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5 März 2016

Hoffentlich bald: Fränkische Weinstube in München

Eine Fränkische Weinlounge, die ein zeitgemäßer Treffpunkt in München wird – das ist der Plan der Bayerischen Staatsregierung und des Fränkischen Weinbauverbandes. Ziel dieses Vorhabens ist es, dem Bild des modernen Frankenweins mit hoher Weinqualität, Winzerpersönlichkeiten und dem Weintourismus auch in München ein Gesicht zu geben. Das finde ich persönlich richtig und wichtig, schließlich ist der Frankenwein Wahrzeichen Frankens und somit ein wichtiges Aushängeschild.


Wie manch Münchner oder Reisender weiß, gibt es in der Landeshauptstadt bereits eine Pfälzer Weinstube. Nun kann auch die Vorfreude der Frankenweinliebhaber steigen.




Harald Bock  / pixelio.de

Harald Bock / pixelio.de


Der Umbau der Fränkischen Weinstube wird aus staatlichen Mitteln finanziert. Die von der staatlichen Bauverwaltung ermittelten Kosten für den Umbau werden derzeit auf 999.000€ geschätzt, die Kosten für den gastronomischen Grundbedarf und die Einrichtung in Höhe von ca. 150.000€ muss hingegen der Pächter, also der Fränkische Weinbauverband, tragen. Trotz vieler Kritik aufgrund der hohen Kosten halte ich die Entscheidung, den Umbau in Angriff zu nehmen, für richtig. Ein Blick auf die Kostenaufstellung zeigt, dass hier bereits Ausgaben wie beispielsweise für den Denkmalschutz und den Brandschutz mit eingerechnet sind, mit einer Kostenerhöhung ist also nach derzeitigem Planungsstand nicht zu rechnen. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass eine Fränkische Weinlounge gleichzeitig einen großen Absatzmarkt darstellt und somit die lokalen Winzer unterstützt werden.


Auch wenn sich der Umbau der Fränkischen Weinstube noch einige Zeit zieht, bin ich von dem Vorhaben und dessen Gelingen fest überzeugt. Der für Franken typische „Bocksbeutel“ und die Qualität der Weine sind überregional bekannt und hoch geschätzt. Vereint mit einem modernen Konzept der Vermarktung verspicht die Weinstube schon heute, ein großer Erfolg zu werden. Ich persönlich freue mich schon jetzt darauf, mit meinen Fraktionskollegen nach einem Tag im Maximilianeum auf einen „Schoppen“ in die Fränkische Weinstube zu gehen.



5 März 2016

Bürokratiehürden an Realschulen beseitigen

Unbesetzte Lehrstellen im Handwerk stellen die Wirtschaft vor ein großes Problem, davon konnte ich mich bei einem Besuch der Firma Scheuring-Fenster in Gänheim erneut überzeugen. Wir FREIE WÄHLER setzen uns schon lange für eine Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ein, damit dies gelingen kann, müssen jedoch bereits im Bildungssystem erste Weichen gestellt werden.


Realschulen zählen zu den berufsorientierenden Schularten und bieten somit den Schülerinnen und Schülern einen ersten Zugang zu verschiedenen Ausbildungsrichtungen an. Schon in der siebten Klasse können sich Schülerinnen und Schüler für eine Ausbildungsrichtung entscheiden.




 Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM)  / pixelio.de

Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de


Gewählt werden kann zwischen Ausbildungsrichtungen mit den Schwerpunkten mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch, wirtschaftlich, fremdsprachlich und musisch gestaltend im hauswirtschaftlichen und sozialen Bereich. Absurderweise kann die Wahlpflichtgruppe III b mit dem Schwerpunkt musisch-gestaltend im hauswirtschaftlichen und sozialen Bereich nur dann gebildet werden, wenn ebenfalls die Wahlpflichtfächergruppe III a, also der fremdsprachliche Bereich, zustande kommt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn mindestens 14 Schülerinnen und Schüler diesen Bereich wählen.


Vor allem an Realschulen im ländlichen Raum führt diese Regelung immer wieder dazu, dass die Wahlpflichtfächergruppe III b nicht gebildet werden kann, weil für die Wahlpflichtfächergruppe III a nicht genügend Anmeldungen vorhanden sind. Und dabei halten wir die Gruppe III b für besonders wertvoll und bedeutend für die Berufsorientierung. Hier werden die Schülerinnen und Schüler insbesondere auch auf Tätigkeiten in handwerklichen und sozialen Berufen vorbereitet – dass eine solche bürokratische Hürde dazu führt, dass ein solches Angebot in der Bildungslandschaft untergeht, ist ein Armutszeugnis.


Wir FREIE WÄHLER haben daher einen Antrag gestellt, indem wir die Aufhebung der Koppelung der Wahlpflichtfächergruppe III a und III b fordern. Auf den ersten Blick mag das nach einer sehr kleinen Stellschraube aussehen, allerdings hat diese unserer Meinung nach eine wichtige Funktion: in der aktuellen wirtschaftlichen Situation sind gut ausgebildete junge Menschen als Fachkräfte sehr gefragt. Die Wahlpflichtfächergruppe III b sollte daher allen interessierten Schülerinnen und Schülern ausnahmslos zugänglich gemacht werden, um eine gezielte Berufsorientierung ermöglichen zu können und so dem Fachkräftebedarf der Betriebe vor Ort gerecht zu werden.



4 März 2016

Azubi-Mangel im Handwerk

Überfüllte Gymnasialklassen, überlaufene Studiengänge und eine erschreckend hohe Studienabbrecherquote sind die Folge des Strebens nach einer möglichst hohen Schulbildung. Davon, dass es auch anders geht, konnte ich mich im Rahmen der bayernweiten Woche der Aus- und Weiterbildung bei einem Besuch der Firma Scheuring-Fenster in Gänheim überzeugen.


Gemeinsam mit dem Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Würzburg, Richard Paul, besuchte ich die Firma Scheuring-Fenster. Hier fertigt der Geschäftsführer Klaus Scheuring bereits in dritter Generation mit seinen knapp 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Fenster, Haustüren und Wintergärten. In einem Gespräch berichtete er uns von den Schwierigkeiten, Jugendliche für eine Ausbildung zum Glaser zu begeistern. Selbst große Unternehmen aus der Industrie haben Schwierigkeiten, Nachwuchs zu finden – für lokale Handwerksbetriebe ist das Problem sogar noch größer.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Die Schilderungen von Herrn Scheuring sind für mich kein Novum, dennoch finde ich die Tatsache, dass das Handwerk kaum mehr Nachwuchs findet, erschreckend. Natürlich kann ich es verstehen, dass Eltern ihren Kindern die bestmögliche Bildung ermöglichen wollen – doch nicht jedes Kind ist am Gymnasium gut aufgehoben! Viele Schülerinnen und Schüler sind überfordert, überleben nur mit Nachhilfeunterricht, haben kaum mehr Freizeit und gehen in der Bildungslandschaft schier unter. Eine Ausbildung mit anschließender Weiterbildung bietet sehr gute Zukunftsaussichten und lässt alle Türen bis hin zum Studium offen und stellt vor allem für handwerklich Begabte eine lohnende Alternative dar. Bedauerlicherweise wissen dies zu wenige Eltern. Meine Meinung bestätigt Richard Paul: hier in der Region gibt es kaum arbeitslose Handwerker, Jobs kann man sich aufgrund der großen Nachfrage oft sogar aussuchen.


Für uns FREIE WÄHLER steht die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung schon lange an oberster Stelle. Schon längst ist die Zeit, in der ein Abitur oder Studium automatisch die Tür zum beruflichen Glück öffnet, vorbei. Handwerker sind gefragter denn je und dass es so auch geht, hat der neue Auszubildende der Firma Scheuring, ein Studienabbrecher, bewiesen.



26 Februar 2016

Elektronische Einkaufskarte für Asylbewerber

Die „Refugee Card“ ist ein Erfolgsmodell aus dem Landkreis Altötting. Dort wurde die elektronische Einkaufskarte für Asylbewerber vor rund drei Monaten als Ersatz für das bar ausgezahlte Taschengeld eingeführt. Altötting ist bislang der einzige Landkreis im Freistaat Bayern, in dem es diese Karte gibt. Das soll nicht so bleiben. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion plädieren wir dafür, die elektronische Einkaufskarte flächendeckend zu etablieren. Wir sehen in diesem Modell die perfekte Lösung dafür, die eingesetzten Steuergelder gezielt für den Lebensunterhalt von Asylbewerbern einzusetzen. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem stellvertretenden Landrat von Altötting, Konrad Heuwieser (FREIE WÄHLER), haben wir den Medienvertretern erläutert, wie die Einkaufskarte in der Praxis funktioniert.


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Die Refugee Cards werden nur an Asylbewerber ausgegeben, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. Sobald Asylbewerber in die Unterkünfte kommen, erhalten sie die Karte, die mit maximal 145 Euro aufgeladen ist. Dieser Betrag ist für einen Monat ausgelegt und soll dafür sorgen, dass das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum gesichert ist, d.h. mit der Karte können zum Beispiel Handykarten, Kurse oder auch Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel bezahlt werden. Rund 200 Karten sind bisher an Asylbewerber ausgegeben worden, mit denen können diese in 18 verschiedenen Geschäften einkaufen.



25 Februar 2016

Einmal in die Rolle eines Landtagsabgeordneten schlüpfen

Parlament der Generationen 2016 (Bild: Bayerischer Landtag)

Parlament der Generationen 2016 (Bild: Bayerischer Landtag)


Wer möchte nicht einmal im Bayerischen Landtag eine Rede halten und mitreden? Diese Möglichkeit bietet das "Parlament der Generationen" im Bayerischen Landtag, das für den  2. und 3. Juni terminiert ist. Dabei können die Teilnehmern in die Rolle eines Abgeordneten schlüpfen und über das Thema „Demografischer Wandel“ diskutieren. Natürlich stehen bei der Gelegenheit den Teilnehmer auch die Abgeordneten  zur Verfügung.


Auch Sie können am Parlament der Generationen teilnehmen, denn bis zum 11. März 2016 ist die Anmeldung möglich. Um die Zusammensetzung des Parlaments der Generationen zu garantieren, kann keine Garantie für eine Teilnahme gegeben werden. Denn das Parlament der Generationen orientiert sich an seinen Namen und teilt die etwa 150 Teilnehmer in zwei Gruppen auf. Die eine Gruppe repräsentiert hinsichtlich Alters, Geschlecht und Migrationshintergrund weitgehenden die gegenwärtige Bevölkerungsstruktur. Die andere Gruppe hingegen spiegelt die Zusammensetzung der Bevölkerung im Jahr 2050 wieder. Beide Gruppen diskutieren unabhängig voneinander über die gleichen Themen unter Annahme der identischen Rahmenbedingungen. Interessant dabei wird sein, wie die demografischen Veränderungen sich auf die politischen Entscheidungsprozesse auswirken werden. Vorkenntnisse werden übrigens nicht benötigt; die Teilnehmer erhalten vor der Veranstaltung Informationen zu den verschiedenen Themen.




Parlament der Generationen: Eine Gelegenheit in die Rolle eines Abgeorndetn zuschlüpfen und im Bayerischen Landtag zu diskutieren. (Bild: Rolf Poss/Bayerischer Landtag)

Einmal in die Rolle eines Landtagsabgeordneten schlüpfen. Diese Gelegenheit bietet das Parlament der Generationen. (Bild: Rolf Poss/Bayerischer Landtag)


Die Kosten für An- und Rückreise, Übernachtung, Transfer und Verpflegung werden von den Veranstaltern übernommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Parlaments der Generationen. Ich würde mich freuen, den einen oder anderen, am 2. und 3. Juni im Maximilianeum treffen zu können.



19 Februar 2016

TTIP und CETA – eine Bedrohung!

Die Abkürzungen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) sind in aller Munde und es wird wild spekuliert über die größtenteils hinter verschlossenen Türen diskutierten Inhalte der Freihandelsabkommen.


Bereits in der Vorbereitungsphase der Freihandelsabkommen gab es 570 Treffen zwischen EU-Kommission und Lobbyisten, einige Formulierungen in den Entwürfen stammen sogar direkt aus Federn der großen Konzerne. Dementsprechend sind es auch die Großkonzerne, die von diesen Verträgen profitieren würden. Dass solche Konzerne Einfluss nehmen, noch bevor gewählte Parlamente darüber beraten haben, halte ich persönlich für nicht tolerierbar. Wir leben in einer Demokratie, wie kann es also sein, dass an der Basis nicht mit entschieden werden darf?


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Die Freihandelsabkommen würden kanadischen und US-amerikanischen Unternehmen beispielsweise das Recht einräumen, Schadensersatz einzuklagen, wenn sie der Meinung sind, dass ihnen aufgrund von Gesetzen oder Maßnahmen der EU oder einzelner EU-Mitgliedsstaaten Verluste entstanden sind. Generell verständlich, doch wie so oft liegt der Teufel im Detail: dies kann auch Gesetze betreffen, die im Interesse des Gemeinwohls, beispielsweise zu Zwecken des Umwelt- oder Verbraucherschutzes, erlassen wurden.


Weiterhin werden bislang Privatisierungen aller Art gefördert, beispielsweise von Stadtwerken, Krankenhäusern oder der Abfallentsorgung. Solche Regelungen würden die Kommunen stark einschränken, da sich Ausschreiben der Kommunen immer nach dem wirtschaftlichsten Angebot richten müssten. Nicht berücksichtigt werden könnten also soziale oder kulturelle Aspekte, die vor allem in den Gemeinden oft so entscheidend sind. Auch Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Kultur und Wasser wären hiervon betroffen und müssten daher dem freien Markt zugänglich gemacht werden.


Für besonders bedrohlich halte ich die Tatsache, dass auch Lebensmittelstandards und der Verbraucherschutz bei Kosmetika und Arzneimitteln an die US-amerikanischen Standards angeglichen zu werden drohen. Verlierer wären hier neben den Verbrauchern vor allem kleinere und mittlere Familienbetriebe aus der Agrarbranche – und dabei halte ich genau diese für so wertvoll!


Wir FREIE WÄHLER sprechen uns daher klar gegen die Einführung solcher Freihandelsabkommen aus – vor allem, in diesem Maße. Außerdem kritisieren wir die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, das wird unserer Demokratie schlichtweg nicht gerecht. Und deshalb wollen wir den Ministerpräsidenten Seehofer und die CSU beim Wort nehmen und uns um die von diesen ins Leben gerufene Volksbefragung bemühen, um die Bürgerinnen und Bürger Bayerns darüber entscheiden zu lassen, ob sie diese Freihandelsabkommen tatsächlich wollen. Denn wenn die Mehrheit der Bayern sich dagegen aussprechen sollte, dann kann auch die bayerische Staatsregierung im Bundesrat diesen umstrittenen Freihandelsabkommen nicht zustimmen.


Hier finden Sie ein Video zur FREIE WÄHLER-Meinung.



12 Februar 2016

Aktuelle Arbeitsmarktentwicklung in Bayern

Beim Besuch unserer Fraktion stellte Dr. Markus Schmitz, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern, die erfreulichen Ergebnisse des bayerischen Arbeitsmarktes dar. Mit 3,6 Prozent Arbeitslosenquote war dies 2015 die niedrigste Jahresquote seit 1994. Aktuell sind im Freistaat Bayern 242.646 Menschen als arbeitslos gemeldet. Im Jahr 2016 stehen rund 200 Millionen Euro für Weiterbildungen seitens des Bundesagentur für Arbeit in Bayern zur Verfügung.




MdL Günther Felbinger und Dr. Markus Schmitz

MdL Günther Felbinger und Dr. Markus Schmitz


Die Regionaldirektion Bayern setze für den Arbeitsmarkt im Jahr 2016 auf fünf Handlungsschwerpunkte. Damit soll das inländische und ausländische Fachkräftepotenzial aktiviert, die Inklusion vorangebracht, junge Menschen bei den Übergängen in die Berufswelt unterstützt, Menschen mit Fluchtgeschichte integriert und die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft werden. Zwar nahm die Zahl der Langzeitarbeitslosen zuletzt um mehr als 2.000 ab, jedoch werden noch immer 62.797 Langzeitarbeitslose in Bayern durch die Bundesagentur für Arbeit verzeichnet, die an einen Beruf herangeführt werden sollen.




Handlungsschwerpunkte für den Arbeitsmarkt 2016

Handlungsschwerpunkte für den Arbeitsmarkt 2016


Die Integration der Flüchtlinge war ein zentrales Thema des Treffens und wird die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2016 besonders beschäftigen. In Bayern werden bundesweit die meisten Zustimmungen zur Arbeitsaufnahme für Asylbewerber und Geduldete erteilt. 9.918 Asylbewerber und 717 Geduldete konnten im Dezember 2015 die Zustimmung erhalten. Damit erfolgen 27 Prozent aller Zustimmungen aus Bayern.




Zustimmungen zur Arbeitsaufnahme für Asylbewerber/Geduldete

Zustimmungen zur Arbeitsaufnahme für Asylbewerber/Geduldete


Jedoch stieg die Zahl der arbeitslosen Ausländer in Bayern um 5,1 Prozent an, da Flüchtlinge nun sukzessive auf dem Arbeitsmarkt ankommen. Bayern ist mit 11,6% sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten mit Migrationshintergrund das Bundesland mit der höchsten Integrationsquote. Der fluchtindizierte Zuwachs der Arbeitslosigkeit für 2016 ist um rund 12.000 zu erwarten. Um die Flüchtlinge für den Arbeitsmarkt fit zu machen, wurde das Arbeitsmarkprogramm Flucht entwickelt.




Arbeitsmarktprogramm Flucht

Arbeitsmarktprogramm Flucht


Die bayerischen Agenturen erhalten zusätzliche Ausgaben für das Thema Flucht, wie jeweils 30 Millionen Euro für Sprachkurse und Arbeitsmarktpolitik und 14 Millionen Euro für Eingliederungsmaßnahmen. Der wichtigste Schritt sei es, den Flüchtlingen in Deutschkursen Sprachkenntnisse zu vermitteln, so Dr. Schmitz. Danach bietet die Bundesagentur für Arbeit asylberechtigen Flüchtlingen weitere Förderungsmaßnahme, wie Berufsorientierungsmaßnahmen "Flucht", "Assistierte Ausbildung" oder "Bayern Turbo" an. Da viele Flüchtlinge keine Zeugnisse vorweisen können, gibt es die sogenannte „Kompetenzfeststellung an der Werkbank“, um schnell einen Eindruck über ihre Berufskenntnisse zu erhalten. Dabei zeigen Asylberechtigte, wie gut sie ihren in der Heimat erlernten Beruf beherrschen. Die Arbeitsagentur kann so besser einschätzen, welche Weiterqualifizierungen angeboten werden müssen, um dann die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive an passende Stellen zu vermitteln.



12 Februar 2016

Freier Nachmittag für Bayerns Schüler?

Es gehört mittlerweile schon zur Tradition im Bayerischen Landtag, dass uns im Januar die Sternsinger besuchen. Daran schließt sich immer ein Informations- und Gesprächsaustausch mit den Vertretern der BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) an. Eines der zentralen Diskussions-Themen war in diesem Jahr die Forderung des BDKJ nach einem freien Nachmittag für Bayerns Schülerinnen und Schüler.


Der BDKJ strebt an, bayernweit für alle Schulbesucher einen Nachmittag freizuhalten, um an diesem freien Schulnachmittag ihre Gruppenstunden abhalten zu können, da es in der Vergangenheit durch zunehmenden Leistungsdruck im G8 und die Einführung der Ganztagsschule für die kirchlichen Jugendverbände immer schwieriger wird, noch entsprechenden Zuspruch zu ihren Gruppenangeboten am Nachmittag zu bekommen.


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Generell finde ich diese Idee lobenswert, da so aktiv Jugendarbeit unterstützt werden würde. In der Realität halte ich diesen Vorschlag aufgrund verschiedener Faktoren jedoch nicht 1:1 umsetzbar.


Bayern arbeitet weiterhin an dem Ausbau der Ganztagsschulen, ein freier Nachmittag würde dem widersprechen und wäre somit nicht unbedingt zielführend. Außerdem würde meiner Meinung nach ein solcher freier Nachmittag dazu führen, dass auch weitere Anbieter von Jugendarbeit, wie beispielsweise Sportvereine und Schützenvereine, ihr Angebot auf diesen Tag legen würden – somit wäre dem BDKJ nur teilweise gedient und die Kinder und Jugendlichen müssten sich für ein Angebot entscheiden.


Für wesentlich erstrebenswerter halte ich persönlich das Ziel, das Ganztagsangebot an bayerischen Schulen und die Jugendarbeit stärker zu vernetzen. Sowohl im offenen also auch im gebundenen Ganztag sollte verstärkt auf die Kooperation mit außerschulischen Partnern, zu denen auch der BDKJ zählen würde, gesetzt werden. Eine institutionelle Verankerung der Jugendarbeit an Schulen wäre somit ein gelungenes Beispiel für Kooperation und auch für die Schulfamilie eine Bereicherung.



12 Februar 2016

Zulassungsbeschränkung zum Referendariat nicht tragbar

Auch die neuste Idee der CSU sorgt bayernweit für Aufschreie: die Zulassungsbeschränkung zum Referendariat. Die Mehrheitsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetztes in den Landtag eingebracht, der eine Wartezeit von bis zu drei Jahren nach dem Absolvieren des ersten Staatsexamens einräumen würde. Nicht nur bei den betroffenen Studenten, sondern auch in den Lehrerverbänden und der Opposition ist der Widerstand gegen eine solche Gesetzesänderung groß.


Wir suchen in Bayern händeringend Lehrerinnen und Lehrer für Grund-, Mittel- und Berufsschulen, um die aktuellen Herausforderungen wie Inklusion, Ganztag und die Beschulung der Flüchtlingskinder stemmen zu können. Jetzt ein solches Signal an Interessenten des Lehramtsstudiums zu senden, halte ich für fatal. Wir FREIE WÄHLER sagen deutlich NEIN zu einer solchen Regelung. Natürlich ist uns bewusst, dass einige Lehramtsstudiengänge, vor allem mit oft gewählten Fächerkombinationen wie Deutsch, Sozialkunde und Englisch, überlaufen sind.


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Wir vertreten jedoch die Meinung, dass hier anderweitig angesetzt werden muss: Wir brauchen ein durchlässigeres Lehramtsstudium und eine intensive Beratung der Studierenden bezüglich der Fächer- und Schulrichtungswahl. Erfreulicherweise hat die Staatsregierung in der jüngsten Vergangenheit bereits einen Schritt in die richtige Richtung getan und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Lehramtsstudiengängen sowie auch nach der Ausbildung erhöht. Meiner Meinung nach machen wir mit diesem Gesetzentwurf aber gleichzeitig wieder zwei Schritte zurück.


Auch wenn unser Kultusminister immer wieder betont, dass eine Gesetzänderung nicht gleichzeitig eine Einführung einer solchen Zulassungsbeschränkung zum Referendariat bedeuten würde, ist das Signal deutlich. Ich finde es untragbar, junge Menschen, die bereits ihr erstes Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben, bis zu drei Jahre auf der Straße stehen zu lassen – und das in Zeiten, in denen wir Lehrer so dringend brauchen! Wir FREIE WÄHLER werden uns daher gegen diesen Gesetzentwurf stellen und kämpfen weiterhin für ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem in Bayern.


Einen zusammenfassenden Hörbeitrag finden Sie hier.



12 Februar 2016

Keine Änderung des Waffengesetztes in Bayern

Nach den dramatischen Terroranschlägen im letzten Jahr in Paris entbrannte die Diskussion um die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinien. Die Debatte um eine Verschärfung des Waffengesetztes war jedoch nicht auf Brüssel beschränkt, sondern erreichte auch den Bayerischen Landtag in Windeseile.


Im Gegensatz zur SPD und den Grünen forderten wir FREIE WÄHLER jedoch keine strengeren Vorschriften, die vornehmlich rechtschaffene Schützen und Jäger treffen würden, ein. Denn Richtlinien, die im EU-Parlament vereinbart werden, müssen auch in nationales Recht umgesetzt werden. Mit einem Eilantrag wollten wir deshalb erreichen, dass durch die geplante Richtlinie Schützen und Jäger keine weiteren Nachteile und Einschränkungen befürchten müssen.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Im Einzelnen stimmten wir FREIE WÄHLER dafür, dass das bestehende Recht in Bezug auf den Umgang und den Handel mit Waffen und Munition, zur Ausübung der Jagd und des Sport- und Brauchtumsschießens sowie des Waffensammelns nicht durch die Änderungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie beeinträchtigt wird. Denn meiner Meinung nach muss deutlich zwischen legalem und illegalem Waffenbesitzt getrennt werden, doch dieser Aspekt geht in der Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts oft unter. Straftaten entstehen im seltensten Fall durch legalen Waffenbesitz.


In einem bin ich absolut überzeugt: Jäger und Schützen leisten hervorragende Arbeit und betreiben mit ihrer Vereinsarbeit oft zusätzlich werteorientierte Jugendarbeit. Eine Einschränkung des Waffengesetztes darf daher nicht gleichzeitig zu einer Einschränkung des Ehrenamtes führen. Die Waffengesetze in Deutschland gelten als die schärfsten innerhalb der EU, ich warne daher deutlich vor falschem Aktionismus und werden mich weiterhin für eine Unterstützung der Jäger und Schützen einsetzen.



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