Lehrer: doppelte Benachteiligung durch Angestelltenvertrag

18 August 2015

Lehrer: doppelte Benachteiligung durch Angestelltenvertrag

Vor Kurzem hat sich ein Junglehrer an mich gewandt und mir von seiner misslichen Lage berichtet: Nach dem Abschluss des Referendariats im Februar 2014 hat der Betroffene einen Angestelltenvertrag bekommen. Von Februar 2014 - März 2015 hat dieser dann an einer FOS/BOS gearbeitet. Dort war er jedoch nicht durchgehend beschäftigt, sondern wurde aufgrund von Kosteneinsparungen in den Sommerferien 2014 entlassen und war somit einen Monat auf Arbeitslosengeld I angewiesen.


Diese Tatsache ist vor allem bei Gymnasiallehrern mit Fächerkombinationen wie Deutsch, Geschichte und Sozialkunde kein Einzelfall und sorgt schon länger für großen Unmut in der Bevölkerung. Herr E. hat sich aufgrund des Stellenmangels an bayerischen Gymnasien nach einer Alternative umgesehen und nach seiner Tätigkeit an der FOS/BOS als Anstaltslehrer in einer JVA weitergearbeitet. Aufgrund der Tatsache, dass er wegen der Entlassung während der Sommerferien 2014 jedoch nur 11 Monate an der FOS/BOS angestellt war, lag keine einschlägige Berufserfahrung vor und er wurde nicht in die nächste Erfahrungsstufe hochgestuft. Eine Hochstufung, die ebenfalls eine Besoldungserhöhung bedeutet, wäre laut Personalchef nämlich erst nach einer Anstellungsdauer von einem Jahr möglich.




www.einstellungstest-polizei-zoll.de  / pixelio.de

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In diesem Fall würde das eine doppelte Benachteiligung für Lehrer mit Angestelltenvertrag bedeuten: man wäre während dieser Zeit somit nicht nur zeitweise arbeitslos gemeldet, sondern der Angestelltenvertrag würde sich auch auf die weitere berufliche Zukunft negativ auswirken.


Erst ein genaues Nachfragen hat ergeben, dass die Arbeitszeit aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis dem Neuen angerechnet werden muss. In diesem Fall konnte Herr E. seinen 12. Arbeitsmonat in der JVA ableisten und auf Erfahrungsstufe 2 hochgesetzt werden.


Wir Freie Wähler werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass in Zukunft auf Angestelltenverträge, die zum Schuljahresende enden und dann wieder neu aufgesetzt werden, verzichtet werden muss, da diese nichts anderes als eine Ausbeutung von Junglehrern darstellen.



 

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