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24 Mai 2018

Ein Werkzeugkasten für mehr Wohnungen: Raus aus dem Tiefschlaf

Rom wurde nicht an einem Tag erbaut, so sagt der Volksmund. Was bei den alten Römern galt, trägt auch heute noch einen wahren Kern in sich: Bauen braucht seine Zeit. Umso vorausschauender muss staatliche Politik in diesem Kontext gestaltet werden. Dies hatte die Staatsregierung über Jahre hinweg leider vergessen. Für das Jahr 2016 waren beispielsweise 70.000 Fertigstellungen im Bereich des Wohnungsbaus in Bayern angestrebt, in der Realität erreichte man dagegen nur etwa 52.000. Dies entspricht einem Defizit zwischen Soll und Ist von 26 Prozent. Solche Bilanzen waren in den vergangenen Jahren leider bei weitem keine Einzelfälle.


Heute hören wir immer wieder vom Mangel an bezahlbarem Wohnraum oder gar von Wohnungsnot. Mit Blick auf die oben genannten Zahlen müssen wir zu dem Schluss kommen, dass es sich hierbei nicht zuletzt auch um hausgemachte Probleme der bundesdeutschen beziehungsweise bayerischen Politik handelt. In einer Zeit in der die Frage nach ausreichendem Wohnraum auch immer mehr zu einem zentralen Bestandteil der sozialen Frage des 21. Jahrhunderts wird, ist die Staatsregierung nun aber offenbar natürlich auch mt Blick auf die im Herbst anstehenden Landtagswahlen endlich aus ihrem komatösen Tiefschlaf erwacht und hat ein umfassendes Maßnahmenpaket („Werkzeugkasten für mehr bezahlbaren Wohnraum in Bayern“) für mehr Wohnungen auf den Weg gebracht. Die geplanten Kernelemente dieses Programms möchte ich im Folgenden kurz vorstellen. Ich hoffe nur, dass dieser Werkzeugkasten nicht nur ein Placebo bleibt, sondern die Werkzeuge auch greifen.



Die sechs Säulen des Maßnahmenpakets der Staatsregierung


Vorgesehen ist zum einen die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft „BayernHeim“ noch vor der Sommerpause. Die neue Gesellschaft soll auf vorrangig staateigenen Flächen den sozialen Wohnungsbau verstärken. Insgesamt soll „BayernHeim“ bis zum Jahr 2025 mithilfe einer Ressourcenausstattung von bis zu 500 Millionen Euro 10.000 neue Wohnungen realisieren.


Die Staatsregierung plant außerdem die entsprechende Entwicklung des Geländes der ehemaligen McGraw-Kaserne in München Giesing, um diese Fläche in die Planungen zur Wohnbebauung miteinbeziehen zu können. Ziel ist, auf diesem Areal ein neues Stadtquartier mit bis zu 1.000 Wohnungen und Wohnheimplätze für niedrige Einkommensgruppen zu schaffen.


Darüber hinaus soll die Staatsregierung junge Familien mittels eines Bayerischen Baukindergeldes Plus sowie einer Bayerischen Eigenheimzulage beim Bau beziehungsweise Erwerb eines eigenen Zuhauses unterstützen. Das Bayerische Baukindergeld Plus muss als Ergänzung zum Baukindergeld des Bundes in Höhe von 1.200 Euro pro Kind und Jahr verstanden werden und umfasst noch einmal zusätzliche 300 Euro pro Kind und Jahr aus den Kassen des Freistaates. Die Bayerische Eigenheimzulage dient dagegen als einmalige Grundförderung in Höhe von 10.000 Euro unabhängig vom eigenen Familienstand oder der Anzahl der Kinder.


Daneben soll die Wohnraumförderung anhand einer ganzen Reihe von konkreten Maßnahmen eine Aufwertung erfahren: Verlängerung der Sozialbindung bei neuen Verträgen auf 40 Jahre, zusätzliche Fördermittel (jährlich 150 Millionen Euro) für Städte und Gemeinden, Einführung eines neuen Förderprogramms zur Unterstützung der Modernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern und Fortschreibung des Programms zur Förderung von Wohnraum für Studierende. Um den Mietpreisanstieg zu dämpfen, hat das Kabinett außerdem für fünf Jahre grundsätzlich einen Verzicht auf Mieterhöhung in staatlichen Wohnungen beschlossen.


Das Kabinett hat außerdem zwei Förderinitiativen für Kommunen zum Thema Flächensparen beschlossen. Zum einen die in Form einer Entsiegelungsprämie. Rund 25 Millionen Euro stehen hier für den Start 2018 zur Verfügung. 2019 sollen diese Mittel verstetigt werden. Mit der Initiative „Innen statt Außen“ sollen Gemeinden im Rahmen der Städtebauentwicklung und Dorferneuerung für ihr Engagement beim Flächensparen mit einem um 20 Prozentpunkte auf 80 Prozent (besonders strukturschwache Gemeinden gar auf 90 Prozent) erhöhten Fördersatz bei der Innenstadtentwicklung unterstützt werden. Diese Förderanreize sollen dazu beitragen, insbesondere leerstehende Gebäude und Brachen im Ortskern wieder nutzbar zu machen. Hierfür sollen 2018 rund 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen.


Darüber hinaus soll die Digitale Baugenehmigung auf den Weg gebracht werden, um das Bauen in Bayern auf Dauer zu beschleunigen. Wegen der hohen Komplexität soll dieses neue digitale Baugenehmigungsverfahren zunächst in ausgewählten staatlichen unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämtern) als Pilotprojekt anlaufen.



Die Ruhe vor dem Sturm im Wasserglas?


Die Pläne der Staatsregierung wurden mit großem Pomp verkündet. Nicht zuletzt der Umstand, dass Ilse Aigner entgegen aller parlamentarischen Gepflogenheiten in dieser Woche in Ihrer Funktion als Bauministerin einen entsprechenden Antrag der CSU-Fraktion zum Wohnungsbau mit Verweis auf oben genannte Programme begründete, zeigt wie sehr die Staatsregierung darum bemüht ist, ihr Maßnahmenpaket bestmöglich zu verkaufen. Es ist ja nun auch richtig: der Freistaat wird viel Geld in die Hand nehmen und an der ein oder anderen Stellschraube drehen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Bau- und Wohnungspolitik in Bayern über Jahre hinweg quasi ungenügend bis nicht existent war. Die dadurch angesammelten Rückstände gilt es nun aufzuholen. Hierfür kann das Maßnahmenpaket der Staatsregierung meines Erachtens nach nur als ein erster guter Schritt in die richtige Richtung angesehen werden. Die Staatsregierung ist nun in der Pflicht auf dieser Basis weiter aufzubauen. Wenn dies nicht gesteht, dann könnte man bei den jahrelangen Versäumnissen im Bereich des Bauens schon bald von der Ruhe vor dem Sturm im Wasserglas sprechen.



19 April 2018

Update: Intelligente Lösung beim Streit um Funkwasserzähler?

Ende des letzten Jahres kamen zahlreiche Bürger zu mir und äußerten sich kritisch zum Austausch ihrer Wasserzähler. Die alten, analogen Modelle, die noch im Haus abgelesen werden müssen, sollen in Zukunft sukzessive durch digitale Wasseruhren ausgetauscht werden, die per Funk Verbrauchsdaten an die zuständigen Ämter weiterleiten. Dieser technologischen Entwicklung stehen viele Bürger zu Recht skeptisch gegenüber, weil sie gesundheitliche Folgen durch die zunehmende Strahlung fürchten und datenschutzrechtliche Bedenken haben. Anlässlich der nötigen Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetz zur Angleichung an das EU-Recht wird nun im Landtag erneut über die intelligenten Wasserzähler diskutiert.


Zur Erinnerung: Ich hatte mich wegen der Funkwasserzähler an den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz gewendet, der in seinem Antwortschreiben ähnliche datenschutzrechtliche Bedenken äußerte wie schon verschiedene Bürger mir gegenüber. Das große Problem bei den neuen Funkwasserzählern ist, dass nicht vollkommen klar ist, welche Daten genau gesendet werden. Rechtlich nicht einheitlich geregelt ist außerdem, ob und auf welche Weise ein Widerspruchsrecht besteht. Wie sicher die gesendeten Daten verschlüsselt werden, ist auch nicht abschließend geklärt.




Rainer Sturm / pixelio.de


Nachdem die Staatsregierung im Dezember auf meine Anfrage sehr schwammig beim Thema Widerspruchsrecht geantwortet hat, legte sie nun einen Änderungsantrag für ihre geplante Erneuerung des Bayerischen Datenschutzgesetzes vor. Beim Einbau der Funkwasseruhren soll es demnach ein bedingungsloses Widerspruchsrecht mit zweiwöchiger Frist geben. Das heißt der Eigentümer oder Mieter haben zwei Wochen Zeit, dem Einbau ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Nachfolgende Mieter oder Eigentümer haben dieses Recht allerdings nicht mehr.


Problematisch ist dabei, dass vom Widerspruchsrecht nur Gebrauch gemacht werden kann, wenn auch alternative Wasseruhren zum Einbau bereitstehen oder das eingebaute Funkmodul abschaltbar ist. Wer als Mieter in eine Wohnung zieht, in der bereits ein funkender Wasserzähler verbaut ist, muss diesen Umstand – rechtlich gesehen – hinnehmen. Auf die Ängste einiger Menschen vor der zunehmenden Strahlung wurde von Seiten der Staatsregierung gar keine Rücksicht genommen. Die Entscheidung über das neue Bayerische Datenschutzgesetz einschließlich der Änderungsanträge sollte eigentlich am 22.03. 2018 fallen, wurde allerdings vertagt.


Der Änderungsantrag der CSU, der unter anderem das bedingungslose Widerspruchsrecht beim Einbau der Funkwasserzähler gewährt, ist erfreulich. Der Druck, den Sie als Bürger und wir als Abgeordnete auf die Staatsregierung ausgeübt haben, hat also gefruchtet. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt aber unverhandelbar. Da die erhobenen Daten des Wasserverbrauchs ohne Zweifel personenbezogen sind, muss jedem, auch neuen Mietern oder Eigentümern, ein Widerspruchsrecht gegen die intelligenten Wasserzähler eingeräumt werden. Wenn von vornherein Wasserzähler mit abstellbarer Funkautomatik verbaut würden, wäre der mit dem Widerspruchsrecht verbundene Aufwand für die Kommunen deutlich geringer. Dann könnte jeder selbst entscheiden, ob der Wasserzähler funken darf oder man die Verbrauchsdaten wie früher manuell weitergibt und ein Stück Datensicherheit erhalten bleibt.




4 Januar 2018

Nachtragshaushalt 2018

Übersicht über die Einzelposten des kommunalen Finanzausgleichs


In dieser Woche hat der Ministerrat den von Finanzminister Söder vorgestellten Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts 2018 des Freistaates Bayern beschlossen. Fragen des Staatshaushaltes sind im Bayerischen Landtag, wie auch in der Bevölkerung, immer wieder ein viel diskutiertes Thema. Schließlich muss in Haushaltsfragen so einiges unter einen Hut gebracht werden. Beispielsweise nachhaltiges Wirtschaften, sinnvolle Investitionen und die faire und angemessene Verteilung von Mitteln, um nur einige wenige Aspekte zu nennen. Es handelt sich beim Staatshaushalt schlicht und ergreifend um eine ganz besonders zentrale Weichenstellung in Hinblick auf die Zukunft des Freistaates und der hier lebenden Menschen. Daher lohnt sich jedes Mal wieder ein genauerer Blick auf die Haushaltspläne der Regierung. Ich möchte für Sie in meinem Blog den Entwurf der Staatsregierung für den Nachtragshaushalt 2018 etwas aufdröseln.




Kostenstelle Kommunaler Finanzausgleich

Hier möchte ich mich dem kommunalen Finanzausgleich widmen. Für mich stellt dieser einen extrem wichtigen Haushaltsposten dar. Schließlich sind die Kassen unserer Kommunen fortlaufend klamm. Gleichzeitig sind die Gemeinden aber mit einer ganzen Reihe von wichtigen und mitunter kostspieligen Aufgaben betraut. Die Liste umfasst dabei beispielsweise die Ausstattung von Kindergärten und Schulen, die Unterbringung von Flüchtlingen, der Krankenhausbetrieb oder die Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden et cetera. Meine Erfahrungen aus der Kommunalpolitik zeigen, dass sich die Kommunen oftmals von der „großen“ Politik im Stich gelassen fühlen.


Dass die Mittel für den kommunalen Finanzausgleich im Nachtragshaushalt mit einem Volumen von etwa 9,5 Milliarden Euro nun ein Rekordhoch erreichen sollen, stimmt mich daher zunächst einmal grundsätzlich positiv. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr beträgt in etwa 598,3 Millionen Euro, was einer Steigerungsquote von 6,7 Prozent entspricht. Generell ein wichtiges Signal an die Verantwortungsträger in den Gemeinden.


Die besonderen Schwerpunkte beim kommunalen Finanzausgleich liegen im Nachtragshaushalt 2018 bei der Krankenhausfinanzierung, der Erhöhung der Mittel für den Bereich Verkehr und einer Stärkung der Schlüsselzuweisungen. So wurden die Mittel für die Krankenhausfinanzierung um ganze 140 Millionen beziehungsweise 28 Prozent auf nun etwa 643 Millionen Euro erhöht. Gleichzeitig werden auch die Mittel für die Investitionspauschalen an die Kommunen um 40 Millionen Euro auf nun 446 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel können die Kommunen frei und eigenverantwortlich für Investitionen einsetzen. Die Betriebskostenzuschüsse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) steigen um 23 Millionen Euro auf insgesamt 74 Millionen Euro (Steigerung von 45 Prozent). Die Mittel für den Straßenbau und -unterhalt werden um 23 Millionen Euro auf 337 Millionen Euro angehoben. Erhöht werden auch die Schlüsselzuweisungen um 305 Millionen auf etwa 3,7 Milliarden Euro. Die Zuweisungen an die Bezirke steigen um 42,9 Millionen Euro auf rund 691 Millionen Euro. Die Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen werden bei einer Höhe von 150 Millionen Euro fortgeführt.


Grundsätzlich lässt sich also in fast allen Teilbereichen des kommunalen Finanzausgleichs eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel verzeichnen. Mit Sicherheit stellt dies einen Schritt in die richtige Richtung dar. Nichtsdestotrotz könnte hier an ein bis zwei Stellschrauben noch etwas getan werden.


Schließlich stellt der Freistaat weiterhin nur 150 Millionen Euro Stabilisierungshilfen für die besonders (struktur-)schwachen Kommunen zur Verfügung. Doch gerade diese Gemeinden sind ganz besonders auf die Unterstützung des Landes angewiesen. Würde man diese Mittel beispielsweise verdoppeln, würde dies im Staatshaushalt kaum ins Gewicht fallen, aber den schwachen Kommunen wäre damit sicherlich bereits weitergeholfen. Es ist für mich daher unerklärlich, warum die Staatsregierung die Stabilisierungshilfen nicht auch erhöht hat. Darüber hinaus könnte man zum Zwecke der Entlastung der Kommunen auch über eine Erhöhung des Kommunalanteils am Steuerverbund nachdenken. Schließlich hat man die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern zum Ziel mit Verfassungsrang erhoben, dieser Zielsetzung kann man aber niemals gerecht werden, wenn man die Kommunen nicht mit ausreichenden Mitteln ausstattet.


 


4 Januar 2018

Nachtragshaushalt 2018: Wie steht es mit dem Sozialen?

Ausgaben für familienbezogene Leistungen und Wohnungsbau im Nachtragshaushalt 2018



Kostenstelle „Soziales“ (Familienbezogene Leistungen und Wohnungsbau)

Zu den zukunftsträchtigen Investitionen muss auch eine ganze Reihe von Ausgaben für soziale Aspekte gezählt werden. Exemplarisch möchte ich an dieser Stelle familienbezogene Leistungen sowie Aufwendungen für den Wohnungsbau in den Fokus rücken.


Für familienbezogene Leistungen stehen insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung. Davon entfallen alleine 450 Millionen Euro auf das Betreuungsgeld. Solche Leistungen sollen Ausdruck einer familienfreundlichen Politik sein. In Zeiten des demografischen Wandels ist eine solche umso mehr angebracht, betrachtet man alleine die Politikfelder, die sich mit der Alterung der Gesellschaft in irgendeiner Form auseinandersetzen müssen. Dazu gehören beispielsweise die Felder der Gesundheit, Migration, der Sozialpolitik und der Wirtschaftspolitik.


Insbesondere in Anbetracht des sich zuspitzenden Mangels an Wohnraum und dem damit verbundenen Anstieg der Mietpreise speziell in den Ballungsräumen, darf zukünftig auch der Wohnungsbau nicht vernachlässigt werden. Analog dazu wird der Wohnungspakt Bayern weiter ausgebaut. Der Bewilligungsrahmen für die Wohnraumförderung steigt im Nachtragshaushalt 2018 um insgesamt etwa 63 Millionen Euro auf rund 498 Millionen Euro. Der Bewilligungsrahmen für das Jahr 2018 für den Wohnungsbau insgesamt beträgt unter Einbezug des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms, der Wohnraumförderung und der Studentenwohnraumförderung etwa 680 Millionen Euro. Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm wird um insgesamt 45 Millionen Euro aufgestockt. Dies schlägt sich auch auf den Bewilligungsrahmen 2018 für die Städtebauförderung nieder. Dieser soll nun circa 310 Millionen Euro betragen. Grundsätzlich kann der Staatsregierung daher durchaus der Wille attestiert werden, dem Wohnraummangel entgegenzuwirken.


 


Es muss allerdings kritisch hinterfragt werden, ob die oben dargelegten Aufwendungen tatsächlich ausreichen, um die Situation auf den Wohnungsmärkten zu entschärfen. So wurde in Bayern im Jahr 2016 die Fertigstellung von 70.000 Wohneinheiten (diese braucht es, um den bestehenden Bedarf zu decken) angestrebt, aber lediglich eine Stückzahl von etwa 52.000 tatsächlich erreicht. Das entspricht einem Defizit von etwa 26 Prozent, das man in die nachfolgenden Jahre natürlich weiter mitschleppt. Insbesondere der soziale Wohnungsbau erweist sich bundesweit als großes Sorgenkind. Eigentlich müssten jedes Jahr deutschlandweit etwa 80.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden. Diese Zielsetzung erreichte man in den vergangenen Jahren bei weitem nicht (2015: 14.500; 2016: 24.550). Diese Defizite stauen sich ebenfalls weiter an. Selbstverständlich müssen an dieser Stelle Bund und Länder gleichermaßen in die Verantwortung genommen werden. Mit Blick auf die erforderlichen Wohnungszahlen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich (aufgrund der großen Versäumnisse der Politik in den vergangenen Jahren) hier um ein Mammutprojekt handelt, welches nicht mit eher marginalen Mittelaufstockungen zu bewältigen ist. Daher erscheinen mir die Mittel zum Wohnungsbau weiterhin als zu niedrig, um den tatsächlichen Bedarf zu erfüllen. Schließlich sind die Ausgaben für den Wohnungsbau in Relation zum Gesamtvolumen des Nachtragshaushalts vernichtend gering (siehe Abbildung).


Beim Themenkomplex Asyl gehen die Ausgaben für die Unterbringung Jahr für Jahr kontinuierlich zurück. Gleichzeitig verstärkt der Freistaat Bayern die Leistungen für die Integration. Wenn man sich allerdings in Erinnerung ruft, dass die Ausgaben für die Sicherheit rund um Asylunterkünfte trotz rückläufiger Flüchtlingszahlen gestiegen sind, legt das den Verdacht nahe, dass die anerkannten Flüchtlinge entweder keine Wohnungen finden oder erst nach langer Wartezeit eigenen Wohnraum anmieten können. An dieser Stelle lässt sich wiederum auf die großen Versäumnisse im Wohnungsbau verweisen. Diesen Schuh muss sich nun auch die Staatsregierung endlich einmal anziehen.


 


19 Dezember 2017

Wie laut darf die Müllabfuhr hupen?

Ein nicht ganz gewöhnliches Problem wurde mir dieser Tage aus Karlstadt näher gebracht. Es ging um eine auf den ersten Blick eher nebensächliche Aktion eines Müllfahrers, der langandauernd hupend auf einen parkenden, den Weg versperrenden Wagen, aufmerksam machte.




Fionn Große / pixelio.de

Fionn Große / pixelio.de


Einen in seiner Arbeit sehr konzentrierten Anlieger störte das so sehr, dass er den Müllfahrer direkt zur Rede stellte und bei mir anfragte, ob man überhaupt so lange innerorts hupen darf und wieso unbedingt die großen Müllwagen durch die engen und zugeparkten Straßen fahren müssen, wenn da ein Durchkommen so schwierig ist. Und wenn schon parkende Autos die Müllabfuhr behindern, darf man dann überhaupt noch längere Zeit, beispielsweise während eines Urlaubs, an der Straße parken? Diese Fragen, die für jeden einzelnen Bürger interessant sind, betreffen nicht nur die Landespolitik, sondern auch die Kreispolitik. Denn in dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz ist geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind. Durch eine Abfallwirtschaftssatzung klären diese, wie die Abfälle entsorgt werden und beauftragen Unternehmen, die Abfälle abzuholen.


Doch was passiert, wenn ein Müllauto nicht an die bereitgestellten Mülltonnen gelangt? Laut der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Main-Spessart sollen sämtliche Abfälle zu dem bekannt gegebenen Zeitpunkt so zur Abfuhr bereitgestellt werden, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden. Außerdem sind die Behältnisse nach den Weisungen der mit der Abholung beauftragten Person am Abholtag auf oder vor dem Grundstück so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Sollte die Abholstelle der Mülltonnen zugeparkt oder anderweitig versperrt sein, sodass ein Müllfahrzeug die Abholstelle nicht anfahren kann, können, auch wenn die Anwohner dies nicht zu verschulden haben, die Müllgefäße oftmals nicht abgeholt werden. Je nach vorliegendem Einzelfall müssen die Tonnen in einer solchen Situation vor die Absperrung gebracht und dort bereitgestellt werden. Auch bemühen sich die Fahrer der Müllfahrzeuge, solche Stellen später nochmals anzufahren. Dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung.


Damit müsste der Müllfahrer, wenn er nicht an die bereitgestellten Tonnen gelangt, diese auch nicht abholen. Durch das laute Hupen wollte er auf den blockierten Weg aufmerksam machen; doch dürfen Schall- und Leuchtzeichen nach der Straßenverkehrsordnung nur außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Ankündigung eines Überholvorgangs gegeben werden. Damit hätte strenggenommen der Müllfahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen.


Hier gilt es also an den Tagen der Müllabfuhr sein Auto so zu parken, dass die Müllabfuhr problemlos durchkommt. Sollte mehrmals die Tonne nicht geleert worden sein, kann man bei den zuständigen Stellen nachfragen, ob gegebenenfalls die Park- oder Müllabholsituation geändert werden kann.



15 Dezember 2017

Der lange Weg zur Lärmschutzwand

 


Wie lange sich manchmal ein Projekt hinziehen kann, zeigt sich am Beispiel der Lärmschutzwände in Obersinn. Seit nunmehr einem Jahrzehnt geplant und immer wieder aus allen möglichen und unmöglichen Gründen seitens der Deutschen Bahn verschoben, begleitet mich dieses Projekt über meine Zeit im Landtag - und das sind mittlerweile schon neun Jahre- und auch schon davor war mir dieses Thema geläufig und immer wieder Gegenstand von Gesprächen mit der Deutschen Bahn.


Nach vielen Anfragen an das Staatsministerium und zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Anwohnern vor Ort und der Bürgermeisterin Lioba Zieres freuten wir uns alle, nachdem die Bahn mitteilten, dass es 2018 mit der Umsetzung endlich losgehen würde. Doch dann machte der Umweltschutz uns einen Strich durch die Rechnung. Laut der Bahn verzögert sich nun der Baubeginn schon wieder, da aufgrund einer vermuteten Echsen-Population nun erst umfangreiche Untersuchungen mit mindestens drei Begehungen durch einen Biologen erforderlich sind, bevor der Bau starten kann. Dass dies nicht schon im Vorfeld bekannt war und angegangen wurde, geht mir nicht in den Kopf. Es ist klar, dass die Natur schützenswert ist, aber ein solches Hindernis muss doch schon während der Planungsphase bekannt sein.


Mit der abermaligen Verzögerung kann die angedachte sowieso notwendige Sperrung der Bahnstrecke nicht mehr für die Errichtung der Lärmschutzwände genutzt werden. Damit verzögert sich das Projekt Lärmschutzwand in Obersinn wieder zeitlich um einiges nach hinten, denn erst die Sperrpausen in den Jahren 2019 und 2020 kämen dafür Betracht, außer die Bahn findet eine Lösung vorher die Lärmschutzwände von der Gleisaußenseite her zu bauen. Ich hoffe, eines Tages noch die Lärmschutzwand in Obersinn betrachten zu dürfen.



8 Dezember 2017

Die Straßenausbaubeitragssatzung – eine himmelschreiende Ungerechtigkeit

Um auch meine Meinung klar zu artikulieren, ich bin ein überzeugter Anhänger der Abschaffung dieser ungerechten Beiträge. Denn alle bisherigen Berechnungs- und Ausführungsnodelle haben ihre Ungerechtigkeiten. Es kann einfach nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger in Unterfranken in 97% der Gemeinden zu den STRABS herangezogen werden und im Süden Bayern Kommunen es ihren Bürgern ermöglichen auf die Erhebung zu verzichten.



Was ist die Straßenausbaubeitragssatzung und wie funktioniert sie?

Die Satzung erlaubt es Kommunen bei der Sanierung ihrer Ortsstraßen 20-80 Prozent der Kosten auf die Grundstücksbesitzer abzuwälzen. Je nach Größe des Grundstücks fallen so oft fünfstellige Kosten für die Anwohner an. Im bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ist eine sogenannten „Soll-Regelung“ verankert, die Kommunen sollen ihre Bürger also an den Kosten für Straßenbaumaßnahmen beteiligen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jedoch festgestellt, dass die „Soll-Regelung“ faktisch eine „Muss-Regelung“ ist.



Bitten alle bayerischen Kommunen ihre Bürger bei zur Kasse?

Auch wenn die Kommunen grundsätzlich verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben, wird diese Regelung besonders in reichen Kommunen, wie etwa München, nicht umgesetzt. Arme Kommunen im ländlichen Raum können ihre Straßen nur instand halten, wenn sie ihre Bewohner an den Kosten beteiligen. In Niederbayern sind es nicht mal 40 Prozent der Kommunen, die die Strabs anwenden, während im Regierungsbezirk Unterfranken 97 Prozent der Kommunen sind.




Angelina S........ / pixelio.de


Was spricht gegen die Strabs?

Die jetzige Situation ist ungerecht. Finanzstarke Kommunen erheben keine Beiträge für den Straßenausbau bei ihren Bürgern, während finanzschwache Kommunen ihre Straßen nicht mehr instand halten, aus Angst die Bürger übermäßig zu belasten oder zu verärgern. Gleichzeitig werden Bürger, die Grundstücke und Wohneigentum besitzen, bestraft. Der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung sollte aber vom Staat gefördert werden, um beispielsweise Altersarmut vorzubeugen. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand der Strabs viel zu groß, wodurch kleine Kommunen durch mehr Bürokratie zusätzlich belastet werden.



Welche Pläne hat die Staatsregierung mit den Strabs?

Die CSU-geführte Staatsregierung in Bayern möchte aus der bestehenden „Soll-Regelung“ eine „Kann-Regelung“ machen. Die Kommunen sollen also nicht mehr verpflichtet sein, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Problematisch ist dieser Lösungsansatz vor allem, weil er die bestehende Ungerechtigkeit eigentlich nur weiter verschärft. Arme Kommunen, die es vor allem im ländlichen Raum gibt, haben bei einer „Kann-Regelung“ die Wahl: Entweder sie erheben die Straßenausbaubeiträge und belasten so ihre Bürger, oder sie lassen ihre Ortsstraßen verkommen.



Was fordern die Freien Wähler?

Die Freien Wähler wollen durchsetzen, dass die Kommunen ihre Bürger nicht mehr direkt durch Straßenausbaubeiträge belasten können. Jährlich werden etwa 60 Millionen Euro über die bestehende Regelung von den Bürgern eingezogen. Ein Betrag, der sich auch aus Steuergeldern, etwa der Kfz-Steuer, aufbringen ließe. So könnte die bestehende Ungerechtigkeit beendet werden. Im Landtag sperrt sich die CSU gegen den vorliegenden Gesetzentwurf der Freien Wähler. Sollte das Problem nicht direkt im Landtag gelöst werden können, erwägen die Freien Wähler ihre Forderung mit Hilfe eines Volksbegehrens umzusetzen.



22 April 2017

Neuer Gesetzentwurf stärkt Freiwillige Feuerwehren

Schon oft habe ich in meinen Blogs die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren und das enorm bedeutsame Engagement der ehrenamtlichen Kräfte herausgestellt. Umso mehr freut es mich, dass nun im Bayerischen Landtag die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Thema war, in der deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu erkennen sind.


Die Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetztes kommen den 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und –frauen in den 7.700 Feuerwehren zugute, die ihren Dienst für die Gesellschaft leisten. Der neue Gesetzentwurf reagiert auf den demographischen und gesellschaftlichen Wandel, der natürlich auch im Ehrenamt tiefe Spuren hinterlässt. Vielen Vereinen bricht der Nachwuchs weg, davon sind auch die Feuerwehren stark betroffen. Vielerorts kann man Plakate mit Anwerbeversuchen sehen, auf denen die Bedeutung der Feuerwehren für jedes einzelne Mitglied unserer Gesellschaft deutlich gemacht wird, doch die Lücken bleiben.


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Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfs sind beispielsweise die Verbesserung der Fortbildungsmöglichkeiten auf Landkreisebene und die Möglichkeit der Gemeinden, die Pflichtaufgaben des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung auf eine andere kommunale Körperschaft wie beispielsweise eine Verwaltungsgemeinschaft, wie wir sie in Zellingen haben, zu übertragen.


Außerdem wird eine Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr berücksichtigt. Hier ist es mir persönlich jedoch wichtig zu sagen, dass wir nicht nur auf die erfahrenen Feuerwehrkräfte zurückgreifen können, sondern auch die Nachwuchsarbeit entsprechend ausgebaut werden muss. Natürlich setzen viele Jugendliche ihre Prioritäten anders, doch mit der nun bevorstehenden Rückkehr vom G8 zum G9 bleibt hoffentlich auch wieder mehr Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten. Zusätzlich zur Anhebung der Altersgrenze wird auch „unten“ eine wichtige Stellschraube verändert, denn um Feuerwehrnachwuchs für die Feuerwehrarbeit zu gewinnen und Kinder für die Tätigkeit zu begeistern, dürfen bereits Kindergruppen ab sieben Jahren angeboten werden.


Zusätzlich soll auch der Kreisbrandrat durch die Bestellung weiterer Kreisbrandinspektoren ohne eigenen Inspektionsbereich entlastet und die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass die Feuerwehren bei Übungen selbstständig verkehrsregelnde Maßnahmen treffen können.


Mit diesen Änderungen und der zusätzlichen Erleichterung in Bezug auf die Freistellung sind wir dem Ziel, das Ehrenamt attraktiver zu gestalten und zu würdigen, einen deutlichen Schritt näher gekommen, was mich persönlich sehr freut. Dennoch liegt mit dem Finden von Nachwuchskräften und der stärkeren Würdigung der Tätigkeiten noch ein weiter Weg vor uns.



20 März 2017

Freistellung für Jugendarbeit wird erleichtert

Das Ehrenamt ist eine der wichtigsten Säulen unserer Gesellschaft. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind allgegenwärtig und nicht mehr wegzudenken: wir profitieren alle vom Einsatz der Rettungskräfte, der Vereinsarbeit und der Verbandstätigkeiten. In der Vergangenheit habe ich bereits über die Schwierigkeiten bei der Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berichtet, nun gibt es endlich erste Erleichterungen.


Der Landtag hat erfreulicherweise die Regelungen für die Freistellung von Arbeitnehmern für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit geändert. Der Rechtsanspruch umfasst nun alle Tätigkeiten in der Jugendarbeit – inklusive Aus- und Fortbildungen – und ist damit flexibilisiert und ausgeweitet worden.


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Künftig ist es möglich, sich auch stundenweise vom Arbeitgeber befreien zu lassen, eine Regelung, für die ich mich persönlich vehement eingesetzt habe. Natürlich wurde bei den Änderungen auch der Arbeitgeber hinreichend berücksichtigt: die maximale jährliche Freistellung beträgt das Dreifache der wöchentlichen Arbeitszeit des angestellten Arbeitnehmers und gilt für maximal zwölf Veranstaltungen im Jahr.


Mit diesen Regelungen werden die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Jugendarbeit verbessert, ein Ziel, das wir FREIE WÄHLER schon lange verfolgen. Dennoch gilt es auch weiterhin an den Regelungen zu arbeiten: es bedarf klarer Richtlinien zur Freistellung für die Vorstands- und Gremienarbeit in Jugendverbänden sowie für die Freistellungsregelung von Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten. Hier weisen die Neuerungen noch große Lücken auf. Trotzdem ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.


Wir FREIE WÄHLER werden uns auch in Zukunft für die Stärkung des Ehrenamts einsetzen und fordern außerdem die Empfehlungen der Jugend-Enquete des Landtags in weiteren Punkten umzusetzen und bestehende Freistellungsregelungen zu konkretisieren.



19 März 2017

Schlusslicht Unterfranken?

Der ländliche Raum stellt schon lange den absoluten Gegensatz zu den Ballungsgebieten wie beispielsweise München dar. Wir FREIE WÄHLER setzten uns daher vehement für eine Stärkung des ländlichen Raums und somit auch Unterfrankes ein. Dass das wenigstens zum Teil Früchte trägt, zeigt die Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken zum kommunalen Finanzausgleich.


Im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs kann sich der Regierungsbezirk Unterfranken freuen, denn der kommunale Hochbau wird rückwirkend auf das Jahr 2016 mit 38,4 Millionen Euro gefördert. Diese vom Landtag bereitgestellten Finanzmittel sind – wie ich finde erfreulicherweise – nur für kommunale Schulen und Kindertageseinrichtungen bestimmt.




Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Über ganze 31,7 Millionen Euro sind in insgesamt 84 Schulbauprojekte, einschließlich der Schulsportanlagen, geflossen. Hier wurde beispielsweise auch die größte derzeit laufende Baumaßnahme mit berücksichtigt: die Generalsanierung des Schulzentrums in Lohr am Main kommt auf Gesamtkosten von rund 39 Millionen Euro, hier ist ein Zuschuss durch den kommunalen Finanzausgleich mehr als willkommen.


Außerdem berücksichtigt wurden unter anderem die Baumaßnahmen des Schulzentrums Haßfurt, der Grund- und Mittelschule Ochsenfurt, des Gymnasiums Erlenbach und der Mittelschule Werneck. Aufgrund des Zustands der Schulen in Unterfranken besteht auch weiterhin ein sehr hoher Investitionsbedarf. Dank des kommunalen Finanzausgleichs konnten daher für weitere 23 dringliche Vorhaben die Zustimmungen zum vorzeitigen Baubeginn erteilt werden. Diese Projekte werden nun bereits 2017 und 2018 mit einer ersten Förderrate anfinanziert.


Es freut mich immer sehr, wenn Finanzmittel auch hier bei uns vor Ort ankommen – denn sie werden dringend gebraucht. Dennoch ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir müssen umdenken und den ländlichen Raum weiter stärken.


Dass die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich größtenteils an Schulbaumaßnahmen gingen, halte ich für nötig und erfreulich – dennoch helfen alle Investitionen in Baumaßnahmen nichts, wenn die Lehrkräfte zum Unterrichten fehlen. Wie prekär die Lage an bayerischen Schulen derzeit ist, können Sie in meinem Blog nachlesen.



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