Petitionsausschuss untersucht Gemündener WC-Anlage auf Barrierefreiheit

23 März 2012

Petitionsausschuss untersucht Gemündener WC-Anlage auf Barrierefreiheit

Das hätte ich mir auch nicht träumen lassen, dass der Petitionsausschuss des Landtags einmal in meiner Heimatstadt Gemünden aufschlägt. Aber die nette Toilette an der Auffahrt zur Lindenwiese und deren nicht barrierefreie Ausgestaltung hat es möglich gemacht, dass dieser Tage die beiden Kollegen Rüth, Schneider und ich uns zusammen bei einem Vor-Ort-Termin einen Eindruck über die praktische Nutzbarkeit der Toilette durch einen Rollstuhlfahrer verschafften. Diese hatte der Gemündener Mitbürger Michael Mahlo mit seiner Eingabe an den Landtag in Zweifel gestellt und begehrt die nachträgliche Regulierung dieses Missstandes durch die Stadt.


Da diese Diskussion nun schon seit geraumer Zeit nicht nur in den Tageszeitungen, sondern in der ganzen Region geführt wurde, war der Auflauf zu diesem Vor-Ort-Termin entsprechend groß. Gleich zwei Fernseh-Teams, Radio-Vertreter und Medienvertreter sowie eine große Anzahl von Bürgern waren vor Ort, um dieses Spektakel mitzuerleben. Und die Demonstration der Nutzung durch einen Rollstuhlfahrer machte eines für mich klar: Die Nutzung der Toilette durch einen Rollstuhlfahrer ist nur sehr eingeschränkt möglich. Barrierefreiheit bedeutet etwas anderes. Da nutzt auch das nachträglich angebrachte Schild einer Behinderten-Toilette nichts.




Das große Mediale Aufgebot bei der Demonstration der Nutzbarkeit durch einen Rollstuhlfahrer




Nunmehr wird der Petitionsausschuss des Landtags in Kürze über die Petition entscheiden und dabei auf die Eindrücke der beiden Berichterstatter Rüth und Schneider wesentlich in seinem Votum eingehen. Rund 6300 Euro zusätzliche Kosten können in diesem Fall auf die Stadt Gemünden an Umrüstungskosten zukommen. Diese hatte bereits die Behindertenbeauftragte des Landkreis Main-Spessart bei einer Einsicht vor über einem Jahr festgestellt. Der Stadtrat hatte danach gegen meine Stimme eine Umrüstung abgelehnt mit der Begründung, dass man nach der vorliegenden Bauordnung gebaut habe.


Das ist auch durchaus richtig, denn in diesem Fall kommt wieder einmal ein sogenannte Gesetzeslücke zum Tragen. Denn die entsprechende DIN-Norm, die die Kommunen bei dem Bau einer solchen Anlage verpflichtet alle Aspekte barrierefreien Ausbaus zu berücksichtigen liegt seit Jahren in der Anhörung und ist vom Landtag noch nicht beschlossen. Jedoch – und das war damals schon meine Ansicht bei der Stadtratsabstimmung – ist es im Zeitalter der Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention zur Inklusion kein positives Signal einer Kommune nicht an der Mitwirkung der Inklusion sich beteiligen zu wollen.  Schließlich sollten wir uns doch alle das Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizäcker vergegenwärtigen: „Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Lassen Sie uns die Behinderten und ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen. Wir wollen ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören“.




Barrierefreiheit bedeutet etwas anderes!






 

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