Gesamteuropäische Lösung für Flüchtlingsproblematik nötig

3 Mai 2015

Gesamteuropäische Lösung für Flüchtlingsproblematik nötig

Die Flüchtlingsproblematik ist derzeit eines der großen politischen Themen. Aufgrund des bereits eingetretenen Flüchtlingsstromes und den Prognosen für die nächste Zeit ist dies eine große Herausforderung für die Politik im Großen wie im Kleinen. Und eine Lösung ist derzeit für mein Verständnis noch nicht in Sicht. Klar ist, wir brauchen hier eine gesamteuropäische Strategie und wir müssen meines Erachtens in den Herkunftsländern ansetzen. Wenn dort Tyrannen am Werk sind und die Lebensumstände unzumutbar geworden sind, ist die Weltpolitik gefordert. Ein „immer noch mehr Flüchtlinge aufnehmen“ ist deshalb in meinen Augen nicht die Patentlösung, denn sonst kann es leicht zu einem Stimmungsumschwung auch in der hiesigen Bevölkerung kommen.

Zwar wird hierzulande in Kommunen und Bürgerschaft diese Herausforderung nahezu vorbildlich angenommen, aber sehr leicht kann es auch zu einer Umkehr dieser positiven Stimmungslage kommen, wenn beispielsweise bei der Beschulung der Flüchtlingskinder zu wenig Lehrerstunden in den sogenannten BAF-Klassen seitens der Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden und die nötigen Stunden vom regulären Unterricht der deutschen Kinder abgezogen werden. So wurden im März nochmals rund 70 neue BAF-Klassen (das heißt ausgesprochen Beschulung Asylbewerber und Flüchtlinge) an den Schulen aufgemacht, aber an den staatlichen Schulen hierfür den jeweiligen Schulen nur 2 (!) Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Doch die Flüchtlingskinder bekommen natürlich weitaus mehr Unterricht pro Woche. Wir FREIEN WÄHLER haben bereits im November 2014 ein Notprogramm für die Flüchtlingsbeschulung gefordert, um den Schulen und Kommunen unbürokratisch vor Ort unter die Arme zu greifen. Die Regierungspartei hat dies jedoch als nicht nötig angesehen und unseren Antrag abgelehnt.

Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de



Auch in einem anderen Bereich sehe ich Gefahr für die Stimmungslage. Erst kürzlich habe ich ein Empfehlungsschreiben eines Wohlfahrtsverbandes bekommen, dass die Tafeln, die Lebensmittel für Bedürftige ausgegeben, künftig auch die Asylbewerber und Flüchtlinge bedienen sollen. Ob dies gerechtfertigt ist, da sollte sich der/die geneigte Leser/in mit nachstehender Übersicht des Leistungsumfangs nach § 3 Asylbewerber-Leistungsgesetz selbst ein Bild von machen. In wieweit die Tafeln allerdings Lebensmittel an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausgeben, liegt  in deren Ermessen und wird durchaus unterschiedlich gehandhabt.

Asylbewerber erhalten folgende Leistungen nach §3 Asylbewerber-Leistungsgesetz:

Grundleistungen und sonstige Leistungen:

  • Unterkunft einschließlich Heizung

  • Ernährung

  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts

  • Mittel zur Gesundheits- und Körperpflege

  • Kleidung

  • ärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (§ 4 AsylbLG)

  • sonstige Leistungen, insbesondere, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind (§ 6 AsylbLG).


Diese Leistungen werden vorrangig als Sachleistungen gewährt.

Werden anstelle der vorrangigen Sachleistungen Geldleistungen ausgegeben, so gelten für das Jahr 2015 nach § 3 Abs. 2 (AsylbLG) und der Übergangsregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 folgende Beiträge:

  • Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 227 €

  • Ehepartner, Lebenspartner, Partner in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 204 €

  • Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 181 €

  • Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 201 €

  • Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 160 €

  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 136 €.


Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat werden zusätzlich zu diesen Beträgen erbracht.

Unabhängig davon, ob Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, erhalten Leistungsberechtigte monatlich einen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens und zwar im Jahr 2015 in folgender Höhe:

  • Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 143 €

  • Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer ehe- oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 129 €

  • Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 114 €

  • Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 85 €

  • Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 92 €

  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 84 €.



 

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