die pauschalierte Zuweisung von Inklusionsstunden oder das soziale Lernen. Trotzdem war es für die Lehrer wichtig zu Wort zu kommen und sich untereinander auszutauschen.





Beim Fachgespräch mit Inklusions-Schulleitern konnte endlich frei gesprochen werden. Foto: "Daniel von Stephani" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nd) http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/deed.de



Auch nach diesem Gespräch ist mir klar: bei der Inklusion gibt es noch sehr viel zu tun! Trotzdem freute ich mich über das Lob und die Anerkennung, die unsere interfraktionelle Arbeitsgruppe, die mit genauso viel Herzblut dem Thema verhaftet ist, für eine Gesetzesänderung erhielt. "Die Inklusion ist als Quantensprung der Schulentwicklung in Bayern zu bezeichnen", sagte ein schwäbischer Schulleiter, aber die Rahmenbedingungen müssen passen! Trockener fiel die Bewertung des Kultusministeriums aus: "Denen muss man erst einmal die Bedeutung der Inklusion nahebringen."


Letztlich war das Credo der Grund- und Mittelschulleiter leicht herauszuhören: "Wir wollen mehr Einfluss auf die Personalplanung des Kollegiums, um Inklusion gezielt voran zu treiben!" Und in einem waren sie sich auch einig: Für den weiteren Ausbau braucht es Unterstützung durch mehr Stundenzuweisung, um die Motivation der Lehrkräfte aufrecht zu erhalten, genauso wie eine wissenschaftliche Begleitung fundamental ist, um zu dokumentieren, dass Inklusion für ALLE sinnvoll ist.



26 Juli 2012

Dolmetscherkosten für gehörloses Mädchen: Wie weit muss die Inklusion gehen?

Seit das Thema Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion im Landtag virulent ist, beschäftige ich mich damit und bin seitdem auch der Vertreter unserer Fraktion in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Inklusion. Unbestritten ist für mich die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben und speziell auch an der Bildung eine Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Wenn ich von WIR spreche, dann meine ich die Gesellschaft im allgemeinen, aber auch die Politiker auf allen Ebenen. Lippenbekenntnisse gibt es dazu genug, interessant wird es dann, wenn die Inklusion in die Tat umgesetzt werden soll. Zwangsläufig kommt es dabei zu einer Umverteilung der Kosten. So können beispielsweise Fahrtkosten, die bisher - wenn ein Kind an der Förderschule unterrichtet wurde – je nach Träger vom Landkreis oder dem Bezirk getragen wurden, zulasten der Kommunen gehen. Das gefällt nicht jedem Kommunalpolitiker und immer wieder erleben wir auch in AG Inklusion, dass Anträge für die Einrichtung einer Profilschule Inklusion am JA der Kommune scheitern.


Auch für sonstigen Sachaufwand müssen die Träger per Gesetz Gewehr bei Fuß stehen. Ein spektakulärer Fall um die Kostenübernahme für den Gebärdendolmetscher eines gehörlosen Mädchens, das an der ortsansässigen Regelschule inklusiv beschult werden soll, und bei dem sich der Bezirk Schwaben weigert die Kosten zu begleichen, ist seit Monaten in den Medien und wurde nun vor dem Augsburger Sozialgericht verhandelt. Dabei kam es zu keiner Lösung für die Kostenübernahme für einen Gebärdendolmetscher eines gehörlosen Mädchens in einer Regelschule. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern wird auch abschreckendes Beispiel für viele Eltern sein, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind inklusiv beschulen zu lassen.


Keine Lösung ist auch deswegen unbefriedigend, weil der Streit um die Kostenübernahme zwischen dem Bezirk Schwaben und der Staatsregierung zusehends auf dem Rücken des Mädchens und seiner Eltern auszutragen wird. Die Eltern hatten gegen den Bezirk geklagt. Dieser weigert sich aber, mit Verweis auf die Staatsregierung, den Gebärdendolmetscher zu bezahlen. Da geht mir fast der Hut hoch und Unverständnis paart sich mit Ohnmacht. Es muss doch möglich sein, die Rahmenbedingungen für das seit letztem Sommer geltenden Gesetz so zwischen Freistatt und Bezirk festzulegen, dass nicht Kinder unter juristischem Geplänkel leiden.





Auch nach dem Ereignis in Schwaben, fragen sich viele Eltern: Inklusion - Ja oder Nein? Foto: Dieter Schütz/PIXELIO;pixelio.de


Unbestritten ist die finanzielle Bewertung in meinen Augen nicht ganz unproblematisch. Es entstehen schließlich hohe Kosten. Jährlich 70 000 Euro für einen Gebärdendolmetscher ist ein Haufen Geld und lässt auch mich nachdenken, ob das Sinn von Inklusion sein kann. In diesem Fall sind die 70 000 Euro vom Bezirk Schwaben aufzubringen. Dem gegenüber stehen die Kosten für den Förderschulbesuch. Aus Neu-Ulm stammend, muss das Kind beim Besuch der Förderschule täglich 140 Kilometer mit dem Schulbus fahren, was sich im Jahr auf 40 000 Euro summiert, die laut Schulfinanzierungsgesetz vom Freistaat zu tragen sind. Eine heilpädagogische Tagesstätte für den Nachmittag schlägt mit 9000 Euro jährlich zu Buche. Damit steht ein ungedeckter Betrag im Raum, der meines Erachtens bei gutem Willen anteilsmäßig verteilt werden könnte. Zusehends wird durch solche ungeklärten Umstände die Inklusion zur Farce.


Deshalb brauchen wir hier definitiv geklärte Rahmenbedingungen. Dass dies nicht so einfach ist, wie man es schreibt, diese Einsicht musste ich auch erst gewinnen. Keiner hat nämlich vor Ratifizierung der UN-Konvention im Entferntesten darüber nachgedacht, welche Kosten denn bei einer inklusiven Beschulung überhaupt erst anfallen können. Deshalb soll dies jetzt durch die Kommunalen Spitzenverbände nachgeholt werden, sodass überhaupt erst mal eine objektive Bewertung möglich ist, welche Kosten Kommunen durch die Inklusion entstehen können. Dies muss dann zwischen Freistaat und den Spitzenverbänden verhandelt werden, wie bei tatsächlichen Mehrkosten die Kommunen über das Konnexitätsprinzip („Wer anschafft muss zahlen“)  vom Freistaat entsprechend entlastet werden können.



30 Mai 2012

In jedem steckt ein Held! – Special Olympics

Die Special Olympics in München waren fürwahr ein Fest. Unter dem Motto „In jedem steckt ein Held“ feierten und sportelten bei den 8. Nationalen Sommerspielen knapp fünf tausend Menschen mit geistiger Behinderung. Begeistert empfingen die rund 7000 Zuschauer in der Olympiahalle bei der Eröffnung Bundespräsident Joachim Gauck und den Münchener Oberbürgermeister Christian Ude.

Ich freute mich als integrationspolitischer Sprecher unserer Fraktion besonders, dass ich nicht nur bei der Eröffnungsfeier selbst mit von der Partie sein konnte, sondern dabei auch rund zwei Dutzend Sportler aus dem Landkreis Main-Spessart von den Mainfränkischen Werkstätten in Gemünden und Marktheidenfeld sowie der St. Nikolaus-Schule Wombach und Marktheidenfeld und deren Betreuer traf.

Die MSP-Sportler waren aber nicht nur mit Freude bei der Sache, sondern auch mit bemerkenswerten Erfolgen: So gewann Martin Oehring aus Lohr Gold über 50 m Brust nach einem famosen Endspurt. Damit hat er sich für die nächsten Weltspiele in Los Angeles qualifiziert, bravo!

Gewinner oder Verlierer: Dabeisein ist alles bei den Special Olympics



Fünfte Ränge erreichten Alessandra Schnarr aus Lohr und Kurt Haupeltshofer aus Himmelstadt über 25m Freistil. Stefan Haas aus Fellen hatte sich mehr erhofft, trotz Leistungsverbesserung reichte es in einem stark besetzten Lauf dann nur zum sechsten Rang. Cornel Bogar aus Wombach wurde für die Teilnahme am wettbewerbsfreien Angebot geehrt. Susanne Bayer aus Lohr  schwamm ein gutes Rennen, wurde über 25m Freistil jedoch wegen Frühstarts disqualifiziert. Das war nur eine kleine Auswahl an tollen Ergebnissen.

Im Vordergrund sollte bei den Special Olympics das Dabeisein stehen. Jedoch – so habe ich mich informiert – wird auch hierbei schon mit teilweise harten Bandagen gekämpft. Eine ungute Entwicklung, wie ich meine!

Immer 6 – 8 Starter treten bei den Wettkämpfen von Special Olympics, an ihrer persönlichen Leistung in den Vorläufen gemessen, in einer Gruppe gegeneinander an. „So werden die persönlichen Leistungen der behinderten Menschen am besten honoriert“, erläuterte mir Dieter Anderlohr, Delegationsleiter der Mainfränkischen Werkstätten-Gruppe, der zusammen mit Coach Doris Hahn aus Seifriedsburg die Schwimmer betreute.

Aber neben dem sportlichen Teil gab es für die Teilnehmer noch mehr zu erleben. Auf dem Programm standen das Olympic Town, eine Auffahrt auf den Olympiaturm, ein Konzert mit der Big Band der Bundeswehr am Odeonsplatz und Sightseeing in München. In  dauernder Erinnerung bleiben wird den Teilnehmern auch der Empfang im Bayerischen Landtag, wo Präsidentin Barbara Stamm die Gruppe herzlich empfing. Insgesamt war es ein großes Erlebnis für Körper, Geist und Seele der behinderten Menschen, die von den Mainfränkischen Werkstätten und den Offenen Hilfen der Lebenshilfe Main- Spessart unterstützt wurden.


5 April 2012

Noch ist die BayKiBIG-Reform ein Reförmchen

Wenn das alles ist, dann wäre es ein mehr als unzureichendes Reförmchen! Der Ministerrat hat jüngst den Gesetzentwurf für eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung gebilligt. Diskussionsbedarf besteht danach umso mehr. »Weil junge Eltern zu Recht auf die Qualität in der Kinderbetreuung großen Wert legen, sorgt die Staatsregierung für kleinere Gruppen«, wird Sozialministerin Christine Haderthauer dazu zitiert.



Ab dem nächsten Kindergartenjahr soll demnach der auf elf Kinder pro Betreuer abgesenkte Mindestanstellungsschlüssel gelten. Wenn es dazu keine weiteren Ausnahme- bzw. Sonderregelungen gibt, dann ist das nicht der Rede wert. Zumindest für die Kommunen ist erfreulich, dass der Freistaat auch den kommunalen Anteil dieser Verbesserung bezahlen will. Gleichzeitig startet ab Herbst der Einstieg in das kostenfreie dritte Kindergartenjahr, indem ab September 2012 die Eltern um 50 Euro monatlich entlastet werden. Auch das ist noch nicht der große Wurf, denn seit Jahren fordern wir FREIEN WÄHLER zumindest ein kostenfreies Kindergartenjahr, langfristig eine völlig kostenfreie Kindergartenbetreuung als Einstieg in die frühkindliche Bildung.



Zudem sollen mit Blick auf die rückläufigen Kinderzahlen im ländlichen Raum die Förderbedingungen für Landkindergärten weiter verbessert und das Ziel der Inklusion stärker im Gesetz verankert werden. Dies ist meines Erachtens auch bitter nötig, allein die Frage, wie die Staatsregierung dies lösen will, steht noch aus und wird noch heiße Diskussionen nach sich ziehen. Die Zielsetzung, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen und hierbei die bestmögliche individuelle Förderung erfahren können, erfordert deutlich bessere Rahmenbedingungen in personeller Hinsicht.



Auch die bisherige Gastkinderreglung soll entfallen. Damit können Eltern ihre Kinder künftig noch einfacher auch in Kindertageseinrichtungen außerhalb ihrer Wohnortgemeinde betreuen lassen. Ich halte dies für einen deutlichen Fortschritt, wenngleich es dadurch für viele kleinere Kommunen mit kleinen Kinderbetreuungseinrichtungen wieder zu Überlebenskämpfen für ihre Einrichtung kommen kann.



Mit den geplanten Maßnahmen werden jedes Jahr zusätzlich rund 185 Millionen Euro in die Kinderbetreuung investiert. Gut angelegtes Geld, wie ich meine. Nach der Billigung im Ministerrat geht der Gesetzentwurf nun in die Verbandsanhörung und wird voraussichtlich im Mai als Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt.





Kinder mit und ohne Behinderung sollten gemeinsam aufwachsen und die bestmögliche Förderung erhalten. Foto: Helene Souza/ PIXELIO




4 April 2012

FortSchritt benötigt Fortschritt in der Finanzierung

In vorbildlicher Weise bietet der Verein FortSchritt in Würzburg Hilfe für Menschen aller Altersgruppen mit Schädigung des Zentralen Nervensystems sowie Körper- und Mehrfachbehinderung mit Hirnschädigung. Bereits bei einem Gespräch mit der Leiterin Lisa Pitz, Andrea Krist und dem Vorsitzenden Wolfgang Vogt vor einigen Wochen konnte ich mich über die spezielle 'Konduktive Förderung' (nach Petö) informieren. Ziel von FortSchritt ist zu inkludieren, zu integrieren, wo immer es geht: "Das Leben - der Alltag!"


Nunmehr legte ich mit Hand an und nutzte die Gelegenheit am Tag der Inklusion bei einem Bewegungsangebot in Unterdürrbach teilzunehmen. Hier konnte ich zusammen mit den Beschäftigten und Eltern die pädagogische und therapeutische Arbeit in einer Zusammenführung von Körper und Geist leibhaftig kennen lernen. Es war tief beeindruckend mit welchem Einsatz hier die Therapeuten, aber auch die Eltern selbst dabei waren.


Die Ursachen für die Schädigungen der von FortSchritt Betreuten liegen in Frühgeburten unter 1000 Gramm, Sauerstoffmangel vor oder während der Geburt oder erworbene Schädigungen während des Lebens. So ist auch die Altersspreizung der FortSchritt-Betreuten zwischen 1-75 Jahre. Derzeit werden dort 50 Personen betreut. Die 15 Beschäftigten  setzen sich aus vier Konduktoren,  Krankenschwestern, Pflegepersonal und fünf Azubis zusammen.


Derzeit gibt es drei  unterschiedliche Pflegesätze für Körperbehinderte, Körper- und geistig Behinderte und Mehrfachbehinderte. Die Problemfelder des Vereins FortSchritt sind die aktuell fehlenden ambulanten Fördermöglichkeiten und die nicht vorhandene Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für die Förderung der Erwachsenen angelehnt an die Tagesfördersätze.


Größtes Problem des Vereins ist, dass eine Finanzierung der ab 19jährigen zurzeit nicht erfolgt und auch nicht absehbar ist.


Momentan setzt sich der Pflegesatz aus dem therapeutischen Anteil (erfasst durch Teilungsabkommen des Bezirkes),  dem Tagespflegesatz (nicht bei Erwachsenen) und dem Elternanteil zusammen. Dadurch ist der Verein auf Gedeih und Verderben auf Spenden angewiesen. Hinzu kommt, dass die Konduktive Förderung von FortSchritt therapeutisch von den Krankenkassen nicht  anerkannt ist, ein Unding, wie ich meine! Hier gibt es also noch einen Handlungsauftrag für die UN-Konvention und das Grundgesetz.





Mit Spaß dabei: Kinder, Jugendliche, Eltern und Beschäftigte beim Bewegungsangebot von FortSchritt



4 April 2012

Für mehr pädagogisches Personal ist Bildungs-Milliarde Pflicht

Immer wieder ist der Ruf nach mehr Lehrern und mehr pädagogischem Personal an Bayerns Schulen groß. Im Nachtragshaushalt 2012 bildeten die Kosten für 1084 neue Lehrerstellen mit rund 112,5 Millionen Euro den größten Einzelposten des Kultushaushaltes. Von diesen Lehrerstellen, die auf verschiedenste Schularten aufgeteilt werden sollen, wandern alleine 250 an die Förderschulen. Sie werden in den dringend notwendigen Ausbau des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD), den wir FREIE WÄHLER schon in den vergangenen beiden Doppelhaushalten gefordert hatten, investiert. Damit wird indirekt auch die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion unterstützt, denn diese MSD-Kräfte sind vor allem an den Regelschulen im Einsatz.



Dennoch sage ich, dass dies noch immer viel zu wenig zur Verfügung gestellte Mittel für pädagogisches Personal an Schulen ist. Zwar rühmt sich die Staatsregierung, dass die rund 15,8 Milliarden Euro des Kultushaushaltes den größten Anteil eines Ressorts am Gesamthaushalt darstellen, dennoch liegen wir mit 3,37 Prozent Anteil am Bruttoinlandsprodukt (berechnet für Bayern) immer noch weit hinter den von der UN geforderten 10%-Anteil. Deshalb werden wir FREIE WÄHLER auch nicht locker lassen und das Thema Personal weiter reiten.



Bereits in den letzten Wochen habe ich an dieser Stelle von einem verbindlichen Pool an pädagogischen Kräften an jeder Grundschule bestehend aus Förderlehrer, Sozialarbeiter und Inklusionslehrer gesprochen. Dies ist aufgrund der immer heterogeneren Schülerschaft mit vermehrten Auffälligkeiten bei Kindern und zusätzlichen Förderbedarfen durch die Inklusion das Gebot der Stunde und muss mittelfristig auch für die übrigen Schularten anvisiert werden. Insofern liegen wir FREIEN WÄHLER mit unserer Forderung nach einer Bildungs-Milliarde goldrichtig.






Damit Schüler richtig lernen können braucht es genügend qualifiziertes Personal in unseren Schulen. Foto: Mike Frajese/ PIXELIO


Interessant ist im Nachtragshaushalt des Kultusministeriums noch feststellbar, dass alleine rund 60 Millionen Euro nur für die Abfinanzierung von bereits ausgeführten und größtenteils von den jeweiligen Sachaufwandsträgern vorfinanzierten Baumaßnahmen an Volksschulen, privaten Schulen zur sonderpädagogischen Förderung, kirchlichen Gebäuden und Sportstätten dienen, also alles längst überfällige Kosten sind.



Genaue Aufschlüsselung der Ausgaben im Bereich Kultusministerium im Nachtragshaushalt.



23 März 2012

Petitionsausschuss untersucht Gemündener WC-Anlage auf Barrierefreiheit

Das hätte ich mir auch nicht träumen lassen, dass der Petitionsausschuss des Landtags einmal in meiner Heimatstadt Gemünden aufschlägt. Aber die nette Toilette an der Auffahrt zur Lindenwiese und deren nicht barrierefreie Ausgestaltung hat es möglich gemacht, dass dieser Tage die beiden Kollegen Rüth, Schneider und ich uns zusammen bei einem Vor-Ort-Termin einen Eindruck über die praktische Nutzbarkeit der Toilette durch einen Rollstuhlfahrer verschafften. Diese hatte der Gemündener Mitbürger Michael Mahlo mit seiner Eingabe an den Landtag in Zweifel gestellt und begehrt die nachträgliche Regulierung dieses Missstandes durch die Stadt.


Da diese Diskussion nun schon seit geraumer Zeit nicht nur in den Tageszeitungen, sondern in der ganzen Region geführt wurde, war der Auflauf zu diesem Vor-Ort-Termin entsprechend groß. Gleich zwei Fernseh-Teams, Radio-Vertreter und Medienvertreter sowie eine große Anzahl von Bürgern waren vor Ort, um dieses Spektakel mitzuerleben. Und die Demonstration der Nutzung durch einen Rollstuhlfahrer machte eines für mich klar: Die Nutzung der Toilette durch einen Rollstuhlfahrer ist nur sehr eingeschränkt möglich. Barrierefreiheit bedeutet etwas anderes. Da nutzt auch das nachträglich angebrachte Schild einer Behinderten-Toilette nichts.




Das große Mediale Aufgebot bei der Demonstration der Nutzbarkeit durch einen Rollstuhlfahrer




Nunmehr wird der Petitionsausschuss des Landtags in Kürze über die Petition entscheiden und dabei auf die Eindrücke der beiden Berichterstatter Rüth und Schneider wesentlich in seinem Votum eingehen. Rund 6300 Euro zusätzliche Kosten können in diesem Fall auf die Stadt Gemünden an Umrüstungskosten zukommen. Diese hatte bereits die Behindertenbeauftragte des Landkreis Main-Spessart bei einer Einsicht vor über einem Jahr festgestellt. Der Stadtrat hatte danach gegen meine Stimme eine Umrüstung abgelehnt mit der Begründung, dass man nach der vorliegenden Bauordnung gebaut habe.


Das ist auch durchaus richtig, denn in diesem Fall kommt wieder einmal ein sogenannte Gesetzeslücke zum Tragen. Denn die entsprechende DIN-Norm, die die Kommunen bei dem Bau einer solchen Anlage verpflichtet alle Aspekte barrierefreien Ausbaus zu berücksichtigen liegt seit Jahren in der Anhörung und ist vom Landtag noch nicht beschlossen. Jedoch – und das war damals schon meine Ansicht bei der Stadtratsabstimmung – ist es im Zeitalter der Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention zur Inklusion kein positives Signal einer Kommune nicht an der Mitwirkung der Inklusion sich beteiligen zu wollen.  Schließlich sollten wir uns doch alle das Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizäcker vergegenwärtigen: „Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Lassen Sie uns die Behinderten und ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen. Wir wollen ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören“.




Barrierefreiheit bedeutet etwas anderes!






13 März 2012

Gemeinschaftsunterkunft Gemünden ist eine echte Wohnstätte

Als integrationspolitischer Sprecher fordern mich Themen wie Migration und Asyl immer wieder aufs Neue. Unmittelbar belangt bin ich seit einigen Wochen mit dem Thema Asyl durch die Inbetriebnahme einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in meiner Heimatstadt Gemünden. Mit dem Arbeitskreis Asyl besuchte ich nun die neu belegte Wohnstätte für derzeit 16 pakistanische Asylsuchende, um mir vor Ort einen Eindruck über die Unterbringung zu machen.


Die Unterkunft ist ein sanierte Gebäude in der Gemündener Gartenstraße, das bereits in den 80er und 90er-Jahren Heimstätte für Asylsuchende war, aber nach dem deutlichen Rückgang der Asylbewerberzahlen im neuen Jahrtausend von der Regierung von Unterfranken nicht weiter betrieben wurde. Nunmehr ist dort fast nichts mehr wie es früher war, Gott sei Dank!


Denn im Vergleich zu den GU’s in Würzburg in der Dürrbachau und in Aschaffenburg sind hier die Asylsuchenden in Ein-, Zwei- und Dreibettzimmern in kleinen abgeschlossenen Wohngemeinschaften mit jeweils eigener Küche und Dusche/WC untergebracht. Somit haben die Bewohner durchaus auch den nötigen Freiraum und Platz, sodass man tatsächlich von „wohnen“ sprechen kann.



Nunmehr gilt es die Bewohner in der Kleinstadt Gemünden auch sozial zu verankern. Ein lokaler Arbeitskreis Asyl aus diversen Organisationen und Vereinen leistet hier bereits gute Vorarbeit. So sollen den Bewohnern Fahrräder zur Verfügung gestellt werden, auch will der örtliche Obst- und Gartenbauverein den Bewohnern bei der Bewirtschaftung eines kleinen Hausgartens auf dem Gelände der GU zur Seite stehen, um somit diesen auch die Möglichkeit zu geben sich selbst zu betätigen und auch zu verwirklichen.



Ebenso ist daran gedacht, dass Ehrenamtliche den Bewohnern die deutsche Sprache nahe bringen, eine Grundvoraussetzung für Integration. In den nächsten Wochen soll die Unterkunft mit bis zu 60 Asylsuchenden belegt werden. Da gibt es noch viel zu tun. Auch ich habe den Bewohnern meine Unterstützung angeboten und werde versuchen mit dem ESV Gemünden die Möglichkeit der Nutzung von Sportangeboten auszuloten. Bereits Ende der 80er Jahre hatte ich zusammen mit dem ESV ein ähnliches Projekt mit Spätaussiedlern auf den Weg gebracht, das bis heute erfolgreich in der Sportart Ringen läuft.


Da passte es, dass ich dieser Tage im Plenum zu zwei Gesetzentwürfen der SPD Fraktion, die die Verankerung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in der Bayerischen Verfassung und ein Bayerisches Integrationsgesetz sowie diverse Änderungen von Landesgesetzen zu Unterstützung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zum Ziel hatten, wieder einmal die Fraktion vertreten durfte(Hier meine Rede im Video und hier der Text zum nachlesen).


Durchaus sind wir FREIEN WÄHLER der Meinung, dass wir ein Integrationsgesetz in Bayern bräuchten. Allerdings – und das habe ich auch deutlich gemacht – eines, das die Menschen mit Migrationshintergrund nicht a priori als Bevölkerungsgruppe, die zu den gesellschaftlichen Verlierern gehört, betrachtet. Wir sehen Handlungsbedarf, aber die Gleichung kann nicht lauten: Migrationshintergrund ist gleich gesellschaftliche Randgruppe. Diesen defizitorientierten Ansatz der SPD können wir nicht mittragen.


Wir erkennen die Potentiale von Menschen mit Migrationshintergrund und genau deshalb wollen wir ein Gesetz, dem das Prinzip „Fördern durch Fordern“ zugrunde liegt. Wir wollen, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund an allen zentralen Lebensbereichen mit einbringen können. Das setzt aber auf der anderen Seite auch unabdingbar Kenntnisse und Fähigkeiten voraus. Es setzt die Bereitschaft zum Erwerb der deutschen Sprache genauso voraus, wie die Akzeptanz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.


Integration ist ein gesellschaftlicher Prozess, der durch geeignete Rahmenbedingungen begleitet und gestaltet werden muss. Wir brauchen dazu aber keine Verfassungsänderung und die Verankerung der Integration in unserer Verfassung, denn Integration ist unserer Meinung nach ein gesellschaftlicher Prozess, der sich in den Köpfen der Menschen abspielen muss und im gegenseitigen „Aufeinander zugehen“. Integration ist damit eine gesellschaftliche Entwicklung, die nicht per Gesetz erzwungen werden kann. Wohl aber kann ein Gesetz gestaltend und begleitend bei diesem Prozess wirken – und genau das wollen wir!


Wir müssen allen Menschen, die hier leben das Gefühl vermitteln, dass sie hier zuhause sind. Wir müssen auf der einen Seite die Angst vor Überfremdung ernst nehmen und wiederlegen und wir müssen den Menschen mit Migrationshintergrund auf der anderen Seite signalisieren, dass ihre Lebenserfahrung und kulturelles Erbe in Bayern willkommen ist.




7 März 2012

Förderlehrer bleiben zunächst mal Förderlehrer

Förderlehrer bleiben auch künftig vorerst von der Amtsbezeichnung her Förderlehrer. Einen entsprechenden Antrag von uns FREIEN WÄHLERN die Förderlehrer, die hauptsächlich an Grund-, Haupt-, Mittel- und Förderschulen zu differenzierenden Maßnahmen eingesetzt werden, in Fachlehrer für individuelle Förderung umzubenennen, wurde mehrheitlich im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes abgelehnt.


Die Bezeichnung Förderlehrer sorgt sehr oft zu einer Verwechslung und einer Zuordnung der Förderlehrer zu den Förderschulen. De facto sind die Förderlehrer jedoch hauptsächlich an den Grund-, Haupt- und Mittelschulen als wichtige Unterstützung zu Differenzierungsmaßnahmen und in geringerem Umfang mit eigenverantwortlichem Unterricht tätig.


In der Praxis werden die Förderlehrer oft auch als "billige" Lehrkräfte für Vertretungsstunden hergenommen, was hinsichtlich der Besoldung in der Vergangenheit zu vielen Diskussionen geführt hatte. In einem separaten Antrag zum Nachtragshaushalt haben wir die Besoldungsanhebung der restlichen noch in A9 eingruppierten Förderlehrer - wie es der Bayerischen Landtag bereits in den 90er Jahren beschlossen, aber bis heute nicht umgesetzt hat - in A 10 beantragt, aber die Regierungskoalition  lehnte dies ebenfalls ab.


Die Diskussion der Gleichstellung der Förderlehrer mit den Fachlehrern dauert bereits mehrere Jahre an. Von den Voraussetzungen  bringen beide Ausbildungsrichtungen die Mittlere Reife mit, allerdings dauert die Ausbildung der Fachlehrer ein Jahr länger.


Argument für die Ablehnung des Antrags seitens der Regierungsfraktionen war die Tatsache, dass sich die Amtsbezeichnung aus der Besoldung ergibt, was wiederum ein „Allerweltsargument“ ist und genau unserem ebenfalls abgelehnten Haushaltsantrag entspricht. So dreht sich im Bayerischen Landtag manchmal die Argumentation um die eigene Achse.


Allerdings herrschte auch bei den Regierungsfraktionen Sympathie für meinen Antrag ("er würde Sinn machen und manche Irritation verhindern"). Deswegen würde es mich nicht wundern, wenn ich ihnen an dieser Stelle irgendwann einmal davon berichte, dass die Förderlehrer doch zu Fachlehrern gemacht wurden, dann vermutlich aber von der Regierungsmehrheit.






Dieter Schütz/PIXELIO; pixelio.de



14 Februar 2012

Braucht Bayern ein Integrationsgesetz?

Wir alle wissen, wie bedeutend gelungene Integration ist, denn inzwischen hat jeder fünfte bayerische Bürger einen Migrationshintergrund. Deswegen sind wir Freien Wähler überzeugt: Bayern benötigt ein Gesetz zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Wachsende Integrationsdefizite und die daraus resultierende schlechte Qualifikation verhindern den beruflichen Erfolg bestimmter Zuwanderungsgruppen und damit deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich. Allein der Blick auf die aktuellen Zahlen und Prognosen unterstreicht dies.

Nach den Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung ist damit zu rechnen, dass der Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund im Freistaat bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent ansteigen wird. Diese Zahlen belegen, dass es höchste Zeit ist, Integration politisch konstruktiv und ohne ideologische Scheuklappen zu gestalten. Veränderungen in unserer Gesellschaft müssen politisch begleitet werden – zum Wohl der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Deutsche Sprachkenntnisse sind dabei unerlässliche Voraussetzung für eine berufliche und soziale Integration.

Wir Freien Wähler haben in diesem Zusammenhang bereits mehrfach auf die Notwendigkeit der frühkindlichen Sprachförderung sowie die Einführung eines Vorschuljahres hingewiesen. In der Debatte um ein Integrationsgesetz fordern wir daher auch, das im Koalitionsvertrag vor über drei Jahren versprochene kostenfreie Kindergartenjahr einzuführen und damit einen wichtigen Beitrag zur drastischen Senkung der hohen Schulabbrecherquote zu leisten.

Bild: Gerd Altmann/ PIXELIO



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