Dolmetscherkosten für gehörloses Mädchen: Wie weit muss die Inklusion gehen?

26 Juli 2012

Dolmetscherkosten für gehörloses Mädchen: Wie weit muss die Inklusion gehen?

Seit das Thema Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion im Landtag virulent ist, beschäftige ich mich damit und bin seitdem auch der Vertreter unserer Fraktion in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Inklusion. Unbestritten ist für mich die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben und speziell auch an der Bildung eine Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Wenn ich von WIR spreche, dann meine ich die Gesellschaft im allgemeinen, aber auch die Politiker auf allen Ebenen. Lippenbekenntnisse gibt es dazu genug, interessant wird es dann, wenn die Inklusion in die Tat umgesetzt werden soll. Zwangsläufig kommt es dabei zu einer Umverteilung der Kosten. So können beispielsweise Fahrtkosten, die bisher - wenn ein Kind an der Förderschule unterrichtet wurde – je nach Träger vom Landkreis oder dem Bezirk getragen wurden, zulasten der Kommunen gehen. Das gefällt nicht jedem Kommunalpolitiker und immer wieder erleben wir auch in AG Inklusion, dass Anträge für die Einrichtung einer Profilschule Inklusion am JA der Kommune scheitern.


Auch für sonstigen Sachaufwand müssen die Träger per Gesetz Gewehr bei Fuß stehen. Ein spektakulärer Fall um die Kostenübernahme für den Gebärdendolmetscher eines gehörlosen Mädchens, das an der ortsansässigen Regelschule inklusiv beschult werden soll, und bei dem sich der Bezirk Schwaben weigert die Kosten zu begleichen, ist seit Monaten in den Medien und wurde nun vor dem Augsburger Sozialgericht verhandelt. Dabei kam es zu keiner Lösung für die Kostenübernahme für einen Gebärdendolmetscher eines gehörlosen Mädchens in einer Regelschule. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern wird auch abschreckendes Beispiel für viele Eltern sein, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind inklusiv beschulen zu lassen.


Keine Lösung ist auch deswegen unbefriedigend, weil der Streit um die Kostenübernahme zwischen dem Bezirk Schwaben und der Staatsregierung zusehends auf dem Rücken des Mädchens und seiner Eltern auszutragen wird. Die Eltern hatten gegen den Bezirk geklagt. Dieser weigert sich aber, mit Verweis auf die Staatsregierung, den Gebärdendolmetscher zu bezahlen. Da geht mir fast der Hut hoch und Unverständnis paart sich mit Ohnmacht. Es muss doch möglich sein, die Rahmenbedingungen für das seit letztem Sommer geltenden Gesetz so zwischen Freistatt und Bezirk festzulegen, dass nicht Kinder unter juristischem Geplänkel leiden.





Auch nach dem Ereignis in Schwaben, fragen sich viele Eltern: Inklusion - Ja oder Nein? Foto: Dieter Schütz/PIXELIO;pixelio.de


Unbestritten ist die finanzielle Bewertung in meinen Augen nicht ganz unproblematisch. Es entstehen schließlich hohe Kosten. Jährlich 70 000 Euro für einen Gebärdendolmetscher ist ein Haufen Geld und lässt auch mich nachdenken, ob das Sinn von Inklusion sein kann. In diesem Fall sind die 70 000 Euro vom Bezirk Schwaben aufzubringen. Dem gegenüber stehen die Kosten für den Förderschulbesuch. Aus Neu-Ulm stammend, muss das Kind beim Besuch der Förderschule täglich 140 Kilometer mit dem Schulbus fahren, was sich im Jahr auf 40 000 Euro summiert, die laut Schulfinanzierungsgesetz vom Freistaat zu tragen sind. Eine heilpädagogische Tagesstätte für den Nachmittag schlägt mit 9000 Euro jährlich zu Buche. Damit steht ein ungedeckter Betrag im Raum, der meines Erachtens bei gutem Willen anteilsmäßig verteilt werden könnte. Zusehends wird durch solche ungeklärten Umstände die Inklusion zur Farce.


Deshalb brauchen wir hier definitiv geklärte Rahmenbedingungen. Dass dies nicht so einfach ist, wie man es schreibt, diese Einsicht musste ich auch erst gewinnen. Keiner hat nämlich vor Ratifizierung der UN-Konvention im Entferntesten darüber nachgedacht, welche Kosten denn bei einer inklusiven Beschulung überhaupt erst anfallen können. Deshalb soll dies jetzt durch die Kommunalen Spitzenverbände nachgeholt werden, sodass überhaupt erst mal eine objektive Bewertung möglich ist, welche Kosten Kommunen durch die Inklusion entstehen können. Dies muss dann zwischen Freistaat und den Spitzenverbänden verhandelt werden, wie bei tatsächlichen Mehrkosten die Kommunen über das Konnexitätsprinzip („Wer anschafft muss zahlen“)  vom Freistaat entsprechend entlastet werden können.



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen