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20 Dezember 2017

Intelligente Wasserzähler: Ein Risiko für Datenschutz und Gesundheit?

Derzeit bewegt viele Bürgerinnen und Bürger der Austausch von Wasserzählern und viele davon haben mir geschrieben. Anstelle von analogen Wasserzählern, die persönlich abgelesen werden mussten, werden in vielen Kommunen nun digitale Wasserzähler verbaut, die auch von der Ferne ausgelesen werden können. Eigentlich eine ganz bequeme Neuerung. Doch regt sich in der Bevölkerung die Skepsis, ob das wirklich so gut ist. Als Gründe werden nicht nur der Datenschutz, sondern auch gesundheitliche Aspekte durch die dauernde Strahlung aufgeführt. Was auf den ersten Blick als etwas überzogen erscheint, ruft bei genauerem Hinsehen mein vollstes Verständnis und meine Unterstützung hervor.




knipseline / pixelio.de

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Was sagt der Datenschutzbeauftragte?


Über diese Aspekte mit dem digitalen Wasserzähler habe ich bei den Bayerischen Datenschutzbeauftragen, Prof. Dr. Thomas Petri Erkundigungen eingeholt. Auch bei ihm melden sich schon seit 2015 viele Bürgerinnen und Bürger, die Bedenken bezüglich der Wassermelder haben.


Und tatsächlich werden, wie kann es auch anders sein, personenbezogene Daten der Anschlussinhaber bzw. der Bewohner von Häusern im Zähler gespeichert und von außen ausgelesen und stellt damit Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie einen Eingriff in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) dar, soweit diese Daten aus der Wohnung heraus an den Wasserversorger übermittelt werden. Es ist sogar möglich aufgrund der Daten ein individuelles Profil zu erstellen, in dem nicht nur die Wasserverbrauchszahlen, sondern auch die Anwesenheit der Person oder gesundheitliche Auffälligkeiten, soweit diese mit einem in Menge oder Zeitpunkt ungewöhnlichen Wasserverbrauch verbunden ist, erkannt wird. Besonders betroffen davon sind Ein- oder kleine Mehrparteienhäuser. Erst bei größeren Häusern kann man nicht mehr auf die einzelnen Personen rückschließen.


Auch die Sicherheit der Daten ist nicht zwangsläufig gegeben. Auch wenn derzeit die Verschlüsselung der Daten aktuell ist, kann diese innerhalb der Lebensdauer der Zähler durchaus Fehler aufweisen, sollte eine Sicherheitslücke in der Software sein oder der Verschlüsselungsschüssel abhandenkommen. Dann müssten alle digitalen Wasserzähler ausgetauscht werden, denn die Möglichkeit für Sicherheitsupdates gibt es nicht bei allen Herstellern.



Was kommt auf uns zu?


Die Belastung für die Gesundheit durch die funkenden Wasserzähler schätze das Bayerische Innenministerium als unbedenklich ein. Die Feldstärke der Wasserzähler liege unter der von Mobiltelefonen erzeugten Feldstärke. Dennoch schätzen viele Bürger und auch Ärzte die vermehrte Strahlenbelastung als schädigenden ein. Weitere Informationen dazu wird erst meine Anfrage an die Staatsregierung bringen, um die ich diesen Beitrag künftig ergänzen werde.


Gesetzlich ist dies noch nicht alles fixiert; erst im Mai 2018 wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die Bayerische Staatsregierung und das Bayerische Innenministerium hatten bisher in einer Übergangslösung betroffenen Bürgern ein Widerspruchsrecht angeboten. Dieses hält der Datenschutzbeauftragte für Bayern auch für verfassungsrechtlich notwendig. Die neue geplante Regelung der CSU-Staatsregierung ermöglicht es den Gemeinden durch eine Satzung eine Plicht zur Duldung von elektronischen Wasserzählern zu schaffen. Auf gut Deutsch: Jeder Bürger muss nun einen digitalen Wasserzähler akzeptieren.


Jetzt gilt es für das Thema Datenschutz einzutreten und auf die Staatsregierung hinzuwirken ein Widerspruchsrecht in die neue Vorschrift zu verankern. Der Einbau und Betrieb von Zählern darf nicht gegen den Willen der Betroffenen zwangsdurchgesetzt werden. Dafür spricht auch ganz klar die Verfassung des Freistaats Bayern und das Grundgesetz. Über weitere Entwicklungen, die gesundheitlichen Auswirkungen und die Antwort auf meine Anfrage an die Staatsregierung werde ich in einem künftigen Blog berichten.



Nachtrag: Antwort der Staatsregierung auf meine schriftliche Anfrage


Ende letzten Jahres habe ich mich über eine schriftliche Anfrage zum Thema intelligente Wasserzähler und Elektrosensibilität an die Staatsregierung gewendet. Nun liegt das Antwortschreiben aus dem zuständigen Ministerium vor, das ich für Sie kurz zusammenfassen möchte. Die neuen Wasserzähler dürfen nur Daten erheben und speichern, die zur Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtung erforderlich sind. Um welche Daten es sich dabei konkret handelt, liegt zu großen Teilen im Ermessen der einzelnen Gemeinden. Diese dürfen auch selbstständig darüber entscheiden, ob überhaupt Funkwasserzähler eingeführt werden. Das garantiert ihnen das Selbstverwaltungsrecht, welches Teil unserer Verfassung ist. Dass die erhobenen Daten im hohen Maße Rückschlüsse auf Personen zulassen, bestreitet die Staatsregierung in ihrer Antwort nicht.


Ob der Einbau eines intelligenten Wasserzählers verpflichtend ist sagt die Staatsregierung nicht klar. Sie weist weiter darauf hin, dass zunächst die Gemeinde selbst darüber entscheidet, ob Funkwasserzähler verbaut werden oder nicht. In Einzelfällen können Bürger von ihrem Widerspruchsrecht (geregelt in Art. 21 DSGVO) Gebrauch machen. In einem solchen Fall prüft die Gemeinde, ob die persönlichen Belange und Interessen eines Bürgers gegenüber den öffentlichen Interessen (etwa einheitliche Ablesemöglichkeiten) vorrangig zu behandeln sind. Ist dies der Fall, ist die Gemeinde zum Einbau eines mechanischen, nicht-funkenden Wasserzähler verpflichtet. Dieser Umstand ist nicht nur für jene interessant, die sich um die Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten sorgen, sondern im Besonderen auch für elektrosensible Menschen. Diese sollten, insofern sie Bedenken wegen des Einbaus der Funkwasserzähler haben, auf jeden Fall von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.


 

Hier finden Sie die Antwort des Datenschutzbeauftragten für Bayern, Prof. Dr. Thomas Petri.

Hier finden Sie die Antwort der Staatsregierung auf meine schriftliche Anfrage.



19 Dezember 2017

Wie laut darf die Müllabfuhr hupen?

Ein nicht ganz gewöhnliches Problem wurde mir dieser Tage aus Karlstadt näher gebracht. Es ging um eine auf den ersten Blick eher nebensächliche Aktion eines Müllfahrers, der langandauernd hupend auf einen parkenden, den Weg versperrenden Wagen, aufmerksam machte.




Fionn Große / pixelio.de

Fionn Große / pixelio.de


Einen in seiner Arbeit sehr konzentrierten Anlieger störte das so sehr, dass er den Müllfahrer direkt zur Rede stellte und bei mir anfragte, ob man überhaupt so lange innerorts hupen darf und wieso unbedingt die großen Müllwagen durch die engen und zugeparkten Straßen fahren müssen, wenn da ein Durchkommen so schwierig ist. Und wenn schon parkende Autos die Müllabfuhr behindern, darf man dann überhaupt noch längere Zeit, beispielsweise während eines Urlaubs, an der Straße parken? Diese Fragen, die für jeden einzelnen Bürger interessant sind, betreffen nicht nur die Landespolitik, sondern auch die Kreispolitik. Denn in dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz ist geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind. Durch eine Abfallwirtschaftssatzung klären diese, wie die Abfälle entsorgt werden und beauftragen Unternehmen, die Abfälle abzuholen.


Doch was passiert, wenn ein Müllauto nicht an die bereitgestellten Mülltonnen gelangt? Laut der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Main-Spessart sollen sämtliche Abfälle zu dem bekannt gegebenen Zeitpunkt so zur Abfuhr bereitgestellt werden, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden. Außerdem sind die Behältnisse nach den Weisungen der mit der Abholung beauftragten Person am Abholtag auf oder vor dem Grundstück so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Sollte die Abholstelle der Mülltonnen zugeparkt oder anderweitig versperrt sein, sodass ein Müllfahrzeug die Abholstelle nicht anfahren kann, können, auch wenn die Anwohner dies nicht zu verschulden haben, die Müllgefäße oftmals nicht abgeholt werden. Je nach vorliegendem Einzelfall müssen die Tonnen in einer solchen Situation vor die Absperrung gebracht und dort bereitgestellt werden. Auch bemühen sich die Fahrer der Müllfahrzeuge, solche Stellen später nochmals anzufahren. Dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung.


Damit müsste der Müllfahrer, wenn er nicht an die bereitgestellten Tonnen gelangt, diese auch nicht abholen. Durch das laute Hupen wollte er auf den blockierten Weg aufmerksam machen; doch dürfen Schall- und Leuchtzeichen nach der Straßenverkehrsordnung nur außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Ankündigung eines Überholvorgangs gegeben werden. Damit hätte strenggenommen der Müllfahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen.


Hier gilt es also an den Tagen der Müllabfuhr sein Auto so zu parken, dass die Müllabfuhr problemlos durchkommt. Sollte mehrmals die Tonne nicht geleert worden sein, kann man bei den zuständigen Stellen nachfragen, ob gegebenenfalls die Park- oder Müllabholsituation geändert werden kann.



15 Dezember 2017

BR-Klassik bleibt auf seiner angestammten UKW-Frequenz


Jahrelang stand es zur Diskussion, ob die digitale Jugendwelle „Puls“ des Bayerischen Rundfunks auf der UKW-Frequenz des Senders BR Klassik ausgestrahlt werden soll. Auch ich habe mich jahrelang für eine Verbleib des Klassik-Radios im UKW-Bereich eingesetzt. Nun heißt es tief durchatmen: „Puls“ wird weiterhin digital empfangbar bleiben, BR Klassik bleibt auf der UKW-Frequenz erhalten. In seiner Begründung zu dieser Entscheidung verweist BR-Intendant Ulrich Wilhelm auf die großen Fortschritte beim Ausbau des digitalen Übertragungsnetzes DAB+ in Bayern. Diese hätten eine hohe Dichte junger privater Sender auf DAB+ bedingt, die das Digitalradio heute zu einem deutlich attraktiveren Umfeld für die junge Marke PULS werden lässt.


Wie steht es um das Medium „Radio“?


Das Radio stellt bis heute ein echtes Massenmedium dar und galt schon als solches lange bevor das Fernsehen in den heimischen Wohnzimmern flächendeckend Einzug hielt. Radio hört man oft ganz „nebenbei“ zuhause, bei der Arbeit oder im Auto. Manchmal auch ganz bewusst, um ein Sportereignis oder Nachrichten zu verfolgen. Die vieldiskutierte Digitalisierung hat schon lange die Radiosender erreicht und so muss sich auch dieses Medium mit neuen Realitäten arrangieren und adäquate Antworten auf Herausforderungen der großen digitalen Revolution finden. Es gibt zahlreiche Sender, private wie auch öffentlich-rechtliche, die um die Gunst der Hörerinnen und Hörer konkurrieren. Jüngere Menschen nutzen sehr häufig das digitale Angebot und können zwischen einer Vielzahl von nationalen und internationalen Sendern wechseln. Die Hörerschaft besteht aber nicht nur aus jungen, technik-affinen Menschen. Auch Stammhörer, die schon seit vielen Jahren „ihrem“ Sender treu bleiben und ihr klassisches und analoges Radiogerät nutzen, dürfen nicht aus dem Auge verloren werden.  Schließlich gehört es nicht zuletzt zu unseren demokratischen Grundprinzipien, dass sich ein jeder über das Medium seiner Wahl über Zeit- beziehungsweise Tagesgeschehen informieren können muss. Es geht hier also nicht zuletzt auch um gesellschaftliche (kulturelle) Teilhabe.  Hiervon darf nach meinem Empfinden keine gesellschaftliche Gruppe beispielsweise aufgrund von technischen Hürden ausgeschlossen werden. So gilt es immer wieder vernünftige Lösungen für alle Hörer zu eruieren.


Die Entscheidung des Bayerischen Rundfunks solch eine Lösung, mit der im Grunde alle Parteien und Lager gut werden leben können. Mich freut der Ausgang in dieser Frage vor allem auch deswegen, weil ich mich seit 2014 kontinuierlich dafür eingesetzt habe, dass die Übertragungspraxis des BR so verbraucherfreundlich wie nur irgend möglich ausgestaltet bleibt. Insbesondere der im Raum stehende Frequenztausch von BR-Klassik und PULS hat mich dabei immer wieder in Form von Anträgen und Gesetzesentwürfen in meiner Arbeit im Bayerischen Landtag beschäftigt. Daher stellt der hier beschriebene Fall nicht zuletzt ein wunderbares Beispiel dafür dar, dass sich Hartnäckigkeit und Ausdauer auch in der Politik immer wieder lohnen.



15 Dezember 2017

Der lange Weg zur Lärmschutzwand

 


Wie lange sich manchmal ein Projekt hinziehen kann, zeigt sich am Beispiel der Lärmschutzwände in Obersinn. Seit nunmehr einem Jahrzehnt geplant und immer wieder aus allen möglichen und unmöglichen Gründen seitens der Deutschen Bahn verschoben, begleitet mich dieses Projekt über meine Zeit im Landtag - und das sind mittlerweile schon neun Jahre- und auch schon davor war mir dieses Thema geläufig und immer wieder Gegenstand von Gesprächen mit der Deutschen Bahn.


Nach vielen Anfragen an das Staatsministerium und zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Anwohnern vor Ort und der Bürgermeisterin Lioba Zieres freuten wir uns alle, nachdem die Bahn mitteilten, dass es 2018 mit der Umsetzung endlich losgehen würde. Doch dann machte der Umweltschutz uns einen Strich durch die Rechnung. Laut der Bahn verzögert sich nun der Baubeginn schon wieder, da aufgrund einer vermuteten Echsen-Population nun erst umfangreiche Untersuchungen mit mindestens drei Begehungen durch einen Biologen erforderlich sind, bevor der Bau starten kann. Dass dies nicht schon im Vorfeld bekannt war und angegangen wurde, geht mir nicht in den Kopf. Es ist klar, dass die Natur schützenswert ist, aber ein solches Hindernis muss doch schon während der Planungsphase bekannt sein.


Mit der abermaligen Verzögerung kann die angedachte sowieso notwendige Sperrung der Bahnstrecke nicht mehr für die Errichtung der Lärmschutzwände genutzt werden. Damit verzögert sich das Projekt Lärmschutzwand in Obersinn wieder zeitlich um einiges nach hinten, denn erst die Sperrpausen in den Jahren 2019 und 2020 kämen dafür Betracht, außer die Bahn findet eine Lösung vorher die Lärmschutzwände von der Gleisaußenseite her zu bauen. Ich hoffe, eines Tages noch die Lärmschutzwand in Obersinn betrachten zu dürfen.



13 Dezember 2017

Kosten für Mobilfunkausbau nicht auf bayerische Kommunen abwälzen

"Mist, ich hab' kein Netz!" - Dieser Ausspruch ist für viele Menschen im ländlichen Raum Bayerns noch immer Alltag. Ich kann auf der Stelle gleich mehrere Beispiele aus meinem unterfränkischen Wahlbezirk nennen, in denen Handyempfang seit vielen Jahren auf dem Weihnachtswunschzettel steht, aber das Christkind bisher nicht vorbei gekommen ist. Dies ist beispielsweise in Habichtsthal oder Löffelsterz der Fall. Deshalb soll es für dünnbesiedelte Gebiete, in denen der Ausbau für die Netzbetreiber unwirtschaftlich und nicht vertraglich festgelegt ist, ein staatliches Förderprogramm geben - mit bis zu 80 Prozent Förderung vom Freistaat.



Ich begrüße dies grundsätzlich, jedoch muss der Freistaat die Lücken im Mobilfunknetz in eigener Regie mit staatlichen Mitteln durchführen und nicht einen Teil der Kosten auf die Kommunen abschieben. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag unterstütze ich deshalb ausdrücklich.


Grundproblem ist, dass die verbleibenden 20 Prozent der Kosten, die Abwicklung und der bürokratische Aufwand wie beim Breitbandausbau, wieder den Kommunen aufgebürdet werden soll. Da sich die 'weißen Flecken' auf der Mobilfunklandkarte ausschließlich im ländlichen Raum befinden, trifft es erneut vor allem den strukturschwachen Raum. Bei Mobilfunkstandorten sei es ungleich schwieriger, "gemeindescharf" zu arbeiten, als etwa bei der Breitbandversorgung. Denn Handymasten einer Kommune versorgen häufig auch Gebiete der Nachbarkommunen mit.


Da der Bund in dieser Sache seiner Aufgabe nicht nachkommt, befürworte ich ein staatliches Programm zum Mobilfunkausbau. Allerdings muss der Freistaat dieses selbst zu 100 Prozent finanzieren und organisieren, da den Kommunen im ländlichen Raum keine weiteren finanziellen und bürokratischen Lasten zugemutet werden können. Was sollen Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister denn noch alles organisieren? Es reicht doch, dass sie schon den Breitbandausbau stemmen.



13 Dezember 2017

Dezentrale Energiewende statt Mega-Stromtrassen

Bis 2025 werden hunderte Kilometer an Stromleitungen im Freistaat vergraben und sorgen nicht nur für finanzielle Mehrbelastungen, sondern auch für immense Schäden in unserer Umwelt und bei unseren Bauern. Die Freie Wähler Landtagsfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag „Stromtrassen stoppen“ eingereicht, den auch ich unterstütze. Denn die Staatsregierung und Bundesregierung haben sich nie ernsthaft mit dem Gedanken auseinandergesetzt, ob es Alternativen zu den HGÜ-Stromtrassen gibt, sondern sich sofort für Mega-Leitungen, wie SuedLink und SuedOstLink, entschieden. Diese durchfurchen unsere bayerischen Böden und benötigen rund 100 Kubikmeter bewegendes Bodenvolumen und 5000 Hektar Fläche. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die Veränderung des Bodenzustands und des Wasserhaushalts bleibende Schäden in unserer Umwelt hervorgerufen werden.



Die letzten Atomkraftwerke werden in der Bundesrepublik im Jahr 2022 abgeschaltet; die neuen HGÜ-Trassen werden aber frühestens 2025 fertig sein. Das unterstreicht, wie wichtig es wäre, statt mit HGÜ-Leitungen ein Milliardengrab zu schaufeln, frühzeitig auf eine dezentrale Energiewende zu setzen und die vielen Kommunen, Haushalte und Regionen zu fördern, kleine Energiespeicher zu vernetzen und die dortige Wertschöpfung anzukurbeln. Mit der dezentralen Energiewende käme es auch zu weniger Übertragungsverlusten durch Hochspannungsleitungen. Derzeit gehen in Deutschland fast 6 Prozent der bereitgestellten Elektroenergie im Stromnetz verloren. Von 2000 bis 2015 wurde bereits der Übertragungsverlust um ca. 20 Prozent reduziert; ein Rückgang, der maßgeblich der stark ausgeweiteten dezentralen Energieversorgung zugeschrieben wird.



13 Dezember 2017

Letzte Kinderkrankheiten beim G9

Nach über einem Jahrzehnt ist es endlich geschafft: In Bayern wird ab dem nächsten Schuljahr 2018/2019 das neunjährige Gymnasium wieder eingeführt. Ich habe, gemeinsam mit den Freien Wählern, jahrelang intensiven Druck auf die Staatsregierung ausgeübt, um die Abschaffung des G8 zu erreichen. Letzen Endes konnten wir durch ein erfolgreiches Volksbegehren die CSU dazu zwingen, sich vom „Turboabitur“ zu verabschieden.




 

Die Verlängerung der gymnasialen Schulzeit um ein Jahr birgt ungeahnt viele Vorteile für die Schüler. Weil es keine vollgestopften Stundenpläne und damit kaum noch Nachmittagsunterricht gibt, haben die Kinder wieder Zeit, ihre persönliche und individuelle Entwicklung voranzutreiben. Ich gehe davon aus, dass das Mehr an Freizeit von den Schülern in Zukunft sinnvoll genutzt wird, etwa durch Aktivitäten im Sportverein oder das Lernen eines Musikinstruments. Der entschlankte Stundenplan kann außerdem dazu beitragen, dass die Schüler neben dem Lernstoff auch wichtige Kompetenzen vermittelt bekommen, die in Alltag und Berufsleben von immenser Bedeutung sind. Des Weiteren halte ich es für sinnvoller, wenn die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur, wirklich ein Zeugnis von Reife darstellt. Im G8 machten teilweise 16-jährige Schüler Abitur. Meines Erachtens waren die Jugendlichen nach Abschluss des achtjährigen Gymnasiums oft noch zu jung, um von daheim auszuziehen oder sich der Verantwortung eines selbstständigen Studiums zu stellen.


Im Landtag finden momentan noch letzte Abstimmungen zwischen Parteien, Interessenvertretern und Bürgern statt, dann sollte das neue G9 umgesetzt werden können. Umfassend haben wir bereits im Ausschuss für Bildung und Kultus diskutiert. Ein besonderer Streitpunkt bleibt dabei der Stellenwert der einzelnen MINT-Fächer in der Stundentafel. Momentan wird noch Priorität auf die Fächer Physik und Informatik gelegt, während Biologie und Chemie ein wenig zu kurz kommen. Wichtige Fragen sind auch noch bezüglich der geplanten „Überholspur“ zu klären. Diese soll es besonders leistungsstarken Schülern ermöglichen, eine Jahrgangsstufe zu überspringen und nach acht Jahren ihr Abitur zu machen. Das neue G9 wird sehr flexibel gestaltet sein, weswegen mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Weiterhin sollte die Chance genutzt werden, um sinnvolle und verpflichtende Berufsorientierungsangebote in den Lehrplan zu integrieren, damit den Jugendlichen nach ihrem Abschluss ein möglichst reibungsloser Übergang zur Universität beziehungsweise in den Beruf gelingen kann.


Es gibt also noch ein paar Baustellen beim neuen G9, die abgearbeitet werden müssen. In meinen Funktionen als Mitglied des Ausschusses für Bildung und Kultus, als Landtagsabgeordneter, aber auch als ehemaliger Lehrer, werde ich mich auch weiterhin tatkräftig einsetzen, um die bestmöglichen Lösungen für Schüler und Lehrkräfte zu erreichen.



13 Dezember 2017

EU-Fördergelder kommen auch bei uns in der Region an

Immer wieder höre ich bei meinen zahlreichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit kommunalen Mandatsträgern den gefühlten Vorwurf, dass unsere Region gegenüber der Metropole München und dem Süden Bayerns benachteiligt würde. Gefühlt ist da was dran: Sanierung Gärtnerplatztheater München (125 Millionen Euro), dritte Stammstrecke München (4 Milliarden Euro), weiterer Konzertsaal München (im Gespräch sind 300 Millionen), da bleibt fast automatisch dieser Eindruck hängen.


Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass sich auch in diesem Jahr einige Gemeinden in Unterfranken über Fördergelder aus dem Topf des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) freuen dürfen. Gerne war ich deshalb bei der Übergabe der Förderbescheide in Esselbach mit von der Partie, bei dem der Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung, Porzelt, diese an die Bürgermeisterin der Stadt Marktheidenfeld sowie die Bürgermeister von Esselbach und Kreuzwertheim übergab.



Der Fond ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU auch bis in die kommunale Ebene hinein positiv wirkt. In Bayern werden so von 2014 bis 2020 jährlich Projekte zur Dorferneuerung oder zum Ausbau der Infrastruktur gefördert. Um ELER-Fördergelder zu erhalten, müssen die Projekte zwischen 25.000 und 1,5 Mio. Euro kosten. Der Fördersatz liegt bei rund 60 Prozent. In der Förderperiode 2014 bis 2020 werden so bayernweit 84 Millionen Euro auf verschiedene Projekte verteilt. Nach Unterfranken gehen davon Förderungen in Höhe von 14,5 Millionen Euro, womit auch die eingangs erwähnte gefühlte Benachteiligung unserer Region widerlegt ist.


Verschiedene Projekte in Unterfranken gefördert


Im Bezirk Unterfranken kamen mit der jetzigen Förder-Tranche davon etwa 4,1 Millionen Euro an. Insgesamt 12 Projekte werden gefördert. In Esselbach wird beispielsweise der Neubau des Dorfgemeinschaftshauses und der Umbau des ehemaligen Wirtshauses mit beinahe 900.000 Euro gefördert. In Rothof bei Rottendorf wird aus der Alten Schule ein Dorfgemeinschaftshaus gemacht, von der EU gibt es einen Zuschuss von 385.000 Euro. In Altfeld bei Marktheidenfeld wird ein Generationenpark geschaffen, in dem sich Jung und Alt begegnen können. 465.000 Euro aus dem ELER-Fördertopf erhält die Gemeinde dafür.


Bei der Übergabe der Zuwendungsbescheide war für mich vor allem die Erkenntnis wichtig, dass die jeweiligen Projekte aus Bürgerbeteiligungen hervor gegangen sind. Das halte ich für außerordentlich wichtig, da dann auch eine hohe Identifikation der Bevölkerung mit diesen Projekten einhergeht - was wichtig für die spätere Nutzung ist. Da ich selbst aus dem ländlichen Raum stamme, ist mir eine angemessene Förderung sinnvoller Projekte wichtig. Ich bin überzeugt, dass das Leben auf dem Land durch Dorfläden, Gemeinschaftshäuser und gute Infrastruktur aufgewertet und damit attraktiver wird. Ich hoffe, dass die verantwortlichen Bürgermeister in den Kommunen Unterfrankens auch in den kommenden Jahren erfolgreich Fördergelder beantragen und der ländliche Raum auch weiterhin gestärkt wird.



8 Dezember 2017

Die Straßenausbaubeitragssatzung – eine himmelschreiende Ungerechtigkeit

Um auch meine Meinung klar zu artikulieren, ich bin ein überzeugter Anhänger der Abschaffung dieser ungerechten Beiträge. Denn alle bisherigen Berechnungs- und Ausführungsnodelle haben ihre Ungerechtigkeiten. Es kann einfach nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger in Unterfranken in 97% der Gemeinden zu den STRABS herangezogen werden und im Süden Bayern Kommunen es ihren Bürgern ermöglichen auf die Erhebung zu verzichten.



Was ist die Straßenausbaubeitragssatzung und wie funktioniert sie?

Die Satzung erlaubt es Kommunen bei der Sanierung ihrer Ortsstraßen 20-80 Prozent der Kosten auf die Grundstücksbesitzer abzuwälzen. Je nach Größe des Grundstücks fallen so oft fünfstellige Kosten für die Anwohner an. Im bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ist eine sogenannten „Soll-Regelung“ verankert, die Kommunen sollen ihre Bürger also an den Kosten für Straßenbaumaßnahmen beteiligen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jedoch festgestellt, dass die „Soll-Regelung“ faktisch eine „Muss-Regelung“ ist.



Bitten alle bayerischen Kommunen ihre Bürger bei zur Kasse?

Auch wenn die Kommunen grundsätzlich verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben, wird diese Regelung besonders in reichen Kommunen, wie etwa München, nicht umgesetzt. Arme Kommunen im ländlichen Raum können ihre Straßen nur instand halten, wenn sie ihre Bewohner an den Kosten beteiligen. In Niederbayern sind es nicht mal 40 Prozent der Kommunen, die die Strabs anwenden, während im Regierungsbezirk Unterfranken 97 Prozent der Kommunen sind.




Angelina S........ / pixelio.de


Was spricht gegen die Strabs?

Die jetzige Situation ist ungerecht. Finanzstarke Kommunen erheben keine Beiträge für den Straßenausbau bei ihren Bürgern, während finanzschwache Kommunen ihre Straßen nicht mehr instand halten, aus Angst die Bürger übermäßig zu belasten oder zu verärgern. Gleichzeitig werden Bürger, die Grundstücke und Wohneigentum besitzen, bestraft. Der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung sollte aber vom Staat gefördert werden, um beispielsweise Altersarmut vorzubeugen. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand der Strabs viel zu groß, wodurch kleine Kommunen durch mehr Bürokratie zusätzlich belastet werden.



Welche Pläne hat die Staatsregierung mit den Strabs?

Die CSU-geführte Staatsregierung in Bayern möchte aus der bestehenden „Soll-Regelung“ eine „Kann-Regelung“ machen. Die Kommunen sollen also nicht mehr verpflichtet sein, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Problematisch ist dieser Lösungsansatz vor allem, weil er die bestehende Ungerechtigkeit eigentlich nur weiter verschärft. Arme Kommunen, die es vor allem im ländlichen Raum gibt, haben bei einer „Kann-Regelung“ die Wahl: Entweder sie erheben die Straßenausbaubeiträge und belasten so ihre Bürger, oder sie lassen ihre Ortsstraßen verkommen.



Was fordern die Freien Wähler?

Die Freien Wähler wollen durchsetzen, dass die Kommunen ihre Bürger nicht mehr direkt durch Straßenausbaubeiträge belasten können. Jährlich werden etwa 60 Millionen Euro über die bestehende Regelung von den Bürgern eingezogen. Ein Betrag, der sich auch aus Steuergeldern, etwa der Kfz-Steuer, aufbringen ließe. So könnte die bestehende Ungerechtigkeit beendet werden. Im Landtag sperrt sich die CSU gegen den vorliegenden Gesetzentwurf der Freien Wähler. Sollte das Problem nicht direkt im Landtag gelöst werden können, erwägen die Freien Wähler ihre Forderung mit Hilfe eines Volksbegehrens umzusetzen.



9 November 2017

Staatliches Schulamt wird ein weiteres Jahr verstärkt


In der Vergangenheit haben der Landkreis Main-Spessart und auch ich in meiner Funktion als Abgeordneter des Bayerischen Landtags für Main-Spessart uns wiederholt für die Zuteilung einer dritten Schulratsstelle an das Staatliche Schulamt eingesetzt.


Im Schuljahr 2016/2017 hatte das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst darauf reagiert und das Staatliche Schulamt im Landkreis Main-Spessart aufgrund der besonderen Situation durch die Teilabordnung eines Schulaufsichtsbeamten und einer Lehrkraft unterstützt. Staatsminister Spaenle hat nun jüngst signalisiert, dass solch eine außerordentliche Unterstützung auch für das laufende Schuljahr wieder angedacht ist. Er sei bereit, das Staatliche Schulamt im Landkreis Main-Spessart befristet auf das laufende Schuljahr nochmals fachlich zu unterstützen. Er habe daher die Regierung von Unterfranken gebeten, eine geeignete Lehrkraft an das Staatliche Schulamt im Landkreis Main-Spessart teilabzuordnen.


So muss das hiesige Staatliche Schulamt weiterhin zwar ohne eine dritte Schulratsstelle auskommen, erfährt aber zum wiederholten Male besondere Unterstützung durch das Kultusministerium. Um eine langfristige, tragfähige Lösung zu erreichen, werde ich mich aber selbstverständlich weiterhin für die Schaffung einer dritten Schulratsstelle am Staatlichen Schulamt im Landkreis Main-Spessart einsetzen.



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