Der Zustand der bayerischen Gewässer ist immer wieder Diskussionsthema im Bayerischen Landtag. Ungern erinnere ich mich in diesem Zusammenhang an die Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie vor einigen Jahren als die Plenarsitzung mit Dutzenden von Änderungsanträgen bis nachts um drei Uhr dauerte. Seitdem kommt immer wieder auch die Diskussion von verschiedensten Seiten auf, dass die bayerischen Gewässer noch nicht den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprechen. Nur 23% der Oberflächengewässer und 32% der Grundwasser-„Körper“ befänden sich ökologisch und chemisch gesehen in keinem „guten“ Zustand. Da stellt sich für mich natürlich die Frage, wie kann vor diesem Hintergrund eine Verbesserung der Trinkwassersituation erreicht werden?
Doch insgesamt gesehen ist Bayern auf einem sehr guten Weg, wenn es um die Verbesserung der Gewässer geht. Mit dem bayerischen Kulturlandschaftsprogramm wurde bereits ein Instrument geschaffen, um gemeinsam mit den Landwirten und Grundstücksbesitzern kooperativen Umweltschutz zu betreiben. Wir FREIEN WÄHLER setzen dabei weiterhin auf den Ansatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“. Im Umfeld problematischer Gewässerbereiche sollten vor Ort gemeinsam mit allen Beteiligten Maßnahmen entwickelt werden, wie die Situation weiter verbessert werden kann. Bayernweite Vorgaben und Richtlinien, die nicht auf die Region zugeschnitten sind, werden allerdings zu keiner Verbesserung der Gewässerqualität beitragen.
Es ist deshalb gewiss ein weites Spannungsfeld zwischen Umweltschutz einerseits und den Belangen der Landwirtschaft andererseits. Und dazu braucht es nach Ansicht von uns FREIEN WÄHLERN keinen weiteren Spaltpilz mit neuen Verordnungen, sondern den Dialog zwischen den Beteiligten zum Wohle unserer schönen Landschaft.
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