Noch ist die BayKiBIG-Reform ein Reförmchen

5 April 2012

Noch ist die BayKiBIG-Reform ein Reförmchen

Wenn das alles ist, dann wäre es ein mehr als unzureichendes Reförmchen! Der Ministerrat hat jüngst den Gesetzentwurf für eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung gebilligt. Diskussionsbedarf besteht danach umso mehr. »Weil junge Eltern zu Recht auf die Qualität in der Kinderbetreuung großen Wert legen, sorgt die Staatsregierung für kleinere Gruppen«, wird Sozialministerin Christine Haderthauer dazu zitiert.



Ab dem nächsten Kindergartenjahr soll demnach der auf elf Kinder pro Betreuer abgesenkte Mindestanstellungsschlüssel gelten. Wenn es dazu keine weiteren Ausnahme- bzw. Sonderregelungen gibt, dann ist das nicht der Rede wert. Zumindest für die Kommunen ist erfreulich, dass der Freistaat auch den kommunalen Anteil dieser Verbesserung bezahlen will. Gleichzeitig startet ab Herbst der Einstieg in das kostenfreie dritte Kindergartenjahr, indem ab September 2012 die Eltern um 50 Euro monatlich entlastet werden. Auch das ist noch nicht der große Wurf, denn seit Jahren fordern wir FREIEN WÄHLER zumindest ein kostenfreies Kindergartenjahr, langfristig eine völlig kostenfreie Kindergartenbetreuung als Einstieg in die frühkindliche Bildung.



Zudem sollen mit Blick auf die rückläufigen Kinderzahlen im ländlichen Raum die Förderbedingungen für Landkindergärten weiter verbessert und das Ziel der Inklusion stärker im Gesetz verankert werden. Dies ist meines Erachtens auch bitter nötig, allein die Frage, wie die Staatsregierung dies lösen will, steht noch aus und wird noch heiße Diskussionen nach sich ziehen. Die Zielsetzung, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen und hierbei die bestmögliche individuelle Förderung erfahren können, erfordert deutlich bessere Rahmenbedingungen in personeller Hinsicht.



Auch die bisherige Gastkinderreglung soll entfallen. Damit können Eltern ihre Kinder künftig noch einfacher auch in Kindertageseinrichtungen außerhalb ihrer Wohnortgemeinde betreuen lassen. Ich halte dies für einen deutlichen Fortschritt, wenngleich es dadurch für viele kleinere Kommunen mit kleinen Kinderbetreuungseinrichtungen wieder zu Überlebenskämpfen für ihre Einrichtung kommen kann.



Mit den geplanten Maßnahmen werden jedes Jahr zusätzlich rund 185 Millionen Euro in die Kinderbetreuung investiert. Gut angelegtes Geld, wie ich meine. Nach der Billigung im Ministerrat geht der Gesetzentwurf nun in die Verbandsanhörung und wird voraussichtlich im Mai als Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt.





Kinder mit und ohne Behinderung sollten gemeinsam aufwachsen und die bestmögliche Förderung erhalten. Foto: Helene Souza/ PIXELIO




 

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