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24 März 2016

Flüchtlingspolitik: Kommunen finanziell entlasten

Sätze wie „Integration muss vor Ort geschehen!“ hört man in Berlin oft und tatsächlich setzen sich viele Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen sehr engagiert genau dafür ein. Trotz des starken Willens und den bewundernswerten Integrationsversuchen sind viele Kommunen am Ende ihrer Möglichkeiten, denn die finanziellen Mittel fehlen.


In einem Dringlichkeitsantrag haben wir FREIE WÄHLER daher gefordert, dass der Bund Bayern sowie dessen Städte und Gemeinden finanziell stärker unterstützt. Da die Asyl- und Flüchtlingspolitik eine nationale, gesamtstaatliche Aufgabe ist, kann man die Länder und Kommunen nicht einfach im Regen stehen lassen.




Flüchtlinge in Esselbach berichten MdL Felbinger über ihren Fluchthintergrund

Flüchtlinge in Esselbach berichten MdL Felbinger über ihren Fluchthintergrund


Der Bund muss dringend finanzielle Ressourcen und personelle Kapazitäten zur Verfügung stellen, sonst kann die Integration vor Ort nicht gelingen – und das wäre fatal. Durch die Zuwanderung entstehen vor allem den Landkreisen hohe Aufwendungen. Wir FREIE WÄHLER fordern daher eine vollständige Erstattung der in Zuge der Asylpolitik anfallenden Personal- und Sachkosten, um die Landkreise zu unterstützen. Außerdem braucht es zusätzliche Finanzmittel für Kita-Plätze, Schulen und weiteres Personal für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen – quasi ein Integrationsprogramm für bayerische Kommunen.


Ich bin der Meinung, dass diese Investitionen wichtig und richtig sind, denn nur durch flächendeckende und zeitnahe Integrationsmaßnahmen kann Integration auch gelingen. Würden solche Maßnahmen aufgrund fehlender Finanzmittel scheitern, würde das in meinen Augen das Scheitern der aktuellen Flüchtlingspolitik bedeuten.



16 März 2016

Bewerben: Bürgerpreis des Bayerischen Landtages

Auch in diesem Jahr verleiht die Bayerische Staatsregierung wieder den renommierten Ehrenamtspreis. Passend zum siebzigjährigen Jubiläum der Bayerischen Verfassung steht der diesjährige Bürgerpreis unter dem Leitthema „70 Jahre in guter Verfassung. Wir leben und gestalten Demokratie!“.


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Unter dem Vorsitz der Landtagspräsidentin Barbara Stamm sucht und honoriert die Jury ehrenamtliche Gruppierungen und Bündnisse, die sich für die zentralen Werte der Verfassung wie etwa Frieden, Freiheit und Demokratie einsetzen. Gerade in der heutigen Zeit, in der vor allem Deutschland versucht mit gutem Beispiel in der Flüchtlingskrise voranzugehen, sind Aktionen gegen beispielsweise Extremismus oder Intoleranz von großer Bedeutung. Die Landtagswahlen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt haben gezeigt, dass Deutschland vor einer riesigen Herausforderung steht – denn die AfD ist keine demokratiewürdige Alternative.


Ich bin daher gespannt auf die Projekte, die zum diesjährigen Ehrenamtspreis eingereicht werden. Erstmalig ist der Bürgerpreis mit insgesamt 50.000 Euro dotiert, mitmachen lohnt sich also!


Nähere Informationen zum Bürgerpreis finden Sie hier.



8 Februar 2016

Home Office im öffentlichen Dienst auf dem Vormarsch

Von zu Hause aus arbeiten? Das Thema „Home Office“ wird vor allem in der freien Wirtschaft kontrovers diskutiert. Studien zeigen, dass Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten dürfen, motivierter und eher dazu bereit sind, Überstunden zu machen. Außerdem sind Mitarbeiter, denen das Home Office ermöglicht wird, Studien zu Folge loyaler und nehmen ihre Vorgesetzten als fairer war.


Dass Home Office in vielen Unternehmen weiterhin nicht angeboten wird, wird oft damit begründet, dass die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter gerne mit Kollegen vernetzt und vor Ort sehen. Natürlich sind viele Arbeitsplätze an Orte gebunden, beispielsweise in der Produktion. Doch was ist mit den übrigen Arbeitskräften?




magicpen  / pixelio.de

magicpen / pixelio.de


Die Firma Bosch gilt in Sachen Home Office für viele als Vorzeigeunternehmen. Dort können Mitarbeiter nachmittags das Büro verlassen, um noch etwas Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Die versäumten Arbeitsstunden können dann nach 20:30 von zu Hause aus nachgeholt werden. Meiner Meinung nach ein gelungenes Konzept, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern.


Ob das von zu Hause aus arbeiten auch Thema im öffentlichen Dienst ist, wollte ich mit einer Schriftlichen Anfrage an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr herausfinden. Tatsächlich hat diese Anfrage ergeben, dass die Anzahl der Tele- und Wohnraumarbeitsplätze in den vergangenen Jahren in fast allen Ressorts gestiegen ist.


Beispielsweise ist die Zahl der Tele- und Wohnraumarbeitsplätze im Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie von 4% im Jahr 2008 auf 9% im Jahr 2015 angestiegen. Besonders hoch ist der Anteil der Home Offices allerdings im Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Hier arbeiten mittlerweile 13% der Angestellten von zu Hause aus.


Besonders erfreulich finde ich es, dass Anträge auf einen Tele- und Wohnraumarbeitsplatz im öffentlichen Dienst nur in wenigen Fällen abgelehnt wird. Dass der Freistaat Bayern in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem guten Beispiel vorangeht, freut mich! Gleichwohl gilt es, mit dem Erreichten noch längst nicht zufrieden zu sein.



4 Februar 2016

Bayern 1 streicht Volksmusik

FREIE WÄHLER starten Unterschriftensammlung und Online-Petition

Eine Nachricht sorgt derzeit bei den Freunden der Volksmusik für Furore: Der Sender Bayern 1 streicht die Volksmusik, diese soll auf die Digitalwelle „BR Heimat“ verlegt werden. Mit analogen Radios kann man jedoch dann keine Volksmusik mehr hören. Unsere Fraktion hat sich bereits Anfang Januar mit einem Schreiben an Ulrich Wilhelm, den Intendanten des BR, gewandt.




motograf  / pixelio.de

motograf / pixelio.de


Darin fordern wir, der Volksmusik mehr Platz im Programmangebot des Bayerischen Rundfunks einzuräumen. Wir FREIE WÄHLER appellieren dringlich an den Bayerischen Rundfunk, die Volksmusiksendungen auf Bayern 1 nicht zu streichen. Gerade ältere Hörerinnen und Hörer werden weiterhin analog Sendungen hören wollen und nicht auf das Digitalradio umsteigen. Die Volksmusik muss  auch weiterhin auf dem für jedermann zugänglichen Kanal zu hören sein, sonst wird eine ganze Zielgruppe abgehängt. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es schließlich, ein Angebot für alle Hörer bereitzustellen.


Wir hoffen, dass der BR die berechtigte Kritik berücksichtigt. Die Volksmusiksendungen sollen auch künftig auf Bayern 1 gesendet werden. Der BR läuft Gefahr, nach den Klassikfans eine weitere wichtige Hörerschaft zu verlieren. Ungeachtet der Reaktion des BR werden wir FREIE WÄHLER eine Unterschriftenaktion für den Verbleib der Volksmusik im analogen Radio sowie eine Online-Petition (unterstützen Sie unsere Petition hier) starten, um uns damit weiter Gehör zu verschaffen. Die Volksmusik ist schließlich Ausdruck der regionalen Verbundenheit und unverzichtbarer Teil unserer bayerischen Kultur. Sie sollte daher auf Bayern 1 weiterhin für alle zu hören sein.



3 Februar 2016

Fünf wichtige Pfeiler für eine erfolgreiche Integration für Flüchtlinge

Die Frage, wie man Flüchtlinge erfolgreich und möglichst rasch integriert, wird auch im Bayerischen Landtag immer wieder thematisiert und diskutiert. Wir FREIE WÄHLER plädieren dafür, Zuwanderung nicht mehr nur als Problem, sondern auch als Chance für Bayern und Deutschland wahrzunehmen. Damit das gelingt, müssen wir bereits jetzt die Weichen stellen, denn Voraussetzung für einen erfolgreichen Integrationsprozess ist eine schnelle und erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.




Inessa Podushko  / pixelio.de

Inessa Podushko / pixelio.de


Damit dies gelingt, halten wir folgende Maßnahmen für dringend erforderlich:




  • rasche Sprachförderung als entscheidenden Grundbaustein für eine Integration – sowohl am Arbeitsmarkt, als auch in der Gesellschaft.

  • Planungssicherheit für die Ausbildungsbetriebe und Auszubildenden, dass die Ausbildung abgeschlossen werden kann, indem eine Aufenthaltsgestattung während und nach der Ausbildung zugesichert wird.

  • Zugang zu Bildung und Ausbildung für junge Flüchtlinge und Schüler aus bildungsfernen Schichten durch den Ausbau von Patenschaften und Tandems verbessern und weitere Investitionen in den Bildungsbereich und mehr Sozialarbeit an Schulen.

  • Ausbau der Integrationskurse zur Wertevermittlung und Sprachkurse zur Sprachförderung.

  • Stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen, um den Integrationsprozesses und das Zusammenleben vor Ort gelingen zu lassen. Ziel muss es sein, dass vor Ort so viel wie möglich selbstständig geregelt werden kann – eine kommunale Integrationsarbeit bayernweit.


Wir stehen vor einer großen Herausforderung, die es zu meistern gilt – und das kann nur durch gemeinsames Engagement gelingen.



2 Februar 2016

Bildungscheck in Erstaufnahmeeinrichtungen nicht zielführend

Bildung, Bildung, Bildung! Das ist die wesentlichste Voraussetzung, um schulischen oder beruflichen Erfolg zu bekommen. In einem Dringlichkeitsantrag hat die Fraktion der SPD im Landtag nun einen Bildungscheck und die anschließende Ausstellung eines Bildungspasses gefordert, um die Integration von Flüchtlingen voranzubringen.




U.Weinreich  / pixelio.de

U.Weinreich / pixelio.de


Naja, sage ich da nur. In besagtem Dringlichkeitsantrag wurde die Staatsregierung dazu aufgefordert, den Bildungsstand der Flüchtlinge und Asylbewerber bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu erfassen und diese Ergebnisse in einen persönlichen Bildungspass einzutragen. Für die Umsetzung dieses Bildungschecks wäre demnach das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst verantwortlich und müsste sowohl ein Konzept für ein Abfragesystem entwickeln, als auch das benötigte Personal bereitstellen.


Generell finde ich den Gedanken, die Integration durch Bildung voranzutreiben und zu beschleunigen, wichtig und erstrebenswert. Doch das durch die SPD geforderte Konzept lässt sich so meiner Meinung nach aufgrund verschiedener Hürden jedoch nicht umsetzen:


Die Erstaufnahmeeinrichtungen müssen aktuell enorm viele Aufgaben bewältigen und in erster Linie organisatorische Probleme lösen. Wie sollen beteiligte Personen dann zusätzlich detailliert feststellen, auf welchem Bildungsstand ein Flüchtling ist? Ein Landrat aus meiner Region, den ich diesbezüglich um Rat fragte, meinte, es sei ein Ding der Unmöglichkeit dies zu diesem frühen Zeitpunkt durchzuführen und berichtete aus der alltäglichen Praxis: Am Ende gäben die Flüchtlinge eine Schulart aus ihrem Heimatland an, die in keinster Weise unserem Bildungsniveau entspräche und es käme zu völligen Fehleinschätzungen.


Ich gebe auch zu bedenken: Bei den bei uns ankommenden Kindern und Jugendlichen gibt es viele unterschiedliche Muttersprachen, oft sind die Angekommenen traumatisiert und eine persönliche Bindung zu Pädagogen ist kaum vorhanden. Die Schul- und Ausbildungssysteme der Herkunftsländer sind untereinander und vor allem mit dem deutschen Bildungssystem kaum vergleichbar und daher noch einmal schwieriger zu kategorisieren. Für eine aussagekräftige Erfassung eines Bildungsstands bedarf es aber nun mal geschultes Personal und auch Zeit, das geht nicht eben im Handumdrehen.




Timo Klostermeier  / pixelio.de

Timo Klostermeier / pixelio.de


Wir FREIE WÄHLER verfolgen das Ziel, dass Flüchtlingsfamilien nur möglichst kurze Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbringen und anschließend relativ zügig dezentral verteilt werden. Auf diese Weise könnten die Kinder und Jugendlichen, wenn sie bereits einige Wochen in einer Übergangsklasse oder an einer Regelschule verbracht haben, bildungstechnisch eingeschätzt werden. Hierfür haben wir in einem Dringlichkeitsantrag sogenannte „Clearingstellen“ (0000005570) gefordert. Desweiteren wurde im Januar auf Bundesebene ein „Ankunftsausweis“ für Flüchtlinge beschlossen. Dieser soll ab Mitte des Jahres eingeführt werden und neben den Personalien und Fingerabdrücken auch Informationen zu Herkunftsland, Schulbildung und Qualifikation enthalten. Diese bundesweite Regelung ist nur dann zielführend, wenn die Bundesländer dementsprechend darauf verzichten, Parallelstrukturen einzuführen. Deswegen, Spracherwerb und Bildung so früh als möglich, aber zielführend. Ein Bildungspass in der Erstaufnahmestelle ist es sicher nicht.



10 Januar 2016

Endlich Konzept für mehr Fahrradstellplätze in Zügen

Für Bahnfahrer ist es immer wieder ein Ärgernis: die mangelnde Zahl vorhandener Fahrradstellplätze in Zügen. Ganz zu schweigen vom Schreckens-Szenario, dass ein Bahnfahrer mit Fahrrad im Zug gar nicht mitfahren darf, weil die geringen Kapazitäten im Zug ausgeschöpft sind. Seit vielen Jahren beschäftigt mich dieses Thema und in ständiger Kommunikation mit den Vertretern der DB REGIO konnten für die Mainfrankenbahn in meiner Region zumindest marginale Verbesserungen erreicht werden.


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Dennoch sind diese nicht befriedigend, weil nicht ausreichend und in zu wenigen Zügen vorhanden. Dies habe ich auch als Fraktionsvertreter zusammen mit meinem Fraktionskollegen Thorsten Glauber in zahlreichen Gesprächen mit den Vertretern des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC) im Landtag deutlich gemacht. Dass nunmehr der ADFC in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn ein neues Konzept zur Ausgestaltung der Fahrradmitnahmen in den neuen Fernverkehrszügen erarbeitet hat, freut mich deshalb besonders.


Insofern wäre die zeitnahe Umsetzung dieses Konzeptes ein Riesenfortschritt für radelnde Bahnfahrer. Demnach soll laut der DB Fernverkehr AG die Zugflotte des Schienenpersonenfernverkehrs in den nächsten 10-15 Jahren umfassend verjüngt werden. Die ICE-Züge, in denen derzeit keine Fahrradmitnahme möglich ist, sollen in den nächsten Jahren zu großen Teilen durch die neue Fahrzeuggeneration ICX ersetzt werden. Der ICX wird über ein Abteil mit acht Fahrradstellplätzen verfügen – und zusätzlich dazu wird durch eine 90 cm breite Tür und einen geringen Höhenunterschied zu den Bahnsteigen das Einsteigen erleichtet. Auch bei den Fahrradstellplätzen soll das Reservierungssystem greifen und zusätzlich sicherstellen, dass Stellplatz und Sitzplatz für Radreisende im gleichen Wagen gebucht werden.


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Doch nicht nur die ICE/ICX – Linie soll von den Neuerungen profitieren. Auch im Inter-City-Verkehr sollen die heutigen Züge schrittweise durch neue Doppelstockzüge ersetzt werden – die ersten Einsätze sind bereits für diesen Monat geplant. Bedauerlich ist leider, dass Bayern voraussichtlich erst ab Dezember 2017 mit den neuen Doppelstockwägen ausgestattet wird. Dafür darf die Vorfreude umso größer sein: die Doppelstockzüge werden über neun Fahrradstellplätze verfügen – ebenfalls mit breiterer Einstiegstür und geringerer Wagenbodenhöhe.


Parallel arbeitet die DB Fernverkehr AG gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern auch daran, die Möglichkeit zur Fahrradmitnahmen auf den internationalen Linien zu verbessern. Hier zieht die Österreichische Bundesbahn derzeit bereits mit und auch auf der EC-Linie Hamburg – Berlin – Prag ist ein Nachrüstungsprogramm geplant.


Meiner Meinung nach ist die geplante Aufstockung der Fahrradstellplätze in Zügen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, von dem nicht nur Pendler sondern auch Touristen und sportbegeisterte Menschen im Allgemeinen profitieren würden. Ich werde bei diesem Thema auf jeden Fall dran bleiben, weil es mir eine Herzensangelegenheit ist den Öffentlichen Personennahverkehr mit dem umweltschonenden Verkehrsmittel Rad besser zu vernetzen.



12 Dezember 2015

Geplante Änderung des Wertstoffgesetzes käme Kommunen und Bürgern teuer

Die Änderung des Wertstoffgesetzes wurde auch im Bayerischen Landtag hitzig diskutiert. Das Bundesumweltministerium hat die Einführung einer Wertstofftonne geplant, mit deren Hilfe Abfälle, die bisher noch im Restmüll entsorgt werden, für das Recycling erschlossen werden. Hierzu zählen nicht nur Verpackungen, sondern auch weitere Produkte aus Metall oder Kunststoff.




Maik Schwertle  / pixelio.de

Maik Schwertle / pixelio.de


Mit einem Dringlichkeitsantrag zum Wertstoffgesetz haben wir FREIE WÄHLER ein äußerst wichtiges Problem aufgegriffen. Denn die geplante Neuregelung des Bundesumweltministeriums ist ein Angriff auf die kommunale Daseinsvorsorge. Kommunen verlieren massiv Erlöse für Altpapier und Altmetall und die Bürger bezahlen bis zu 20 Prozent mehr an Gebühren.  Wir fordern deshalb eine Überarbeitung des Wertstoffgesetzes, bei der die Belange der Kommunen, der Umwelt und der Bürger tatsächlich angemessen berücksichtigt werden.


Welche Änderungen eine solche Wertstofftonne mitbringen würde, können Sie hier im Detail nachlesen: 0000006156



5 November 2015

Notarztversorgung im Landkreis Main-Spessart

Laut dem Bayerischen Rettungsdienst beträgt die Frist des Eintreffens der Rettungskräfte am Einsatzort nach dem Ausrücken 12 Minuten. 12 Minuten, die oft darüber entscheiden, ob die Hilfe noch rechtzeitig kommt. In jüngster Vergangenheit wurde ich immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, ob die notärztliche Versorgung denn auch im Landkreis Main-Spessart sichergestellt sei. Aufgrund dieser besorgten Nachfragen habe ich eine Anfrage an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gestellt.


Notarztstandorte im Landkreis


Generell ist zu sagen, dass die örtlich zuständigen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Notarztversorgung haben. Dafür sind im Landkreis Main-Spessart fünf Notarztstandorte eingerichtet: Marktheidenfeld, Arnstein, Gemünden, Karlstadt und Lohr.




Paulwip  / pixelio.de

Paulwip / pixelio.de


Besetzung der Notarztstandorte


Insgesamt kann man derzeit von einer guten Sicherstellung des Notarztdienstes im Landkreis Main-Spessart ausgehen. Sowohl in Karlstadt, als auch in Lohr, ist eine permanente Besetzung dieser Standorte sichergestellt. In Marktheidenfeld wurde eine Kooperation zwischen dem Notarztstandort und der Uniklinik Würzburg erreicht – hier wird jedoch auch weiterhin nach einer Verbesserung gesucht. Auch die Standorte Gemünden und Arnstein, die in der Vergangenheit immer wieder mit Besetzungsproblemen zu kämpfen hatten, sind derzeit voll besetzt – allerdings ist dies mit hohen Anstrengungen seitens der KVB verbunden.


Um eine langfristige Sicherstellung zu gewährleisten, wird die Besetzung der Notarztstandorte regelmäßig und lückenlos von der KVB überwacht. Außerdem wird versucht, mehr Interessenten für die Notarztstandorte in der Region zu gewinnen und einzusetzen – das ist meiner Meinung nach sowohl erfreulich, als auch nötig, denn eine gute ärztliche Versorgung sollte immer gewährleistet sein. Wie die Lage in Bezug auf die hausärztliche Versorgung aussieht, können Sie hier nachlesen. Alle Informationen rund um meine Anfrage zur Notarztversorgung in MSP finden Sie hier.



5 November 2015

Heiliger Sankt Bürokratius erschwert Schulweg für Sackenbacher Schulkind

Immer wieder sind in den vergangen Jahren Probleme bei der Umsetzung des Verkehrsunternehmen-Verbundes Mainfranken (VVM) aufgetaucht und auch in jüngster Vergangenheit ist ein weiteres Erschwernis an mich herangetragen worden.


Bisher galten Schüler und Studenten als „Gewinner“ des Verkehrsverbundes, da beispielsweise das Semesterticket nicht mehr in Thüngersheim endet, sondern auch noch im Landkreis Main-Spessart gilt. Doch nun tauchen auch für die Schülerinnen und Schüler aus dem Lohrer Stadtteil Sackenbach Probleme auf. Eine Familie aus Sackenbach hat sich an mich gewandt und mir vom Schulweg ihres Kindes berichtet: das Kind der Familie besucht seit diesem Schuljahr eine weiterführende Schule in Gemünden und bekommt für den Schulweg eine Wertmarke der VVM erstattet.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Diese Wertmarke gilt nur für die Busfahrt von/bis Sackenbach und das Kind kann nicht mit dem Zug bis zum 500 Meter (!) weiter entfernten Bahnhof Lohr fahren, um die wesentlich schnellere Zugverbindung nach/von Gemünden zu nutzen. Folge ist, dass das Kind die Busverbindung Sackenbach-Gemünden nutzen muss, die einfach über 30 Minuten Schulweg mit sich bringt. Ärgerlich, wenn man bedenkt, dass die Zugfahrt nur rund ein Drittel der Zeit in Anspruch nehmen würde.


Ich habe mich daher beim Landratsamt Main-Spessart, das für den Landkreis als Aufgabenträger für die Schülerbeförderung fungiert, über den Sachverhalt erkundigt. Die Bayerische Staatsregierung hat demnach beschlossen, dass nur Fahrkarten für den kürzesten Schulweg ausgestellt werden dürfen, die Wirtschaftlichkeit bleibt hier unberücksichtigt. Die Familie des Kindes müsste also auf eigene Kosten eine zweite Fahrkarte erwerben, mit der ihr Kind zum Bahnhof Lohr fahren darf – das wären nach Aussage der Main-Spessart-Nahverkehrsgesellschaft 33,50 Euro pro Monat.


In Momenten wie diesen, fragt man sich doch tatsächlich, ob es bei einer Entfernung von rund einem halben Kilometer nicht auch Ermessungsspielräume geben kann? Damit soll auch weder der VVM noch der Landkreis gescholten werden, sondern einfach mehr Flexibilität für den strukturarmen ländlichen Raum angemahnt werden. Ich werde mich nun im Bildungsausschuss für eine Änderung der Verordnung für die Schülerbeförderung einsetzen. Ziel ist es zu erreichen, dass Fahrtkosten auch dann übernommen werden, wenn der Zeitaufwand mit einer anderen zur Verfügung stehenden ÖPNV-Verbindung um 10 Minuten schneller ist, als die Fahrzeit zu der entfernungsmäßig näheren Schule.


Selbstverständlich halte ich Sie über den Sachverhalt auf dem Laufenden.



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