Mit 65 ist Schluss – Erst 2020 soll eine neue Altersgrenze für Bürgermeister gelten

21 Juli 2011

Mit 65 ist Schluss – Erst 2020 soll eine neue Altersgrenze für Bürgermeister gelten

Es war die erwartet heiße Debatte im Plenum des Landtages, die Diskussion um die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte. Die Opposition und auch die kommunalen Spitzenverbände möchten längst das Höchstalter für Kandidaten der Altersarbeitsgrenze auf 67 Jahre anpassen, aber die Regierungskoalition aus CSU/FDP sperrt sich dagegen. Demnach ist für Bayerns hauptamtliche Bürgermeister und Landräte auch bei der nächsten Kommunalwahl 2014 mit 65 Jahren Schluss.

Die Koalition machte im Landtagsplenum deutlich, dass sie eine Erhöhung des Höchstalters für Kandidaten auf 67 Jahre erst für 2020 zulassen will. Liberalere Vorschläge der Opposition und der kommunalen Spitzenverbände wies Innenminister Joachim Herrmann zurück. Vor allem die Vorschläge des Landkreistags hatten zuletzt hohe Wellen geschlagen: Die Kommunalpolitiker schlugen vor, schon für die Wahl 2014 einen Zwischenschritt einzulegen. Dann sollten Kandidaten auch antreten dürfen, wenn sie bereits 66 Jahre alt sind. Das nimmt die schrittweise Erhöhung, wie sie bei der Einführung der Rente mit 67 gilt, auf und könnte einschneidende Folgen haben: Damit könnte zum Beispiel Münchens SPD-Oberbürgermeister Christian Ude noch einmal antreten: Er ist beim Wahltermin im Frühjahr 2014 66 Jahre alt, weshalb oft auch von einer „Lex Ude“ gesprochen wurde.

Wir Freien Wähler haben für ein völliges Kippen der Altersgrenze plädiert. Denn unserer Ansicht nach ist es unsinnig, Bürgermeister früher in Rente zu schicken als Minister oder Abgeordnete, für die es kein Höchstalter gibt.

Zwar kündigte die Regierungskoalition an, man werde die Frage der Altersgrenze noch einmal mit den Verbänden diskutieren. Das Gesetz wird erst nach der Sommerpause abschließend beschlossen. Dann sollen noch weitere Reformen im Kommunalwahlrecht  folgen. So genügt es künftig, wenn ein Kandidat in seiner Kommune einen Nebenwohnsitz hat (bisher: Hauptwohnsitz). Außerdem darf künftig ohne Begründung per Brief gewählt werden und Amtsinhaber dürfen auch ohne den bislang erforderlichen „wichtigen Grund“ zurücktreten.

Momentan stehen die Zeichen auf Wechsel an der Spitze des Münchener Rathauses, da der Amtsinhaber OB Ude aufgrund seines Lebensalters 2014 nicht mehr antreten wird. Foto: D. Gast/ PIXELIO



 

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