Bundesförderprogramm für finanzschwache Kommunen noch planlos

17 Juni 2015

Bundesförderprogramm für finanzschwache Kommunen noch planlos

Die Meldung, dass der Bundestag die Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Mrd. Euro ausgestatteten Sondervermögens für finanzschwache Kommunen im Jahr 2015 beschlossen hat, eilte in Windeseile durch die Nachrichten. Mittlerweile haben mich schon eine Reihe von Bürgermeistern darauf angesprochen, schließlich steht der Mehrheit der bayerischen Kommunen das Wasser bis zum Hals. Allein in den vergangenen Wochen erreichten mich mehrere Schreiben von Bürgermeistern aus meinem Wahlkreis, indem diese sogenannte Stabilisierungshilfen beim Freistaat beantragten.




I-vista  / pixelio.de

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Mit dem neuen Bundesfördertopf für finanzschwache Kommunen sollen Kommunen, die in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen planen und strukturschwach sind, mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden. Die Mittel sollen nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet werden, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Wie das Finanzministerium nun mitteilt, sollen  insgesamt 289,24 Mio. Euro nach Bayern fließen.


Hingegen bestehen hinsichtlich der Kriterien nach denen die Fördersätze für Investitionen bayerischer Kommunen festgesetzt werden und dahingehend, wer die Mittelvergabe entscheiden soll, noch keine konkreten Vorstellungen. Das Finanzministerium schreibt dazu lediglich: "Um den landesspezifischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, soll die Festlegung der Kriterien für die Finanzschwäche den Ländern obliegen. Die Kriterien für die Verteilung in Bayern sind noch offen und hängen letztlich vom endgültigen Gesetzeswortlaut und der zwischen den Ländern und dem Bund zu schließenden Verwaltungsvereinbarung ab. Die Staatsregierung wird bei der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden dafür Sorge tragen, dass die Finanzhilfen zielgerichtet für Investitionen in die Infrastruktur finanzschwacher Kommunen zur Verfügung stehen“.


Da bin ich mal gespannt, wer von diesem scheinbar großen Kuchen etwas abbekommt, denn die besonders „klammen“ Kommunen sind ja mangels Geld oft nicht mal in der Lage, minimale Förder-Gegenfinanzierungen von 10, 20 oder 30 Prozent durchzuführen.



 

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