Blog

11 Oktober 2017

Meine Rede zu der Interpellation „Bewegtes Lernen 2020“

Es muss Bewegung ins Lernen kommen


In der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags wurde auch die Interpellation „Bewegtes Lernen 2020“, die aus meiner Feder stammt, behandelt. Durch diese parlamentarische Initiative sollte endlich Licht ins sportliche Dunkel des Freistaates gebracht werden. Denn immer noch laboriert der Schulsport in Bayern an den Folgen des Stoiber’schen Kahlschlags nach dem berüchtigten Kienbaum-Gutachten.




Bewegung hält gesund

Das Thema der Stärkung des Schulsports ist unter anderem deshalb so wichtig, weil sich alle Experten mittlerweile einig sind, dass regelmäßige Bewegung nicht nur den kognitiven Fähigkeiten von Schülern zu Gute kommt, sondern auch nachhaltig deren Gesundheit fördert. Nicht nur angesichts der jüngsten alarmierenden Meldungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der zufolge heute etwa jedes vierte Kind in Deutschland zu dick ist, sondern auch in Anbetracht der steigenden Fallzahl von Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Diabetes) bei Kindern im Grundschulalter hat die Relevanz der Bewegung und des Sports im Kontext der Schule weiter zugenommen. So empfiehlt auch die WHO, diesem Trend durch eine Trias aus Ernährungsbildung der Eltern, qualitative Verbesserung des Schulessens und mehr Sport (auch und insbesondere in der Schule) entgegenzuwirken.




Warum wir eine verpflichtende dritte Sportstunde in der ersten Klasse brauchen

Aus den Antworten der Staatsregierung auf die eingereichte Interpellation geht hervor, dass hinsichtlich des Sports an Bayerns Schulen großer Nachholbedarf besteht. So sind in den Stundentafeln der Jahrgangsstufen zwei bis vier zwar drei Sportstunden pro Woche vorgesehen. Doch ausgerechnet in der ersten Klasse sind nur zwei Stunden Sport pro Woche verpflichtend. Gerade mit der Einschulung setzt für die Kinder aber ein schwieriger Übergangsprozess ein: Während zuhause und im Kindergarten Bewegung und das Spielen zentrale Elemente des kindlichen Alltags darstellen, sind mit Eintritt in die Schulzeit sofort Disziplin, Ruhe und viel Sitzfleisch gefordert. Mehr Bewegung im Bereich der ersten Klassen kann den Kindern den obengenannten Übergang dagegen erleichtern. Selbstverständlich ist es richtig, dass Bewegung nicht im Sportunterricht verankert werden kann. Der Verweis auf verschiedene Projekte zur Bewegungsförderung ist daher legitim, wird aber allzu oft als Ausrede verwendet.


Um eine dritte verpflichtende Sportstunde in der ersten Klasse einzuführen, bedarf es nach Erkenntnissen aus der obengenannten Interpellation lediglich zusätzlicher 163 Stellenäquivalente. Es sollte doch wohl möglich sein diese im üppigen Staatshaushalts zum Wohl der Schüler irgendwie unterzubringen. Entsprechende Anträge wurden bislang stets von der CSU-Fraktion niedergestimmt.


Auch an den weiterführenden Schulen besteht Nachholbedarf

Aber auch an den weiterführenden Schulen entfalten die Sparmaßnahmen der Regierung Stoiber bis heute ihre Wirkung auf den Schulsport. Dies wird mit Blick auf den Sportindex für die Haupt- beziehungsweise Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien deutlich. Dieser ist seit dem Schuljahr 1990/1991 für jede der genannten Schulformen gesunken. Seit dem Schuljahr 2005/2006 wird hier auch nach Jahrgangsstufen unterschieden. Es lässt sich daher feststellen, dass sich der Abwärtstrend des Sportindex an den weiterführenden Schulen ab der Jahrgangsstufe aufwärts bis heute fortgesetzt hat.


Auch hier stellt die Staatsregierung regelmäßig die Ohren auf Durchzug und verweist gebetsmühlenartig auf verschiedene Projekte (zum Beispiel die „Bewegte Pause“) oder auf die Entscheidungsfreiheit der Schulen vor Ort, die sich nach den ihnen gegebenen Strukturen richten müssen. Auch das kommt wie eine Ausrede daher. Schließlich könnte der Freistaat theoretisch ja auch für die entsprechenden Strukturen sorgen, damit der Schulsport an Bayerns weiterführenden Schulen (verpflichtend) ausgeweitet wird.




Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Spezialfall Schwimmunterricht


Der Schwimmunterricht stellt innerhalb des Schulsportes noch einmal einen Sonderfall dar. Ich habe bereits mehrfach darauf verwiesen, dass es hier neben dem Aspekt der Bewegung auch um das Erlernen einer mitunter überlebenswichtigen Fähigkeit geht. Umso dramatischer muss man Studienergebnisse einordnen, nach denen etwa jedes zweite Kind beim Übertritt von der Grundschule auf eine weiterführende Schule nicht ausreichend schwimmen kann. Das ist ein untragbarer Zustand, nicht zuletzt angesichts von 91 Todesfällen durch Ertrinken allein in Bayern im Jahr 2016 (Höchstwert aller Bundesländer!). Gleichzeitig gelten rund ein Drittel der Bäder in Bayern als sanierungsbedürftig. Viele von diesen sind akut von der Schließung bedroht. Ein adäquater Schwimmunterricht kann selbstverständlich nur auf der Basis der entsprechenden Infrastruktur gestaltet werden. Es ist Aufgabe des Freistaats Bayern hier endlich die nötigen Weichen zu stellen und die Kommunen und Schulträger nicht alleine zu lassen. Es scheint aber mitunter, als habe die Mehrheitsfraktion überhaupt kein Interesse an dem Thema und versuche die Probleme kleinzureden. Wie soll man sich sonst erklären, dass die CSU-Fraktion erst kürzlich (erfolglos) versucht hat eine Expertenanhörung zur Schwimmfähigkeit bayerischer Schüler im Innenausschuss zu verhindern?


Die Staatsregierung verschließt die Augen vor der Wahrheit

Leider wurde auch heute im Plenum von Regierungsseite wieder so getan als würden die eben angeführten Probleme allesamt nicht existieren. Vielmehr flüchtet man sich in Schönrederei und einfache Ausreden und verzichtet damit auf eine seriöse Auseinandersetzung mit den tatsächlich bestehenden Mängeln und möglichen effektiven Gegenmaßnahmen. Was von der Interpellation „Bewegtes Lernen 2020“ bleibt, ist eine ganze Fülle an Zahlen, Daten und Fakten zum Schulsport in Bayern, mit der man weiterarbeiten kann. Dem positiven Fazit in Hinblick auf den Zustand des Schulsportes von Seiten der Regierung kann ich mich allerdings nicht anschließen. Dies werde ich in meiner parlamentarischen Arbeit auch weiterhin deutlich machen, bis die Staatsregierung vielleicht irgendwann einmal ein Einsehen hat.



28 September 2017

Felbingers Bürgersprechstunde: Einwanderungsgesetz

Immer wieder kommen Bürger in meinem Wahlkreis nicht nur mit Fragen sondern auch ganz konkreten Vorschlägen zu bestimmten politischen und gesellschaftlichen Themen auf mich zu. Diese können mitunter sehr befruchtend auf meine parlamentarische Arbeit wirken, bieten sie doch oft neue Denkanstöße und Anregungen zu den verschiedensten Sachfragen.  In meiner neuen Rubrik Felbingers Bürgersprechstunde möchte ich Ihnen regelmäßig ausgewählte Vorschläge von Bürgern vorstellen und versuchen, Hintergründe zu beleuchten, Positionen zu vergleichen und die Forderungen auf Ihre Sinnhaftigkeit zu untersuchen.

Thema: Einwanderungsgesetz


Kürzlich sprach mich ein Bürger auf ein mögliches Einwanderungsgesetz an. Dieses solle bessere Bleibemöglichkeiten für Migranten mit bestehendem Arbeitsverhältnis in Branchen, in denen Arbeitskräfte dringend benötigt werden, garantieren. Als Beispiel wurde hier das breite Feld der Pflege angeführt.



Recht auf Asyl und ein Einwanderungsgesetz


An dieser Stelle muss zunächst betont werden, dass das Recht auf Asyl Verfassungsrang besitzt. Dieses kann und darf also von einem Einwanderungsgesetz nicht beschnitten werden. Möglich und sinnvoll erscheint viel mehr ein ergänzendes Verhältnis von Asyl- und Einwanderungsrecht.



Zum rechtlichen und politischen Status quo


Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern, besser bekannt als Zuwanderungsgesetz, ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und hat sich über die Jahre als wahres Bürokratiemonster erwiesen. Beispielsweise lässt sich in Deutschland zwischen mehr als 50 verschiedenen Aufenthaltstiteln differenzieren. Darüber hinaus sieht es im Grunde keine bedarfsgerechte Regulierung von Migration vor und erscheint somit in Zeiten des Fachkräftemangels als vollkommen unzureichend. Schließlich halten Arbeitsmarkt-Experten eine hohe Netto-Zuwanderung von Fachkräften für erforderlich, um das Erwerbspotenzial hierzulande stabil halten zu können. In der Vergangenheit wurde daher beispielsweise von SPD und Grünen mit der Schaffung eines Einwanderungsgesetzes kanadischer Prägung kokettiert.



Das kanadische Einwanderungsprogramm als adäquates Beispiel?


 Wer mittels Facharbeiter-Visum nach Kanada auswandern möchte, muss über eine besonders gefragte Qualifikation verfügen, also einen sogenannten „Mangelberuf“ ausüben, und sich mittels Punktesystem qualifizieren. Welche Berufsgruppen als Mangelberuf gelten, wird regelmäßig neu definiert. Das Punktesystem für das Einwanderungsprogramm umfasst die Kriterien Ausbildung (maximal 25 Punkte), Sprachkenntnisse (maximal 24 Punkte), Berufserfahrung (maximal 21 Punkte), Alter (maximal 10 Punkte), Arbeitsverhältnis (maximal 10 Punkte) und Anpassungsfähigkeit (maximal 10 Punkte). Die maximal erreichbare Punktzahl liegt somit bei 100 Punkten, die Mindestanzahl für die Aufenthaltserlaubnis liegt bei 67 Punkten.



Resümee


Das kanadische Einwanderungsprogramm stellt meiner Meinung nach ein gutes Beispiel für eine moderne Migrationsregulierung dar. Es ist sowohl bedarfsgerecht als auch transparent aufgebaut. Ein derartiges Modell ließe sich sicher auch adäquat mit Angelegenheiten des Asylrechts verknüpfen. So könnte man beispielsweise anerkannten Flüchtlingen die Möglichkeit bieten, sich über ein so gestaltetes Einwanderungsprogramm um eine fluchtunabhängige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Ein solcher Ansatz entspräche nach meinem Empfinden dem eingangs erwähnten Bürgervorschlag und würde das bürokratische und begriffliche Labyrinth rund um das Thema Migration möglicherweise auch entwirren. Es stellt sich abschließend die Frage, auf welcher Ebene ein solches Einwanderungsgesetz am sinnvollsten installiert werden sollte. Solange es keine eindeutige europaweite Regelung hinsichtlich des Asylrechts gibt, empfiehlt sich die Bundesebene vermutlich als geeignetste Plattform um bedarfsgerechte Migration zu regulieren.



16 September 2017

Eine Woche als Schülerpraktikant


Eine Woche lang begleitete mich mit Lorenz Höfler aus Höllrich ein Schülerpraktikant in meiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter. Mit diesem Praktikum erlaubt das Friedrich-List-Gymnasium in Gemünden seinen Schülerinnen und Schülern in den Berufsalltag reinzuschnuppern und auch mal außergewöhnliche Berufsbilder zu erleben.





Dabei erlebte der Praktikant nicht nur die Arbeit in einem Abgeordentenbüro und erfuhr einiges über die bayerische Landespolitik, sondern begleitete mich auch bei zahlreichen Vor-Ort-Terminen. So ging es beispielsweise in das Amt für ländliche Entwicklung nach Würzburg, zur Offiziersvereidigung nach Bad Bocklet oder nach Himmelstadt zur Eröffnung des NaturSchauGartens. Eine für das spätere Leben sehr lehrreiche Zeit resümierte der Praktikant. Wer selbst Interesse hat im Rahmen eines Praktikums oder Schülerpraktikums mehr über meine Arbeit als Landtagsabgeordneter oder die Tätigkeit in einem Abgeordnetenbüro zu erfahren, findet hier weitere Informationen oder kann sich direkt über die Telefonnummer 09353-983010 bzw. per E-Mail an buergerbuero@guenther-felbinger.de an mein Team und mich wenden.



12 September 2017

Keine Brummis mehr durch die Innenstadt von Arnstein

Endlich! – Die Arnsteiner Bewohner, die an der Marktstraße wohnen, können endlich aufatmen. Der erste Schritt in Richtung B26n und damit die Entlastung der Arnsteiner Innenstadt wurde gemacht. Nach vielen E-Mails, Telefonaten und Gesprächen der Abgeordneten sowie der Bürgermeisterin Frau Anna Stolz konnte die Sperrung der Marktstraße für Fahrzeuge ab 12 Tonnen erreicht  und somit feierlich gesperrt werden. Nun fahren keine schweren Brummis mehr durch die Innenstadt von Arnstein. Zuletzt passierten fast 180 Lastkraftwagen  täglich die Marktstraße und hinterließen neben viel Lärm auch eine Gefahr für  Schulkinder, angrenzende Gebäude und das anliegende Altenheim.


Umgehung als vorrübergehende Lösung


Die Sperrung in Arnstein ist ein wichtiger Schritt in Richtung komplette Entlastung des Arnsteiner Verkehrs. Es konnte eine Abmachung mit Werneck getroffen werden. Dort steigt nun die Verkehrsbelastung leicht an, aber dies liegt noch im erträglichen Bereich und sollte auch nur vorübergehend sein. Denn mit dem Bau der B26n soll eine Entlastung des Verkehrs geschaffen werden.


Abschließend kann man sagen, dass die Sperrung der Marktstraße für die Arnsteiner Bevölkerung, die sich schon seit längerer Zeit über das hohe Verkehrsaufkommen durch die Innenstadt beschwert, für den Anfang eine gute Lösung ist. Fraglich ist dennoch, ob diese Lösung von allzu langer Dauer ist, da das Verkehrsaufkommen in der Umgehung von Zeuzleben und Werneck stetig steigt.



20 Juni 2017

Kaum Planungssicherheit für Bayerns Lehrer: Verfahren zur Einstellung und Versetzung von Lehrern in der Kritik

Das Prozedere der Versetzung sowie Neueinstellung von Lehrern ist alle Jahre wieder ein besonders heiß diskutiertes Thema. Dies liegt vor allem in dem Umstand begründet, dass Junglehrer regelmäßig erst sehr spät darüber in Kenntnis gesetzt werden, ob und an welcher Schule sie in Zukunft arbeiten können. Dies ist insbesondere dann mit großen Problemen verbunden, wenn mit der Zuweisung des Schulstandortes ein Umzug verbunden ist. Dies betrifft häufig auch unterfränkische Lehrkräfte, die oft zunächst einige Jahre in Oberbayern arbeiten müssen, ehe sie sich Hoffnungen auf eine Versetzung in ihren Heimatbezirk machen können.


rs22_dsc_0130


Mit dem Antrag „Verfahren der Lehrereinstellung und des Versetzungsverfahrens transparent gestalten – jungen Lehrkräften Planungssicherheit geben!“ haben wir FREIE WÄHLER erwirkt, dass die Staatsregierung zu den Gründen für diese Missstände Stellung beziehen muss. Nun liegt endlich ein Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung Kultus, Wissenschaft und Kunst vor, der dies zum Thema macht. Dieser wird in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgestellt und behandelt.


Aus diesem Bericht geht unter anderem hervor, welche Kriterien bei der Einstellung und Versetzung von Lehrern gelten. Hier geht es zum einen um sogenannte soziale Kriterien. So werden beispielsweise bei Versetzungsverfahren Verheiratete, die eine Familienzusammenführung geltend machen können, ebenso bevorzugt wie Alleinerziehende. Bei Lehrern ohne Kinder werden verheiratete Lehrkräfte den ledigen übergeordnet, während eingetragene Lebenspartnerschaften den Status der Ehe genießen. Auch eine Schwerbehinderung kann ausschlaggebend sein. Bei vergleichbaren Sozialkriterien haben Versetzungswünsche außerdem grundsätzlich Vorrang vor den Einsatzwünschen von zur Neueinstellung anstehenden Lehrkräften. Darüber hinaus spielt insbesondere eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung der Schulen mit Lehrkräften in ganz Bayern eine entscheidende Rolle. Dies führt nach Angaben des Ministeriums maßgeblich dazu, dass insbesondere unterfränkische Lehrkräfte regelmäßig oberbayerischen Schulen zugewiesen werden. An dieser Stelle wird nämlich exemplarisch auf die Schülerzahlen an den Grund- und Mittelschulen der beiden Regierungsbezirke verwiesen. Diese hätten sich gegenläufig entwickelt. So lebten zum Stichtag 1. Oktober 2016 etwa 35,7 Prozent aller bayerischen Grund- und Mittelschüler in Oberbayern (1. Oktober 1991: 29,0 Prozent). In Unterfranken lebten zum selben Zeitpunkt etwa 9,6 Prozent der Schüler dieser beiden Schulformen (1. Oktober 1991: 11,9 Prozent). Unterm Strich sei der Lehrerbedarf in Oberbayern demnach stark angestiegen, während er in Unterfranken spürbar rückläufig sei.


Das entschuldigt jedoch nicht den späten Zeitpunkt, zu dem Lehrer mitunter erst erfahren, an welcher Schule sie in Zukunft lehren. Schließlich gilt es für viele eine Wohnung zu finden, den Umzug zu organisieren et cetera. Eine Entscheidung bezüglich des neuen Schuljahres nicht vor Mitte August ist da schlichtweg eine Zumutung ohnegleichen. Leider sind solche späten Versetzungs- beziehungsweise Einstellungsentscheidungen keine Seltenheit.


Ich möchte Ihnen über die nächsten Tage hinweg in einer kleinen Blog-Serie zeigen, wie die entsprechenden Verfahren für die Schulformen Grund-, Mittel-, und Förderschule konkret aussehen und warum die jeweiligen Entscheidungen bisher teilweise erst sehr spät fallen.20110427114857__DGF8091


Im Update vom 21.06.2017 möchte ich spezifisch auf die Zuweisungen an Grund- und Mittelschulen sowie an Förderschulen eingehen und die dortigen Regelungen erklären. Morgen finden Sie unter dieser Thematik dann die Zuweisungen an Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen


Zuweisungen an Grund- und Mittelschulen


Bei Grund- und Mittelschulen erfolgt die Zuweisung der Bewerber durch ein differenziertes Einstellungs- und Versetzungsverfahren.


Zuerst wird die generelle Einstellungssituation ermittelt. Sobald die Einstellungsnote etwa Mitte Juli, nach Abschluss der Zweiten Staatsprüfung feststeht, wird entschieden, wer ein Einstellungsangebot erhält. Die Einstellungsnote des letzten Bewerbers, der noch ein unbefristetes Einstellungsangebot erhalten kann, wird als Staatsnote veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt weiß jeder Bewerber, ob er ein unbefristetes Einstellungsangebot erhält.


Im nächsten Schritt werden alle Bewerber, welche die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, den einzelnen Regierungsbezirken zugeteilt und dabei die Möglichkeiten einer Versetzung innerhalb der Regierungsbezirke und regierungsbezirksübergreifend unter Einbeziehung der sozialen und leistungsgebenden Kriterien geprüft. Gleichzeitig werden auch Versetzungsbewerber berücksichtig, die sich seit einem oder mehreren Jahren in einem anderen Regierungsbezirk befinden und eine Versetzung in ihren Heimatbezirk beantragt haben.


Im Jahr 2016 wurden in diesem Schritt knapp 2.000 Bewerbungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen sowie mehr als 300 Bewerbungen für die Einstellung als Fach- oder Förderlehrkraft bearbeitet. Dazu kamen noch ca. 800 Bewerber aus Maßnahmen zur Zweitqualifizierung sowie 2.500 Versetzungsanträge.


Erst wenn diese Personalzuweisungen auf die jeweiligen Landkreise abgeschlossen ist und die Staatlichen Schulämter einen Überblick über alle im Schulamtsbezirk zur Verfügung stehenden Lehrkräfte haben, kann die konkrete Versorgung der einzelnen Schulen beginnen. Dies wird üblicherweise in den ersten beiden Augustwochen erledigt; da im Regierungsbezirk Oberbayern ein Vielfaches der Personalbewegungen vorkommt, kann sich hier die Zuweisung verzögern, sodass letztendlich um Mitte August herum, das Einstellungs- und Versetzungsverfahren abgeschossen werden kann.


Danach stehen noch Nachsteuerungsmaßnahmen an, da ein Teil der Bewerber nicht antritt, Elternzeiten und Teilzeiten verlängert werden und die Lücken durch Nachrücker in einem Direktbewerbungsverfahren geschlossen werden müssen. Dies kann sich so weit hinauszögern, dass oftmals noch während der Sommerferien Personalzuweisungen auf die Schulen vorgenommen werden müssen.


Ausschuss


Zuweisungen an Förderschulen


Auch im Förderschulbereich werden zunächst die Einstellungsmöglichkeiten und die Einstellungsnote ermittelt. Da im Förderschulbereich ein hoher Bedarf an Lehrkräften besteht, werden seit nunmehr fünf Jahren alle Studienreferendare des Lehramts für Sonderpädagogik bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen und einer Einstellungsnote, die besser als 3,5 ist, eingestellt. Die Bewerber können auf Bewerbungsfragebögen drei Wunschregierungsbezirke angeben. Die Zuweisungen der Prüflinge des aktuellen Prüfungsjahrgangs werden mit den Versetzungsgesuchen abgestimmt.


Gründe, dass eine Versetzung nicht unmittelbar und wunschgemäß erfolgen kann, sind beispielsweise dienstliche Notwendigkeiten, fehlender Bedarf am Ort, die Anzahl der Versetzungsanträge oder die vorrangigen Versetzungsgründe anderer Lehrkräfte.


Danach werden die dienstlichen Notwendigkeiten und sozialen Kriterien der Studienreferendare und ihre Einstellungsnote für die Zuteilung an die Regierungsbezirke hergenommen. Danach folgt die namentliche Zuweisung an die Regierungen und die Information der Bewerber. Die konkrete Zuweisung an einen künftigen Dienstort übernimmt dann die Regierung.


Für diesen Ablauf der Zuweisung steht ab Meldung der Gesamtnote ein Zeitraum von etwa sechs Wochen zur Verfügung. Zwischenzeitliche Absagen und aktuelle Änderungen müssen darin mit einbezogen werden.


Danach weist die jeweilige Regierung den Bewerbern für den staatlichen Schulförderdienst möglichst schnell ihre Dienstorte zu. Dies erfolgt üblicherweise um die dritte Juliwoche herum. In Einzelfällen kann es später noch zu notwendigen werdenden Änderungen kommen.


Im letzten und dritten Update (22.06.2017) geht es um die Zuweisungen an Gymnasien, Realschulen und Berufsschulen. Bei Fragen oder Anregungen stehe ich gerne unter buergerbuero@guenther-felbinger.de für Anregungen und Fragen zur Verfügung. 


Zuweisungen an Realschulen

Die Versetzung und Einstellung im Bereich der Realschulen orientiert sich Fachlehrerprinzip, sprich, es kann nur dorthin eine Einstellung erfolgen, wo ein konkreter Bedarf in der Fächerverbindung gegeben ist.


Mit dem Personalplanungsverfahren im Bereich der Realschule kann erst Ende Mai, Anfang Juni – also nach erfolgter Einschreibung und dem Probeunterricht - begonnen werden, wenn die 236 Realschulen in Freistaat ihre Unterrichtsplanung übermittelt haben.


Dem Einstellungsverfahren vorgelagert sind die Versetzungsverfahren und die Einplanung der Wiederverwendung nach einer Beurlaubung bzw. Elternzeit. Im März und April wird zuerst das Offene Versetzungsverfahren und Ende Juni bis Mitte Juli dann das Zentrale Versetzungsverfahren abgehandelt.


Im Offenen Versetzungsverfahren schreiben die Schulleitungen ihren sicheren Personalbedarf für das nächste Schuljahr aus; die Auswahlentscheidungen werden durch das Staatsministerium überprüft und genehmigt. Konnten Versetzungs- und Wiederverwendungsanträge darin noch nicht berücksichtig werden, werden diese in dem Zentralen Versetzungsverfahren geprüft. Im Zentralen Versetzungsverfahren wird bei Bewerbern mit gleichen sozialen Kriterien auch die Anzahl der an der derzeitigen Stammschule gestellten Versetzungsanträge mit berücksichtigt.


Das Einstellungsverfahren erfolgt dann nach Vorliegen der Prüfungsnote sowie nach Abschluss des zentralen Versetzungsverfahrens ab Mitte Juli. Die Einstellungsangebote in den staatlichen Realschuldienst mit Nennung des jeweiligen Einsatzorts werden dann noch vor dem 01. August bekannt gegeben. Für einen kleinen Teil der Bewerber kann sich dies verzögern, da es in manchen Schulen die Anmeldung von Schülern aus der Mittelschule oder Gymnasium in die fünfte Jahrgangsstufe oder eine höhere Jahrhangstufe erst Anfang August erfolgt und es damit zu einer Abweichung der Schülerzahlen gegenüber den prognostizierten Schülerzahlen kommt. Um darauf zu reagieren, kann einem geringen Teil der Einstellungsbewerber erst ein Angebot in der ersten oder zweiten Augustwoche unterbreitet werden.


Bis zum Unterrichtsbeginn erfolgen noch Nachbesetzungen bei Absagen von Bewerbern auf Einstellungsangebote. Bei Einstellungen im Nachgang haben die Bewerber die Möglichkeit, Angebote, die nach dem 10. August erfolgen, abzulehnen, ohne die Wartelistenberechtigung zu verlieren.


thumbscreator-5


 Zuweisungen an Gymnasien


Wie auch bei den Realschulen können im Gymnasialbereich aufgrund des Fachlehrerprinzip Versetzungen und Einstellungen nur dorthin erfolgen, wo ein entsprechender Bedarf in der konkreten Fächerverbindung gegeben ist. Das Personalplanungsverfahren beginnt nach der Übermittlung der Unterrichtsplanung seitens der Schulen Ende Mai/ Anfang Juli, also nach erfolgter Einschreibung und dem Probeunterricht.


Zunächst wird über die Versetzungsgesuche und Rückkehranträge von in Elternzeit oder in Beurlaubung befindlichen Lehrkräften entschieden. Sollten sich mehrere Bewerber für eine Zielschule interessieren, erfolgt eine Auswahl nach den dienstlichen Gründe (z.B. von der Schule benötigte Fächerverbindung), dann sozialen Kriterien (z.B. Familienzusammenführung) und der Zahl der bisherigen Versetzungsgesuche.


Nach Abschluss des Versetzungsverfahrens und Vorliegen der Noten der Zweiten Staatsprüfung wird dann den Absolventen eines Prüfungsjahrgangs jeweils Mitte Juli mitgeteilt, ob Sie ein Einstellungsangebot erhalten und an welchen Ort sie eingesetzt werden. Auch das Nachrückverfahren für abgelehnte Einstellungsangebote ist in der Regel vor dem 1. August abgeschlossen.


Den Schulen wird bei der Festanstellung von Studienreferendaren die Möglichkeit eingeräumt, Lehrkräfte namentlich anzufordern. Dies wird auch von dem Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst berücksichtigt, soweit dies unter Beachtung der sozialen Belange der Bewerber und in Hinblick auf die gleichmäßige Personalversorgung möglich ist. Ob ein Bewerber überhaupt eingestellt werden kann, entscheidet das Ministerium nach Leistung, Eignung und Befähigung und damit unabhängig von Ortswunsch und einer eventuellen namentlichen Anforderung durch die Schule.


Zuweisungen an berufliche Schulen

Auch im Bereich der beruflichen Schulen müssen sich Einstellungen und Versetzungen nach dem vorhanden Bedarf an den jeweiligen Schulen richten. Im Rahmen eines vorgezogenen Versetzungsverfahren, bis zum 30. April des Jahres, kann eine Teil der Versetzungsanträge aufgrund der Planstellensitutation, des Anforderungsprofils, dem Vorliegen sozialer Gründe und eines gesicherten Bedarfs bereits vor Beginn des Direktbewerbungsverfahrens und vor beginn des Direktwettbewerbsverfahrens berücksichtig werden.


Versetzungsbewerber, deren Wünsche im Vorfeld nicht berücksichtig werden konnten, habe noch die Gelegenheit am offenen Versetzungsverfahren teilzunehmen und sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens aktiv auf die Zeit von Mai bis Juni eines Jahres auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ausgeschriebene Stellen bei der jeweiligen Schulleitung zu bewerben. Dadurch treten sie gegebenenfalls in Konkurrenz zu Neubewerbern.
P1010411
Nach Abschluss des offenen Versetzungsverfahrens prüft das Ministerium im Rahmen eines Einstellungsverfahrens, ob gegebenenfalls vor Neueinstellungen noch Stellen mit geeigneten Versetzungsbewerbern besetzt werden können. Die Bewerber werden zumeist vor dem 1. August verständigt.


Neueinstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen erfolgen vorwiegen im Rahmen eines ab Anfang Mai bis Ende Juni laufenden Direktbewerbungsverfahren und dem unmittelbar nachgeschalteten Zuweisungsverfahren.


Beim Direktbewerbungsverfahren besteht die Möglichkeit sich direkt bei Schulleitungen auf Stellen zu bewerben, die auf der Internetseite des StMBW ausgeschrieben sind. Mit der verbindlichen Überschrift wird auch das Einverständnis zur Übernahme an der jeweiligen Schule erklärt. Eine Stornierung der Beschäftigungsabsicht kann bis spätestens Mitte/Ende Juli des Jahres erfolgen. Etwa 98 Prozent der Beschäftigungsabsichten bleiben bestehen, sodass hier eine hohe Planungssicherheit herrscht.


Sollten noch offene Stellen zu besetzen sein, werden diese in einem Zuweisungsverfahren besetzt. Dies ist üblicherweise Mitte bis Ende Juli des Jahres abgeschlossen.


Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, die für einen Einsatz an beruflichen Oberschulen oder Wirtschaftsschulen vorgesehen sind, müssen noch die Einstellungsgrenznoten für den Bereich Gymnasien sowie deren Zuweisungsverfahren abgewartet werden. Die Bewerber können darüber regelmäßig bis spätestens Mitte August informiert werden.



13 Mai 2017

Verkehrsinfrastruktur für den ländlichen Raum muss noch besser werden

„Alle Wege führen nach Rom!“, dieser Satz ist uns allen wohl bekannt. Das Straßennetz hat – wie auch bereits zu Zeiten der Römer – auch heute eine große Bedeutung für unser Vorankommen, doch Infrastruktur ist weitaus mehr als nur Straßen. Wie unsere Infrastruktur in Unterfranken ausschaut, habe ich heute in einem Blog für Sie zusammengefasst.


Straßen, Schienen, Wasserstraßen und Flughäfen, unsere Infrastruktur ist vielseitig und im Großen und Ganzen an unsere Bedürfnisse angepasst. Der Ausbau der A3 zwischen Aschaffenburg und Nürnberg ist eines der größten und wichtigsten Straßenbauprojekte im Freistaat und schreitet stetig voran. Es ist ein Mammutprojekt und könnte längst weiter sein, wenn der Bund nur mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen und nicht die Kraftstoffsteuer für die Finanzierung der Renten verwenden würde.




Claudia Hautumm  / pixelio.de

Claudia Hautumm / pixelio.de


In Bezug auf den Schienenverkehr ist der Bau einer Umfahrung des Schwarzkopftunnels auf der Strecke Würzburg-Aschaffenburg derzeit in der Realisierungsphase und soll bis Ende 2017 vollständig abgeschlossen sein. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten sind spürbare Zeit- und Qualitätsvorteile im Personen- und Güterverkehr zu erwarten, unter anderem bessere Nahverkehrsanschlüsse in Würzburg und Aschaffenburg sowie ein verbesserter Lärmschutz für Anwohner. Seit Jahrzehnten wurde dieses Projekt diskutiert. Es war überfällig und wir können froh sein, wenn demnächst die Einweihung ansteht.


Auch der Umbau des Würzburger Hauptbahnhofes bringt für die Infrastruktur, besonders in Bezug auf die Barrierefreiheit, viele Vorteile mit sich. Geplant ist, dass der Würzburger Hauptbahnhof zu einem bedeutenden innerdeutschen und europäischen Schienenknotenpunkt wird, eine Entwicklung, die ich als Pendler sehr begrüße. Der neue Bahnhof wird mit rund 20 Millionen Euro durch den Freistaat gefördert und soll bis zur Landesgartenschau 2018 barrierefrei (bis Gleis 7/8) fertig gestellt werden. Das wird ein Meilenstein sein, denn dafür habe ich in den nun gut acht Jahren meiner Landtagszugehörigkeit unzählige Gespräche mit Bahnverantwortlichen, bei Foren und Diskussionen sowie mit Bürgerinnen und Bürgern geführt.




Bei einem Ortstermin mit Bahnhofsmanager Hirsch und den Freien Wählern unter Leitung von Vorsitzendem Helmut Suntheim konnten ich mich über die Planungen für den Bahnhof Würzburg informieren.

Bei einem Ortstermin mit Bahnhofsmanager Hirsch und den Freien Wählern unter Leitung von Vorsitzendem Helmut Suntheim konnten ich mich über die Planungen für den Bahnhof Würzburg informieren.


Obwohl ich die Vielseitigkeit der Infrastruktur in Unterfranken begrüße bin ich der Meinung, dass wir uns von Oberbayern nicht abhängen lassen dürfen. Während über eine dritte Startbahn in München diskutiert wird, kämpfen kleine Flughäfen wie Nürnberg ums Überleben. Die Infrastruktur muss auch im ländlichen Raum konsequent gestärkt werden, um gleichwertige Lebensbedingungen in Bayern zu erreichen. Deshalb fordere ich die gleichen Finanzmittel, die für die Metropolregion München nunmehr bei der Stammstrecke eingesetzt werden, auch für die Verkehrsinfrastruktur des ländlichen Raums zur Verfügung zu stellen.


 Zur Infrastruktur gehören für mich selbstverständlich auch der Zustand der Straßen, der vielerorts mangelhaft ist und das funktionierende und gut ausgebaute Nahverkehrssystem. Besonders in ländlichen Regionen wird oft über die schlechten Bus- und Zugfahrzeiten, vor allem zu späten Abendstunden, geschimpft. Dies kann ich – vor allem im Hinblick auf meine späten Heimfahrten aus München – durchaus nachvollziehen. Ziel muss es sein, alle Orte im Freistaat gut erreichen zu können, selbstverständlich auch außerhalb der Ballungsgebiete. Denn nur wenn dies gelingt, werden wir wieder mehr Familien für einen Umzug in den ländlichen Raum gewinnen können und das ist dringend notwendig.


 Vor allem am Herzen liegt mir in Bezug auf die Infrastruktur der barrierefreie Ausbau aller Bahnhöfe, um das Ziel „Barrierefreies Bayern“ zu erreichen. Wie der Ausbau vorangeht, habe ich in einem gesonderten Blog für Sie zusammengefasst.



12 Mai 2017

Zu wenig Dampf bei Bahnhofsbarrierefreiheit

Barrierefreiheit an bayerischen Bahnstationen: Weitere Verbesserungen bis 2021 zu erwarten


Der Begriff der Mobilität ist in vielerlei Hinsicht ein wichtiger Faktor bei der gesellschaftlichen Inklusion. So sehen sich Menschen mit Behinderung oder aber auch Senioren immer wieder mit großen Herausforderungen konfrontiert, wenn sie von A nach B kommen wollen. Hier hat sich insbesondere der öffentliche Nahverkehr in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Schließlich ist längst nicht jeder Zug oder Bus in Bayern barrierefrei zugänglich. Fortschritte werden natürlich nichtdestotrotz erzielt. Beim vergangenen DB Dialog wurde dargestellt, wie es um die Barrierefreiheit der Bahnstationen in Bayern steht. Die neu gewonnenen Erkenntnisse möchte ich Ihnen im Folgenden kurz darlegen.


Derzeit sind rund zwei Drittel der Stationen in Bayern nicht barrierefrei. Aktuell sind darüber hinaus lediglich 45 Prozent der Bahnsteige mit taktilem Blindenleitsystem ausgestattet. Außerdem sind 235 Servicemitarbeiter in den Bahnhöfen im Einsatz. Das umreißt einen Status quo, der natürlich nicht ansatzweise zufriedenstellend sein kann. Die Deutsche Bahn geht aber davon aus, dass bis 2021 barrierefrei Zugänge für rund 86 Prozent der Bahnreisenden geschaffen werden. Erreicht werden soll dies durch 115 neue barrierefreie Bahnhöfe in Bayern, davon 14 in Unterfranken. Zum Vergleich: Allein in Oberbayern sollen im selben Zeitraum 50 Stationen barrierefrei werden. Für mehr Barrierefreiheit investiert die Bahn zwischen 2009 und 2018 rund 800 Millionen Euro.




Unbenannt

Quelle: BEG


Darüber hinaus werden im Zuge des BayernPakets II bis 2021 weitere 8 Stationen barrierefrei ausgebaut. In Unterfranken betrifft dies den Bahnhof in Rottendorf. Die Maßnahmen des BayernPakets II werden mit 100 Millionen Euro vom Freistaat Bayern bezuschusst. Außerdem sollen die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe Gemünden und Partenstein bis 2021 abgeschlossen werden.


Ich begrüße grundsätzlich jede Investition in mehr Barrierefreiheit im bayerischen Bahnverkehr. Es sollte allerdings jedem klar sein, dass wir von einer vollumfänglichen Barrierefreiheit an den bayerischen Bahnstationen noch weit entfernt sind. Darüber hinaus wird der Regierungsbezirk Oberbayern mit dem Ballungsraum München meines Erachtens nach einmal mehr gegenüber dem ländlichen Raum bevorteilt. Der barrierefreie Ausbau der Bahnstationen scheint im Freistaat in unterschiedlichen Geschwindigkeiten vorangetrieben zu werden, sodass die Schere zwischen Ballungsraum und ländlichen Regionen auch in diesem Fall weiter auseinandergeht. Ich werde mich weiterhin für die vollumfängliche Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr, insbesondere auch im ländlichen Raum, einsetzen und Sie wie immer auf dem Laufenden halten.



10 Mai 2017

Roaming-Gebühren im europäischen Ausland entfallen

Ab Mitte Juni: Roaming-Gebühren im europäischen Ausland entfallen


Europa, beziehungsweise die Europäische Union, ist in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Bereichen weiter zusammengewachsen. Meilensteine wie das Schengen-Abkommen haben diese Entwicklung maßgeblich mitbeeinflusst. Freier Personen- und Güterverkehr hat die Grenzen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten immer mehr verschwimmen lassen. Auf Reisen in das europäische Ausland erinnern uns heute anstatt Schlagbäumen oft nur vergleichsweise unauffällige Hinweistafeln daran, dass wir in ein anderes Land einreisen. Auf der Schiene fällt der Grenzübertritt, beispielsweise nach Österreich, eigentlich gar nicht mehr auf. Wenn, ja wenn da nicht die Kurznachrichten des Mobilfunkanbieters auf dem Mobiltelefon wären, die uns höflich darauf hinweisen, dass von nun für verschiedene Dienste sogenannte Roaming-Gebühren in teils beträchtlicher Höhe anfallen könnten. Europäische Kommission, Rat und Parlament haben sich kürzlich allerdings darauf verständigen können, dass eben diese Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 der Vergangenheit angehören werden. Ich möchte Ihnen im Folgenden erklären, welche Folgen dies für Sie als Reisender in Europa haben wird.


Was sind überhaupt Roaming-Gebühren?


Roaming-Gebühren wurden bislang von Seiten der Mobilfunkbetreiber für die Durchleitung von Telefonaten, Kurznachrichten (SMS) oder Internetdaten ihrer Kunden durch fremde (ausländische) Netze erhoben. Dadurch konnten den Kunden bei der Nutzung solcher Dienste im Ausland bisher hohe Zusatzkosten entstehen. Die hohen Kosten wurden lange Zeit von den Mobilfunkunternehmen damit gerechtfertigt, dass der Aufbau der Netze sehr kostspielig sei. Nach Angaben der Europäischen Kommission erhielten die Mobilfunkanbieter im Jahr 2009 etwa 5 Milliarden Euro durch die Erhebung von Roaming-Gebühren.




Joachim Kirchner  / pixelio.de

Joachim Kirchner / pixelio.de


Wie sieht die Neuregelung aus?


Ab dem 15. Juni gelten die neuen Regeln für die Mitgliedsstaaten der EU sowie für Island, Norwegen und Liechtenstein. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Telekom-Unternehmen Europas die Auslandsnutzung ihrer Kunden gegenseitig in Rechnung stellen. Das bedeutet, dass der Stammanbieter den ausländischen Anbieter dafür bezahlt, dass sein Kunde temporär dessen Netz nutzt.


Für diese Berechnung hat die EU Obergrenzen für die unterschiedlichen Dienste festgelegt. Diese liegt bei Anrufen bei 3,2 Cent pro Minute, je SMS bei einem Cent und für ein Gigabyte Datenvolumen zunächst bei 7,70 Euro. Die Obergrenze für das Datenvolumen soll stückweise abgesenkt werden und zum 1. Januar 2022 bei nur noch 2,50 Euro liegen. Diese Großhandels-Preisdeckel rechnen sich auch für die Verbraucher. Das liegt daran, dass die Kunden im europäischen Ausland ihre monatliche Grundgebühr für ein Datenvolumen ausgeben, welches nach eben jenen Großhandelspreisen berechnet wird.


Kurz zusammengefasst heißt das also: Das Datenvolumen aus ihrem nationalen Handytarif gilt in Zukunft auch im Ausland. Es wird entsprechend des internationalen Großhandelspreises umgerechnet. Es entstehen so lange keine Zusatzkosten für Sie, wie Sie noch von Ihrem tariflich festgelegten Datenvolumen zehren können. Erst wenn Sie dieses im Ausland aufgebraucht haben, müssen Sie (wie auch im Inland) für die Bereitstellung zusätzlichen Volumens bezahlen. Ähnlich wird auch im Falle von Prepaid-Verträgen verfahren.


Dazu ein kleines Rechenbeispiel: Nehmen wir an, Sie bezahlen für ein Gigabyte Datenvolumen im Inland zehn Euro und reisen ins europäische Ausland, während die internationale Preisobergrenze bei fünf Euro liegt. In dem Fall stünden Ihnen dann im Ausland zwei Gigabyte Datenvolumen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.


Um unliebsame Nebeneffekte so gut es geht zu vermieden, enthält die neue Regelung auch eine Reihe von Sicherheitsmechanismen wie zum Beispiel eine Nachhaltigkeitsklausel sowie ein Fair-Use-Modell.


Mit der faktischen Abschaffung der Roaming-Gebühren fällt nach langer Zeit ein Zusatzkostenfaktor weg, der eigentlich bereits seit Jahren nicht mehr zu legitimieren war. Das sind gute Nachrichten für Europa und vor allem für die europäischen Verbraucher. Die FREIEN WÄHLER hatten sich in den vergangenen Jahren fortlaufend innerhalb und mit der ALDE-Fraktion für eine Abschaffung der Roaming-Gebühren stark gemacht. Es freut mich sehr, dass sich auch in diesem Thema geduldiges Arbeiten bezahlt gemacht hat.



3 Mai 2017

Die Bayerische Landesstiftung: Förderung für Soziales und Kulturelles

In seiner Sitzung vom 27. April hat der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung auch über Förderanträge aus Unterfranken entschieden. Insgesamt sollen nun 797.825 Euro Förderung in unseren Regierungsbezirk fließen, während in ganz Bayern knapp über 9,5 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Da stellt sich die Frage, was mit diesen Geldern überhaupt gefördert werden soll und wie darüber entschieden wird, welches Projekt eine Förderung erhält und welche nicht. Dies möchte ich im Folgenden genauer beleuchten.Spatenstich


Nach den Richtlinien für die Vergabe von Förderungsmitteln der Bayerischen Landesstiftung wird die Landesstiftung auf sozialem und kulturellem Gebiet tätig. Förderungsfähig ist demnach grundsätzlich jedes Vorhaben beziehungsweise Projekt innerhalb Bayerns, zu dessen Förderung der Staat nicht gesetzlich verpflichtet ist. Darüber hinaus darf das betreffende Projekt nicht unter die Pflichtaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften fallen. Maßgebliche Voraussetzung zur Förderung durch die Landesstiftung ist die öffentliche Nutzung beziehungsweise regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit des Objekts. In Ausnahmefällen können auch Außensanierungen von Baudenkmälern privater Eigentümer gefördert werden, sofern dem betreffenden Objekt stadt- beziehungsweise ortsbildprägende Bedeutung zugeschrieben werden kann.


Die Bayerische Landesstiftung fördert Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern, Baumaßnahmen bei überregional bedeutsamen nichtstaatlichen Museen, und bedeutende sozialpolitische Bauprojekte gemeinnütziger oder öffentlicher Träger, vor allem der Alten- und Behindertenhilfe. Seit ihrer Gründung hat die Bayerische Landesstiftung über 500 Millionen Euro an Zuschüssen und Darlehen bewilligt und damit rund 8.000 Vorhaben finanziell unterstützt.


Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Stiftungsrat. Dieser tritt zu diesem Zwecke dreimal jährlich zusammen (Frühling, Sommer und Winter). Der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung setzt sich folgendermaßen zusammen: Als Vorsitzender fungiert der Bayerische Ministerpräsident. Sein Stellvertreter in diesem Beschlussorgan ist der Staatsminister der Finanzen. Hinzu kommen noch Vertreter des Landtags sowie der Obersten Staatsbehörden.


Gefördert werden können selbstverständlich nur Projekte, für deren Bezuschussung entsprechende Anträge eingereicht werden. Antragsformulare für Soziale Bauprojekte, kirchliche Baudenkmäler sowie Denkmäler und Museen können hier heruntergeladen werden. Ich kann die Verantwortlichen in den Landkreisen und Kommunen nur ermutigen, die entsprechenden Anträge für geeignete Projekte bei der Landesstiftung einzureichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Antrag bewilligt wird (vorausgesetzt, das Vorhaben ist mit den Förderrichtlinien vereinbar), ist vergleichsweise sehr hoch. Darüber hinaus erscheint es mir sinnvoll soziale und kulturelle Vorhaben vor Ort zu unterstützen. Schließlich kommen solche Projekte häufig auch in vielerlei Hinsicht den Lebensbedingungen in ländlichen Gegenden zugute.


Die gesamte Förderliste der Bayerischen Landesstiftung finden Sie hier: Bayerische Landesstiftung - Förderliste 2017



28 April 2017

Familien und Kinder angemessen unterstützen

Familien und Kinder sind unsere Zukunft, das ist eine unbestreitbare Tatsache. Dementsprechend angemessen sollte daher meiner Meinung nach auch die Unterstützung von Familien und Kindern in unserem Bundesland ausfallen, aber ist dies tatsächlich der Fall? Dieser Frage bin ich einmal genauer nachgegangen.


In den vergangenen Jahren hat sich im Bundesland Bayern einiges getan: Der „Familienpakt Bayern“ wurde unterzeichnet, um die Vereinbarung von Familie und Beruf zu verbessern, das Bayerische Landeserziehungsgeld soll Familien finanziell unterstützen, die Kinderbetreuung für unter Dreijährige wurde in Kooperation mit den Kommunen ausgebaut und auch im Bereich der Bildung wurde gefördert. Doch ist das genug?


30


Obwohl mit dem Familienpakt Bayern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden soll, haben viele – vor allem Alleinerziehende – weiterhin große Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Erfreulich ist, dass es in einigen Betrieben und auch im Öffentlichen Dienst Neuerungen wie beispielsweise das Home-Office gibt, doch das ist nicht genug. Wir müssen flächendeckend an einer Umsetzung des Familienpakts arbeiten!


Trotz der hohen Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige haben viele Eltern große Schwierigkeiten, einen Krippenplatz zu finden. Im Bildungsmonitor 2016 schnitt Bayern daher nicht so gut ab wie erhofft – hier besteht auch weiterhin ein deutliches Handlungspotential, das wir nicht vernachlässigen dürfen. Erfreulich finde ich jedoch, dass sich die Anzahl integrativer Kindertageseinrichtungen im Zuge der Inklusion stetig erhöht!


Im Bereich der Schulbildung wird die Jugendsozialarbeit an Schulen in Unterfranken finanziell gefördert – das halte ich persönlich auch für dringend notwendig. Trotz der Förderungen sind die Schulen nicht ausreichend mit Personal ausgestattet, hier müssen einmal mehr die Lehrer auffangen, was geht. Ich setze mich daher vehement für einen Stellenausbau an Schulen ein: mehr Lehrer, eine Erhöhung der Mobilen Reserve, mehr Stunden für Schulpsychologen, eine Entlastung der Verwaltungsangestellten und der Schulleitungen, mehr Personal für die Jugendsozialarbeit an Schulen – die Liste ist schier endlos und zeigt, wie sehr die Staatsregierung an unseren Schulen „totgespart“ hat.


Inspirierend finde ich hingegen die Förderung eines Projektes in Bad Kissingen mit insgesamt 30.000 Euro: hier wurde eine Seniorengenossenschaft mit dem Ziel etabliert, die Solidarität von Bürgerinnen und Bürger durch die Hilfe auf Gegenseitigkeit zu stärken. Im Hinblick auf den demographischen Wandel müssen wir unseren Fokus ohnehin stärker auf das Leben im Alter richten: Ideen wie Mehrgenerationenhäuser oder Projekte wie „Betreutes Wohnen zu Hause“, „Wohnen in allen Lebensphasen“ und „Marktplatz der Generationen“ müssen dringend ausgebaut und weiter durch Förderungen gestärkt werden.


Das Gesamtbild zeigt: In Bayern und Unterfranken wird viel für Familien und Kinder getan, doch wie immer liegt noch ein weiter Weg vor uns. Darüber, wie sich die Lage auch in Zukunft entwickelt, werde ich Sie selbstverständlich wie gewohnt informieren.



Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen