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19 April 2018

Update: Intelligente Lösung beim Streit um Funkwasserzähler?

Ende des letzten Jahres kamen zahlreiche Bürger zu mir und äußerten sich kritisch zum Austausch ihrer Wasserzähler. Die alten, analogen Modelle, die noch im Haus abgelesen werden müssen, sollen in Zukunft sukzessive durch digitale Wasseruhren ausgetauscht werden, die per Funk Verbrauchsdaten an die zuständigen Ämter weiterleiten. Dieser technologischen Entwicklung stehen viele Bürger zu Recht skeptisch gegenüber, weil sie gesundheitliche Folgen durch die zunehmende Strahlung fürchten und datenschutzrechtliche Bedenken haben. Anlässlich der nötigen Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetz zur Angleichung an das EU-Recht wird nun im Landtag erneut über die intelligenten Wasserzähler diskutiert.


Zur Erinnerung: Ich hatte mich wegen der Funkwasserzähler an den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz gewendet, der in seinem Antwortschreiben ähnliche datenschutzrechtliche Bedenken äußerte wie schon verschiedene Bürger mir gegenüber. Das große Problem bei den neuen Funkwasserzählern ist, dass nicht vollkommen klar ist, welche Daten genau gesendet werden. Rechtlich nicht einheitlich geregelt ist außerdem, ob und auf welche Weise ein Widerspruchsrecht besteht. Wie sicher die gesendeten Daten verschlüsselt werden, ist auch nicht abschließend geklärt.




Rainer Sturm / pixelio.de


Nachdem die Staatsregierung im Dezember auf meine Anfrage sehr schwammig beim Thema Widerspruchsrecht geantwortet hat, legte sie nun einen Änderungsantrag für ihre geplante Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetzes vor. Beim Einbau der Funkwasseruhren soll es demnach ein bedingungsloses Widerspruchsrecht mit zweiwöchiger Frist geben. Das heißt der Eigentümer oder Mieter haben zwei Wochen Zeit, dem Einbau ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Nachfolgende Mieter oder Eigentümer haben dieses Recht allerdings nicht mehr.


Problematisch ist dabei, dass vom Widerspruchsrecht nur Gebrauch gemacht werden kann, wenn auch alternative Wasseruhren zum Einbau bereitstehen oder das eingebaute Funkmodul abschaltbar ist. Wer als Mieter in eine Wohnung zieht, in der bereits ein funkender Wasserzähler verbaut ist, muss diesen Umstand – rechtlich gesehen – hinnehmen. Auf die Ängste einiger Menschen vor der zunehmenden Strahlung wurde von Seiten der Staatsregierung gar keine Rücksicht genommen. Die Entscheidung über das neue Bayerische Datenschutzgesetz einschließlich der Änderungsanträge sollte eigentlich am 22.03. 2018 fallen, wurde allerdings vertagt.


Der Änderungsantrag der CSU, der unter anderem das bedingungslose Widerspruchsrecht beim Einbau der Funkwasserzähler gewährt, ist erfreulich. Der Druck, den Sie als Bürger und wir als Abgeordnete auf die Staatsregierung ausgeübt haben, hat also gefruchtet. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt aber unverhandelbar. Da die erhobenen Daten des Wasserverbrauchs ohne Zweifel personenbezogen sind, muss jedem, auch neuen Mietern oder Eigentümern, ein Widerspruchsrecht gegen die intelligenten Wasserzähler eingeräumt werden. Wenn von vornherein Wasserzähler mit abstellbarer Funkautomatik verbaut würden, wäre der mit dem Widerspruchsrecht verbundene Aufwand für die Kommunen deutlich geringer. Dann könnte jeder selbst entscheiden, ob der Wasserzähler funken darf oder man die Verbrauchsdaten wie früher manuell weitergibt und ein Stück Datensicherheit erhalten bleibt.




28 März 2018

Besorgniserregende Zustände in der Geburtenhilfe in Bayern

In regelmäßigen Abständen beschäftigen den Bayerischen Landtag immer wieder Probleme rund um die Geburtshilfe. So wird beispielsweise bereits seit Jahren von verschiedenen Seiten vor einem Hebammenmangel in Bayern gewarnt. Verschärft wurde die eh schon angespannte Lage noch durch den Schiedsspruch im Streit zwischen Hebammen und den gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr. Demnach sollen freiberufliche Hebammen nur noch die Betreuung von zwei Frauen gleichzeitig abrechnen können.


Beleghebammen könnten nach Meinung von Verbandsvertretern so nicht länger wirtschaftlich arbeiten. Der – auch bedingt durch die hohen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung – damit relativ unattraktive Beruf der Hebamme, hat so noch mehr an „Abschreckungspotential“ für mögliche Bewerber erhalten. Insbesondere kleine Geburtshilfestationen auf dem Land müssen schließen oder sind zunehmend von der Schließung bedroht. Aber auch in der Landeshauptstadt München macht sich der Hebammenmangel immer deutlicher bemerkbar. So geisterten in den vergangenen Wochen und Monaten immer mehr Berichte durch die Medien, wonach schwangere Frauen in München teils größte Probleme beim Finden einer Hebamme haben oder sogar mit Wehen an den Geburtsstationen abgewiesen werden mussten.




romelia / pixelio.de


Als wäre das alles nicht genug, wurde zuletzt auch noch deutlich, dass die Hebammenausbildung in Deutschland nicht mehr den europäischen Standards entspricht. Völlig überraschend kommt das aber auch nicht, denn bereits seit über 20 Jahren weisen Experten auf den Reformbedarf in der deutschen Hebammenausbildung hin. Sowohl das Hebammengesetz (1985) als auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV; zuletzt geändert 1993) sind angesichts der immer komplexer werdenden Aufgaben des Hebammenberufs schlicht und ergreifend veraltet. Es fehlt darüber hinaus ein Zugang zu berufsfeldspezifischer Forschung und Theoriebildung. Nach der Änderungsrichtline 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 müssen bis zum 18. Januar 2020 die Hebammenausbildung entsprechend neu geordnet und die Mindestanforderungen an die Hebammenausbildung (12 Jahre allgemeine Schulausbildung) angepasst werden. Hierfür nötig sind sowohl eine Novellierung des Berufsgesetzes mit einer impliziten Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau, als auch die Einrichtung von primärqualifizierenden Bachelorstudiengängen mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung


Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Politik ist dringend gefordert, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den - meines Erachtens nach - unwürdigen Zuständen in der Geburtshilfe effektiv zu begegnen. Wir müssen Lösungen finden, wie wir unsere Hebammen und Geburtenstationen nachhaltig unterstützen können, um eine adäquate Geburtenhilfe bayernweit garantieren zu können. Ein mögliches Instrument hierfür könnte die Einrichtung eines Haftungsfreistellungsfonds für Hebammen mit fallbezogenen Haftungshöchstgrenzen darstellen. Dies kann aber nur ein Baustein einer nachhaltigen Lösung sein.



12 März 2018

Neue Software stellt Schulen vor Probleme

Die Einführung der neuen Schulverwaltungssoftware ASV (Amtliche Schulverwaltung) hat in den letzten Jahren immer wieder für Unmut bei Lehrern und Schulleitern gesorgt. Das in den 1990er Jahren eingeführte Verwaltungsprogramm WinSV wurde sukzessiv ersetzt. Mit ASV können die Schulen Lehrer-, Schüler-, Unterrichts- und Leistungsdaten verwalten. Vor allem für die statistische Erfassung von Schülerdaten eignet sich das Programm besser, als sein Vorgänger. Im Oktober wird damit beispielsweise jährlich eine bayernweite, statistische Erhebung durchgeführt.


Die Software wurde im Schuljahr 2013/14 an den rund 800 bayerischen Gymnasien und Realschulen eingeführt. Die finale Umstellung auf das Programm ASV erfolgte an den etwa 3300 Grund- und Mittelschulen zum Schuljahr 2016/17. Dem war eine dreijährige Testphase vorangegangen, in der einige Fehler der Software identifiziert und ausgemerzt werden konnten.


Anfang 2017 forderte der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) die Staatsregierung dann auf, mehr Leitungszeit für Schulleiter zu schaffen und die Schulen durch zusätzliche Verwaltungsangestellte zu entlasten, unter anderem, weil die neue Software ASV sich als Zeitfresser herausstellte. Auch im laufenden Schuljahr hält die Staatsregierung an dem Programm fest, was den BLLV dazu bewegte, im Oktober 2017 einen Brandbrief nach München zu schicken und diesen zusätzlich als Petition im Landtag einzubringen.




berggeist007 / pixelio.de


Auf Antrag der Landtagsfraktion der Grünen hat die Staatsregierung vor Kurzem Stellung zu den Problemen rund um das Programm ASV bezogen. Sie hat keine größeren Komplikationen durch die Einführung der Software erkennen können und verweist auf die vielfältigen (Online-) Supportmöglichkeiten. Dass die Sicht der Dinge des BLLV und der Schulleiter gegenteilig ist, scheint mir allerdings kein Zufall zu sein. Wie sich in der praktischen Anwendung herausgestellt hat, ist die neue Software äußerst zeitraubend. Das liegt nicht nur daran, dass sich die Verantwortlichen an den Schulen auf das neue Programm einstellen müssen, sondern auch an den zahlreichen Fehlern, die es aufweist. Auch wenn man bemüht war, die Benutzeroberfläche in ASV übersichtlich zu gestalten, so empfinden es viele Lehrkräfte und Schulleiter als äußerst mühsam und nervenaufreibend, mit dem Programm zu arbeiten.


Auch ich muss mich der Meinung des BLLV anschließen. Es kann durchaus sein, dass die Umstellung auf eine modernere Software nötig war. Doch die zusätzliche Belastung der Schulleiter, Lehrkräfte und Angestellten an Bayerns Schulen ist ein Unding. Das komplizierte Programm stellt vor allem Ältere vor eine beinahe unlösbare Aufgabe. Weil die Anwendung und die Umstellung auf das neue Programm viel Zeit fressen, kommen im Endeffekt die Schüler zu kurz. Um das möglichst zu verhindern, muss den Schulen mehr Zeit für die ohnehin schon lästigen Verwaltungsaufgaben gewährt werden, etwa durch die Beschäftigung von mehr Verwaltungsangestellten.



9 März 2018

Digitale Bildung – die Mammutaufgabe für Bayerns Bildungssystem

In letzter Zeit wird im Landtag, auch wegen der Verabschiedung und Diskussion um den Nachtragshaushalt, wieder vermehrt über das Thema digitale Bildung gesprochen. Die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag haben viele konkrete Vorschläge gemacht, wie digitale Bildung in Zukunft aussehen sollte. In diesem Beitrag möchte ich zunächst genauer erklären, was unter dem Begriff Digitale Bildung zu verstehen ist und anschließend die meiner Meinung nach sinnvollsten Maßnahmen beschreiben, die zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung beitragen können.




Helene Souza / pixelio.de


Was bedeutet digitale Bildung?


Durch digitale Bildung soll Schülern und Studenten der kritische Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden. Viele bezeichnen diese Kompetenz als eine eigenständige Kulturtechnik und stellen sie damit auf eine Ebene mit den bisherigen Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Das bedeutet allerdings auch, dass der bloße Einsatz von digitalen Medien, etwa durch Powerpoint-Präsentationen oder die sogenannten SmartBoards, viel zu kurz greift. Die aktuellen Diskussionen um Fake News in den gesellschaftlich immer relevanteren sozialen Medien zeigen, dass junge Menschen lernen müssen, die neuen digitalen Medien kritisch und reflektiert zu nutzen. Digitale Bildung ist mittlerweile eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleichzeitig eine Kernkompetenz, die von Arbeitnehmern vermehrt gefordert wird.


Wie kann digitale Bildung umgesetzt werden?


Um digitale Bildung überhaupt zu ermöglichen, muss zunächst die passende Infrastruktur an Schulen und Universitäten gegeben sein. Leider ist dies noch nicht überall in Bayern der Fall. Der Breitbandausbau muss auch weiterhin mit voller Kraft vorangetrieben werden, sodass alle Bildungseinrichtungen in Zukunft über ausreichende Verbindungsgeschwindigkeiten verfügen. Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung an Schulen und Universitäten verlangt des Weiteren auch Personal, das die Wartung und Betreuung des IT-Systems übernimmt. Stellen für Systembetreuer sind nach wie vor eine Seltenheit an Bayerns Schulen. Zuletzt kann digitale Bildung nur erfolgreich vermittelt werden, wenn auch genügend Endgeräte vorhanden sind. Diese müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden und Eigentum der einzelnen Bildungseinrichtungen sein. Ich halte nichts von Lösungen wie BYOD (Bring your own Device), die das Kultusministerium anstrebt. Meiner Meinung nach müssen die Chancen auf Bildung gleich verteilt sein. Und neue Tablets oder Smartphones sind teuer und nicht jede Familie kann sich das finanziell leisten.




Lisa MichèleLietz  / pixelio.de

Lisa MichèleLietz / pixelio.de


Ein zweiter wichtiger Schritt ist die Befähigung der Lehrkräfte für die Vermittlung digitaler Bildung. Für viele der heutigen Lehrkräfte wurde digitale Bildung während ihrer eigenen Schulzeit und im Studium nicht vermittelt. Das ist auch nur logisch, denn wer hätte vor zwanzig Jahren vorhersehen können, welche Rolle das Internet und die Digitalisierung heute in unserem Leben einnehmen. Dennoch ist es von absoluter Wichtigkeit, dass durch Weiterbildungen und Veränderungen in den Lehramtsstudiengängen Lehrkräfte so geschult werden, dass sie zunächst selbst sicher im Umgang mit digitalen Medien werden und dies dann auch weitervermitteln können.


Im Landtag wurde zuletzt oft vorgeschlagen, dass das Fach Informatik in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert bekommen und für die Schüler verpflichtend werden soll. In Informatik soll den Schülern dann ein Grundverständnis und der Umgang mit der digitalen Welt vermittelt werden. Dieser Ansatz greift meines Erachtens nach viel zu kurz. Digitale Bildung sollte vielmehr über die Fächergrenzen und den gesamten Bildungsweg hinweg vermittelt werden. Dazu muss sich die gesamte Art zu Lehren und zu Lernen verändern. Diese Riesenaufgabe gilt es konsequent anzugehen und gegebenenfalls Investitionen zu tätigen, um auch weiterhin den hohen Bildungsstandard Bayerns beibehalten zu können.



20 Februar 2018

Fasten für eine bessere Zukunft

Mit dem Ende der Faschingszeit beginnt die 40-tägige Fastenzeit. Eigentlich eine Zeit der Christen für die Buße und die Vorbereitung auf das Osterfest. Heute kennen wir die Zeit fast nur noch als eine Art Herausforderung zur Enthaltsamkeit und um schlechte Eigenschaften ruhen zu lassen. Egal ob man auf Süßigkeiten, Alkohol, Tabak oder Fleisch verzichtet, mehr Sport treiben möchte oder umweltschonende Gewohnheiten aufbaut: Oftmals hält man, wenn überhaupt, nur die begrenzte Dauer der Fastenzeit durch, um dann wieder in alte Gewohnheiten zu verfallen.


Ich halte es für wichtig, die Fastenzeit als eine Zeit der Besinnung und Übung zu verstehen. Eine Zeit, in der man seinen eigenen Lebensstil überdenkt, sich über Dinge, die einem und der Welt gut tun, klar wird und die Ergebnisse dieses Prozesses auch einübt und zur Gewohnheit werden lässt. Dennoch frage ich mich, warum viele Menschen sich dazu auf die Fastenzeit versteifen? Wäre es nicht sinnvoll, dies als Lebensprozess zu betrachten, denn es bringt meines Erachtens nichts, nur kurze Zeit durchzuhalten und dann plötzlich den Punkt abzuhaken und nicht weiter zu verfolgen.


Ich selbst habe mir über Jahre hinweg vorgenommen, meine Lebensgewohnheiten kontinuierlich umzustellen und halte diese zumeist auch durch. Dinge, die mir wichtig sind, wie meine Leidenschaft für Sport, Gesundheit, Familie, Heimat und so weiter haben so über die Jahre einen höheren Stellenwert in meinem Leben erhalten. Meine Tätigkeit als Abgeordneter erfüllt mich mit Leben und Energie – ist aber auch kräftezehrend. Um mir meinen Ansporn zu erhalten, ist es wichtig für mich, den Kontakt mit den Menschen in meiner Heimat zu festigen, lokale Probleme nach München zum Landtag zu bringen und eine Politik von Menschen für Menschen zu wahren. Dafür ist mir die Work-Life-Balance wichtig. Erst dadurch finde ich die Kraft und Inspiration, für meine Heimat wirken zu können.

Wenn der Verzicht und die Enthaltsamkeit während der Fastenzeit nicht als eine Art Strafe empfunden wird, sondern als Ansporn über sich nachzudenken und seine eigenen Problemfelder anzugehen, dann – finde ich – ist die Fastenzeit gut genutzt als Vorbereitung auf das Osterfest. Denn das Osterfest war nicht nur der Zeitpunkt, an dem Jesus Christus von den Toten auferstanden ist, sondern auch der Zeitpunkt, wo Jesus seine Jünger für die weltweite Mission beauftragte. Damit wurde nicht etwas abgeschlossen, sondern weiter in die Welt getragen. So sollen unsere Vorsätze auch uns weiter im Leben tragen und begleiten, statt eine einmalige Sache darzustellen.


26 Januar 2018

Informationen zum Volksbegehren

Das Volksbegehren über die Straßenausbaubeitragssatzung schlägt in den Medien und dem Landtag auf. Auch zu mir kommen viele Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen wollen und weitere Informationen dazu wünschen. 

Einen kleinen Überblick darüber, was ein Volksbegehren überhaupt ist, auf welchem Weg Sie sich beteiligen können und wie der Ablauf vonstatten geht, möchte ich Ihnen hier geben.



Ablauf des Volksbegehren


Ein Volksbegehren ist in drei Stufen aufgeteilt:



 1. Antrag auf Zulassung:


Antrag auf Zulassung: Hier müssen die Initiatoren mindesten 25.000 Stimmen von stimmberechtigten Befürwortern sammeln. Es gibt keine Frist, bis wann die Unterschriften abgegeben werden müssen. Als stimmberechtigt gilt, wer


- Deutscher im Sinn des Art.116 Abs.1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in Bayern seine Wohnung hat (bei mehreren Wohnungen seinen Hauptsitz hat) oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhält,
- nicht vom Stimmrecht  ausgeschlossen ist.


Die jeweilige Gemeinde muss dies überprüfen und bestätigen. Sonst gelten die Stimmen nicht. Deshalb ist für jede Gemeinde ein eigenes Unterschriftenheft erforderlich. Personen aus verschiedenen Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften können nicht auf derselben Liste unterschreiben. Die Eintragungslisten müssen im Original versendet werden. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.



2. Eigentliches Volksbegehren


Sobald das Innenministerium den Antrag annimmt, beginnt das eigentliche Volksbegehren. Nun werden in Rathäusern und Kreisverwaltungsreferaten Eintragungslisten ausgelegt. Dort müssen sich innerhalb von 14 Tagen 10 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern (ca. 945.000 Personen) eintragen, damit das Volksbegehren rechtsgültig ist und den Bayerischen Landtag erreicht.



3. Abstimmung im Landtag


Sobald das Volksbegehren rechtsgültig ist, muss die Staatsregierung innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben und das Begehren dem Landtag unterbreiten. Dort stimmen nun die Landtagsabgeordneten über das Volksbegehren ab.


- Nimmt der Landtag die Gesetzesvorlage unverändert an, wird dieses damit Gesetz.
- Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, findet innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt. Der Landtag kann aber auch einen eigenen Gesetzesentwurf als Alternative zur Abstimmung vorlegen. Der Volksentscheid wird bei einer einfachen Mehrheit (mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen) angenommen. Sollte es bei dem Volksentscheid um eine Verfassungsänderung gehen, muss die Zahl der Ja-Stimmen mindesten 25 Prozent aller Stimmberechtigten umfassen.
- Der Landtag bestreitet die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens. Dies können die Unterzeichner auch durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof prüfen lassen.



Seit 1946 wurden in Bayern bisher 20 Volksbegehren zugelassen. Acht davon konnten die notwendige Eintragung von mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten erzielen. Fünf dieser Vorschläge wurden als Gesetz angenommen.


Bekannte Volksbegehren waren beispielsweise das „Volksbegehren zu G9“ (2005 nicht geschafft), das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ (2009 erfolgreich mit 13,9 Prozent Ja-Stimmen), das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (2013 erfolgreich mit 14,3 Prozent Ja-Stimmen) und das Volkbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern“ (2014 nicht geschafft).



22 Januar 2018

Warum die Freude am Lesen nicht verloren gehen darf

Schon als Kind habe ich immer gerne gelesen: Abenteuerromane, Krimis und Fantasiegeschichten. Heute greife ich öfter zur Zeitung, als zu einem Buch – aber das Lesen ist, auch in meiner täglichen Arbeit, immer noch ein wichtiger Teil meines Lebens. Gerade deshalb engagiere ich mich Jahr für Jahr auch beim Vorlesetag und besuche Schulen in der Region.


Bei solchen Besuchen komme ich natürlich auch immer wieder mit den Lehrkräften vor Ort ins Gespräch und deren Fazit ist oft erschreckend: Kinder greifen in ihrer Freizeit kaum noch zum Buch, viele besitzen nicht einmal mehr Bücher. Natürlich wird trotzdem gelesen, beispielsweise in sozialen Netzwerken. Doch ist das vergleichbar? Ich meine, nur bedingt.


Natürlich wird die Lesekompetenz auch beim Lesen von „Posts“ auf Sozialen Netzwerken geschult, doch meiner Meinung nach bleibt dabei Vieles auf der Strecke. Viel lesen erweitert erwiesenermaßen den eigenen Wortschatz, fördert die Satzbaufähigkeit und regt die Phantasie an – da hilft ein Abenteuerroman natürlich deutlich mehr, als der Griff zum Smartphone, um die neuesten Tweets zu durchforsten.




Simone Peter / pixelio.de


Dass die Lesekompetenz zunehmend schwindet, merken die Lehrer natürlich tagtäglich: Texte werden oft nur mit Hilfestellung verstanden und das zieht sich – was Vielen erst einmal gar nicht bewusst ist – natürlich durch alle Fächer. Als Beispiel möchte ich hier das Verstehen von Textaufgaben in Mathematik oder das Bearbeiten von Textquellen im Geschichtsunterricht nennen. Die Lesekompetenz ist und bleibt der Grundstein des Lernens und dieser darf nicht weiter vor sich hin bröckeln.


Ich vertrete daher die Meinung, dass die Lesekompetenz in der Schule noch stärker gefördert werden muss, denn nur so kann ein erfolgreicher Schulabschluss und ein Eintritt in das Berufsleben erreicht werden. Ist es wirklich nötig, dass in der zweiten Klasse an unseren Grundschulen bereits technisches Verständnis erlernt werden soll, bevor die Kinder überhaupt richtig lesen können? Im Lehrplan Plus für die zweite Jahrgangsstufe steht beispielsweise: „Anhand von Gegenständen aus dem täglichen Leben entdecken die Schülerinnen und Schüler die Anwendung physikalischer Gesetzmäßigkeiten (z. B. Hebelgesetz, Zentrifugalkraft) zur Arbeitserleichterung. Beim Bau einfacher Modelle (z. B. von Türmen oder Brücken) beschäftigen sie sich mit den Eigenschaften und der Funktionalität realer Bauwerke. Die Schülerinnen und Schüler lernen somit technische Errungenschaften als Grundlage unserer Kultur und Arbeitswelt kennen.“ Meiner Meinung nach sollte hier erst einmal das Lesen lernen im Vordergrund stehen, denn die Defizite im Lesen ziehen sich bis in die höheren Jahrgangsstufen hindurch!


Es gilt also, unseren Kindern und Jugendlichen wieder mehr Freude am Lesen zu bereiten – und das nicht nur in der Schule. Ein Buch zu Ostern anstatt Schokolade im Übermaß wäre somit vielleicht eine gelungene und vor allem gewinnbringende Abwechslung für die Ferien!



8 Januar 2018

Nachtragshaushalt 2018: Bildung und Innere Sicherheit



Kostenstelle Bildung

Von besonderer Bedeutung für die Zukunftsperspektiven des Freistaates ist selbstverständlich der Bildungssektor. Hier werden die Arbeitnehmer von morgen ausgebildet. Gut qualifizierte Arbeitskräfte sind traditionell essentiell für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland – sie bilden das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Dies gilt es auch in Zukunft weiter zu bewahren und zu stärken.


Es ist daher zunächst einmal wenig verwunderlich, dass rund ein Drittel des Haushaltsvolumens in den Bildungssektor fließen soll. Im Jahr 2018 werden die Bildungsausgaben – so der Plan – um rund 700 Millionen Euro auf insgesamt etwa 19,6 Milliarden Euro steigen.


Diese Steigerung lässt sich vor allem mit Blick auf das im Frühjahr beschlossene Bildungspaket für alle Schularten erklären. Hierfür werden bis 2025 rund 870 Millionen Euro fließen. Dieses Paket ist grundsätzlich natürlich zu begrüßen, auch wenn mit einigen Jahren Verspätung.


Auch die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium muss an dieser Stelle selbstverständlich genannt werden. Zwar inkludiert das Bildungspaket die dadurch entstehenden Personalkosten, jedoch nicht die Kosten für die nötigen Baumaßnahmen. Während der Freistaat hier mit Baukosten von 500 Millionen Euro rechnet, schätzt der Bayerische Städtetag diese auf 600 bis 700 Millionen. Nach dem Konnexitätsprinzip müsste diese Kosten eigentlich auch der Freistaat tragen.


Der Schluss liegt nahe, dass die zusätzlichen Mittel alleine durch das Bildungspaket und die Rückkehr zum G9 bereits verschlungen werden. Gleichzeitig sehen sich die Schulen aber auch der Digitalisierung ausgesetzt. Von unseren Bildungseinrichtungen wird erwartet, dass diese dieser gigantischen Umwälzung gerecht werden und die Schülerinnen und Schüler entsprechend auf das Arbeits- und Alltagsleben in einer digitalen Welt ausreichend vorbereitet. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Schulen auch über die entsprechende IT-Ausstattung verfügen. Das ist derzeit allerdings nicht der Fall, wie ich in früheren Blogs bereits deutlich gemacht habe. Es muss bezweifelt werden, dass die für den Bildungssektor eingeplanten Mittel des Nachtragshaushalts 2018 dieses Problem werden lösen können.




Kostenstelle Innere Sicherheit und Rechtsschutz

Auch im Bereich der Inneren Sicherheit wird das Ausgabenvolumen durch den Nachtragshaushalt 2018 erhöht. In diesem Fall um rund 200 Millionen Euro auf Höhe von insgesamt 5,2 Milliarden Euro.


Dabei entfallen alleine auf Sachmittel der Polizei etwa 428 Millionen Euro (Steigerung um 30 Millionen Euro). Damit kann der Personalstand bei der Polizei weiter ausgebaut werden. So werden bis zum Jahr 2020 insgesamt 2.000 zusätzliche Stellen bei der Polizei geschaffen. Mit Blick auf die Bedrohung durch Terrorismus und (organisierte) Kriminalität sind diese Investitionen in den Sicherheitsapparat per se sicherlich sinnvoll angelegtes Geld. Dies wird auch mit Blick auf die Überstundenstatistiken der Bayerischen Polizisten deutlich (Anfrage). Inwieweit die oben genannten Mittel auch der Cybersicherheit zu Gute kommen, wird noch zu klären sein.


Für Sicherheitsdienstleistungen bei Asylunterkünften werden die Ausgaben im Nachtragshaushalt 2018 um 102 Millionen auf insgesamt 188 Millionen Euro erhöht. Dieses Thema habe ich in diesem Blog näher beleuchtet.


 

 


4 Januar 2018

Nachtragshaushalt 2018

Übersicht über die Einzelposten des kommunalen Finanzausgleichs


In dieser Woche hat der Ministerrat den von Finanzminister Söder vorgestellten Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts 2018 des Freistaates Bayern beschlossen. Fragen des Staatshaushaltes sind im Bayerischen Landtag, wie auch in der Bevölkerung, immer wieder ein viel diskutiertes Thema. Schließlich muss in Haushaltsfragen so einiges unter einen Hut gebracht werden. Beispielsweise nachhaltiges Wirtschaften, sinnvolle Investitionen und die faire und angemessene Verteilung von Mitteln, um nur einige wenige Aspekte zu nennen. Es handelt sich beim Staatshaushalt schlicht und ergreifend um eine ganz besonders zentrale Weichenstellung in Hinblick auf die Zukunft des Freistaates und der hier lebenden Menschen. Daher lohnt sich jedes Mal wieder ein genauerer Blick auf die Haushaltspläne der Regierung. Ich möchte für Sie in meinem Blog den Entwurf der Staatsregierung für den Nachtragshaushalt 2018 etwas aufdröseln.




Kostenstelle Kommunaler Finanzausgleich

Hier möchte ich mich dem kommunalen Finanzausgleich widmen. Für mich stellt dieser einen extrem wichtigen Haushaltsposten dar. Schließlich sind die Kassen unserer Kommunen fortlaufend klamm. Gleichzeitig sind die Gemeinden aber mit einer ganzen Reihe von wichtigen und mitunter kostspieligen Aufgaben betraut. Die Liste umfasst dabei beispielsweise die Ausstattung von Kindergärten und Schulen, die Unterbringung von Flüchtlingen, der Krankenhausbetrieb oder die Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden et cetera. Meine Erfahrungen aus der Kommunalpolitik zeigen, dass sich die Kommunen oftmals von der „großen“ Politik im Stich gelassen fühlen.


Dass die Mittel für den kommunalen Finanzausgleich im Nachtragshaushalt mit einem Volumen von etwa 9,5 Milliarden Euro nun ein Rekordhoch erreichen sollen, stimmt mich daher zunächst einmal grundsätzlich positiv. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr beträgt in etwa 598,3 Millionen Euro, was einer Steigerungsquote von 6,7 Prozent entspricht. Generell ein wichtiges Signal an die Verantwortungsträger in den Gemeinden.


Die besonderen Schwerpunkte beim kommunalen Finanzausgleich liegen im Nachtragshaushalt 2018 bei der Krankenhausfinanzierung, der Erhöhung der Mittel für den Bereich Verkehr und einer Stärkung der Schlüsselzuweisungen. So wurden die Mittel für die Krankenhausfinanzierung um ganze 140 Millionen beziehungsweise 28 Prozent auf nun etwa 643 Millionen Euro erhöht. Gleichzeitig werden auch die Mittel für die Investitionspauschalen an die Kommunen um 40 Millionen Euro auf nun 446 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel können die Kommunen frei und eigenverantwortlich für Investitionen einsetzen. Die Betriebskostenzuschüsse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) steigen um 23 Millionen Euro auf insgesamt 74 Millionen Euro (Steigerung von 45 Prozent). Die Mittel für den Straßenbau und -unterhalt werden um 23 Millionen Euro auf 337 Millionen Euro angehoben. Erhöht werden auch die Schlüsselzuweisungen um 305 Millionen auf etwa 3,7 Milliarden Euro. Die Zuweisungen an die Bezirke steigen um 42,9 Millionen Euro auf rund 691 Millionen Euro. Die Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen werden bei einer Höhe von 150 Millionen Euro fortgeführt.


Grundsätzlich lässt sich also in fast allen Teilbereichen des kommunalen Finanzausgleichs eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel verzeichnen. Mit Sicherheit stellt dies einen Schritt in die richtige Richtung dar. Nichtsdestotrotz könnte hier an ein bis zwei Stellschrauben noch etwas getan werden.


Schließlich stellt der Freistaat weiterhin nur 150 Millionen Euro Stabilisierungshilfen für die besonders (struktur-)schwachen Kommunen zur Verfügung. Doch gerade diese Gemeinden sind ganz besonders auf die Unterstützung des Landes angewiesen. Würde man diese Mittel beispielsweise verdoppeln, würde dies im Staatshaushalt kaum ins Gewicht fallen, aber den schwachen Kommunen wäre damit sicherlich bereits weitergeholfen. Es ist für mich daher unerklärlich, warum die Staatsregierung die Stabilisierungshilfen nicht auch erhöht hat. Darüber hinaus könnte man zum Zwecke der Entlastung der Kommunen auch über eine Erhöhung des Kommunalanteils am Steuerverbund nachdenken. Schließlich hat man die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern zum Ziel mit Verfassungsrang erhoben, dieser Zielsetzung kann man aber niemals gerecht werden, wenn man die Kommunen nicht mit ausreichenden Mitteln ausstattet.


 


4 Januar 2018

Nachtragshaushalt 2018: Wie steht es mit dem Sozialen?

Ausgaben für familienbezogene Leistungen und Wohnungsbau im Nachtragshaushalt 2018



Kostenstelle „Soziales“ (Familienbezogene Leistungen und Wohnungsbau)

Zu den zukunftsträchtigen Investitionen muss auch eine ganze Reihe von Ausgaben für soziale Aspekte gezählt werden. Exemplarisch möchte ich an dieser Stelle familienbezogene Leistungen sowie Aufwendungen für den Wohnungsbau in den Fokus rücken.


Für familienbezogene Leistungen stehen insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung. Davon entfallen alleine 450 Millionen Euro auf das Betreuungsgeld. Solche Leistungen sollen Ausdruck einer familienfreundlichen Politik sein. In Zeiten des demografischen Wandels ist eine solche umso mehr angebracht, betrachtet man alleine die Politikfelder, die sich mit der Alterung der Gesellschaft in irgendeiner Form auseinandersetzen müssen. Dazu gehören beispielsweise die Felder der Gesundheit, Migration, der Sozialpolitik und der Wirtschaftspolitik.


Insbesondere in Anbetracht des sich zuspitzenden Mangels an Wohnraum und dem damit verbundenen Anstieg der Mietpreise speziell in den Ballungsräumen, darf zukünftig auch der Wohnungsbau nicht vernachlässigt werden. Analog dazu wird der Wohnungspakt Bayern weiter ausgebaut. Der Bewilligungsrahmen für die Wohnraumförderung steigt im Nachtragshaushalt 2018 um insgesamt etwa 63 Millionen Euro auf rund 498 Millionen Euro. Der Bewilligungsrahmen für das Jahr 2018 für den Wohnungsbau insgesamt beträgt unter Einbezug des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms, der Wohnraumförderung und der Studentenwohnraumförderung etwa 680 Millionen Euro. Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm wird um insgesamt 45 Millionen Euro aufgestockt. Dies schlägt sich auch auf den Bewilligungsrahmen 2018 für die Städtebauförderung nieder. Dieser soll nun circa 310 Millionen Euro betragen. Grundsätzlich kann der Staatsregierung daher durchaus der Wille attestiert werden, dem Wohnraummangel entgegenzuwirken.


 


Es muss allerdings kritisch hinterfragt werden, ob die oben dargelegten Aufwendungen tatsächlich ausreichen, um die Situation auf den Wohnungsmärkten zu entschärfen. So wurde in Bayern im Jahr 2016 die Fertigstellung von 70.000 Wohneinheiten (diese braucht es, um den bestehenden Bedarf zu decken) angestrebt, aber lediglich eine Stückzahl von etwa 52.000 tatsächlich erreicht. Das entspricht einem Defizit von etwa 26 Prozent, das man in die nachfolgenden Jahre natürlich weiter mitschleppt. Insbesondere der soziale Wohnungsbau erweist sich bundesweit als großes Sorgenkind. Eigentlich müssten jedes Jahr deutschlandweit etwa 80.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden. Diese Zielsetzung erreichte man in den vergangenen Jahren bei weitem nicht (2015: 14.500; 2016: 24.550). Diese Defizite stauen sich ebenfalls weiter an. Selbstverständlich müssen an dieser Stelle Bund und Länder gleichermaßen in die Verantwortung genommen werden. Mit Blick auf die erforderlichen Wohnungszahlen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich (aufgrund der großen Versäumnisse der Politik in den vergangenen Jahren) hier um ein Mammutprojekt handelt, welches nicht mit eher marginalen Mittelaufstockungen zu bewältigen ist. Daher erscheinen mir die Mittel zum Wohnungsbau weiterhin als zu niedrig, um den tatsächlichen Bedarf zu erfüllen. Schließlich sind die Ausgaben für den Wohnungsbau in Relation zum Gesamtvolumen des Nachtragshaushalts vernichtend gering (siehe Abbildung).


Beim Themenkomplex Asyl gehen die Ausgaben für die Unterbringung Jahr für Jahr kontinuierlich zurück. Gleichzeitig verstärkt der Freistaat Bayern die Leistungen für die Integration. Wenn man sich allerdings in Erinnerung ruft, dass die Ausgaben für die Sicherheit rund um Asylunterkünfte trotz rückläufiger Flüchtlingszahlen gestiegen sind, legt das den Verdacht nahe, dass die anerkannten Flüchtlinge entweder keine Wohnungen finden oder erst nach langer Wartezeit eigenen Wohnraum anmieten können. An dieser Stelle lässt sich wiederum auf die großen Versäumnisse im Wohnungsbau verweisen. Diesen Schuh muss sich nun auch die Staatsregierung endlich einmal anziehen.


 


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