Der bürokratische Aufwand im Abrechnungs- und Auswertverfahren des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) werden immer von Kommunalpolitikern immer wieder heftig kritisiert. Vor allem die stetigen Anpassungen an die tatsächlich gebuchten Zeiten seitens der Eltern und Erziehungsberechtigten. Nun will das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur Erleichterung des Verwaltungsaufwandes ein neues onlinegestütztes Abrechnungs- und Auswerteverfahren „KiBiG.web“ einführen.
Auf Grundlage des bayerischen Kinderbildungs- und –Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) fließen staatliche und kommunale Mittel im Umfang von jährlich über 1,7 Milliarden Euro (2011) an 103 staatliche Bewilligungsstellen, über 2000 Gemeinden und die Träger von ca. 8700 Einrichtungen. Um diese Mittel rechtzeitig und verlässlich zur Verfügung stellen zu können, bedarf es eines leistungsstarken, EDV-geschützten Abrechnungsverfahrens. Das bisherige Provisorium auf Basis von Excel-Tabellen wird nun mit Abrechnung des aktuellen Kindergartenjahres 2010/2011 durch das neue online-gestützte Abrechnungs- und Auswerteverfahren KiBiG.web abgelöst.
KiBiG.web orientiert sich am Förderverfahren nach dem BayKiBiG: Die Träger der Kindertageseinrichtungen stellen einen Antrag auf kindbezogene Förderung bei denjenigen Kommunen, in denen das jeweilige Kind den gewöhnlichen Aufenthalt hat; die Kommunen stellen Anträge bei den staatlichen Bewilligungsbehörden (Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden) zur Refinanzierung. KiBiG.web ermöglicht dabei die Antrags- und Bescheiderstellung, die Festsetzung der Abschläge sowie deren Endabrechnung in einem System.
Vorteile des neuen Abrechnungsverfahrens werden seitens des Ministeriums versprochen, dass die Daten nicht mehr am PC in den Einrichtungen und in den Gemeinden, sondern zentral im Rechenzentrum Nord gespeichert werden. Somit entfällt der Versand umfangreicher Daten per Email. Alle Verfahrensvorgänge werden über die bestehenden Internetanschlüsse abgewickelt. Des Weiteren arbeitet KiBiG.web auf neuestem technologischem Standard und ist besonders benutzerfreundlich; die Anforderung für barrierefreie Gestaltung werden erfüllt (Art. 4 BayBGG). Außerdem ist die Anwendung prozessorientiert und verfügt korrespondierend über Fortschrittskontrollen. Eine Vielzahl von Plausibilitätsprüfungen dient der Selbstkontrolle und Fehlervermeidung. Und, die KiBiG.web verfügt über eine Schnittstelle, um künftig den Datenimport zu den Verwaltungsprogrammen der Träger ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen.
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