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18 August 2015

Klares Nein zur 3. Startbahn für München

Schon lange wird immer wieder hitzig darüber diskutiert, ob eine dritte Start- und Landebahn für den Flughafen in München vertretbar ist. Der Widerstand der Münchner Bevölkerung ist groß und auch die Bürgerinnen und Bürger in den besonders betroffenen Landkreisen Freising und Erding schließen sich den Protesten an. Die Flughafengesellschaft hingegen sieht den Bau einer dritten Bahn für unumgänglich an, wenn ein engpassfreier Flughafen das Ziel sein soll.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Der mögliche Bau einer dritten Start- und Landebahn in München ist meiner Meinung nach jedoch nicht nur ein Münchner Problem, sondern ein Bayerisches: München ist zwar ein HUB-Flughafen, d.h. ein Flughafen, der interkontinentale Flüge anbietet, jedoch sind die meisten Flüge am Flughafen in München sogenannte Punkt-zu-Punkt Flüge. Hierzu zählen hauptsächlich innerdeutsche oder innereuropäische Flüge, bzw. „Urlaubsflüge“. Deshalb steht München in direkter Konkurrenz zu den Flughäfen in Nürnberg und Memmingen, die im Wesentlichen auf dieses Nachfrage-Potential angewiesen sind. Generell besteht zwischen allen deutschen Flughäfen ein harter Konkurrenzkampf um Passagiere und Starts und Landungen, da sowohl die Start- und Landegebühren als auch die Ausgaben der Passagiere an den Flughäfen entsprechende Einnahmen bringen.


Der Flughafen München ist heute schon der übermächtige Konkurrent von den Flughäfen Nürnberg und Memmingen und versucht, möglichst viele Flüge nach München zu holen, weil der Flughafen bei weitem nicht ausgelastet ist. Die Auslastungen der Flughäfen Nürnberg und Memmingen sind in den letzten Jahren zum Teil erheblich zurückgegangen – eine Verbesserung der Situation an diesen beiden Flughäfen wäre aussichtslos, vielmehr würde sich die Auslastung weiter deutlich verschlechtern. Nach dem Bau einer dritten Bahn wären rein rechnerisch die Flughäfen in Nürnberg und Memmingen für Bayern überflüssig, weil der Flughafen München ohne weiteres in der Lage wäre, die in Nürnberg und Memmingen dann noch durchgeführten Starts und Landungen zu übernehmen. Die Betonung liegt jedoch auf „rein rechnerisch“. Der Bau einer 3. Start- und Landebahn in München hätte eklatante Folgen für das Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern und würde diesem in hohem Maße widersprechen. Es kann nicht unser Ziel sein, „Boomtown München“ auf Kosten der gleichwertigen Lebensbedingungen in Bayern noch weiter auszubauen.



18 August 2015

Lehrer: doppelte Benachteiligung durch Angestelltenvertrag

Vor Kurzem hat sich ein Junglehrer an mich gewandt und mir von seiner misslichen Lage berichtet: Nach dem Abschluss des Referendariats im Februar 2014 hat der Betroffene einen Angestelltenvertrag bekommen. Von Februar 2014 - März 2015 hat dieser dann an einer FOS/BOS gearbeitet. Dort war er jedoch nicht durchgehend beschäftigt, sondern wurde aufgrund von Kosteneinsparungen in den Sommerferien 2014 entlassen und war somit einen Monat auf Arbeitslosengeld I angewiesen.


Diese Tatsache ist vor allem bei Gymnasiallehrern mit Fächerkombinationen wie Deutsch, Geschichte und Sozialkunde kein Einzelfall und sorgt schon länger für großen Unmut in der Bevölkerung. Herr E. hat sich aufgrund des Stellenmangels an bayerischen Gymnasien nach einer Alternative umgesehen und nach seiner Tätigkeit an der FOS/BOS als Anstaltslehrer in einer JVA weitergearbeitet. Aufgrund der Tatsache, dass er wegen der Entlassung während der Sommerferien 2014 jedoch nur 11 Monate an der FOS/BOS angestellt war, lag keine einschlägige Berufserfahrung vor und er wurde nicht in die nächste Erfahrungsstufe hochgestuft. Eine Hochstufung, die ebenfalls eine Besoldungserhöhung bedeutet, wäre laut Personalchef nämlich erst nach einer Anstellungsdauer von einem Jahr möglich.




www.einstellungstest-polizei-zoll.de  / pixelio.de

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In diesem Fall würde das eine doppelte Benachteiligung für Lehrer mit Angestelltenvertrag bedeuten: man wäre während dieser Zeit somit nicht nur zeitweise arbeitslos gemeldet, sondern der Angestelltenvertrag würde sich auch auf die weitere berufliche Zukunft negativ auswirken.


Erst ein genaues Nachfragen hat ergeben, dass die Arbeitszeit aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis dem Neuen angerechnet werden muss. In diesem Fall konnte Herr E. seinen 12. Arbeitsmonat in der JVA ableisten und auf Erfahrungsstufe 2 hochgesetzt werden.


Wir Freie Wähler werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass in Zukunft auf Angestelltenverträge, die zum Schuljahresende enden und dann wieder neu aufgesetzt werden, verzichtet werden muss, da diese nichts anderes als eine Ausbeutung von Junglehrern darstellen.



18 August 2015

Kulturfonds Bayern als Kulturförderung des ländlichen Raumes

Seit 1996 gibt es den Kulturfonds Bayern, der aus den Erlösen der Privatisierung der Bayerischen Versicherungskammer eingerichtet wurde und seither Bestandteil der „Offensive Zukunft Bayern ist“. Mit diesem Kulturfonds gibt die Bayerische Staatsregierung, koordiniert durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kultur, wichtige Impuls zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat. Vor allem für den ländlichen Raum, Organisationen und Kommunen ist dies oft eine willkommene Fördermöglichkeit, die gerade Kultureinrichtungen weitab der Zentren unterstützen.




I-vista  / pixelio.de

I-vista / pixelio.de


Ich finde es sehr erfreulich, dass dieses Jahr 17 Projekte mit insgesamt 211.600 Euro in Unterfranken gefördert werden. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die geförderten Projekte Unterfrankens geben:


Im Landkreis Main Spessart wurde das Projekt „Herbstblüten 2015 – aktuelle Kunst in Mainfranken“ des Kunstvereins Main e.V. in Triefenstein mit 3.700 Euro bezuschusst.


Im Landkreis Bad Kissingen kann sich der Musikverein Steinacher Musikanten über einen 4.100 Euro Zuschuss für einen Probenraum in der generalsanierten Henneberghalle im Bad Bockleter Ortsteil Steinach freuen.


Gleich zwei Projekte werden im Landkreis Rhön-Grabfeld bezuschusst: In Wechterswinkel wird die Ausstellung „Angelika Summa – Skulpturen“ mit 5.900 Euro und die Ausstellung „Faszination Marmor“ mit Werken des Bildhauers Frederic D´Art mit 4.800 Euro gefördert.


Ebenfalls zwei Projekte werden im Landkreis Kitzingen bezuschusst. Für die Auftaktveranstaltung der Reihe „Kitzinger Kulturzeichen – Schleierzeichen 2015“ gibt es 10.000 Euro. Die Communität Casteller Ring e.V. in Schwanberg darf sich außerdem über eine Förderung von 3.500 Euro für ihr Chorprojekt auf dem Schwanberg freuen.


Den höchsten Betrag unterfrankenweit erhält im Landkreis Schweinfurt das Kleine Stadttheater Gerolzhofen mit 25.000 Euro für die Aufführung von „Fräulein Schmit und der Aufstand der Frauen“. Die Stadt Schweinfurt erhält insgesamt Zuschüsse für drei Projekte, die Ausstellung „Gott und die Welt“ in der Kunsthalle Schweinfurt mit 20.000 Euro, das Ausstellungsprojekt mit der Künstlergruppe „WIR“ in der Kunsthalle Schweinfurt, mit 16.400 Euro und für die Ausstellung mit Werken des Bildhauers Werner Mally, ebenfalls in der Kunsthalle Schweinfurt, mit 10.000 Euro.


Ich möchte noch einmal alle Gemeinden und Kulturschaffende in Unterfranken dazu ermutigen, rechtzeitig (bis Anfang Oktober) Anträge zur Förderung im Rahmen des Kulturfonds zu stellen. Das entsprechende Formular kann auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft Forschung und Kunst  heruntergeladen werden. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Projekt förderungswürdig ist, der kann sich diesbezüglich auch gerne mit mir in Verbindung setzen, dann werde ich dies entsprechend unterstützen.



8 Juli 2015

„Alltagswissen“ als eigenständiges Schulfach?

Soll das FachAlltagswissen“ an bayerischen Schulen Pflichtfach werden?


Damit Kinder und Jugendliche ihren Alltag eigenständig und verantwortungsvoll bewältigen können, benötigen sie vielfältige Kompetenzen. In der Vergangenheit wurde dieses „Alltagswissen“ größtenteils im Elternhaus vermittelt. Immer mehr zeigt sich allerdings, dass viele Kinder dieses Rüstzeug eben nicht mehr von zuhause mitbekommen – sei es beispielsweise der bewusste Umgang mit Geld, das Wissen um die Nahrungskette vom Anbau bis zum Konsum oder ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Internet.




Juergen Jotzo  / pixelio.de

Juergen Jotzo / pixelio.de


Genau deshalb haben wir FREIEN WÄHLER bereits vor knapp zweieinhalb Jahren im Landtag auf die Wichtigkeit dieser Themen hingewiesen und ein eigenes Unterrichtsfach „Lebenskunde“ gefordert. Im Fortgang der Debatte hat die Kultusministerkonferenz (KMK) im Herbst 2013 Empfehlungen zur „Verbraucherbildung an Schulen“ beschlossen. Dabei hat die KMK ebenfalls festgestellt, dass die Bereiche Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht, Ernährung und Gesundheit an den Schulen zu verstärken sind. Gleiches gelte für Medien und Information sowie nachhaltiger Konsum und Globalisierung. Die Anfang dieses Jahres durch eine Kölner Schülerin über den Kurznachrichtendienst Twitter wiederentflammte Diskussion über die mangelnde Praxistauglichkeit des in der Schule gelernten Wissens machte dies erneut sichtbar – und rief bundesweite Reaktionen hervor.


Im Mittelpunkt stand dabei immer die Frage, ob die Schule tatsächlich auf das Leben vorbereitet oder den Fokus zu sehr auf fachliches Wissen legt. Die jetzt durch Bundesbildungsministerin Wanka und weitere namhafte Politiker angestoßene Debatte für ein Fach „Alltagswissen“ zeigt mir, dass die Umsetzung der KMK-Empfehlungen im Rahmen der bestehenden Unterrichtsfächer nicht gelungen ist. Deshalb muss die Forderung der FREIEN WÄHLER nach einem eigenen Unterrichtsfach „Lebenskunde“ in Bayern jetzt auf den Weg gebracht werden.



22 Juni 2015

Unnötige Schul-Bürokratie, Ja oder Nein?

Immer wieder tragen Bürgerinnen und Bürger verschiedene Anliegen und verfolgenswerte Anregungen an mich heran, denen ich gerne nachgehe. So hat mir kürzlich ein Junglehrer einen konkreten Vorschlag unterbreitet, um ein kleines Stück Bürokratie im Schulalltag abzubauen.


Die Bürokratie und das amtliche Schriftwesen nehmen einen großen Teil der Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern in Anspruch. Derzeit ist es üblich, schriftliche Leistungsnachweise nach der Korrektur an die Lernenden auszuhändigen und ihnen diese mit nach Hause zu geben, damit die Eltern die Note zur Kenntnis nehmen und dies durch eine Unterschrift bestätigen. Diese Arbeiten werden anschließend von der Lehrkraft wieder eingesammelt und an der Schule archiviert. Aufgrund der Tatsache, dass für das Einsammeln und Führen von Listen viel wertvolle Unterrichts- und Arbeitszeit verloren geht, hat der Junglehrer vorgeschlagen, die korrigierten Arbeiten den Schülerinnen und Schülern zu überlassen.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Auf den ersten Blick eine tolle Idee, um Abläufe zu vereinfachen. Ich habe mich deshalb genauer mit dem Thema auseinandergesetzt, musste jedoch feststellen, dass dieser Vorschlag als nicht umsetzbar einzustufen ist:


Die Archivierung von Leistungsnachweisen dient in erster Linie dem Schutz der Schüler, die durch die zweijährige Aufbewahrungsfrist die Möglichkeit haben, eine Überprüfung ihrer Arbeit zu erreichen. Andererseits dient es aber auch der Lehrkraft als Absicherung, da die Eltern durch Unterschrift bestätigen, die entsprechende Note zur Kenntnis genommen zu haben. In den Schulordnungen aller Schulen – übrigens auch in Schulen anderer Bundesländer wie Rheinland-Pfalz – ist vorgeschrieben, dass Leistungsnachweise o.ä. anschließend archiviert werden sollen. Dies liegt daran, dass es immer wieder Fälle gibt, bei denen der Ministerialbeauftragte diese Leistungsnachweise nachprüfen muss. Außerdem geht es auch immer um die Korrekturtätigkeit der Lehrkraft: Korrekturen müssen ordentlich durchgeführt werden und sind auch Teil der Dienstlichen Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern.


Ich habe jedoch weiter nachgehackt und konnte dem Junglehrer folgenden Vorschlag für die Weiterarbeit unterbreiten: Im Parlament wurde festgelegt, dass Lehrkräfte nicht dazu verpflichtet sind, jeden Leistungsnachweis eigenhändig einzusammeln – diese Aufgabe kann an einen Schüler delegiert werden. Außerdem kann, wenn Schülerinnen und Schüler wiederholt Fristen zur Abgabe nicht einhalten, mit der Schulleitung abgesprochen werden, dass diese Kinder und Jugendliche die Leistungsnachweise nicht mehr mit nach Hause bekommen sondern die Eltern – wenn Sie dies wünschen – Einsicht in der Schule nehmen müssen.


Wie Sie hier wieder sehen: Der Teufel steckt im Detail und eine intensive Auseinandersetzung mit einem Thema lohnt sich immer wieder..!


18 Juni 2015

Wie steht es um unsere bayerischen Gewässer?

Der Zustand der bayerischen Gewässer ist immer wieder Diskussionsthema im Bayerischen Landtag. Ungern erinnere ich mich in diesem Zusammenhang an die Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie vor einigen Jahren als die Plenarsitzung mit Dutzenden von Änderungsanträgen bis nachts um drei Uhr dauerte. Seitdem kommt immer wieder auch die Diskussion von verschiedensten Seiten auf, dass die bayerischen Gewässer noch nicht den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprechen. Nur 23% der Oberflächengewässer und 32% der Grundwasser-„Körper“ befänden sich ökologisch und chemisch gesehen in keinem „guten“ Zustand. Da stellt sich für mich natürlich die Frage, wie kann vor diesem Hintergrund eine Verbesserung der Trinkwassersituation erreicht werden?





Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Doch insgesamt gesehen ist Bayern auf einem sehr guten Weg, wenn es um die Verbesserung der Gewässer geht. Mit dem bayerischen Kulturlandschaftsprogramm wurde bereits ein Instrument geschaffen, um gemeinsam mit den Landwirten und Grundstücksbesitzern kooperativen Umweltschutz zu betreiben. Wir FREIEN WÄHLER setzen dabei weiterhin auf den Ansatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“. Im Umfeld problematischer Gewässerbereiche sollten vor Ort gemeinsam mit allen Beteiligten Maßnahmen entwickelt werden, wie die Situation weiter verbessert werden kann. Bayernweite Vorgaben und Richtlinien, die nicht auf die Region zugeschnitten sind, werden allerdings zu keiner Verbesserung der Gewässerqualität beitragen.


Es ist deshalb gewiss ein weites Spannungsfeld zwischen Umweltschutz einerseits und den Belangen der Landwirtschaft andererseits. Und dazu braucht es nach Ansicht von uns FREIEN WÄHLERN keinen weiteren Spaltpilz mit neuen Verordnungen, sondern den Dialog zwischen den Beteiligten zum Wohle unserer schönen Landschaft.



17 Juni 2015

Bundesförderprogramm für finanzschwache Kommunen noch planlos

Die Meldung, dass der Bundestag die Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Mrd. Euro ausgestatteten Sondervermögens für finanzschwache Kommunen im Jahr 2015 beschlossen hat, eilte in Windeseile durch die Nachrichten. Mittlerweile haben mich schon eine Reihe von Bürgermeistern darauf angesprochen, schließlich steht der Mehrheit der bayerischen Kommunen das Wasser bis zum Hals. Allein in den vergangenen Wochen erreichten mich mehrere Schreiben von Bürgermeistern aus meinem Wahlkreis, indem diese sogenannte Stabilisierungshilfen beim Freistaat beantragten.




I-vista  / pixelio.de

I-vista / pixelio.de


Mit dem neuen Bundesfördertopf für finanzschwache Kommunen sollen Kommunen, die in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen planen und strukturschwach sind, mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden. Die Mittel sollen nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet werden, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Wie das Finanzministerium nun mitteilt, sollen  insgesamt 289,24 Mio. Euro nach Bayern fließen.


Hingegen bestehen hinsichtlich der Kriterien nach denen die Fördersätze für Investitionen bayerischer Kommunen festgesetzt werden und dahingehend, wer die Mittelvergabe entscheiden soll, noch keine konkreten Vorstellungen. Das Finanzministerium schreibt dazu lediglich: "Um den landesspezifischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, soll die Festlegung der Kriterien für die Finanzschwäche den Ländern obliegen. Die Kriterien für die Verteilung in Bayern sind noch offen und hängen letztlich vom endgültigen Gesetzeswortlaut und der zwischen den Ländern und dem Bund zu schließenden Verwaltungsvereinbarung ab. Die Staatsregierung wird bei der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden dafür Sorge tragen, dass die Finanzhilfen zielgerichtet für Investitionen in die Infrastruktur finanzschwacher Kommunen zur Verfügung stehen“.


Da bin ich mal gespannt, wer von diesem scheinbar großen Kuchen etwas abbekommt, denn die besonders „klammen“ Kommunen sind ja mangels Geld oft nicht mal in der Lage, minimale Förder-Gegenfinanzierungen von 10, 20 oder 30 Prozent durchzuführen.



13 Juni 2015

G8/G9: Abstimmung mit den Füßen

Die Spatzen pfeifen es inzwischen von den Dächern: Der Ansturm auf das G9 ist enorm. Rund 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler wollen an den 47 Pilotschulen in Bayern die um ein Jahr verlängerte „Mittelstufe plus“ besuchen. Die Eltern wünschen sich offensichtlich für ihre Kinder mehr Zeit zum Lernen und mehr Zeit zum Leben.


Damit sehen wir unsere Prognosen eindeutig bestätigt. Genau deshalb hatten wir das Volksbegehren zur Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 gestartet. Nun sehen wir, dass unsere Bemühungen für die Betroffenen Früchte tragen. Die aktuelle Entwicklung zeigt, wie weit die Einschätzungen des Kultusministeriums über Jahre hinweg von den Erwartungen der Schüler, Lehrer und Eltern im Freistaat entfernt war und immer noch ist.


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Allen Interessierten muss nun so schnell wie möglich der Zugang zu einer neunjährigen Gymnasialform ermöglicht werden, das ist meine Forderung.


Damit der Pilotversuch der ‚Mittelstufe Plus‘ ein Erfolg werden kann, wollen wir unbedingt vermeiden, dass gleich zu Beginn Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat deshalb bereits in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, alle Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler auf Aufnahme in den neunjährigen Bildungsgang im Rahmen der „Mittelstufe Plus“ zu berücksichtigen. Organisatorische und rechtliche Hindernisse wie beispielsweise das Verbot der Klassenmehrung bei den G9-Gymnasien müssen dazu unverzüglich beseitigt werden.


Die Staatsregierung muss deshalb schnellstmöglich handeln und den Modellversuch zur Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 erweitern.


Außerdem fordern wir, dass alle Gymnasien in den Versuch aufgenommen werden, die sich ursprünglich dafür beworben hatten. Schließlich haben dort die jeweiligen Schulfamilien bereits ihren Willen für eine neunjährige Gymnasialform deutlich gemacht haben. Ministerpräsident Seehofer hat mehrfach signalisiert, für alle, die die Mittelstufe Plus möchten, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen - wir nehmen ihn beim Wort.


Unsere Fraktion wird das Thema weiterhin intensiv verfolgen und sich für eine flächendeckende Wiedereinführung des G9 stark machen.



12 Juni 2015

Dringender Sanierungsbedarf bei Brücken in Unterfranken

Das Thema rund um die Sanierung von Brücken war in den letzten Monaten vor allem in Gemünden großgeschrieben. Aus dieser Situation heraus habe ich eine Anfrage an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gestellt um in Erfahrung zu bringen, wie es in den kommenden Jahren mit der Sanierung von Brückenbauwerken in Unterfranken ausschaut.


Grundlage für die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen der Bestandserhaltung sind die Ergebnisse der jeweiligen aktuellen Zustandserfassung und –bewertung sowie der Bauwerksprüfung und ggf. die statische Nachrechnung. Ab einer Zustandsnote von 3,0 besteht ein vordringlicher Instandsetzungs- oder Erneuerungsbedarf an einer Brücke, dementsprechend gravierender ist der Sanierungsbedarf bei Brücken mit schlechteren Zustandsnoten (Zustandsnotenbereich 5: 3,0-3,4 und Zustandsnotenbereich 6: 3,5-4,0).




Michael Loeper  / pixelio.de

Michael Loeper / pixelio.de


In den neun unterfränkischen Landkreisen Rhön-Grabfeld, Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Schweinfurt und Würzburg sind zum Erhebungszeitpunkt 3. Februar 2015 insgesamt 58 Brücken im Zuge von Bundes- und Staatsstraßen in der Baulast von Bund und Freistaat den Zustandsbereichen 5 und 6 zuzuordnen.


Für Main-Spessart konkret bedeutet dies, dass 13 Brücken mit einer Zustandsnote von 3,0-3,4 bewertet wurden, es besteht also ein klarer Handlungsbedarf! Eine Spessarter Brücke wurde sogar in den schlechteren Zustandsnotenbereich 6 eingestuft.


Im Jahr 2015 soll in Main-Spessart beispielsweise die Brücke über die DB in Thüngen saniert werden, für die Jahre 2015-2019 sind außerdem weitere Brückensanierungen im Landkreis, unter anderem die Mainbrücke in Marktheidenfeld und die Brücke über die Wern in Binsfeld, vorgesehen. Eine detaillierte Auflistung der geplanten Sanierungsmaßnahmen im Zeitabschnitt 2015-2019 finden Sie hier: Brückeninstandsetzungen 2015-2019


Insgesamt sind für die nächsten fünf Jahre im Zuge von Bundes und Staatsstraßen in der Baulast von Bund und Freistaat im Regierungsbezirk Unterfranken Investitionen im Rahmen der Bauwerkserhaltung und Bauwerkserneuerung in Höhe von rund 75. Mio € vorgesehen. Da für die Umsetzung, insbesondere von komplexen Bauwerksinstandsetzungen, häufig schwierige Rahmenbedingungen herrschen, müssen oft aufwändige Planungsprozesse durchlaufen werden, die die Zeitplanung enorm beeinflussen.



10 Juni 2015

Fränkische Programmanteile beim BR unterrepräsentiert

Frankens reichhaltige Kultur kommt viel zu kurz

Franken gegen Bayern, das ist ein ewiges Ränkespiel. Auch wenn es um fränkische Programmanteile beim Bayerischen Fernsehen geht. Der Bayerische Rundfunk (BR) soll laut Bayerischem Rundfunkgesetz die Vielfalt im Freistaat im Programm des Fernsehens, beim Hörfunk und auch Online widerspiegeln. Nach meiner Meinung geschieht dies aber nur sehr unzureichend. Deshalb habe ich in einer Anfrage an die Bayerische Staatregierung nun Aufklärung über den fränkischen Programmanteil erhalten wollen. Die Antwort des BR fällt erwartungsgemäß sehr mager aus: Die fränkischen Programmanteile sind alles nur Nischenprodukte oder mit der „Frankenschau“ nur auf das Sendegebiet Frankens reduziert. Es ist wohl ein schlechter Witz, dass damit die fränkische Kultur angemessen im Freistaat Bayern widergespiegelt werden soll.


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So nennt die Staatsregierung und der BR unter anderem die „Fastnacht aus Franken“ als einmalige Sendung und „Kabarett aus Franken“ als sich wiederholende Serie mit typisch fränkischem Lokalkolorit, doch das ist eindeutig zu wenig. Eine Sendung wie die ‚Fastnacht in Franken’, die an einem von 365 Tagen ausgestrahlt wird, als Zeichen für die fränkische Kultur zu nennen, ist sicherlich richtig aber aufs Jahr gesehen viel zu wenig. Im Frühling, Sommer und im Herbst scheint nach Ansicht des BR in Franken nichts weiter zu passieren, dafür in Oberbayern umso mehr!


Als weiteres Negativ-Beispiel empfinde ich, dass in der Reihe „Wir in Bayern“ ganze fünf Folgen über Franken produziert wurden. Franken umfasst immerhin drei Regierungsbezirke und wird in diesem Format mit nur fünf Folgen abgespeist. Daran sieht man, dass einfach kein System hinter der ausgewogenen Darstellung von Kultur und Leben der Franken beim BR besteht.


Allerdings gebe ich nicht nur dem BR die Schuld an der Schieflage im Programm: Wenn ich mir die Zusammensetzung der Mitglieder im Bayerischen Rundfunkrat so ansehe, dann ist mir klar, warum fränkische Aspekte beim BR zu wenig Beachtung finden.


 


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