Unnötige Schul-Bürokratie, Ja oder Nein?

22 Juni 2015

Unnötige Schul-Bürokratie, Ja oder Nein?

Immer wieder tragen Bürgerinnen und Bürger verschiedene Anliegen und verfolgenswerte Anregungen an mich heran, denen ich gerne nachgehe. So hat mir kürzlich ein Junglehrer einen konkreten Vorschlag unterbreitet, um ein kleines Stück Bürokratie im Schulalltag abzubauen.


Die Bürokratie und das amtliche Schriftwesen nehmen einen großen Teil der Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern in Anspruch. Derzeit ist es üblich, schriftliche Leistungsnachweise nach der Korrektur an die Lernenden auszuhändigen und ihnen diese mit nach Hause zu geben, damit die Eltern die Note zur Kenntnis nehmen und dies durch eine Unterschrift bestätigen. Diese Arbeiten werden anschließend von der Lehrkraft wieder eingesammelt und an der Schule archiviert. Aufgrund der Tatsache, dass für das Einsammeln und Führen von Listen viel wertvolle Unterrichts- und Arbeitszeit verloren geht, hat der Junglehrer vorgeschlagen, die korrigierten Arbeiten den Schülerinnen und Schülern zu überlassen.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Auf den ersten Blick eine tolle Idee, um Abläufe zu vereinfachen. Ich habe mich deshalb genauer mit dem Thema auseinandergesetzt, musste jedoch feststellen, dass dieser Vorschlag als nicht umsetzbar einzustufen ist:


Die Archivierung von Leistungsnachweisen dient in erster Linie dem Schutz der Schüler, die durch die zweijährige Aufbewahrungsfrist die Möglichkeit haben, eine Überprüfung ihrer Arbeit zu erreichen. Andererseits dient es aber auch der Lehrkraft als Absicherung, da die Eltern durch Unterschrift bestätigen, die entsprechende Note zur Kenntnis genommen zu haben. In den Schulordnungen aller Schulen – übrigens auch in Schulen anderer Bundesländer wie Rheinland-Pfalz – ist vorgeschrieben, dass Leistungsnachweise o.ä. anschließend archiviert werden sollen. Dies liegt daran, dass es immer wieder Fälle gibt, bei denen der Ministerialbeauftragte diese Leistungsnachweise nachprüfen muss. Außerdem geht es auch immer um die Korrekturtätigkeit der Lehrkraft: Korrekturen müssen ordentlich durchgeführt werden und sind auch Teil der Dienstlichen Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern.


Ich habe jedoch weiter nachgehackt und konnte dem Junglehrer folgenden Vorschlag für die Weiterarbeit unterbreiten: Im Parlament wurde festgelegt, dass Lehrkräfte nicht dazu verpflichtet sind, jeden Leistungsnachweis eigenhändig einzusammeln – diese Aufgabe kann an einen Schüler delegiert werden. Außerdem kann, wenn Schülerinnen und Schüler wiederholt Fristen zur Abgabe nicht einhalten, mit der Schulleitung abgesprochen werden, dass diese Kinder und Jugendliche die Leistungsnachweise nicht mehr mit nach Hause bekommen sondern die Eltern – wenn Sie dies wünschen – Einsicht in der Schule nehmen müssen.


Wie Sie hier wieder sehen: Der Teufel steckt im Detail und eine intensive Auseinandersetzung mit einem Thema lohnt sich immer wieder..!


 

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